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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06440004

Alle 18 Friedhöfe in Büdingen

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06042 8841350
Stadt Büdingen, Friedhofsverwaltung

63654 Büdingen

2.987,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 12. Lebensjahres

625,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonymes Urnengrab

18
Friedhöfe mit Namen

4 weitere Flächen ohne Namen

Die 18 Friedhöfe in Büdingen nehmen zusammen 8,7 ha ein

Kurz beantwortet

Büdingen hat 18 benannte Friedhöfe mit zusammen 8,7 ha. Der größte ist Friedhof Büdingen mit 2,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Büdingen mit 480 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Büdingen abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Büdingen ist der größte mit 2,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.040 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 480 m entfernt, der entlegenste 8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 18 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 16 von 18 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 4 der 18 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind interreligiöse, christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Büdingen rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Büdingen, Friedhofsverwaltung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen
06042 8841350
Sprechzeiten
Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Büdingen im Netz

Die 18 Friedhöfe in Büdingen, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Büdingen2,2 ha480 m16 Anlagen, nächste 60 mBahnhof Bussteig 5, 270 mBus FB-41, Bus FB-42keine Angabe
Bestattungshain Büdingen1,2 ha2,8 km1 Anlagen, nächste 200 mAm Hammer, 410 mBus FB-24, Bus FB-26interreligiös
Friedhof Herrnhaag1,1 ha3,4 km3 Anlagen, nächste 60 mHerrnhaag, 350 mBus FB-44, Bus X95keine Angabe
Friedhof Düdelsheim6.920 m²5,8 km6 Anlagen, nächste 50 mHauptstraße, 110 mBus FB-40, Bus FB-41, Bus FB-42, Bus FB-43keine Angabe
Friedhof Wolferborn5.030 m²8 km1 Anlagen, nächste 50 mBarbarossastraße, 370 mBus FB-24, Bus FB-26keine Angabe
Friedhof Eckartshausen4.120 m²7,3 km3 Anlagen, nächste 50 mHimbacher Straße, 250 mBus FB-42keine Angabe
Friedhof Michelau3.330 m²6,1 km1 Anlagen, nächste 50 mMichelau, 320 mBus FB-24, Bus FB-26keine Angabe
Friedhof Rinderbügen3.250 m²6,1 km3 Anlagen, nächste 130 mFurthwiese, 120 mBus FB-24keine Angabe
Friedhof Orleshausen3.040 m²3,2 km3 Anlagen, nächste 40 mAm Herrenhöfchen, 290 mBus FB-42keine Angabe
Friedhof Büches3.000 m²2,7 km1 Anlagen, nächste 50 mBergstraße, 240 mBus FB-23, Bus FB-26keine Angabe
Friedhof Rohrbach2.980 m²5 km2 Anlagen, nächste 50 mRohrbach, 340 mBus FB-21, Bus FB-41, Bus FB-42keine Angabe
Friedhof Wolf2.410 m²2,2 km1 Anlagen, nächste 50 mSandhofstraße, 320 mBus FB-23, Bus FB-26keine Angabe
Friedhof Calbach1.680 m²4,4 km2 Anlagen, nächste 40 mLimesstraße, 240 mBus FB-42keine Angabe
GottesackerDenkmal1.600 m²3,6 kmkeine erfasstHerrnhaag, 310 mBus FB-44, Bus X95christlich, evangelisch
Friedhof Dudenrod1.510 m²3,2 km2 Anlagen, nächste 160 mWolfer Straße, 180 mBus FB-23, Bus FB-26keine Angabe
Jüdischer Friedhof1.250 m²570 mkeine erfasstAlte Post, 730 mBus FB-23, Bus FB-26, Bus FB-41, Bus FB-42jüdisch
Friedhof Aulendiebach1.170 m²4,2 km4 Anlagen, nächste 180 mGisteler Straße, 240 mBus FB-21, Bus FB-41, Bus FB-42keine Angabe
Jüdischer Friedhof810 m²6,2 km1 Anlagen, nächste 370 mHauptstraße, 450 mBus FB-40, Bus FB-41, Bus FB-42, Bus FB-43jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Büdingen kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Lich32,6 kmnicht erfasst665,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Schlüchtern32,7 km1.410,00 €Einzelgrabstätte, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 35 Jahre520,00 €Urneneinzelgrabstätte für eine Aschenkapsel, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 25 Jahre
Nidda16 km1.625,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr, 30 Jahre861,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 Jahre
Hanau22,4 km2.000,00 €Erdreihengrabstätte920,00 €Urnenreihengrabstätte
Friedberg (Hessen)25,8 km2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen
Gelnhausen11,5 km2.030,00 €Reihengrabstätte für einen Verstorbenen im Alter über 5 Jahre1.435,00 €Urnennischenplatz in der Urnenwand
Aschaffenburg35,5 km2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege
