Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Brüder-Grimm-Stadt, Gemeindeschlüssel 06415000

Alle 11 Friedhöfe in Hanau

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06181 399123
Friedhofsverwaltung der Stadt Hanau, Hanau Infrastruktur Service (HIS), Eigenbetrieb der Stadt Hanau

63450 Hanau

2.000,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdreihengrabstätte

920,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte

11
Friedhöfe mit Namen

Die 11 Friedhöfe in Hanau nehmen zusammen 35,1 ha ein

Kurz beantwortet

Hanau hat 11 benannte Friedhöfe mit zusammen 35,1 ha. Der größte ist Hauptfriedhof mit 15 ha, am nächsten am Ortskern liegt Jüdischer Friedhof Hanau mit 590 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Hanau abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 15 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,9 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 590 m entfernt, der entlegenste 5,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 11 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 5 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Hanau rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Friedhofsverwaltung der Stadt Hanau, Hanau Infrastruktur Service (HIS), Eigenbetrieb der Stadt Hanau

Birkenhainer Straße 2
63450 Hanau
06181 399123
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch 14 bis 16.30 Uhr
Telefonzeiten Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Telefonzeiten Mittwoch 10 bis 12 und 14 bis 16.30 Uhr
Telefonzeiten Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Hanau im Netz

Die 11 Friedhöfe in Hanau, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Hauptfriedhof15 ha1,6 km19 Anlagen, nächste 120 mHanauer Straßenbahn, 230 mBus 1Angabe nicht eindeutig
Waldfriedhof5,5 ha4,6 km28 Anlagen, nächste 150 mVosswaldestraße, 180 mBus 6, Bus 7, Bus 8, Bus 46Skeine Angabe
Friedhof Kesselstadt3,7 ha1,4 km10 Anlagen, nächste 160 mFriedhof Kesselstadt, 150 mBus 1, Bus 10christlich
Friedhof Steinheim-Süd3,6 ha3,3 km5 Anlagen, nächste 100 mFriedhof Süd, 170 mBus 11, Bus 12, Bus 46Skeine Angabe
Friedhof Steinheim-Nord2,1 ha2,5 km15 Anlagen, nächste 80 mJohannes-Machern-Straße, 90 mBus 12, Bus 46Skeine Angabe
Friedhof Klein-Auheim1,9 ha4,5 km4 Anlagen, nächste 90 mFriedhof, 250 mBus 4, Bus 6S, Bus 46S, Bus OF-87christlich
Friedhof Mittelbuchen1,5 ha5,7 km3 Anlagen, nächste 80 mLützelbuchener Straße, 320 mBus 9, Bus 30keine Angabe
Jüdischer Friedhof Hanau9.640 m²590 m14 Anlagen, nächste 90 mKlinikum, 130 mBus 7, Bus 52, Bus 53, Bus 562jüdisch
Friedhof Wolfgang6.070 m²4,1 km15 Anlagen, nächste 40 mDegussa, 600 mBus 11, Bus 51, Bus 51S, Bus 52keine Angabe
Neuer Jüdischer Friedhof770 m²3,1 km6 Anlagen, nächste 200 mVogesenstraße, 110 mBus 11, Bus 12, Bus 46Sjüdisch
Jüdischer Friedhof Steinheim750 m²3,1 km4 Anlagen, nächste 150 mDarmstädter Straße, 40 mBus 12, Bus 46Skeine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hanau kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Nidda33,6 km1.625,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr, 30 Jahre375,00 € gespart861,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 Jahre59,00 € gespart
Darmstadt34,6 km1.730,00 €Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre270,00 € gespart825,00 €Urnennische für eine Urne, 25 Jahre95,00 € gespart
Hanau (hier)-2.000,00 €Erdreihengrabstätte920,00 €Urnenreihengrabstätte
Friedberg (Hessen)25,5 km2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen
Gelnhausen21 km2.030,00 €Reihengrabstätte für einen Verstorbenen im Alter über 5 Jahre1.435,00 €Urnennischenplatz in der Urnenwand
Hofheim am Taunus33,9 km2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre264,00 € gespart
Aschaffenburg24 km2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege
Butzbach37,3 km2.170,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung im Grabfeld für anonyme Beisetzungen800,00 €Urnengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Bestattungswald Butzbach120,00 € gespart
Am meisten zu sparenbis 37,3 km375,00 €in Nidda, 33,6 km entfernt264,00 €in Hofheim am Taunus, 33,9 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Hanau kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau mit der Gebührentabelle zum 01.01.2024, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2023, ausgefertigt am 06.12.2023, veröffentlicht am 16.12.2023, in Kraft seit dem 01.01.2024 nach ihrem Paragrafen 6. Eine Änderungs- oder Nachtragssatzung dazu führt das Hanauer Stadtrecht nicht.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
