Frechen, Nordrhein-Westfalen, AGS 05362024
Friedhofsgebühren in Frechen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Frechen mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 672, vom 13.12.2019 in der Fassung der 7. Änderung vom 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Frechen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Frechen, Friedhofsverwaltung.
- 35,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 7.375,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen
Sondergrabstätte für Fehl- und Totgeburten auf dem Friedhof St. Audomar, mit Beisetzung
Wahlgrabstätte für eine Bestattung nach muslimischem Ritus, Nutzungszeit 40 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Was ein Grab in Frechen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
9 Grabarten für die Erdbestattung in Frechen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ErdreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Frechen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nicht möglich. Die Pflege liegt beim Verfügungsberechtigten. | 2.035,00 € | 1.340,00 € | 3.375,00 € | 20 J. | Ziffer I.5 und Ziffer II.1 des Gebührentarifs |
| Erdreihengrabstätte für anonyme BestattungenDas günstigste Erdgrab in Frechen überhaupt. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Fläche wird nach Paragraf 27 Absatz 5 ohne Grabmarkierung mit Rasen eingesät. Die Grabart setzt voraus, dass sie dem Willen der verstorbenen Person entspricht. | 1.980,00 € | 1.340,00 € | 3.320,00 € | 20 J. | Ziffer I.6 und Ziffer II.1 des Gebührentarifs |
| Pflegefreie Erdreihengrabstätte einschließlich GedenkplatteDer Betrag enthält die Gedenkplatte von 464,10 Euro nach Ziffer I.15, weil der Tarif die Grabart ausdrücklich ohne Grabplatte auspreist und Paragraf 15 Absatz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung die Platte innerhalb von drei Monaten nach der Beisetzung verlangt. Nach Paragraf 15 Absatz 2 obliegen Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Eine Verlängerung ist nach Absatz 1 nicht möglich. | 2.754,10 € | 1.340,00 € | 4.094,10 € | 20 J. | Ziffer I.7, Ziffer I.15 und Ziffer II.1 des Gebührentarifs |
| Erdwahlgrabstätte, je GrabstelleNach Paragraf 20 Absatz 4 der Bestattungs- und Friedhofssatzung können in einem Einfachgrab eine Leiche und zwei Urnen bestattet werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.2 je Jahr 127,25 Euro. | 2.545,00 € | 1.340,00 € | 3.885,00 € | 20 J. | Ziffer I.1 und Ziffer II.1 des Gebührentarifs |
| Tiefgrabstätte für zwei Erdbestattungen übereinanderIn einem Tiefgrab können nach Paragraf 20 Absatz 4 der Bestattungs- und Friedhofssatzung zwei Leichen übereinander und zwei Urnen bestattet werden. Die Zweitbestattung kostet nach Ziffer II.3 nur 1.340 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.4 je Jahr 160 Euro. | 3.200,00 € | 1.725,00 € | 4.925,00 € | 20 J. | Ziffer I.3 und Ziffer II.2 des Gebührentarifs |
| Kinderreihengrabstätte für ErdbestattungenFür verstorbene Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung wird das Benutzungsrecht für fünfzehn Jahre zugewiesen, die Grabstätte misst 1,20 mal 0,60 Meter. | 440,00 € | 725,00 € | 1.165,00 € | 15 J. | Ziffer I.8 und Ziffer II.4 des Gebührentarifs |
| Sondergrabstätte für Fehl- und Totgeburten auf dem Friedhof St. AudomarEine Nutzungsgebühr sieht der Tarif für diese Grabstätte nicht vor, nur die Bestattungsgebühr von 35 Euro, wenn keine planmäßige Grabstelle beansprucht wird. Nach Paragraf 19 Absatz 3 obliegen Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung, eine namentliche Kennzeichnung erfolgt nach Absatz 4 nicht. Die Ruhefrist beträgt nach Absatz 2 fünfzehn Jahre. | 0,00 € | 35,00 € | 35,00 € | 15 J. | Paragraf 19 der Bestattungs- und Friedhofssatzung und Ziffer II.5 des Gebührentarifs |
