Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06413000
Alle 8 Friedhöfe in Offenbach am Main
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 069 840004565
- Friedhofsverwaltung Offenbach am Main, Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
- 2.695,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 390,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
63075 Offenbach am Main
Teil-anonyme Erdeinzelgrabstätte auf 25 Jahre
Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte auf 25 Jahre
Die 8 Friedhöfe in Offenbach am Main nehmen zusammen 31,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof Offenbach ist der größte mit 12,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,4 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,4 km entfernt, der entlegenste 3,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 5 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Offenbach am Main rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Friedhofsverwaltung Offenbach am Main, Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Mühlheimer Straße 42563075 Offenbach am Main
069 840004565
- Sprechzeiten
- Für die Verwaltung veröffentlicht der Betrieb keine Sprechzeiten, Auskunft über die genannte RufnummerDie Friedhöfe sind im Sommer von 7 bis 20 Uhr und im Winter von 8 bis 17 Uhr geöffnet
Die 8 Friedhöfe in Offenbach am Main, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof Offenbach | 12,4 ha | 3,7 km | 3 Anlagen, nächste 200 m | Neuer Friedhof, 210 mBus 108, Bus 120 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 7,6 ha | 1,4 km | 2 Anlagen, nächste 200 m | Alter Friedhof, 210 mBus 102 | keine Angabe |
| Friedhof Bieber | 5,2 ha | 3,9 km | 6 Anlagen, nächste 110 m | Offenbach-Bieber, 350 mZug S1, Zug S2 | keine Angabe |
| Friedhof Bürgel | 2,4 ha | 2,5 km | 5 Anlagen, nächste 110 m | Arendsstraße, 300 mBus 101, Bus 107 | christlich |
| Friedhof Bürgel | 1,6 ha | 2,6 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Arendsstraße, 490 mBus 101, Bus 107 | christlich |
| Friedhof Rumpenheim | 1,2 ha | 3,8 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Marstallstraße, 350 mBus 101, Bus 108 | christlich |
| Alter Jüdischer Friedhof | 8.960 m² | 1,6 km | keine erfasst | Ostbahnhof, 180 mBus 102, Bus 103, Bus 106, Bus 107 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof Bürgel | 2.560 m² | 3 km | keine erfasst | Alt-Fechenheim, 630 mTram 11, Bus 44, Bus 551, Bus N11 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Offenbach am Main kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Darmstadt | 27 km | 1.730,00 €Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre | 825,00 €Urnennische für eine Urne, 25 Jahre |
| Wiesbaden | 37,1 km | 1.895,00 €Erdreihengrab mit zwanzigjährigem Nutzungsrecht | 807,00 €Urnenreihengrab in einer Urnengalerie |
| Hanau | 11,5 km | 2.000,00 €Erdreihengrabstätte | 920,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Friedberg (Hessen) | 25,7 km | 2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Gelnhausen | 32,5 km | 2.030,00 €Reihengrabstätte für einen Verstorbenen im Alter über 5 Jahre | 1.435,00 €Urnennischenplatz in der Urnenwand |
| Hofheim am Taunus | 22,5 km | 2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre |
| Aschaffenburg | 31,1 km | 2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege |
| Butzbach | 35,8 km | 2.170,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung im Grabfeld für anonyme Beisetzungen | 800,00 €Urnengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Bestattungswald Butzbach |