ErdreihengrabstätteDas gewöhnliche Erdgrab in Hanau und mit 800 Euro Überlassungsgebühr die günstigste Erdbestattung der Stadt. Erdreihengrabstätten sind nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 Grabstätten für eine Erdbestattung, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt werden; die antragstellende Person wird Nutzungsberechtigte. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist ausdrücklich nicht möglich, weshalb der Tarif für diese Grabart auch keinen Jahressatz einer Weiterbeleihung kennt. Die vorzeitige Rückgabe ist nach Absatz 2 erst nach Ablauf der gesetzlichen Mindestruhezeit von fünfzehn Jahren möglich und kostet dann nach Ziffer 17.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 100 Euro Bearbeitungsgebühr und 280 Euro Grabflächenpflege je Jahr. Die Grabstätte ist nach Paragraf 22 Absatz 1 einen Meter achtzig lang und 80 Zentimeter breit, der Abstand zur nächsten beträgt mindestens einen halben Meter. Die Bestattungsgebühr von 1.200 Euro nach Ziffer 3.1.1.1 deckt nach der Überschrift der Ziffer 3.1 das Ausheben und Schliessen des Grabes, das Einstellen des Sarges in die Kühlzelle, den Transport des Sarges von der Trauerhalle zum Grab und das Absenken ab; sie ist damit vollständig und muss nicht um eine zweite Zeile ergänzt werden. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre. Nicht pflegefrei. Paragraf 46 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 verlangt, dass alle Grabstätten im Rahmen der Vorschriften des Paragrafen 45 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden, und Absatz 3 erlaubt der Stadt, eine vernachlässigte Grabstätte nach schriftlicher Fristsetzung auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen zu lassen. Den Gegenbeweis liefert der Tarif selbst: Ziffer 17.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 verlangt für die Grabflächenpflege bei vorzeitiger Grabaufgabe einen eigenen Jahresbetrag, nämlich 280 Euro bei Erd- und 140 Euro bei Urnengräbern. Was die Stadt gesondert berechnet, wenn sie es übernimmt, steckt nicht in der Überlassungsgebühr. Auf diese Grabart können die beiden Gebühren zutreffen, die an den Antrag auf Aufstellung eines Grabmales geknüpft sind: die Standfestigkeitsprüfung nach Ziffer 17.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 mit 25 Euro je Jahr der Nutzungszeit, im Voraus für die ganze Dauer der Beleihung zu entrichten, und die Räumungsgebühr nach Ziffer 16.1, die abweichend von Paragraf 3 Absatz 1 der Gebührenordnung schon bei der Genehmigung dieses Antrages entsteht. Sie sind hier nicht eingerechnet, weil kein Paragraf der Friedhofs- und Bestattungsordnung ein Grabmal vorschreibt.800,00 €1.200,00 €2.000,00 €20Ziffern 5.1 und 3.1.1.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 20 und Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
ErdrasenreihengrabstätteDas einzige pflegefreie Erdgrab in Hanau und zugleich die einzige anonyme Erdbestattung. Paragraf 21 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 bestimmt: Das Erdrasengrab ist ein Erdreihengrab im Sinne des Paragrafen 20, in dem eine anonyme Beisetzung erfolgt; die Erdbeisetzungen sind in diesem Fall auf besonders ausgewiesenen Flächen in der Rasenfläche möglich, und es erfolgt keine Einzelgrabkennzeichnung. Im Übrigen findet die Regelung des Paragrafen 31 Absätze 4 bis 6 entsprechende Anwendung, und dessen Absatz 6 lautet: Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt ausschliesslich der Stadt Hanau. Das ist die Fundstelle, an der die Stadt die Pflege übernimmt. Absatz 4 verbietet zugleich jedes gärtnerische Herrichten, auch Blumenzwiebeln und sonstige sich zurückziehende Pflanzen, und nach der Beisetzung wird die Grabstätte geschlossen und Rasen eingesät. Der Aufpreis gegenüber dem gewöhnlichen Erdreihengrab beträgt genau 100 Euro auf zwanzig Jahre, also fünf Euro je Jahr; das ist der Preis, den die Stadt für die Pflege ansetzt. Die Bestattungsgebühr ist dieselbe wie beim Erdreihengrab, weil das Erdrasengrab nach dem Wortlaut des Paragrafen 21 ein Erdreihengrab ist und Ziffer 3.1.1.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 auf diese Grabart abstellt. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.900,00 €1.200,00 €2.100,00 €20Ziffern 6.1 und 3.1.1.