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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Handlung

Bestattung bezahlen, wenn kein Geld da ist

Die Sozialbestattung nach § 74 SGB XII: wer zuständig ist, was übernommen wird und wann der Antrag zu stellen ist.

Sozialamt am letzten Wohnort der verstorbenen Person
Zuständige Stelle
erforderliche Kosten werden übernommen
Kosten
Antrag vor Auftragserteilung stellen
Dauer und Frist

Wer zahlt, wenn die Bestattungskosten nicht aufzubringen sind?

Kurz beantwortet

Das Sozialamt übernimmt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Bestattungskosten, wenn den Verpflichteten die Übernahme nicht zuzumuten ist. Zuständig ist das Amt am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Der Antrag gehört gestellt, bevor der Bestatter beauftragt wird.

Was mitzubringen ist

Fehlt eines dieser Papiere, kommen Sie ein zweites Mal.

  • Sterbeurkunde
  • Kostenvoranschlag des Bestattungsunternehmens
  • Nachweise über das eigene Einkommen und Vermögen
  • Nachweise über den Nachlass der verstorbenen Person
  • Gegebenenfalls Nachweis über eine Sterbegeldversicherung

In 4 Schritten

In dieser Reihenfolge. Wer einen überspringt, macht ihn später doppelt.

  1. 01

    Sofort Kontakt zum Sozialamt aufnehmen

    Auch telefonisch und auch am Wochenende über die allgemeine Nummer der Verwaltung. Wer erst nach der Beerdigung fragt, bekommt in vielen Fällen nichts mehr.

  2. 02

    Kostenvoranschlag einholen

    Übernommen wird eine einfache, würdige Bestattung, nicht die gewünschte. Was erforderlich ist, legen die Ämter unterschiedlich aus, oft in Anlehnung an einen örtlichen Richtwert.

  3. 03

    Nachlass offenlegen

    Zuerst zahlt der Nachlass. Erst was darüber hinausgeht und nicht zumutbar ist, übernimmt das Amt.

  4. 04

    Bescheid abwarten

    Beauftragen Sie den Bestatter möglichst erst danach oder mit ausdrücklichem Vorbehalt. Ein bereits geschlossener Vertrag verpflichtet Sie persönlich.

Der Fehler, der hier häufig passiert

Fragen dazu

Bekomme ich Geld, wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe?
Möglich ist es. Die Ausschlagung beseitigt die erbrechtliche Kostenlast, nicht die Bestattungspflicht. Ob die Übernahme zuzumuten ist, prüft das Sozialamt anhand Ihres Einkommens und Vermögens.
Was heißt einfache und würdige Bestattung?
Sarg oder Urne, Beisetzung, Grabgebühr, Überführung im Ort. Nicht übernommen werden in der Regel Trauerfeier, Blumenschmuck, Traueranzeige und Grabstein.

Was als Nächstes ansteht

Rechtsgrundlage und Grenze

Einschlägig sind § 74 SGB XII, § 13 FBG (sorgepflichtige Personen). Der Wortlaut des Landesgesetzes steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg. Gebühren stehen nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der Gemeinde. Erfasst sind bisher Hannover und Düsseldorf und Duisburg und Essen und Köln und Bochum und Dortmund und Darmstadt und Frankfurt am Main und Offenbach am Main und Wiesbaden und Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein und Taunusstein und Gießen und Wetzlar und Mainz und Stuttgart und München und Dresden und Leipzig.

Wir geben Information wieder und ordnen sie ein. Wir prüfen keinen Einzelfall, stellen keinen Antrag und vertreten niemanden. Für den konkreten Fall ist die zuständige Stelle zuständig, bei Rechtsfragen eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.