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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06412000

Alle 52 Friedhöfe in Frankfurt am Main

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

069 212 36480
Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, Abteilung Friedhofsangelegenheiten

60327 Frankfurt am Main

2.768,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem Gemeinschaftsgrabfeld

1.525,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte für Beisetzungen in der Erde

52
Friedhöfe mit Namen

8 weitere Flächen ohne Namen

Die 52 Friedhöfe in Frankfurt am Main nehmen zusammen 244,2 ha ein

Kurz beantwortet

Frankfurt am Main hat 52 benannte Friedhöfe mit zusammen 244,2 ha. Der größte ist Hauptfriedhof mit 67,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Jüdischer Friedhof Battonnstraße mit 620 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Frankfurt am Main abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 67,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,4 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 620 m entfernt, der entlegenste 14 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 52 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 51 von 52 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 18 der 52 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Frankfurt am Main rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, Abteilung Friedhofsangelegenheiten

Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
069 212 36480
Sprechzeiten
Telefonisch Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Freitag nur vormittags
Die Friedhofsverwaltung von Frankfurt am Main im Netz

Die 52 Friedhöfe in Frankfurt am Main, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Hauptfriedhof67,2 ha3,1 km1 Anlagen, nächste 380 mHauptfriedhof, 380 mBus N5, U-Bahn U5keine Angabe
Waldfriedhof Oberrad19,3 ha4,1 km3 Anlagen, nächste 240 mWaldfriedhof Oberrad, 140 mBus 81, Bus 82keine Angabe
Friedhof Westhausen18,7 ha6,5 km5 Anlagen, nächste 320 mTheodor-Fischer-Weg, 430 mBus M60keine Angabe
Friedhof Höchst15,6 ha9,6 km4 Anlagen, nächste 240 mFriedhof Höchst, 260 mBus 50, Bus 58keine Angabe
Parkfriedhof Heiligenstock15,4 ha6,4 km5 Anlagen, nächste 270 mParkfriedhof Heiligenstock, 310 mBus 30, Bus n96keine Angabe
Südfriedhof12,9 ha2,5 km3 Anlagen, nächste 200 mSüdfriedhof Ost, 180 mBus 48christlich
Friedhof Bornheim8,4 ha3,4 km5 Anlagen, nächste 190 mFriedhof Bornheim, 200 mBus M34keine Angabe
Waldfriedhof Goldstein7,5 ha6,8 km2 Anlagen, nächste 150 mWaldfriedhof Goldstein, 150 mTram 12, Tram 19keine Angabe
Jüdischer Friedhof Rat-Beil-Straße7,4 ha2,6 km4 Anlagen, nächste 220 mMünzenberger Straße, 260 mTram 18, Bus 30, Bus N18jüdisch
Neuer Jüdischer Friedhof6 ha3,4 km3 Anlagen, nächste 180 mNeuer Jüdischer Friedhof, 210 mBus N5jüdisch
Friedhof Bockenheim5,1 ha3,9 km13 Anlagen, nächste 110 mMarkus-Krankenhaus, 120 mTram 16, Bus 39, Bus 69, Bus M34keine Angabe
Friedhof Fechenheim5 ha6,7 km3 Anlagen, nächste 180 mMühlheimer Straße, 110 mBus 44, Bus N11christlich
Friedhof Zeilsheim4,4 ha14 km2 Anlagen, nächste 120 mFriedhof Zeilsheim, 200 mkeine Angabe
Friedhof Griesheim4,2 ha5,9 km2 Anlagen, nächste 230 mHeinrich-Hardt-Straße, 150 mBus 59, Bus 89keine Angabe
Friedhof Niederursel4 ha8 km2 Anlagen, nächste 70 mWeißkirchener Weg, 280 mBus 71, Bus M72, Bus M73keine Angabe
Friedhof Niederrad3,9 ha4,6 km8 Anlagen, nächste 100 mHahnstraße, 170 mBus 51, Bus 79, Bus 84keine Angabe
Friedhof Sindlingen3,8 ha12,8 km7 Anlagen, nächste 140 mFriedhof Sindlingen, 160 mBus 54, Bus 837, Bus M55, Bus X53keine Angabe
Friedhof Praunheim3,4 ha6,4 km8 Anlagen, nächste 120 mKrankenhaus Nordwest, 170 mBus M60, Bus M72, Bus M73keine Angabe
Friedhof Sossenheim3,4 ha8,4 km11 Anlagen, nächste 50 mFriedhof Sossenheim, 140 mBus 58keine Angabe
Friedhof Enkheim3,2 ha6,5 km3 Anlagen, nächste 110 mFriedhof Enkheim, 140 mBus 551keine Angabe
Friedhof Bonames2,8 ha8 km7 Anlagen, nächste 170 mHaus Nidda, 170 mBus 28keine Angabe
Friedhof Westhausen - Italienischer Kriegsfriedhof2,7 ha6,2 km7 Anlagen, nächste 250 mGymnasium Westhausen, 490 mBus M60keine Angabe
Friedhof Nieder-Eschbach2,5 ha10,3 km6 Anlagen, nächste 150 mUrseler Weg, 160 mBus 27keine Angabe
Friedhof Kurmainzer Straße2,4 ha9,2 km2 Anlagen, nächste 300 mEltviller Straße, 110 mBus M55keine Angabe
Neuer Friedhof1,7 ha11 km4 Anlagen, nächste 90 mMecklenburger Straße, 100 mBus 25, Bus 65, Bus 365keine Angabe
Alter Friedhof Schwanheim1,4 ha8 km3 Anlagen, nächste 100 mAlter Friedhof Schwanheim, 160 mBus 51, Bus 68christlich
Jüdischer Friedhof Battonnstraße1,2 ha620 m19 Anlagen, nächste 80 mBörneplatz/Stoltzestraße, 60 mTram 11, Tram 14, Tram 18, Bus N7jüdisch
