Baden-Württemberg, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 08119085
Alle 9 Friedhöfe in Winnenden
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 07195 13314
- Stadt Winnenden, Stadtkämmerei mit der Friedhofsverwaltung
- 4.170,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 2.990,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
71364 Winnenden
Wahlgrabstätte mit Grabkammer
Anonyme Urnensammelgrabstätte
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 9 Friedhöfe in Winnenden nehmen zusammen 8,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof Schelmenholz ist der größte mit 3,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.940 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 390 m entfernt, der entlegenste 3,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 9 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 6 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Winnenden rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Winnenden, Stadtkämmerei mit der Friedhofsverwaltung
Torstraße 1071364 Winnenden
07195 13314
- Sprechzeiten
- Montag 8.30 bis 12 UhrDienstag 8.30 bis 12 UhrMittwoch keine SprechzeitenDonnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 15 bis 18 UhrFreitag 8.30 bis 12 Uhr
Die 9 Friedhöfe in Winnenden, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof Schelmenholz | 3,1 ha | 2,1 km | 6 Anlagen, nächste 160 m | Schelmenholz Eschenweg, 190 mBus 332, Bus 334 | christlich |
| Stadtfriedhof | 2,8 ha | 390 m | 25 Anlagen, nächste 90 m | Winnenden Friedhof, 110 mBus 336, Bus 337 | christlich |
| Friedhof Birkmannsweiler | 6.800 m² | 3 km | 14 Anlagen, nächste 40 m | Birkmannsweiler Industriegebiet, 210 mBus 336 | christlich |
| Friedhof Hertmannsweiler | 4.450 m² | 2,1 km | 7 Anlagen, nächste 60 m | Hertmannsweiler Baacher Weg, 210 mBus 332 | keine Angabe |
| Friedhof Baach | 2.940 m² | 2,6 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Baach Ortsmitte, 230 mBus 337 | keine Angabe |
| Friedhof Höfen | 2.500 m² | 1,8 km | 10 Anlagen, nächste 30 m | Höfen Seehaldenweg, 130 mBus 337 | christlich |
| Friedhof Breuningsweiler | 2.320 m² | 2,6 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Breuningsweiler Haselsteinstraße, 20 mBus 331, Bus 333 | christlich |
| Friedhof Bürg | 1.660 m² | 3,1 km | 7 Anlagen, nächste 30 m | Winnenden Bürg, 80 mBus 337 | keine Angabe |
| Friedhof Hanweiler | 1.450 m² | 2,8 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Hanweiler Backhäusle, 240 mBus 332 | christlich |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Winnenden kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Vaihingen an der Enz | 32,9 km | 2.266,00 €Erdreihengrab | 1.171,00 €Anonymes Urnengrab |
| Heilbronn | 32,4 km | 2.324,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, einfach belegbar | 1.126,00 €Anonymes Urnengrab |
| Stuttgart | 19,4 km | 2.370,00 €Reihengrab im gemeinschaftlichen Grabfeld für muslimische Bestattungen | 1.141,00 €Urnenreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre |
| Schwäbisch Gmünd | 30,4 km | 2.683,00 €Anonymes Reihengrab für Särge | 859,00 €Anonymes Urnengrab |
| Ludwigsburg | 13,1 km | 3.074,00 €Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene | 1.741,00 €Anonymes Urnengrab im Rasengrabfeld |
| Waiblingen | 7,8 km | 3.185,00 €Erwachsenenreihengrab | 1.702,00 €Anonyme Urnengemeinschaftsstätte |
| Esslingen am Neckar | 16,3 km | 4.119,00 €Erdbestattungsreihengrab für Verstorbene über 10 Jahren | 1.779,00 €Urnenreihengrab |
| Schwäbisch Hall | 36 km | 4.132,00 €Reihengrab für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab | 595,00 €Anonymes Urnengemeinschaftsgrab, Beisetzung einer einzelnen Urne |
| Am meisten zu sparen | bis 36 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Winnenden kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Winnenden, Rems-Murr-Kreis, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage 1, beschlossen am 16.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Friedhofssatzung vom 01.07.2023.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für ErdbestattungDer Jahressatz beträgt 175 Euro, für die fünfundzwanzig Jahre Ruhezeit des Waldfriedhofs und der neuen Teile der Stadtteilfriedhöfe bei einfach tiefer Belegung also 4.375 Euro. In den alten Teilen und auf den übrigen Stadtteilfriedhöfen sind es zwanzig Jahre und damit 3.500 Euro, auf dem Stadtfriedhof an der Schorndorfer Straße dreißig Jahre und damit 5.250 Euro. Eine Verlängerung des Verfügungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich. | 4.375,00 € | 1.820,00 € | 6.195,00 € | 25 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 1 |
