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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Handlung

Urne überführen oder umbetten

Wann eine Umbettung zulässig ist, wer sie beantragt und was sie kostet.

Friedhofsverwaltung beider Friedhöfe
Zuständige Stelle
Urne ausgraben 278 bis 300 Euro, neue Grabgebühr extra
Kosten
4 bis 8 Wochen
Dauer und Frist

Darf eine Urne in einen anderen Ort umziehen?

Kurz beantwortet

Eine Umbettung braucht die Zustimmung der Friedhofsverwaltung und einen wichtigen Grund. Antragsberechtigt ist der Nutzungsberechtigte. Bei Erdbestattungen ist sie in den ersten fünf Jahren der Ruhefrist nur bei dringendem öffentlichem Interesse zulässig, bei Urnen sind die Hürden niedriger.

In 4 Schritten

In dieser Reihenfolge. Wer einen überspringt, macht ihn später doppelt.

  1. 01

    Grund benennen

    Ein Umzug der Angehörigen in eine andere Stadt gilt in vielen Gemeinden als wichtiger Grund. Der reine Wunsch nach einem schöneren Platz reicht meist nicht.

  2. 02

    Beide Friedhofsverwaltungen einbeziehen

    Die abgebende Verwaltung muss zustimmen, die aufnehmende ein Grab zuweisen. Ohne das zweite Grab wird die Umbettung nicht genehmigt.

  3. 03

    Termin abwarten

    Umbettungen werden meist nur im Winterhalbjahr durchgeführt, in Wetzlar etwa in der Zeit ab dem 1. Oktober. Der genaue Zeitraum steht in der Satzung.

  4. 04

    Kosten zusammenrechnen

    Ausgrabung, Transport, Wiederbeisetzung und die neue Grabgebühr. In Gießen kostet allein das Ausgraben einer Urne 278 Euro und die Wiederbestattung 227 Euro.

Fragen dazu

Darf ich die Urne selbst abholen?
Nein. Nach § 20 Abs. 3 FBG darf das Behältnis in Hessen nicht an Angehörige ausgehändigt werden. Der Transport läuft über einen Bestatter oder zwischen den Friedhofsverwaltungen.
Geht die Überführung ins Ausland?
Ja, dafür wird ein Leichenpass gebraucht, bei Urnen je nach Zielland ein entsprechendes Begleitpapier. Das stellt die zuständige Behörde am Ort aus.

Was als Nächstes ansteht

Rechtsgrundlage und Grenze

Einschlägig sind § 26 FBG (Umbettung), § 10 Friedhofssatzung Wetzlar. Der Wortlaut des Landesgesetzes steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg. Gebühren stehen nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der Gemeinde. Erfasst sind bisher Hannover und Düsseldorf und Duisburg und Essen und Köln und Bochum und Dortmund und Darmstadt und Frankfurt am Main und Offenbach am Main und Wiesbaden und Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein und Taunusstein und Gießen und Wetzlar und Mainz und Stuttgart und München und Dresden und Leipzig.

Wir geben Information wieder und ordnen sie ein. Wir prüfen keinen Einzelfall, stellen keinen Antrag und vertreten niemanden. Für den konkreten Fall ist die zuständige Stelle zuständig, bei Rechtsfragen eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.