Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06633013
Alle 10 Friedhöfe in Hofgeismar
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05671 999000
- Magistrat der Stadt Hofgeismar, Friedhofsverwaltung
- 1.100,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 550,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
34369 Hofgeismar
Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres
Urnenreihengrabstätte
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Hofgeismar nehmen zusammen 8,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Hofgeismar (Stadt) ist der größte mit 3,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.070 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 310 m entfernt, der entlegenste 8,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Hofgeismar rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Magistrat der Stadt Hofgeismar, Friedhofsverwaltung
Markt 134369 Hofgeismar
05671 999000
- Sprechzeiten
- Montag 8 bis 18 UhrDienstag 8 bis 12 UhrMittwoch 8 bis 12 UhrDonnerstag 8 bis 16 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Hofgeismar, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Hofgeismar (Stadt) | 3,2 ha | 310 m | 13 Anlagen, nächste 160 m | Liebenauer Straße, 100 mBus 141 | keine Angabe |
| Friedhof Hofgeismar (Gesundbrunnen) | 1,8 ha | 2 km | 9 Anlagen, nächste 250 m | Friedhof Gesundbrunnen, 110 mBus 185 | keine Angabe |
| Friedhof Hombressen | 1,1 ha | 5,3 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Eichenweg, 160 mBus 171, Bus 191 | keine Angabe |
| Friedhof Schöneberg | 5.890 m² | 3,7 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Brüder-Grimm-Straße, 260 mBus 140, Bus 180 | keine Angabe |
| Friedhof Hümme | 5.070 m² | 5,5 km | 2 Anlagen, nächste 190 m | Hofgeismar-Hümme, 160 mTram RT1 | keine Angabe |
| Friedhof Beberbeck | 5.060 m² | 8,3 km | keine erfasst | Domäne, 470 m | keine Angabe |
| Friedhof Carlsdorf | 4.550 m² | 3,5 km | 1 Anlagen, nächste 190 m | Mitte, 220 mBus 171, Bus 190, Bus 191 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 3.070 m² | 570 m | 5 Anlagen, nächste 130 m | Kreiskrankenhaus, 120 mBus 185 | jüdisch |
| Friedhof Kelze | 1.870 m² | 3,6 km | keine erfasst | Ortsmitte, 290 mBus 185 | keine Angabe |
| Friedhof Friedrichsdorf | 630 m² | 3,4 km | keine erfasst | Friedrichsdorf, 120 mBus 141, Bus 185 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hofgeismar kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Witzenhausen | 37,3 km | 776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre324,00 € gespart | 403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre147,00 € gespart |
| Lichtenau | 37,1 km | 1.050,00 €Reihengrab anonym50,00 € gespart | 730,00 €Urnenreihengrab |
| Hofgeismar (hier) | - | 1.100,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 550,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Bovenden | 39,2 km | 1.470,00 €Einzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr | 645,00 €Urnenreihengrab für eine Aschenkapsel |
| Bad Arolsen | 28,2 km | 1.593,00 €Erdreihengrabstätte | 992,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Brakel | 28 km | 1.806,00 €Reihengrab ab 6 Jahre | 236,00 €Aschestreufeld314,00 € gespart |
| Warburg | 15,9 km | 2.012,00 €Reihengrab für Erdbestattungen | 1.195,00 €Urnenreihengrab |
| Bad Driburg | 34,2 km | 2.418,21 €Reihengrab | 910,00 €Grabstätte an einem GemeinschaftsRuheBiotop im Ruhe Forst Neuenheerse |
| Am meisten zu sparen | bis 39,2 km | 324,00 €in Witzenhausen, 37,3 km entfernt | 314,00 €in Brakel, 28 km entfernt |
Was ein Grab in Hofgeismar kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, Ortsrecht Nummer 22, ohne Datum. Die Datei des Ortsrechts trägt weder Eingangsformel noch Ausfertigung noch einen Paragrafen über das Inkrafttreten; sie endet mit Paragraf 41 Ordnungswidrigkeiten. Der einzige Anhaltspunkt ist das Erzeugungsdatum der Datei, der 09.10.2012 aus Microsoft Word 2010. Das Ortsrecht führt zu dieser Ordnung keinen Nachtrag, und die Paragrafen 1 bis 41 sind lückenlos vorhanden.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresDie Überlassung kostet nach Paragraf 8 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar ausdrücklich für die Dauer von dreissig Jahren 300,00 Euro, also die Hälfte des Erwachsenengrabes, und die Bestattung 250,00 statt 500,00 Euro. Das Grab ist nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar 1,50 Meter lang und 0,80 Meter breit, der Abstand zum nächsten beträgt einen halben Meter. Nach Paragraf 18 ist ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Nicht pflegefrei. Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Absatz 3 lässt die Friedhofsverwaltung nach fruchtloser Fristsetzung die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht. | 300,00 € | 250,00 € | 550,00 € | 30 | Paragrafen 8 Absatz 1 Buchstabe a und 6 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4, 18 und 19 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. LebensjahresDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und mit 1.100,00 Euro zugleich das günstigste. Die Überlassung gilt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar für dreissig Jahre, und dieselben dreissig Jahre setzt Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar als Ruhefrist für Leichen und Aschen. Das Grab misst nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe b 2,10 mal 1,00 Meter. Nach Paragraf 16 darf während der Ruhefrist grundsätzlich nur eine Erdbestattung vorgenommen werden; zulässig ist, eine mit ihrem neugeborenen Kind verstorbene Mutter oder zwei zur gleichen Zeit im ersten Lebensjahr verstorbene Kinder in einem Sarg beizusetzen. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 18 nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Nicht pflegefrei. Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Absatz 3 lässt die Friedhofsverwaltung nach fruchtloser Fristsetzung die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht. | 600,00 € | 500,00 € | 1.100,00 € | 30 | Paragrafen 8 Absatz 1 Buchstabe b und 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4, 16, 18 und 19 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar |
| RasenreihengrabstätteDer Preis besteht aus zwei Teilen. Zur Überlassungsgebühr kommt die Pflegegebühr für das Rasenmähen nach Paragraf 11 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, und die ist ein Jahresbetrag: 20,00 Euro pro Jahr und Grabstelle, nach dem Wortlaut derselben Ziffer aber als Ablösung insgesamt beim Erwerb der Grabstelle fällig. Sie gehört deshalb mit der vollen Laufzeit multipliziert in den Grabpreis. Bei dreissig Jahren Ruhefrist sind das 600,00 Euro zusätzlich zu den 900,00 Euro Überlassung, zusammen 1.500,00 Euro. Wer die Pflegegebühr übersieht, setzt dieses Grab um vierzig Prozent zu niedrig an. Pflegefrei, und zwei Belege tragen es. Erstens ist die Pflege eine eigene Tarifziffer der Stadt: Paragraf 11 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar erhebt die Pflegegebühr für das Rasenmähen ausdrücklich bei Rasengrabstellen. Zweitens bleibt an diesem Grab nichts anderes zu pflegen. Paragraf 23 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verbietet ausserhalb eines kopfseitig liegenden Grabmales aus Stein mit höchstens 70 mal 50 Zentimetern Ansichtsfläche, das nicht mehr als 12 Zentimeter aus der Grasnarbe herausragt, und einer 20 Zentimeter breiten Abstandsfläche darum wörtlich jede Art von Grabmalen, Grabeinfassungen, Grabausstattungen und Grabschmuck sowie Anpflanzungen. Es gibt also kein Beet, das den Angehörigen bliebe. Ist die Grabstelle vier Wochen nach der Bestattung nicht geräumt, räumt die Friedhofsverwaltung sie und sät Grassamen ein. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. | 1.500,00 € | 500,00 € | 2.000,00 € | 30 | Paragrafen 8 Absatz 1 Buchstabe c, 6 Absatz 1 Buchstabe b und 11 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4, 23 und 34 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar |
| Familiengrabstätte, je GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar vierzig Jahre; der Ersterwerb ist nur anlässlich eines Todesfalles möglich, und die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Nach Absatz 3 gibt es ein- und zweistellige Familiengrabstätten, der Tarif rechnet je Grabstelle. Die Rechenprobe geht auf: 850 Euro geteilt durch vierzig Jahre sind 21,25 Euro im Jahr, und die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar 21,00 Euro je Grabstelle und Jahr, also 25 Cent weniger. Das bestätigt die vierzig Jahre. Verlängert oder wiedererworben werden kann nach Paragraf 21 Absätze 1 und 2 in der Regel nur einmal, nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. In eine belegte Erdbestattungsgrabstelle kann nach Paragraf 9 Absatz 4 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar für 350,00 Euro zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Nicht pflegefrei. Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Absatz 3 lässt die Friedhofsverwaltung nach fruchtloser Fristsetzung die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht. | 850,00 € | 500,00 € | 1.350,00 € | 40 | Paragrafen 9 Absätze 1 Buchstabe a und 3 Buchstabe a sowie 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 21 und 22 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar |
| Rasenfamiliengrabstätte, je RasengrabstelleDer Preis besteht aus zwei Teilen. Zur Überlassungsgebühr kommt die Pflegegebühr für das Rasenmähen nach Paragraf 11 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, und die ist ein Jahresbetrag: 20,00 Euro pro Jahr und Grabstelle, nach dem Wortlaut derselben Ziffer aber als Ablösung insgesamt beim Erwerb der Grabstelle fällig. Sie gehört deshalb mit der vollen Laufzeit multipliziert in den Grabpreis. Bei vierzig Jahren Nutzungszeit sind das 800,00 Euro zusätzlich zu den 1.150,00 Euro Überlassung je Rasengrabstelle, zusammen 1.950,00 Euro. Wer die Pflegegebühr übersieht, setzt dieses Grab um siebzig Prozent zu niedrig an. Pflegefrei, und zwei Belege tragen es. Erstens ist die Pflege eine eigene Tarifziffer der Stadt: Paragraf 11 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar erhebt die Pflegegebühr für das Rasenmähen ausdrücklich bei Rasengrabstellen. Zweitens bleibt an diesem Grab nichts anderes zu pflegen. Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verbietet ausserhalb eines kopfseitig liegenden Steins von höchstens 70 mal 50 Zentimetern und einer 20 Zentimeter breiten Abstandsfläche wörtlich jede Art von Grabmalen, Grabeinfassungen, Grabausstattungen und Grabschmuck sowie Anpflanzungen; je Grabstelle darf ein solcher Stein gesetzt werden. Die Grabstätte hat zwei Grabstellen und misst 2,10 mal 2,20 Meter. Das Nutzungsrecht läuft vierzig Jahre und kann nur einmal verlängert werden, und zwar nur für die gesamte Grabstätte und nur bis zur Erfüllung der Ruhefrist des Zweitverstorbenen; ein Wiedererwerb, also eine zweite Nutzungszeit, ist ausgeschlossen. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. | 1.950,00 € | 500,00 € | 2.450,00 € | 40 | Paragrafen 9 Absatz 1 Buchstabe b, 6 Absatz 1 Buchstabe b und 11 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 24 und 34 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab der Stadt, 550,00 Euro. Die Überlassung gilt nach Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar ausdrücklich für dreissig Jahre. Nach Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar wird die einstellige Grabstätte der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Aschenurne abgegeben; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Masse sind je nach Friedhof verschieden: 1,00 mal 0,50 Meter im Regelfall, in Carlsdorf 1,00 mal 1,00 Meter und in Schöneberg 0,80 mal 0,80 Meter. Das ist die einzige Stelle, an der die Ordnung überhaupt nach Friedhöfen unterscheidet, und sie unterscheidet nur im Mass, nicht im Preis. Nach Paragraf 25 Absatz 2 dürfen Aschenurnen nur unterirdisch beigesetzt werden. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Nicht pflegefrei. Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Absatz 3 lässt die Friedhofsverwaltung nach fruchtloser Fristsetzung die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht. | 350,00 € | 200,00 € | 550,00 € | 30 | Paragrafen 8 Absatz 2 und 6 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4 und 26 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar |
| Urnenfamiliengrabstätte, je GrabstelleNach Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar eine zweistellige Grabstätte für zwei Aschenurnen, ein Meter im Quadrat, mit einem Nutzungsrecht von vierzig Jahren; der Tarif rechnet je Grabstelle. Die Rechenprobe: 550 Euro geteilt durch vierzig Jahre sind 13,75 Euro im Jahr, und die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar 15,00 Euro je Grabstelle und Jahr, also neun Prozent mehr. Verlängerung und Wiedererwerb sind in der Regel nur einmal, nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte möglich; eine Ausnahme gilt bei einer nicht voll belegten Grabstätte innerhalb der Nutzungszeit des Ersterwerbs. Nach Paragraf 28 gelten im Übrigen die Vorschriften über Reihen- und Familiengrabstätten entsprechend. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Nicht pflegefrei. Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden, Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Absatz 3 lässt die Friedhofsverwaltung nach fruchtloser Fristsetzung die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht. | 550,00 € | 200,00 € | 750,00 € | 40 | Paragrafen 9 Absätze 2 und 3 Buchstabe b sowie 6 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragraf 27 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar |
| Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme UrnenbeisetzungenPflegefrei, und die Gebührenordnung sagt es selbst: Paragraf 10 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar erhebt die 650,00 Euro ausdrücklich "einschliesslich Pflegegebühr für Rasenmähen". Die Pflegegebühr des Paragrafen 11 kommt hier also nicht obendrauf, anders als bei den Rasengräbern. Dazu tritt die Anonymität: Nach Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar wird die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht und nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen, das Grabfeld wird als einheitliche Rasenfläche oder als Parkanlage angelegt, und nach der Beisetzung wird die Stelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung als Grabstätte kenntlich gemacht. Es gibt also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. Das Nutzungsrecht läuft nach Absatz 2 dreissig Jahre, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. | 650,00 € | 200,00 € | 850,00 € | 30 | Paragrafen 10 Buchstabe a und 6 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4 und 29 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar |
| Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsurnengrabfeldPflegefrei, und der Beleg steht doppelt. Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt wörtlich: Die Anlage und Pflege des Gemeinschaftsurnengrabfeldes obliegt ausschliesslich der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten. Paragraf 10 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar erhebt die 650,00 Euro ausdrücklich "einschliesslich Pflegegebühr für Rasenmähen". Nicht enthalten sind die Kosten des Namensschildes. Paragraf 10 Buchstabe b setzt hinzu, es kämen zusätzlich die vom Magistrat festzusetzenden Gebühren für die Errichtung einer Stele, einer Plastik, eines Gedenksteines oder Ähnlichem und für die Anbringung eines Namensschildes beziehungsweise einer Gravur. Diese Gebühren stehen in keiner Satzung und sind hier deshalb nicht eingerechnet. Eine Wahl der Angehörigen sind sie nicht: Nach Paragraf 29 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar erfolgen Anbringung und Gestaltung durch die Friedhofsverwaltung an dem von ihr zugewiesenen Platz, und ein besonderer Hinweis an der Grabstelle selbst durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht läuft dreissig Jahre; nach Absatz 3 kann es lebenden Personen auf Antrag für 99 Jahre verliehen werden. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist nicht abwählbar: Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sagt, die Gräber würden nur durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben, geöffnet und geschlossen. | 650,00 € | 200,00 € | 850,00 € | 30 | Paragrafen 10 Buchstabe b und 6 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4 und 29 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar |
| Bestattungsstelle im Feld für totgeborene Kinder und FötenKostenlos, und zwei Stellen sagen es. Paragraf 10 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar stellt die Bereitstellung einer Bestattungsstelle in einem Feld nach Paragraf 30 der Friedhofsordnung ausdrücklich kostenlos, und Paragraf 6 Absatz 4 sagt dasselbe für die Bestattung selbst, nämlich für totgeborene Kinder, die vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats verstorben sind, und für Föten. Die Null ist hier also der Wortlaut und keine Lücke. Pflegefrei nach Paragraf 30 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar: Anlage und Pflege des Feldes obliegen ausschliesslich der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten. Das Feld ist als Rasenfläche angelegt und enthält einen zentralen Gedenkstein mit einer Ablagefläche für Blumen und kleine Gegenstände in Erinnerung an die Verstorbenen. Die Friedhofsverwaltung hält es nach demselben Paragrafen auf ihren Friedhöfen vor. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 30 | Paragrafen 10 Buchstabe c und 6 Absatz 4 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar sowie Paragrafen 12 Absatz 4 und 30 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar |
Häufige Fragen zu Hofgeismar
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Hofgeismar?
