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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05382012

Alle 10 Friedhöfe in Bornheim

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02227 9320-23
StadtBetrieb Bornheim AöR, Friedhofsverwaltung

53332 Bornheim

3.356,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab

2.094,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Aschenstreufeld

10
Friedhöfe mit Namen

12 weitere Flächen ohne Namen

Die 10 Friedhöfe in Bornheim nehmen zusammen 9,1 ha ein

Kurz beantwortet

Bornheim hat 10 benannte Friedhöfe mit zusammen 9,1 ha. Der größte ist Friedhof Bornheim mit 3 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Bornheim mit 1,1 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Bornheim abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bornheim ist der größte mit 3 ha, in der Mitte liegen sie bei 8.780 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,1 km entfernt, der entlegenste 6,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Bornheim rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

StadtBetrieb Bornheim AöR, Friedhofsverwaltung

Donnerbachweg 15
53332 Bornheim
02227 9320-23
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Bornheim im Netz

Die 10 Friedhöfe in Bornheim, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Bornheim3 ha1,1 km2 Anlagen, nächste 120 mBornheim Europaschule, 560 mkeine Angabe
Friedhof Walberberg1,3 ha6,5 km9 Anlagen, nächste 110 mEhrenfriedhof, 130 mkeine Angabe
Friedhof Roisdorf1,2 ha1,6 km21 Anlagen, nächste 80 mWiddiger Weg, 50 mkeine Angabe
Friedhof Sechtem9.550 m²3,7 km7 Anlagen, nächste 70 mSechtem Wendelinusstraße, 270 mBus 730, Bus 818, Bus 842keine Angabe
Neuer Friedhof Merten8.780 m²4,4 km2 Anlagen, nächste 100 mMerten (Stadtbahn), 60 mBus 753, Bus 818keine Angabe
Friedhof Kardorf6.820 m²3,5 km2 Anlagen, nächste 60 mKardorf Lindenstraße, 140 mBus 753, Bus 818keine Angabe
Friedhof Hemmerich5.080 m²4,3 kmkeine erfasstHemmerich Markus-Kirche, 210 mBus 753keine Angabe
Widdig3.770 m²4,3 km7 Anlagen, nächste 50 mWiddig Kirche, 60 mBus 753christlich, katholisch
Alter Friedhof1.390 m²4,2 kmkeine erfasstHemmerich Schule, 40 mBus 753, Bus 818keine Angabe
Jüdischer Friedhof680 m²4 km22 Anlagen, nächste 70 mHersel Moselstraße, 60 mBus 604jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bornheim kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Grafschaft21,9 km978,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr503,00 €Urnenreihengrabstätte
Düren35,9 km1.000,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 Jahre750,00 €Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 Jahre
Bonn8,5 km1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld
Remagen26,5 km1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte
Königswinter20,8 km1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre
Rommerskirchen36,9 km1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre1.200,00 €Urnenreihengrabstätte
Niederzier39,1 km1.750,00 €Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre1.100,00 €Aschestreufeld, Einbringung von Totenasche unter einer Rasensode
Dormagen38,2 km1.790,20 €Reihengrab1.440,00 €Urnenreihengrab
Am meisten zu sparenbis 39,1 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Bornheim kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim, Sammlung des Ortsrechts der Stadt Bornheim Nummer 6.04, vom 01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, beschlossen am 05.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
KindergrabParagraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet eigene Reihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein. Für sie beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 10 fünfzehn statt zwanzig Jahre.720,00 €302,00 €1.022,00 €15Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 1 und Ziffer 3 Nummer 1
ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Bornheim. Das Nutzungsrecht an einer Erdreihengrabstätte gilt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit, ein Wiedererwerb ist nicht möglich.2.145,00 €1.211,00 €3.356,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 2 und Ziffer 3 Nummer 2
Reihengrab -pflegefrei-Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung übernimmt der StadtBetrieb Bornheim das Mähen der Graboberfläche, und die dadurch entstehenden Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Der Aufschlag von 666 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab ist genau diese Pflegegebühr.2.811,00 €1.211,00 €4.022,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 3 und Ziffer 3 Nummer 3
Wahlgrab NormalDer Preis gilt je Grabstelle. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für zwanzig Jahre verliehen und kann auf Antrag beim Ersterwerb auf bis zu dreißig Jahre erhöht werden. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 1 des Gebührentarifs 123 Euro je Jahr.2.478,00 €1.413,00 €3.891,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 4 und Ziffer 3 Nummer 7
