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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Borken · Nordrhein-Westfalen · AGS 05554012

Friedhofsgebühren in Borken, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken mit Gebührentabelle als Anlage, vom 17. Dezember 2020, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Borken und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Borken.

429,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Ascheverstreuung auf dem Aschenstreufeld des Waldfriedhofs, mit Beisetzung

4.120,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Pflegefreies Gemeinschaftswahlgrab für Erdbestattungen, je Grabstelle, mit Beisetzung

17
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Leichen und Aschen, ohne Unterschied nach Alter oder Bestattungsart

Paragraf 10 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Borken kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Borken führt 17 Grabarten. Die günstigste ist Ascheverstreuung auf dem Aschenstreufeld des Waldfriedhofs mit 429,00 €, die teuerste Pflegefreies Gemeinschaftswahlgrab für Erdbestattungen, je Grabstelle mit 4.120,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken mit Gebührentabelle als Anlage, vom 17. Dezember 2020, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

8 Grabarten für die Erdbestattung in Borken

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Kinderreihengrab bis Ende des 3. LebensjahresDie Beisetzungsgebühr ist die Gebühr für Verstorbene bis Ende des 5. Lebensjahres nach Ziffer 1.1 a. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung auch für Kinder 25 Jahre.197,00 €363,00 €560,00 €25 J.Ziffer 4.1 a und Ziffer 1.1 a der Gebührentabelle
Reihengrab für ErdbestattungenDas günstigste Erdgrab in Borken. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.488,00 €686,00 €1.174,00 €25 J.Ziffer 4.1 b und Ziffer 1.1 b der Gebührentabelle
Rasenreihengrab für ErdbestattungenNach Paragraf 19 der Friedhofssatzung erfolgen Anlage und Pflege der Rasengrabstätte auf Dauer der Ruhezeit ausschließlich durch den Friedhofsträger. Die im Tarif als optional bezeichnete Bronzetafel für 414 Euro ist in diesem Betrag nicht enthalten.1.240,00 €707,00 €1.947,00 €25 J.Ziffer 4.2 a und Ziffer 1.2 b der Gebührentabelle
Pflegefreies Gemeinschaftsrasenreihengrab für ErdbestattungenNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird die pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage insgesamt vom Friedhofsträger bepflanzt und in Ordnung gehalten, eine Einzelgrabpflege entfällt. Die Bronzetafel ist im Betrag enthalten. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 16 Absatz 5 für Reihengrabstätten 25 Jahre.1.986,00 €707,00 €2.693,00 €25 J.Ziffer 4.2 b und Ziffer 1.2 b der Gebührentabelle
Anonymes Rasenreihengrab für ErdbestattungenDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Borken. Nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung sind anonyme Grabstätten ohne individuelle Kennzeichnung, und Anlage und Unterhaltung unterliegen ausschließlich dem Friedhofsträger.1.074,00 €707,00 €1.781,00 €25 J.Ziffer 4.2 c und Ziffer 1.2 b der Gebührentabelle
Wahlgrab für Erdbestattungen, je GrabstelleDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 6.1 a je Jahr ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr.864,00 €728,00 €1.592,00 €30 J.Ziffer 4.3 a und Ziffer 1.3 b der Gebührentabelle
Pflegefreies Gemeinschaftswahlgrab für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Betrag setzt sich aus 2.395 Euro für die Grabstelle, 583 Euro für das Denkmal und 414 Euro für die Bronzetafel zusammen. Beide sind nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung verpflichtend und werden vom Friedhofsträger errichtet. Nach Paragraf 16 Absatz 2 pflegt der Friedhofsträger die gesamte Anlage.3.392,00 €728,00 €4.120,00 €30 J.Ziffer 4.3 b und Ziffer 1.3 b der Gebührentabelle
Muslimisches Wahlgrab, je GrabstelleDer Tarif entspricht dem des gewöhnlichen Wahlgrabs. Die Satzung nennt für das muslimische Wahlgrab keine abweichende Nutzungszeit, es gelten die 30 Jahre nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung.864,00 €728,00 €1.592,00 €30 J.Ziffer 4.3 c und Ziffer 1.3 b der Gebührentabelle

