Bornheim · Nordrhein-Westfalen · AGS 05382012
Friedhofsgebühren in Bornheim, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim, Sammlung des Ortsrechts der Stadt Bornheim Nummer 6.04, vom 01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, beschlossen am 05.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bornheim und nicht für einzelne. Träger ist StadtBetrieb Bornheim AöR.
- 1.022,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.059,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung, Regelfall
Kindergrab, mit Beisetzung
Wahlgrab Übergröße, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bornheim kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Bornheim
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| KindergrabParagraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet eigene Reihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein. Für sie beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 10 fünfzehn statt zwanzig Jahre. | 720,00 € | 302,00 € | 1.022,00 € | 15 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 1 und Ziffer 3 Nummer 1 |
| ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Bornheim. Das Nutzungsrecht an einer Erdreihengrabstätte gilt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 2.145,00 € | 1.211,00 € | 3.356,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 2 und Ziffer 3 Nummer 2 |
| Reihengrab -pflegefrei-Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung übernimmt der StadtBetrieb Bornheim das Mähen der Graboberfläche, und die dadurch entstehenden Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Der Aufschlag von 666 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab ist genau diese Pflegegebühr. | 2.811,00 € | 1.211,00 € | 4.022,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 3 und Ziffer 3 Nummer 3 |
| Wahlgrab NormalDer Preis gilt je Grabstelle. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für zwanzig Jahre verliehen und kann auf Antrag beim Ersterwerb auf bis zu dreißig Jahre erhöht werden. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 1 des Gebührentarifs 123 Euro je Jahr. | 2.478,00 € | 1.413,00 € | 3.891,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 4 und Ziffer 3 Nummer 7 |
| Wahlgrab ÜbergrößeDer Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 2 des Gebührentarifs 132 Euro je Jahr. | 2.646,00 € | 1.413,00 € | 4.059,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 5 und Ziffer 3 Nummer 7 |
9 Grabarten für die Urne in Bornheim
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.892,00 € | 403,00 € | 2.295,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 6 und Ziffer 3 Nummer 4 |
| Urnenreihengrab -anonym-Anonyme Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur vergeben, wenn die verstorbene Person es zu Lebzeiten schriftlich bestimmt hat. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Meter, eine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zum Pflegen entsteht nicht. | 1.865,00 € | 403,00 € | 2.268,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 7 und Ziffer 3 Nummer 4 |
| AschenstreufeldEine eigene Nutzungszeit in Jahren nennt die Satzung für das Aschenstreufeld nicht. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung regelt allein die Beisetzung durch Verstreuen der Asche und bestimmt, dass am Aschenstreufeld nicht gekennzeichnet wird, wer beigesetzt worden ist; die allgemeine Ruhezeit von zwanzig Jahren nach Paragraf 10 knüpft an die Bestattung an, nicht an ein Nutzungsrecht auf dem Streufeld. Wir tragen deshalb keine Laufzeit ein. | 1.812,00 € | 282,00 € | 2.094,00 € | - | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 8 und Ziffer 3 Nummer 9 |
| UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung für zwanzig Jahre verliehen und kann auf Antrag beim Ersterwerb auf bis zu dreißig Jahre erhöht werden. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 3 des Gebührentarifs 101 Euro je Jahr. | 2.025,00 € | 403,00 € | 2.428,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 9 und Ziffer 3 Nummer 4 |
