Coesfeld · Nordrhein-Westfalen · AGS 05558012
Friedhofsgebühren in Coesfeld, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Coesfeld, Ortsteil Lette, Ortsrecht 72 50, mit Anlage 1 Gebührentarif, vom 18.12.2014, in Kraft seit 01.01.2015, keine Änderungssatzung bekannt gemacht. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Coesfeld und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Coesfeld, Team Friedhofsverwaltung.
- 356,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.717,80 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 9
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung, Regelfall
Urnenreihengrabstätte für eine Urne, mit Beisetzung
Einzelwahlgrabstätte oder Wahlgrabstätte als Rasengrabstätte, je Stelle, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Coesfeld kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Coesfeld
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Kinderreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung wiedererworben werden, eine Gebühr dafür nennt der Tarif nicht. | 180,60 € | 246,60 € | 427,20 € | 25 J. | Anlage 1 Ziffer 1.1 und Ziffer 4.1 |
| Einzelreihengrabstätte für Verstorbene ab dem 6. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Coesfeld. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 782,40 € | 488,10 € | 1.270,50 € | 30 J. | Anlage 1 Ziffer 1.2 und Ziffer 4.2 |
| Rasenreihengrabstätte für eine ErdbestattungNach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung erfolgen die Anlage und die Pflege dieser Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung. Derselbe Absatz sagt, dass an diesen Grabstätten keine Nutzungsrechte vergeben werden, eine Verlängerung ist deshalb ausgeschlossen. Die Kennzeichnung mit einer Granitplatte übernimmt nach Absatz 5 ebenfalls die Friedhofsverwaltung. | 2.037,80 € | 488,10 € | 2.525,90 € | 30 J. | Anlage 1 Ziffer 1.4 und Ziffer 4.2 |
| Einzelwahlgrabstätte für eine Erdbestattung oder zwei UrnenbeisetzungenDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 30 Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.1 je Jahr 31,30 Euro und wird nach Ziffer 3.4 taggenau abgerechnet. | 939,00 € | 488,10 € | 1.427,10 € | 30 J. | Anlage 1 Ziffer 2.1 und Ziffer 4.2 |
| Wahlgrabstätte, je StelleWahlgrabstätten werden nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur mehrstellig vergeben, der Betrag gilt je Stelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.2 je Stelle und Jahr 31,30 Euro. | 939,00 € | 488,10 € | 1.427,10 € | 30 J. | Anlage 1 Ziffer 2.2 und Ziffer 4.2 |
| Einzelwahlgrabstätte oder Wahlgrabstätte als Rasengrabstätte, je StelleDer Betrag setzt sich aus drei Tarifzeilen zusammen: 939 Euro für den Erwerb der Grabstelle, 201,70 Euro für die Umwandlung in eine Rasenwahlgrabstätte samt Grabplatte und 36,30 Euro Pflege je Stelle und Jahr, die Ziffer 5.4 vorab für die Jahre der Nutzungsdauer fällig stellt, bei 30 Jahren also 1.089 Euro. Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung verbietet auf diesen Grabstätten jede eigene Bepflanzung. | 2.229,70 € | 488,10 € | 2.717,80 € | 30 J. | Anlage 1 Ziffer 2.1, Ziffer 5.1 und Ziffer 5.2, dazu Ziffer 4.2 |
3 Grabarten für die Urne in Coesfeld
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstätte für eine UrneDie günstigste Grabart in Coesfeld. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 150,50 € | 205,50 € | 356,00 € | 30 J. | Anlage 1 Ziffer 1.3 und Ziffer 4.3 |
| Rasenreihenurnengrabstätte für eine UrneDas günstigste pflegefreie Grab in Coesfeld. Nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung erfolgen die Anlage und die Pflege dieser Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung, Nutzungsrechte werden an ihnen nicht vergeben. | 1.264,90 € | 205,50 € | 1.470,40 € | 30 J. | Anlage 1 Ziffer 1.5 und Ziffer 4.3 |