9 Grabarten für die Urne in Borken

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Borken. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht möglich.136,00 €299,00 €435,00 €25 J.Ziffer 5.1 a und Ziffer 2.1 der Gebührentabelle
Rasenreihengrab für UrnenbeisetzungenNach Paragraf 19 der Friedhofssatzung erfolgen Anlage und Pflege der Rasengrabstätte auf Dauer der Ruhezeit ausschließlich durch den Friedhofsträger. Die im Tarif als optional bezeichnete Bronzetafel für 414 Euro ist in diesem Betrag nicht enthalten.250,00 €320,00 €570,00 €25 J.Ziffer 5.2 a und Ziffer 2.2 der Gebührentabelle
Pflegefreies Gemeinschaftsrasenreihengrab für UrnenbeisetzungenNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung hält der Friedhofsträger die gesamte Gemeinschaftsgrabanlage in Ordnung, eine Einzelgrabpflege entfällt. Die Bronzetafel ist im Betrag enthalten. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 16 Absatz 5 für Reihengrabstätten 25 Jahre.760,00 €320,00 €1.080,00 €25 J.Ziffer 5.2 b und Ziffer 2.2 der Gebührentabelle
Anonymes Rasenreihengrab für UrnenbeisetzungenNach Paragraf 20 der Friedhofssatzung sind anonyme Grabstätten ohne individuelle Kennzeichnung, und Anlage und Unterhaltung unterliegen ausschließlich dem Friedhofsträger.225,00 €320,00 €545,00 €25 J.Ziffer 5.2 c und Ziffer 2.2 der Gebührentabelle
Urnenwahlgrab, je GrabstelleDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 6.1 b je Jahr ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr.314,00 €341,00 €655,00 €30 J.Ziffer 5.3 a und Ziffer 2.3 der Gebührentabelle
Pflegefreies Gemeinschaftswahlgrab für Urnenbeisetzungen, je GrabstelleDer Betrag setzt sich aus 451 Euro für die Grabstelle, 570 Euro für das Denkmal und 414 Euro für die Bronzetafel zusammen. Beide sind nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung verpflichtend. Nach Paragraf 16 Absatz 2 pflegt der Friedhofsträger die gesamte Anlage.1.435,00 €341,00 €1.776,00 €30 J.Ziffer 5.3 b und Ziffer 2.3 der Gebührentabelle
Baumurnenwahlgrab im Bestattungswald am Waldfriedhof, je GrabstelleDer Betrag setzt sich aus 270 Euro für die Grabstelle und 331 Euro für die nach Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung verpflichtende Alutafel zusammen. Für Baumwahlgrabstätten gelten nach Paragraf 21 Absatz 6 im Übrigen die Regelungen des Paragrafen 14, also 30 Jahre Nutzungszeit.601,00 €341,00 €942,00 €30 J.Ziffer 5.3 c und Ziffer 2.3 der Gebührentabelle
Urnenwandkammer am Waldfriedhof, für bis zu zwei UrnenDie Urnenwand steht nach Paragraf 15 a Absatz 1 der Friedhofssatzung nur auf dem Waldfriedhof Borken. Die Kammer wird nach Absatz 2 für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren vergeben und fasst zwei Urnen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 6.2 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr.322,00 €309,00 €631,00 €25 J.Ziffer 5.4 und Ziffer 2.4 der Gebührentabelle
Ascheverstreuung auf dem Aschenstreufeld des WaldfriedhofsDie günstigste Beisetzung in Borken. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung wird die Asche auf einem Bereich des Waldfriedhofs verstreut, es wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. Wir setzen die Ruhezeit von 25 Jahren nach Paragraf 10 an.225,00 €204,00 €429,00 €25 J.Ziffer 5.5 und Ziffer 2.5 der Gebührentabelle