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 21 in Verbindung mit Paragraf 31 Absatz 6 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Erdwahlgrabstätte, je GrabstelleDas Familiengrab der Stadt, und der Preis gilt ausdrücklich je Grabstelle: Eine zweistellige Grabstätte kostet 2.600 Euro Überlassungsgebühr, eine dreistellige 3.900. Erdwahlgrabstätten sind nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 Grabstätten für Erdbestattungen, an denen grundsätzlich mit dem Antrag auf Bestattung ein Nutzungsrecht verliehen wird; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 16 Absatz 1 zwanzig Jahre. Der Wiedererwerb kann nach Paragraf 24 Absatz 2 zwischen fünf und zwanzig Jahren betragen, die daraus folgende gesamte Nutzungsdauer aber zwanzig Jahre im Einzelnen nicht überschreiten. Die Rechenprobe bestätigt die Laufzeit auf den Cent: 1.300 Euro geteilt durch zwanzig Jahre sind 65 Euro, und genau 65 Euro je Grabstelle und Jahr verlangt Ziffer 7.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 für die Weiterbeleihung. Wer eine auf Antrag ausgehobene Grabstätte nicht benutzt, zahlt nach Ziffer 7.3 trotzdem 600 Euro. Nach Ablauf der Nutzungszeit werden die Nutzungsberechtigten nach Paragraf 44 Absatz 2 drei Monate vorher angeschrieben und müssen zwischen Wiedererwerb und Räumung entscheiden. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre. Nicht pflegefrei. Paragraf 46 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 verlangt, dass alle Grabstätten im Rahmen der Vorschriften des Paragrafen 45 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden, und Absatz 3 erlaubt der Stadt, eine vernachlässigte Grabstätte nach schriftlicher Fristsetzung auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen zu lassen. Den Gegenbeweis liefert der Tarif selbst: Ziffer 17.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 verlangt für die Grabflächenpflege bei vorzeitiger Grabaufgabe einen eigenen Jahresbetrag, nämlich 280 Euro bei Erd- und 140 Euro bei Urnengräbern. Was die Stadt gesondert berechnet, wenn sie es übernimmt, steckt nicht in der Überlassungsgebühr. Auf diese Grabart können die beiden Gebühren zutreffen, die an den Antrag auf Aufstellung eines Grabmales geknüpft sind: die Standfestigkeitsprüfung nach Ziffer 17.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 mit 25 Euro je Jahr der Nutzungszeit, im Voraus für die ganze Dauer der Beleihung zu entrichten, und die Räumungsgebühr nach Ziffer 16.1, die abweichend von Paragraf 3 Absatz 1 der Gebührenordnung schon bei der Genehmigung dieses Antrages entsteht. Sie sind hier nicht eingerechnet, weil kein Paragraf der Friedhofs- und Bestattungsordnung ein Grabmal vorschreibt.1.300,00 €1.300,00 €2.600,00 €20Ziffern 7.1, 7.2 und 3.1.1.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 24 und Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Kindergrabstätte für Kinder bis zum vollendeten 5. LebensjahrKindergrabstätten sind nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 Grabstätten für die Erdbestattungen von Föten, totgeborenen Kindern und Kindern unter fünf Jahren. Das Nutzungsrecht besteht entgegen der Regelung in Paragraf 16 nur für fünfzehn Jahre, und eine Weiterbeleihung nach Ablauf der Ruhefrist ist möglich; sie kann nach Absatz 3 zwischen fünf und fünfzehn Jahren betragen. Die Überlassungsgebühr von 120 Euro schliesst nach dem Wortlaut der Ziffer 14.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 die Räumung der Grabstätte ausdrücklich ein; das ist die einzige Grabart, bei der der Tarif das tut, und deshalb fällt hier keine Räumungsgebühr nach Ziffer 16.1 an. Die Rechenprobe geht auch hier auf: 120 Euro geteilt durch fünfzehn Jahre sind acht Euro, und acht Euro je Jahr verlangt Ziffer 14.2 für die Weiterbeleihung. Kindergrabstätten sind nach Paragraf 37 einen Meter lang und 50 Zentimeter breit. Wer eine auf Antrag ausgehobene Kindergrabstätte nicht benutzt, zahlt nach Ziffer 14.3 100 Euro. Nicht pflegefrei: Für die Kindergrabstätte fehlt der Satz, den die Ordnung beim Kindergrabmal nebenan, bei den Rasen-, Baum- und Ruhewaldgräbern und bei den Urnenwänden ausdrücklich schreibt. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.120,00 €250,00 €370,00 €15Ziffern 14.1, 14.2 und 3.1.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 36 und Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Individuelle Grabstätte im KindergrabmalDas Kindergrabmal ist nach Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 ein eigens dafür ausgewiesenes Grabfeld, eine künstlerisch gestaltete Anlage mit einem Tor zu einer anderen Welt, dem Weg der Erinnerung und dem Gemeinschaftlichen Grablicht als gemeinsamer Raum mit Sternen zum Gedenken. Beigesetzt werden dort nicht bestattungspflichtige Kinder, also Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder, für die Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe a eine Ruhefrist von zehn Jahren nennt; die Ziffer 15.