Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Handlung

Grabpflege beauftragen oder abgeben

Die Pflegepflicht, ihre Folgen bei Vernachlässigung und die Alternativen.

Nutzungsberechtigter, Friedhofsgärtner, Dauergrabpflege
Zuständige Stelle
60 bis 520 Euro im Jahr
Kosten
läuft über die gesamte Ruhezeit
Dauer und Frist

Wer pflegt das Grab, wenn ich es nicht kann?

Kurz beantwortet

Die Pflege ist Pflicht des Nutzungsberechtigten und läuft über die gesamte Ruhezeit. Wird sie vernachlässigt, kann die Gemeinde nach Fristsetzung einebnen und die Kosten erheben. Ein Friedhofsgärtner kostet je nach Umfang 260 bis 520 Euro im Jahr. Bei einem pflegefreien Grab fällt nichts Laufendes an, weil die Pflege bereits in der Nutzungsgebühr steckt: Wetzlar, Wiesbaden und Taunusstein schreiben das in ihre Satzungen. Bezahlt ist sie deshalb trotzdem, nur vorab.

In 4 Schritten

In dieser Reihenfolge. Wer einen überspringt, macht ihn später doppelt.

  1. 01

    Aufwand ehrlich schätzen

    Ein bepflanztes Grab braucht im Sommer wöchentliches Gießen. Wer zwei Autostunden entfernt wohnt, schafft das nicht, egal wie gut es gemeint ist.

  2. 02

    Angebote vergleichen

    Friedhofsgärtner bieten Einzelleistungen, Jahrespflege und Dauergrabpflege über die volle Ruhezeit. Der Preisunterschied zwischen zwei Betrieben am selben Friedhof ist erheblich.

  3. 03

    Dauergrabpflegevertrag prüfen

    Er wird einmal gezahlt und über eine Treuhandstelle abgesichert, damit die Leistung auch dann noch erbracht wird, wenn der Betrieb aufgibt. Ohne Treuhandabsicherung ist der Vertrag nur so sicher wie die Firma.

  4. 04

    Umwandlung erwägen

    Viele Gemeinden erlauben es, ein bestehendes Grab in ein Rasengrab umzuwandeln. Das kostet einmalig, beendet aber die Pflegepflicht.

Fragen dazu

Was passiert, wenn das Grab verwildert?
Die Friedhofsverwaltung fordert schriftlich zur Herrichtung auf und setzt eine Frist. Danach kann sie einebnen lassen und die Kosten in Rechnung stellen. Bei Wahlgräbern kann in manchen Satzungen sogar das Nutzungsrecht entzogen werden.
Lohnt sich eine Dauergrabpflege?
Sie lohnt sich, wenn niemand vor Ort ist und das Grab trotzdem gepflegt aussehen soll. Rechnen Sie die Summe gegen die Jahre: 25 Jahre bei 400 Euro sind 10.000 Euro, oft mehr als das Grab selbst gekostet hat.

Was als Nächstes ansteht

Rechtsgrundlage und Grenze

Diese Handlung folgt keiner einzelnen Vorschrift. Was in Baden-Württemberg gilt, steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg. Gebühren stehen nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der Gemeinde. Erfasst sind bisher Hannover und Düsseldorf und Duisburg und Essen und Köln und Bochum und Dortmund und Darmstadt und Frankfurt am Main und Offenbach am Main und Wiesbaden und Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein und Taunusstein und Gießen und Wetzlar und Mainz und Stuttgart und München und Dresden und Leipzig.

Wir geben Information wieder und ordnen sie ein. Wir prüfen keinen Einzelfall, stellen keinen Antrag und vertreten niemanden. Für den konkreten Fall ist die zuständige Stelle zuständig, bei Rechtsfragen eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.