Friedhof Rödelheim1,1 ha5,8 km12 Anlagen, nächste 100 mIn der Au, 190 mBus 56, Bus M55keine Angabe
Friedhof Heddernheim1 ha5,7 km7 Anlagen, nächste 120 mRömerstadt, 70 mBus M60, U-Bahn U1, U-Bahn U9christlich
Friedhof Eschersheim9.490 m²5,8 km10 Anlagen, nächste 190 mAnne-Frank-Siedlung, 120 mBus 63, Bus 66keine Angabe
Alter Friedhof Oberrad8.750 m²3,4 km3 Anlagen, nächste 160 mBurgenlandweg, 180 mBus 81, Bus 82keine Angabe
Friedhof Nied8.260 m²8,1 km4 Anlagen, nächste 80 mNied Bahnhof/Friedhof, 100 mBus 59keine Angabe
Friedhof Bergen7.510 m²7,5 km6 Anlagen, nächste 110 mHaingasse, 120 mBus 40, Bus M43keine Angabe
Friedhof Preungesheim6.960 m²4,9 km7 Anlagen, nächste 90 mSigmund-Freud-Straße, 50 mBus N5, U-Bahn U5christlich
Friedhof Hausen6.790 m²5,2 km7 Anlagen, nächste 80 mHausener Weg, 260 mBus M34, Bus N7, U-Bahn U7keine Angabe
Friedhof Kalbach4.930 m²9,5 km4 Anlagen, nächste 200 mSchwalbenweg, 200 mBus 28, Bus 29, Bus N8keine Angabe
Alter Friedhof4.450 m²10,4 km3 Anlagen, nächste 330 mRathaus Nieder-Erlenbach, 180 mBus 25, Bus 29, Bus 65, Bus 365keine Angabe
Friedhof UnterliederbachDenkmal4.390 m²11 km10 Anlagen, nächste 250 mUnterliederbach West, 300 mBus 50keine Angabe
Friedhof Kalbach4.110 m²9,4 km6 Anlagen, nächste 280 mAm Weißkirchener Berg, 150 mBus 28, Bus 29, Bus N8keine Angabe
Friedhof Eckenheim3.060 m²4,3 km7 Anlagen, nächste 110 mFriedhof Eckenheim, 130 mBus 39christlich
Alter Jüdischer Friedhof Rödelheim2.650 m²6,1 km6 Anlagen, nächste 140 mWolf-Heidenheim-Straße, 260 mBus 56, Bus M60jüdisch
Friedhof Berkersheim2.350 m²7,2 kmkeine erfasstFrankfurt-Berkersheim, 210 mZug S6keine Angabe
Grabstätte der Opfer des KZ-Außenlagers Katzbach/Adlerwerke2.040 m²2,6 km5 Anlagen, nächste 270 mDeutsche Nationalbibliothek, 280 mBus M32, Bus N5, U-Bahn U5keine Angabe
Jüdischer Friedhof Bergen I1.720 m²7,2 km9 Anlagen, nächste 90 mMarktstraße/Landgraben, 210 mBus 40, Bus 42, Bus 551, Bus M43jüdisch
Jüdischer Friedhof Bockenheim1.710 m²2,9 km247 Anlagen, nächste 30 mJuliusstraße, 110 mTram 16, Bus N7, Bus N16jüdisch
Jüdischer Friedhof Heddernheim1.450 m²5,8 km10 Anlagen, nächste 150 mRömerstadt, 30 mBus M60, U-Bahn U1, U-Bahn U9jüdisch
Jüdischer Friedhof Rödelheim1.200 m²5,9 km11 Anlagen, nächste 50 mIn der Au, 150 mBus 56, Bus M55jüdisch
Neuer jüdischer Friedhof Niederursel1.030 m²8,6 km9 Anlagen, nächste 320 mHans-Poelzig-Straße, 360 mBus 29jüdisch
Alter Friedhof890 m²4,8 km11 Anlagen, nächste 110 mEllerfeld, 200 mBus M72, Bus M73keine Angabe
Alter jüdischer Friedhof Niederursel870 m²8 km8 Anlagen, nächste 190 mNiederursel, 220 mU-Bahn U3, U-Bahn U8, U-Bahn U9jüdisch
Jüdischer Friedhof Griesheim190 m²5,8 km2 Anlagen, nächste 220 mHeinrich-Hardt-Straße, 90 mBus 59, Bus 89jüdisch
Jüdischer Friedhof Bergen II180 m²6,9 km1 Anlagen, nächste 40 mBerger Warte, 140 mBus 551jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Frankfurt am Main kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Darmstadt26,5 km1.730,00 €Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre825,00 €Urnennische für eine Urne, 25 Jahre
Wiesbaden31,6 km1.895,00 €Erdreihengrab mit zwanzigjährigem Nutzungsrecht807,00 €Urnenreihengrab in einer Urnengalerie
Hanau16,9 km2.000,00 €Erdreihengrabstätte920,00 €Urnenreihengrabstätte
Friedberg (Hessen)25,6 km2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen
Gelnhausen37,6 km2.030,00 €Reihengrabstätte für einen Verstorbenen im Alter über 5 Jahre1.435,00 €Urnennischenplatz in der Urnenwand
Hofheim am Taunus17 km2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre
Aschaffenburg36,4 km2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege
Butzbach34,3 km2.170,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung im Grabfeld für anonyme Beisetzungen800,00 €Urnengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Bestattungswald Butzbach
Am meisten zu sparenbis 37,6 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Frankfurt am Main kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main mit Gebührenverzeichnis, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 unter Paragraf 5549, ausgefertigt am 16.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.12.2024, Nr. 52, 155. Jahrgang, Seiten 969 bis 974, in Kraft seit 01.01.2025; sie hat nach Paragraf 4 die Fassung vom 19.12.2022 abgelöst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) ohne AufbauDas teuerste Grab der Stadt. Ziffer 5.1.1.4 nennt 10.405 Euro ausdrücklich zusätzlich zur Gebühr für die Erdwahlgrabstätte; hier steht die Summe aus 10.405 und den 1.855 Euro der Ziffer 5.1.1.1. Nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung darf nur in besonderen Fällen und mit vorheriger Erlaubnis ausgemauert werden, und nach Absatz 2 muss das Nutzungsrecht dann für 40 statt 25 Jahre erworben werden. Dazu passt die Ruhefrist: Paragraf 11 Absatz 3 setzt in einer Gruft 35 Jahre für Erdbestattungen und 20 Jahre für Urnenbeisetzungen. Mit der Gebühr sind nach dem Absatz unter Ziffer 5.1.1.5 die Zulassung der Ausmauerung für 40 Jahre und die spätere Beseitigung der Gruft abgegolten. Mit Aufbau, also etwa mit einer Grabkapelle, nennt Ziffer 5.1.1.5 statt 10.405 Euro 17.164 Euro. Der jährliche Satz für die Ausmauerung beträgt nach Ziffer 5.3 Buchstabe a 260,13 Euro; mal 40 Jahre ergibt das 10.405,20 Euro, also den genannten Betrag. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.12.260,00 €1.659,00 €13.919,00 €40Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.4 zusammen mit 5.1.1.1, dazu 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 18 und Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Urnenreihengrabstätte für Beisetzungen in der ErdeDie günstigste frei wählbare Grabart in Frankfurt, 1.525 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen. Auffällig ist die Verteilung: Die Grabnutzung kostet 479 Euro, die Beisetzung nach Ziffer 2.2.1 aber 1.046 Euro, also mehr als das Doppelte. In dieser Gebühr stecken nach dem Absatz unter Ziffer 2.2.1 die Überführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes, das Ausheben und Schliessen der Grabstätte, das Einsenken, das Notkreuz, die Aufbewahrung der Urne und der Transport des Blumenschmucks von der Trauerfeier zum Grab. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Absatz 1 nicht möglich. Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofsordnung rechnet bei dieser Grabart sogar die Wege zwischen den Grabstätten anteilig zur Grabstätte und lässt sie von der nutzungsberechtigten Person anlegen und unterhalten. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.479,00 €1.046,00 €1.525,00 €20Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.2.1 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe f und Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Urnenwahlgrabstätte für Beisetzungen in der ErdeIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen beigesetzt werden, und jede weitere Beisetzung kostet erneut 1.046 Euro nach Ziffer 2.2.1. Wer das ausnutzt, zahlt die Grabnutzung also einmal und die Beisetzung viermal. Das Nutzungsrecht läuft 25 Jahre und kann nach Paragraf 16 Absatz 6 nur für die gesamte Grabstätte und nur auf Antrag in Textform verlängert werden; die Laufzeit darf dabei 25 Jahre nicht überschreiten. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 71,92 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.798 Euro der Ziffer 5.1.2.1 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofsordnung rechnet bei dieser Grabart sogar die Wege zwischen den Grabstätten anteilig zur Grabstätte und lässt sie von der nutzungsberechtigten Person anlegen und unterhalten. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.798,00 €1.046,00 €2.844,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.1, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 3 und Paragraf 16 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
ErdreihengrabstätteDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und mit 2.841 Euro die zweitgünstigste Erdbestattung. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Reihe nach belegt, die Reihenfolge bestimmt das Amt, und eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist ausdrücklich nicht möglich; deshalb steht hier auch kein Jahressatz in Ziffer 5.3. In jeder Reihengrabstätte wird nach Absatz 2 grundsätzlich nur eine verstorbene Person bestattet. Das Nutzungsrecht entsteht nach Absatz 3 erst mit der Zahlung und endet mit dem Ablauf der Ruhefrist von zwanzig Jahren. Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofsordnung rechnet bei dieser Grabart sogar die Wege zwischen den Grabstätten anteilig zur Grabstätte und lässt sie von der nutzungsberechtigten Person anlegen und unterhalten. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.182,00 €1.659,00 €2.841,00 €20Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.1.1 und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie einzige Grabart der Stadt, die eine kürzere Ruhefrist trägt: Paragraf 11 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofsordnung setzt für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr fünfzehn statt zwanzig Jahre, und Ziffer 5.2.1.2 des Gebührenverzeichnisses schreibt diese Nutzungsdauer ausdrücklich neben den Betrag. Sowohl die Nutzungsgebühr von 385 Euro als auch die Bestattungsgebühr von 1.069 Euro nach Ziffer 2.1.2 liegen unter denen für Erwachsene. Auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim und Rödelheim gilt nach Paragraf 11 Absatz 2 stattdessen eine Ruhefrist von zwanzig Jahren. Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofsordnung rechnet bei dieser Grabart sogar die Wege zwischen den Grabstätten anteilig zur Grabstätte und lässt sie von der nutzungsberechtigten Person anlegen und unterhalten. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.385,00 €1.069,00 €1.454,00 €15Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.1.2 und 2.1.2 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe b und Paragraf 11 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Reihengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Nicht-BestattungspflichtigeMit 788 Euro das günstigste Grab in Frankfurt, aber nur für einen eng umrissenen Fall. Nicht-Bestattungspflichtige sind nach Paragraf 3 Absatz 2 der Friedhofsordnung Kinder, die mit einem Geburtsgewicht von höchstens 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche tot geboren wurden; für sie besteht keine Bestattungspflicht. Deshalb trägt diese Grabart das Merkmal nurKinder. Sie ist pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut in Paragraf 22 Absatz 2: Die Gemeinschaftsgrabstätte wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und in deren Verantwortung unterhalten; individuelle Bepflanzungen, Grabmale, Einfassungen oder sonstige fundamentierte Grabausstattungen sind nicht gestattet. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 3 fünfzehn Jahre.239,00 €549,00 €788,00 €15Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.1.3 und 2.1.3 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 22 und Paragraf 3 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
RasenerdreihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Erdgrab der Stadt. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. Gegenüber der gewöhnlichen Erdreihengrabstätte nach Ziffer 5.2.1.1 kostet die Pflege damit 621 Euro Aufschlag auf zwanzig Jahre, also rund 31 Euro im Jahr. Die Grabstätte kann nach Paragraf 19 Absatz 5 mit einer individuellen Grabplatte versehen werden; sie zu genehmigen kostet nach Ziffer 1.5 einmalig 101 Euro.1.803,00 €1.659,00 €3.462,00 €20Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.1.4 und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe c der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Erdreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldMit 2.768 Euro die günstigste Erdbestattung in Frankfurt, und genau deshalb die Zeile, bei der man am leichtesten falsch rechnet. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Wer diese Grabart wählt, zahlt also die 2.768 Euro an die Stadt und darüber hinaus einen Pflegepreis, den nur der Gärtnervertrag nennt. Die Nutzungsgebühr liegt um 73 Euro unter der gewöhnlichen Erdreihengrabstätte, weil das Feld als Ganzes gestaltet wird.1.109,00 €1.659,00 €2.768,00 €20Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.1.5 und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 und Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe d der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Erdwahlgrabstätte als EinzelgrabstätteDas klassische Wahlgrab. Der Unterschied zum Reihengrab ist nicht die Ausstattung, sondern das Recht: Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird die Lage im Einvernehmen mit der erwerbenden Person bestimmt, und nach Absatz 5 darf die nutzungsberechtigte Person bestimmen, wer dort bestattet wird. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre, also fünf Jahre mehr als die Ruhefrist. In einer Einzelerdwahlgrabstätte können nach Paragraf 17 Absatz 2 eine Erdbestattung und bis zu vier Urnenbeisetzungen stattfinden. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 74,20 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.855 Euro der Ziffer 5.1.1.1 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofsordnung rechnet bei dieser Grabart sogar die Wege zwischen den Grabstätten anteilig zur Grabstätte und lässt sie von der nutzungsberechtigten Person anlegen und unterhalten. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.855,00 €1.659,00 €3.514,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.1, 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 16 Absatz 1 und Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Erdwahlgrabstätte als DoppelgrabstätteZwei nebeneinanderliegende Grabstellen unter einem Nutzungsrecht. In ihnen können nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung zwei Erdbestattungen nebeneinander und bis zu acht Urnenbeisetzungen durchgeführt werden. Der Betrag ist nicht das Doppelte des Einzelgrabes, sondern nur das 1,6-fache: 2.971 statt 3.710 Euro. Der angegebene Preis enthält eine Bestattungsgebühr; jede weitere Bestattung in derselben Grabstätte kostet erneut 1.659 Euro nach Ziffer 2.1.1 oder 1.046 Euro nach Ziffer 2.2.1. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 118,84 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 2.971 Euro der Ziffer 5.1.1.2 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.2.971,00 €1.659,00 €4.630,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.2, 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Erdwahlgrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldDas günstigste Erdwahlgrab der Stadt, um 335 Euro unter dem gewöhnlichen Einzelwahlgrab. Nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung können darin eine Erdbestattung und bis zu vier Urnenbeisetzungen durchgeführt werden, also genau so viele wie im gewöhnlichen Einzelwahlgrab. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 60,80 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.520 Euro der Ziffer 5.1.1.6 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit.1.520,00 €1.659,00 €3.179,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.6, 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 Absatz 2 und 3 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
RaseneinzelerdwahlgrabstätteDas pflegefreie Gegenstück zum Einzelwahlgrab, um 685 Euro teurer. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. In einer Anlage mit zentraler Ablagemöglichkeit können nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe a eine Erdbestattung und bis zu vier Urnenbeisetzungen stattfinden. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 101,60 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 2.540 Euro der Ziffer 5.1.1.7 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit.2.540,00 €1.659,00 €4.199,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.7, 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 1 und 2 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
RasendoppelerdwahlgrabstätteZwei Rasengrabstellen unter einem Nutzungsrecht, nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung für zwei Erdbestattungen nebeneinander und bis zu acht Urnenbeisetzungen. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 179,08 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 4.477 Euro der Ziffer 5.1.1.8 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit.4.477,00 €1.659,00 €6.136,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1.8, 5.3 Buchstabe a und 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
RasenurnenreihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab, das jede Person wählen kann, mit 2.031 Euro. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. Der Aufschlag gegenüber der gewöhnlichen Urnenreihengrabstätte beträgt 506 Euro auf zwanzig Jahre, also gut 25 Euro im Jahr. Das ist der Preis, den die Stadt in Frankfurt für die Rasenpflege eines Urnengrabes verlangt.985,00 €1.046,00 €2.031,00 €20Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.2.2 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 4 Buchstabe g der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Urnenreihengrabstätte im TrauerhainEine Urne unmittelbar neben einem Baum, auf einer Rasen- oder Wiesenfläche. Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt für den Trauerhain im Wortlaut, die Grabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasen- oder Wiesenfläche angelegt und unterhalten. Absatz 5 untersagt daneben jegliche Form der Grabpflege durch die Angehörigen. Beides zusammen trägt hier das Merkmal pflegefrei. Der Absatz unter Ziffer 5.2.2.3 des Gebührenverzeichnisses sagt ausserdem, die Gebühr enthalte ein Namensschild mit den Geburts- und Sterbedaten der verstorbenen Person, und wer darauf verzichte, habe keinen Anspruch auf eine Ermässigung. Für Reihengrabstätten im Trauerhain stellt die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 20 Absatz 4 einen Gedenkstein zur Verfügung; die Tafel bringt sie auf Antrag selbst an. In einer Reihengrabstätte im Trauerhain kann nach Absatz 3 nur eine Urne beigesetzt werden.1.073,00 €1.046,00 €2.119,00 €20Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.2.3 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 20 Absatz 2 bis 5 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Urnenreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldLiegt mit 1.825 Euro um 300 Euro über der gewöhnlichen Urnenreihengrabstätte und um 206 Euro unter dem Rasenurnenreihengrab, und ist damit die Zeile, an der sich der Unterschied zwischen städtischer Pflege und Gärtnerpflege am besten ablesen lässt. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Beim Rasengrab zahlt man den Aufschlag an die Stadt und ist fertig, hier zahlt man einen kleineren Aufschlag an die Stadt und darüber hinaus den Gärtnervertrag.779,00 €1.046,00 €1.825,00 €20Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2.2.4 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Urnenkammer als EinzelgrabstätteDie einzige Grabart ausser der Doppelkammer, bei der die Beisetzung nicht 1.046, sondern nur 821 Euro kostet: Ziffer 2.2.2 gilt für die Beisetzung in einer Kammer oder Röhre, und in ihr stecken nach dem Absatz darunter die Überführung der Urne, die Beisetzung in der Kammer, die Aufbewahrung der Urne und der Transport des Blumenschmucks, nicht aber das Ausheben und Schliessen einer Grabstätte. In einer Einzelurnenkammer kann nach Paragraf 17 Absatz 4 eine Urne beigesetzt werden. Die Grabplatte, die die Kammer verschliesst, muss die nutzungsberechtigte Person nach Paragraf 27 Absatz 8 umgehend nach der Beisetzung einbringen; ihre Genehmigung kostet nach Ziffer 1.5 einmalig 101 Euro. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 112,72 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 2.818 Euro der Ziffer 5.1.2.2 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.2.818,00 €821,00 €3.639,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.2, 5.3 Buchstabe b und 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 4 und Paragraf 27 Absatz 8 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Urnenkammer als DoppelgrabstätteEine Kammer für zwei Urnen nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofsordnung. Die Beisetzung kostet auch hier nur 821 Euro nach Ziffer 2.2.2, fällt aber für jede der beiden Urnen an. Wer die Kammer als Mehrfachgrabstätte erweitern will, zahlt nach Ziffer 5.1.2.4 je weiterer Einheit 1.807 Euro zusätzlich zu diesem Betrag. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 185,00 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 4.625 Euro der Ziffer 5.1.2.3 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit. Für die Anlage und die Instandhaltung der Grabstätte ist nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofsordnung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.4.625,00 €821,00 €5.446,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.3, 5.3 Buchstabe b und 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Rasenurnenwahlgrabstätte mit zentraler AblagemöglichkeitDie günstigere der beiden Rasenurnenwahlgrabstätten, weil der Grabschmuck hier nur an einer zentralen Stelle des Feldes abgelegt werden darf und nicht am einzelnen Grab. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. Beigesetzt werden können nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe c bis zu vier Urnen. Der Unterschied zur Ausführung mit individueller Ablagemöglichkeit beträgt genau 158 Euro. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 56,76 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.419 Euro der Ziffer 5.1.2.5 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit.1.419,00 €1.046,00 €2.465,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.5, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Rasenurnenwahlgrabstätte mit individueller AblagemöglichkeitHier darf der Grabschmuck an jeder einzelnen Grabstätte abgelegt werden, und Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsordnung nimmt genau diese Rasengrabstätten vom sonst geltenden Dekorationsverbot aus. Nach Paragraf 27 Absatz 7 darf eine bodengleiche Grabplatte von 0,50 mal 0,50 Meter und 8 Zentimeter Stärke eingebracht werden. Beigesetzt werden können nach Paragraf 19 Absatz 3 bis zu vier Urnen. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, die Rasengrabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Grabschmuck darf nach Absatz 4 nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen liegen, Grabkreuze sind nicht gestattet. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 63,08 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.577 Euro der Ziffer 5.1.2.6 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit.1.577,00 €1.046,00 €2.623,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.6, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe b, Absatz 3 und Paragraf 27 Absatz 7 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Urnenwahlgrabstätte im TrauerhainAnders als die Reihengrabstätte im Trauerhain nimmt diese Grabart nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen auf, und nach Absatz 4 kann sie mit einer individuellen Grabplatte versehen werden statt mit dem gemeinsamen Gedenkstein. Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt für den Trauerhain im Wortlaut, die Grabstätte werde von der Friedhofsverwaltung als Rasen- oder Wiesenfläche angelegt und unterhalten. Absatz 5 untersagt daneben jegliche Form der Grabpflege durch die Angehörigen. Beides zusammen trägt hier das Merkmal pflegefrei. Sie kostet 414 Euro mehr als die Reihengrabstätte im Trauerhain. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 59,48 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.487 Euro der Ziffer 5.1.2.7 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit.1.487,00 €1.046,00 €2.533,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.7, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 20 Absatz 2 bis 4 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Urnenwahlgrabstätte im TrauerwaldDie einzige Wahlgrabstätte, in der nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung nur eine einzige Urne beigesetzt werden darf, obwohl sie ein Wahlgrab ist. Die Beisetzung findet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Baum statt, und die naturbelassene und waldartige Umgebung soll erhalten bleiben. Der Absatz unter Ziffer 5.1.2.8 sagt, die Gebühr enthalte ein Namensschild mit den Geburts- und Sterbedaten; wer es nicht will, zahlt trotzdem denselben Betrag. Zur Pflege: Paragraf 20 Absatz 5 untersagt jegliche Form der Grabpflege, es ist nicht erlaubt, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern, und die Präambel der Friedhofsordnung nennt dieses Angebot ausdrücklich das pflegefreie Grab unter Bäumen. Darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Anders als beim Trauerhain steht im Satzungstext für den Trauerwald allerdings nicht das Wort unterhalten; das ist unter den Lücken vermerkt. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 57,28 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.432 Euro der Ziffer 5.1.2.8 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit.1.432,00 €1.046,00 €2.478,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.8, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 20 Absatz 1 und 5 und die Präambel der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Familienurnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldDie grösste der drei gärtnerbetreuten Urnenwahlgrabstätten. Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung staffelt sie nach der Zahl der Urnen: vier bei der Familien-, zwei bei der Partner- und eine bei der Einzelgrabstätte. Der Aufpreis von der Einzel- zur Familiengrabstätte beträgt 213 Euro, also gut 100 Euro je zusätzlicher Urne, während jede Beisetzung selbst erneut 1.046 Euro nach Ziffer 2.2.1 kostet. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 46,96 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.174 Euro der Ziffer 5.1.2.9 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit.1.174,00 €1.046,00 €2.220,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.9, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Partnerurnenwahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldFür zwei Urnen nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung, gedacht für ein Paar. Sie kostet nur 63 Euro mehr als die Einzelgrabstätte desselben Feldes und ist damit die günstigste Möglichkeit in Frankfurt, zwei Urnen unter einem Nutzungsrecht zu vereinen. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 40,96 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 1.024 Euro der Ziffer 5.1.2.10 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit.1.024,00 €1.046,00 €2.070,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.10, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Einzelurnenwahlgrabstätte für eine Urne im gärtnerbetreuten Grabfeld oder in einem GemeinschaftsgrabfeldDas günstigste Urnenwahlgrab der Stadt, um 837 Euro unter der gewöhnlichen Urnenwahlgrabstätte nach Ziffer 5.1.2.1. Der Unterschied erklärt sich mit der Zahl der Urnen: hier eine, dort bis zu vier. Dieses Grab ist nicht pflegefrei, obwohl das Wort gärtnerbetreut es nahelegt. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt es eine von Dienstleistungserbringenden angelegte und gepflegte Grabstätte, und Absatz 2 verlangt, dass bei der Anmeldung der Bestattung der Vertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der oder dem Dienstleistungserbringenden vorgelegt wird. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührenordnung, und die Stadt trägt die Pflege nicht. Ziffer 5.3 nennt für die Verlängerung und den Vorauserwerb 38,44 Euro je Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt die 961 Euro der Ziffer 5.1.2.11 auf den Cent. Der Betrag ist damit nachweislich keine Jahresgebühr, sondern deckt die volle Laufzeit.961,00 €1.046,00 €2.007,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2.11, 5.3 Buchstabe b und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung vom 16.12.2024 sowie Paragraf 21 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.12.2024
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Frankfurt am Main

