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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05362024

Alle 8 Friedhöfe in Frechen

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02234 501-1249
Stadt Frechen, Friedhofsverwaltung im Rathaus

50226 Frechen

3.320,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdreihengrabstätte für anonyme Bestattungen

2.050,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte für anonyme Bestattungen

8
Friedhöfe mit Namen

4 weitere Flächen ohne Namen

Die 8 Friedhöfe in Frechen nehmen zusammen 17,6 ha ein

Kurz beantwortet

Frechen hat 8 benannte Friedhöfe mit zusammen 17,6 ha. Der größte ist Friedhof St. Audomar mit 8,8 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter Friedhof mit 1,9 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Frechen abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof St. Audomar ist der größte mit 8,8 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,6 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,9 km entfernt, der entlegenste 3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Frechen rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Frechen, Friedhofsverwaltung im Rathaus

Johann-Schmitz-Platz 1 bis 3
50226 Frechen
02234 501-1249
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Frechen im Netz

Die 8 Friedhöfe in Frechen, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof St. Audomar8,8 ha2,1 km30 Anlagen, nächste 210 mOthmarstraße, 240 mBus 965christlich
Friedhof Grefrath2,2 ha2,8 km6 Anlagen, nächste 110 mKirche, 310 mBus 964, Bus 968keine Angabe
Friedhof Bachem1,9 ha2,4 km32 Anlagen, nächste 140 mGrachtenhofstraße, 130 mBus 145, Bus 910, Bus 960keine Angabe
Friedhof Habbelrath1,6 ha3 km6 Anlagen, nächste 280 mHabbelrath Kath. Kirche, 300 mBus 964, Bus 968keine Angabe
Königsdorf Süd1,5 ha2,4 km44 Anlagen, nächste 160 mMarienhofer Weg, 70 mBus 957keine Angabe
Neuer Friedhof7.460 m²2,1 km29 Anlagen, nächste 140 mTulpenweg, 150 mBus 783, Bus 931christlich
Alter Friedhof4.970 m²1,9 km41 Anlagen, nächste 50 mNeue Kirche, 180 mBus 931keine Angabe
Friedhof St. Audomar3.900 m²2 km25 Anlagen, nächste 30 mOthmarstraße, 80 mBus 965keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Frechen kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Düren24,7 km1.000,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 Jahre750,00 €Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 Jahre
Bonn29,6 km1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld
Erkelenz35,7 km1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs
Rommerskirchen15,3 km1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre1.200,00 €Urnenreihengrabstätte
Solingen35,5 km1.681,00 €Sargreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Waldfriedhof Hermann-Löns-Weg757,00 €Urnenreihengrabstätte
Langerwehe31,9 km1.681,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr1.291,00 €Urnenreihengrab
Jülich29,9 km1.697,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr898,00 €Urnenreihengrabstätte
Niederzier22,7 km1.750,00 €Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre1.100,00 €Aschestreufeld, Einbringung von Totenasche unter einer Rasensode
Am meisten zu sparenbis 35,7 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Frechen kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Frechen mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 672, vom 13.12.2019 in der Fassung der 7. Änderung vom 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
ErdreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Frechen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nicht möglich. Die Pflege liegt beim Verfügungsberechtigten.2.035,00 €1.340,00 €3.375,00 €20Ziffer I.5 und Ziffer II.1 des Gebührentarifs
Erdreihengrabstätte für anonyme BestattungenDas günstigste Erdgrab in Frechen überhaupt. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Fläche wird nach Paragraf 27 Absatz 5 ohne Grabmarkierung mit Rasen eingesät. Die Grabart setzt voraus, dass sie dem Willen der verstorbenen Person entspricht.1.980,00 €1.340,00 €3.320,00 €20Ziffer I.6 und Ziffer II.1 des Gebührentarifs
Pflegefreie Erdreihengrabstätte einschließlich GedenkplatteDer Betrag enthält die Gedenkplatte von 464,10 Euro nach Ziffer I.15, weil der Tarif die Grabart ausdrücklich ohne Grabplatte auspreist und Paragraf 15 Absatz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung die Platte innerhalb von drei Monaten nach der Beisetzung verlangt. Nach Paragraf 15 Absatz 2 obliegen Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Eine Verlängerung ist nach Absatz 1 nicht möglich.2.754,10 €1.340,00 €4.094,10 €20Ziffer I.7, Ziffer I.15 und Ziffer II.1 des Gebührentarifs
Erdwahlgrabstätte, je GrabstelleNach Paragraf 20 Absatz 4 der Bestattungs- und Friedhofssatzung können in einem Einfachgrab eine Leiche und zwei Urnen bestattet werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.2 je Jahr 127,25 Euro.2.545,00 €1.340,00 €3.885,00 €20Ziffer I.1 und Ziffer II.1 des Gebührentarifs
