Hessen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 06431021
Alle 11 Friedhöfe in Wald-Michelbach
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06207 947-0
- Gemeinde Wald-Michelbach, Friedhofsverwaltung
- 2.507,50 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.050,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
69483 Wald-Michelbach
Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren
Anonyme Urnenreihengrabstätte
Die 11 Friedhöfe in Wald-Michelbach nehmen zusammen 5,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Wald-Michelbach ist der größte mit 2,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.710 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 280 m entfernt, der entlegenste 6,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 10 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 5 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Wald-Michelbach rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Gemeinde Wald-Michelbach, Friedhofsverwaltung
In der Gass 1769483 Wald-Michelbach
06207 947-0
- Sprechzeiten
- Montag 8:30 bis 12 und 14 bis 17 UhrDienstag 7:30 bis 12 und 14 bis 16 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8:30 bis 12 und 14 bis 18 UhrFreitag 7:30 bis 12 Uhr
Die 11 Friedhöfe in Wald-Michelbach, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Wald-Michelbach | 2,2 ha | 530 m | 21 Anlagen, nächste 80 m | Wald-Michelbach Michelstraße, 200 mBus 680, Bus 681, Bus 683, Bus 685 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Wald-Michelbach | 5.030 m² | 280 m | 26 Anlagen, nächste 80 m | Wald-Michelbach Michelstraße, 150 mBus 680, Bus 681, Bus 683, Bus 685 | christlich, katholisch |
| Friedhof Affolterbach | 4.850 m² | 4 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Affolterbach Mitte, 290 mBus 681 | christlich |
| Friedhof Siedelsbrunn | 4.170 m² | 2,6 km | 10 Anlagen, nächste 40 m | Siedelsbrunn Tannenberg/Morgenstern, 250 mBus 680, Bus 681 | christlich |
| Friedhof Gadern | 3.860 m² | 1,6 km | 2 Anlagen, nächste 170 m | Dorfplatz, 160 m | keine Angabe |
| Friedhof Unter-Schönmattenwag | 3.710 m² | 6,1 km | 1 Anlagen, nächste 130 m | Unter-Schönmattenwag Kirche, 80 mBus 685 | keine Angabe |
| Friedhof Kreidach | 3.650 m² | 1,7 km | 5 Anlagen, nächste 40 m | Kreidach Unterdorf, 200 mBus 683 | christlich |
| Friedhof Aschbach | 3.500 m² | 2,1 km | 5 Anlagen, nächste 70 m | Aschbach Sportplatz, 290 mBus 681 | keine Angabe |
| Friedhof Ober-Schönmattenwag | 3.480 m² | 5,2 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Ober-Schönmattenwag Mitte, 390 mBus 685 | keine Angabe |
| Friedhof Hartenrod | 2.200 m² | 1,8 km | keine erfasst | Am Geiswiesenfeld, 250 m | keine Angabe |
| Friedhof Kocherbach | 1.140 m² | 3,3 km | 2 Anlagen, nächste 30 m | Kocherbach Mitte, 520 mBus 681 | christlich |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Wald-Michelbach kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Darmstadt | 35,6 km | 1.730,00 €Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre777,50 € gespart | 825,00 €Urnennische für eine Urne, 25 Jahre225,00 € gespart |
| Heidelberg | 20,4 km | 1.920,00 €Reihengrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern587,50 € gespart | 709,00 €Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegter Gemeinschaftsgrabfelder341,00 € gespart |
| Worms | 33,9 km | 2.195,00 €Reihengrabstätte für Personen über 6 Jahren312,50 € gespart | 1.337,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Ludwigshafen am Rhein | 30,1 km | 2.366,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, Erwachsene und Kinder über 6 Jahre141,50 € gespart | 1.348,00 €Reihengrab für Urnenbeisetzungen |
| Mannheim | 27,3 km | 2.370,00 €Erdreihengrab für die Dauer der Ruhezeit137,50 € gespart | 1.092,00 €Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der Ruhezeit |
| Wald-Michelbach (hier) | - | 2.507,50 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren | 1.050,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Sinsheim | 37,8 km | 2.544,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahre | 1.319,00 €Urnenreihengrab |
| Groß-Umstadt | 33,9 km | 2.610,00 €Reihengrabstätte | 1.720,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen auf dem Waldfriedhof |
| Am meisten zu sparen | bis 37,8 km | 777,50 €in Darmstadt, 35,6 km entfernt | 341,00 €in Heidelberg, 20,4 km entfernt |
