Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06432010
Alle 10 Friedhöfe in Groß-Umstadt
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06078 781-0
- Stadt Groß-Umstadt, Friedhofsverwaltung in der Abteilung 130 Personenstandswesen
- 2.610,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.720,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
64823 Groß-Umstadt
Reihengrabstätte
Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen auf dem Waldfriedhof
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Groß-Umstadt nehmen zusammen 10,6 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 6,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.540 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 950 m entfernt, der entlegenste 4,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Für keinen der Friedhöfe in Groß-Umstadt steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.
Diese Stelle in Groß-Umstadt rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Groß-Umstadt, Friedhofsverwaltung in der Abteilung 130 Personenstandswesen
Georg-August-Zinn-Straße 4464823 Groß-Umstadt
06078 781-0
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12 UhrDonnerstag zusätzlich 14 bis 15.30 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Groß-Umstadt, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof | 6,2 ha | 2,1 km | 1 Anlagen, nächste 140 m | Gruberhof, 810 mBus GU2 | keine Angabe |
| Stadtfriedhof Umstadt | 1 ha | 1,7 km | 17 Anlagen, nächste 50 m | Geiersbergschule, 80 m | keine Angabe |
| Friedhof Klein-Umstadt | 6.010 m² | 2,6 km | 4 Anlagen, nächste 100 m | Freier Platz, 180 mBus GU1 | keine Angabe |
| Friedhof Heubach | 4.990 m² | 2,5 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Heubach August-Bebel-Platz, 170 mBus 671, Bus GU3, Bus X71 | keine Angabe |
| Friedhof Semd | 4.540 m² | 4,8 km | 4 Anlagen, nächste 50 m | Semd Schule, 280 mBus GU2, Bus X78 | keine Angabe |
| Friedhof Wiebelsbach | 4.450 m² | 4,8 km | keine erfasst | Wiebelsbach Sportplatz, 390 mBus 671, Bus GU3, Bus X71 | keine Angabe |
| Friedhof Richen | 4.340 m² | 3,1 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Richen Saalbau, 410 mBus 671, Bus GU1 | keine Angabe |
| Friedhof Kleestadt | 4.120 m² | 3,9 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Kleestadt Schlierbacher Straße, 320 mBus GU1 | keine Angabe |
| Friedhof Raibach | 3.520 m² | 950 m | 1 Anlagen, nächste 350 m | Raibach Pumpstation, 330 mBus GU2 | keine Angabe |
| Friedhof Dorndiel | 2.070 m² | 4,4 km | 2 Anlagen, nächste 210 m | Dorndiel Friedhof, 50 mBus GU2 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Groß-Umstadt kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Darmstadt | 21,9 km | 1.730,00 €Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre880,00 € gespart | 825,00 €Urnennische für eine Urne, 25 Jahre895,00 € gespart |
| Hanau | 29,9 km | 2.000,00 €Erdreihengrabstätte610,00 € gespart | 920,00 €Urnenreihengrabstätte800,00 € gespart |
| Aschaffenburg | 18,1 km | 2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr460,00 € gespart | 1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege562,00 € gespart |
| Wald-Michelbach | 33,9 km | 2.507,50 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren102,50 € gespart | 1.050,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte670,00 € gespart |
| Dreieich | 23,9 km | 2.542,00 €Reihengrab für eine Sargbestattung, Ruhezeit 20 Jahre68,00 € gespart | 1.337,00 €Baumreihengrabstelle als Gemeinschaftsgrab für eine Urne, Ruhezeit 20 Jahre383,00 € gespart |
| Neu-Isenburg | 28,7 km | 2.542,00 €Reihengrab für eine Sargbestattung, Ruhezeit 20 Jahre68,00 € gespart | 1.337,00 €Baumreihengrabstelle als Gemeinschaftsgrab für eine Urne, Ruhezeit 20 Jahre383,00 € gespart |
| Groß-Umstadt (hier) | - | 2.610,00 €Reihengrabstätte | 1.720,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen auf dem Waldfriedhof |
| Offenbach am Main | 30,2 km | 2.695,00 €Teil-anonyme Erdeinzelgrabstätte auf 25 Jahre | 390,00 €Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte auf 25 Jahre1.330,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 33,9 km | 880,00 €in Darmstadt, 21,9 km entfernt | 1.330,00 €in Offenbach am Main, 30,2 km entfernt |
