Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05382012
Alle 10 Friedhöfe in Bornheim
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02227 9320-23
- StadtBetrieb Bornheim AöR, Friedhofsverwaltung
- 3.356,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 2.094,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
53332 Bornheim
Reihengrab
Aschenstreufeld
12 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Bornheim nehmen zusammen 9,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bornheim ist der größte mit 3 ha, in der Mitte liegen sie bei 8.780 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,1 km entfernt, der entlegenste 6,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bornheim rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
StadtBetrieb Bornheim AöR, Friedhofsverwaltung
Donnerbachweg 1553332 Bornheim
02227 9320-23
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 UhrMontag bis Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Bornheim, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Bornheim | 3 ha | 1,1 km | 2 Anlagen, nächste 120 m | Bornheim Europaschule, 560 m | keine Angabe |
| Friedhof Walberberg | 1,3 ha | 6,5 km | 9 Anlagen, nächste 110 m | Ehrenfriedhof, 130 m | keine Angabe |
| Friedhof Roisdorf | 1,2 ha | 1,6 km | 21 Anlagen, nächste 80 m | Widdiger Weg, 50 m | keine Angabe |
| Friedhof Sechtem | 9.550 m² | 3,7 km | 7 Anlagen, nächste 70 m | Sechtem Wendelinusstraße, 270 mBus 730, Bus 818, Bus 842 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof Merten | 8.780 m² | 4,4 km | 2 Anlagen, nächste 100 m | Merten (Stadtbahn), 60 mBus 753, Bus 818 | keine Angabe |
| Friedhof Kardorf | 6.820 m² | 3,5 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Kardorf Lindenstraße, 140 mBus 753, Bus 818 | keine Angabe |
| Friedhof Hemmerich | 5.080 m² | 4,3 km | keine erfasst | Hemmerich Markus-Kirche, 210 mBus 753 | keine Angabe |
| Widdig | 3.770 m² | 4,3 km | 7 Anlagen, nächste 50 m | Widdig Kirche, 60 mBus 753 | christlich, katholisch |
| Alter Friedhof | 1.390 m² | 4,2 km | keine erfasst | Hemmerich Schule, 40 mBus 753, Bus 818 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 680 m² | 4 km | 22 Anlagen, nächste 70 m | Hersel Moselstraße, 60 mBus 604 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bornheim kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Grafschaft | 21,9 km | 978,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 503,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Düren | 35,9 km | 1.000,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 Jahre | 750,00 €Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 Jahre |
| Bonn | 8,5 km | 1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung | 584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld |
| Remagen | 26,5 km | 1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr | 927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte |
| Königswinter | 20,8 km | 1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre | 1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre |
| Rommerskirchen | 36,9 km | 1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre | 1.200,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Niederzier | 39,1 km | 1.750,00 €Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre | 1.100,00 €Aschestreufeld, Einbringung von Totenasche unter einer Rasensode |
| Dormagen | 38,2 km | 1.790,20 €Reihengrab | 1.440,00 €Urnenreihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 39,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Bornheim kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim, Sammlung des Ortsrechts der Stadt Bornheim Nummer 6.04, vom 01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, beschlossen am 05.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| KindergrabParagraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet eigene Reihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein. Für sie beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 10 fünfzehn statt zwanzig Jahre. | 720,00 € | 302,00 € | 1.022,00 € | 15 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 1 und Ziffer 3 Nummer 1 |
| ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Bornheim. Das Nutzungsrecht an einer Erdreihengrabstätte gilt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 2.145,00 € | 1.211,00 € | 3.356,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 2 und Ziffer 3 Nummer 2 |
| Reihengrab -pflegefrei-Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung übernimmt der StadtBetrieb Bornheim das Mähen der Graboberfläche, und die dadurch entstehenden Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Der Aufschlag von 666 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab ist genau diese Pflegegebühr. | 2.811,00 € | 1.211,00 € | 4.022,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 3 und Ziffer 3 Nummer 3 |
| Wahlgrab NormalDer Preis gilt je Grabstelle. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für zwanzig Jahre verliehen und kann auf Antrag beim Ersterwerb auf bis zu dreißig Jahre erhöht werden. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 1 des Gebührentarifs 123 Euro je Jahr. | 2.478,00 € | 1.413,00 € | 3.891,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 4 und Ziffer 3 Nummer 7 |
| Wahlgrab ÜbergrößeDer Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 2 des Gebührentarifs 132 Euro je Jahr. | 2.646,00 € | 1.413,00 € | 4.059,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 5 und Ziffer 3 Nummer 7 |
| UrnenreihengrabDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.892,00 € | 403,00 € | 2.295,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 6 und Ziffer 3 Nummer 4 |
| Urnenreihengrab -anonym-Anonyme Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur vergeben, wenn die verstorbene Person es zu Lebzeiten schriftlich bestimmt hat. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Meter, eine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zum Pflegen entsteht nicht. | 1.865,00 € | 403,00 € | 2.268,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 7 und Ziffer 3 Nummer 4 |
| AschenstreufeldEine eigene Nutzungszeit in Jahren nennt die Satzung für das Aschenstreufeld nicht. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung regelt allein die Beisetzung durch Verstreuen der Asche und bestimmt, dass am Aschenstreufeld nicht gekennzeichnet wird, wer beigesetzt worden ist; die allgemeine Ruhezeit von zwanzig Jahren nach Paragraf 10 knüpft an die Bestattung an, nicht an ein Nutzungsrecht auf dem Streufeld. Wir tragen deshalb keine Laufzeit ein. | 1.812,00 € | 282,00 € | 2.094,00 € | - | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 8 und Ziffer 3 Nummer 9 |
| UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung für zwanzig Jahre verliehen und kann auf Antrag beim Ersterwerb auf bis zu dreißig Jahre erhöht werden. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 3 des Gebührentarifs 101 Euro je Jahr. | 2.025,00 € | 403,00 € | 2.428,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 9 und Ziffer 3 Nummer 4 |
| UrnengemeinschaftsgrabUrnengemeinschaftsgrabstätten nennt Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe f der Friedhofssatzung; nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 6 sind sie Urnenwahlgrabstätten in einer Gemeinschaftsanlage und damit auf zwanzig Jahre angelegt. Über die Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 4 des Gebührentarifs 93 Euro je Jahr. | 1.865,00 € | 403,00 € | 2.268,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 10 und Ziffer 3 Nummer 4 |
| Urnenwahlgrab -Baumbestattung-Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung im Wurzelbereich besonders bestimmter Bäume, es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Paragraf 23 Absatz 2 verbietet dauerhaften Grabschmuck, sagt aber nichts über eine Pflege durch den StadtBetrieb; deshalb nicht pflegefrei. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 5 des Gebührentarifs 95 Euro je Jahr. | 1.918,00 € | 403,00 € | 2.321,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 11 und Ziffer 3 Nummer 5 |
| Kolumbarium/Stele -eine Urne-Kolumbarien und Stelen sind nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 6 der Friedhofssatzung Urnenwahlgrabstätten in Mauern und damit auf zwanzig Jahre angelegt. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 6 des Gebührentarifs 98 Euro je Jahr. | 1.971,00 € | 322,00 € | 2.293,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 12 und Ziffer 3 Nummer 6 |
| Kolumbarium/Stele -zwei Urnen-Der Betrag gilt für die gesamte Kammer, in der zwei Urnen Platz finden. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 7 des Gebührentarifs 106 Euro je Jahr. | 2.131,00 € | 322,00 € | 2.453,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 13 und Ziffer 3 Nummer 6 |
| UrnenhausParagraf 17 Absatz 3 Satz 6 der Friedhofssatzung lässt Urnenwahlgrabstätten auch in Hallen zu; daraus folgt die Nutzungszeit von zwanzig Jahren. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 8 des Gebührentarifs 130 Euro je Jahr. | 2.610,00 € | 403,00 € | 3.013,00 € | 20 | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 14 und Ziffer 3 Nummer 4 |
Häufige Fragen zu Bornheim
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bornheim?
- In Bornheim sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 12 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 9,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bornheim?
- Friedhof Bornheim ist mit 3 ha der größte Friedhof in Bornheim. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bornheim?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bornheim gelten 20 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung, Regelfall nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Bornheim?
- Ein Grab in Bornheim kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Aschenstreufeld mit 2.094,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim, Sammlung des Ortsrechts der Stadt Bornheim Nummer 6.04, vom 01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, beschlossen am 05.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bornheim zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bornheim ist StadtBetrieb Bornheim AöR, Friedhofsverwaltung zuständig, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, Telefon 02227 9320-23. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bornheim, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim, Sammlung des Ortsrechts der Stadt Bornheim Nummer 6.04 vom 01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, beschlossen am 05.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim, Fassung des StadtBetrieb mit demselben Gebührentarif vom 01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim, Friedhofssatzung, mit den Ruhezeiten und der Regelung über pflegefreie Grabstätten vom 01.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.