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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Handlung

Grab auflösen und abräumen lassen

Was beim Einebnen zu tun ist, wer den Stein entfernt und welche Gebühren anfallen.

Friedhofsverwaltung, Steinmetz für den Abbau
Zuständige Stelle
Einebnen 80 bis 524 Euro, Steinabbau extra
Kosten
wenige Wochen
Dauer und Frist

Wie gebe ich ein Grab zurück und was kostet das?

Kurz beantwortet

Der Grabstein wird auf Kosten des Nutzungsberechtigten entfernt, das Einebnen übernimmt die Gemeinde gegen Gebühr. In Wetzlar kostet das Einebnen einer einstelligen Grabstätte 304 Euro, einer Urnengrabstätte 202 Euro zuzüglich 23 Euro Rasenpflege je Jahr bis zum Ablauf der Ruhefrist.

In 4 Schritten

In dieser Reihenfolge. Wer einen überspringt, macht ihn später doppelt.

  1. 01

    Ruhezeit prüfen

    Vor Ablauf der Ruhezeit wird nicht neu belegt, auch wenn das Nutzungsrecht endet. Die Fläche bleibt als Rasen liegen, und dafür wird in manchen Gemeinden eine Pflegegebühr je Jahr erhoben.

  2. 02

    Abräumung beim Steinmetz beauftragen

    Grabmal, Einfassung und Fundament müssen weg. Wer den Stein behalten will, muss das vorher sagen, sonst wird er verwertet.

  3. 03

    Einebnen bei der Friedhofsverwaltung anmelden

    Sie stellt die Gebühr in Rechnung und legt den Termin fest.

  4. 04

    Nachlaufende Gebühren einplanen

    Läuft die Ruhezeit noch, kommt die Rasenpflege je Jahr hinzu. Über zehn Restjahre summiert sich das auf mehr als den Einebnungsbetrag selbst.

Fragen dazu

Kann ich den Grabstein behalten?
Ja, wenn Sie es vorher anmelden. Er gehört Ihnen, nicht der Gemeinde. Der Abtransport ist allerdings Ihre Sache, ein Stein wiegt schnell mehrere hundert Kilogramm.
Was, wenn ich nichts tue?
Die Gemeinde setzt eine Frist, räumt danach selbst ab und stellt die Kosten in Rechnung. Das wird nicht billiger, sondern teurer, weil dann kein Vergleich mehr möglich ist.

Was als Nächstes ansteht

Rechtsgrundlage und Grenze

Diese Handlung folgt keiner einzelnen Vorschrift. Was in Baden-Württemberg gilt, steht auf der Seite zum Bestattungsrecht Baden-Württemberg. Gebühren stehen nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der Gemeinde. Erfasst sind bisher Hannover und Düsseldorf und Duisburg und Essen und Köln und Bochum und Dortmund und Darmstadt und Frankfurt am Main und Offenbach am Main und Wiesbaden und Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein und Taunusstein und Gießen und Wetzlar und Mainz und Stuttgart und München und Dresden und Leipzig.

Wir geben Information wieder und ordnen sie ein. Wir prüfen keinen Einzelfall, stellen keinen Antrag und vertreten niemanden. Für den konkreten Fall ist die zuständige Stelle zuständig, bei Rechtsfragen eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.