Was ein Grab in Groß-Umstadt kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Groß-Umstadt, als amtliche Bekanntmachung im Aktuelles-Bereich der Stadtseite veröffentlicht, von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 beschlossen, am 22.03.2024 ausgefertigt, am 19.04.2024 bekannt gemacht, in Kraft seit 01.04.2024, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 außer Kraft.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ReihengrabstätteDas günstigste Erdgrab in Groß-Umstadt. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für eine Erdbestattung, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt werden; die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 5 dreissig Jahre. Auf dem Stadtfriedhof gibt es sie nach Paragraf 18 Absatz 3 nicht. Eine Urne darf nach Paragraf 23 Absatz 1 Buchstabe c in einer Reihengrabstätte gerade nicht beigesetzt werden. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung liegen nach Paragraf 34 Absatz 7 beim Grabinhaber, das Grab ist binnen sechs Monaten nach der Bestattung herzurichten. Die Grabstätte misst 2,00 mal 1,00 Meter. | 1.440,00 € | 1.170,00 € | 2.610,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrNur für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres, und nach Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung nur auf dem Waldfriedhof. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 5 zwanzig Jahre, das Grab misst 1,20 mal 0,60 Meter. Eine Bestattungsgebühr fällt nicht an: Paragraf 13 Buchstabe a erhebt sie erst vom sechsten Lebensjahr an, und die frühere Position für Kinder unter Buchstabe b ist im Gebührenverzeichnis von 2024 gestrichen; 2018 stand sie noch bei 620 Euro. | 960,00 € | 0,00 € | 960,00 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Wahlgrabstätte, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 21 Absatz 5 der Friedhofssatzung ein- und mehrstellig vergeben, auf dem Stadtfriedhof nach Absatz 2 für höchstens zwei nebeneinander liegende Grabstellen. Das Nutzungsrecht läuft dreissig Jahre und kann in der Regel einmal wiedererworben oder verlängert werden, die Verlängerung kostet nach Absatz 2 der Gebührensatzung 95 Euro je Grabstelle und Jahr. In einer Grabstelle sind bei gleichzeitig laufenden Ruhefristen zwei Erdbestattungen übereinander zulässig, das Tiefengrab kostet nach Paragraf 13 Buchstabe c 200 Euro Zulage. Urnen dürfen nach Paragraf 21 Absatz 6 in bestehenden Wahlgräbern beigesetzt werden. Die Grabstelle misst 2,50 mal 1,00 Meter. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung liegen nach Paragraf 34 Absatz 7 beim Grabinhaber. | 2.850,00 € | 1.170,00 € | 4.020,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 der Gebührensatzung |
| Wahlgrabstätte im Wiesengrabfeld, je GrabstelleDas einzige pflegefreie Erdgrab in Groß-Umstadt und zugleich das teuerste. Auf jedem Friedhof der Stadt ausser dem Stadtfriedhof gibt es nach Paragraf 22a Absatz 1 der Friedhofssatzung ein Wiesengrabfeld für Erdbestattungen; die Bestattung erfolgt dort in Wahlgrabstätten nach den Paragrafen 21 und 22, also mit dreissig Jahren Nutzungszeit. Pflegefrei, weil Paragraf 34 Absatz 1 die Wiesengrabstätten ausdrücklich von der Pflicht ausnimmt, bepflanzt und dauernd instand gehalten zu werden, und weil Paragraf 22a Absatz 3 jeden Grabschmuck, jeden anderen Gegenstand und jede Anpflanzung untersagt; abgelegt werden darf nur an einer gesondert ausgewiesenen Stelle. Nach Paragraf 30a Absatz 2 ist als Grabmal allein eine ebenerdig verlegte Grabplatte von 50 mal 50 Zentimeter und mindestens 5 Zentimeter Stärke zulässig, die der Grabinhaber bezahlt. Die Verlängerung kostet nach Absatz 4 der Gebührensatzung 125 Euro je Grabstelle und Jahr. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Wahlgrab beträgt 900 Euro. | 3.750,00 € | 1.170,00 € | 4.920,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 3 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte, je Grabstelle für bis zu zwei UrnenUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten mit einem Nutzungsrecht von zwanzig Jahren. Eine Grabstelle misst 0,90 mal 0,90 Meter und nimmt bis zu zwei Urnen auf; für jede weitere Urne ist nach Absatz 2 eine halbe Stelle von 0,45 Meter Breite nötig, die nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung 1.430 Euro kostet. Die Urnen werden nach Paragraf 23 Absatz 2 unterirdisch beigesetzt, die Beisetzungsgebühr beträgt nach Paragraf 13 Buchstabe d 380 Euro. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung liegen nach Paragraf 34 Absatz 7 beim Grabinhaber, deshalb nicht pflegefrei. Die Verlängerung kostet 143 Euro je Grabstelle und Jahr. Auf Friedhöfen ohne ausgewiesene Urnenwahlgrabstätten gelten nach Absatz 8 die Gebühren des Wahlgrabes. | 2.860,00 € | 380,00 € | 3.240,00 € | 20 | Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte im Wiesengrabfeld, je Grabstelle für bis zu zwei UrnenAuf jedem Friedhof der Stadt ausser dem Stadtfriedhof gibt es nach Paragraf 24a Absatz 1 der Friedhofssatzung ein Wiesengrabfeld für Urnenbeisetzungen; die Beisetzung erfolgt dort in Urnenwahlgrabstätten nach den Paragrafen 24 und 26, also mit zwanzig Jahren Nutzungszeit und bis zu zwei Urnen je Grabstelle. Pflegefrei, weil Paragraf 34 Absatz 1 die Wiesenurnengrabstätten ausdrücklich von der Pflicht ausnimmt, bepflanzt und dauernd instand gehalten zu werden, und weil Paragraf 24a Absatz 3 jeden Grabschmuck, jeden anderen Gegenstand und jede Anpflanzung untersagt. Zulässig ist nach Paragraf 30a Absatz 2 allein eine ebenerdig verlegte Grabplatte von 50 mal 50 Zentimeter, die der Grabinhaber bezahlt. Die Verlängerung kostet 158 Euro je Grabstelle und Jahr. Der Aufschlag gegenüber der gewöhnlichen Urnenwahlgrabstätte beträgt 300 Euro. | 3.160,00 € | 380,00 € | 3.540,00 € | 20 | Paragraf 11 Absatz 3 der Gebührensatzung |
| Urnennische für bis zu zwei UrnenDas teuerste Urnengrab in Groß-Umstadt. Urnennischen sind nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten in einer Urnenwand oder Urnenstele, die zwei Urnen je Kammer aufnehmen; das Nutzungsrecht läuft zwanzig Jahre und kann in der Regel einmal verlängert oder wiedererworben werden, für 183 Euro je Nische und Jahr. Verrottbare Überurnen sind nicht zulässig. Die Deckplatte, die zugleich die Inschrift trägt, ist im Betrag enthalten und darf nach Absatz 3 nur von Bediensteten der Stadt entfernt und angebracht werden. Pflegefrei nach Paragraf 25 Absatz 4: Die Errichtung, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung der Anlage obliegt ausschliesslich der Stadt Groß-Umstadt; Paragraf 34 Absatz 1 nimmt die Urnennischen zusätzlich von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht aus. Vor den Urnenwänden dürfen nur Sargauflagen und Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden. Die Beisetzung in einer Nische kostet nach Paragraf 13 Buchstabe e 320 statt 380 Euro. Es besteht nach Paragraf 14 Absatz 4 kein Anspruch auf eine Urnenwand auf einem bestimmten Friedhof. | 3.660,00 € | 320,00 € | 3.980,00 € | 20 | Paragraf 11 Absatz 5 der Gebührensatzung |
| Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen auf dem WaldfriedhofDas günstigste Urnengrab in Groß-Umstadt und zugleich das günstigste pflegefreie. Es gibt es nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur auf dem Waldfriedhof im Stadtteil Umstadt. Nach Paragraf 27 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2023 wird eine Einzelgrabstelle von 40 mal 40 Zentimeter erworben, die als Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht wird; das Grabfeld ist eine einheitliche Rasenfläche, ein Hinweis durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel ist nicht möglich, Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. Pflegefrei, weil das Grab anonym ist und weil Paragraf 30 Absatz 7 der Friedhofssatzung festhält, dass am Feld für anonyme Urnenbeisetzungen weder eine Grabgestaltung noch eine Grabpflege möglich ist; Paragraf 34 Absatz 1 nimmt es von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht aus, und Paragraf 12 Absatz 3 der Gebührensatzung sagt, die Gebühr umfasse die Kosten der Rahmenpflege einschliesslich der Rasenpflege. Die Laufzeit nennt die Satzung nicht eigens; wir setzen die Ruhefrist für Aschen von zwanzig Jahren nach Paragraf 12 Absatz 5 an. Eine Verlängerung sieht weder die Friedhofssatzung noch der Tarif vor. | 1.340,00 € | 380,00 € | 1.720,00 € | 20 | Paragraf 12 Absatz 1 der Gebührensatzung |