| Am meisten zu sparen | bis 37,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Offenbach am Main kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung des Ortsrechts 6.071, beschlossen am 10.12.2020, ausgefertigt am 11.12.2020, bekannt gemacht in der Offenbach-Post am 17.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (bekannt gemacht 13.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024) und die 2. Änderungssatzung vom 22.05.2025 (bekannt gemacht 30.06.2025, in Kraft seit 01.01.2026); beide Änderungen sind eingearbeitet.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Teil-anonyme Erdeinzelgrabstätte auf 25 JahreDie günstigste Erdbestattung in Offenbach und zugleich die einzige pflegefreie. Die Nutzungsgebühr ist dieselbe wie beim Reihen-Erdgrab, nämlich 1.246 Euro; der Unterschied entsteht allein bei der Bestattung, die hier 1.449 statt 1.725 Euro kostet, also 276 Euro weniger. Die einzelnen Grabstellen sind nicht gekennzeichnet, und die Pflege ist Sache der Stadt: § 16 c Abs. 3 der Friedhofssatzung bestimmt, dass Rechte und Pflichten an den teil-anonymen Einzelgrabstätten nur der Friedhofsverwaltung zustehen. Angehörige dürfen der Beisetzung nach Abs. 2 beiwohnen, und für die teil-anonymen Beisetzungen können nach § 21 Abs. 2 Gedenkschilder am Baum des Gedenkens angebracht werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts gibt es nicht. Die Ruhefrist beträgt nach § 10 Abs. 1 der Friedhofssatzung einheitlich 25 Jahre, für Erd- wie für Feuerbestattungen; eine kürzere Frist für Kinder kennt die Satzung nicht. Auf begründeten Antrag kann sie nach Abs. 2 ausnahmsweise um bis zu fünf Jahre verkürzt werden, wenn die Grabstätte nach zwanzig Jahren abgeräumt wird. | 1.246,00 € | 1.449,00 € | 2.695,00 € | 25 | § 7 Nr. 7 und § 3 Abs. 1 e der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 16 c der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Reihen-Erdgrab auf 25 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab und die einzige Erdgrabform, auf die ein Anspruch besteht. Reihengrabstätten werden nach § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren abgegeben. In jeder Reihengrabstätte darf nach Abs. 5 nur ein Sarg oder eine Urne liegen, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Abs. 4 nicht möglich, und nach § 11 Abs. 3 ist eine Umbettung in ein Reihengrab auch nach Ablauf der Totenruhe unzulässig. Auf ein Reihengrab besteht nach § 12 Abs. 1 als einziger Grabform ein Anspruch; alle anderen sind Sondergrabstätten und werden nur nach Verfügbarkeit vergeben. Mit der Bestattungsgebühr sind nach § 4 Abs. 1 der Gebührensatzung die Zellenbenutzung bis zum nächstmöglichen Beisetzungstermin einschliesslich Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle, das maschinelle Ausheben, Schliessen und Hügeln des Grabes sowie die Überführung zum Grab und die Beisetzung abgegolten. Nicht enthalten sind die Trauerhalle mit 250 Euro nach § 5 Nr. 3 und der Zuschlag von 797,30 Euro nach § 4 Abs. 1 Buchstabe d, wenn das Grab nicht maschinell ausgehoben werden kann oder soll. Dieses Grab ist nicht pflegefrei. § 12 Abs. 6 Satz 5 der Friedhofssatzung sagt, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte, und § 31 Abs. 1 macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, bis das Nutzungsrecht abläuft. | 1.246,00 € | 1.725,00 € | 2.971,00 € | 25 | § 7 Nr. 3 und § 3 Abs. 1 b der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 14 und § 12 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Dauer-Erdgrab auf 30 JahreDas teuerste gewöhnliche Erdgrab und das einzige mit wählbarer Lage. Dauergräber sind nach § 15 Abs. 1 der Friedhofssatzung Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für dreissig Jahre verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird; sie werden nur nach Verfügbarkeit vergeben und lassen sich zur Vorsorge auch ohne Sterbefall erwerben. Bei jeder weiteren Bestattung ist das Nutzungsrecht nach Abs. 3 an allen Grabeinheiten bis zum Ablauf der Ruhefrist der letzten Bestattung zu verlängern. Erddauergräber können nach § 15 Abs. 2 aus mehreren, in der Regel zwei Einzelgräbern bestehen. Die Verlängerung kostet nach § 7 Nr. 1.1 74,70 Euro je Jahr, also genau ein Dreissigstel der Nutzungsgebühr. Dieses Grab ist nicht pflegefrei. § 12 Abs. 6 Satz 5 der Friedhofssatzung