Borken · Nordrhein-Westfalen · AGS 05554012
Friedhofsgebühren in Borken, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken mit Gebührentabelle als Anlage, vom 17. Dezember 2020, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Borken und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Borken.
- 429,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.120,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 17
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen, ohne Unterschied nach Alter oder Bestattungsart
Ascheverstreuung auf dem Aschenstreufeld des Waldfriedhofs, mit Beisetzung
Pflegefreies Gemeinschaftswahlgrab für Erdbestattungen, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Borken kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Borken
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Kinderreihengrab bis Ende des 3. LebensjahresDie Beisetzungsgebühr ist die Gebühr für Verstorbene bis Ende des 5. Lebensjahres nach Ziffer 1.1 a. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung auch für Kinder 25 Jahre. | 197,00 € | 363,00 € | 560,00 € | 25 J. | Ziffer 4.1 a und Ziffer 1.1 a der Gebührentabelle |
| Reihengrab für ErdbestattungenDas günstigste Erdgrab in Borken. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 488,00 € | 686,00 € | 1.174,00 € | 25 J. | Ziffer 4.1 b und Ziffer 1.1 b der Gebührentabelle |
| Rasenreihengrab für ErdbestattungenNach Paragraf 19 der Friedhofssatzung erfolgen Anlage und Pflege der Rasengrabstätte auf Dauer der Ruhezeit ausschließlich durch den Friedhofsträger. Die im Tarif als optional bezeichnete Bronzetafel für 414 Euro ist in diesem Betrag nicht enthalten. | 1.240,00 € | 707,00 € | 1.947,00 € | 25 J. | Ziffer 4.2 a und Ziffer 1.2 b der Gebührentabelle |
| Pflegefreies Gemeinschaftsrasenreihengrab für ErdbestattungenNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird die pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage insgesamt vom Friedhofsträger bepflanzt und in Ordnung gehalten, eine Einzelgrabpflege entfällt. Die Bronzetafel ist im Betrag enthalten. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 16 Absatz 5 für Reihengrabstätten 25 Jahre. | 1.986,00 € | 707,00 € | 2.693,00 € | 25 J. | Ziffer 4.2 b und Ziffer 1.2 b der Gebührentabelle |
| Anonymes Rasenreihengrab für ErdbestattungenDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Borken. Nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung sind anonyme Grabstätten ohne individuelle Kennzeichnung, und Anlage und Unterhaltung unterliegen ausschließlich dem Friedhofsträger. | 1.074,00 € | 707,00 € | 1.781,00 € | 25 J. | Ziffer 4.2 c und Ziffer 1.2 b der Gebührentabelle |
| Wahlgrab für Erdbestattungen, je GrabstelleDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 6.1 a je Jahr ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr. | 864,00 € | 728,00 € | 1.592,00 € | 30 J. | Ziffer 4.3 a und Ziffer 1.3 b der Gebührentabelle |
| Pflegefreies Gemeinschaftswahlgrab für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Betrag setzt sich aus 2.395 Euro für die Grabstelle, 583 Euro für das Denkmal und 414 Euro für die Bronzetafel zusammen. Beide sind nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung verpflichtend und werden vom Friedhofsträger errichtet. Nach Paragraf 16 Absatz 2 pflegt der Friedhofsträger die gesamte Anlage. | 3.392,00 € | 728,00 € | 4.120,00 € | 30 J. | Ziffer 4.3 b und Ziffer 1.3 b der Gebührentabelle |
| Muslimisches Wahlgrab, je GrabstelleDer Tarif entspricht dem des gewöhnlichen Wahlgrabs. Die Satzung nennt für das muslimische Wahlgrab keine abweichende Nutzungszeit, es gelten die 30 Jahre nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung. | 864,00 € | 728,00 € | 1.592,00 € | 30 J. | Ziffer 4.3 c und Ziffer 1.3 b der Gebührentabelle |
9 Grabarten für die Urne in Borken
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Borken. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 136,00 € | 299,00 € | 435,00 € | 25 J. | Ziffer 5.1 a und Ziffer 2.1 der Gebührentabelle |
