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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06432010

Alle 10 Friedhöfe in Groß-Umstadt

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06078 781-0
Stadt Groß-Umstadt, Friedhofsverwaltung in der Abteilung 130 Personenstandswesen

64823 Groß-Umstadt

2.610,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte

1.720,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen auf dem Waldfriedhof

10
Friedhöfe mit Namen

2 weitere Flächen ohne Namen

Die 10 Friedhöfe in Groß-Umstadt nehmen zusammen 10,6 ha ein

Kurz beantwortet

Groß-Umstadt hat 10 benannte Friedhöfe mit zusammen 10,6 ha. Der größte ist Waldfriedhof mit 6,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Raibach mit 950 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Groß-Umstadt abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 6,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.540 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 950 m entfernt, der entlegenste 4,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.

Für keinen der Friedhöfe in Groß-Umstadt steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.

Diese Stelle in Groß-Umstadt rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Groß-Umstadt, Friedhofsverwaltung in der Abteilung 130 Personenstandswesen

Georg-August-Zinn-Straße 44
64823 Groß-Umstadt
06078 781-0
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 15.30 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Groß-Umstadt im Netz

Die 10 Friedhöfe in Groß-Umstadt, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Waldfriedhof6,2 ha2,1 km1 Anlagen, nächste 140 mGruberhof, 810 mBus GU2keine Angabe
Stadtfriedhof Umstadt1 ha1,7 km17 Anlagen, nächste 50 mGeiersbergschule, 80 mkeine Angabe
Friedhof Klein-Umstadt6.010 m²2,6 km4 Anlagen, nächste 100 mFreier Platz, 180 mBus GU1keine Angabe
Friedhof Heubach4.990 m²2,5 km1 Anlagen, nächste 70 mHeubach August-Bebel-Platz, 170 mBus 671, Bus GU3, Bus X71keine Angabe
Friedhof Semd4.540 m²4,8 km4 Anlagen, nächste 50 mSemd Schule, 280 mBus GU2, Bus X78keine Angabe
Friedhof Wiebelsbach4.450 m²4,8 kmkeine erfasstWiebelsbach Sportplatz, 390 mBus 671, Bus GU3, Bus X71keine Angabe
Friedhof Richen4.340 m²3,1 km2 Anlagen, nächste 50 mRichen Saalbau, 410 mBus 671, Bus GU1keine Angabe
Friedhof Kleestadt4.120 m²3,9 km1 Anlagen, nächste 40 mKleestadt Schlierbacher Straße, 320 mBus GU1keine Angabe
Friedhof Raibach3.520 m²950 m1 Anlagen, nächste 350 mRaibach Pumpstation, 330 mBus GU2keine Angabe
Friedhof Dorndiel2.070 m²4,4 km2 Anlagen, nächste 210 mDorndiel Friedhof, 50 mBus GU2keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Groß-Umstadt kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Darmstadt21,9 km1.730,00 €Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre880,00 € gespart825,00 €Urnennische für eine Urne, 25 Jahre895,00 € gespart
Hanau29,9 km2.000,00 €Erdreihengrabstätte610,00 € gespart920,00 €Urnenreihengrabstätte800,00 € gespart
Aschaffenburg18,1 km2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr460,00 € gespart1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege562,00 € gespart
Wald-Michelbach33,9 km2.507,50 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren102,50 € gespart1.050,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte670,00 € gespart
Dreieich23,9 km2.542,00 €Reihengrab für eine Sargbestattung, Ruhezeit 20 Jahre68,00 € gespart1.337,00 €Baumreihengrabstelle als Gemeinschaftsgrab für eine Urne, Ruhezeit 20 Jahre383,00 € gespart
Neu-Isenburg28,7 km2.542,00 €Reihengrab für eine Sargbestattung, Ruhezeit 20 Jahre68,00 € gespart1.337,00 €Baumreihengrabstelle als Gemeinschaftsgrab für eine Urne, Ruhezeit 20 Jahre383,00 € gespart
Groß-Umstadt (hier)-2.610,00 €Reihengrabstätte1.720,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen auf dem Waldfriedhof