sagt, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte, und § 31 Abs. 1 macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, bis das Nutzungsrecht abläuft. | 2.241,00 € | 2.070,00 € | 4.311,00 € | 30 | § 7 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 a der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Erd-Dauerkomplettgrab auf 25 JahreDie Nutzungsgebühr beträgt genau 1.867,50 Euro und ist damit der einzige Tarif der Satzung mit halben Euro. Komplettgrabstätten sind nach § 17 Abs. 1 der Friedhofssatzung besonders ausgewiesene Grabfelder, auf denen ein Grab nur in Verbindung mit einem Treuhandvertrag für Grabpflege und Gestaltung abgegeben wird. Der Vertrag umfasst nach Abs. 2 Bepflanzung und Pflege über die ganze Nutzungszeit sowie eine Grabplatte oder einen Grabstein; die Leistungen erbringen zugelassene Gartenbau- und Steinmetzbetriebe, kontrolliert wird von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, und abgerechnet wird direkt über die Treuhandstelle. Genau deshalb ist dieses Grab hier nicht als pflegefrei geführt: Die Pflege ist zwar gesichert, aber die Stadt zahlt sie nicht, und ihr Preis steht in keiner Satzung. Die Verkürzung der Ruhefrist nach § 10 Abs. 2 gilt für Komplettgräber ausdrücklich nicht. In einer Erdkomplettgrabstätte darf nach § 17 Abs. 3 während der Laufzeit zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach § 7 Nr. 16.1 74,70 Euro je Jahr, in bestimmten Lagen ist sie nicht möglich. | 1.867,50 € | 2.070,00 € | 3.937,50 € | 25 | § 7 Nr. 16 und § 3 Abs. 1 g der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 17 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte auf 25 JahreDie mit Abstand günstigste Grabart in Offenbach und eine der günstigsten im ganzen erfassten Bestand: 390 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen, während das nächstteuerste Urnengrab derselben Stadt 904 Euro kostet. § 16 b Abs. 1 der Friedhofssatzung beschreibt sie als Grabstätten, in denen unter Verzicht auf Einzelgrabstätten mehrere Urnen in einer besonders ausgewiesenen Rasenfläche gemeinschaftlich beigesetzt werden; die einzelnen Grabstellen sind nicht gekennzeichnet, und die Bestattung findet monatlich als Sammelbeisetzung statt. Pflegefrei ist sie, weil nach Abs. 2 Rechte und Pflichten an diesen Grabstätten nur der Friedhofsverwaltung zustehen. Ein Gedenkschild mit dem Namen kann nach Abs. 3 am Grabfeld angebracht werden. Hierhin kommen nach § 7 Abs. 4 auch die Aschen, die neun Wochen nach der Einäscherung nicht beigesetzt sind. | 261,00 € | 129,00 € | 390,00 € | 25 | § 7 Nr. 9 und § 3 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 16 b der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Teil-anonymes Urneneinzelgrab auf 25 JahreDas zweitgünstigste Urnengrab der Stadt und die Einzelvariante der Gemeinschaftsanlage: Hier bekommt die Urne eine eigene, nur nicht gekennzeichnete Stelle statt eines Platzes in der gemeinsamen Rasenfläche. Das kostet 514 Euro mehr. Die einzelnen Grabstellen sind nicht gekennzeichnet, und die Pflege ist Sache der Stadt: § 16 c Abs. 3 der Friedhofssatzung bestimmt, dass Rechte und Pflichten an den teil-anonymen Einzelgrabstätten nur der Friedhofsverwaltung zustehen. Angehörige dürfen der Beisetzung nach Abs. 2 beiwohnen, und für die teil-anonymen Beisetzungen können nach § 21 Abs. 2 Gedenkschilder am Baum des Gedenkens angebracht werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts gibt es nicht. | 673,00 € | 231,00 € | 904,00 € | 25 | § 7 Nr. 8 und § 3 Abs. 2 f der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 16 c der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Urnen-Komplettgrab je Urnenstelle auf 25 JahreDas günstigste Urnengrab, das nicht teil-anonym ist. Der Tarif gilt je Urnenstelle; Urnenkomplettgräber sind nach § 15 Abs. 4 der Friedhofssatzung in Einzel-, Partner- mit zwei und Familiengräber mit vier Urnen untergliedert, ein Familiengrab kostet also viermal 305 