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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Baden-Württemberg, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 08119085

Alle 9 Friedhöfe in Winnenden

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

07195 13314
Stadt Winnenden, Stadtkämmerei mit der Friedhofsverwaltung

71364 Winnenden

4.170,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Wahlgrabstätte mit Grabkammer

2.990,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonyme Urnensammelgrabstätte

9
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 9 Friedhöfe in Winnenden nehmen zusammen 8,1 ha ein

Kurz beantwortet

Winnenden hat 9 benannte Friedhöfe mit zusammen 8,1 ha. Der größte ist Waldfriedhof Schelmenholz mit 3,1 ha, am nächsten am Ortskern liegt Stadtfriedhof mit 390 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Winnenden abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof Schelmenholz ist der größte mit 3,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.940 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 390 m entfernt, der entlegenste 3,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 9 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 6 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Winnenden rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Winnenden, Stadtkämmerei mit der Friedhofsverwaltung

Torstraße 10
71364 Winnenden
07195 13314
Sprechzeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Winnenden im Netz

Die 9 Friedhöfe in Winnenden, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Waldfriedhof Schelmenholz3,1 ha2,1 km6 Anlagen, nächste 160 mSchelmenholz Eschenweg, 190 mBus 332, Bus 334christlich
Stadtfriedhof2,8 ha390 m25 Anlagen, nächste 90 mWinnenden Friedhof, 110 mBus 336, Bus 337christlich
Friedhof Birkmannsweiler6.800 m²3 km14 Anlagen, nächste 40 mBirkmannsweiler Industriegebiet, 210 mBus 336christlich
Friedhof Hertmannsweiler4.450 m²2,1 km7 Anlagen, nächste 60 mHertmannsweiler Baacher Weg, 210 mBus 332keine Angabe
Friedhof Baach2.940 m²2,6 km3 Anlagen, nächste 60 mBaach Ortsmitte, 230 mBus 337keine Angabe
Friedhof Höfen2.500 m²1,8 km10 Anlagen, nächste 30 mHöfen Seehaldenweg, 130 mBus 337christlich
Friedhof Breuningsweiler2.320 m²2,6 km2 Anlagen, nächste 40 mBreuningsweiler Haselsteinstraße, 20 mBus 331, Bus 333christlich
Friedhof Bürg1.660 m²3,1 km7 Anlagen, nächste 30 mWinnenden Bürg, 80 mBus 337keine Angabe
Friedhof Hanweiler1.450 m²2,8 km1 Anlagen, nächste 30 mHanweiler Backhäusle, 240 mBus 332christlich
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Winnenden kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Vaihingen an der Enz32,9 km2.266,00 €Erdreihengrab1.171,00 €Anonymes Urnengrab
Heilbronn32,4 km2.324,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, einfach belegbar1.126,00 €Anonymes Urnengrab
Stuttgart19,4 km2.370,00 €Reihengrab im gemeinschaftlichen Grabfeld für muslimische Bestattungen1.141,00 €Urnenreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre
Schwäbisch Gmünd30,4 km2.683,00 €Anonymes Reihengrab für Särge859,00 €Anonymes Urnengrab
Ludwigsburg13,1 km3.074,00 €Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene1.741,00 €Anonymes Urnengrab im Rasengrabfeld
Waiblingen7,8 km3.185,00 €Erwachsenenreihengrab1.702,00 €Anonyme Urnengemeinschaftsstätte
Esslingen am Neckar16,3 km4.119,00 €Erdbestattungsreihengrab für Verstorbene über 10 Jahren1.779,00 €Urnenreihengrab
Schwäbisch Hall36 km4.132,00 €Reihengrab für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab595,00 €Anonymes Urnengemeinschaftsgrab, Beisetzung einer einzelnen Urne
Am meisten zu sparenbis 36 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Winnenden kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Winnenden, Rems-Murr-Kreis, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage 1, beschlossen am 16.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Friedhofssatzung vom 01.07.2023.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für ErdbestattungDer Jahressatz beträgt 175 Euro, für die fünfundzwanzig Jahre Ruhezeit des Waldfriedhofs und der neuen Teile der Stadtteilfriedhöfe bei einfach tiefer Belegung also 4.375 Euro. In den alten Teilen und auf den übrigen Stadtteilfriedhöfen sind es zwanzig Jahre und damit 3.500 Euro, auf dem Stadtfriedhof an der Schorndorfer Straße dreißig Jahre und damit 5.250 Euro. Eine Verlängerung des Verfügungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich.4.375,00 €1.820,00 €6.195,00 €25Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 1
