Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06440004
Alle 18 Friedhöfe in Büdingen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06042 8841350
- Stadt Büdingen, Friedhofsverwaltung
- 2.987,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 625,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 18
- Friedhöfe mit Namen
63654 Büdingen
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 12. Lebensjahres
Anonymes Urnengrab
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 18 Friedhöfe in Büdingen nehmen zusammen 8,7 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Büdingen ist der größte mit 2,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.040 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 480 m entfernt, der entlegenste 8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 18 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 16 von 18 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 4 der 18 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind interreligiöse, christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Büdingen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Büdingen, Friedhofsverwaltung
Eberhard-Bauner-Allee 1663654 Büdingen
06042 8841350
- Sprechzeiten
- Montag 8 bis 12 UhrDienstag 8 bis 12 UhrMittwoch nur nach TerminvereinbarungDonnerstag 8 bis 12 Uhr und 16 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 18 Friedhöfe in Büdingen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Büdingen | 2,2 ha | 480 m | 16 Anlagen, nächste 60 m | Bahnhof Bussteig 5, 270 mBus FB-41, Bus FB-42 | keine Angabe |
| Bestattungshain Büdingen | 1,2 ha | 2,8 km | 1 Anlagen, nächste 200 m | Am Hammer, 410 mBus FB-24, Bus FB-26 | interreligiös |
| Friedhof Herrnhaag | 1,1 ha | 3,4 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Herrnhaag, 350 mBus FB-44, Bus X95 | keine Angabe |
| Friedhof Düdelsheim | 6.920 m² | 5,8 km | 6 Anlagen, nächste 50 m | Hauptstraße, 110 mBus FB-40, Bus FB-41, Bus FB-42, Bus FB-43 | keine Angabe |
| Friedhof Wolferborn | 5.030 m² | 8 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Barbarossastraße, 370 mBus FB-24, Bus FB-26 | keine Angabe |
| Friedhof Eckartshausen | 4.120 m² | 7,3 km | 3 Anlagen, nächste 50 m | Himbacher Straße, 250 mBus FB-42 | keine Angabe |
| Friedhof Michelau | 3.330 m² | 6,1 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Michelau, 320 mBus FB-24, Bus FB-26 | keine Angabe |
| Friedhof Rinderbügen | 3.250 m² | 6,1 km | 3 Anlagen, nächste 130 m | Furthwiese, 120 mBus FB-24 | keine Angabe |
| Friedhof Orleshausen | 3.040 m² | 3,2 km | 3 Anlagen, nächste 40 m | Am Herrenhöfchen, 290 mBus FB-42 | keine Angabe |
| Friedhof Büches | 3.000 m² | 2,7 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Bergstraße, 240 mBus FB-23, Bus FB-26 | keine Angabe |
| Friedhof Rohrbach | 2.980 m² | 5 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Rohrbach, 340 mBus FB-21, Bus FB-41, Bus FB-42 | keine Angabe |
| Friedhof Wolf | 2.410 m² | 2,2 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Sandhofstraße, 320 mBus FB-23, Bus FB-26 | keine Angabe |
| Friedhof Calbach | 1.680 m² | 4,4 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Limesstraße, 240 mBus FB-42 | keine Angabe |
| GottesackerDenkmal | 1.600 m² | 3,6 km | keine erfasst | Herrnhaag, 310 mBus FB-44, Bus X95 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Dudenrod | 1.510 m² | 3,2 km | 2 Anlagen, nächste 160 m | Wolfer Straße, 180 mBus FB-23, Bus FB-26 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 1.250 m² | 570 m | keine erfasst | Alte Post, 730 mBus FB-23, Bus FB-26, Bus FB-41, Bus FB-42 | jüdisch |
| Friedhof Aulendiebach | 1.170 m² | 4,2 km | 4 Anlagen, nächste 180 m | Gisteler Straße, 240 mBus FB-21, Bus FB-41, Bus FB-42 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 810 m² | 6,2 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Hauptstraße, 450 mBus FB-40, Bus FB-41, Bus FB-42, Bus FB-43 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Büdingen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Lich | 32,6 km | nicht erfasst | 665,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Schlüchtern | 32,7 km | 1.410,00 €Einzelgrabstätte, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 35 Jahre | 520,00 €Urneneinzelgrabstätte für eine Aschenkapsel, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 25 Jahre |
| Nidda | 16 km | 1.625,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 861,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 Jahre |
| Hanau | 22,4 km | 2.000,00 €Erdreihengrabstätte | 920,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Friedberg (Hessen) | 25,8 km | 2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Gelnhausen | 11,5 km | 2.030,00 €Reihengrabstätte für einen Verstorbenen im Alter über 5 Jahre | 1.435,00 €Urnennischenplatz in der Urnenwand |