Was ein Grab in Wald-Michelbach kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wald-Michelbach, einschließlich der 1. Satzung zur Änderung, vom 12.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.05.2023, in Kraft seit dem 02.07.2023.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene unter fünf Jahren (Kindergrab)Der Kaufpreis beträgt 150 Euro. Dazu kommen 225 Euro für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege und 45 Euro Genehmigungsgebühr, die die Gemeinde beide beim Ankauf der Grabstätte erhebt. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe b der Friedhofssatzung 15 Jahre, auf dem Gemeindefriedhof im Ortsteil Affolterbach wegen der Bodenverhältnisse 30 Jahre bei gleichem Preis. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 420,00 € | 375,00 € | 795,00 € | 15 | Paragraf 11 Buchstabe a Ziffer 2, Paragraf 12 Buchstabe b, Paragraf 13 Buchstabe b und Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf JahrenDas günstigste Erdgrab in Wald-Michelbach. Der Kaufpreis beträgt 1.010 Euro, dazu 225 Euro für die Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege und 52,50 Euro Genehmigungsgebühr. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe a der Friedhofssatzung 25 Jahre, auf dem Gemeindefriedhof im Ortsteil Affolterbach 40 Jahre bei gleichem Preis. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.287,50 € | 1.220,00 € | 2.507,50 € | 25 | Paragraf 11 Buchstabe a Ziffer 1, Paragraf 12 Buchstabe c, Paragraf 13 Buchstabe b und Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Wahlgrabstätte (Kaufplatz) mit einer GrabstelleDer Kaufpreis beträgt 1.360 Euro, dazu 225 Euro für die Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege und 52,50 Euro Genehmigungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 21 Absatz 9 der Friedhofssatzung je Jahr den anteiligen Satz des Kaufpreises, also 54,40 Euro. In der Grabstelle können nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung zusätzlich bis zu drei Urnen beigesetzt werden. | 1.637,50 € | 1.220,00 € | 2.857,50 € | 25 | Paragraf 11 Buchstabe b Ziffer 1, Paragraf 12 Buchstabe e, Paragraf 13 Buchstabe b und Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Wahlgrabstätte (Kaufplatz) mit zwei Grabstellen (Doppelgrab)Der Kaufpreis von 2.450 Euro gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen. Dazu kommen 225 Euro für die Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege und zweimal 45 Euro Genehmigungsgebühr, weil Paragraf 12 Buchstabe f sie bei mehrstelligen Wahlgräbern je Grabstelle erhebt. Die Bestattungsgebühr von 1.220 Euro fällt für jede Bestattung erneut an. | 2.765,00 € | 1.220,00 € | 3.985,00 € | 25 | Paragraf 11 Buchstabe b Ziffer 2, Paragraf 12 Buchstabe f, Paragraf 13 Buchstabe b und Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Urnenreihengrabstätte für eine AschenurneDas günstigste Urnengrab mit eigener Grabgestaltung. Der Kaufpreis beträgt 490 Euro, dazu 225 Euro für die Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege und 37,50 Euro Genehmigungsgebühr. Nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte eine Urne auf, nach Absatz 3 sind Verlängerung und Wiedererwerb nicht möglich. | 752,50 € | 400,00 € | 1.152,50 € | 20 | Paragraf 11 Buchstabe a Ziffer 3, Paragraf 12 Buchstabe a, Paragraf 13 Buchstabe b und Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Wald-Michelbach und zugleich das günstigste pflegefreie. Der Tarif nennt den Betrag ausdrücklich einschließlich der Instandhaltungskosten der Gemeinde. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist jede Form von Grabgestaltung unzulässig und die Grabflächen werden als Rasenflächen unterhalten. Die Pauschale von 225 Euro nach Paragraf 13 Buchstabe b der Gebührenordnung entfällt hier, weil dieser Buchstabe die anonymen Grabstätten ausdrücklich ausnimmt, und eine Genehmigungsgebühr sieht Paragraf 12 für diese Grabart nicht vor. Anonyme Grabfelder gibt es nach Paragraf 26 der Friedhofssatzung nur auf dem Gemeindefriedhof im Ortsteil Wald-Michelbach. | 650,00 € | 400,00 € | 1.050,00 € | 20 | Paragraf 11 Buchstabe a Ziffer 4 und Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Teilanonyme UrnenreihengrabstätteAuch dieser Tarif nennt den Betrag ausdrücklich einschließlich der Instandhaltungskosten der Gemeinde. Der durch die 1. Änderungssatzung neu gefasste Paragraf 27 der Friedhofssatzung erklärt jede Form von Grabgestaltung für unzulässig und lässt die Grabflächen als Rasenflächen unterhalten; die Beisetzung erfolgt ohne die Angehörigen. Teilanonyme Grabfelder gibt es auf den Gemeindefriedhöfen der Ortsteile. Eine Edelstahlplakette mit Namen und Daten bringt die Gemeinde auf Wunsch für 50 Euro an einem aufgestellten Stein an, sie ist nicht Teil des Grabpreises. | 650,00 € | 400,00 € | 1.050,00 € | 20 | Paragraf 11 Buchstabe a Ziffer 5 der Gebührenordnung in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30.05.2023 und Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte als ErdgrabDer Kaufpreis beträgt 1.410 Euro, dazu 225 Euro für die Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege und 52,50 Euro Genehmigungsgebühr. Nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte zwei Urnen auf, nach Absatz 4 wird das Nutzungsrecht für 20 Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 21 Absatz 9 der Friedhofssatzung je Jahr den anteiligen Satz des Kaufpreises, also 70,50 Euro. | 1.687,50 € | 400,00 € | 2.087,50 € | 20 | Paragraf 11 Buchstabe b Ziffer 4, Paragraf 12 Buchstabe d, Paragraf 13 Buchstabe b und Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte in der Urnenstele oder UrnenmauerDer Kaufpreis beträgt 1.720 Euro, dazu 225 Euro für die Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege. Eine Genehmigungsgebühr führt Paragraf 12 der Gebührenordnung für diese Grabart nicht. Die Beisetzung in der Urnenwand kostet 240 statt 400 Euro, weil nach Paragraf 9 Absatz 2 der Gebührenordnung das Ausheben und Schließen des Grabes entfällt. Nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung finden in einer Urnenkammer bis zu vier Urnen ohne Überurne oder bis zu zwei Urnen mit Überurne Platz. Die Verschlussplatte wird über die Gemeinde erworben, ihre Gebühr setzt der Gemeindevorstand nach Paragraf 13 Buchstabe f gesondert fest. Urnenstelen gibt es nach der Friedhofsübersicht der Gemeinde nicht auf allen Friedhöfen, sondern in Wald-Michelbach, Affolterbach, Aschbach, Gadern, Kreidach, Siedelsbrunn, Ober-Schönmattenwag und Unter-Schönmattenwag. | 1.945,00 € | 240,00 € | 2.185,00 € | 20 | Paragraf 11 Buchstabe b Ziffer 5, Paragraf 13 Buchstabe b und Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| Baumgrabstätte auf dem Alten Friedhof, Beisetzungsplatz für eine PersonDer Alte Friedhof im Kernort liegt auf dem Gelände des ehemaligen katholischen Friedhofs, wurde im Herbst 2023 eröffnet und hat eine eigene Satzung und eine eigene Gebührenordnung, beide vom 27.06.2023. Die Asche wird nach Paragraf 7 Absatz 7 der Satzung Alter Friedhof ausschließlich in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines registrierten Baumes beigesetzt. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 8 zwanzig Jahre. Die Pauschale von 225 Euro und die Genehmigungsgebühr der allgemeinen Gebührenordnung gelten hier nicht, weil dieser Friedhof seinen eigenen Tarif hat. | 1.100,00 € | 400,00 € | 1.500,00 € | 20 | Paragraf 6 Buchstabe a und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung Alter Friedhof vom 27.06.2023 |
| Baumgrabstätte auf dem Alten Friedhof, Beisetzungsplatz für zwei PersonenDer Betrag gilt für den gesamten Beisetzungsplatz, in dem nach Paragraf 3 Absatz 2 der Satzung Alter Friedhof zwei Personen beigesetzt werden können. Die Bestattungsgebühr von 400 Euro fällt für jede Beisetzung erneut an. Nach Paragraf 6 der Gebührenordnung Alter Friedhof ist das Nutzungsrecht bis zum Ablauf der Ruhefrist des zuletzt Verstorbenen zu verlängern, und zwar anteilig für jedes angefangene Jahr. | 2.200,00 € | 400,00 € | 2.600,00 € | 20 | Paragraf 6 Buchstabe b und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung Alter Friedhof vom 27.06.2023 |
Häufige Fragen zu Wald-Michelbach
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Wald-Michelbach?
- In Wald-Michelbach sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 5,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Wald-Michelbach?
- Friedhof Wald-Michelbach ist mit 2,2 ha der größte Friedhof in Wald-Michelbach. Er liegt 530 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Wald-Michelbach?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Wald-Michelbach gelten 25 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschenurnen nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe c der Friedhofssatzung, dazu 40 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr auf dem Gemeindefriedhof im Ortsteil Affolterbach, wegen der besonderen Bodenverhältnisse nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer 1 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten fünften Lebensjahr auf dem Gemeindefriedhof im Ortsteil Affolterbach nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschenurne auf dem Alten Friedhof nach Paragraf 8 der Satzung Alter Friedhof.
- Was kostet ein Grab in Wald-Michelbach?
- Ein Grab in Wald-Michelbach kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnenreihengrabstätte mit 1.050,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wald-Michelbach, einschließlich der 1. Satzung zur Änderung, vom 12.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.05.2023, in Kraft seit dem 02.07.2023.
- Wer ist für die Friedhöfe in Wald-Michelbach zuständig?
- Für die Friedhöfe in Wald-Michelbach ist Gemeinde Wald-Michelbach, Friedhofsverwaltung zuständig, In der Gass 17, 69483 Wald-Michelbach, Telefon 06207 947-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Wald-Michelbach, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wald-Michelbach, einschließlich der 1. Satzung zur Änderung vom 12.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.05.2023, in Kraft seit dem 02.07.2023
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wald-Michelbach (Friedhofssatzung), einschließlich der 1. Satzung zur Änderung vom 12.01.2021, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.05.2023, in Kraft seit dem 02.07.2023
- Gebührenordnung Alter Friedhof für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wald-Michelbach vom 27.06.2023, bekanntgemacht am 15.07.2023, in Kraft seit dem 16.07.2023
- Satzung Alter Friedhof über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wald-Michelbach vom 27.06.2023, bekanntgemacht am 15.07.2023, in Kraft seit dem 16.07.2023
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.