KinderreihengrabstätteDer Jahressatz beträgt 160 Euro. Bei Grabstätten von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, verkürzt sich die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 auf allen Friedhöfen auf zehn Jahre, das Grab kostet also 1.600 Euro. Die Bestattungsgrundgebühr für Kindergrabstätten beträgt 1.110 Euro.1.600,00 €1.110,00 €2.710,00 €10Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 2
UrnenreihengrabstätteDer Jahressatz beträgt 163 Euro, für die fünfzehn Jahre Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 2 also 2.445 Euro. In einer Urnenreihengrabstätte können nach Paragraf 16 Absatz 2 mehrere Personen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne nicht überschritten wird.2.445,00 €830,00 €3.275,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 3
Anonyme UrnensammelgrabstätteDas günstigste Grab in Winnenden. Der Jahressatz beträgt 146 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.190 Euro. Nach Paragraf 16 Absatz 6 sind Urnensammelgrabstätten für anonyme Beisetzungen eingerichtet, die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet, und die Beisetzung findet ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt statt. Es gibt also keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Die Beisetzungsgebühr für anonyme Beisetzungen ohne Trauerfeier beträgt nach Ziffer 3.4 800 Euro.2.190,00 €800,00 €2.990,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 4
Urnengemeinschaftsgrabstätte im Kreis mit SteleDer Jahressatz beträgt 154 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.310 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 16 b Absatz 2: Die Grabanlagen werden von der Stadt angelegt und in deren Verantwortung unterhalten, individuelle Bepflanzungen, Grabmale, Einfassungen oder sonstige fundamentierte Grabausstattungen sind nicht gestattet. Die einheitliche Tafel an der Steinstele bringt die Stadt nur auf Antrag an, sie kostet nach Paragraf 1 Ziffer 1.5 zusätzlich 20 Euro.2.310,00 €830,00 €3.140,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 5
Urnen-Baumgrabstätte als ReihengrabstätteDer Jahressatz beträgt 159 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.385 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 16 d Absatz 3: Die Grabflächen sind in naturbelassener Form zu erhalten, die Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Stadt oder durch die Stadt beauftragte Dritte. Die ebenerdige Gedenkplatte von höchstens 30 mal 30 Zentimetern ist nach Absatz 4 durch die Angehörigen vom Bewuchs freizuhalten und braucht eine Grabmalgenehmigung, die nach Paragraf 1 Ziffer 1.1 30 Euro kostet.2.385,00 €830,00 €3.215,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 6
Urnen-Wiesengrabstätte als ReihengrabstätteDer Jahressatz beträgt 155 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.325 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 16 c Absatz 5: Die Anlage und Pflege des Grabfeldes erfolgt ausschließlich durch die Stadt oder durch die Stadt beauftragte Dritte. Grabeinfassungen, Trittplatten und das Bestreuen mit Kies sind nach Absatz 4 nicht zulässig. Die ebenerdige Gedenkplatte von höchstens 46 mal 46 Zentimetern ist nach Absatz 3 durch die Angehörigen vom Bewuchs freizuhalten.2.325,00 €830,00 €3.155,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 7
Gärtnerbetreute Urnengrabstätte als ReihengrabstätteDer Jahressatz beträgt 155 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.325 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 16 e Absatz 1: Die Gestaltung, Pflege und Instandhaltung des gärtnerbetreuten Urnengrabfelds obliegt der Stadt. Anders als in vielen Gemeinden verlangt Winnenden dafür keinen Dauergrabpflegevertrag mit einem Dritten; der Preis der Pflege steht in der Satzung. In einer Reihengrabstätte innerhalb des Feldes ist eine Urnenbeisetzung möglich. Die einheitliche Tafel am Natursteinsockel bringt die Stadt nur auf Antrag an, sie kostet zusätzlich 20 Euro.2.325,00 €830,00 €3.155,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 3 Nummer 8
Wahlgrabstätte für Erdbestattung, NormalgrabstätteDer Jahressatz beträgt 179 Euro, für fünfundzwanzig Jahre also 4.475 Euro. In einer Erdwahlgrabstelle können nach Paragraf 15 Absatz 2 eine Erdbestattung und bis zu sechs Urnenbeisetzungen durchgeführt werden. Für zwei oder mehr nebeneinander liegende Grabstellen wird nach Nummer 4 die doppelte oder mehrfache Gebühr erhoben.4.475,00 €1.820,00 €6.295,00 €25Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 1
