Frankfurt am Main · Hessen · AGS 06412000
Friedhofsgebühren Frankfurt am Main: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, beschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025. Die Sätze gelten für alle 54 Friedhöfe der Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, nicht für einzelne.
- 1.525,00 €
- Günstigstes Grab
- 13.919,00 €
- Teuerstes Grab
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Erdbestattung und Urnenbeisetzung, Regelfall
Urnenreihengrab in der Erde, 20 Jahre
Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) ohne Aufbau, 40 Jahre
§ 11 Abs. 1 Friedhofsordnung
Was ein Grab in Frankfurt am Main kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 6 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab, 20 JahreDie Bestattungsgebühr deckt Totenhaus am Bestattungstag, Überführung zum Grab, Ausheben und Schließen, Einsenken des Sarges und das Notkreuz. | 1.182,00 € | 1.659,00 € | 2.841,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis 5.2.1.1 und 2.1.1 |
| Erdreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld, 20 JahreDie günstigste Erdbestattung in Frankfurt. | 1.109,00 € | 1.659,00 € | 2.768,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis 5.2.1.5 und 2.1.1 |
| Rasenerdreihengrab, 20 Jahre | 1.803,00 € | 1.659,00 € | 3.462,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis 5.2.1.4 und 2.1.1 |
| Erdwahlgrab als Einzelgrabstätte, 25 JahreAls Doppelgrabstätte 2.971,00 Euro. Jede weitere Einheit einer Mehrfachgrabstätte kostet 1.410,00 Euro zusätzlich. | 1.855,00 € | 1.659,00 € | 3.514,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis 5.1.1.1 und 2.1.1 |
| Raseneinzelerdwahlgrab, 25 JahreAls Doppelgrabstätte 4.477,00 Euro. | 2.540,00 € | 1.659,00 € | 4.199,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis 5.1.1.7 und 2.1.1 |
| Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) ohne Aufbau, 40 Jahre10.405,00 Euro kommen zur Gebühr für das Erdwahlgrab von 1.855,00 Euro hinzu; hier steht die Summe. Mit Aufbau sind es 17.164,00 Euro zusätzlich. | 12.260,00 € | 1.659,00 € | 13.919,00 € | 40 J. | Gebührenverzeichnis 5.1.1.4, 5.1.1.1 und 2.1.1 |
Urne: 8 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrab in der Erde, 20 JahreDie günstigste Urnenbeisetzung in Frankfurt. Die Beisetzungsgebühr von 1.046,00 Euro liegt deutlich über der vieler Nachbargemeinden. | 479,00 € | 1.046,00 € | 1.525,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis 5.2.2.1 und 2.2.1 |
| Urnenreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld, 20 Jahre | 779,00 € | 1.046,00 € | 1.825,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis 5.2.2.4 und 2.2.1 |
| Rasenurnenreihengrab, 20 Jahre | 985,00 € | 1.046,00 € | 2.031,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis 5.2.2.2 und 2.2.1 |
| Urnenreihengrab im Trauerhain, 20 JahreDie Gebühr enthält ein Namensschild mit Geburts- und Sterbedatum. Wer es nicht will, zahlt trotzdem denselben Betrag. | 1.073,00 € | 1.046,00 € | 2.119,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis 5.2.2.3 und 2.2.1 |
| Urnenwahlgrab in der Erde, 25 Jahre | 1.798,00 € | 1.046,00 € | 2.844,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis 5.1.2.1 und 2.2.1 |
| Urnenkammer als Einzelgrabstätte, 25 JahreAls Doppelgrabstätte 4.625,00 Euro. Die Beisetzung in einer Kammer kostet 821,00 Euro statt 1.046,00 Euro. | 2.818,00 € | 821,00 € | 3.639,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis 5.1.2.2 und 2.2.2 |
| Urnenwahlgrab im Trauerwald, 25 JahreEnthält ein Namensschild mit Geburts- und Sterbedatum. | 1.432,00 € | 1.046,00 € | 2.478,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis 5.1.2.8 und 2.2.1 |
| Einzelurnenwahlgrab im gärtnerbetreuten Grabfeld, 25 JahreFür zwei Urnen als Partnergrab 1.024,00 Euro, für bis zu vier Urnen als Familiengrab 1.174,00 Euro. | 961,00 € | 1.046,00 € | 2.007,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis 5.1.2.11 und 2.2.1 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.659,00 € | Gebührenverzeichnis 2.1.1 |
| Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.069,00 € | Gebührenverzeichnis 2.1.2 |
| Urnenbeisetzung in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte in der Erde | 1.046,00 € | Gebührenverzeichnis 2.2.1 |
| Urnenbeisetzung in einer Kammer oder Röhre | 821,00 € | Gebührenverzeichnis 2.2.2 |
| Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten | 280,00 € | Gebührenverzeichnis 4.1.1 |
| Trauerhalle Kategorie A, 60 Minuten | 560,00 € | Gebührenverzeichnis 4.1.2 |
| Trauerhalle Kategorie B, 30 Minuten | 258,00 € | Gebührenverzeichnis 4.1.5 |
| Genehmigung eines stehenden Grabmals über 50 cm Höhe | 135,00 € | Gebührenverzeichnis 1.4 |
| Genehmigung eines Grabmals bis 50 cm Höhe oder einer Einfassung | 101,00 € | Gebührenverzeichnis 1.5 |
| Übertragung eines Nutzungsrechts | 90,00 € | Gebührenverzeichnis 1.1 |
| Ausgrabung eines Sarges vor Ablauf der Ruhefrist | 2.555,00 € | Gebührenverzeichnis 3.1 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.041,00 €
Erdreihengrab, 20 Jahre in Frankfurt am Main, über 20 Jahre, das sind 402,05 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis 5.2.1.1 und 2.1.1 | 1.182,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis 2.1.1 | 1.659,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.841,00 € |
Die Bestattungsgebühr deckt Totenhaus am Bestattungstag, Überführung zum Grab, Ausheben und Schließen, Einsenken des Sarges und das Notkreuz.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, beschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025. Erfasst am 27.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Reihengrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Gemeinschaftsgrabstätten für Nicht-Bestattungspflichtige sind nicht übernommen, weil sie sich mit den übrigen Grabarten nicht vergleichen lassen.
- Die Verlängerungsgebühren stehen in der Satzung ohne Betrag in der ausgelesenen Fassung; sie sind hier nicht erfasst.
- Die Ruhefrist beträgt auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim und Rödelheim 35 statt 20 Jahre. Die Gebühren sind dieselben.
Weiter im Verzeichnis
- Die 54 Friedhöfe in Frankfurt am MainLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
- Gebührenblatt HannoverZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DüsseldorfZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DuisburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EssenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KölnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BochumZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DortmundZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TaunussteinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeipzigZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen am 16.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52, in Kraft seit 01.01.2025
- Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main Amtsblatt vom 24.12.2024, Nr. 52
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 27.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.