| Rasenreihengrab für UrnenbeisetzungenNach Paragraf 19 der Friedhofssatzung erfolgen Anlage und Pflege der Rasengrabstätte auf Dauer der Ruhezeit ausschließlich durch den Friedhofsträger. Die im Tarif als optional bezeichnete Bronzetafel für 414 Euro ist in diesem Betrag nicht enthalten. | 250,00 € | 320,00 € | 570,00 € | 25 J. | Ziffer 5.2 a und Ziffer 2.2 der Gebührentabelle |
| Pflegefreies Gemeinschaftsrasenreihengrab für UrnenbeisetzungenNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung hält der Friedhofsträger die gesamte Gemeinschaftsgrabanlage in Ordnung, eine Einzelgrabpflege entfällt. Die Bronzetafel ist im Betrag enthalten. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 16 Absatz 5 für Reihengrabstätten 25 Jahre. | 760,00 € | 320,00 € | 1.080,00 € | 25 J. | Ziffer 5.2 b und Ziffer 2.2 der Gebührentabelle |
| Anonymes Rasenreihengrab für UrnenbeisetzungenNach Paragraf 20 der Friedhofssatzung sind anonyme Grabstätten ohne individuelle Kennzeichnung, und Anlage und Unterhaltung unterliegen ausschließlich dem Friedhofsträger. | 225,00 € | 320,00 € | 545,00 € | 25 J. | Ziffer 5.2 c und Ziffer 2.2 der Gebührentabelle |
| Urnenwahlgrab, je GrabstelleDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 6.1 b je Jahr ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr. | 314,00 € | 341,00 € | 655,00 € | 30 J. | Ziffer 5.3 a und Ziffer 2.3 der Gebührentabelle |
| Pflegefreies Gemeinschaftswahlgrab für Urnenbeisetzungen, je GrabstelleDer Betrag setzt sich aus 451 Euro für die Grabstelle, 570 Euro für das Denkmal und 414 Euro für die Bronzetafel zusammen. Beide sind nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung verpflichtend. Nach Paragraf 16 Absatz 2 pflegt der Friedhofsträger die gesamte Anlage. | 1.435,00 € | 341,00 € | 1.776,00 € | 30 J. | Ziffer 5.3 b und Ziffer 2.3 der Gebührentabelle |
| Baumurnenwahlgrab im Bestattungswald am Waldfriedhof, je GrabstelleDer Betrag setzt sich aus 270 Euro für die Grabstelle und 331 Euro für die nach Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung verpflichtende Alutafel zusammen. Für Baumwahlgrabstätten gelten nach Paragraf 21 Absatz 6 im Übrigen die Regelungen des Paragrafen 14, also 30 Jahre Nutzungszeit. | 601,00 € | 341,00 € | 942,00 € | 30 J. | Ziffer 5.3 c und Ziffer 2.3 der Gebührentabelle |
| Urnenwandkammer am Waldfriedhof, für bis zu zwei UrnenDie Urnenwand steht nach Paragraf 15 a Absatz 1 der Friedhofssatzung nur auf dem Waldfriedhof Borken. Die Kammer wird nach Absatz 2 für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren vergeben und fasst zwei Urnen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 6.2 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr. | 322,00 € | 309,00 € | 631,00 € | 25 J. | Ziffer 5.4 und Ziffer 2.4 der Gebührentabelle |
| Ascheverstreuung auf dem Aschenstreufeld des WaldfriedhofsDie günstigste Beisetzung in Borken. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung wird die Asche auf einem Bereich des Waldfriedhofs verstreut, es wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. Wir setzen die Ruhezeit von 25 Jahren nach Paragraf 10 an. | 225,00 € | 204,00 € | 429,00 € | 25 J. | Ziffer 5.5 und Ziffer 2.5 der Gebührentabelle |
28 weitere Gebühren in der Satzung von Borken
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung im Reihengrab, bis Ende des 5. Lebensjahres | 363,00 € | Ziffer 1.1 a der Gebührentabelle |
| Erdbestattung im Reihengrab, über dem 5. Lebensjahr | 686,00 € | Ziffer 1.1 b der Gebührentabelle |
| Erdbestattung im Rasenreihengrab, bis Ende des 5. Lebensjahres | 384,00 € | Ziffer 1.2 a der Gebührentabelle |
| Erdbestattung im Rasenreihengrab, über dem 5. Lebensjahr | 707,00 € | Ziffer 1.2 b der Gebührentabelle |
| Erdbestattung im Wahlgrab, bis Ende des 5. Lebensjahres | 405,00 € | Ziffer 1.3 a der Gebührentabelle |
| Erdbestattung im Wahlgrab, über dem 5. Lebensjahr | 728,00 € | Ziffer 1.3 b der Gebührentabelle |
| Urnenbeisetzung im Reihengrab | 299,00 € | Ziffer 2.1 der Gebührentabelle |
| Urnenbeisetzung im Rasenreihengrab | 320,00 € | Ziffer 2.2 der Gebührentabelle |
| Urnenbeisetzung im Wahlgrab | 341,00 € | Ziffer 2.3 der Gebührentabelle |