| Wahlgrabstätte für eine Bestattung nach muslimischem Ritus, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 20a der Bestattungs- und Friedhofssatzung nur auf dem Friedhof Buschbell-Neu. Die Beisetzung kann ohne Sarg in einem Leinentuch erfolgen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.17 je Jahr 150,88 Euro. | 3.771,88 € | 1.340,00 € | 5.111,88 € | 25 J. | Ziffer I.16 Buchstabe b und Ziffer II.1 des Gebührentarifs |
| Wahlgrabstätte für eine Bestattung nach muslimischem Ritus, Nutzungszeit 40 JahreDie längere der beiden angebotenen Nutzungszeiten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.17 je Jahr 150,88 Euro. | 6.035,00 € | 1.340,00 € | 7.375,00 € | 40 J. | Ziffer I.16 Buchstabe a und Ziffer II.1 des Gebührentarifs |
5 Grabarten für die Urne in Frechen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteEin Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nicht möglich. Die Grabmaße betragen 0,90 mal 1,10 Meter. | 1.515,00 € | 600,00 € | 2.115,00 € | 20 J. | Ziffer I.11 und Ziffer II.6 des Gebührentarifs |
| Urnenreihengrabstätte für anonyme BestattungenDas günstigste Grab in Frechen. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Friedhofsverwaltung legt Ort und Zeit der Beisetzung selbst fest und kann mehrere Aschen in einem Termin beisetzen. | 1.450,00 € | 600,00 € | 2.050,00 € | 20 J. | Ziffer I.12 und Ziffer II.6 des Gebührentarifs |
| Pflegefreie Urnenreihengrabstätte einschließlich GedenkplatteDer Betrag enthält die Gedenkplatte von 464,10 Euro nach Ziffer I.15, weil der Tarif die Grabart ausdrücklich ohne Grabplatte auspreist und Paragraf 15 Absatz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung die Platte verlangt. Nach Paragraf 15 Absatz 2 obliegen Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung. | 2.284,10 € | 600,00 € | 2.884,10 € | 20 J. | Ziffer I.13, Ziffer I.15 und Ziffer II.6 des Gebührentarifs |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier UrnenNach Paragraf 20 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung können in einer Urnenwahlgrabstätte bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Der Betrag gilt für die Grabstätte, die Bestattungsgebühr von 600 Euro fällt je Beisetzung an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.10 je Jahr 84 Euro. | 1.680,00 € | 600,00 € | 2.280,00 € | 20 J. | Ziffer I.9 und Ziffer II.6 des Gebührentarifs |
| Baumgrabstätte für eine UrnenbeisetzungNach Paragraf 18 Absatz 6 der Bestattungs- und Friedhofssatzung erfolgen Pflegeeingriffe in den Gehölzbestand und den Bodenwuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; nach Absatz 5 kennzeichnet sie die Grabstätte selbst mit einem einheitlichen Schild an einer Gedenkstelle. Zugelassen ist nur eine biologisch abbaubare Urne, je Baumgrabstätte eine Urne als Reihenbestattung. Angeboten zurzeit nur auf dem Hauptfriedhof St. Audomar. | 2.145,00 € | 600,00 € | 2.745,00 € | 20 J. | Ziffer I.14 und Ziffer II.6 des Gebührentarifs |
32 weitere Gebühren in der Satzung von Frechen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bereitung eines Wahl- oder Reihengrabs einschließlich Bestattung | 1.340,00 € | Ziffer II.1 des Gebührentarifs |
| Bereitung eines Tiefgrabs einschließlich Bestattung, Erstbestattung | 1.725,00 € | Ziffer II.2 des Gebührentarifs |
| Bereitung eines Tiefgrabs einschließlich Bestattung, Zweitbestattung | 1.340,00 € | Ziffer II.3 des Gebührentarifs |
| Bereitung eines Reihengrabs für Kinder einschließlich Bestattung | 725,00 € | Ziffer II.4 des Gebührentarifs |
| Bestattung für Tot- und Fehlgeburten, wenn keine planmäßige Grabstelle beansprucht wird | 35,00 € | Ziffer II.5 des Gebührentarifs |
| Bereitung eines Urnengrabs einschließlich Bestattung | 600,00 € | Ziffer II.6 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Jahr | 127,25 € | Ziffer I.2 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Tiefgrab, je Jahr | 160,00 € | Ziffer I.4 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Jahr | 84,00 € | Ziffer I.10 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte nach muslimischem Ritus, je Jahr | 150,88 € | Ziffer I.17 des Gebührentarifs |