Euro. Komplettgrabstätten sind nach § 17 Abs. 1 der Friedhofssatzung besonders ausgewiesene Grabfelder, auf denen ein Grab nur in Verbindung mit einem Treuhandvertrag für Grabpflege und Gestaltung abgegeben wird. Der Vertrag umfasst nach Abs. 2 Bepflanzung und Pflege über die ganze Nutzungszeit sowie eine Grabplatte oder einen Grabstein; die Leistungen erbringen zugelassene Gartenbau- und Steinmetzbetriebe, kontrolliert wird von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, und abgerechnet wird direkt über die Treuhandstelle. Genau deshalb ist dieses Grab hier nicht als pflegefrei geführt: Die Pflege ist zwar gesichert, aber die Stadt zahlt sie nicht, und ihr Preis steht in keiner Satzung. Die Verkürzung der Ruhefrist nach § 10 Abs. 2 gilt für Komplettgräber ausdrücklich nicht. Die Verlängerung kostet nach § 7 Nr. 15.1 12,20 Euro je Jahr und Urnenstelle, in bestimmten Lagen ist sie nicht möglich. | 305,00 € | 831,00 € | 1.136,00 € | 25 | § 7 Nr. 15 und § 3 Abs. 2 g der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 17 und § 15 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Reihen-Urnengrab auf 25 JahreDie einzige Urnengrabform, auf die nach § 12 Abs. 1 der Friedhofssatzung ein Anspruch besteht. Reihengrabstätten werden nach § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren abgegeben. In jeder Reihengrabstätte darf nach Abs. 5 nur ein Sarg oder eine Urne liegen, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Abs. 4 nicht möglich, und nach § 11 Abs. 3 ist eine Umbettung in ein Reihengrab auch nach Ablauf der Totenruhe unzulässig. Auf ein Reihengrab besteht nach § 12 Abs. 1 als einziger Grabform ein Anspruch; alle anderen sind Sondergrabstätten und werden nur nach Verfügbarkeit vergeben. Mit der Beisetzungsgebühr sind nach § 4 Abs. 2 der Gebührensatzung die Nutzung des Urnenabschiedsraumes bis zu einer Viertelstunde, das Öffnen und Schliessen der Grabstelle sowie das Überführen der Urne von der Trauerhalle zur Grabstelle und das Beisetzen abgegolten. Die Trauerhalle mit 250 Euro nach § 5 Nr. 3 ist nicht enthalten. Dieses Grab ist nicht pflegefrei. § 12 Abs. 6 Satz 5 der Friedhofssatzung sagt, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte, und § 31 Abs. 1 macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, bis das Nutzungsrecht abläuft. | 747,00 € | 831,00 € | 1.578,00 € | 25 | § 7 Nr. 4 und § 3 Abs. 2 b der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 14 und § 12 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Urnenreihenbaum auf 25 JahreDas günstigste pflegefreie Urnengrab mit eigener, benannter Stelle. Bei den Baumgrabstätten werden die Urnen in den Wurzelbereich eines vorhandenen Baumes gelegt. Die Satzung nennt das eine naturnahe Bestattungsform und verbietet deshalb eigene Anpflanzungen und die Gestellung eines Grabsteines; stattdessen kommt ein Namenschild an den dafür vorgesehenen Platz. Die Pflege des Baumes erfolgt ausschliesslich durch die Städtischen Friedhöfe. Blumenschalen und Kerzen dürfen nach § 31 Abs. 7 nur auf den besonders ausgewiesenen Flächen abgelegt werden. Das Nutzungsrecht wird nach § 16 e Abs. 2 einschliesslich des beschrifteten Namensschildes für 25 Jahre vergeben, die Stellen werden der Reihe nach zur sofortigen Belegung abgegeben, und eine Verlängerung ist nicht möglich; nach Abs. 3 werden sie nach Ablauf der Ruhefrist neu belegt und das Nutzungsende wird sechs Monate vorher öffentlich bekannt gemacht. Gegenüber dem Reihen-Urnengrab kostet der Baum 63 Euro mehr, die Beisetzung ist mit 831 Euro dieselbe. | 810,00 € | 831,00 € | 1.641,00 € | 25 | § 7 Nr. 11 und § 3 Abs. 2 d der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 16 e der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Urnennische im Kolumbarium, zweistellig, auf 30 JahreDie einzige Grabart mit einer eigenen, niedrigeren Beisetzungsgebühr: 646 statt 831 Euro, weil kein Erdreich zu öffnen ist. Das Nutzungsrecht an der zweistelligen Nische