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 nennt dieselben zehn Jahre als Nutzungszeit. Individuelle Beisetzungen ziehen nach Absatz 4 die Pflicht nach sich, den links neben der Grabstätte befindlichen schlichten Grabstern beschriften zu lassen, spätestens drei Monate nach der Beisetzung und fachgerecht durch einen Steinmetzbetrieb; diese Kosten trägt die Familie und sie stehen in keiner Gebührenordnung. Ein Nutzungsrecht an einzelnen Grabstätten wird nach Absatz 5 nicht vergeben, die Lage gibt die Stadt vor. Pflegefrei nach Absatz 7: Im Kindergrabmal ist es nicht zulässig, einzelne Grabanlagen herzurichten, und in ihrer Schlichtheit unterliegt die gesamte Anlage der Unterhaltung und Pflege durch die Stadt Hanau. Die Sarggrösse soll nach Absatz 6 einen halben Meter Länge und 30 Zentimeter Breite und Tiefe nicht überschreiten. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.70,00 €250,00 €320,00 €10Ziffern 15.2 und 3.1.3.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 38 und Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Gemeinschaftliche Grabstätte im KindergrabmalMit 30 Euro Überlassungsgebühr und 50 Euro Bestattungsgebühr die mit Abstand günstigste Bestattung in Hanau, und zugleich die einzige, die die Angehörigen nicht selbst veranlassen: Die gemeinschaftlichen Beisetzungen werden nach Paragraf 38 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 durch die Hanauer Krankenhäuser veranlasst. Bei der gemeinschaftlichen Beisetzung wird der links neben der Grabstätte befindliche schlichte Grabstern nach Absatz 3 mit dem Beisetzungsmonat gekennzeichnet; eine namentliche Nennung ist auf einzelnen Pflastersteinen des Weges der Erinnerung möglich, entweder mit einem Schildchen über die Stadt Hanau oder durch einen Steinmetz. Ein Nutzungsrecht an der einzelnen Grabstätte wird nach Absatz 5 nicht vergeben, weshalb der Tarif für diese Grabart auch keinen Verlängerungssatz führt. Pflegefrei nach Absatz 7, weil die gesamte Anlage in ihrer Schlichtheit der Unterhaltung und Pflege durch die Stadt Hanau unterliegt und einzelne Grabanlagen dort nicht hergerichtet werden dürfen. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.30,00 €50,00 €80,00 €10Ziffern 15.1 und 3.1.3.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 38 Absätze 2, 3 und 7 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
UrnenreihengrabstätteDas gewöhnliche Urnengrab mit eigener Grabstelle und mit 600 Euro die günstigste Überlassungsgebühr unter den Erwachsenengräbern. Urnenreihengrabstätten sind nach Paragraf 27 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Aschenurne abgegeben werden; sie sind nach Paragraf 28 einen Meter lang und 80 Zentimeter breit, der Abstand zur nächsten beträgt mindestens 30 Zentimeter. Einen Jahressatz für eine Weiterbeleihung nennt der Tarif nicht, die Grabart ist also nicht verlängerbar. Wer eine auf Antrag ausgehobene Urnenreihengrabstätte nicht benutzt, zahlt nach Ziffer 8.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 50 Euro, ein Zwölftel dessen, was beim Erdgrab dafür fällig wird; der Unterschied erklärt sich aus der Tiefe, die nach Paragraf 13 Absatz 2 beim Sarg mindestens 0,90 Meter und bei der Urne mindestens 0,50 Meter beträgt. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre. Nicht pflegefrei. Paragraf 46 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 verlangt, dass alle Grabstätten im Rahmen der Vorschriften des Paragrafen 45 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden, und Absatz 3 erlaubt der Stadt, eine vernachlässigte Grabstätte nach schriftlicher Fristsetzung auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen zu lassen. Den Gegenbeweis liefert der Tarif selbst: Ziffer 17.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 verlangt für die Grabflächenpflege bei vorzeitiger Grabaufgabe einen eigenen Jahresbetrag, nämlich 280 Euro bei Erd- und 140 Euro bei Urnengräbern. Was die Stadt gesondert berechnet, wenn sie es übernimmt, steckt nicht in der Überlassungsgebühr. Auf diese Grabart können die beiden Gebühren zutreffen, die an den Antrag auf Aufstellung eines Grabmales geknüpft sind: die Standfestigkeitsprüfung nach Ziffer 17.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 mit 25 Euro je Jahr der Nutzungszeit, im Voraus für die ganze Dauer der Beleihung zu entrichten, und die Räumungsgebühr nach Ziffer 16.1, die abweichend von Paragraf 3 Absatz 1 der Gebührenordnung schon bei der Genehmigung dieses Antrages entsteht. Sie sind hier nicht eingerechnet, weil kein Paragraf der Friedhofs- und Bestattungsordnung ein Grabmal vorschreibt.600,00 €320,00 €920,00 €20Ziffern 8.1 und 3.2.1.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 27 und Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe d der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
UrnenwahlgrabstätteIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 29 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 bis zu vier Urnen bei laufender Ruhefrist beigesetzt werden; sie ist nach Paragraf 30 1,20 Meter lang und einen Meter breit. Die Überlassungsgebühr ist mit 1.300 Euro dieselbe wie bei einer Grabstelle im Erdwahlgrab, und auch der Verlängerungssatz stimmt überein: 1.300 geteilt durch zwanzig Jahre sind 65 Euro, und 65 Euro je Jahr nennt Ziffer 9.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023. Bei vier Urnen kostet die Grabstelle damit 325 Euro je Urne, bei einer einzelnen ist sie das teuerste Urnengrab ausserhalb der Urnenwände. Die Bestattungsgebühr von 320 Euro fällt für jede Beisetzung erneut an; angesetzt ist hier eine. Wer eine auf Antrag ausgehobene Urnenwahlgrabstätte nicht benutzt, zahlt nach Ziffer 9.3 50 Euro. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre. Nicht pflegefrei. Paragraf 46 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 verlangt, dass alle Grabstätten im Rahmen der Vorschriften des Paragrafen 45 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden, und Absatz 3 erlaubt der Stadt, eine vernachlässigte Grabstätte nach schriftlicher Fristsetzung auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen zu lassen. Den Gegenbeweis liefert der Tarif selbst: Ziffer 17.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 verlangt für die Grabflächenpflege bei vorzeitiger Grabaufgabe einen eigenen Jahresbetrag, nämlich 280 Euro bei Erd- und 140 Euro bei Urnengräbern. Was die Stadt gesondert berechnet, wenn sie es übernimmt, steckt nicht in der Überlassungsgebühr. Auf diese Grabart können die beiden Gebühren zutreffen, die an den Antrag auf Aufstellung eines Grabmales geknüpft sind: die Standfestigkeitsprüfung nach Ziffer 17.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 mit 25 Euro je Jahr der Nutzungszeit, im Voraus für die ganze Dauer der Beleihung zu entrichten, und die Räumungsgebühr nach Ziffer 16.1, die abweichend von Paragraf 3 Absatz 1 der Gebührenordnung schon bei der Genehmigung dieses Antrages entsteht. Sie sind hier nicht eingerechnet, weil kein Paragraf der Friedhofs- und Bestattungsordnung ein Grabmal vorschreibt.1.300,00 €320,00 €1.620,00 €20Ziffern 9.1, 9.2 und 3.2.1.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 29 und Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Urnenrasengrabstätte (Reihengrabstätte)Das Rasengrab für Urnen, angelegt auf besonders ausgewiesenen Flächen in der Rasenfläche. Die Grabstätte misst nach Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 einen halben Meter im Quadrat und kann nach Absatz 4 nicht gärtnerisch hergerichtet werden; nach erfolgter Beisetzung wird sie geschlossen und Rasen eingesät, und auch Blumenzwiebeln und sonstige sich zurückziehende Pflanzen sind nicht zulässig. Eine Einzelgrabkennzeichnung erfolgt nach Absatz 5 nicht, wohl aber kann ein kleines Metallschild mit Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedatum an der dafür vorgesehenen Stelle angebracht werden; es ist über die Stadt Hanau zu beziehen und wird von ihr angebracht, einen Preis dafür nennt die Gebührentabelle nicht. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nach Absatz 3 nicht möglich, weshalb der Tarif keinen Verlängerungssatz führt. Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt nach dieser Vorschrift ausschliesslich der Stadt Hanau; Pflegeeingriffe sind nur zulässig, soweit die Verkehrssicherheit sie gebietet. Damit ist die Grabart pflegefrei. Die Fundstelle ist Paragraf 31 Absatz 6. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.900,00 €320,00 €1.220,00 €20Ziffern 10.1 und 3.2.1.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 31 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Urnenrasengrabstätte unter Bäumen (Baumrasengrab)Paragraf 32 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 macht aus dem Rasengrab eine zweite Grabart: Beisetzungen von Aschenresten sind ausser in dem Fall des Paragrafen 31 Absatz 1 auch in der Rasenfläche unter Bäumen möglich, sogenannte Baumrasengräber, und auf diese Grabart finden die Regelungen des Paragrafen 31 Absätze 2 bis 6 Anwendung. Der Preis ist mit 900 Euro derselbe wie beim gewöhnlichen Urnenrasengrab; der Unterschied liegt allein im Standort. Das ist nicht dasselbe wie die Urnenbaumgrabstätte nach Ziffer 12.