Wahlgrab ÜbergrößeDer Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 2 des Gebührentarifs 132 Euro je Jahr.2.646,00 €1.413,00 €4.059,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 5 und Ziffer 3 Nummer 7
UrnenreihengrabDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit, ein Wiedererwerb ist nicht möglich.1.892,00 €403,00 €2.295,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 6 und Ziffer 3 Nummer 4
Urnenreihengrab -anonym-Anonyme Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur vergeben, wenn die verstorbene Person es zu Lebzeiten schriftlich bestimmt hat. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Meter, eine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zum Pflegen entsteht nicht.1.865,00 €403,00 €2.268,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 7 und Ziffer 3 Nummer 4
AschenstreufeldEine eigene Nutzungszeit in Jahren nennt die Satzung für das Aschenstreufeld nicht. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung regelt allein die Beisetzung durch Verstreuen der Asche und bestimmt, dass am Aschenstreufeld nicht gekennzeichnet wird, wer beigesetzt worden ist; die allgemeine Ruhezeit von zwanzig Jahren nach Paragraf 10 knüpft an die Bestattung an, nicht an ein Nutzungsrecht auf dem Streufeld. Wir tragen deshalb keine Laufzeit ein.1.812,00 €282,00 €2.094,00 €-Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 8 und Ziffer 3 Nummer 9
UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung für zwanzig Jahre verliehen und kann auf Antrag beim Ersterwerb auf bis zu dreißig Jahre erhöht werden. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 3 des Gebührentarifs 101 Euro je Jahr.2.025,00 €403,00 €2.428,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 9 und Ziffer 3 Nummer 4
UrnengemeinschaftsgrabUrnengemeinschaftsgrabstätten nennt Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe f der Friedhofssatzung; nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 6 sind sie Urnenwahlgrabstätten in einer Gemeinschaftsanlage und damit auf zwanzig Jahre angelegt. Über die Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 4 des Gebührentarifs 93 Euro je Jahr.1.865,00 €403,00 €2.268,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 10 und Ziffer 3 Nummer 4
Urnenwahlgrab -Baumbestattung-Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung im Wurzelbereich besonders bestimmter Bäume, es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Paragraf 23 Absatz 2 verbietet dauerhaften Grabschmuck, sagt aber nichts über eine Pflege durch den StadtBetrieb; deshalb nicht pflegefrei. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 5 des Gebührentarifs 95 Euro je Jahr.1.918,00 €403,00 €2.321,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 11 und Ziffer 3 Nummer 5
Kolumbarium/Stele -eine Urne-Kolumbarien und Stelen sind nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 6 der Friedhofssatzung Urnenwahlgrabstätten in Mauern und damit auf zwanzig Jahre angelegt. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 6 des Gebührentarifs 98 Euro je Jahr.1.971,00 €322,00 €2.293,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 12 und Ziffer 3 Nummer 6
Kolumbarium/Stele -zwei Urnen-Der Betrag gilt für die gesamte Kammer, in der zwei Urnen Platz finden. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 7 des Gebührentarifs 106 Euro je Jahr.2.131,00 €322,00 €2.453,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 13 und Ziffer 3 Nummer 6
UrnenhausParagraf 17 Absatz 3 Satz 6 der Friedhofssatzung lässt Urnenwahlgrabstätten auch in Hallen zu; daraus folgt die Nutzungszeit von zwanzig Jahren. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 8 des Gebührentarifs 130 Euro je Jahr.2.610,00 €403,00 €3.013,00 €20Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 14 und Ziffer 3 Nummer 4
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Bornheim

Häufige Fragen zu Bornheim

Wie viele Friedhöfe gibt es in Bornheim?
In Bornheim sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 12 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 9,1 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Bornheim?
Friedhof Bornheim ist mit 3 ha der größte Friedhof in Bornheim. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Bornheim?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bornheim gelten 20 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung, Regelfall nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Bornheim?
Ein Grab in Bornheim kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Aschenstreufeld mit 2.094,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim, Sammlung des Ortsrechts der Stadt Bornheim Nummer 6.04, vom 01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, beschlossen am 05.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025.
Wer ist für die Friedhöfe in Bornheim zuständig?
Für die Friedhöfe in Bornheim ist StadtBetrieb Bornheim AöR, Friedhofsverwaltung zuständig, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, Telefon 02227 9320-23. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Bornheim, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.