| KinderreihengrabstätteDer Jahressatz beträgt 160 Euro. Bei Grabstätten von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, verkürzt sich die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 auf allen Friedhöfen auf zehn Jahre, das Grab kostet also 1.600 Euro. Die Bestattungsgrundgebühr für Kindergrabstätten beträgt 1.110 Euro. | 1.600,00 € | 1.110,00 € | 2.710,00 € | 10 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 2 |
| UrnenreihengrabstätteDer Jahressatz beträgt 163 Euro, für die fünfzehn Jahre Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 2 also 2.445 Euro. In einer Urnenreihengrabstätte können nach Paragraf 16 Absatz 2 mehrere Personen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne nicht überschritten wird. | 2.445,00 € | 830,00 € | 3.275,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 3 |
| Anonyme UrnensammelgrabstätteDas günstigste Grab in Winnenden. Der Jahressatz beträgt 146 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.190 Euro. Nach Paragraf 16 Absatz 6 sind Urnensammelgrabstätten für anonyme Beisetzungen eingerichtet, die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet, und die Beisetzung findet ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt statt. Es gibt also keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Die Beisetzungsgebühr für anonyme Beisetzungen ohne Trauerfeier beträgt nach Ziffer 3.4 800 Euro. | 2.190,00 € | 800,00 € | 2.990,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 4 |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte im Kreis mit SteleDer Jahressatz beträgt 154 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.310 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 16 b Absatz 2: Die Grabanlagen werden von der Stadt angelegt und in deren Verantwortung unterhalten, individuelle Bepflanzungen, Grabmale, Einfassungen oder sonstige fundamentierte Grabausstattungen sind nicht gestattet. Die einheitliche Tafel an der Steinstele bringt die Stadt nur auf Antrag an, sie kostet nach Paragraf 1 Ziffer 1.5 zusätzlich 20 Euro. | 2.310,00 € | 830,00 € | 3.140,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 5 |
| Urnen-Baumgrabstätte als ReihengrabstätteDer Jahressatz beträgt 159 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.385 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 16 d Absatz 3: Die Grabflächen sind in naturbelassener Form zu erhalten, die Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Stadt oder durch die Stadt beauftragte Dritte. Die ebenerdige Gedenkplatte von höchstens 30 mal 30 Zentimetern ist nach Absatz 4 durch die Angehörigen vom Bewuchs freizuhalten und braucht eine Grabmalgenehmigung, die nach Paragraf 1 Ziffer 1.1 30 Euro kostet. | 2.385,00 € | 830,00 € | 3.215,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 6 |
| Urnen-Wiesengrabstätte als ReihengrabstätteDer Jahressatz beträgt 155 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.325 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 16 c Absatz 5: Die Anlage und Pflege des Grabfeldes erfolgt ausschließlich durch die Stadt oder durch die Stadt beauftragte Dritte. Grabeinfassungen, Trittplatten und das Bestreuen mit Kies sind nach Absatz 4 nicht zulässig. Die ebenerdige Gedenkplatte von höchstens 46 mal 46 Zentimetern ist nach Absatz 3 durch die Angehörigen vom Bewuchs freizuhalten. | 2.325,00 € | 830,00 € | 3.155,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 7 |