wird nach § 16 a Abs. 1 der Friedhofssatzung einschliesslich einer Abdeckplatte aus Stein ohne Beschriftung für dreissig Jahre vergeben. Die Nische wird nach Abs. 3 nur abgegeben, wenn mindestens eine Einheit sofort belegt wird. Die Urne darf nach Abs. 5 höchstens 31 Zentimeter hoch und 19 Zentimeter im Durchmesser sein. Läuft das Nutzungsrecht ab und wird nicht verlängert, setzt die Friedhofsverwaltung die Urne nach Abs. 6 samt Überurne und Grabbeigaben anonym auf dem Friedhof bei. Die Verlängerung kostet nach § 7 Nr. 6.1 46,30 Euro je Jahr. Dieses Grab ist nicht pflegefrei. § 12 Abs. 6 Satz 5 der Friedhofssatzung sagt, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte, und § 31 Abs. 1 macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, bis das Nutzungsrecht abläuft. | 1.389,00 € | 646,00 € | 2.035,00 € | 30 | § 7 Nr. 6 und § 3 Abs. 2 c der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 16 a der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Dauer-Urnengrab auf 30 JahreDas Urnengrab mit den meisten Plätzen ohne Aufpreis: In einem Urnendauergrab dürfen nach § 15 Abs. 4 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden, während das Kolumbarium und das Urnenrasendauergrab nur zwei fassen. Dauergräber sind nach § 15 Abs. 1 der Friedhofssatzung Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für dreissig Jahre verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird; sie werden nur nach Verfügbarkeit vergeben und lassen sich zur Vorsorge auch ohne Sterbefall erwerben. Bei jeder weiteren Bestattung ist das Nutzungsrecht nach Abs. 3 an allen Grabeinheiten bis zum Ablauf der Ruhefrist der letzten Bestattung zu verlängern. Die Beisetzung kostet hier mit 970 Euro mehr als in jedem anderen Urnengrab der Stadt. Die Verlängerung kostet nach § 7 Nr. 2.1 41,20 Euro je Jahr. Dieses Grab ist nicht pflegefrei. § 12 Abs. 6 Satz 5 der Friedhofssatzung sagt, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte, und § 31 Abs. 1 macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, bis das Nutzungsrecht abläuft. | 1.236,00 € | 970,00 € | 2.206,00 € | 30 | § 7 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 a der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 15 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Urnenrasendauergrab, zweistellig, auf 30 JahreHier steht die Pflege so klar in der Satzung wie bei keiner anderen Grabart: § 16 d Abs. 1 nennt ebenerdige Grabstellen mit einer in den Erdboden eingelassenen Grabplatte, die die Friedhofsverwaltung stellt, verbietet eigene Grabplatten, Beistellungen und eigene Anpflanzungen und sagt, die Pflege der Rasenfläche erfolge ausschliesslich durch die Städtischen Friedhöfe. Für Beistellungen gibt es einen ausgewiesenen Platz. Das Nutzungsrecht an der zweistelligen Grabstätte wird nach Abs. 2 einschliesslich der unbeschrifteten Grabplatte für dreissig Jahre vergeben. Die Verlängerung kostet nach § 7 Nr. 10.1 44,80 Euro je Jahr. | 1.344,00 € | 831,00 € | 2.175,00 € | 30 | § 7 Nr. 10 und § 3 Abs. 2 e der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 16 d der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Gemeinschaftsurnenbaum auf 30 JahreDer Unterschied zum Urnenreihenbaum ist die Dauergrabstätte: Das Nutzungsrecht wird nach § 16 g Abs. 2 der Friedhofssatzung für dreissig statt fünfundzwanzig Jahre und für zwei Stellen statt einer vergeben, einschliesslich der beschrifteten Namensschilder, und es lässt sich auf rechtzeitigen Antrag verlängern. Nach § 15 Abs. 4 dürfen unter einem Gemeinschaftsurnenbaum bis zu zwei Urnen liegen. Das kostet 1.059 Euro mehr als der Reihenbaum. Bei den Baumgrabstätten werden die Urnen in den Wurzelbereich eines vorhandenen Baumes gelegt. Die Satzung nennt das eine naturnahe Bestattungsform und verbietet deshalb eigene Anpflanzungen und die Gestellung eines Grabsteines; stattdessen kommt ein Namenschild an den dafür vorgesehenen Platz. Die Pflege des Baumes erfolgt