| UrnengemeinschaftsgrabUrnengemeinschaftsgrabstätten nennt Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe f der Friedhofssatzung; nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 6 sind sie Urnenwahlgrabstätten in einer Gemeinschaftsanlage und damit auf zwanzig Jahre angelegt. Über die Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 4 des Gebührentarifs 93 Euro je Jahr. | 1.865,00 € | 403,00 € | 2.268,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 10 und Ziffer 3 Nummer 4 |
| Urnenwahlgrab -Baumbestattung-Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung im Wurzelbereich besonders bestimmter Bäume, es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Paragraf 23 Absatz 2 verbietet dauerhaften Grabschmuck, sagt aber nichts über eine Pflege durch den StadtBetrieb; deshalb nicht pflegefrei. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 5 des Gebührentarifs 95 Euro je Jahr. | 1.918,00 € | 403,00 € | 2.321,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 11 und Ziffer 3 Nummer 5 |
| Kolumbarium/Stele -eine Urne-Kolumbarien und Stelen sind nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 6 der Friedhofssatzung Urnenwahlgrabstätten in Mauern und damit auf zwanzig Jahre angelegt. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 6 des Gebührentarifs 98 Euro je Jahr. | 1.971,00 € | 322,00 € | 2.293,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 12 und Ziffer 3 Nummer 6 |
| Kolumbarium/Stele -zwei Urnen-Der Betrag gilt für die gesamte Kammer, in der zwei Urnen Platz finden. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 7 des Gebührentarifs 106 Euro je Jahr. | 2.131,00 € | 322,00 € | 2.453,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 13 und Ziffer 3 Nummer 6 |
| UrnenhausParagraf 17 Absatz 3 Satz 6 der Friedhofssatzung lässt Urnenwahlgrabstätten auch in Hallen zu; daraus folgt die Nutzungszeit von zwanzig Jahren. Der Nacherwerb kostet nach Ziffer 2 Nummer 8 des Gebührentarifs 130 Euro je Jahr. | 2.610,00 € | 403,00 € | 3.013,00 € | 20 J. | Gebührentarif A Ziffer 1 Nummer 14 und Ziffer 3 Nummer 4 |
22 weitere Gebühren in der Satzung von Bornheim
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung Kind | 302,00 € | Gebührentarif A Ziffer 3 Nummer 1 |
| Bestattung Reihengrab | 1.211,00 € | Gebührentarif A Ziffer 3 Nummer 2 |
| Bestattung Reihengrab pflegefrei | 1.211,00 € | Gebührentarif A Ziffer 3 Nummer 3 |
| Bestattung Urne | 403,00 € | Gebührentarif A Ziffer 3 Nummer 4 |
| Bestattung Urne im Baumgrab | 403,00 € | Gebührentarif A Ziffer 3 Nummer 5 |
| Bestattung Urne Kolumbarium oder Urnenstele | 322,00 € | Gebührentarif A Ziffer 3 Nummer 6 |
| Bestattung Wahlgrab in Oberlage | 1.413,00 € | Gebührentarif A Ziffer 3 Nummer 7 |
| Bestattung Wahlgrab in Tiefenlage | 1.453,00 € | Gebührentarif A Ziffer 3 Nummer 8 |
| Verstreuen von Asche | 282,00 € | Gebührentarif A Ziffer 3 Nummer 9 |
| Nacherwerb oder Verlängerung eines Wahlgrabs Normal, je Jahr | 123,00 € | Gebührentarif A Ziffer 2 Nummer 1 |
| Nacherwerb oder Verlängerung eines Wahlgrabs Übergröße, je Jahr | 132,00 € | Gebührentarif A Ziffer 2 Nummer 2 |
| Nacherwerb oder Verlängerung eines Urnenwahlgrabs, je Jahr | 101,00 € | Gebührentarif A Ziffer 2 Nummer 3 |
| Nacherwerb oder Verlängerung eines Urnengemeinschaftsgrabs, je Jahr | 93,00 € | Gebührentarif A Ziffer 2 Nummer 4 |
| Nacherwerb oder Verlängerung eines Urnenwahlgrabs mit Baumbestattung, je Jahr | 95,00 € | Gebührentarif A Ziffer 2 Nummer 5 |
| Nacherwerb oder Verlängerung eines Kolumbariums oder einer Stele für eine Urne, je Jahr | 98,00 € | Gebührentarif A Ziffer 2 Nummer 6 |
| Nacherwerb oder Verlängerung eines Kolumbariums oder einer Stele für zwei Urnen, je Jahr | 106,00 € | Gebührentarif A Ziffer 2 Nummer 7 |
| Nacherwerb oder Verlängerung eines Urnenhauses, je Jahr | 130,00 € | Gebührentarif A Ziffer 2 Nummer 8 |
| Ausgrabung und Wiederbeisetzung von Särgen und Urnen | jeweilige Gebühr nach Ziffer 3 des Gebührentarifs | Gebührentarif A Ziffer 4 Nummer 1 |
| Benutzung eines Trauerfeierraumes | 336,00 € | Gebührentarif A Ziffer 5 Nummer 1 |
| Benutzung einer Leichenkühlzelle, je Tag Verweildauer | 94,00 € | Gebührentarif A Ziffer 6 Nummer 1 |
| Jährliche Standsicherheitsprüfung | 2,00 € | Gebührentarif A Ziffer 6 Nummer 2 |
| Grabmalgenehmigung | 42,00 € | Gebührentarif B Ziffer 1 Nummer 1 |
Was ein Grab in Bornheim über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
4.922,00 €