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023, die mit 1.800 Euro doppelt so teuer ist und die Beisetzung im Wurzelbereich eines besonders ausgewiesenen Baumes meint. Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt nach dieser Vorschrift ausschliesslich der Stadt Hanau; Pflegeeingriffe sind nur zulässig, soweit die Verkehrssicherheit sie gebietet. Damit ist die Grabart pflegefrei. Die Fundstelle ist Paragraf 31 Absatz 6, auf den Paragraf 32 verweist. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.900,00 €320,00 €1.220,00 €20Ziffern 11.1 und 3.2.1.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 32 in Verbindung mit Paragraf 31 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Waldbaum-Reihengrab im Ruhewald HanauDer Ruhewald Hanau liegt in Grossauheim und ist nach Paragraf 1 Buchstabe i der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 einer der neun Friedhöfe, für die die Ordnung gilt; die Vorschrift über ihn, Paragraf 39, ist nach Paragraf 52 Absatz 1 erst zum 01.09.2020 in Kraft getreten, fünf Monate nach der übrigen Satzung. Bestattungen von Aschenresten sind im Wurzelbereich der Bäume des Ruhewalds möglich, und es werden nach Absatz 4 Gemeinschafts- und Wahlbäume zur Verfügung gestellt; das Waldbaum-Reihengrab ist die Grabstelle am Gemeinschaftsbaum. Die Friedhofsverwaltung kann auf Antrag eine einheitliche Kennzeichnung mit dem Namen sowie Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen in dem Bereich anbringen. Einen Jahressatz für eine Weiterbeleihung nennt Ziffer 11.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 nicht, die Grabart ist also nicht verlängerbar. Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt nach dieser Vorschrift ausschliesslich der Stadt Hanau; Pflegeeingriffe sind nur zulässig, soweit die Verkehrssicherheit sie gebietet. Damit ist die Grabart pflegefrei. Die Fundstelle ist Paragraf 39 Absatz 3, der zusätzlich anordnet, die naturbelassene und waldartige Umgebung solle erhalten bleiben. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.900,00 €320,00 €1.220,00 €20Ziffern 11.2 und 3.2.1.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 39 und Paragraf 1 Buchstabe i der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
UrnenbaumgrabstätteDie Baumbestattung auf dem Friedhof, nicht im Ruhewald. Bestattungen von Aschenresten sind nach Paragraf 33 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich möglich; an jedem Baum befinden sich nach Absatz 2 vier Urnengrabstätten, in denen jeweils bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Bei voller Belegung sind das 1.800 Euro für vier Urnen, also 450 Euro je Urne. Das Ablegen von Grabgestecken und Blumengebinden ist nach Absatz 3 nur im Rahmen der Beisetzung gestattet, Kerzen und Grablaternen sind ganz untersagt, und nach Absatz 4 dürfen die Bäume weder bearbeitet noch geschmückt und keine Grabbeete angelegt werden. Die Kennzeichnung erfolgt nach Absatz 5 durch die Stadt Hanau mit Metallschildern auf einem Natursteinsockel; ausgenommen sind nach Absatz 6 der Hauptfriedhof und der Waldfriedhof Grossauheim, wo die Nutzungsberechtigten einen Stein von höchstens 0,60 mal 0,50 Meter und 0,50 Meter Höhe setzen dürfen, je Baumgrabstätte aber nur einen. Die Rechenprobe: 1.800 Euro geteilt durch zwanzig Jahre sind 90 Euro, und 90 Euro je Jahr nennt Ziffer 12.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 für die Weiterbeleihung. Die vorzeitige Rückgabe ist nach Absatz 8 nach Ablauf der gesetzlichen Mindestruhezeit von fünfzehn Jahren möglich. Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt nach dieser Vorschrift ausschliesslich der Stadt Hanau; Pflegeeingriffe sind nur zulässig, soweit die Verkehrssicherheit sie gebietet. Damit ist die Grabart pflegefrei. Die Fundstelle ist Paragraf 33 Absatz 7. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.1.800,00 €320,00 €2.120,00 €20Ziffern 12.1, 12.2 und 3.2.1.