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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Coesfeld · Nordrhein-Westfalen · AGS 05558012

Friedhofsgebühren in Coesfeld, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Coesfeld, Ortsteil Lette, Ortsrecht 72 50, mit Anlage 1 Gebührentarif, vom 18.12.2014, in Kraft seit 01.01.2015, keine Änderungssatzung bekannt gemacht. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Coesfeld und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Coesfeld, Team Friedhofsverwaltung.

356,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Urnenreihengrabstätte für eine Urne, mit Beisetzung

2.717,80 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Einzelwahlgrabstätte oder Wahlgrabstätte als Rasengrabstätte, je Stelle, mit Beisetzung

9
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung, Regelfall

Paragraf 10 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Coesfeld kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Coesfeld führt 9 Grabarten. Die günstigste ist Urnenreihengrabstätte für eine Urne mit 356,00 €, die teuerste Einzelwahlgrabstätte oder Wahlgrabstätte als Rasengrabstätte, je Stelle mit 2.717,80 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Coesfeld, Ortsteil Lette, Ortsrecht 72 50, mit Anlage 1 Gebührentarif, vom 18.12.2014, in Kraft seit 01.01.2015, keine Änderungssatzung bekannt gemacht.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Coesfeld

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Kinderreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung wiedererworben werden, eine Gebühr dafür nennt der Tarif nicht.180,60 €246,60 €427,20 €25 J.Anlage 1 Ziffer 1.1 und Ziffer 4.1
Einzelreihengrabstätte für Verstorbene ab dem 6. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Coesfeld. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.782,40 €488,10 €1.270,50 €30 J.Anlage 1 Ziffer 1.2 und Ziffer 4.2
Rasenreihengrabstätte für eine ErdbestattungNach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung erfolgen die Anlage und die Pflege dieser Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung. Derselbe Absatz sagt, dass an diesen Grabstätten keine Nutzungsrechte vergeben werden, eine Verlängerung ist deshalb ausgeschlossen. Die Kennzeichnung mit einer Granitplatte übernimmt nach Absatz 5 ebenfalls die Friedhofsverwaltung.2.037,80 €488,10 €2.525,90 €30 J.Anlage 1 Ziffer 1.4 und Ziffer 4.2
Einzelwahlgrabstätte für eine Erdbestattung oder zwei UrnenbeisetzungenDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 30 Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.1 je Jahr 31,30 Euro und wird nach Ziffer 3.4 taggenau abgerechnet.939,00 €488,10 €1.427,10 €30 J.Anlage 1 Ziffer 2.1 und Ziffer 4.2
Wahlgrabstätte, je StelleWahlgrabstätten werden nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur mehrstellig vergeben, der Betrag gilt je Stelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.2 je Stelle und Jahr 31,30 Euro.939,00 €488,10 €1.427,10 €30 J.Anlage 1 Ziffer 2.2 und Ziffer 4.2
Einzelwahlgrabstätte oder Wahlgrabstätte als Rasengrabstätte, je StelleDer Betrag setzt sich aus drei Tarifzeilen zusammen: 939 Euro für den Erwerb der Grabstelle, 201,70 Euro für die Umwandlung in eine Rasenwahlgrabstätte samt Grabplatte und 36,30 Euro Pflege je Stelle und Jahr, die Ziffer 5.4 vorab für die Jahre der Nutzungsdauer fällig stellt, bei 30 Jahren also 1.089 Euro. Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung verbietet auf diesen Grabstätten jede eigene Bepflanzung.2.229,70 €488,10 €2.717,80 €30 J.Anlage 1 Ziffer 2.1, Ziffer 5.1 und Ziffer 5.2, dazu Ziffer 4.2

3 Grabarten für die Urne in Coesfeld

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstätte für eine UrneDie günstigste Grabart in Coesfeld. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.150,50 €205,50 €356,00 €30 J.Anlage 1 Ziffer 1.3 und Ziffer 4.3
Rasenreihenurnengrabstätte für eine UrneDas günstigste pflegefreie Grab in Coesfeld. Nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung erfolgen die Anlage und die Pflege dieser Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung, Nutzungsrechte werden an ihnen nicht vergeben.1.264,90 €205,50 €1.470,40 €30 J.Anlage 1 Ziffer 1.5 und Ziffer 4.3
Urnenwahlgrabstätte, je Stelle für zwei UrnenDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 30 Jahre verliehen, je Grabstelle dürfen zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.3 je Stelle und Jahr 5 Euro.150,50 €205,50 €356,00 €30 J.Anlage 1 Ziffer 2.3 und Ziffer 4.3

