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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Handlung

Grabmal genehmigen lassen

Wann eine Genehmigung nötig ist, was geprüft wird und welche Fristen gelten.

Friedhofsverwaltung, bei Denkmalschutz zusätzlich die untere Denkmalbehörde
Zuständige Stelle
Genehmigung 83 bis 135 Euro, wo die Satzung sie ausweist
Kosten
2 bis 6 Wochen
Dauer und Frist

Darf ich einen Grabstein einfach aufstellen?

Kurz beantwortet

Nein. Grabmale und Einfassungen brauchen vorher die schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Geprüft werden Maße, Material und Standsicherheit nach den Vorschriften der Satzung. Auf denkmalgeschützten Friedhöfen kommt die untere Denkmalbehörde dazu.

Was mitzubringen ist

Fehlt eines dieser Papiere, kommen Sie ein zweites Mal.

  • Antrag mit maßstäblicher Zeichnung, meist 1:10
  • Angaben zu Material, Farbe und Bearbeitung
  • Angaben zur Schrift und zum Text
  • Nachweis über die Fundamentierung
  • Bei Naturstein gegebenenfalls der Nachweis, dass keine ausbeuterische Kinderarbeit im Spiel war

In 4 Schritten

In dieser Reihenfolge. Wer einen überspringt, macht ihn später doppelt.

  1. 01

    Gestaltungsvorschriften des Grabfelds prüfen

    Friedhöfe haben Felder mit allgemeinen und mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften. In den zweiten sind Maße, Material und Form deutlich enger gefasst. Welche gelten, hängt vom konkreten Grabfeld ab, nicht vom Friedhof.

  2. 02

    Antrag über den Steinmetz stellen

    Der Betrieb übernimmt das üblicherweise und kennt die örtlichen Vorgaben. Kontrollieren Sie trotzdem selbst, ob die Maße zum Grabfeld passen.

  3. 03

    Auf die Zustimmung warten

    Erst dann darf aufgestellt werden. Wer vorher liefert und die Maße verfehlt, trägt die Kosten für den Abbau.

  4. 04

    Standsicherheit im Blick behalten

    Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Nutzungsberechtigten. Friedhofsverwaltungen prüfen jährlich, meist im Frühjahr. Ein wackelnder Stein wird umgelegt und muss neu fundamentiert werden.

Fragen dazu

Warum wird nach Kinderarbeit gefragt?
§ 6a des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes erlaubt den Gemeinden, per Satzung Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. Ob eine Gemeinde davon Gebrauch macht, ist ihre Entscheidung, das Land schreibt es nicht vor.
Wie lange darf das Grab ohne Stein bleiben?
Die Satzungen setzen dafür meist eine Frist, oft sechs Monate für die Herrichtung. Bis der Boden sich gesetzt hat, vergehen ohnehin Monate, deshalb ist ein provisorisches Holzkreuz üblich.

Was als Nächstes ansteht

Rechtsgrundlage und Grenze

Einschlägig sind § 6a FBG (Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit), kommunale Friedhofssatzung. Der Wortlaut des Landesgesetzes steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg. Gebühren stehen nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der Gemeinde. Erfasst sind bisher Hannover und Düsseldorf und Duisburg und Essen und Köln und Bochum und Dortmund und Darmstadt und Frankfurt am Main und Offenbach am Main und Wiesbaden und Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein und Taunusstein und Gießen und Wetzlar und Mainz und Stuttgart und München und Dresden und Leipzig.

Wir geben Information wieder und ordnen sie ein. Wir prüfen keinen Einzelfall, stellen keinen Antrag und vertreten niemanden. Für den konkreten Fall ist die zuständige Stelle zuständig, bei Rechtsfragen eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.