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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06633013

Alle 10 Friedhöfe in Hofgeismar

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05671 999000
Magistrat der Stadt Hofgeismar, Friedhofsverwaltung

34369 Hofgeismar

1.100,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres

550,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte

10
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 10 Friedhöfe in Hofgeismar nehmen zusammen 8,8 ha ein

Kurz beantwortet

Hofgeismar hat 10 benannte Friedhöfe mit zusammen 8,8 ha. Der größte ist Friedhof Hofgeismar (Stadt) mit 3,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Hofgeismar (Stadt) mit 310 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Hofgeismar abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Hofgeismar (Stadt) ist der größte mit 3,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.070 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 310 m entfernt, der entlegenste 8,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 1 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Hofgeismar rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Magistrat der Stadt Hofgeismar, Friedhofsverwaltung

Markt 1
34369 Hofgeismar
05671 999000
Sprechzeiten
Montag 8 bis 18 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Hofgeismar im Netz

Die 10 Friedhöfe in Hofgeismar, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Hofgeismar (Stadt)3,2 ha310 m13 Anlagen, nächste 160 mLiebenauer Straße, 100 mBus 141keine Angabe
Friedhof Hofgeismar (Gesundbrunnen)1,8 ha2 km9 Anlagen, nächste 250 mFriedhof Gesundbrunnen, 110 mBus 185keine Angabe
Friedhof Hombressen1,1 ha5,3 km2 Anlagen, nächste 70 mEichenweg, 160 mBus 171, Bus 191keine Angabe
Friedhof Schöneberg5.890 m²3,7 km2 Anlagen, nächste 60 mBrüder-Grimm-Straße, 260 mBus 140, Bus 180keine Angabe
Friedhof Hümme5.070 m²5,5 km2 Anlagen, nächste 190 mHofgeismar-Hümme, 160 mTram RT1keine Angabe
Friedhof Beberbeck5.060 m²8,3 kmkeine erfasstDomäne, 470 mkeine Angabe
Friedhof Carlsdorf4.550 m²3,5 km1 Anlagen, nächste 190 mMitte, 220 mBus 171, Bus 190, Bus 191keine Angabe
Jüdischer Friedhof3.070 m²570 m5 Anlagen, nächste 130 mKreiskrankenhaus, 120 mBus 185jüdisch
Friedhof Kelze1.870 m²3,6 kmkeine erfasstOrtsmitte, 290 mBus 185keine Angabe
Friedhof Friedrichsdorf630 m²3,4 kmkeine erfasstFriedrichsdorf, 120 mBus 141, Bus 185keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hofgeismar kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Witzenhausen37,3 km776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre324,00 € gespart403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre147,00 € gespart
Lichtenau37,1 km1.050,00 €Reihengrab anonym50,00 € gespart730,00 €Urnenreihengrab
Hofgeismar (hier)-1.100,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres550,00 €Urnenreihengrabstätte
Bovenden39,2 km1.470,00 €Einzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr645,00 €Urnenreihengrab für eine Aschenkapsel
Bad Arolsen28,2 km1.593,00 €Erdreihengrabstätte992,00 €Urnenreihengrabstätte
Brakel28 km1.806,00 €Reihengrab ab 6 Jahre236,00 €Aschestreufeld314,00 € gespart
Warburg15,9 km2.012,00 €Reihengrab für Erdbestattungen1.195,00 €Urnenreihengrab
Bad Driburg34,2 km2.418,21 €Reihengrab910,00 €Grabstätte an einem GemeinschaftsRuheBiotop im Ruhe Forst Neuenheerse
Am meisten zu sparenbis 39,2 km324,00 €in Witzenhausen, 37,3 km entfernt314,00 €in Brakel, 28 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Hofgeismar kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, Ortsrecht Nummer 22, ohne Datum. Die Datei des Ortsrechts trägt weder Eingangsformel noch Ausfertigung noch einen Paragrafen über das Inkrafttreten; sie endet mit Paragraf 41 Ordnungswidrigkeiten. Der einzige Anhaltspunkt ist das Erzeugungsdatum der Datei, der 09.10.2012 aus Microsoft Word 2010. Das Ortsrecht führt zu dieser Ordnung keinen Nachtrag, und die Paragrafen 1 bis 41 sind lückenlos vorhanden.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresDie Überlassung kostet nach Paragraf 8 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar ausdrücklich für die Dauer von dreissig Jahren 300,00 Euro, also die Hälfte des Erwachsenengrabes, und die Bestattung 250,00 statt 500,00 Euro. Das Grab ist nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar 1,50 Meter lang und 0,80 Meter breit, der Abstand zum nächsten beträgt einen halben Meter. Nach Paragraf 18 ist ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Nicht pflegefrei. Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Absatz 3 lässt die Friedhofsverwaltung nach fruchtloser Fristsetzung die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht.300,00 €250,00 €550,00 €30Paragrafen 8 Absatz 1 Buchstabe a und 6 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4, 18 und 19 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar
Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. LebensjahresDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und mit 1.100,00 Euro zugleich das günstigste. Die Überlassung gilt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar für dreissig Jahre, und dieselben dreissig Jahre setzt Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar als Ruhefrist für Leichen und Aschen. Das Grab misst nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe b 2,10 mal 1,00 Meter. Nach Paragraf 16 darf während der Ruhefrist grundsätzlich nur eine Erdbestattung vorgenommen werden; zulässig ist, eine mit ihrem neugeborenen Kind verstorbene Mutter oder zwei zur gleichen Zeit im ersten Lebensjahr verstorbene Kinder in einem Sarg beizusetzen. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 18 nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Nicht pflegefrei. Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Absatz 3 lässt die Friedhofsverwaltung nach fruchtloser Fristsetzung die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht.600,00 €500,00 €1.100,00 €30Paragrafen 8 Absatz 1 Buchstabe b und 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4, 16, 18 und 19 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar
RasenreihengrabstätteDer Preis besteht aus zwei Teilen. Zur Überlassungsgebühr kommt die Pflegegebühr für das Rasenmähen nach Paragraf 11 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, und die ist ein Jahresbetrag: 20,00 Euro pro Jahr und Grabstelle, nach dem Wortlaut derselben Ziffer aber als Ablösung insgesamt beim Erwerb der Grabstelle fällig. Sie gehört deshalb mit der vollen Laufzeit multipliziert in den Grabpreis. Bei dreissig Jahren Ruhefrist sind das 600,00 Euro zusätzlich zu den 900,00 Euro Überlassung, zusammen 1.500,00 Euro. Wer die Pflegegebühr übersieht, setzt dieses Grab um vierzig Prozent zu niedrig an. Pflegefrei, und zwei Belege tragen es. Erstens ist die Pflege eine eigene Tarifziffer der Stadt: Paragraf 11 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar erhebt die Pflegegebühr für das Rasenmähen ausdrücklich bei Rasengrabstellen. Zweitens bleibt an diesem Grab nichts anderes zu pflegen. Paragraf 23 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verbietet ausserhalb eines kopfseitig liegenden Grabmales aus Stein mit höchstens 70 mal 50 Zentimetern Ansichtsfläche, das nicht mehr als 12 Zentimeter aus der Grasnarbe herausragt, und einer 20 Zentimeter breiten Abstandsfläche darum wörtlich jede Art von Grabmalen, Grabeinfassungen, Grabausstattungen und Grabschmuck sowie Anpflanzungen. Es gibt also kein Beet, das den Angehörigen bliebe. Ist die Grabstelle vier Wochen nach der Bestattung nicht geräumt, räumt die Friedhofsverwaltung sie und sät Grassamen ein. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen.1.500,00 €500,00 €2.000,00 €30Paragrafen 8 Absatz 1 Buchstabe c, 6 Absatz 1 Buchstabe b und 11 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4, 23 und 34 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar
Familiengrabstätte, je GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar vierzig Jahre; der Ersterwerb ist nur anlässlich eines Todesfalles möglich, und die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Nach Absatz 3 gibt es ein- und zweistellige Familiengrabstätten, der Tarif rechnet je Grabstelle. Die Rechenprobe geht auf: 850 Euro geteilt durch vierzig Jahre sind 21,25 Euro im Jahr, und die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar 21,00 Euro je Grabstelle und Jahr, also 25 Cent weniger. Das bestätigt die vierzig Jahre. Verlängert oder wiedererworben werden kann nach Paragraf 21 Absätze 1 und 2 in der Regel nur einmal, nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. In eine belegte Erdbestattungsgrabstelle kann nach Paragraf 9 Absatz 4 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar für 350,00 Euro zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Nicht pflegefrei. Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Absatz 3 lässt die Friedhofsverwaltung nach fruchtloser Fristsetzung die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht.850,00 €500,00 €1.350,00 €40Paragrafen 9 Absätze 1 Buchstabe a und 3 Buchstabe a sowie 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 21 und 22 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar
Rasenfamiliengrabstätte, je RasengrabstelleDer Preis besteht aus zwei Teilen. Zur Überlassungsgebühr kommt die Pflegegebühr für das Rasenmähen nach Paragraf 11 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, und die ist ein Jahresbetrag: 20,00 Euro pro Jahr und Grabstelle, nach dem Wortlaut derselben Ziffer aber als Ablösung insgesamt beim Erwerb der Grabstelle fällig. Sie gehört deshalb mit der vollen Laufzeit multipliziert in den Grabpreis. Bei vierzig Jahren Nutzungszeit sind das 800,00 Euro zusätzlich zu den 1.150,00 Euro Überlassung je Rasengrabstelle, zusammen 1.950,00 Euro. Wer die Pflegegebühr übersieht, setzt dieses Grab um siebzig Prozent zu niedrig an. Pflegefrei, und zwei Belege tragen es. Erstens ist die Pflege eine eigene Tarifziffer der Stadt: Paragraf 11 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar erhebt die Pflegegebühr für das Rasenmähen ausdrücklich bei Rasengrabstellen. Zweitens bleibt an diesem Grab nichts anderes zu pflegen. Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verbietet ausserhalb eines kopfseitig liegenden Steins von höchstens 70 mal 50 Zentimetern und einer 20 Zentimeter breiten Abstandsfläche wörtlich jede Art von Grabmalen, Grabeinfassungen, Grabausstattungen und Grabschmuck sowie Anpflanzungen; je Grabstelle darf ein solcher Stein gesetzt werden. Die Grabstätte hat zwei Grabstellen und misst 2,10 mal 2,20 Meter. Das Nutzungsrecht läuft vierzig Jahre und kann nur einmal verlängert werden, und zwar nur für die gesamte Grabstätte und nur bis zur Erfüllung der Ruhefrist des Zweitverstorbenen; ein Wiedererwerb, also eine zweite Nutzungszeit, ist ausgeschlossen. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen.1.950,00 €500,00 €2.450,00 €40Paragrafen 9 Absatz 1 Buchstabe b, 6 Absatz 1 Buchstabe b und 11 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 24 und 34 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar
UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab der Stadt, 550,00 Euro. Die Überlassung gilt nach Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar ausdrücklich für dreissig Jahre. Nach Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar wird die einstellige Grabstätte der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Aschenurne abgegeben; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Masse sind je nach Friedhof verschieden: 1,00 mal 0,50 Meter im Regelfall, in Carlsdorf 1,00 mal 1,00 Meter und in Schöneberg 0,80 mal 0,80 Meter. Das ist die einzige Stelle, an der die Ordnung überhaupt nach Friedhöfen unterscheidet, und sie unterscheidet nur im Mass, nicht im Preis. Nach Paragraf 25 Absatz 2 dürfen Aschenurnen nur unterirdisch beigesetzt werden. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Nicht pflegefrei. Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Absatz 3 lässt die Friedhofsverwaltung nach fruchtloser Fristsetzung die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht.350,00 €200,00 €550,00 €30Paragrafen 8 Absatz 2 und 6 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4 und 26 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar
Urnenfamiliengrabstätte, je GrabstelleNach Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar eine zweistellige Grabstätte für zwei Aschenurnen, ein Meter im Quadrat, mit einem Nutzungsrecht von vierzig Jahren; der Tarif rechnet je Grabstelle. Die Rechenprobe: 550 Euro geteilt durch vierzig Jahre sind 13,75 Euro im Jahr, und die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar 15,00 Euro je Grabstelle und Jahr, also neun Prozent mehr. Verlängerung und Wiedererwerb sind in der Regel nur einmal, nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte möglich; eine Ausnahme gilt bei einer nicht voll belegten Grabstätte innerhalb der Nutzungszeit des Ersterwerbs. Nach Paragraf 28 gelten im Übrigen die Vorschriften über Reihen- und Familiengrabstätten entsprechend. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Nicht pflegefrei. Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Absatz 3 lässt die Friedhofsverwaltung nach fruchtloser Fristsetzung die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht.550,00 €200,00 €750,00 €40Paragrafen 9 Absätze 2 und 3 Buchstabe b sowie 6 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragraf 27 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar
Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme UrnenbeisetzungenPflegefrei, und die Gebührenordnung sagt es selbst: Paragraf 10 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar erhebt die 650,00 Euro ausdrücklich "einschliesslich Pflegegebühr für Rasenmähen". Die Pflegegebühr des Paragrafen 11 kommt hier also nicht obendrauf, anders als bei den Rasengräbern. Dazu tritt die Anonymität: Nach Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar wird die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht und nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen, das Grabfeld wird als einheitliche Rasenfläche oder als Parkanlage angelegt, und nach der Beisetzung wird die Stelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung als Grabstätte kenntlich gemacht. Es gibt also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. Das Nutzungsrecht läuft nach Absatz 2 dreissig Jahre, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen.650,00 €200,00 €850,00 €30Paragrafen 10 Buchstabe a und 6 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4 und 29 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar
Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsurnengrabfeldPflegefrei, und der Beleg steht doppelt. Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt wörtlich: Die Anlage und Pflege des Gemeinschaftsurnengrabfeldes obliegt ausschliesslich der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten. Paragraf 10 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar erhebt die 650,00 Euro ausdrücklich "einschliesslich Pflegegebühr für Rasenmähen". Nicht enthalten sind die Kosten des Namensschildes. Paragraf 10 Buchstabe b setzt hinzu, es kämen zusätzlich die vom Magistrat festzusetzenden Gebühren für die Errichtung einer Stele, einer Plastik, eines Gedenksteines oder Ähnlichem und für die Anbringung eines Namensschildes beziehungsweise einer Gravur. Diese Gebühren stehen in keiner Satzung und sind hier deshalb nicht eingerechnet. Eine Wahl der Angehörigen sind sie nicht: Nach Paragraf 29 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar erfolgen Anbringung und Gestaltung durch die Friedhofsverwaltung an dem von ihr zugewiesenen Platz, und ein besonderer Hinweis an der Grabstelle selbst durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht läuft dreissig Jahre; nach Absatz 3 kann es lebenden Personen auf Antrag für 99 Jahre verliehen werden. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen.650,00 €200,00 €850,00 €30Paragrafen 10 Buchstabe b und 6 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4 und 29 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar
Bestattungsstelle im Feld für totgeborene Kinder und FötenKostenlos, und zwei Stellen sagen es. Paragraf 10 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar stellt die Bereitstellung einer Bestattungsstelle in einem Feld nach Paragraf 30 der Friedhofsordnung ausdrücklich kostenlos, und Paragraf 6 Absatz 4 sagt dasselbe für die Bestattung selbst, nämlich für totgeborene Kinder, die vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats verstorben sind, und für Föten. Die Null ist hier also der Wortlaut und keine Lücke. Pflegefrei nach Paragraf 30 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar: Anlage und Pflege des Feldes obliegen ausschliesslich der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten. Das Feld ist als Rasenfläche angelegt und enthält einen zentralen Gedenkstein mit einer Ablagefläche für Blumen und kleine Gegenstände in Erinnerung an die Verstorbenen. Die Friedhofsverwaltung hält es nach demselben Paragrafen auf ihren Friedhöfen vor.0,00 €0,00 €0,00 €30Paragrafen 10 Buchstabe c und 6 Absatz 4 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4 und 30 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Hofgeismar