Kindergrab in Bornheim, über 15 Jahre, das sind 328,13 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif A Ziffer 1 Nummer 1 und Ziffer 3 Nummer 1 | 720,00 € |
| BestattungGebührentarif A Ziffer 3 Nummer 1 | 302,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.022,00 € |
Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet eigene Reihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein. Für sie beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 10 fünfzehn statt zwanzig Jahre.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim, Sammlung des Ortsrechts der Stadt Bornheim Nummer 6.04, vom 01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, beschlossen am 05.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Bornheim offenlässt
- Die Satzung gilt für die vierzehn Friedhöfe in Bornheim, Brenig, Dersdorf, Hemmerich, Hersel, Kardorf, Merten, Roisdorf, Rösberg, Sechtem, Walberberg, Waldorf und Widdig, die der StadtBetrieb Bornheim verwaltet. Für Friedhöfe und Begräbnisplätze anderer Träger, die Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung ausdrücklich zulässt, gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Wir haben in derselben Sitzung nach einer jüngeren Fassung gesehen. In den Bekanntmachungen des StadtBetrieb Bornheim steht als jüngste Satzung mit Friedhofsbezug die Friedhofsgebührensatzung ab 01.01.2025; jünger sind dort nur die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung, beide ab 01.01.2026 und ohne Friedhofsbezug. Eine 3. Änderungssatzung ist nicht auffindbar.
- Die Sammlung des Ortsrechts der Stadt führt unter 6.03 noch die Friedhofssatzung von 2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung von 2016. Die geltende Friedhofssatzung vom 01.12.2021 veröffentlicht nur der StadtBetrieb. Alle Angaben zu Ruhezeiten, Nutzungszeiten und Pflege stammen aus der Fassung von 2021.
- Der Gebührentarif nennt für das Wahlgrab zwei Bestattungsgebühren, 1.413 Euro in Oberlage und 1.453 Euro in Tiefenlage. Wir rechnen mit dem schmaleren Satz für die Oberlage, weil nur er mit anderen Gemeinden vergleichbar ist.
- Für das Urnenhaus nennt der Gebührentarif keine eigene Bestattungsgebühr. Wir setzen die allgemeine Gebühr für die Bestattung einer Urne von 403 Euro nach Ziffer 3 Nummer 4 an, nicht die niedrigere Gebühr von 322 Euro nach Ziffer 3 Nummer 6, weil diese ausdrücklich nur für Kolumbarium und Urnenstele gilt. Dasselbe gilt für das Urnengemeinschaftsgrab.
- Die jährliche Standsicherheitsprüfung von 2 Euro rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Sie fällt nur für Grabstätten mit Grabmal an, denn nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung geht es um die Verkehrssicherheit von Grabmalen und baulichen Anlagen. Auf zwanzig Jahre wären es 40 Euro, bei den pflegefreien und den anonymen Grabarten dagegen nichts.
- Eine eigene Nutzungszeit für das Aschenstreufeld nennt weder der Gebührentarif noch Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung. Wir tragen dort keine Laufzeit ein, statt die allgemeine Ruhezeit von zwanzig Jahren auf ein Nutzungsrecht zu übertragen, das die Satzung nicht beschreibt.
- Die Benutzung eines Trauerfeierraumes kostet 336 Euro und die Leichenkühlzelle 94 Euro je Tag. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Eine Gebühr für das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofssatzung müssen die Nutzungsberechtigten Grabmale und bauliche Anlagen selbst entfernen.
- Die Erwerbsgebühr für Wahlgräber gilt je Grabstelle. Wie viele Grabstellen eine mehrstellige Wahlgrabstätte hat, ergibt sich nach Paragraf 13 Absatz 1 aus dem Belegungsplan und steht nicht in der Satzung.
Friedhöfe in Bornheim und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in BornheimLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim, Sammlung des Ortsrechts der Stadt Bornheim Nummer 6.04 vom 01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, beschlossen am 05.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim, Fassung des StadtBetrieb mit demselben Gebührentarif vom 01.03.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim, Friedhofssatzung, mit den Ruhezeiten und der Regelung über pflegefreie Grabstätten vom 01.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.