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 33 und Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Waldbaum-Wahlgrab im Ruhewald HanauDer Wahlbaum im Ruhewald. An den Wurzeln der Wahlgrabstätten können nach Paragraf 39 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 im Kreis bis zu maximal 32 Urnen je Baum beigesetzt werden, mit einem Abstand von einem bis drei Metern zum Stamm, je nach Baumgrösse. Wie viele Grabstellen die Stadt aus einem solchen Baum bildet, sagt die Satzung nicht. Die Weiterbeleihung kostet nach Ziffer 12.4 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 90 Euro je Jahr, exakt ein Zwanzigstel der 1.800 Euro, womit auch hier die Nutzungszeit von zwanzig Jahren nach Paragraf 16 Absatz 1 rechnerisch bestätigt ist. Die Friedhofsverwaltung kann auf Antrag eine einheitliche Kennzeichnung mit dem Namen sowie Geburts- und Sterbedaten im Bereich der Grabstätte anbringen. Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt nach dieser Vorschrift ausschliesslich der Stadt Hanau; Pflegeeingriffe sind nur zulässig, soweit die Verkehrssicherheit sie gebietet. Damit ist die Grabart pflegefrei. Die Fundstelle ist Paragraf 39 Absatz 3. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.1.800,00 €320,00 €2.120,00 €20Ziffern 12.3, 12.4 und 3.2.1.1 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 39 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Urnennische in der Urnenwand (Kolumbarium)Die einzige oberirdische Beisetzung, die Hanau kennt: Urnenwände dienen nach Paragraf 35 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 der oberirdischen Beisetzung von Urnen, verrottbare Überurnen dürfen dabei nicht verwendet werden und der Durchmesser der Überurne darf höchstens 20 Zentimeter betragen. Eine Urnenkammer dient nach Absatz 2 der Aufnahme von zwei Urnen, wobei die Ruhefrist bei jeder Aufnahme zu wahren ist; Wiedererwerb und Verlängerung sind möglich, und Ziffer 13.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 nennt dafür 140 Euro je Jahr, ein Zwanzigstel der 2.800 Euro. Die Kammer ist nach Absatz 4 mit einer drei Zentimeter starken, von der Stadt vorgegebenen Platte dauerhaft zu verschliessen, die zugleich die Inschrift trägt. Nach Ablauf der Nutzungsfrist werden die Aschenreste und ihre Behältnisse nach Absatz 3 in einer Gemeinschaftsgrabstelle dem Erdboden einverleibt. Vor der Urnenkammer dürfen nur Sargauflagen und Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden, die nach dem Verwelken von den Angehörigen zu entsorgen sind. Die Bestattungsgebühr ist mit 160 Euro nach Ziffer 3.2.1.2 nur halb so hoch wie bei einer Erdurnenbestattung, weil kein Grab auszuheben ist. Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt nach dieser Vorschrift ausschliesslich der Stadt Hanau; Pflegeeingriffe sind nur zulässig, soweit die Verkehrssicherheit sie gebietet. Damit ist die Grabart pflegefrei. Die Fundstelle ist Paragraf 35 Absatz 5. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.2.800,00 €160,00 €2.960,00 €20Ziffern 13.1, 13.2 und 3.2.1.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 35 und Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Urnennische im innenliegenden Kolumbarium auf dem HauptfriedhofDie teuerste Grabart Hanaus und die einzige in einem Innenraum. Paragraf 35 Absatz 6 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 bestimmt: Die Seitzsche Kapelle dient der Beisetzung in einem innenliegenden Kolumbarium, im Übrigen finden die Regelungen dieser Vorschrift Anwendung. Damit gelten für sie sämtliche Regeln über die Urnenwände, einschliesslich der Pflegeregel des Absatzes 5. Die Ziffer 13.3 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 ist die einzige Erwerbsziffer der ganzen Gebührentabelle, die keine Dauer nennt; dass auch hier zwanzig Jahre gelten, folgt aus der Rechenprobe, denn 4.500 Euro geteilt durch zwanzig Jahre sind 225 Euro und genau 225 Euro je Jahr verlangt Ziffer 13.4 für die weitere Überlassung. Gegenüber der gewöhnlichen Urnennische kostet die Kapelle 1.700 Euro mehr, also 85 Euro je Jahr. Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt nach dieser Vorschrift ausschliesslich der Stadt Hanau; Pflegeeingriffe sind nur zulässig, soweit die Verkehrssicherheit sie gebietet. Damit ist die Grabart pflegefrei. Die Fundstelle ist Paragraf 35 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 6. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020 für Personen über fünf Jahren und für Aschen zwanzig Jahre, für totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und für Kinder unter fünf Jahren fünfzehn Jahre und für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder zehn Jahre.4.500,00 €160,00 €4.660,00 €20Ziffern 13.3, 13.4 und 3.2.1.2 der Gebührentabelle zum 01.01.2024, Anlage zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau vom 20.11.2023 sowie Paragraf 35 Absätze 5 und 6 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Hanau

Häufige Fragen zu Hanau

Wie viele Friedhöfe gibt es in Hanau?