14 weitere Gebühren in der Satzung von Coesfeld

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Ausheben und Schließen des Grabes246,60 €Anlage 1 Ziffer 4.1
Erdbestattung vom vollendeten 5. Lebensjahr ab, Ausheben und Schließen des Grabes488,10 €Anlage 1 Ziffer 4.2
Urnenbeisetzung, Ausheben und Schließen des Grabes205,50 €Anlage 1 Ziffer 4.3
Verlängerung der Nutzungszeit an einer Einzelwahlgrabstätte, je Jahr, taggenau abgerechnet31,30 €Anlage 1 Ziffer 3.1 und Ziffer 3.4
Verlängerung der Nutzungszeit an einer Wahlgrabstätte, je Stelle und Jahr, taggenau abgerechnet31,30 €Anlage 1 Ziffer 3.2 und Ziffer 3.4
Verlängerung der Nutzungszeit an einer Urnenwahlgrabstätte, je Stelle und Jahr, taggenau abgerechnet5,00 €Anlage 1 Ziffer 3.3 und Ziffer 3.4
Umwandlung eines Einzelwahlgrabes oder Wahlgrabes in eine Rasenwahlgrabstätte, je Stelle, einschließlich Grabplatte201,70 €Anlage 1 Ziffer 5.1
Pflege einer Rasengrabstätte, je Stelle und Jahr, vorab für die Jahre der restlichen Nutzungsdauer fällig36,30 €Anlage 1 Ziffer 5.2 und Ziffer 5.4
Grabplatte einschließlich Einbau bei einer weiteren Bestattung im Rasenwahlgrab166,40 €Anlage 1 Ziffer 5.3
Ausgraben und Umbetten von Leichen und AschenDie Arbeit übernehmen gewerbliche Unternehmen, die Kosten sind als Auslagen zu ersetzenAnlage 1 Ziffer 6.1
Benutzung der Leichenhalle bis zu fünf Werktage127,20 €Anlage 1 Ziffer 7.1
Benutzung der Leichenhalle, je weiterer angefangener Werktag25,40 €Anlage 1 Ziffer 7.2
Benutzung der Aussegnungshalle109,90 €Anlage 1 Ziffer 8.1
Kostenersatz für Arbeiten des städtischen Baubetriebshofs anstelle des Nutzungsberechtigten, je angefangene Viertelstunde und eingesetztem Mitarbeiter10,00 €Anlage 1 Ziffer 9.1
Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Coesfeld, Ortsteil Lette, Ortsrecht 72 50, mit Anlage 1 Gebührentarif, vom 18.12.2014, in Kraft seit 01.01.2015, keine Änderungssatzung bekannt gemacht.

Was ein Grab in Coesfeld über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

6.927,20 €

Kinderreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Coesfeld, über 25 Jahre, das sind 277,09 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAnlage 1 Ziffer 1.1 und Ziffer 4.1180,60 €
BestattungAnlage 1 Ziffer 4.1246,60 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde427,20 €

Die Ruhezeit beträgt für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung wiedererworben werden, eine Gebühr dafür nennt der Tarif nicht.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Coesfeld, Ortsteil Lette, Ortsrecht 72 50, mit Anlage 1 Gebührentarif, vom 18.12.2014, in Kraft seit 01.01.2015, keine Änderungssatzung bekannt gemacht. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Coesfeld offenlässt