| Gedenkplatte bei den pflegefreien Grabnutzungsarten | 464,10 € | Ziffer I.15 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Trauerhalle | 295,00 € | Ziffer III.1 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Leichenhalle | 100,00 € | Ziffer III.2 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Leichenhalle zur Urnenaufbewahrung | 35,00 € | Ziffer III.3 des Gebührentarifs |
| Ausgraben einer Leiche vor Ablauf der Verwesungsfrist, Personen ab 5 Jahren | 2.075,00 € | Ziffer IV.1 Buchstabe a des Gebührentarifs |
| Ausgraben einer Leiche vor Ablauf der Verwesungsfrist, Personen unter 5 Jahren | 1.300,00 € | Ziffer IV.1 Buchstabe b des Gebührentarifs |
| Ausgraben einer Leiche nach Ablauf der Verwesungsfrist, Personen ab 5 Jahren | 1.685,00 € | Ziffer IV.2 Buchstabe a des Gebührentarifs |
| Ausgraben einer Leiche nach Ablauf der Verwesungsfrist, Personen unter 5 Jahren | 1.085,00 € | Ziffer IV.2 Buchstabe b des Gebührentarifs |
| Umbetten oder Tieferlegen einer Leiche vor Ablauf der Verwesungsfrist, Personen ab 5 Jahren | 3.025,00 € | Ziffer V.1 Buchstabe a des Gebührentarifs |
| Umbetten oder Tieferlegen einer Leiche vor Ablauf der Verwesungsfrist, Personen unter 5 Jahren | 1.645,00 € | Ziffer V.1 Buchstabe b des Gebührentarifs |
| Umbetten oder Tieferlegen einer Leiche nach Ablauf der Verwesungsfrist, Personen ab 5 Jahren | 2.270,00 € | Ziffer V.2 Buchstabe a des Gebührentarifs |
| Umbetten oder Tieferlegen einer Leiche nach Ablauf der Verwesungsfrist, Personen unter 5 Jahren | 1.425,00 € | Ziffer V.2 Buchstabe b des Gebührentarifs |
| Ausgrabung einer Urne | 320,00 € | Ziffer VI.1 des Gebührentarifs |
| Umbettung einer Urne | 465,00 € | Ziffer VI.2 des Gebührentarifs |
| Abräumung eines Einzelgrabs | 380,00 € | Ziffer VII.1 des Gebührentarifs |
| Abräumung eines Doppelgrabs | 745,00 € | Ziffer VII.2 des Gebührentarifs |
| Abräumung eines Dreiergrabs | 1.110,00 € | Ziffer VII.3 des Gebührentarifs |
| Abräumung eines Urnengrabs | 195,00 € | Ziffer VII.4 des Gebührentarifs |
| Grabpflege eines Erdgrabs bei Räumung vor Ablauf der Verwesungsfrist, je Jahr | 95,00 € | Ziffer VIII.1 des Gebührentarifs |
| Grabpflege eines Urnengrabs bei Räumung vor Ablauf der Verwesungsfrist, je Jahr | 50,00 € | Ziffer VIII.2 des Gebührentarifs |
| Änderung eines Normalgrabs in ein Tiefgrab | 655,00 € | Ziffer IX.1 des Gebührentarifs |
| Genehmigung eines Grabmals | 65,00 € | Ziffer IX.2 des Gebührentarifs |
Was ein Grab in Frechen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.575,00 €
Erdreihengrabstätte in Frechen, über 20 Jahre, das sind 428,75 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer I.5 und Ziffer II.1 des Gebührentarifs | 2.035,00 € |
| BestattungZiffer II.1 des Gebührentarifs | 1.340,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.375,00 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Frechen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nicht möglich. Die Pflege liegt beim Verfügungsberechtigten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Frechen mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 672, vom 13.12.2019 in der Fassung der 7. Änderung vom 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
9 Fragen, die die Satzung von Frechen offenlässt
- Die Gedenkplatte von 464,10 Euro nach Ziffer I.15 rechnen wir in die Nutzungsgebühr der beiden pflegefreien Grabarten ein. Paragraf 15 Absatz 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung erlaubt dem Inhaber der Grabnummernkarte, die Platte selbst zu beauftragen statt sie über die Stadt zu beziehen. Was ein Steinmetz dafür verlangt, steht nicht in der Satzung. Der Tarifbetrag ist der einzige belegte Preis für diese Pflichtleistung.
