Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06412000
Alle 52 Friedhöfe in Frankfurt am Main
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 069 212 36480
- Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, Abteilung Friedhofsangelegenheiten
- 2.768,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.525,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 52
- Friedhöfe mit Namen
60327 Frankfurt am Main
Erdreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld
Urnenreihengrabstätte für Beisetzungen in der Erde
8 weitere Flächen ohne Namen
Die 52 Friedhöfe in Frankfurt am Main nehmen zusammen 244,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 67,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,4 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 620 m entfernt, der entlegenste 14 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 52 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 51 von 52 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 18 der 52 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Frankfurt am Main rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, Abteilung Friedhofsangelegenheiten
Adam-Riese-Straße 2560327 Frankfurt am Main
069 212 36480
- Sprechzeiten
- Telefonisch Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 15 UhrFreitag nur vormittags
Die 52 Friedhöfe in Frankfurt am Main, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof | 67,2 ha | 3,1 km | 1 Anlagen, nächste 380 m | Hauptfriedhof, 380 mBus N5, U-Bahn U5 | keine Angabe |
| Waldfriedhof Oberrad | 19,3 ha | 4,1 km | 3 Anlagen, nächste 240 m | Waldfriedhof Oberrad, 140 mBus 81, Bus 82 | keine Angabe |
| Friedhof Westhausen | 18,7 ha | 6,5 km | 5 Anlagen, nächste 320 m | Theodor-Fischer-Weg, 430 mBus M60 | keine Angabe |
| Friedhof Höchst | 15,6 ha | 9,6 km | 4 Anlagen, nächste 240 m | Friedhof Höchst, 260 mBus 50, Bus 58 | keine Angabe |
| Parkfriedhof Heiligenstock | 15,4 ha | 6,4 km | 5 Anlagen, nächste 270 m | Parkfriedhof Heiligenstock, 310 mBus 30, Bus n96 | keine Angabe |
| Südfriedhof | 12,9 ha | 2,5 km | 3 Anlagen, nächste 200 m | Südfriedhof Ost, 180 mBus 48 | christlich |
| Friedhof Bornheim | 8,4 ha | 3,4 km | 5 Anlagen, nächste 190 m | Friedhof Bornheim, 200 mBus M34 | keine Angabe |
| Waldfriedhof Goldstein | 7,5 ha | 6,8 km | 2 Anlagen, nächste 150 m | Waldfriedhof Goldstein, 150 mTram 12, Tram 19 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Rat-Beil-Straße | 7,4 ha | 2,6 km | 4 Anlagen, nächste 220 m | Münzenberger Straße, 260 mTram 18, Bus 30, Bus N18 | jüdisch |
| Neuer Jüdischer Friedhof | 6 ha | 3,4 km | 3 Anlagen, nächste 180 m | Neuer Jüdischer Friedhof, 210 mBus N5 | jüdisch |
| Friedhof Bockenheim | 5,1 ha | 3,9 km | 13 Anlagen, nächste 110 m | Markus-Krankenhaus, 120 mTram 16, Bus 39, Bus 69, Bus M34 | keine Angabe |
| Friedhof Fechenheim | 5 ha | 6,7 km | 3 Anlagen, nächste 180 m | Mühlheimer Straße, 110 mBus 44, Bus N11 | christlich |
| Friedhof Zeilsheim | 4,4 ha | 14 km | 2 Anlagen, nächste 120 m | Friedhof Zeilsheim, 200 m | keine Angabe |
| Friedhof Griesheim | 4,2 ha | 5,9 km | 2 Anlagen, nächste 230 m | Heinrich-Hardt-Straße, 150 mBus 59, Bus 89 | keine Angabe |
| Friedhof Niederursel | 4 ha | 8 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Weißkirchener Weg, 280 mBus 71, Bus M72, Bus M73 | keine Angabe |
| Friedhof Niederrad | 3,9 ha | 4,6 km | 8 Anlagen, nächste 100 m | Hahnstraße, 170 mBus 51, Bus 79, Bus 84 | keine Angabe |
| Friedhof Sindlingen | 3,8 ha | 12,8 km | 7 Anlagen, nächste 140 m | Friedhof Sindlingen, 160 mBus 54, Bus 837, Bus M55, Bus X53 | keine Angabe |
| Friedhof Praunheim | 3,4 ha | 6,4 km | 8 Anlagen, nächste 120 m | Krankenhaus Nordwest, 170 mBus M60, Bus M72, Bus M73 | keine Angabe |
| Friedhof Sossenheim | 3,4 ha | 8,4 km | 11 Anlagen, nächste 50 m | Friedhof Sossenheim, 140 mBus 58 | keine Angabe |
| Friedhof Enkheim | 3,2 ha | 6,5 km | 3 Anlagen, nächste 110 m | Friedhof Enkheim, 140 mBus 551 | keine Angabe |
| Friedhof Bonames | 2,8 ha | 8 km | 7 Anlagen, nächste 170 m | Haus Nidda, 170 mBus 28 | keine Angabe |
| Friedhof Westhausen - Italienischer Kriegsfriedhof | 2,7 ha | 6,2 km | 7 Anlagen, nächste 250 m | Gymnasium Westhausen, 490 mBus M60 | keine Angabe |
| Friedhof Nieder-Eschbach | 2,5 ha | 10,3 km | 6 Anlagen, nächste 150 m | Urseler Weg, 160 mBus 27 | keine Angabe |
| Friedhof Kurmainzer Straße | 2,4 ha | 9,2 km | 2 Anlagen, nächste 300 m | Eltviller Straße, 110 mBus M55 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof | 1,7 ha | 11 km | 4 Anlagen, nächste 90 m | Mecklenburger Straße, 100 mBus 25, Bus 65, Bus 365 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Schwanheim | 1,4 ha | 8 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Alter Friedhof Schwanheim, 160 mBus 51, Bus 68 | christlich |