  • Die Gebührensatzung gilt nur für den einen kommunalen Friedhof an der Bruchstraße im Ortsteil Lette. Die großen Friedhöfe im Stadtgebiet Coesfeld, also Lamberti, Jakobi, Heidefriedhof, An der Marienburg und Goxel, gehören katholischen Kirchengemeinden und werden über die Zentralrendantur Coesfeld-Dülmen abgerechnet; deren Gebührenordnungen erfassen wir nicht. Den Jüdischen Friedhof an der Osterwicker Straße verwaltet die Stadt zwar ebenfalls, die Gebührensatzung erwähnt ihn aber nicht.
  • Der Friedhof im Ortsteil Lette ist nach Paragraf 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde Lette, zugleich aber eine nichtrechtsfähige Anstalt der Stadt Coesfeld, der Verwaltung und Nutzung übertragen worden sind. Wir führen ihn als kommunal, weil der Rat der Stadt Coesfeld die Satzung erlassen hat und sie im Ortsrecht der Stadt steht.
  • Die Gebührensatzung stammt vom 18.12.2014 und ist damit älter als drei Jahre. Nachgesehen, ob es eine jüngere Fassung gibt, wurde an drei Stellen: in der Ortsrechtssammlung der Stadt, die bei der Friedhofssatzung 72 00 die 1. Änderungssatzung vom 22.12.2016 ausdrücklich vermerkt, bei der Gebührensatzung 72 50 aber keine Änderung nennt; im Serviceportal, das auf dieselbe Datei verweist; und im Amtsblattarchiv, aus dem alle 162 abrufbaren Ausgaben der Jahrgänge 2019 bis 2026 heruntergeladen und im Volltext nach dem Wort Friedhof durchsucht wurden. Eine Änderungssatzung zu den Friedhofsgebühren ist darin nicht bekannt gemacht worden.
  • Für die Jahre 2015 bis 2018 hält die Stadt Coesfeld kein Amtsblatt im Netz bereit, das Archiv beginnt 2019. Eine Änderungssatzung aus diesen vier Jahren wäre uns entgangen. Dagegen spricht, dass die Bekanntmachungen über die Einebnung von Grabstätten vom 10.05.2019, 27.09.2019 und 30.08.2024 sich alle auf die Satzung vom 18.12.2014 als geltendes Recht berufen.
  • Das Wahlgrab als Rasengrabstätte führen wir mit 2.229,70 Euro, und diese Zahl steht so nicht im Tarif. Sie ist die Summe aus dem Erwerb der Grabstelle nach Ziffer 2.1 mit 939 Euro, der Umwandlung nach Ziffer 5.1 mit 201,70 Euro und der Pflege nach Ziffer 5.2 mit 36,30 Euro je Stelle und Jahr für die 30 Jahre der Nutzungsdauer, also 1.089 Euro. Ziffer 5.4 stellt die Pflegegebühr vorab für die Jahre der Nutzungsdauer fällig, deshalb rechnen wir sie in den Grabpreis.
  • Für das Wahlgrab als Rasengrabstätte sagt die Friedhofssatzung nicht ausdrücklich, dass die Friedhofsverwaltung die Pflege übernimmt. Wir führen es dennoch als pflegefrei, weil die Pflege eine eigene Tarifzeile der Stadt ist und Paragraf 20 Absatz 3 jede eigene Bepflanzung verbietet. Für die Rasenreihengrabstätte und die Rasenreihenurnengrabstätte steht der Satz dagegen wörtlich in Paragraf 19 Absatz 2.
  • Das Nutzungsrecht an einer Kinderreihengrabstätte kann nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung wiedererworben werden, eine Gebühr dafür nennt Ziffer 3 der Anlage 1 nicht. Ziffer 3 kennt nur Verlängerungen von Wahlgrabstätten.
  • Das Ausgraben und Umbetten übernehmen nach Ziffer 6.1 gewerbliche Unternehmen, die Kosten sind als Auslagen zu ersetzen. Ein Betrag steht dafür nicht im Tarif.
  • Die Benutzung der Leichenhalle kostet 127,20 Euro und die der Aussegnungshalle 109,90 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil es nicht zwingend anfällt.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, die unabhängig von der Grabart anfällt, kennt der Tarif nicht. Umsatzsteuer weist er ebenfalls nirgends aus.
  • Eigene Öffnungszeiten des Teams Friedhofsverwaltung im Rathaus am Markt 8 veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb nur die zusätzliche Sprechstunde, die das Serviceportal für die Bernhard-von-Galen-Straße 25 angibt.

Friedhöfe in Coesfeld und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.