| Gärtnerbetreute Urnengrabstätte als ReihengrabstätteDer Jahressatz beträgt 155 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.325 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 16 e Absatz 1: Die Gestaltung, Pflege und Instandhaltung des gärtnerbetreuten Urnengrabfelds obliegt der Stadt. Anders als in vielen Gemeinden verlangt Winnenden dafür keinen Dauergrabpflegevertrag mit einem Dritten; der Preis der Pflege steht in der Satzung. In einer Reihengrabstätte innerhalb des Feldes ist eine Urnenbeisetzung möglich. Die einheitliche Tafel am Natursteinsockel bringt die Stadt nur auf Antrag an, sie kostet zusätzlich 20 Euro. | 2.325,00 € | 830,00 € | 3.155,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 8 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattung, NormalgrabstätteDer Jahressatz beträgt 179 Euro, für fünfundzwanzig Jahre also 4.475 Euro. In einer Erdwahlgrabstelle können nach Paragraf 15 Absatz 2 eine Erdbestattung und bis zu sechs Urnenbeisetzungen durchgeführt werden. Für zwei oder mehr nebeneinander liegende Grabstellen wird nach Nummer 4 die doppelte oder mehrfache Gebühr erhoben. | 4.475,00 € | 1.820,00 € | 6.295,00 € | 25 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 1 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattung, TiefgrabstätteDer Jahressatz beträgt 180 Euro. Bei doppelt tiefer Belegung beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 1 auf allen Friedhöfen mit neuen Grabfeldern dreißig Jahre, das Grab kostet also 5.400 Euro. Für Bestattungen in Tiefgrabstätten kommt nach Ziffer 2.4 ein Zuschlag von 90 Euro auf die Bestattungsgrundgebühr, sie beträgt damit 1.910 Euro. | 5.400,00 € | 1.910,00 € | 7.310,00 € | 30 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 2 |
| Wahlgrabstätte mit GrabkammerDas günstigste Erdgrab in Winnenden, und zwar allein wegen der kurzen Frist. Der Jahressatz beträgt 180 Euro, aber die Ruhezeit der Grabkammern im Grabfeld 9 des Friedhofs Baach beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b nur fünfzehn Jahre, das Grab kostet also 2.700 Euro. Die Bestattungsgrundgebühr für Grabkammern ist mit 1.470 Euro ebenfalls niedriger als die für Reihen- und Wahlgrabstätten. Grabkammern gibt es nur auf dem Friedhof Baach. | 2.700,00 € | 1.470,00 € | 4.170,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 3 |
| Wahlgrabstätte für KinderDer Jahressatz beträgt 160 Euro, für die zehn Jahre Ruhezeit bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, also 1.600 Euro. Die Bestattungsgrundgebühr für Kindergrabstätten beträgt 1.110 Euro. Werden die Leichenträger nicht in Anspruch genommen, gibt es bei Bestattungen unter zehn Jahren nach Ziffer 2.6 einen Teilerlass von 85 Euro. | 1.600,00 € | 1.110,00 € | 2.710,00 € | 10 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 5 |
| UrnenwahlgrabstätteDer Jahressatz beträgt 167 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.505 Euro. In einer Urnenwahlgrabstelle können nach Paragraf 15 Absatz 2 bis zu vier Urnen beigesetzt werden; die Zahl richtet sich nach Paragraf 16 Absatz 3 nach der Größe der Urnenstätte und der Urnen. | 2.505,00 € | 830,00 € | 3.335,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 6 |
| Urnenkammer in einer UrnensteleDer Jahressatz beträgt 153 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.295 Euro. In einer Urnenkammer dürfen nach Paragraf 16 a Absatz 2 die Aschen von zwei, auf Wunsch von drei Verstorbenen beigesetzt werden. Die Beisetzungsgebühr für Urnenstelen ohne Trauerfeier beträgt nach Ziffer 3.4 800 Euro. Pflegefrei ist die Urnenstele nicht: Paragraf 16 a nennt keine Pflege durch die Stadt, sondern verweist in Absatz 5 auf die Vorschriften für Wahlgrabstätten, und die einheitlich verbaute Grabplatte ist von einem Steinmetz zu bearbeiten. | 2.295,00 € | 800,00 € | 3.095,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 7 |
| Urnen-Wiesengrabstätte als WahlgrabstätteDer Jahressatz beträgt 157 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.355 Euro. In einer Wiesenwahlgrabstätte können nach Paragraf 16 c Absatz 2 zwei Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei nach Paragraf 16 c Absatz 5: Die Anlage und Pflege des Grabfeldes erfolgt ausschließlich durch die Stadt oder durch die Stadt beauftragte Dritte. | 2.355,00 € | 830,00 € | 3.185,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 8 |