| Beisetzungsstelle unter einem RuhebaumUrnen dürfen nach Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung im Wurzelbereich besonders ausgewiesener Bäume beigesetzt werden, und zwar nur in einer biologisch abbaubaren Urne. Ein Ruhebaum hat nach Absatz 2 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2023 bis zu 24 Beisetzungsstellen, und jede Urne bekommt eine räumlich abgrenzbare und individuelle Parzelle. Das Nutzungsrecht läuft nach Absatz 3 mindestens zwanzig Jahre, der Tarif nennt die Ruhefrist nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung, für Aschen also zwanzig Jahre; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist möglich und kostet 131 Euro je Jahr. Pflegefrei nach Paragraf 28 Absatz 7: Die Anlage und Pflege der Ruhebäume obliegt ausschliesslich der Stadt Groß-Umstadt. Paragraf 30 Absatz 7 hält fest, dass an den Ruhebäumen weder eine Grabgestaltung noch eine Grabpflege möglich ist, Paragraf 34 Absatz 1 nimmt sie von der Bepflanzungspflicht aus, und Paragraf 12 Absatz 3 der Gebührensatzung rechnet die Rahmenpflege einschliesslich der Rasenpflege in die Gebühr ein. Die Kennzeichnung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung mit einer Namenstafel von höchstens 10 mal 5 Zentimeter am Baum. Umbettungen sind nach Paragraf 13 Absatz 2 nicht zulässig. Es gibt Ruhebäume auf dem Waldfriedhof sowie auf den Friedhöfen Heubach, Kleestadt, Raibach und Semd. | 2.620,00 € | 380,00 € | 3.000,00 € | 20 | Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
Häufige Fragen zu Groß-Umstadt
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Groß-Umstadt?
- In Groß-Umstadt sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 10,6 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Groß-Umstadt?
- Waldfriedhof ist mit 6,2 ha der größte Friedhof in Groß-Umstadt. Er liegt 2,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Groß-Umstadt?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Groß-Umstadt gelten 30 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Groß-Umstadt?
- Ein Grab in Groß-Umstadt kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen auf dem Waldfriedhof mit 1.720,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Groß-Umstadt, als amtliche Bekanntmachung im Aktuelles-Bereich der Stadtseite veröffentlicht, von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 beschlossen, am 22.03.2024 ausgefertigt, am 19.04.2024 bekannt gemacht, in Kraft seit 01.04.2024, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 außer Kraft.
- Wer ist für die Friedhöfe in Groß-Umstadt zuständig?
- Für die Friedhöfe in Groß-Umstadt ist Stadt Groß-Umstadt, Friedhofsverwaltung in der Abteilung 130 Personenstandswesen zuständig, Georg-August-Zinn-Straße 44, 64823 Groß-Umstadt, Telefon 06078 781-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Groß-Umstadt, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Groß-Umstadt, als amtliche Bekanntmachung im Aktuelles-Bereich der Stadtseite veröffentlicht von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 beschlossen, am 22.03.2024 ausgefertigt, am 19.04.2024 bekannt gemacht, in Kraft seit 01.04.2024, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 außer Kraft
- Friedhofssatzung der Stadt Groß-Umstadt mit den Grabarten, der Ruhefrist, den Nutzungszeiten und den Pflegeregeln, im Ortsrecht unter Formulare und Satzungen als satzung-friedhoefe-2021.pdf geführt vom 22.12.2008, in Kraft seit 01.01.2009, in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 08.12.2020, gültig ab 01.01.2021
- Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Groß-Umstadt, die die Paragrafen 15 Absatz 1 Satz 2, 27 Satz 1 und 28 Absatz 2 neu fasst und in der Datei des Ortsrechts noch fehlt am 21.12.2023 beschlossen, am 22.12.2023 ausgefertigt und bekannt gemacht, in Kraft seit 01.01.2024
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.