ausschliesslich durch die Städtischen Friedhöfe. Blumenschalen und Kerzen dürfen nach § 31 Abs. 7 nur auf den besonders ausgewiesenen Flächen abgelegt werden. Die Verlängerung kostet nach § 7 Nr. 13.1 62,30 Euro je Jahr. | 1.869,00 € | 831,00 € | 2.700,00 € | 30 | § 7 Nr. 13 und § 3 Abs. 2 d der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 16 g der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Familienurnenbaum für sechs Urnenstellen auf 30 JahreDie teuerste Grabart der Satzung und die einzige mit einer Mindestbelegzahl: § 16 f Abs. 3 der Friedhofssatzung gibt sie für sechs Urnen ab, wenn mindestens eine Einheit sofort belegt wird, und lässt weitere Stellen für ein Sechstel der Gebühr je Stelle hinzuerwerben, je nach Gegebenheit des Baumes. Ein Sechstel von 5.535 Euro sind 922,50 Euro je Stelle, also mehr als der ganze Urnenreihenbaum kostet. Bei den Baumgrabstätten werden die Urnen in den Wurzelbereich eines vorhandenen Baumes gelegt. Die Satzung nennt das eine naturnahe Bestattungsform und verbietet deshalb eigene Anpflanzungen und die Gestellung eines Grabsteines; stattdessen kommt ein Namenschild an den dafür vorgesehenen Platz. Die Pflege des Baumes erfolgt ausschliesslich durch die Städtischen Friedhöfe. Blumenschalen und Kerzen dürfen nach § 31 Abs. 7 nur auf den besonders ausgewiesenen Flächen abgelegt werden. Die Verlängerung kostet nach § 7 Nr. 12.1 184,50 Euro je Jahr und Einheit und nach Nr. 12.3 ein Sechstel davon je weiterer Stelle. | 5.535,00 € | 831,00 € | 6.366,00 € | 30 | § 7 Nr. 12 und § 3 Abs. 2 d der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 16 f der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Kinderreihengrab auf 25 Jahre§ 14 Abs. 2 der Friedhofssatzung erlaubt besondere Reihengrabfelder für verstorbene Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr oder bis zu einer Sarglänge von einem Meter. Die Nutzungsgebühr beträgt genau die Hälfte des Reihen-Erdgrabs, die Bestattungsgebühr mit 724 statt 1.725 Euro gut zwei Fünftel. Die Ruhefrist ist trotzdem dieselbe: § 10 Abs. 1 nennt einheitlich 25 Jahre und kennt keine kürzere Frist für Kinder. Eine Verlängerung ist nach § 7 Nr. 5.1 nicht möglich. Dieses Grab ist nicht pflegefrei. § 12 Abs. 6 Satz 5 der Friedhofssatzung sagt, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte, und § 31 Abs. 1 macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, bis das Nutzungsrecht abläuft. | 623,00 € | 724,00 € | 1.347,00 € | 25 | § 7 Nr. 5 und § 3 Abs. 1 c der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 14 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
| Dauer-Erdgrab mit Grabhüllensystem auf dem Alten Friedhof, 30 JahreKeine Zusatzleistung, sondern auf einem der fünf Friedhöfe die einzig mögliche Erdbestattung: Nach § 12 Abs. 4 der Friedhofssatzung werden auf dem Alten Friedhof an der Friedhofstrasse Erdbestattungen ausschliesslich in Dauergräbern unter Nutzung eines vom Eigenbetrieb zugelassenen Grabhüllensystems vorgenommen. Die Nutzungsgebühr ist dieselbe wie beim gewöhnlichen Dauer-Erdgrab, die Bestattung kostet nach § 3 Abs. 1 Buchstabe d aber 3.540 statt 2.070 Euro. Wer auf dem Alten Friedhof bestattet wird, zahlt also 1.470 Euro mehr als auf dem Neuen Friedhof oder in Bieber, Bürgel und Rumpenheim. Auch die Wiederbeisetzung nach einer Ausgrabung ist dort teurer: 1.932 statt 1.311 Euro nach § 6 Nr. 4. Dieses Grab ist nicht pflegefrei. § 12 Abs. 6 Satz 5 der Friedhofssatzung sagt, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte, und § 31 Abs. 1 macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, bis das Nutzungsrecht abläuft. | 2.241,00 € | 3.540,00 € | 5.781,00 € | 30 | § 7 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 d der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung sowie § 12 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung |
Häufige Fragen zu Offenbach am Main
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Offenbach am Main?