In Hanau sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 35,1 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Hanau?
Hauptfriedhof ist mit 15 ha der größte Friedhof in Hanau. Er liegt 1,6 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Hanau?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hanau gelten 20 Jahre für Personen über 5 Jahren nach Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe d der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020, dazu 15 Jahre für Totgeborene Kinder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche und Kinder unter 5 Jahren nach Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020, dazu 10 Jahre für Föten und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche totgeborene Kinder nach Paragraf 13 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgrabstätten nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020, dazu 15 Jahre für Nutzungszeit der Kindergrabstätten nach Paragraf 36 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020, dazu 15 Jahre für Gesetzliche Mindestruhezeit, vor deren Ablauf ein Grab nicht zurückgegeben werden kann nach Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 33 Absatz 8 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Hanau vom 17.02.2020.
Was kostet ein Grab in Hanau?
Ein Grab in Hanau kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 920,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau mit der Gebührentabelle zum 01.01.2024, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2023, ausgefertigt am 06.12.2023, veröffentlicht am 16.12.2023, in Kraft seit dem 01.01.2024 nach ihrem Paragrafen 6. Eine Änderungs- oder Nachtragssatzung dazu führt das Hanauer Stadtrecht nicht.
Wer ist für die Friedhöfe in Hanau zuständig?
Für die Friedhöfe in Hanau ist Friedhofsverwaltung der Stadt Hanau, Hanau Infrastruktur Service (HIS), Eigenbetrieb der Stadt Hanau zuständig, Birkenhainer Straße 2, 63450 Hanau, Telefon 06181 399123. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Hanau, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

  • OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
  • Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hanau mit der Gebührentabelle zum 01.01.2024 beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2023, ausgefertigt am 06.12.2023, veröffentlicht am 16.12.2023, in Kraft seit dem 01.01.2024 nach ihrem Paragrafen 6. Eine Änderungs- oder Nachtragssatzung dazu führt das Hanauer Stadtrecht nicht
  • Friedhofs- und Bestattungsordnung für die Stadt Hanau beschlossen am 17.02.2020, ausgefertigt am 18.02.2020, veröffentlicht am 19.02.2020, in Kraft seit dem 01.04.2020, ihr Paragraf 39 über den Ruhewald seit dem 01.09.2020; sie hat nach Paragraf 52 Absatz 2 die Friedhofssatzung vom 10.10.2016 mit allen Änderungen ausser Kraft gesetzt. Quelle der Ruhefristen, der Nutzungszeiten, der Grabarten und aller Pflegeregeln
  • Hanauer Stadtrecht, Abschnitt D bis F Stand der Durchsicht 06.09.2026; führt zum Friedhof genau drei Stücke, nämlich die Friedhofs- und Bestattungsordnung von 2020, die Friedhofsgebührenordnung mit Stand 01.01.2024 und die Betriebsordnung für das Krematorium von 2021, und keine Änderungssatzung
  • Seite Finanzen, Steuern und Gebühren der Stadt Hanau Stand 06.09.2026; verlinkt die Gebührenordnung mit dem Datum 01.01.2024 und nennt als Rechtsgrundlage eine Friedhofsordnung vom 01.04.2010, was nicht zur geltenden Ordnung von 2020 passt
  • Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hanau Stand 06.09.2026; zum Friedhof steht dort eine einzige Bekanntmachung, die Räumung der Reihengräber im Oktober 2026 vom 02.05.2026. Keine Gebührenänderung. Die Liste führt daneben die Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 vom 23.05.2026
  • Der Friedhofswegweiser der Stadt Hanau, 108 Seiten ohne Erscheinungsdatum, Stand des Abrufs 06.09.2026; Quelle der Anschrift, der Sprech- und Telefonzeiten der Friedhofsverwaltung sowie der Flächen und Belegungszahlen der einzelnen Friedhöfe
  • Seite Grabarten der Stadt Hanau Stand 06.09.2026; beschreibt die Grabarten, führt aber für den Ruhewald einen überholten Tarif mit 967, 2.027 und 203 Euro und gibt zwei Regelungen der Friedhofs- und Bestattungsordnung falsch wieder. Nicht als Betragsquelle benutzt
  • Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.