- In Hofgeismar sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Hofgeismar?
- Friedhof Hofgeismar (Stadt) ist mit 3,2 ha der größte Friedhof in Hofgeismar. Er liegt 310 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Hofgeismar?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hofgeismar gelten 30 Jahre für Leichen und Aschen, einheitlich für alle Friedhöfe der Ordnung nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 30 Jahre für Überlassung einer Reihengrabstätte, ausdrücklich für dreissig Jahre nach Paragraf 8 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 30 Jahre für Überlassung einer Urnenreihengrabstätte, ausdrücklich für dreissig Jahre nach Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Familiengrabstätte nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Rasenfamiliengrabstätte nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenfamiliengrabstätte nach Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 30 Jahre für Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsurnengrabstelle nach Paragraf 29 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, dazu 99 Jahre für Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsurnengrabstelle, auf Antrag lebender Personen nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar.
- Was kostet ein Grab in Hofgeismar?
- Ein Grab in Hofgeismar kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 550,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, Ortsrecht Nummer 22, ohne Datum. Die Datei des Ortsrechts trägt weder Eingangsformel noch Ausfertigung noch einen Paragrafen über das Inkrafttreten; sie endet mit Paragraf 41 Ordnungswidrigkeiten. Der einzige Anhaltspunkt ist das Erzeugungsdatum der Datei, der 09.10.2012 aus Microsoft Word 2010. Das Ortsrecht führt zu dieser Ordnung keinen Nachtrag, und die Paragrafen 1 bis 41 sind lückenlos vorhanden.
- Wer ist für die Friedhöfe in Hofgeismar zuständig?
- Für die Friedhöfe in Hofgeismar ist Magistrat der Stadt Hofgeismar, Friedhofsverwaltung zuständig, Markt 1, 34369 Hofgeismar, Telefon 05671 999000. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Hofgeismar, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, Ortsrecht Nummer 22 ohne Datum. Die Datei des Ortsrechts trägt weder Eingangsformel noch Ausfertigung noch einen Paragrafen über das Inkrafttreten; sie endet mit Paragraf 41 Ordnungswidrigkeiten. Der einzige Anhaltspunkt ist das Erzeugungsdatum der Datei, der 09.10.2012 aus Microsoft Word 2010. Das Ortsrecht führt zu dieser Ordnung keinen Nachtrag, und die Paragrafen 1 bis 41 sind lückenlos vorhanden
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hofgeismar, Ortsrecht 22.2 ohne Datum. Auch diese Datei trägt weder Eingangsformel noch Ausfertigung noch einen Paragrafen über das Inkrafttreten; sie endet mit Paragraf 13 Umsatzsteuer. Das Erzeugungsdatum der Datei ist der 23.12.2022, sie ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Fassung; belegt ist das nicht. Die Paragrafen 1 bis 13 sind lückenlos vorhanden, einen Nachtrag führt das Ortsrecht nicht
- Ortsrecht der Stadt Hofgeismar Stand der Durchsicht 06.09.2026; führt unter der Nummer 22 genau eine Friedhofsordnung und darunter genau eine Gebührenordnung, ohne Nachtrag, während es etwa zur Entwässerungssatzung sechs und zur Hebesatzsatzung zwei Nachträge führt. Die Seite weist selbst darauf hin, dass ihre Veröffentlichungen lediglich informellen Charakter haben und rechtsverbindlich die in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt veröffentlichten Fassungen sind. Die Liste baut sich erst im Browser auf und war nur über Stufe 3 der Abrufkette lesbar
- Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Hofgeismar Stand der Durchsicht 06.09.2026, Zeitraum April 2025 bis September 2026. Der einzige Friedhofstreffer ist eine Bekanntmachung vom Dezember 2025 über eine ungepflegte Grabstätte auf dem Friedhof im Stadtteil Schöneberg; eine Änderung der Friedhofsordnung oder der Gebührenordnung ist in diesem Zeitraum nicht bekanntgemacht worden
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.