28 weitere Gebühren in der Satzung von Borken

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung im Reihengrab, bis Ende des 5. Lebensjahres363,00 €Ziffer 1.1 a der Gebührentabelle
Erdbestattung im Reihengrab, über dem 5. Lebensjahr686,00 €Ziffer 1.1 b der Gebührentabelle
Erdbestattung im Rasenreihengrab, bis Ende des 5. Lebensjahres384,00 €Ziffer 1.2 a der Gebührentabelle
Erdbestattung im Rasenreihengrab, über dem 5. Lebensjahr707,00 €Ziffer 1.2 b der Gebührentabelle
Erdbestattung im Wahlgrab, bis Ende des 5. Lebensjahres405,00 €Ziffer 1.3 a der Gebührentabelle
Erdbestattung im Wahlgrab, über dem 5. Lebensjahr728,00 €Ziffer 1.3 b der Gebührentabelle
Urnenbeisetzung im Reihengrab299,00 €Ziffer 2.1 der Gebührentabelle
Urnenbeisetzung im Rasenreihengrab320,00 €Ziffer 2.2 der Gebührentabelle
Urnenbeisetzung im Wahlgrab341,00 €Ziffer 2.3 der Gebührentabelle
Urnenbeisetzung in der Urnenkammer309,00 €Ziffer 2.4 der Gebührentabelle
Ascheverstreuung204,00 €Ziffer 2.5 der Gebührentabelle
Sargumbettung, bis Ende des 5. Lebensjahres636,00 €Ziffer 3.1 a der Gebührentabelle
Sargumbettung, über dem 5. Lebensjahr958,00 €Ziffer 3.1 b der Gebührentabelle
Urnenumbettung571,00 €Ziffer 3.1 c der Gebührentabelle
Sargausgrabung, bis Ende des 5. Lebensjahres416,00 €Ziffer 3.2 a der Gebührentabelle
Sargausgrabung, über dem 5. Lebensjahr738,00 €Ziffer 3.2 b der Gebührentabelle
Urnenausgrabung352,00 €Ziffer 3.2 c der Gebührentabelle
Optionale Bronzetafel zum Rasenreihengrab, liefern, beschriften und anbringen414,00 €Ziffer 4.2 a und Ziffer 5.2 a der Gebührentabelle
Verpflichtendes Denkmal zum pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab für Erdbestattungen, liefern und aufstellen583,00 €Ziffer 4.3 b der Gebührentabelle
Verpflichtende Bronzetafel zum pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab, liefern, beschriften und anbringen414,00 €Ziffer 4.3 b und Ziffer 5.3 b der Gebührentabelle
Verpflichtendes Denkmal zum pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab für Urnenbeisetzungen, liefern und aufstellen570,00 €Ziffer 5.3 b der Gebührentabelle
Verpflichtende Alutafel zum Baumurnenwahlgrab, liefern, beschriften und anbringen331,00 €Ziffer 5.3 c der Gebührentabelle
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Sargwahlgrab oder muslimischen Wahlgrab, je Jahr und Grabstelleein Dreißigstel der Erwerbsgebühr nach Ziffer 4.3, beim pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab ohne Denkmal und BronzetafelZiffer 6.1 a der Gebührentabelle
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Jahr und Grabstelleein Dreißigstel der Erwerbsgebühr nach Ziffer 5.3, beim pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab ohne Denkmal und Bronzetafel und beim Baumurnenwahlgrab ohne AlutafelZiffer 6.1 b der Gebührentabelle
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenkammer, je Jahrein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr nach Ziffer 5.4Ziffer 6.2 der Gebührentabelle
Benutzung der Leichenkammer195,00 €Ziffer 7 der Gebührentabelle
Benutzung der Aussegnungshalle208,00 €Ziffer 8 der Gebührentabelle
Benutzung des Raums für rituelle Waschungen95,00 €Ziffer 9 der Gebührentabelle
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken mit Gebührentabelle als Anlage, vom 17. Dezember 2020, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026.