| Urnenbeisetzung in der Urnenkammer | 309,00 € | Ziffer 2.4 der Gebührentabelle |
| Ascheverstreuung | 204,00 € | Ziffer 2.5 der Gebührentabelle |
| Sargumbettung, bis Ende des 5. Lebensjahres | 636,00 € | Ziffer 3.1 a der Gebührentabelle |
| Sargumbettung, über dem 5. Lebensjahr | 958,00 € | Ziffer 3.1 b der Gebührentabelle |
| Urnenumbettung | 571,00 € | Ziffer 3.1 c der Gebührentabelle |
| Sargausgrabung, bis Ende des 5. Lebensjahres | 416,00 € | Ziffer 3.2 a der Gebührentabelle |
| Sargausgrabung, über dem 5. Lebensjahr | 738,00 € | Ziffer 3.2 b der Gebührentabelle |
| Urnenausgrabung | 352,00 € | Ziffer 3.2 c der Gebührentabelle |
| Optionale Bronzetafel zum Rasenreihengrab, liefern, beschriften und anbringen | 414,00 € | Ziffer 4.2 a und Ziffer 5.2 a der Gebührentabelle |
| Verpflichtendes Denkmal zum pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab für Erdbestattungen, liefern und aufstellen | 583,00 € | Ziffer 4.3 b der Gebührentabelle |
| Verpflichtende Bronzetafel zum pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab, liefern, beschriften und anbringen | 414,00 € | Ziffer 4.3 b und Ziffer 5.3 b der Gebührentabelle |
| Verpflichtendes Denkmal zum pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab für Urnenbeisetzungen, liefern und aufstellen | 570,00 € | Ziffer 5.3 b der Gebührentabelle |
| Verpflichtende Alutafel zum Baumurnenwahlgrab, liefern, beschriften und anbringen | 331,00 € | Ziffer 5.3 c der Gebührentabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Sargwahlgrab oder muslimischen Wahlgrab, je Jahr und Grabstelle | ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr nach Ziffer 4.3, beim pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab ohne Denkmal und Bronzetafel | Ziffer 6.1 a der Gebührentabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Jahr und Grabstelle | ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr nach Ziffer 5.3, beim pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab ohne Denkmal und Bronzetafel und beim Baumurnenwahlgrab ohne Alutafel | Ziffer 6.1 b der Gebührentabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenkammer, je Jahr | ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr nach Ziffer 5.4 | Ziffer 6.2 der Gebührentabelle |
| Benutzung der Leichenkammer | 195,00 € | Ziffer 7 der Gebührentabelle |
| Benutzung der Aussegnungshalle | 208,00 € | Ziffer 8 der Gebührentabelle |
| Benutzung des Raums für rituelle Waschungen | 95,00 € | Ziffer 9 der Gebührentabelle |
Was ein Grab in Borken über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.060,00 €
Kinderreihengrab bis Ende des 3. Lebensjahres in Borken, über 25 Jahre, das sind 282,40 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 4.1 a und Ziffer 1.1 a der Gebührentabelle | 197,00 € |
| BestattungZiffer 1.1 a der Gebührentabelle | 363,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 560,00 € |
Die Beisetzungsgebühr ist die Gebühr für Verstorbene bis Ende des 5. Lebensjahres nach Ziffer 1.1 a. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung auch für Kinder 25 Jahre.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken mit Gebührentabelle als Anlage, vom 17. Dezember 2020, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Borken offenlässt
- Wir haben die Lesefassung aus dem Ortsrecht nicht ungeprüft übernommen. Daneben liegt die Bekanntmachung der zweiten Änderungssatzung vom 18.12.2025 aus dem Verzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen; beide Gebührentabellen stimmen Zeile für Zeile überein. Das Verzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen ist von Januar bis August 2026 durchgesehen und enthält keine jüngere Änderung zum Friedhofswesen. Eine eigene Seite Amtsblatt gibt es auf borken.de nicht mehr, das Verzeichnis hat sie abgelöst.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für die vier von der Stadt verwalteten Friedhöfe: Friedhof Borken am Butenwall, Friedhof Borkenwirthe und Burlo, Friedhof Gemen und Waldfriedhof Borken am Dülmener Weg. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die die Zentralrendantur Borken veröffentlicht und die wir nicht erfassen.