| Urnenwahlgrabstätte, je Stelle für zwei UrnenDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 30 Jahre verliehen, je Grabstelle dürfen zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.3 je Stelle und Jahr 5 Euro. | 150,50 € | 205,50 € | 356,00 € | 30 J. | Anlage 1 Ziffer 2.3 und Ziffer 4.3 |
14 weitere Gebühren in der Satzung von Coesfeld
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Ausheben und Schließen des Grabes | 246,60 € | Anlage 1 Ziffer 4.1 |
| Erdbestattung vom vollendeten 5. Lebensjahr ab, Ausheben und Schließen des Grabes | 488,10 € | Anlage 1 Ziffer 4.2 |
| Urnenbeisetzung, Ausheben und Schließen des Grabes | 205,50 € | Anlage 1 Ziffer 4.3 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer Einzelwahlgrabstätte, je Jahr, taggenau abgerechnet | 31,30 € | Anlage 1 Ziffer 3.1 und Ziffer 3.4 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer Wahlgrabstätte, je Stelle und Jahr, taggenau abgerechnet | 31,30 € | Anlage 1 Ziffer 3.2 und Ziffer 3.4 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer Urnenwahlgrabstätte, je Stelle und Jahr, taggenau abgerechnet | 5,00 € | Anlage 1 Ziffer 3.3 und Ziffer 3.4 |
| Umwandlung eines Einzelwahlgrabes oder Wahlgrabes in eine Rasenwahlgrabstätte, je Stelle, einschließlich Grabplatte | 201,70 € | Anlage 1 Ziffer 5.1 |
| Pflege einer Rasengrabstätte, je Stelle und Jahr, vorab für die Jahre der restlichen Nutzungsdauer fällig | 36,30 € | Anlage 1 Ziffer 5.2 und Ziffer 5.4 |
| Grabplatte einschließlich Einbau bei einer weiteren Bestattung im Rasenwahlgrab | 166,40 € | Anlage 1 Ziffer 5.3 |
| Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen | Die Arbeit übernehmen gewerbliche Unternehmen, die Kosten sind als Auslagen zu ersetzen | Anlage 1 Ziffer 6.1 |
| Benutzung der Leichenhalle bis zu fünf Werktage | 127,20 € | Anlage 1 Ziffer 7.1 |
| Benutzung der Leichenhalle, je weiterer angefangener Werktag | 25,40 € | Anlage 1 Ziffer 7.2 |
| Benutzung der Aussegnungshalle | 109,90 € | Anlage 1 Ziffer 8.1 |
| Kostenersatz für Arbeiten des städtischen Baubetriebshofs anstelle des Nutzungsberechtigten, je angefangene Viertelstunde und eingesetztem Mitarbeiter | 10,00 € | Anlage 1 Ziffer 9.1 |
Was ein Grab in Coesfeld über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.927,20 €
Kinderreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Coesfeld, über 25 Jahre, das sind 277,09 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAnlage 1 Ziffer 1.1 und Ziffer 4.1 | 180,60 € |
| BestattungAnlage 1 Ziffer 4.1 | 246,60 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 427,20 € |
Die Ruhezeit beträgt für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung wiedererworben werden, eine Gebühr dafür nennt der Tarif nicht.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Coesfeld, Ortsteil Lette, Ortsrecht 72 50, mit Anlage 1 Gebührentarif, vom 18.12.2014, in Kraft seit 01.01.2015, keine Änderungssatzung bekannt gemacht. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Coesfeld offenlässt
- Die Gebührensatzung gilt nur für den einen kommunalen Friedhof an der Bruchstraße im Ortsteil Lette. Die großen Friedhöfe im Stadtgebiet Coesfeld, also Lamberti, Jakobi, Heidefriedhof, An der Marienburg und Goxel, gehören katholischen Kirchengemeinden und werden über die Zentralrendantur Coesfeld-Dülmen abgerechnet; deren Gebührenordnungen erfassen wir nicht. Den Jüdischen Friedhof an der Osterwicker Straße verwaltet die Stadt zwar ebenfalls, die Gebührensatzung erwähnt ihn aber nicht.