| Jüdischer Friedhof Battonnstraße | 1,2 ha | 620 m | 19 Anlagen, nächste 80 m | Börneplatz/Stoltzestraße, 60 mTram 11, Tram 14, Tram 18, Bus N7 | jüdisch |
| Friedhof Rödelheim | 1,1 ha | 5,8 km | 12 Anlagen, nächste 100 m | In der Au, 190 mBus 56, Bus M55 | keine Angabe |
| Friedhof Heddernheim | 1 ha | 5,7 km | 7 Anlagen, nächste 120 m | Römerstadt, 70 mBus M60, U-Bahn U1, U-Bahn U9 | christlich |
| Friedhof Eschersheim | 9.490 m² | 5,8 km | 10 Anlagen, nächste 190 m | Anne-Frank-Siedlung, 120 mBus 63, Bus 66 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Oberrad | 8.750 m² | 3,4 km | 3 Anlagen, nächste 160 m | Burgenlandweg, 180 mBus 81, Bus 82 | keine Angabe |
| Friedhof Nied | 8.260 m² | 8,1 km | 4 Anlagen, nächste 80 m | Nied Bahnhof/Friedhof, 100 mBus 59 | keine Angabe |
| Friedhof Bergen | 7.510 m² | 7,5 km | 6 Anlagen, nächste 110 m | Haingasse, 120 mBus 40, Bus M43 | keine Angabe |
| Friedhof Preungesheim | 6.960 m² | 4,9 km | 7 Anlagen, nächste 90 m | Sigmund-Freud-Straße, 50 mBus N5, U-Bahn U5 | christlich |
| Friedhof Hausen | 6.790 m² | 5,2 km | 7 Anlagen, nächste 80 m | Hausener Weg, 260 mBus M34, Bus N7, U-Bahn U7 | keine Angabe |
| Friedhof Kalbach | 4.930 m² | 9,5 km | 4 Anlagen, nächste 200 m | Schwalbenweg, 200 mBus 28, Bus 29, Bus N8 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 4.450 m² | 10,4 km | 3 Anlagen, nächste 330 m | Rathaus Nieder-Erlenbach, 180 mBus 25, Bus 29, Bus 65, Bus 365 | keine Angabe |
| Friedhof UnterliederbachDenkmal | 4.390 m² | 11 km | 10 Anlagen, nächste 250 m | Unterliederbach West, 300 mBus 50 | keine Angabe |
| Friedhof Kalbach | 4.110 m² | 9,4 km | 6 Anlagen, nächste 280 m | Am Weißkirchener Berg, 150 mBus 28, Bus 29, Bus N8 | keine Angabe |
| Friedhof Eckenheim | 3.060 m² | 4,3 km | 7 Anlagen, nächste 110 m | Friedhof Eckenheim, 130 mBus 39 | christlich |
| Alter Jüdischer Friedhof Rödelheim | 2.650 m² | 6,1 km | 6 Anlagen, nächste 140 m | Wolf-Heidenheim-Straße, 260 mBus 56, Bus M60 | jüdisch |
| Friedhof Berkersheim | 2.350 m² | 7,2 km | keine erfasst | Frankfurt-Berkersheim, 210 mZug S6 | keine Angabe |
| Grabstätte der Opfer des KZ-Außenlagers Katzbach/Adlerwerke | 2.040 m² | 2,6 km | 5 Anlagen, nächste 270 m | Deutsche Nationalbibliothek, 280 mBus M32, Bus N5, U-Bahn U5 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Bergen I | 1.720 m² | 7,2 km | 9 Anlagen, nächste 90 m | Marktstraße/Landgraben, 210 mBus 40, Bus 42, Bus 551, Bus M43 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof Bockenheim | 1.710 m² | 2,9 km | 247 Anlagen, nächste 30 m | Juliusstraße, 110 mTram 16, Bus N7, Bus N16 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof Heddernheim | 1.450 m² | 5,8 km | 10 Anlagen, nächste 150 m | Römerstadt, 30 mBus M60, U-Bahn U1, U-Bahn U9 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof Rödelheim | 1.200 m² | 5,9 km | 11 Anlagen, nächste 50 m | In der Au, 150 mBus 56, Bus M55 | jüdisch |
| Neuer jüdischer Friedhof Niederursel | 1.030 m² | 8,6 km | 9 Anlagen, nächste 320 m | Hans-Poelzig-Straße, 360 mBus 29 | jüdisch |
| Alter Friedhof | 890 m² | 4,8 km | 11 Anlagen, nächste 110 m | Ellerfeld, 200 mBus M72, Bus M73 | keine Angabe |
| Alter jüdischer Friedhof Niederursel | 870 m² | 8 km | 8 Anlagen, nächste 190 m | Niederursel, 220 mU-Bahn U3, U-Bahn U8, U-Bahn U9 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof Griesheim | 190 m² | 5,8 km | 2 Anlagen, nächste 220 m | Heinrich-Hardt-Straße, 90 mBus 59, Bus 89 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof Bergen II | 180 m² | 6,9 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Berger Warte, 140 mBus 551 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Frankfurt am Main kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Darmstadt | 26,5 km | 1.730,00 €Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre | 825,00 €Urnennische für eine Urne, 25 Jahre |
| Wiesbaden | 31,6 km | 1.895,00 €Erdreihengrab mit zwanzigjährigem Nutzungsrecht | 807,00 €Urnenreihengrab in einer Urnengalerie |
| Hanau | 16,9 km | 2.000,00 €Erdreihengrabstätte | 920,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Friedberg (Hessen) | 25,6 km | 2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Gelnhausen | 37,6 km | 2.030,00 €Reihengrabstätte für einen Verstorbenen im Alter über 5 Jahre | 1.435,00 €Urnennischenplatz in der Urnenwand |
| Hofheim am Taunus | 17 km | 2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre |
| Aschaffenburg | 36,4 km | 2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege |
| Butzbach | 34,3 km | 2.170,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung im Grabfeld für anonyme Beisetzungen | 800,00 €Urnengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Bestattungswald Butzbach |