Häufige Fragen zu Hofgeismar

Wie viele Friedhöfe gibt es in Hofgeismar?
In Hofgeismar sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Hofgeismar?
Friedhof Hofgeismar (Stadt) ist mit 3,2 ha der größte Friedhof in Hofgeismar. Er liegt 310 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Hofgeismar?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hofgeismar gelten 30 Jahre für Leichen und Aschen, einheitlich für alle Friedhöfe der Ordnung nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 30 Jahre für Überlassung einer Reihengrabstätte, ausdrücklich für dreissig Jahre nach Paragraf 8 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 30 Jahre für Überlassung einer Urnenreihengrabstätte, ausdrücklich für dreissig Jahre nach Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Familiengrabstätte nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Rasenfamiliengrabstätte nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenfamiliengrabstätte nach Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 30 Jahre für Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsurnengrabstelle nach Paragraf 29 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 99 Jahre für Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsurnengrabstelle, auf Antrag lebender Personen nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar.
Was kostet ein Grab in Hofgeismar?
Ein Grab in Hofgeismar kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 550,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, Ortsrecht Nummer 22, ohne Datum. Die Datei des Ortsrechts trägt weder Eingangsformel noch Ausfertigung noch einen Paragrafen über das Inkrafttreten; sie endet mit Paragraf 41 Ordnungswidrigkeiten. Der einzige Anhaltspunkt ist das Erzeugungsdatum der Datei, der 09.10.2012 aus Microsoft Word 2010. Das Ortsrecht führt zu dieser Ordnung keinen Nachtrag, und die Paragrafen 1 bis 41 sind lückenlos vorhanden.
Wer ist für die Friedhöfe in Hofgeismar zuständig?
Für die Friedhöfe in Hofgeismar ist Magistrat der Stadt Hofgeismar, Friedhofsverwaltung zuständig, Markt 1, 34369 Hofgeismar, Telefon 05671 999000. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Hofgeismar, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

  • OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
  • Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, Ortsrecht Nummer 22 ohne Datum. Die Datei des Ortsrechts trägt weder Eingangsformel noch Ausfertigung noch einen Paragrafen über das Inkrafttreten; sie endet mit Paragraf 41 Ordnungswidrigkeiten. Der einzige Anhaltspunkt ist das Erzeugungsdatum der Datei, der 09.10.2012 aus Microsoft Word 2010. Das Ortsrecht führt zu dieser Ordnung keinen Nachtrag, und die Paragrafen 1 bis 41 sind lückenlos vorhanden
  • Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, Ortsrecht 22.2 ohne Datum. Auch diese Datei trägt weder Eingangsformel noch Ausfertigung noch einen Paragrafen über das Inkrafttreten; sie endet mit Paragraf 13 Umsatzsteuer. Das Erzeugungsdatum der Datei ist der 23.12.2022, sie ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Fassung; belegt ist das nicht. Die Paragrafen 1 bis 13 sind lückenlos vorhanden, einen Nachtrag führt das Ortsrecht nicht
  • Ortsrecht der Stadt Hofgeismar Stand der Durchsicht 06.09.2026; führt unter der Nummer 22 genau eine Friedhofsordnung und darunter genau eine Gebührenordnung, ohne Nachtrag, während es etwa zur Entwässerungssatzung sechs und zur Hebesatzsatzung zwei Nachträge führt. Die Seite weist selbst darauf hin, dass ihre Veröffentlichungen lediglich informellen Charakter haben und rechtsverbindlich die in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt veröffentlichten Fassungen sind. Die Liste baut sich erst im Browser auf und war nur über Stufe 3 der Abrufkette lesbar
  • Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Hofgeismar Stand der Durchsicht 06.09.2026, Zeitraum April 2025 bis September 2026. Der einzige Friedhofstreffer ist eine Bekanntmachung vom Dezember 2025 über eine ungepflegte Grabstätte auf dem Friedhof im Stadtteil Schöneberg; eine Änderung der Friedhofsordnung oder der Gebührenordnung ist in diesem Zeitraum nicht bekanntgemacht worden
  • Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.