Was ein Grab in Borken über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.060,00 €

Kinderreihengrab bis Ende des 3. Lebensjahres in Borken, über 25 Jahre, das sind 282,40 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 4.1 a und Ziffer 1.1 a der Gebührentabelle197,00 €
BestattungZiffer 1.1 a der Gebührentabelle363,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde560,00 €

Die Beisetzungsgebühr ist die Gebühr für Verstorbene bis Ende des 5. Lebensjahres nach Ziffer 1.1 a. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung auch für Kinder 25 Jahre.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken mit Gebührentabelle als Anlage, vom 17. Dezember 2020, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Borken offenlässt

  • Wir haben die Lesefassung aus dem Ortsrecht nicht ungeprüft übernommen. Daneben liegt die Bekanntmachung der zweiten Änderungssatzung vom 18.12.2025 aus dem Verzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen; beide Gebührentabellen stimmen Zeile für Zeile überein. Das Verzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen ist von Januar bis August 2026 durchgesehen und enthält keine jüngere Änderung zum Friedhofswesen. Eine eigene Seite Amtsblatt gibt es auf borken.de nicht mehr, das Verzeichnis hat sie abgelöst.
  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für die vier von der Stadt verwalteten Friedhöfe: Friedhof Borken am Butenwall, Friedhof Borkenwirthe und Burlo, Friedhof Gemen und Waldfriedhof Borken am Dülmener Weg. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die die Zentralrendantur Borken veröffentlicht und die wir nicht erfassen.
  • Beim pflegefreien Gemeinschaftswahlgrab und beim Baumurnenwahlgrab rechnen wir Denkmal, Bronzetafel beziehungsweise Alutafel in die Nutzungsgebühr ein. Der Beleg ist die Fußnote zu Ziffer 6.1 der Gebührentabelle: Sie bemisst die Verlängerung mit einem Dreißigstel der Gebühr ohne Denkmal und Bronzetafel beziehungsweise ohne Alutafel, was voraussetzt, dass diese Beträge sonst Teil der Gebühr sind. Paragraf 16 Absatz 4 und Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung machen sie außerdem verpflichtend.
  • Die beim einfachen Rasenreihengrab genannte Bronzetafel für 414 Euro ist im Tarif ausdrücklich als optional bezeichnet, und Paragraf 19 der Friedhofssatzung lässt daneben eine selbst beschaffte Grabplatte zu. Wir rechnen sie deshalb nicht in die Nutzungsgebühr ein und führen sie unter den weiteren Gebühren.
  • Das Baumurnenwahlgrab führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 21 der Friedhofssatzung verbietet zwar Grabschmuck, Anpflanzungen und Grabmale im Bestattungswald, sagt aber nirgends, dass der Friedhofsträger die Grabstätte pflegt. Paragraf 28 Absatz 1 nimmt von der Pflicht zur dauernden Instandhaltung ausdrücklich nur die pflegefreien Gemeinschaftsgrabstätten aus, nicht die Baumwahlgrabstätten. Ein Grabschmuckverbot ist keine Pflegeübernahme.
  • Die Urnenwandkammer führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 15 a der Friedhofssatzung regelt Verschluss- und Gedenkplatten und weist deren Beschaffung den Nutzungsberechtigten zu, sagt aber nichts über die Pflege der Anlage.
  • Die Verlängerungsgebühren stehen in der Satzung nicht als Betrag, sondern als Bruchteil der Erwerbsgebühr. Wir geben sie deshalb als Text wieder und rechnen sie nicht aus.
  • Die Gebührentabelle nennt für das muslimische Wahlgrab denselben Betrag wie für das gewöhnliche Wahlgrab. Eine eigene Beisetzungsgebühr gibt es dafür nicht; wir setzen die Gebühr für das Wahlgrab nach Ziffer 1.3 b an.
  • Die Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer, der Aussegnungshalle und des Raums für rituelle Waschungen sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
  • Eine eigene Seite der Friedhofsverwaltung mit Anschrift, Durchwahl und Sprechzeiten veröffentlicht die Stadt auf ihrem neuen Internetauftritt nicht mehr; die früheren Adressen unter rathaus-service-beteiligung liefern 404. Wir nennen deshalb die Anschrift, die Zentralnummer und die Öffnungszeiten des Rathauses, wie sie die Stadt auf ihrer Rathausseite angibt, und verlinken auf die Seite mit dem Ortsrecht.
  • Die Gebührensatzung nennt keine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr und keine Jahresgebühr. Sie verweist auch nicht auf einen Vervielfältigungsfaktor aus der Haushaltssatzung.

Friedhöfe in Borken und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.