Butzbach36,2 km2.170,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung im Grabfeld für anonyme Beisetzungen800,00 €Urnengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Bestattungswald Butzbach
Am meisten zu sparenbis 36,2 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Büdingen kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Büdingen, von der Stadtverordnetenversammlung am 21.01.2022 beschlossen, vom Magistrat am 31.03.2022 ausgefertigt, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Büdingen vom 08.04.2022, Nr. 15, Ziffer 67; nach Paragraf 13 rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten und an die Stelle der bisherigen Gebührenordnung getreten.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 12. LebensjahresDie Nutzungszeit ist die Ruhefrist, denn nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird die Reihengrabstätte im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt. Sie beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 1 fünfundzwanzig Jahre und nur bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr zwanzig Jahre; die Gebührenordnung zieht ihre Grenze dagegen beim vollendeten 12. Lebensjahr, so dass für einen Teil der hier bestatteten Kinder die kürzere Frist gilt. Erfasst sind deshalb die fünfundzwanzig Jahre der Grundregel. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 18 Absatz 1 Satz 3 ausgeschlossen, eine befristete Verlängerung nach Absatz 2 im Ermessen der Friedhofsverwaltung möglich und kostet 25,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Paragraf 36 Absatz 1 nimmt nur die anonymen Grabfelder, die Urnenschlichtgrabfelder, die pflegefreien Grabstätten und die Sternenkindergrabstätten von der Pflegepflicht aus.885,00 €390,00 €1.275,00 €25Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 12. LebensjahresDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Büdingen. Nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung ist es eine Grabstätte für eine Erdbestattung, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt wird. In der Gebühr enthalten sind nach Paragraf 8 Absatz 3 der Gebührenordnung bereits die Räumung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist, die Entsorgung der baulichen Grabanlagen und die Einebnung; eine Räumungsgebühr kommt also nicht hinzu. Die Verlängerung kostet 61,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung.2.026,00 €961,00 €2.987,00 €25Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung
Plattenumlegtes Reihengrab in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenIn der Gebühr ist nach Paragraf 8 Absatz 4 zusätzlich die Lieferung und Verlegung der grabumrandenden Platten enthalten, die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung binnen fünfzehn Monaten nach der Beisetzung veranlasst. Trotz des Namens nicht pflegefrei: Derselbe Absatz erlaubt dem Nutzungsberechtigten die Bepflanzung der Grabstätte und begrenzt sie auf 50 cm Höhe, und Paragraf 36 Absatz 1 nimmt die plattenumlegten Grabstätten nicht von der Pflegepflicht aus. Paragraf 31 Absatz 2 unterscheidet die Grabfelder ausdrücklich in plattenumlegte unter Buchstabe a und pflegefreie unter Buchstabe b. Die Verlängerung kostet 61,00 Euro je Jahr.2.408,00 €961,00 €3.369,00 €25Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung
Pflegefreies Reihengrab in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenDas einzige pflegefreie Erdgrab, das Büdingen als Reihengrab anbietet. Pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 der Friedhofsordnung, wonach diese Grabstätten in zuvor im Auftrag der Friedhofsverwaltung gärtnerisch angelegten Grabfeldern errichtet werden, Teil der gärtnerischen Anlagengestaltung sind und für die Dauer des Nutzungsrechts im Auftrag der Friedhofsverwaltung hergerichtet und unterhalten werden; bestätigt durch Paragraf 36 Absatz 1 und Paragraf 37 Absatz 4 sowie durch Paragraf 8 Absatz 5 der Gebührenordnung, der die gärtnerische Anlage, Pflege und Unterhaltung für die Dauer der Nutzungszeit und die Räumung ausdrücklich in die Gebühr einschließt. Grabmale und Einfassungen sind nicht zulässig, die Friedhofsverwaltung setzt einen einheitlichen Gedenkstein. Die höhere Bestattungsgebühr von 1.324,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b bb enthält nach Absatz 5 die Anfertigung und Anbringung dieser Gedenktafel. Die Verlängerung kostet 79,00 Euro je Jahr.2.477,00 €1.324,00 €3.801,00 €25Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung
Urnenreihengrab in einem Grabfeld mit allgemeinen GestaltungsbestimmungenDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Büdingen. Nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird es der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Aschenurne abgegeben; die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 auch für Aschen fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen, eine befristete Verlängerung nach Paragraf 18 Absatz 2 möglich und kostet 28,00 Euro je Jahr. Die Räumung ist nach Paragraf 8 Absatz 3 in der Gebühr enthalten. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung.878,00 €350,00 €1.228,00 €25Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührenordnung
Plattenumlegtes Urnenreihengrab in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenIn der Gebühr ist nach Paragraf 8 Absatz 4 zusätzlich die Lieferung und Verlegung der grabumrandenden Platten enthalten. Nicht pflegefrei: Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung überlässt die Bepflanzung dem Nutzungsberechtigten, und Paragraf 36 Absatz 1 nimmt die plattenumlegten Grabstätten nicht von der Pflegepflicht aus. Die Verlängerung kostet 28,00 Euro je Jahr.1.133,00 €350,00 €1.483,00 €25Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührenordnung
Pflegefreies Urnenreihengrab in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenPflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 der Friedhofsordnung, der die Grabstätte zum Teil der gärtnerischen Anlagengestaltung erklärt und ihre Herrichtung und Unterhaltung für die Dauer des Nutzungsrechts der Friedhofsverwaltung zuweist; Paragraf 36 Absatz 1 nimmt sie ausdrücklich von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten aus, und Paragraf 8 Absatz 5 der Gebührenordnung zählt gärtnerische Anlage, Pflege, Unterhaltung und Räumung ausdrücklich zum Leistungsumfang der Gebühr. Die Bestattungsgebühr ist mit 714,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe c die höchste für eine Urnenbeisetzung, weil sie nach Absatz 5 die Gedenktafel enthält. Die Verlängerung kostet 19,00 Euro je Jahr.613,00 €714,00 €1.327,00 €25Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe g der Gebührenordnung
Urnenschlichtgrab in freier GrasflächeNach Paragraf 24 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofsordnung eine Form der Urnenreihengrabstätte in freien Grasflächen; Einfriedung, Grabmale und Grabschmuck sind nicht zulässig, die Friedhofsverwaltung bringt an geeigneter Stelle eine einheitliche genormte Gedenktafel mit Namen und Daten an. Pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1, der die Urnenschlichtgrabfelder ausdrücklich von der Pflegepflicht ausnimmt, und nach Paragraf 8 Absatz 6 der Gebührenordnung, wonach die Gebühr die Grabstättenpflege während der Nutzungszeit enthält. Die eigene Bestattungsgebühr von 581,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b enthält nach Absatz 5 die Gedenktafel. Die Verlängerung kostet 14,00 Euro je Jahr.498,00 €581,00 €1.079,00 €25Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe h der Gebührenordnung
Anonymes UrnengrabDas günstigste Grab Büdingens überhaupt und zugleich das günstigste pflegefreie. Nach Paragraf 24 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsordnung ist seine Lage nur der Friedhofsverwaltung bekannt und wird weder Angehörigen noch Dritten mitgeteilt; die Fläche ist einheitlicher Rasen ohne Grabkreuze, Gedenktafeln, Grabschmuck oder Anpflanzungen und optisch nicht erkennbar. Pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1, der die Grabfelder für anonyme Urnenbeisetzungen ausdrücklich ausnimmt, und nach Paragraf 8 Absatz 6 der Gebührenordnung, wonach die Gebühr die Grabstättenpflege während der Nutzungszeit enthält. Die Beisetzung kostet 350,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a, weil das anonyme Urnengrab eine Form der Urnenreihengrabstätte ist und keine Gedenktafel erhält. Die Verlängerung kostet 11,00 Euro je Jahr.275,00 €350,00 €625,00 €25Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe i der Gebührenordnung