- In Offenbach am Main sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 31,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Offenbach am Main?
- Neuer Friedhof Offenbach ist mit 12,4 ha der größte Friedhof in Offenbach am Main. Er liegt 3,7 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Offenbach am Main?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Offenbach am Main gelten 25 Jahre für Erdbestattung nach § 10 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung, dazu 25 Jahre für Beisetzung einer Asche nach Feuerbestattung nach § 10 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung, dazu 25 Jahre für Totenruhe auf dem Neuen Friedhof, dem Alten Friedhof und den Friedhöfen Bieber, Bürgel und Rumpenheim nach § 3 Abs. 6 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung, dazu 30 Jahre für Nutzungsdauer eines Dauergrabes, eines Urnenrasendauergrabes, einer Kolumbariumsnische sowie eines Familien- oder Gemeinschaftsurnenbaums nach § 15 Abs. 1, § 16 a Abs. 1, § 16 d Abs. 2, § 16 f Abs. 2 und § 16 g Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung, dazu 50 Jahre für Nutzungsdauer einer Gruft nach § 18 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung.
- Was kostet ein Grab in Offenbach am Main?
- Ein Grab in Offenbach am Main kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte auf 25 Jahre mit 390,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung des Ortsrechts 6.071, beschlossen am 10.12.2020, ausgefertigt am 11.12.2020, bekannt gemacht in der Offenbach-Post am 17.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (bekannt gemacht 13.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024) und die 2. Änderungssatzung vom 22.05.2025 (bekannt gemacht 30.06.2025, in Kraft seit 01.01.2026); beide Änderungen sind eingearbeitet.
- Wer ist für die Friedhöfe in Offenbach am Main zuständig?
- Für die Friedhöfe in Offenbach am Main ist Friedhofsverwaltung Offenbach am Main, Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zuständig, Mühlheimer Straße 425, 63075 Offenbach am Main, Telefon 069 840004565. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Offenbach am Main, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung des Ortsrechts 6.071 beschlossen am 10.12.2020, ausgefertigt am 11.12.2020, bekannt gemacht in der Offenbach-Post am 17.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (bekannt gemacht 13.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024) und die 2. Änderungssatzung vom 22.05.2025 (bekannt gemacht 30.06.2025, in Kraft seit 01.01.2026); beide Änderungen sind eingearbeitet
- 2. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.05.2025 ausgefertigt am 25.06.2025, in Kraft mit Wirkung zum 01.01.2026; sie nennt 43 einzelne Betragsersetzungen, die alle zeichengleich in der Lesefassung angekommen sind
- Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung des Ortsrechts 6.070 beschlossen am 10.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 22.05.2025, bekannt gemacht am 30.06.2025, in Kraft seit 01.07.2025, Änderung eingearbeitet
- Satzungen und Verordnungen der Stadt Offenbach am Main, Ortsrecht Stand 05.09.2026; führt unter 6.070 die Friedhofssatzung mit einer Änderungssatzung und der Lesefassung und unter 6.071 die Gebührensatzung mit der 1. und der 2. Änderungssatzung und der Lesefassung. Eine dritte Änderung gibt es nicht
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Gebührenseite des ESO Stadtservice Stand 05.09.2026, nennt dieselben Beträge wie die Lesefassung, von 724 Euro für die Erdbestattung im Kinderreihengrab bis 3.540 Euro für die Erdbestattung mit Grabhüllensystem
- Friedhöfe der Stadt Offenbach am Main, Übersicht des ESO Stadtservice Stand 05.09.2026, nennt die fünf städtischen Friedhöfe, die Anschrift und die Rufnummer der Friedhofsverwaltung sowie die Öffnungszeiten der Friedhöfe
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.