Wahlgrabstätte für Erdbestattung, TiefgrabstätteDer Jahressatz beträgt 180 Euro. Bei doppelt tiefer Belegung beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 1 auf allen Friedhöfen mit neuen Grabfeldern dreißig Jahre, das Grab kostet also 5.400 Euro. Für Bestattungen in Tiefgrabstätten kommt nach Ziffer 2.4 ein Zuschlag von 90 Euro auf die Bestattungsgrundgebühr, sie beträgt damit 1.910 Euro.5.400,00 €1.910,00 €7.310,00 €30Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 2
Wahlgrabstätte mit GrabkammerDas günstigste Erdgrab in Winnenden, und zwar allein wegen der kurzen Frist. Der Jahressatz beträgt 180 Euro, aber die Ruhezeit der Grabkammern im Grabfeld 9 des Friedhofs Baach beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b nur fünfzehn Jahre, das Grab kostet also 2.700 Euro. Die Bestattungsgrundgebühr für Grabkammern ist mit 1.470 Euro ebenfalls niedriger als die für Reihen- und Wahlgrabstätten. Grabkammern gibt es nur auf dem Friedhof Baach.2.700,00 €1.470,00 €4.170,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 3
Wahlgrabstätte für KinderDer Jahressatz beträgt 160 Euro, für die zehn Jahre Ruhezeit bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, also 1.600 Euro. Die Bestattungsgrundgebühr für Kindergrabstätten beträgt 1.110 Euro. Werden die Leichenträger nicht in Anspruch genommen, gibt es bei Bestattungen unter zehn Jahren nach Ziffer 2.6 einen Teilerlass von 85 Euro.1.600,00 €1.110,00 €2.710,00 €10Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 5
UrnenwahlgrabstätteDer Jahressatz beträgt 167 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.505 Euro. In einer Urnenwahlgrabstelle können nach Paragraf 15 Absatz 2 bis zu vier Urnen beigesetzt werden; die Zahl richtet sich nach Paragraf 16 Absatz 3 nach der Größe der Urnenstätte und der Urnen.2.505,00 €830,00 €3.335,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 6
Urnenkammer in einer UrnensteleDer Jahressatz beträgt 153 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.295 Euro. In einer Urnenkammer dürfen nach Paragraf 16 a Absatz 2 die Aschen von zwei, auf Wunsch von drei Verstorbenen beigesetzt werden. Die Beisetzungsgebühr für Urnenstelen ohne Trauerfeier beträgt nach Ziffer 3.4 800 Euro. Pflegefrei ist die Urnenstele nicht: Paragraf 16 a nennt keine Pflege durch die Stadt, sondern verweist in Absatz 5 auf die Vorschriften für Wahlgrabstätten, und die einheitlich verbaute Grabplatte ist von einem Steinmetz zu bearbeiten.2.295,00 €800,00 €3.095,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 7
Urnen-Wiesengrabstätte als WahlgrabstätteDer Jahressatz beträgt 157 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.355 Euro. In einer Wiesenwahlgrabstätte können nach Paragraf 16 c Absatz 2 zwei Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei nach Paragraf 16 c Absatz 5: Die Anlage und Pflege des Grabfeldes erfolgt ausschließlich durch die Stadt oder durch die Stadt beauftragte Dritte.2.355,00 €830,00 €3.185,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 8
Urnen-Baumgrabstätte als Wahlgrabstätte für zwei UrnenDer Jahressatz beträgt 258 Euro für die ganze Grabstätte, für fünfzehn Jahre also 3.870 Euro. Es können nach Paragraf 16 d Absatz 2 zwei Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei nach Paragraf 16 d Absatz 3: Die Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Stadt oder durch die Stadt beauftragte Dritte.3.870,00 €830,00 €4.700,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 10
Urnen-Baumgrabstätte als Familien-Wahlgrabstätte für vier UrnenDer Jahressatz beträgt 374 Euro für die ganze Grabstätte, für fünfzehn Jahre also 5.610 Euro. Es können nach Paragraf 16 d Absatz 2 vier Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei nach Paragraf 16 d Absatz 3.5.610,00 €830,00 €6.440,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 9
Gärtnerbetreute Urnengrabstätte als WahlgrabstätteDer Jahressatz beträgt 157 Euro, für fünfzehn Jahre also 2.355 Euro. In einer Wahlgrabstätte des gärtnerbetreuten Feldes können nach Paragraf 16 e Absatz 2 bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei nach Paragraf 16 e Absatz 1: Die Gestaltung, Pflege und Instandhaltung des gärtnerbetreuten Urnengrabfelds obliegt der Stadt, ohne dass ein Dauergrabpflegevertrag mit einem Dritten verlangt wird.2.355,00 €830,00 €3.185,00 €15Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Paragraf 4 Nummer 11
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Winnenden