Häufige Fragen zu Frankfurt am Main

Wie viele Friedhöfe gibt es in Frankfurt am Main?
In Frankfurt am Main sind 52 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 8 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 244,2 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Frankfurt am Main?
Hauptfriedhof ist mit 67,2 ha der größte Friedhof in Frankfurt am Main. Er liegt 3,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Frankfurt am Main?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Frankfurt am Main gelten 20 Jahre für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen im Regelfall nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 15 Jahre für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und von Nicht-Bestattungspflichtigen nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 35 Jahre für Erdbestattungen auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim und Rödelheim nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 20 Jahre für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und von Nicht-Bestattungspflichtigen auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim und Rödelheim nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 35 Jahre für Erdbestattungen in einer Gruft nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzungen in einer Gruft nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 25 Jahre für Nutzungsdauer eines Wahlgrabes nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024, dazu 40 Jahre für Nutzungsdauer eines Wahlgrabes, wenn eine längere Ruhefrist zu beachten ist, und einer Gruft nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 2 und Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofsordnung vom 16.12.2024.
Was kostet ein Grab in Frankfurt am Main?
Ein Grab in Frankfurt am Main kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte für Beisetzungen in der Erde mit 1.525,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main mit Gebührenverzeichnis, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 unter Paragraf 5549, ausgefertigt am 16.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.12.2024, Nr. 52, 155. Jahrgang, Seiten 969 bis 974, in Kraft seit 01.01.2025; sie hat nach Paragraf 4 die Fassung vom 19.12.2022 abgelöst.
Wer ist für die Friedhöfe in Frankfurt am Main zuständig?
Für die Friedhöfe in Frankfurt am Main ist Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, Abteilung Friedhofsangelegenheiten zuständig, Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main, Telefon 069 212 36480. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Frankfurt am Main, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.