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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Offenbach am Main · Hessen · AGS 06413000

Friedhofsgebühren Offenbach am Main: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung, beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet. Die Sätze gelten für alle 8 Friedhöfe der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main, Kommunale Dienstleistung, nicht für einzelne.

390,00 €
Günstigstes Grab

Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte, 25 Jahre

6.366,00 €
Teuerstes Grab

Familienurnenbaum für sechs Urnenstellen, 30 Jahre

14
Grabarten in der Satzung
nicht erfasst
Ruhefrist Erdbestattung

Was ein Grab in Offenbach am Main kostet

Kurz beantwortet

In Offenbach am Main kostet das günstigste Grab 390,00 € (Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte, 25 Jahre), das teuerste 6.366,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung, beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 4 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Teil-anonyme Erdeinzelgrabstätte, 25 JahreDie günstigste Erdbestattung in Offenbach.1.246,00 €1.449,00 €2.695,00 €25 J.§ 7 Nr. 7 und § 3 Abs. 1 e Gebührensatzung
Reihen-Erdgrab, 25 JahreDie Bestattungsgebühr deckt Kühlzelle bis zum Beisetzungstermin, maschinelles Ausheben, Schließen und Hügeln, Überführung zum Grab und Beisetzung.1.246,00 €1.725,00 €2.971,00 €25 J.§ 7 Nr. 3 und § 3 Abs. 1 b Gebührensatzung
Dauer-Erdgrab, 30 JahreVerlängerung 74,70 Euro je Jahr.2.241,00 €2.070,00 €4.311,00 €30 J.§ 7 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 a Gebührensatzung
Erd-Dauerkomplettgrab, 25 JahreDie Nutzungsgebühr beträgt genau 1.867,50 Euro. Verlängerung 74,70 Euro je Jahr, in bestimmten Lagen nicht möglich.1.868,00 €2.070,00 €3.938,00 €25 J.§ 7 Nr. 16 und § 3 Abs. 1 g Gebührensatzung

Urne: 10 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte, 25 JahreDie günstigste Grabart in Offenbach.261,00 €129,00 €390,00 €25 J.§ 7 Nr. 9 und § 3 Abs. 3 Gebührensatzung
Teil-anonymes Urnengrab, 25 Jahre673,00 €231,00 €904,00 €25 J.§ 7 Nr. 8 und § 3 Abs. 2 f Gebührensatzung
Urnen-Komplettgrab, je Urnenstelle, 25 JahreVerlängerung 12,20 Euro je Jahr und Urnenstelle.305,00 €831,00 €1.136,00 €25 J.§ 7 Nr. 15 und § 3 Abs. 2 g Gebührensatzung
Reihen-Urnengrab, 25 Jahre747,00 €831,00 €1.578,00 €25 J.§ 7 Nr. 4 und § 3 Abs. 2 b Gebührensatzung
Urnenreihenbaum, 25 Jahre810,00 €831,00 €1.641,00 €25 J.§ 7 Nr. 11 und § 3 Abs. 2 d Gebührensatzung
Urnennische im Kolumbarium, zweistellig, 30 JahreVerlängerung 46,30 Euro je Jahr.1.389,00 €646,00 €2.035,00 €30 J.§ 7 Nr. 6 und § 3 Abs. 2 c Gebührensatzung
Dauer-Urnengrab, 30 JahreVerlängerung 41,20 Euro je Jahr.1.236,00 €970,00 €2.206,00 €30 J.§ 7 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 a Gebührensatzung
Urnenrasendauergrab, zweistellig, 30 JahreVerlängerung 44,80 Euro je Jahr.1.344,00 €831,00 €2.175,00 €30 J.§ 7 Nr. 10 und § 3 Abs. 2 e Gebührensatzung
Gemeinschaftsurnenbaum, 30 JahreVerlängerung 62,30 Euro je Jahr.1.869,00 €831,00 €2.700,00 €30 J.§ 7 Nr. 13 und § 3 Abs. 2 d Gebührensatzung
Familienurnenbaum für sechs Urnenstellen, 30 JahreJede weitere Urnenstelle kostet ein Sechstel dieser Gebühr. Verlängerung 184,50 Euro je Jahr und Einheit.5.535,00 €831,00 €6.366,00 €30 J.§ 7 Nr. 12 und § 3 Abs. 2 d Gebührensatzung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung in einem Reihengrab1.725,00 €§ 3 Abs. 1 b Gebührensatzung
Erdbestattung in einem Dauergrab2.070,00 €§ 3 Abs. 1 a Gebührensatzung
Erdbestattung in einem Kinderreihengrab724,00 €§ 3 Abs. 1 c Gebührensatzung
Urnenbeisetzung in einem Reihengrab831,00 €§ 3 Abs. 2 b Gebührensatzung
Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium646,00 €§ 3 Abs. 2 c Gebührensatzung
Urnenbeisetzung in einer teil-anonymen Gemeinschaftsgrabstätte129,00 €§ 3 Abs. 3 Gebührensatzung
Zuschlag für eine Bestattung an einem bestattungsfreien Tag50 Prozent§ 3 Abs. 5 Gebührensatzung
Zuschlag für Mehraufwand, etwa Übergröße des Sarges, mehr als vier Bestatter oder Videoübertragung25 Prozent§ 3 Abs. 6 Gebührensatzung
Zuschlag, wenn das Grab nicht maschinell ausgehoben werden kann oder soll797,00 €§ 4 Abs. 1 d Gebührensatzung
Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals einschließlich baulicher Anlagen83,00 €§ 8 Nr. 2 a Gebührensatzung
Jährliche Standsicherheitskontrolle des Grabmals, je Jahr des Nutzungsrechts13,00 €§ 8 Nr. 2 b Gebührensatzung
Ausfertigung eines Grabstättennachweises33,00 €§ 8 Nr. 1 Gebührensatzung
Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung, beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.195,00 €

Teil-anonyme Erdeinzelgrabstätte, 25 Jahre in Offenbach am Main, über 25 Jahre, das sind 367,80 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 7 Nr. 7 und § 3 Abs. 1 e Gebührensatzung1.246,00 €
Bestattung§ 3 Abs. 1 b Gebührensatzung1.449,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde2.695,00 €

Die günstigste Erdbestattung in Offenbach.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung, beschlossen am 10.12.2020, geändert durch Satzungen vom 30.11.2023 und 22.05.2025, Änderungen eingearbeitet. Erfasst am 27.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Stadt hat im April 2025 angekündigt, dass eine neue Gebührensatzung zum 01.01.2026 in Kraft tritt. Die hier erfassten Beträge stammen aus der bis dahin geltenden Lesefassung.
  • Die Ruhezeiten stehen in der Friedhofssatzung, nicht in der Gebührensatzung, und sind nicht erfasst. Angegeben ist die Dauer des Nutzungsrechts.
  • Kinderreihengräber sind nicht übernommen, weil sie sich mit den übrigen Grabarten nicht vergleichen lassen.
  • Der Aushub einer Gruft wird nach Aufwand berechnet und steht ohne Betrag in der Satzung.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 27.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.