- Der Tarif nennt für das Wahlgrab, das Tiefgrab und das Urnenwahlgrab jeweils nur einen Betrag und sagt nicht ausdrücklich, ob er je Grabstelle oder je Grabstätte gilt. Nach Paragraf 20 Absatz 7 der Bestattungs- und Friedhofssatzung verbreitert sich eine mehrstellige Wahlgrabstätte um 1,20 Meter je Stelle. Wir lesen den Betrag als Preis der einstelligen Grabstätte. Für mehrstellige Gräber liegt er entsprechend höher.
- Das gewöhnliche Erdreihengrab kostet 3.375 Euro und ist damit teurer als das anonyme mit 3.320 Euro. Der Abstand ist gering, weil Frechen die anonyme Bestattung nicht als Sparangebot führt: Sie setzt nach Paragraf 16 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung voraus, dass sie dem Willen der verstorbenen Person entspricht.
- Für die Sondergrabstätte für Fehl- und Totgeburten nennt der Tarif keine Nutzungsgebühr. Wir tragen deshalb null Euro ein und führen nur die Bestattungsgebühr von 35 Euro nach Ziffer II.5. Diese Ziffer gilt ausdrücklich, wenn keine planmäßige Grabstelle beansprucht wird; wird die Beisetzung stattdessen in einem vorhandenen Wahl- oder Reihengrab vorgenommen, gelten dessen Gebühren.
- Die Ruhezeit beträgt in Frechen einheitlich zwanzig Jahre, die Nutzungszeit eines Wahlgrabs ebenfalls. Nur beim Kindergrab und bei der Sondergrabstätte für Fehl- und Totgeburten sind es fünfzehn Jahre, beim muslimischen Wahlgrab wahlweise fünfundzwanzig oder vierzig.
- Die Benutzung der Trauerhalle kostet 295 Euro und die der Leichenhalle 100 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, ebenso wenig die Grabmalgenehmigung von 65 Euro.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit erhebt Frechen nicht: Nach Paragraf 14 Absatz 3 und Paragraf 15 Absatz 6 der Bestattungs- und Friedhofssatzung räumt die Friedhofsverwaltung Reihengrabfelder und pflegefreie Grabfelder kostenfrei ab. Die Abräumgebühren des Abschnitts VII betreffen Wahlgräber.
- Die Satzung gilt für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe St. Audomar als Hauptfriedhof, den Evangelischen Friedhof, Bachem, Buschbell alt und neu, Königsdorf Süd und Nord, Habbelrath, Grefrath und den Jüdischen Friedhof sowie aufgrund vertraglicher Vereinbarung den Parkfriedhof Elisabeth-Heim Königsdorf. Nicht jede Grabart wird auf jedem Friedhof angeboten: Die anonymen Grabstätten, die Baumgrabstätten und das Feld für Fehl- und Totgeburten gibt es nach Anlage 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nur auf dem Hauptfriedhof St. Audomar, das muslimische Grabfeld nur auf dem Friedhof Buschbell-Neu.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die Öffnungszeiten des Rathauses und die Durchwahl der Friedhofsverwaltung.
Friedhöfe in Frechen und die Gebühren von 314 weiteren Gemeinden
- Die 8 Friedhöfe in FrechenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jüchen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zirndorf15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dingelstädt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Frechen mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 672 vom 13.12.2019 in der Fassung der 7. Änderung vom 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Frechen, Ortsrecht Nummer 671 vom 17.07.2013 in der Fassung der 3. Änderung vom 27.04.2018
- Ortsrechtssammlung der Stadt Frechen, Verzeichnis der geltenden Satzungen Stand des Abrufs am 31.08.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.