Häufige Fragen zu Winnenden

Wie viele Friedhöfe gibt es in Winnenden?
In Winnenden sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,1 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Winnenden?
Waldfriedhof Schelmenholz ist mit 3,1 ha der größte Friedhof in Winnenden. Er liegt 2,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Winnenden?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Winnenden gelten 25 Jahre für Erdbestattung auf dem Waldfriedhof bei einfach tiefer Belegung nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 1, dazu 30 Jahre für Erdbestattung auf dem Waldfriedhof bei doppelt tiefer Belegung nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 1, dazu 30 Jahre für Erdbestattung auf dem Stadtfriedhof an der Schorndorfer Straße nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 2, dazu 20 Jahre für Erdbestattung in den alten Teilen der Friedhöfe Baach, Hanweiler, Hertmannsweiler und Höfen nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummern 3 bis 6, jeweils Buchstabe a, dazu 25 Jahre für Erdbestattung in den neuen Teilen der Friedhöfe Baach, Hanweiler, Hertmannsweiler und Höfen bei einfach tiefer Belegung nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummern 3 bis 6, jeweils Buchstabe b, dazu 15 Jahre für Erdbestattung in den Grabkammern im Grabfeld 9 des Friedhofs Baach nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b, dazu 20 Jahre für Erdbestattung auf den übrigen Stadtteilfriedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 7, dazu 10 Jahre für Erdbestattung von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, auf allen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2, dazu 15 Jahre für Beisetzung von Aschen nach Paragraf 11 Absatz 2, dazu 10 Jahre für Beisetzung der Asche von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 2.
Was kostet ein Grab in Winnenden?
Ein Grab in Winnenden kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnensammelgrabstätte mit 2.990,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Winnenden, Rems-Murr-Kreis, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage 1, beschlossen am 16.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Friedhofssatzung vom 01.07.2023.
Wer ist für die Friedhöfe in Winnenden zuständig?
Für die Friedhöfe in Winnenden ist Stadt Winnenden, Stadtkämmerei mit der Friedhofsverwaltung zuständig, Torstraße 10, 71364 Winnenden, Telefon 07195 13314. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Winnenden, die Fristen setzt Baden-Württemberg

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.