- Beim pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab und beim Baumurnenwahlgrab rechnen wir Denkmal, Bronzetafel beziehungsweise Alutafel in die Nutzungsgebühr ein. Der Beleg ist die Fußnote zu Ziffer 6.1 der Gebührentabelle: Sie bemisst die Verlängerung mit einem Dreißigstel der Gebühr ohne Denkmal und Bronzetafel beziehungsweise ohne Alutafel, was voraussetzt, dass diese Beträge sonst Teil der Gebühr sind. Paragraf 16 Absatz 4 und Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung machen sie außerdem verpflichtend.
- Die beim einfachen Rasenreihengrab genannte Bronzetafel für 414 Euro ist im Tarif ausdrücklich als optional bezeichnet, und Paragraf 19 der Friedhofssatzung lässt daneben eine selbst beschaffte Grabplatte zu. Wir rechnen sie deshalb nicht in die Nutzungsgebühr ein und führen sie unter den weiteren Gebühren.
- Das Baumurnenwahlgrab führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 21 der Friedhofssatzung verbietet zwar Grabschmuck, Anpflanzungen und Grabmale im Bestattungswald, sagt aber nirgends, dass der Friedhofsträger die Grabstätte pflegt. Paragraf 28 Absatz 1 nimmt von der Pflicht zur dauernden Instandhaltung ausdrücklich nur die pflegefreien Gemeinschaftsgrabstätten aus, nicht die Baumwahlgrabstätten. Ein Grabschmuckverbot ist keine Pflegeübernahme.
- Die Urnenwandkammer führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 15 a der Friedhofssatzung regelt Verschluss- und Gedenkplatten und weist deren Beschaffung den Nutzungsberechtigten zu, sagt aber nichts über die Pflege der Anlage.
- Die Verlängerungsgebühren stehen in der Satzung nicht als Betrag, sondern als Bruchteil der Erwerbsgebühr. Wir geben sie deshalb als Text wieder und rechnen sie nicht aus.
- Die Gebührentabelle nennt für das muslimische Wahlgrab denselben Betrag wie für das gewöhnliche Wahlgrab. Eine eigene Beisetzungsgebühr gibt es dafür nicht; wir setzen die Gebühr für das Wahlgrab nach Ziffer 1.3 b an.
- Die Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer, der Aussegnungshalle und des Raums für rituelle Waschungen sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Eine eigene Seite der Friedhofsverwaltung mit Anschrift, Durchwahl und Sprechzeiten veröffentlicht die Stadt auf ihrem neuen Internetauftritt nicht mehr; die früheren Adressen unter rathaus-service-beteiligung liefern 404. Wir nennen deshalb die Anschrift, die Zentralnummer und die Öffnungszeiten des Rathauses, wie sie die Stadt auf ihrer Rathausseite angibt, und verlinken auf die Seite mit dem Ortsrecht.
- Die Gebührensatzung nennt keine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr und keine Jahresgebühr. Sie verweist auch nicht auf einen Vervielfältigungsfaktor aus der Haushaltssatzung.
Friedhöfe in Borken und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in BorkenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken mit Gebührentabelle als Anlage vom 17. Dezember 2020, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026
- Bekanntmachung der Satzung vom 18. Dezember 2025 zur Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken, vollständige Gebührentabelle beschlossen vom Rat am 17. Dezember 2025, bekannt gemacht am 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 20. Februar 2020, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Juni 2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.