Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05562016
Alle 12 Friedhöfe in Haltern am See
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02364 933-0
- Stadt Haltern am See, Technische Dienste und Baubetriebshof, Friedhofsverwaltung
- 1.825,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 646,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 12
- Friedhöfe mit Namen
45721 Haltern am See
Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr
Urnengrabstelle
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 12 Friedhöfe in Haltern am See nehmen zusammen 15,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Sundernfriedhof ist der größte mit 5,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,4 km entfernt, der entlegenste 7,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 7 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Haltern am See rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Haltern am See, Technische Dienste und Baubetriebshof, Friedhofsverwaltung
Dr.-Conrads-Straße 145721 Haltern am See
02364 933-0
- Sprechzeiten
- Montag 8:30 bis 17:30 UhrDienstag bis Donnerstag 8:30 bis 16 UhrFreitag 8:30 bis 12 UhrMittagspause täglich 12 bis 13:30 Uhr, Termine bitte vorher vereinbaren
Die 12 Friedhöfe in Haltern am See, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Sundernfriedhof | 5,6 ha | 1,4 km | 1 Anlagen, nächste 200 m | Sundernfriedhof, 210 mBus BB Haltern | keine Angabe |
| Kommunalfriedhof Sythen | 2,8 ha | 3,3 km | keine erfasst | Sythen Friedhof, 180 mBus 273 | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof St. Sixtus | 2,2 ha | 1,9 km | 18 Anlagen, nächste 100 m | Hullerner Straße, 140 mBus 204, Bus 273, Bus BB Haltern | christlich, römisch-katholisch |
| Waldfriedhof | 1,3 ha | 5,5 km | 1 Anlagen, nächste 330 m | Bodelschwinghstraße, 380 m | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof | 1 ha | 1,5 km | 1 Anlagen, nächste 120 m | Evangelischer Friedhof, 140 mBus BB Haltern | christlich, evangelisch |
| Waldfriedhof | 1 ha | 7,5 km | 1 Anlagen, nächste 80 m | Antrup Kemper, 260 m | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof St. Joseph | 2.470 m² | 2,8 km | 5 Anlagen, nächste 110 m | Thiestraße, 50 mBus 204, Bus 273 | christlich, römisch-katholisch |
| Heilig-Kreuz | 2.360 m² | 4,2 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Am Wacholderbusch, 160 m | christlich |
| Kath. Friedhof Bossendorf | 1.830 m² | 3,3 km | 6 Anlagen, nächste 250 m | Holtkampweg, 110 mBus 288 | christlich, katholisch |
| Jüdischer Friedhof | 1.740 m² | 1,8 km | 21 Anlagen, nächste 80 m | Hullerner Straße, 70 mBus 204, Bus 273, Bus BB Haltern | jüdisch |
| Kath. Friedhof Hullern | 1.700 m² | 7,8 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Hullern Ehrenmal, 170 mBus 272, Bus 545 | keine Angabe |
| Stift | 1.690 m² | 5,4 km | 1 Anlagen, nächste 90 m | Stiftsplatz, 120 mBus 288 | christlich, katholisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Haltern am See kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Borken | 24,4 km | 1.174,00 €Reihengrab für Erdbestattungen651,00 € gespart | 429,00 €Ascheverstreuung auf dem Aschenstreufeld des Waldfriedhofs217,00 € gespart |
| Coesfeld | 20,9 km | 1.270,50 €Einzelreihengrabstätte für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr554,50 € gespart | 356,00 €Urnenreihengrabstätte für eine Urne290,00 € gespart |
| Münster | 37,8 km | 1.506,00 €Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften Lebensjahres319,00 € gespart | 925,00 €Aschestreufeld |
| Bottrop | 31,7 km | 1.791,40 €Anonymes Reihengrab für Sargbeisetzung33,60 € gespart | 1.170,28 €Ausstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld, je Asche |
| Haltern am See (hier) | - | 1.825,00 €Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 646,00 €Urnengrabstelle |
| Oberhausen | 39,5 km | 1.914,00 €Reihengrab Sarg | 905,00 €Reihengrab Urne |
| Herten | 19 km | 1.963,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 915,00 €Streufeldbestattung auf dem Aschestreufeld |
| Essen | 35,3 km | 2.020,00 €Reihengrab für Erwachsene vom 4. Lebensjahr | 1.315,00 €Anonymes Urnenreihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 39,5 km | 651,00 €in Borken, 24,4 km entfernt | 290,00 €in Coesfeld, 20,9 km entfernt |
Was ein Grab in Haltern am See kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See in den Ortsteilen Haltern-Mitte, Haltern-Flaesheim, Haltern-Hullern und Haltern-Sythen, Ortsrecht 6.02, vom 14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Haltern am See. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.251,00 € | 574,00 € | 1.825,00 € | 25 | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.1 und Buchstabe A Ziffer 1.1 |
| Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung 15 Jahre. | 311,00 € | 212,00 € | 523,00 € | 15 | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.2 und Buchstabe A Ziffer 1.2 |
| RasenreihengrabstelleDer Betrag enthält neben dem Nutzungsrecht von 1.126 Euro die 281 Euro, die Buchstabe E für Pflege und Rasenschnitt über die 25 Jahre Nutzungszeit verlangt. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung unterliegt die Unterhaltung ausschließlich der Stadt, eine eigene gärtnerische Gestaltung ist nicht zulässig; erlaubt ist nur eine ebenerdige Natursteingrabplatte von 40 mal 30 Zentimetern. Die Friedhofssatzung nennt diese Grabart nur für den Kommunalfriedhof Sundern. | 1.407,00 € | 574,00 € | 1.981,00 € | 25 | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.3, Buchstabe E und Buchstabe A Ziffer 1.1 |
| Familiengrabstätte, je SarggrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 40 Jahre verliehen, die Grabstätte ist mindestens zweistellig und der Betrag gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.2 je Grabstelle und Jahr 58 Euro und muss immer für sämtliche Grabstellen der Familiengraburkunde und für mindestens ein Jahr erfolgen. | 2.328,00 € | 574,00 € | 2.902,00 € | 40 | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 2.1 und Buchstabe A Ziffer 1.1 |
| UrnengrabstelleDie günstigste Grabart in Haltern am See. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenreihengrabstätte ist nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 587,00 € | 59,00 € | 646,00 € | 25 | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.4 und Buchstabe A Ziffer 2 |
| UrnenbaumgrabDer Betrag enthält neben dem Nutzungsrecht von 587 Euro die 280 Euro, die Buchstabe F für Baumpflege und Rasenschnitt über die 25 Jahre Nutzungszeit verlangt. Nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegt die ein- oder zweistellige Grabstätte im Wurzelbereich eines Baumes, die Unterhaltung unterliegt ausschließlich der Stadt, und erlaubt ist nur eine ebenerdige Natursteingrabplatte. Beide Positionen kamen erst mit der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015 in den Tarif. | 867,00 € | 59,00 € | 926,00 € | 25 | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.5, Buchstabe F und Buchstabe A Ziffer 2 |
Häufige Fragen zu Haltern am See
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Haltern am See?
- In Haltern am See sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 15,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Haltern am See?
- Sundernfriedhof ist mit 5,6 ha der größte Friedhof in Haltern am See. Er liegt 1,4 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Haltern am See?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Haltern am See gelten 25 Jahre für Aschen und Leichen vom vollendeten 5. Lebensjahr an nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Leichen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 40 Jahre für Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 35 Jahre für Ehrengrabstätte nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Haltern am See?
- Ein Grab in Haltern am See kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengrabstelle mit 646,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See in den Ortsteilen Haltern-Mitte, Haltern-Flaesheim, Haltern-Hullern und Haltern-Sythen, Ortsrecht 6.02, vom 14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist.
- Wer ist für die Friedhöfe in Haltern am See zuständig?
- Für die Friedhöfe in Haltern am See ist Stadt Haltern am See, Technische Dienste und Baubetriebshof, Friedhofsverwaltung zuständig, Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See, Telefon 02364 933-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Haltern am See, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See in den Ortsteilen Haltern-Mitte, Haltern-Flaesheim, Haltern-Hullern und Haltern-Sythen, Ortsrecht 6.02 vom 14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist
- Friedhofssatzung der Stadt Haltern am See, Ortsrecht 6.01 vom 19.12.2003, bereinigte Fassung Stand 02.2019 einschließlich der 3. Änderungssatzung vom 30.01.2019
- Ortsrechte und Satzungen der Stadt Haltern am See, Verzeichnis mit den Nummern 6.01 und 6.02 Stand 04.09.2026, nennt für beide Satzungen keine jüngere Fassung
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.