Offenbach am Main30,2 km2.695,00 €Teil-anonyme Erdeinzelgrabstätte auf 25 Jahre390,00 €Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte auf 25 Jahre1.330,00 € gespart
Am meisten zu sparenbis 33,9 km880,00 €in Darmstadt, 21,9 km entfernt1.330,00 €in Offenbach am Main, 30,2 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Groß-Umstadt kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Groß-Umstadt, als amtliche Bekanntmachung im Aktuelles-Bereich der Stadtseite veröffentlicht, von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 beschlossen, am 22.03.2024 ausgefertigt, am 19.04.2024 bekannt gemacht, in Kraft seit 01.04.2024, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 außer Kraft.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
ReihengrabstätteDas günstigste Erdgrab in Groß-Umstadt. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für eine Erdbestattung, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt werden; die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 5 dreissig Jahre. Auf dem Stadtfriedhof gibt es sie nach Paragraf 18 Absatz 3 nicht. Eine Urne darf nach Paragraf 23 Absatz 1 Buchstabe c in einer Reihengrabstätte gerade nicht beigesetzt werden. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung liegen nach Paragraf 34 Absatz 7 beim Grabinhaber, das Grab ist binnen sechs Monaten nach der Bestattung herzurichten. Die Grabstätte misst 2,00 mal 1,00 Meter.1.440,00 €1.170,00 €2.610,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrNur für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres, und nach Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung nur auf dem Waldfriedhof. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 5 zwanzig Jahre, das Grab misst 1,20 mal 0,60 Meter. Eine Bestattungsgebühr fällt nicht an: Paragraf 13 Buchstabe a erhebt sie erst vom sechsten Lebensjahr an, und die frühere Position für Kinder unter Buchstabe b ist im Gebührenverzeichnis von 2024 gestrichen; 2018 stand sie noch bei 620 Euro.960,00 €0,00 €960,00 €20Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung
Wahlgrabstätte, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 21 Absatz 5 der Friedhofssatzung ein- und mehrstellig vergeben, auf dem Stadtfriedhof nach Absatz 2 für höchstens zwei nebeneinander liegende Grabstellen. Das Nutzungsrecht läuft dreissig Jahre und kann in der Regel einmal wiedererworben oder verlängert werden, die Verlängerung kostet nach Absatz 2 der Gebührensatzung 95 Euro je Grabstelle und Jahr. In einer Grabstelle sind bei gleichzeitig laufenden Ruhefristen zwei Erdbestattungen übereinander zulässig, das Tiefengrab kostet nach Paragraf 13 Buchstabe c 200 Euro Zulage. Urnen dürfen nach Paragraf 21 Absatz 6 in bestehenden Wahlgräbern beigesetzt werden. Die Grabstelle misst 2,50 mal 1,00 Meter. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung liegen nach Paragraf 34 Absatz 7 beim Grabinhaber.2.850,00 €1.170,00 €4.020,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 der Gebührensatzung
Wahlgrabstätte im Wiesengrabfeld, je GrabstelleDas einzige pflegefreie Erdgrab in Groß-Umstadt und zugleich das teuerste. Auf jedem Friedhof der Stadt ausser dem Stadtfriedhof gibt es nach Paragraf 22a Absatz 1 der Friedhofssatzung ein Wiesengrabfeld für Erdbestattungen; die Bestattung erfolgt dort in Wahlgrabstätten nach den Paragrafen 21 und 22, also mit dreissig Jahren Nutzungszeit. Pflegefrei, weil Paragraf 34 Absatz 1 die Wiesengrabstätten ausdrücklich von der Pflicht ausnimmt, bepflanzt und dauernd instand gehalten zu werden, und weil Paragraf 22a Absatz 3 jeden Grabschmuck, jeden anderen Gegenstand und jede Anpflanzung untersagt; abgelegt werden darf nur an einer gesondert ausgewiesenen Stelle. Nach Paragraf 30a Absatz 2 ist als Grabmal allein eine ebenerdig verlegte Grabplatte von 50 mal 50 Zentimeter und mindestens 5 Zentimeter Stärke zulässig, die der Grabinhaber bezahlt. Die Verlängerung kostet nach Absatz 4 der Gebührensatzung 125 Euro je Grabstelle und Jahr. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Wahlgrab beträgt 900 Euro.3.750,00 €1.170,00 €4.920,00 €30Paragraf 10 Absatz 3 der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstätte, je Grabstelle für bis zu zwei UrnenUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten mit einem Nutzungsrecht von zwanzig Jahren. Eine Grabstelle misst 0,90 mal 0,90 Meter und nimmt bis zu zwei Urnen auf; für jede weitere Urne ist nach Absatz 2 eine halbe Stelle von 0,45 Meter Breite nötig, die nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung 1.430 Euro kostet. Die Urnen werden nach Paragraf 23 Absatz 2 unterirdisch beigesetzt, die Beisetzungsgebühr beträgt nach Paragraf 13 Buchstabe d 380 Euro. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung liegen nach Paragraf 34 Absatz 7 beim Grabinhaber, deshalb nicht pflegefrei. Die Verlängerung kostet 143 Euro je Grabstelle und Jahr. Auf Friedhöfen ohne ausgewiesene Urnenwahlgrabstätten gelten nach Absatz 8 die Gebühren des Wahlgrabes.2.860,00 €380,00 €3.240,00 €20Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstätte im Wiesengrabfeld, je Grabstelle für bis zu zwei UrnenAuf jedem Friedhof der Stadt ausser dem Stadtfriedhof gibt es nach Paragraf 24a Absatz 1 der Friedhofssatzung ein Wiesengrabfeld für Urnenbeisetzungen; die Beisetzung erfolgt dort in Urnenwahlgrabstätten nach den Paragrafen 24 und 26, also mit zwanzig Jahren Nutzungszeit und bis zu zwei Urnen je Grabstelle. Pflegefrei, weil Paragraf 34 Absatz 1 die Wiesenurnengrabstätten ausdrücklich von der Pflicht ausnimmt, bepflanzt und dauernd instand gehalten zu werden, und weil Paragraf 24a Absatz 3 jeden Grabschmuck, jeden anderen Gegenstand und jede Anpflanzung untersagt. Zulässig ist nach Paragraf 30a Absatz 2 allein eine ebenerdig verlegte Grabplatte von 50 mal 50 Zentimeter, die der Grabinhaber bezahlt. Die Verlängerung kostet 158 Euro je Grabstelle und Jahr. Der Aufschlag gegenüber der gewöhnlichen Urnenwahlgrabstätte beträgt 300 Euro.3.160,00 €380,00 €3.540,00 €20Paragraf 11 Absatz 3 der Gebührensatzung
Urnennische für bis zu zwei UrnenDas teuerste Urnengrab in Groß-Umstadt. Urnennischen sind nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten in einer Urnenwand oder Urnenstele, die zwei Urnen je Kammer aufnehmen; das Nutzungsrecht läuft zwanzig Jahre und kann in der Regel einmal verlängert oder wiedererworben werden, für 183 Euro je Nische und Jahr. Verrottbare Überurnen sind nicht zulässig. Die Deckplatte, die zugleich die Inschrift trägt, ist im Betrag enthalten und darf nach Absatz 3 nur von Bediensteten der Stadt entfernt und angebracht werden. Pflegefrei nach Paragraf 25 Absatz 4: Die Errichtung, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung der Anlage obliegt ausschliesslich der Stadt Groß-Umstadt; Paragraf 34 Absatz 1 nimmt die Urnennischen zusätzlich von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht aus. Vor den Urnenwänden dürfen nur Sargauflagen und Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden. Die Beisetzung in einer Nische kostet nach Paragraf 13 Buchstabe e 320 statt 380 Euro. Es besteht nach Paragraf 14 Absatz 4 kein Anspruch auf eine Urnenwand auf einem bestimmten Friedhof.3.660,00 €320,00 €3.980,00 €20Paragraf 11 Absatz 5 der Gebührensatzung
Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen auf dem WaldfriedhofDas günstigste Urnengrab in Groß-Umstadt und zugleich das günstigste pflegefreie. Es gibt es nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur auf dem Waldfriedhof im Stadtteil Umstadt. Nach Paragraf 27 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2023 wird eine Einzelgrabstelle von 40 mal 40 Zentimeter erworben, die als Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht wird; das Grabfeld ist eine einheitliche Rasenfläche, ein Hinweis durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel ist nicht möglich, Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. Pflegefrei, weil das Grab anonym ist und weil Paragraf 30 Absatz 7 der Friedhofssatzung festhält, dass am Feld für anonyme Urnenbeisetzungen weder eine Grabgestaltung noch eine Grabpflege möglich ist; Paragraf 34 Absatz 1 nimmt es von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht aus, und Paragraf 12 Absatz 3 der Gebührensatzung sagt, die Gebühr umfasse die Kosten der Rahmenpflege einschliesslich der Rasenpflege. Die Laufzeit nennt die Satzung nicht eigens; wir setzen die Ruhefrist für Aschen von zwanzig Jahren nach Paragraf 12 Absatz 5 an. Eine Verlängerung sieht weder die Friedhofssatzung noch der Tarif vor.1.340,00 €380,00 €1.720,00 €20Paragraf 12 Absatz 1 der Gebührensatzung
Beisetzungsstelle unter einem RuhebaumUrnen dürfen nach Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung im Wurzelbereich besonders ausgewiesener Bäume beigesetzt werden, und zwar nur in einer biologisch abbaubaren Urne. Ein Ruhebaum hat nach Absatz 2 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2023 bis zu 24 Beisetzungsstellen, und jede Urne bekommt eine räumlich abgrenzbare und individuelle Parzelle. Das Nutzungsrecht läuft nach Absatz 3 mindestens zwanzig Jahre, der Tarif nennt die Ruhefrist nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung, für Aschen also zwanzig Jahre; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist möglich und kostet 131 Euro je Jahr. Pflegefrei nach Paragraf 28 Absatz 7: Die Anlage und Pflege der Ruhebäume obliegt ausschliesslich der Stadt Groß-Umstadt. Paragraf 30 Absatz 7 hält fest, dass an den Ruhebäumen weder eine Grabgestaltung noch eine Grabpflege möglich ist, Paragraf 34 Absatz 1 nimmt sie von der Bepflanzungspflicht aus, und Paragraf 12 Absatz 3 der Gebührensatzung rechnet die Rahmenpflege einschliesslich der Rasenpflege in die Gebühr ein. Die Kennzeichnung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung mit einer Namenstafel von höchstens 10 mal 5 Zentimeter am Baum. Umbettungen sind nach Paragraf 13 Absatz 2 nicht zulässig. Es gibt Ruhebäume auf dem Waldfriedhof sowie auf den Friedhöfen Heubach, Kleestadt, Raibach und Semd.2.620,00 €380,00 €3.000,00 €20Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Groß-Umstadt

Häufige Fragen zu Groß-Umstadt

Wie viele Friedhöfe gibt es in Groß-Umstadt?
In Groß-Umstadt sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 10,6 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Groß-Umstadt?
Waldfriedhof ist mit 6,2 ha der größte Friedhof in Groß-Umstadt. Er liegt 2,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Groß-Umstadt?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Groß-Umstadt gelten 30 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Groß-Umstadt?
Ein Grab in Groß-Umstadt kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen auf dem Waldfriedhof mit 1.720,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Groß-Umstadt, als amtliche Bekanntmachung im Aktuelles-Bereich der Stadtseite veröffentlicht, von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 beschlossen, am 22.03.2024 ausgefertigt, am 19.04.2024 bekannt gemacht, in Kraft seit 01.04.2024, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 außer Kraft.
Wer ist für die Friedhöfe in Groß-Umstadt zuständig?
Für die Friedhöfe in Groß-Umstadt ist Stadt Groß-Umstadt, Friedhofsverwaltung in der Abteilung 130 Personenstandswesen zuständig, Georg-August-Zinn-Straße 44, 64823 Groß-Umstadt, Telefon 06078 781-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Groß-Umstadt, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.