Handlung
Grabmal genehmigen lassen
Wann eine Genehmigung nötig ist, was geprüft wird und welche Fristen gelten.
- Friedhofsverwaltung, bei Denkmalschutz zusätzlich die untere Denkmalbehörde
- Zuständige Stelle
- Genehmigung 83 bis 135 Euro, wo die Satzung sie ausweist
- Kosten
- 2 bis 6 Wochen
- Dauer und Frist
Darf ich einen Grabstein einfach aufstellen?
Kurz beantwortet
Was mitzubringen ist
Fehlt eines dieser Papiere, kommen Sie ein zweites Mal.
- Antrag mit maßstäblicher Zeichnung, meist 1:10
- Angaben zu Material, Farbe und Bearbeitung
- Angaben zur Schrift und zum Text
- Nachweis über die Fundamentierung
- Bei Naturstein gegebenenfalls der Nachweis, dass keine ausbeuterische Kinderarbeit im Spiel war
In 4 Schritten
In dieser Reihenfolge. Wer einen überspringt, macht ihn später doppelt.
- 01
Gestaltungsvorschriften des Grabfelds prüfen
Friedhöfe haben Felder mit allgemeinen und mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften. In den zweiten sind Maße, Material und Form deutlich enger gefasst. Welche gelten, hängt vom konkreten Grabfeld ab, nicht vom Friedhof.
- 02
Antrag über den Steinmetz stellen
Der Betrieb übernimmt das üblicherweise und kennt die örtlichen Vorgaben. Kontrollieren Sie trotzdem selbst, ob die Maße zum Grabfeld passen.
- 03
Auf die Zustimmung warten
Erst dann darf aufgestellt werden. Wer vorher liefert und die Maße verfehlt, trägt die Kosten für den Abbau.
- 04
Standsicherheit im Blick behalten
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Nutzungsberechtigten. Friedhofsverwaltungen prüfen jährlich, meist im Frühjahr. Ein wackelnder Stein wird umgelegt und muss neu fundamentiert werden.
Fragen dazu
- Warum wird nach Kinderarbeit gefragt?
- § 6a des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes erlaubt den Gemeinden, per Satzung Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. Ob eine Gemeinde davon Gebrauch macht, ist ihre Entscheidung, das Land schreibt es nicht vor.
- Wie lange darf das Grab ohne Stein bleiben?
- Die Satzungen setzen dafür meist eine Frist, oft sechs Monate für die Herrichtung. Bis der Boden sich gesetzt hat, vergehen ohnehin Monate, deshalb ist ein provisorisches Holzkreuz üblich.
Was als Nächstes ansteht
Rechtsgrundlage und Grenze
Einschlägig sind § 6a FBG (Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit), kommunale Friedhofssatzung. Der Wortlaut des Landesgesetzes steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg. Gebühren stehen nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der Gemeinde. Erfasst sind bisher Hannover und Düsseldorf und Duisburg und Essen und Köln und Bochum und Dortmund und Darmstadt und Frankfurt am Main und Offenbach am Main und Wiesbaden und Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein und Taunusstein und Gießen und Wetzlar und Mainz und Stuttgart und München und Dresden und Leipzig.
Wir geben Information wieder und ordnen sie ein. Wir prüfen keinen Einzelfall, stellen keinen Antrag und vertreten niemanden. Für den konkreten Fall ist die zuständige Stelle zuständig, bei Rechtsfragen eine Anwältin oder ein Anwalt.
Quellen und Stand
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 01.01.2024 Stand 1. Januar 2024
- Hannover: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Neufassung vom 30.01.2025, Amtsblatt vom 27.02.2025 Nr. 07 S. 47, gültig ab 01.04.2025
- Düsseldorf: Gebührentarif 68.203.1 zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003, zuletzt geändert am 12.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Duisburg: WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg vom 09.12.2021, zuletzt geändert am 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Essen: Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 5. Februar 2024, beschlossen am 31.01.2024
- Köln: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023
- Bochum: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Bochum vom 25.07.1983, zuletzt geändert am 21.11.2024, Tarife ab dem 01.01.2026
- Dortmund: Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund vom 15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Darmstadt: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 18.12.1985, Stadtrecht 795, in der aktuell veröffentlichten Fassung
- Frankfurt am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025
- Offenbach am Main: Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet
- Wiesbaden: Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung) Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022
- Hofheim am Taunus: Satzung und Gebührenordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Hofheim am Taunus Stadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014
- Eltville am Rhein: Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein öffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025
- Taunusstein: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020
- Gießen: Gebührenordnung für die Friedhöfe der Universitätsstadt Gießen vom 22.12.2009, Ortsrecht 67-03
- Wetzlar: Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar vom 26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022
- Mainz: Bestattung in Mainz: Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe
- Stuttgart: Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Anlage zu 7/3 gültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024
- München: Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453)
- Dresden: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16.11.2023, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. e62-11-2023 vom 27.11.2023
- Leipzig: Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.