Wahlgrab mit 1 GrabstelleNach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird das Nutzungsrecht für dreißig Jahre verliehen, der Ersterwerb ist nur anlässlich eines Todesfalls möglich und umfasst die gesamte Grabstätte; in der Regel kann es einmal wiedererworben oder verlängert werden. Die Ruhefrist der einzelnen Beisetzung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 fünfundzwanzig Jahre und ist damit kürzer als die Nutzungszeit. Räumung und Einebnung sind nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 3 in der Gebühr enthalten. Die Verlängerung kostet 61,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung.2.655,00 €961,00 €3.616,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung
Wahlgrab mit 2 GrabstellenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit zwei Grabstellen. Die Verlängerung kostet 121,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung.4.455,00 €961,00 €5.416,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung
Wahlgrab mit 3 GrabstellenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit drei Grabstellen. Die Verlängerung kostet 182,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung.6.285,00 €961,00 €7.246,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung
Wahlgrab mit 4 GrabstellenDie teuerste Grabart Büdingens. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit vier Grabstellen. Die Verlängerung kostet 243,00 Euro je Jahr; für fünf- und sechsstellige Wahlgräber nennt Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe e und f zwar Verlängerungssätze von 303,00 und 364,00 Euro, einen Betrag für den Ersterwerb aber nicht. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung.8.115,00 €961,00 €9.076,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung
Plattenumlegtes Wahlgrab mit 1 Grabstelle in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenIn der Gebühr ist nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 4 zusätzlich die Lieferung und Verlegung der grabumrandenden Platten enthalten. Nicht pflegefrei: Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung überlässt die Bepflanzung dem Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet 61,00 Euro je Jahr.3.041,00 €961,00 €4.002,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührenordnung
Plattenumlegtes Wahlgrab mit 2 Grabstellen in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte. Nicht pflegefrei, weil Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die Bepflanzung dem Nutzungsberechtigten überlässt und Paragraf 36 Absatz 1 die plattenumlegten Grabstätten nicht ausnimmt. Die Verlängerung kostet 121,00 Euro je Jahr.4.950,00 €961,00 €5.911,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührenordnung
Pflegefreies Wahlgrab mit 1 Grabstelle in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenPflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 der Friedhofsordnung, der die Grabstätte zum Teil der gärtnerischen Anlagengestaltung erklärt und ihre Herrichtung und Unterhaltung für die Dauer des Nutzungsrechts der Friedhofsverwaltung zuweist; Paragraf 36 Absatz 1 nimmt sie ausdrücklich von der Pflegepflicht aus, Paragraf 37 Absatz 4 wiederholt es, und Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 5 der Gebührenordnung zählt gärtnerische Anlage, Pflege, Unterhaltung und Räumung zum Leistungsumfang der Gebühr. Die Grabgebühr liegt niedriger als beim gewöhnlichen einstelligen Wahlgrab, dafür ist die Bestattungsgebühr mit 1.324,00 Euro um 363,00 Euro höher. Die Verlängerung kostet 79,00 Euro je Jahr.2.508,00 €1.324,00 €3.832,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe g der Gebührenordnung
Pflegefreies Wahlgrab mit 2 Grabstellen in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit zwei Grabstellen. Pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 und Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung sowie nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 5 der Gebührenordnung. Die Verlängerung kostet 157,00 Euro je Jahr.4.849,00 €1.324,00 €6.173,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe h der Gebührenordnung
Urnenwahlgrabstätte in einem Grabfeld mit allgemeinen GestaltungsbestimmungenNach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung eine für mehrere Urnenbestattungen bestimmte Grabstätte mit einem Nutzungsrecht von dreißig Jahren; im Übrigen gelten die Bestimmungen über Wahlgrabstätten sinngemäß. Räumung und Einebnung sind nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 3 in der Gebühr enthalten. Die Verlängerung kostet 44,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung.1.498,00 €350,00 €1.848,00 €30Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung
Plattenumlegte Urnenwahlgrabstätte in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenIn der Gebühr ist nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 4 zusätzlich die Lieferung und Verlegung der grabumrandenden Platten enthalten. Nicht pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 3 und Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung. Die Verlängerung kostet 44,00 Euro je Jahr.1.987,00 €350,00 €2.337,00 €30Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührenordnung
Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenPflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 und Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung sowie nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 5 der Gebührenordnung, der gärtnerische Anlage, Pflege, Unterhaltung und Räumung ausdrücklich in die Gebühr einschließt. Die Bestattungsgebühr beträgt 714,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe c und enthält nach Absatz 5 die Gedenktafel. Die Verlängerung kostet 57,00 Euro je Jahr.1.848,00 €714,00 €2.562,00 €30Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe c der Gebührenordnung
Einzelbaumgrabstätte im BestattungshainDer Bestattungshain ist ein 9,2 Hektar großes Waldstück in der Gemarkung Büdingen, in dem nach Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofsordnung Aschenurnen ausschließlich im Wurzelbereich registrierter Bäume beigesetzt werden. Die Einzelbaumgrabstätte besteht nach Absatz 3 Buchstabe a aus einer einzigen Grabstelle an einem Baum, das Nutzungsrecht läuft nach Absatz 4 dreißig Jahre und ist als einzige Grabart Büdingens nicht an einen Todesfall gebunden. Pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 1 erklärt Pflegeeingriffe durch Angehörige oder Dritte für unzulässig und behält sie der Friedhofsverwaltung vor, Absatz 2 untersagt Grabmale, Anpflanzungen und jede Veränderung an Baum und Waldboden, und Paragraf 10 Absatz 3 der Gebührenordnung schließt die forstwirtschaftliche Pflege der Bestattungsbäume für die Dauer der Nutzungszeit in die Gebühr ein. Die Verlängerung kostet 66,00 Euro je Jahr.1.980,00 €458,00 €2.438,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung
Familienbaumgrabstätte im BestattungshainNach Paragraf 27 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofsordnung acht Grabstellen an einem Bestattungshain-Baum, und der Betrag gilt für alle acht zusammen; je Grabstelle sind es 288,75 Euro. Pflegefrei aus denselben Gründen wie die Einzelbaumgrabstätte: Paragraf 27 Absatz 1 und 2 der Friedhofsordnung und Paragraf 10 Absatz 3 der Gebührenordnung. Die Verlängerung kostet 77,00 Euro je Jahr.2.310,00 €458,00 €2.768,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung
Gemeinschaftsbaumgrabstätte im BestattungshainNach Paragraf 27 Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofsordnung eine einzelne Grabstelle von zehn möglichen an einem gemeinsam genutzten Bestattungshain-Baum; das Nutzungsrecht umfasst nach Absatz 4 nur diese eine Grabstelle. Pflegefrei nach Paragraf 27 Absatz 1 und 2 der Friedhofsordnung und Paragraf 10 Absatz 3 der Gebührenordnung. Die Verlängerung kostet 31,00 Euro je Jahr.930,00 €458,00 €1.388,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Büdingen

Häufige Fragen zu Büdingen

Wie viele Friedhöfe gibt es in Büdingen?
In Büdingen sind 18 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Büdingen?
Friedhof Büdingen ist mit 2,2 ha der größte Friedhof in Büdingen. Er liegt 480 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Büdingen?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Büdingen gelten 25 Jahre für Leichen und Aschen nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 2 der Friedhofsordnung.
Was kostet ein Grab in Büdingen?
Ein Grab in Büdingen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab mit 625,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Büdingen, von der Stadtverordnetenversammlung am 21.01.2022 beschlossen, vom Magistrat am 31.03.2022 ausgefertigt, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Büdingen vom 08.04.2022, Nr. 15, Ziffer 67; nach Paragraf 13 rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten und an die Stelle der bisherigen Gebührenordnung getreten.
Wer ist für die Friedhöfe in Büdingen zuständig?
Für die Friedhöfe in Büdingen ist Stadt Büdingen, Friedhofsverwaltung zuständig, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, Telefon 06042 8841350. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Büdingen, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.