- Der Friedhof im Ortsteil Lette ist nach Paragraf 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde Lette, zugleich aber eine nichtrechtsfähige Anstalt der Stadt Coesfeld, der Verwaltung und Nutzung übertragen worden sind. Wir führen ihn als kommunal, weil der Rat der Stadt Coesfeld die Satzung erlassen hat und sie im Ortsrecht der Stadt steht.
- Die Gebührensatzung stammt vom 18.12.2014 und ist damit älter als drei Jahre. Nachgesehen, ob es eine jüngere Fassung gibt, wurde an drei Stellen: in der Ortsrechtssammlung der Stadt, die bei der Friedhofssatzung 72 00 die 1. Änderungssatzung vom 22.12.2016 ausdrücklich vermerkt, bei der Gebührensatzung 72 50 aber keine Änderung nennt; im Serviceportal, das auf dieselbe Datei verweist; und im Amtsblattarchiv, aus dem alle 162 abrufbaren Ausgaben der Jahrgänge 2019 bis 2026 heruntergeladen und im Volltext nach dem Wort Friedhof durchsucht wurden. Eine Änderungssatzung zu den Friedhofsgebühren ist darin nicht bekannt gemacht worden.
- Für die Jahre 2015 bis 2018 hält die Stadt Coesfeld kein Amtsblatt im Netz bereit, das Archiv beginnt 2019. Eine Änderungssatzung aus diesen vier Jahren wäre uns entgangen. Dagegen spricht, dass die Bekanntmachungen über die Einebnung von Grabstätten vom 10.05.2019, 27.09.2019 und 30.08.2024 sich alle auf die Satzung vom 18.12.2014 als geltendes Recht berufen.
- Das Wahlgrab als Rasengrabstätte führen wir mit 2.229,70 Euro, und diese Zahl steht so nicht im Tarif. Sie ist die Summe aus dem Erwerb der Grabstelle nach Ziffer 2.1 mit 939 Euro, der Umwandlung nach Ziffer 5.1 mit 201,70 Euro und der Pflege nach Ziffer 5.2 mit 36,30 Euro je Stelle und Jahr für die 30 Jahre der Nutzungsdauer, also 1.089 Euro. Ziffer 5.4 stellt die Pflegegebühr vorab für die Jahre der Nutzungsdauer fällig, deshalb rechnen wir sie in den Grabpreis.
- Für das Wahlgrab als Rasengrabstätte sagt die Friedhofssatzung nicht ausdrücklich, dass die Friedhofsverwaltung die Pflege übernimmt. Wir führen es dennoch als pflegefrei, weil die Pflege eine eigene Tarifzeile der Stadt ist und Paragraf 20 Absatz 3 jede eigene Bepflanzung verbietet. Für die Rasenreihengrabstätte und die Rasenreihenurnengrabstätte steht der Satz dagegen wörtlich in Paragraf 19 Absatz 2.
- Das Nutzungsrecht an einer Kinderreihengrabstätte kann nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung wiedererworben werden, eine Gebühr dafür nennt Ziffer 3 der Anlage 1 nicht. Ziffer 3 kennt nur Verlängerungen von Wahlgrabstätten.
- Das Ausgraben und Umbetten übernehmen nach Ziffer 6.1 gewerbliche Unternehmen, die Kosten sind als Auslagen zu ersetzen. Ein Betrag steht dafür nicht im Tarif.
- Die Benutzung der Leichenhalle kostet 127,20 Euro und die der Aussegnungshalle 109,90 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil es nicht zwingend anfällt.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, die unabhängig von der Grabart anfällt, kennt der Tarif nicht. Umsatzsteuer weist er ebenfalls nirgends aus.
- Eigene Öffnungszeiten des Teams Friedhofsverwaltung im Rathaus am Markt 8 veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb nur die zusätzliche Sprechstunde, die das Serviceportal für die Bernhard-von-Galen-Straße 25 angibt.
Friedhöfe in Coesfeld und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in CoesfeldLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Coesfeld, Ortsteil Lette, Ortsrecht 72 50, mit Anlage 1 Gebührentarif vom 18.12.2014, in Kraft seit 01.01.2015, keine Änderungssatzung bekannt gemacht
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Coesfeld, Ortsteil Lette, Ortsrecht 72 00 vom 18.12.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22.12.2016
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.