| Urnen-Baumgrabstätte als Wahlgrabstätte für zwei UrnenDer Jahressatz beträgt 258 Euro für die ganze Grabstätte, für fünfzehn Jahre also 3.870 Euro. Es können nach Paragraf 16 d Absatz 2 zwei Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei nach Paragraf 16 d Absatz 3: Die Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Stadt oder durch die Stadt beauftragte Dritte. | 3.870,00 € | 830,00 € | 4.700,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 10 |
| Urnen-Baumgrabstätte als Familien-Wahlgrabstätte für vier UrnenDer Jahressatz beträgt 374 Euro für die ganze Grabstätte, für fünfzehn Jahre also 5.610 Euro. Es können nach Paragraf 16 d Absatz 2 vier Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei nach Paragraf 16 d Absatz 3. | 5.610,00 € | 830,00 € | 6.440,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 9 |
| Gärtnerbetreute Urnengrabstätte als WahlgrabstätteDer Jahressatz beträgt 157 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.355 Euro. In einer Wahlgrabstätte des gärtnerbetreuten Feldes können nach Paragraf 16 e Absatz 2 bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei nach Paragraf 16 e Absatz 1: Die Gestaltung, Pflege und Instandhaltung des gärtnerbetreuten Urnengrabfelds obliegt der Stadt, ohne dass ein Dauergrabpflegevertrag mit einem Dritten verlangt wird. | 2.355,00 € | 830,00 € | 3.185,00 € | 15 | Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 11 |
Häufige Fragen zu Winnenden
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Winnenden?
- In Winnenden sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Winnenden?
- Waldfriedhof Schelmenholz ist mit 3,1 ha der größte Friedhof in Winnenden. Er liegt 2,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Winnenden?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Winnenden gelten 25 Jahre für Erdbestattung auf dem Waldfriedhof bei einfach tiefer Belegung nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 1, dazu 30 Jahre für Erdbestattung auf dem Waldfriedhof bei doppelt tiefer Belegung nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 1, dazu 30 Jahre für Erdbestattung auf dem Stadtfriedhof an der Schorndorfer Straße nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 2, dazu 20 Jahre für Erdbestattung in den alten Teilen der Friedhöfe Baach, Hanweiler, Hertmannsweiler und Höfen nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummern 3 bis 6, jeweils Buchstabe a, dazu 25 Jahre für Erdbestattung in den neuen Teilen der Friedhöfe Baach, Hanweiler, Hertmannsweiler und Höfen bei einfach tiefer Belegung nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummern 3 bis 6, jeweils Buchstabe b, dazu 15 Jahre für Erdbestattung in den Grabkammern im Grabfeld 9 des Friedhofs Baach nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b, dazu 20 Jahre für Erdbestattung auf den übrigen Stadtteilfriedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 7, dazu 10 Jahre für Erdbestattung von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, auf allen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2, dazu 15 Jahre für Beisetzung von Aschen nach Paragraf 11 Absatz 2, dazu 10 Jahre für Beisetzung der Asche von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 2.
- Was kostet ein Grab in Winnenden?
- Ein Grab in Winnenden kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnensammelgrabstätte mit 2.990,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Winnenden, Rems-Murr-Kreis, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage 1, beschlossen am 16.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Friedhofssatzung vom 01.07.2023.
- Wer ist für die Friedhöfe in Winnenden zuständig?
- Für die Friedhöfe in Winnenden ist Stadt Winnenden, Stadtkämmerei mit der Friedhofsverwaltung zuständig, Torstraße 10, 71364 Winnenden, Telefon 07195 13314. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Winnenden, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Winnenden, Rems-Murr-Kreis, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage 1 beschlossen am 16.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Friedhofssatzung vom 01.07.2023
- Öffentliche Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Stadt Winnenden mit dem Volltext der Satzung und des Gebührenverzeichnisses bekannt gemacht am 19.12.2025, Paragraf 38 der Satzung nennt das Inkrafttreten zum 01.01.2026
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.