| Am meisten zu sparen | bis 37,6 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Frankfurt am Main kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main mit Gebührenverzeichnis, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 unter Paragraf 5549, ausgefertigt am 16.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.12.2024, Nr. 52, 155. Jahrgang, Seiten 969 bis 974, in Kraft seit 01.01.2025; sie hat nach Paragraf 4 die Fassung vom 19.12.2022 abgelöst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) ohne AufbauDas teuerste Grab der Stadt. Ziffer 5.1.1.4 nennt 10.405 Euro ausdrücklich zusätzlich zur Gebühr für die Erdwahlgrabstätte; hier steht die Summe aus 10.405 und den 1.855 Euro der Ziffer 5.1.1.1. Nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung darf nur in besonderen Fällen und mit vorheriger Erlaubnis ausgemauert werden, und nach Absatz 2 muss das Nutzungsrecht dann für 40 statt 25 Jahre erworben werden. Dazu passt die Ruhefrist: Paragraf 11 Absatz 3 setzt in einer Gruft 35 Jahre für Erdbestattungen und 20 Jahre für Urnenbeisetzungen. Mit der Gebühr sind nach dem Absatz unter Ziffer 5.1.1.5 die Zulassung der Ausmauerung für 40 Jahre und die spätere Beseitigung der Gruft abgegolten. Mit Aufbau, also etwa mit einer Grabkapelle, nennt Ziffer 5.1.1.5 statt 10.405 Euro 17.164 Euro. Der jährliche Satz für die Ausmauerung beträgt nach Ziffer 5.3 Buchstabe a 260,13 Euro; mal 40 Jahre ergibt das 10.405,20 Euro, also den genannten Betrag. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 12.260,00 € | 1.659,00 € | 13.919,00 € | 40 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.4 zusammen mit 5.1.1.1, dazu 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 18 und Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Urnenreihengrabstätte für Beisetzungen in der ErdeDie günstigste frei wählbare Grabart in Frankfurt, 1.525 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen. Auffällig ist die Verteilung: Die Grabnutzung kostet 479 Euro, die Beisetzung nach Ziffer 2.2.1 aber 1.046 Euro, also mehr als das Doppelte. In dieser Gebühr stecken nach dem Absatz unter Ziffer 2.2.1 die Überführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes, das Ausheben und Schliessen der Grabstätte, das Einsenken, das Notkreuz, die Aufbewahrung der Urne und der Transport des Blumenschmucks von der Trauerfeier zum Grab. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Absatz 1 nicht möglich. Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofsordnung rechnet bei dieser Grabart sogar die Wege zwischen den Grabstätten anteilig zur Grabstätte und lässt sie von der nutzungsberechtigten Person anlegen und unterhalten. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 479,00 € | 1.046,00 € | 1.525,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.2.1 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe f und Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Urnenwahlgrabstätte für Beisetzungen in der ErdeIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen beigesetzt werden, und jede weitere Beisetzung kostet erneut 1.046 Euro nach Ziffer 2.2.1. Wer das ausnutzt, zahlt die Grabnutzung also einmal und die Beisetzung viermal. Das Nutzungsrecht läuft 25 Jahre und kann nach Paragraf 16 Absatz 6 nur für die gesamte Grabstätte und nur auf Antrag in Textform verlängert werden; die Laufzeit darf dabei 25 Jahre nicht überschreiten. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 71,92 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.798 Euro der Ziffer 5.1.2.1 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofsordnung rechnet bei dieser Grabart sogar die Wege zwischen den Grabstätten anteilig zur Grabstätte und lässt sie von der nutzungsberechtigten Person anlegen und unterhalten. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.798,00 € | 1.046,00 € | 2.844,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.1, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 3 und Paragraf 16 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| ErdreihengrabstätteDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und mit 2.841 Euro die zweitgünstigste Erdbestattung. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Reihe nach belegt, die Reihenfolge bestimmt das Amt, und eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist ausdrücklich nicht möglich; deshalb steht hier auch kein Jahressatz in Ziffer 5.3. In jeder Reihengrabstätte wird nach Absatz 2 grundsätzlich nur eine verstorbene Person bestattet. Das Nutzungsrecht entsteht nach Absatz 3 erst mit der Zahlung und endet mit dem Ablauf der Ruhefrist von zwanzig Jahren. Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofsordnung rechnet bei dieser Grabart sogar die Wege zwischen den Grabstätten anteilig zur Grabstätte und lässt sie von der nutzungsberechtigten Person anlegen und unterhalten. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.182,00 € | 1.659,00 € | 2.841,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.1.1 und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie einzige Grabart der Stadt, die eine kürzere Ruhefrist trägt: Paragraf 11 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofsordnung setzt für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr fünfzehn statt zwanzig Jahre, und Ziffer 5.2.1.2 des Gebührenverzeichnisses schreibt diese Nutzungsdauer ausdrücklich neben den Betrag. Sowohl die Nutzungsgebühr von 385 Euro als auch die Bestattungsgebühr von 1.069 Euro nach Ziffer 2.1.2 liegen unter denen für Erwachsene. Auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim und Rödelheim gilt nach Paragraf 11 Absatz 2 stattdessen eine Ruhefrist von zwanzig Jahren. Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofsordnung rechnet bei dieser Grabart sogar die Wege zwischen den Grabstätten anteilig zur Grabstätte und lässt sie von der nutzungsberechtigten Person anlegen und unterhalten. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 385,00 € | 1.069,00 € | 1.454,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.1.2 und 2.1.2 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe b und Paragraf 11 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Reihengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Nicht-BestattungspflichtigeMit 788 Euro das günstigste Grab in Frankfurt, aber nur für einen eng umrissenen Fall. Nicht-Bestattungspflichtige sind nach Paragraf 3 Absatz 2 der Friedhofsordnung Kinder, die mit einem Geburtsgewicht von höchstens 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche tot geboren wurden; für sie besteht keine Bestattungspflicht. Deshalb trägt diese Grabart das Merkmal nurKinder. Sie ist pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut in Paragraf 22 Absatz 2: Die Gemeinschaftsgrabstätte wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und in deren Verantwortung unterhalten; individuelle Bepflanzungen, Grabmale, Einfassungen oder sonstige fundamentierte Grabausstattungen sind nicht gestattet. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 3 fünfzehn Jahre. | 239,00 € | 549,00 € | 788,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.1.3 und 2.1.3 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 22 und Paragraf 3 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| RasenerdreihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Erdgrab der Stadt. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. Gegenüber der gewöhnlichen Erdreihengrabstätte nach Ziffer 5.2.1.1 kostet die Pflege damit 621 Euro Aufschlag auf zwanzig Jahre, also rund 31 Euro im Jahr. Die Grabstätte kann nach Paragraf 19 Absatz 5 mit einer individuellen Grabplatte versehen werden; sie zu genehmigen kostet nach Ziffer 1.5 einmalig 101 Euro. | 1.803,00 € | 1.659,00 € | 3.462,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.1.4 und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe c der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Erdreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldMit 2.768 Euro die günstigste Erdbestattung in Frankfurt, und genau deshalb die Zeile, bei der man am leichtesten falsch rechnet. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Wer diese Grabart wählt, zahlt also die 2.768 Euro an die Stadt und darüber hinaus einen Pflegepreis, den nur der Gärtnervertrag nennt. Die Nutzungsgebühr liegt um 73 Euro unter der gewöhnlichen Erdreihengrabstätte, weil das Feld als Ganzes gestaltet wird. | 1.109,00 € | 1.659,00 € | 2.768,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.1.5 und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 und Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe d der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Erdwahlgrabstätte als EinzelgrabstätteDas klassische Wahlgrab. Der Unterschied zum Reihengrab ist nicht die Ausstattung, sondern das Recht: Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird die Lage im Einvernehmen mit der erwerbenden Person bestimmt, und nach Absatz 5 darf die nutzungsberechtigte Person bestimmen, wer dort bestattet wird. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre, also fünf Jahre mehr als die Ruhefrist. In einer Einzelerdwahlgrabstätte können nach Paragraf 17 Absatz 2 eine Erdbestattung und bis zu vier Urnenbeisetzungen stattfinden. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 74,20 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.855 Euro der Ziffer 5.1.1.1 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofsordnung rechnet bei dieser Grabart sogar die Wege zwischen den Grabstätten anteilig zur Grabstätte und lässt sie von der nutzungsberechtigten Person anlegen und unterhalten. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.855,00 € | 1.659,00 € | 3.514,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.1, 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 16 Absatz 1 und Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Erdwahlgrabstätte als DoppelgrabstätteZwei nebeneinanderliegende Grabstellen unter einem Nutzungsrecht. In ihnen können nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung zwei Erdbestattungen nebeneinander und bis zu acht Urnenbeisetzungen durchgeführt werden. Der Betrag ist nicht das Doppelte des Einzelgrabes, sondern nur das 1,6-fache: 2.971 statt 3.710 Euro. Der angegebene Preis enthält eine Bestattungsgebühr; jede weitere Bestattung in derselben Grabstätte kostet erneut 1.659 Euro nach Ziffer 2.1.1 oder 1.046 Euro nach Ziffer 2.2.1. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 118,84 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 2.971 Euro der Ziffer 5.1.1.2 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.971,00 € | 1.659,00 € | 4.630,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.2, 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Erdwahlgrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldDas günstigste Erdwahlgrab der Stadt, um 335 Euro unter dem gewöhnlichen Einzelwahlgrab. Nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung können darin eine Erdbestattung und bis zu vier Urnenbeisetzungen durchgeführt werden, also genau so viele wie im gewöhnlichen Einzelwahlgrab. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 60,80 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.520 Euro der Ziffer 5.1.1.6 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. | 1.520,00 € | 1.659,00 € | 3.179,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.6, 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 Absatz 2 und 3 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| RaseneinzelerdwahlgrabstätteDas pflegefreie Gegenstück zum Einzelwahlgrab, um 685 Euro teurer. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. In einer Anlage mit zentraler Ablagemöglichkeit können nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe a eine Erdbestattung und bis zu vier Urnenbeisetzungen stattfinden. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 101,60 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 2.540 Euro der Ziffer 5.1.1.7 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. | 2.540,00 € | 1.659,00 € | 4.199,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.7, 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 1 und 2 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| RasendoppelerdwahlgrabstätteZwei Rasengrabstellen unter einem Nutzungsrecht, nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung für zwei Erdbestattungen nebeneinander und bis zu acht Urnenbeisetzungen. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 179,08 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 4.477 Euro der Ziffer 5.1.1.8 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. | 4.477,00 € | 1.659,00 € | 6.136,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.8, 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| RasenurnenreihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab, das jede Person wählen kann, mit 2.031 Euro. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. Der Aufschlag gegenüber der gewöhnlichen Urnenreihengrabstätte beträgt 506 Euro auf zwanzig Jahre, also gut 25 Euro im Jahr. Das ist der Preis, den die Stadt in Frankfurt für die Rasenpflege eines Urnengrabes verlangt. | 985,00 € | 1.046,00 € | 2.031,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.2.2 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe g der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Urnenreihengrabstätte im TrauerhainEine Urne unmittelbar neben einem Baum, auf einer Rasen- oder Wiesenfläche. Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt für den Trauerhain im Wortlaut, die Grabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasen- oder Wiesenfläche angelegt und unterhalten. Absatz 5 untersagt daneben jegliche Form der Grabpflege durch die Angehörigen. Beides zusammen trägt hier das Merkmal pflegefrei. Der Absatz unter Ziffer 5.2.2.3 des Gebührenverzeichnisses sagt ausserdem, die Gebühr enthalte ein Namensschild mit den Geburts- und Sterbedaten der verstorbenen Person, und wer darauf verzichte, habe keinen Anspruch auf eine Ermässigung. Für Reihengrabstätten im Trauerhain stellt die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 20 Absatz 4 einen Gedenkstein zur Verfügung; die Tafel bringt sie auf Antrag selbst an. In einer Reihengrabstätte im Trauerhain kann nach Absatz 3 nur eine Urne beigesetzt werden. | 1.073,00 € | 1.046,00 € | 2.119,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.2.3 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 20 Absatz 2 bis 5 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Urnenreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldLiegt mit 1.825 Euro um 300 Euro über der gewöhnlichen Urnenreihengrabstätte und um 206 Euro unter dem Rasenurnenreihengrab, und ist damit die Zeile, an der sich der Unterschied zwischen städtischer Pflege und Gärtnerpflege am besten ablesen lässt. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Beim Rasengrab zahlt man den Aufschlag an die Stadt und ist fertig, hier zahlt man einen kleineren Aufschlag an die Stadt und darüber hinaus den Gärtnervertrag. | 779,00 € | 1.046,00 € | 1.825,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.2.4 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Urnenkammer als EinzelgrabstätteDie einzige Grabart ausser der Doppelkammer, bei der die Beisetzung nicht 1.046, sondern nur 821 Euro kostet: Ziffer 2.2.2 gilt für die Beisetzung in einer Kammer oder Röhre, und in ihr stecken nach dem Absatz darunter die Überführung der Urne, die Beisetzung in der Kammer, die Aufbewahrung der Urne und der Transport des Blumenschmucks, nicht aber das Ausheben und Schliessen einer Grabstätte. In einer Einzelurnenkammer kann nach Paragraf 17 Absatz 4 eine Urne beigesetzt werden. Die Grabplatte, die die Kammer verschliesst, muss die nutzungsberechtigte Person nach Paragraf 27 Absatz 8 umgehend nach der Beisetzung einbringen; ihre Genehmigung kostet nach Ziffer 1.5 einmalig 101 Euro. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 112,72 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 2.818 Euro der Ziffer 5.1.2.2 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.818,00 € | 821,00 € | 3.639,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.2, 5.3 Buchstabe b und 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 4 und Paragraf 27 Absatz 8 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Urnenkammer als DoppelgrabstätteEine Kammer für zwei Urnen nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofsordnung. Die Beisetzung kostet auch hier nur 821 Euro nach Ziffer 2.2.2, fällt aber für jede der beiden Urnen an. Wer die Kammer als Mehrfachgrabstätte erweitern will, zahlt nach Ziffer 5.1.2.4 je weiterer Einheit 1.807 Euro zusätzlich zu diesem Betrag. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 185,00 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 4.625 Euro der Ziffer 5.1.2.3 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 4.625,00 € | 821,00 € | 5.446,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.3, 5.3 Buchstabe b und 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Rasenurnenwahlgrabstätte mit zentraler AblagemöglichkeitDie günstigere der beiden Rasenurnenwahlgrabstätten, weil der Grabschmuck hier nur an einer zentralen Stelle des Feldes abgelegt werden darf und nicht am einzelnen Grab. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. Beigesetzt werden können nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe c bis zu vier Urnen. Der Unterschied zur Ausführung mit individueller Ablagemöglichkeit beträgt genau 158 Euro. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 56,76 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.419 Euro der Ziffer 5.1.2.5 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. | 1.419,00 € | 1.046,00 € | 2.465,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.5, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Rasenurnenwahlgrabstätte mit individueller AblagemöglichkeitHier darf der Grabschmuck an jeder einzelnen Grabstätte abgelegt werden, und Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsordnung nimmt genau diese Rasengrabstätten vom sonst geltenden Dekorationsverbot aus. Nach Paragraf 27 Absatz 7 darf eine bodengleiche Grabplatte von 0,50 mal 0,50 Meter und 8 Zentimeter Stärke eingebracht werden. Beigesetzt werden können nach Paragraf 19 Absatz 3 bis zu vier Urnen. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 63,08 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.577 Euro der Ziffer 5.1.2.6 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. | 1.577,00 € | 1.046,00 € | 2.623,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.6, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe b, Absatz 3 und Paragraf 27 Absatz 7 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Urnenwahlgrabstätte im TrauerhainAnders als die Reihengrabstätte im Trauerhain nimmt diese Grabart nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen auf, und nach Absatz 4 kann sie mit einer individuellen Grabplatte versehen werden statt mit dem gemeinsamen Gedenkstein. Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt für den Trauerhain im Wortlaut, die Grabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasen- oder Wiesenfläche angelegt und unterhalten. Absatz 5 untersagt daneben jegliche Form der Grabpflege durch die Angehörigen. Beides zusammen trägt hier das Merkmal pflegefrei. Sie kostet 414 Euro mehr als die Reihengrabstätte im Trauerhain. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 59,48 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.487 Euro der Ziffer 5.1.2.7 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. | 1.487,00 € | 1.046,00 € | 2.533,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.7, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 20 Absatz 2 bis 4 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Urnenwahlgrabstätte im TrauerwaldDie einzige Wahlgrabstätte, in der nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung nur eine einzige Urne beigesetzt werden darf, obwohl sie ein Wahlgrab ist. Die Beisetzung findet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Baum statt, und die naturbelassene und waldartige Umgebung soll erhalten bleiben. Der Absatz unter Ziffer 5.1.2.8 sagt, die Gebühr enthalte ein Namensschild mit den Geburts- und Sterbedaten; wer es nicht will, zahlt trotzdem denselben Betrag. Zur Pflege: Paragraf 20 Absatz 5 untersagt jegliche Form der Grabpflege, es ist nicht erlaubt, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern, und die Präambel der Friedhofsordnung nennt dieses Angebot ausdrücklich das pflegefreie Grab unter Bäumen. Darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Anders als beim Trauerhain steht im Satzungstext für den Trauerwald allerdings nicht das Wort unterhalten; das ist unter den Lücken vermerkt. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 57,28 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.432 Euro der Ziffer 5.1.2.8 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. | 1.432,00 € | 1.046,00 € | 2.478,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.8, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 20 Absatz 1 und 5 und die Präambel der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Familienurnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldDie grösste der drei gärtnerbetreuten Urnenwahlgrabstätten. Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung staffelt sie nach der Zahl der Urnen: vier bei der Familien-, zwei bei der Partner- und eine bei der Einzelgrabstätte. Der Aufpreis von der Einzel- zur Familiengrabstätte beträgt 213 Euro, also gut 100 Euro je zusätzlicher Urne, während jede Beisetzung selbst erneut 1.046 Euro nach Ziffer 2.2.1 kostet. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 46,96 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.174 Euro der Ziffer 5.1.2.9 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. | 1.174,00 € | 1.046,00 € | 2.220,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.9, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Partnerurnenwahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldFür zwei Urnen nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung, gedacht für ein Paar. Sie kostet nur 63 Euro mehr als die Einzelgrabstätte desselben Feldes und ist damit die günstigste Möglichkeit in Frankfurt, zwei Urnen unter einem Nutzungsrecht zu vereinen. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 40,96 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.024 Euro der Ziffer 5.1.2.10 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. | 1.024,00 € | 1.046,00 € | 2.070,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.10, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
| Einzelurnenwahlgrabstätte für eine Urne im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldDas günstigste Urnenwahlgrab der Stadt, um 837 Euro unter der gewöhnlichen Urnenwahlgrabstätte nach Ziffer 5.1.2.1. Der Unterschied erklärt sich mit der Zahl der Urnen: hier eine, dort bis zu vier. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 38,44 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 961 Euro der Ziffer 5.1.2.11 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. | 961,00 € | 1.046,00 € | 2.007,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.11, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024 |
Häufige Fragen zu Frankfurt am Main
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Frankfurt am Main?