Tiefgrabstätte für zwei Erdbestattungen übereinanderIn einem Tiefgrab können nach Paragraf 20 Absatz 4 der Bestattungs- und Friedhofssatzung zwei Leichen übereinander und zwei Urnen bestattet werden. Die Zweitbestattung kostet nach Ziffer II.3 nur 1.340 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.4 je Jahr 160 Euro.3.200,00 €1.725,00 €4.925,00 €20Ziffer I.3 und Ziffer II.2 des Gebührentarifs
Kinderreihengrabstätte für ErdbestattungenFür verstorbene Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung wird das Benutzungsrecht für fünfzehn Jahre zugewiesen, die Grabstätte misst 1,20 mal 0,60 Meter.440,00 €725,00 €1.165,00 €15Ziffer I.8 und Ziffer II.4 des Gebührentarifs
Sondergrabstätte für Fehl- und Totgeburten auf dem Friedhof St. AudomarEine Nutzungsgebühr sieht der Tarif für diese Grabstätte nicht vor, nur die Bestattungsgebühr von 35 Euro, wenn keine planmäßige Grabstelle beansprucht wird. Nach Paragraf 19 Absatz 3 obliegen Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung, eine namentliche Kennzeichnung erfolgt nach Absatz 4 nicht. Die Ruhefrist beträgt nach Absatz 2 fünfzehn Jahre.0,00 €35,00 €35,00 €15Paragraf 19 der Bestattungs- und Friedhofssatzung und Ziffer II.5 des Gebührentarifs
Wahlgrabstätte für eine Bestattung nach muslimischem Ritus, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 20a der Bestattungs- und Friedhofssatzung nur auf dem Friedhof Buschbell-Neu. Die Beisetzung kann ohne Sarg in einem Leinentuch erfolgen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.17 je Jahr 150,88 Euro.3.771,88 €1.340,00 €5.111,88 €25Ziffer I.16 Buchstabe b und Ziffer II.1 des Gebührentarifs
Wahlgrabstätte für eine Bestattung nach muslimischem Ritus, Nutzungszeit 40 JahreDie längere der beiden angebotenen Nutzungszeiten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.17 je Jahr 150,88 Euro.6.035,00 €1.340,00 €7.375,00 €40Ziffer I.16 Buchstabe a und Ziffer II.1 des Gebührentarifs
UrnenreihengrabstätteEin Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nicht möglich. Die Grabmaße betragen 0,90 mal 1,10 Meter.1.515,00 €600,00 €2.115,00 €20Ziffer I.11 und Ziffer II.6 des Gebührentarifs
Urnenreihengrabstätte für anonyme BestattungenDas günstigste Grab in Frechen. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Friedhofsverwaltung legt Ort und Zeit der Beisetzung selbst fest und kann mehrere Aschen in einem Termin beisetzen.1.450,00 €600,00 €2.050,00 €20Ziffer I.12 und Ziffer II.6 des Gebührentarifs
Pflegefreie Urnenreihengrabstätte einschließlich GedenkplatteDer Betrag enthält die Gedenkplatte von 464,10 Euro nach Ziffer I.15, weil der Tarif die Grabart ausdrücklich ohne Grabplatte auspreist und Paragraf 15 Absatz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung die Platte verlangt. Nach Paragraf 15 Absatz 2 obliegen Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung.2.284,10 €600,00 €2.884,10 €20Ziffer I.13, Ziffer I.15 und Ziffer II.6 des Gebührentarifs
Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier UrnenNach Paragraf 20 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung können in einer Urnenwahlgrabstätte bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Der Betrag gilt für die Grabstätte, die Bestattungsgebühr von 600 Euro fällt je Beisetzung an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.10 je Jahr 84 Euro.1.680,00 €600,00 €2.280,00 €20Ziffer I.9 und Ziffer II.6 des Gebührentarifs
Baumgrabstätte für eine UrnenbeisetzungNach Paragraf 18 Absatz 6 der Bestattungs- und Friedhofssatzung erfolgen Pflegeeingriffe in den Gehölzbestand und den Bodenwuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; nach Absatz 5 kennzeichnet sie die Grabstätte selbst mit einem einheitlichen Schild an einer Gedenkstelle. Zugelassen ist nur eine biologisch abbaubare Urne, je Baumgrabstätte eine Urne als Reihenbestattung. Angeboten zurzeit nur auf dem Hauptfriedhof St. Audomar.2.145,00 €600,00 €2.745,00 €20Ziffer I.14 und Ziffer II.6 des Gebührentarifs
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Frechen

Häufige Fragen zu Frechen

Wie viele Friedhöfe gibt es in Frechen?
In Frechen sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 17,6 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Frechen?
Friedhof St. Audomar ist mit 8,8 ha der größte Friedhof in Frechen. Er liegt 2,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Frechen?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Frechen gelten 20 Jahre für Leichen und Aschen nach Paragraf 11 der Bestattungs- und Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 der Bestattungs- und Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Fehl- und Totgeburten in der Sondergrabstätte nach Paragraf 19 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Frechen?
Ein Grab in Frechen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte für anonyme Bestattungen mit 2.050,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Frechen mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 672, vom 13.12.2019 in der Fassung der 7. Änderung vom 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Frechen zuständig?
Für die Friedhöfe in Frechen ist Stadt Frechen, Friedhofsverwaltung im Rathaus zuständig, Johann-Schmitz-Platz 1 bis 3, 50226 Frechen, Telefon 02234 501-1249. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Frechen, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.