| Aschaffenburg | 35,5 km | 2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege |
| Butzbach | 36,2 km | 2.170,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung im Grabfeld für anonyme Beisetzungen | 800,00 €Urnengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Bestattungswald Butzbach |
| Am meisten zu sparen | bis 36,2 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Büdingen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Büdingen, von der Stadtverordnetenversammlung am 21.01.2022 beschlossen, vom Magistrat am 31.03.2022 ausgefertigt, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Büdingen vom 08.04.2022, Nr. 15, Ziffer 67; nach Paragraf 13 rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten und an die Stelle der bisherigen Gebührenordnung getreten.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 12. LebensjahresDie Nutzungszeit ist die Ruhefrist, denn nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird die Reihengrabstätte im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt. Sie beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 1 fünfundzwanzig Jahre und nur bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr zwanzig Jahre; die Gebührenordnung zieht ihre Grenze dagegen beim vollendeten 12. Lebensjahr, so dass für einen Teil der hier bestatteten Kinder die kürzere Frist gilt. Erfasst sind deshalb die fünfundzwanzig Jahre der Grundregel. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 18 Absatz 1 Satz 3 ausgeschlossen, eine befristete Verlängerung nach Absatz 2 im Ermessen der Friedhofsverwaltung möglich und kostet 25,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Paragraf 36 Absatz 1 nimmt nur die anonymen Grabfelder, die Urnenschlichtgrabfelder, die pflegefreien Grabstätten und die Sternenkindergrabstätten von der Pflegepflicht aus. | 885,00 € | 390,00 € | 1.275,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 12. LebensjahresDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Büdingen. Nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung ist es eine Grabstätte für eine Erdbestattung, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt wird. In der Gebühr enthalten sind nach Paragraf 8 Absatz 3 der Gebührenordnung bereits die Räumung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist, die Entsorgung der baulichen Grabanlagen und die Einebnung; eine Räumungsgebühr kommt also nicht hinzu. Die Verlängerung kostet 61,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung. | 2.026,00 € | 961,00 € | 2.987,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Plattenumlegtes Reihengrab in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenIn der Gebühr ist nach Paragraf 8 Absatz 4 zusätzlich die Lieferung und Verlegung der grabumrandenden Platten enthalten, die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung binnen fünfzehn Monaten nach der Beisetzung veranlasst. Trotz des Namens nicht pflegefrei: Derselbe Absatz erlaubt dem Nutzungsberechtigten die Bepflanzung der Grabstätte und begrenzt sie auf 50 cm Höhe, und Paragraf 36 Absatz 1 nimmt die plattenumlegten Grabstätten nicht von der Pflegepflicht aus. Paragraf 31 Absatz 2 unterscheidet die Grabfelder ausdrücklich in plattenumlegte unter Buchstabe a und pflegefreie unter Buchstabe b. Die Verlängerung kostet 61,00 Euro je Jahr. | 2.408,00 € | 961,00 € | 3.369,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Pflegefreies Reihengrab in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenDas einzige pflegefreie Erdgrab, das Büdingen als Reihengrab anbietet. Pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 der Friedhofsordnung, wonach diese Grabstätten in zuvor im Auftrag der Friedhofsverwaltung gärtnerisch angelegten Grabfeldern errichtet werden, Teil der gärtnerischen Anlagengestaltung sind und für die Dauer des Nutzungsrechts im Auftrag der Friedhofsverwaltung hergerichtet und unterhalten werden; bestätigt durch Paragraf 36 Absatz 1 und Paragraf 37 Absatz 4 sowie durch Paragraf 8 Absatz 5 der Gebührenordnung, der die gärtnerische Anlage, Pflege und Unterhaltung für die Dauer der Nutzungszeit und die Räumung ausdrücklich in die Gebühr einschließt. Grabmale und Einfassungen sind nicht zulässig, die Friedhofsverwaltung setzt einen einheitlichen Gedenkstein. Die höhere Bestattungsgebühr von 1.324,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b bb enthält nach Absatz 5 die Anfertigung und Anbringung dieser Gedenktafel. Die Verlängerung kostet 79,00 Euro je Jahr. | 2.477,00 € | 1.324,00 € | 3.801,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| Urnenreihengrab in einem Grabfeld mit allgemeinen GestaltungsbestimmungenDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Büdingen. Nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird es der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Aschenurne abgegeben; die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 auch für Aschen fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen, eine befristete Verlängerung nach Paragraf 18 Absatz 2 möglich und kostet 28,00 Euro je Jahr. Die Räumung ist nach Paragraf 8 Absatz 3 in der Gebühr enthalten. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung. | 878,00 € | 350,00 € | 1.228,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührenordnung |
| Plattenumlegtes Urnenreihengrab in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenIn der Gebühr ist nach Paragraf 8 Absatz 4 zusätzlich die Lieferung und Verlegung der grabumrandenden Platten enthalten. Nicht pflegefrei: Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung überlässt die Bepflanzung dem Nutzungsberechtigten, und Paragraf 36 Absatz 1 nimmt die plattenumlegten Grabstätten nicht von der Pflegepflicht aus. Die Verlängerung kostet 28,00 Euro je Jahr. | 1.133,00 € | 350,00 € | 1.483,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührenordnung |
| Pflegefreies Urnenreihengrab in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenPflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 der Friedhofsordnung, der die Grabstätte zum Teil der gärtnerischen Anlagengestaltung erklärt und ihre Herrichtung und Unterhaltung für die Dauer des Nutzungsrechts der Friedhofsverwaltung zuweist; Paragraf 36 Absatz 1 nimmt sie ausdrücklich von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten aus, und Paragraf 8 Absatz 5 der Gebührenordnung zählt gärtnerische Anlage, Pflege, Unterhaltung und Räumung ausdrücklich zum Leistungsumfang der Gebühr. Die Bestattungsgebühr ist mit 714,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe c die höchste für eine Urnenbeisetzung, weil sie nach Absatz 5 die Gedenktafel enthält. Die Verlängerung kostet 19,00 Euro je Jahr. | 613,00 € | 714,00 € | 1.327,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe g der Gebührenordnung |
| Urnenschlichtgrab in freier GrasflächeNach Paragraf 24 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofsordnung eine Form der Urnenreihengrabstätte in freien Grasflächen; Einfriedung, Grabmale und Grabschmuck sind nicht zulässig, die Friedhofsverwaltung bringt an geeigneter Stelle eine einheitliche genormte Gedenktafel mit Namen und Daten an. Pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1, der die Urnenschlichtgrabfelder ausdrücklich von der Pflegepflicht ausnimmt, und nach Paragraf 8 Absatz 6 der Gebührenordnung, wonach die Gebühr die Grabstättenpflege während der Nutzungszeit enthält. Die eigene Bestattungsgebühr von 581,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b enthält nach Absatz 5 die Gedenktafel. Die Verlängerung kostet 14,00 Euro je Jahr. | 498,00 € | 581,00 € | 1.079,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe h der Gebührenordnung |
| Anonymes UrnengrabDas günstigste Grab Büdingens überhaupt und zugleich das günstigste pflegefreie. Nach Paragraf 24 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsordnung ist seine Lage nur der Friedhofsverwaltung bekannt und wird weder Angehörigen noch Dritten mitgeteilt; die Fläche ist einheitlicher Rasen ohne Grabkreuze, Gedenktafeln, Grabschmuck oder Anpflanzungen und optisch nicht erkennbar. Pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1, der die Grabfelder für anonyme Urnenbeisetzungen ausdrücklich ausnimmt, und nach Paragraf 8 Absatz 6 der Gebührenordnung, wonach die Gebühr die Grabstättenpflege während der Nutzungszeit enthält. Die Beisetzung kostet 350,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a, weil das anonyme Urnengrab eine Form der Urnenreihengrabstätte ist und keine Gedenktafel erhält. Die Verlängerung kostet 11,00 Euro je Jahr. | 275,00 € | 350,00 € | 625,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe i der Gebührenordnung |
| Wahlgrab mit 1 GrabstelleNach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird das Nutzungsrecht für dreißig Jahre verliehen, der Ersterwerb ist nur anlässlich eines Todesfalls möglich und umfasst die gesamte Grabstätte; in der Regel kann es einmal wiedererworben oder verlängert werden. Die Ruhefrist der einzelnen Beisetzung beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 fünfundzwanzig Jahre und ist damit kürzer als die Nutzungszeit. Räumung und Einebnung sind nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 3 in der Gebühr enthalten. Die Verlängerung kostet 61,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung. | 2.655,00 € | 961,00 € | 3.616,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Wahlgrab mit 2 GrabstellenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit zwei Grabstellen. Die Verlängerung kostet 121,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung. | 4.455,00 € | 961,00 € | 5.416,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Wahlgrab mit 3 GrabstellenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit drei Grabstellen. Die Verlängerung kostet 182,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung. | 6.285,00 € | 961,00 € | 7.246,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Wahlgrab mit 4 GrabstellenDie teuerste Grabart Büdingens. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit vier Grabstellen. Die Verlängerung kostet 243,00 Euro je Jahr; für fünf- und sechsstellige Wahlgräber nennt Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe e und f zwar Verlängerungssätze von 303,00 und 364,00 Euro, einen Betrag für den Ersterwerb aber nicht. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung. | 8.115,00 € | 961,00 € | 9.076,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| Plattenumlegtes Wahlgrab mit 1 Grabstelle in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenIn der Gebühr ist nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 4 zusätzlich die Lieferung und Verlegung der grabumrandenden Platten enthalten. Nicht pflegefrei: Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung überlässt die Bepflanzung dem Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet 61,00 Euro je Jahr. | 3.041,00 € | 961,00 € | 4.002,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührenordnung |
| Plattenumlegtes Wahlgrab mit 2 Grabstellen in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte. Nicht pflegefrei, weil Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die Bepflanzung dem Nutzungsberechtigten überlässt und Paragraf 36 Absatz 1 die plattenumlegten Grabstätten nicht ausnimmt. Die Verlängerung kostet 121,00 Euro je Jahr. | 4.950,00 € | 961,00 € | 5.911,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührenordnung |
| Pflegefreies Wahlgrab mit 1 Grabstelle in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenPflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 der Friedhofsordnung, der die Grabstätte zum Teil der gärtnerischen Anlagengestaltung erklärt und ihre Herrichtung und Unterhaltung für die Dauer des Nutzungsrechts der Friedhofsverwaltung zuweist; Paragraf 36 Absatz 1 nimmt sie ausdrücklich von der Pflegepflicht aus, Paragraf 37 Absatz 4 wiederholt es, und Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 5 der Gebührenordnung zählt gärtnerische Anlage, Pflege, Unterhaltung und Räumung zum Leistungsumfang der Gebühr. Die Grabgebühr liegt niedriger als beim gewöhnlichen einstelligen Wahlgrab, dafür ist die Bestattungsgebühr mit 1.324,00 Euro um 363,00 Euro höher. Die Verlängerung kostet 79,00 Euro je Jahr. | 2.508,00 € | 1.324,00 € | 3.832,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe g der Gebührenordnung |
| Pflegefreies Wahlgrab mit 2 Grabstellen in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit zwei Grabstellen. Pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 und Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung sowie nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 5 der Gebührenordnung. Die Verlängerung kostet 157,00 Euro je Jahr. | 4.849,00 € | 1.324,00 € | 6.173,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe h der Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte in einem Grabfeld mit allgemeinen GestaltungsbestimmungenNach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung eine für mehrere Urnenbestattungen bestimmte Grabstätte mit einem Nutzungsrecht von dreißig Jahren; im Übrigen gelten die Bestimmungen über Wahlgrabstätten sinngemäß. Räumung und Einebnung sind nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 3 in der Gebühr enthalten. Die Verlängerung kostet 44,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung. | 1.498,00 € | 350,00 € | 1.848,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Plattenumlegte Urnenwahlgrabstätte in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenIn der Gebühr ist nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 4 zusätzlich die Lieferung und Verlegung der grabumrandenden Platten enthalten. Nicht pflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 3 und Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung. Die Verlängerung kostet 44,00 Euro je Jahr. | 1.987,00 € | 350,00 € | 2.337,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte in einem Grabfeld mit besonderen GestaltungsbestimmungenPflegefrei nach Paragraf 31 Absatz 4 und Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung sowie nach Paragraf 9 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 5 der Gebührenordnung, der gärtnerische Anlage, Pflege, Unterhaltung und Räumung ausdrücklich in die Gebühr einschließt. Die Bestattungsgebühr beträgt 714,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe c und enthält nach Absatz 5 die Gedenktafel. Die Verlängerung kostet 57,00 Euro je Jahr. | 1.848,00 € | 714,00 € | 2.562,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Einzelbaumgrabstätte im BestattungshainDer Bestattungshain ist ein 9,2 Hektar großes Waldstück in der Gemarkung Büdingen, in dem nach Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofsordnung Aschenurnen ausschließlich im Wurzelbereich registrierter Bäume beigesetzt werden. Die Einzelbaumgrabstätte besteht nach Absatz 3 Buchstabe a aus einer einzigen Grabstelle an einem Baum, das Nutzungsrecht läuft nach Absatz 4 dreißig Jahre und ist als einzige Grabart Büdingens nicht an einen Todesfall gebunden. Pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 1 erklärt Pflegeeingriffe durch Angehörige oder Dritte für unzulässig und behält sie der Friedhofsverwaltung vor, Absatz 2 untersagt Grabmale, Anpflanzungen und jede Veränderung an Baum und Waldboden, und Paragraf 10 Absatz 3 der Gebührenordnung schließt die forstwirtschaftliche Pflege der Bestattungsbäume für die Dauer der Nutzungszeit in die Gebühr ein. Die Verlängerung kostet 66,00 Euro je Jahr. | 1.980,00 € | 458,00 € | 2.438,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Familienbaumgrabstätte im BestattungshainNach Paragraf 27 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofsordnung acht Grabstellen an einem Bestattungshain-Baum, und der Betrag gilt für alle acht zusammen; je Grabstelle sind es 288,75 Euro. Pflegefrei aus denselben Gründen wie die Einzelbaumgrabstätte: Paragraf 27 Absatz 1 und 2 der Friedhofsordnung und Paragraf 10 Absatz 3 der Gebührenordnung. Die Verlängerung kostet 77,00 Euro je Jahr. | 2.310,00 € | 458,00 € | 2.768,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Gemeinschaftsbaumgrabstätte im BestattungshainNach Paragraf 27 Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofsordnung eine einzelne Grabstelle von zehn möglichen an einem gemeinsam genutzten Bestattungshain-Baum; das Nutzungsrecht umfasst nach Absatz 4 nur diese eine Grabstelle. Pflegefrei nach Paragraf 27 Absatz 1 und 2 der Friedhofsordnung und Paragraf 10 Absatz 3 der Gebührenordnung. Die Verlängerung kostet 31,00 Euro je Jahr. | 930,00 € | 458,00 € | 1.388,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung |
Häufige Fragen zu Büdingen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Büdingen?
- In Büdingen sind 18 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Büdingen?
- Friedhof Büdingen ist mit 2,2 ha der größte Friedhof in Büdingen. Er liegt 480 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Büdingen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Büdingen gelten 25 Jahre für Leichen und Aschen nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 2 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Büdingen?
- Ein Grab in Büdingen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab mit 625,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Büdingen, von der Stadtverordnetenversammlung am 21.01.2022 beschlossen, vom Magistrat am 31.03.2022 ausgefertigt, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Büdingen vom 08.04.2022, Nr. 15, Ziffer 67; nach Paragraf 13 rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten und an die Stelle der bisherigen Gebührenordnung getreten.
- Wer ist für die Friedhöfe in Büdingen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Büdingen ist Stadt Büdingen, Friedhofsverwaltung zuständig, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, Telefon 06042 8841350. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Büdingen, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Büdingen von der Stadtverordnetenversammlung am 21.01.2022 beschlossen, vom Magistrat am 31.03.2022 ausgefertigt, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Büdingen vom 08.04.2022, Nr. 15, Ziffer 67; nach Paragraf 13 rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten und an die Stelle der bisherigen Gebührenordnung getreten
- Friedhofsordnung der Stadt Büdingen in derselben Sitzung am 21.01.2022 beschlossen, veröffentlicht im Amtsblatt vom 08.04.2022, Nr. 15, Ziffer 66, nach Paragraf 43 am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten und an die Stelle der Friedhofsordnung vom 20.09.2015 getreten; sie trägt in Paragraf 12 Absatz 4 die Ruhefristen, in den Paragrafen 14 bis 27 die Grabarten, in Paragraf 31 die besonderen Gestaltungsvorschriften und in den Paragrafen 36 und 37 die Pflegeregel
- Amtsblatt der Stadt Büdingen vom 08.04.2022, Nr. 15 Bekanntmachungsblatt beider Satzungen, Ziffer 66 die Friedhofsordnung und Ziffer 67 die Gebührenordnung
- Amtsblatt der Stadt Büdingen, Jahrgänge 2022 bis 2026 alle 255 online gehaltenen Ausgaben vom Jahrgang 2022 bis zur Nr. 44 vom 04.09.2026 heruntergeladen und im Volltext durchsucht; keine Änderung der Friedhofsordnung und keine Änderung ihrer Gebührenordnung
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.