- In Frankfurt am Main sind 52 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 8 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 244,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Frankfurt am Main?
- Hauptfriedhof ist mit 67,2 ha der größte Friedhof in Frankfurt am Main. Er liegt 3,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Frankfurt am Main?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Frankfurt am Main gelten 20 Jahre für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen im Regelfall nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 15 Jahre für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und von Nicht-Bestattungspflichtigen nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 35 Jahre für Erdbestattungen auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim und Rödelheim nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 20 Jahre für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und von Nicht-Bestattungspflichtigen auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim und Rödelheim nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 35 Jahre für Erdbestattungen in einer Gruft nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzungen in einer Gruft nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 25 Jahre für Nutzungsdauer eines Wahlgrabes nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 40 Jahre für Nutzungsdauer eines Wahlgrabes, wenn eine längere Ruhefrist zu beachten ist, und einer Gruft nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 2 und Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024.
- Was kostet ein Grab in Frankfurt am Main?
- Ein Grab in Frankfurt am Main kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte für Beisetzungen in der Erde mit 1.525,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main mit Gebührenverzeichnis, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 unter Paragraf 5549, ausgefertigt am 16.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.12.2024, Nr. 52, 155. Jahrgang, Seiten 969 bis 974, in Kraft seit 01.01.2025; sie hat nach Paragraf 4 die Fassung vom 19.12.2022 abgelöst.
- Wer ist für die Friedhöfe in Frankfurt am Main zuständig?
- Für die Friedhöfe in Frankfurt am Main ist Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, Abteilung Friedhofsangelegenheiten zuständig, Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main, Telefon 069 212 36480. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Frankfurt am Main, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main mit Gebührenverzeichnis beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 unter Paragraf 5549, ausgefertigt am 16.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.12.2024, Nr. 52, 155. Jahrgang, Seiten 969 bis 974, in Kraft seit 01.01.2025; sie hat nach Paragraf 4 die Fassung vom 19.12.2022 abgelöst
- Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 unter Paragraf 5549, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, Seiten 956 bis 968; sie regelt Ruhefristen, Grabarten und Pflegepflichten und wird von der Gebührenordnung in Bezug genommen
- Dokumentübersicht des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt am Main Stand 05.09.2026; die Seite bietet genau zwei Satzungsdateien an, Friedhofsordnung Stadt Frankfurt am Main ab 2025 und Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung Stadt Frankfurt ab 2025, und keine jüngere Fassung
- Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, Inhaltsverzeichnis für das Jahr 2025 am 05.09.2026 vollständig durchgesehen; unter dem Stichwort Grünflächenamt stehen nur der Entzug von Nutzungsrechten an Grabstätten und zwei Allgemeinverfügungen zum Grill- und Feuerverbot, unter dem Stichwort Satzung keine Friedhofs- oder Bestattungsgebührenordnung
- Amtsblätter 2026 der Stadt Frankfurt am Main, Ausgabenverzeichnis Stand 05.09.2026, zuletzt Nr. 36 vom laufenden Jahr; ein Jahresinhaltsverzeichnis für 2026 gibt es noch nicht, deshalb stützt sich die Aktualitätsprüfung auf das Inhaltsverzeichnis 2025 und die Dokumentübersicht des Amtes
- Friedhofsportal des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt am Main Stand 05.09.2026; nennt 36 kommunale Friedhöfe, die Sprechzeiten der Abteilung Friedhofsangelegenheiten und führt unter Gebühren und Satzungen nur die Fassung gültig ab 01.01.2025 sowie die abgelöste ab 01.01.2023
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.