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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Münster, Nordrhein-Westfalen, AGS 05515000

Friedhofsgebühren in Münster, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster, Ortsrecht 67.02, mit dem Gebührentarif ab 01.01.2024, vom 12.12.2003, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2023, Gebührentarif gültig ab 01.01.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Münster und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Münster.

0,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Grabstätte im Sternchenfeld für Fehlgeburten, mit Beisetzung

6.409,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Wahlgrab als Landschaftsgrab, je Grabstelle, mit Beisetzung

19
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung nach Vollendung des fünften Lebensjahres auf dem Waldfriedhof Lauheide

Paragraf 11 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Münster kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Münster führt 19 Grabarten. Die günstigste ist Grabstätte im Sternchenfeld für Fehlgeburten mit 0,00 €, die teuerste Wahlgrab als Landschaftsgrab, je Grabstelle mit 6.409,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster, Ortsrecht 67.02, mit dem Gebührentarif ab 01.01.2024, vom 12.12.2003, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2023, Gebührentarif gültig ab 01.01.2024.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

8 Grabarten für die Erdbestattung in Münster

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften LebensjahresDie günstigste Erdbestattung für Erwachsene in Münster, 1.506 Euro für Nutzung und Bestattung zusammen. Reihengräber werden nach Paragraf 15 der Friedhofssatzung erst im Todesfall vergeben, laufen 30 Jahre und können weder verlängert noch wiedererworben werden; der Gebührentarif führt für sie folgerichtig keine Verlängerungsziffer. Angeboten werden sie nach Angabe der Stadt auf allen städtischen Friedhöfen außer dem Friedhof Angelmodde an der Homannstraße. Das Grab darf im Rahmen des Paragrafen 22 frei gestaltet werden, und dann trifft die nutzungsberechtigte Person die Pflegepflicht des Paragrafen 32 Absatz 1. Sie kann es aber nach Paragraf 23 Absatz 1 schon ab der Bestattung einebnen und mit Rasen einsäen lassen, ohne dass der Tarif dafür einen Aufschlag kennt. Das Abräumen kündigt die Stadt mindestens zwölf Monate vorher mit einem Schild auf dem Grabfeld an.956,00 €550,00 €1.506,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 1 und Nr. 21
Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften LebensjahresMit 141 Euro Nutzungsgebühr die billigste Grabstelle im ganzen Tarif, die Bestattung kostet mit 357 Euro mehr als das Doppelte davon. Das Kindergrab läuft entgegen der Regel des Paragrafen 15 nur 20 Jahre und kann nach Paragraf 15 Abschnitt I einmalig für weitere 20 Jahre wiedererworben werden; was dieser Wiedererwerb kostet, sagt der Gebührentarif nicht, denn seine Nr. 15 gilt nur für Wahlgräber. Statt eines Sarges dürfen auch eine Urne oder ein in ein Tuch gehüllter Leichnam beigesetzt werden. Das Grabbeet misst nach Paragraf 22 Absatz 2 nur 0,50 mal 1,00 Meter; ist der Kindersarg dafür zu groß, muss nach Paragraf 15 Abschnitt I in einem Reihengrab für Erwachsene oder in einer Wahlgrabstätte bestattet werden, und dann gilt deren Preis. Die Pflege liegt bei den Angehörigen, solange sie das Grab nicht als Rasengrab anlegen lassen.141,00 €357,00 €498,00 €20 J.Gebührentarif Nr. 2 und Nr. 20
Reihengrab als HaingrabHaingräber liegen nur auf dem Waldfriedhof Lauheide, auf einer von Büschen und Sträuchern umsäumten Rasenfläche, und nehmen je Grabstelle nur einen Sarg oder eine Tuchbestattung auf; eine zweite Bestattung wird nach Paragraf 15 Abschnitt II nicht zugelassen. Eine eigene Gestaltung gibt es nicht, die einzelne Grablage ist an einem Keramiknummernstein erkennbar, und ein gemeinsames Grabmal nennt Namen sowie Geburts- und Sterbejahr. Anonym ist das Grab damit nicht. Paragraf 23 Absatz 2 verbietet hier Grabschmuck, handelt aber nicht von der Pflege. Dass die Friedhofsverwaltung die Fläche pflegt, sagt nicht die Satzung, sondern das Gebührenfaltblatt der Stadt mit dem Wortlaut, die Pflege übernehme die Friedhofsverwaltung. Als pflegefrei führen wir das Haingrab trotzdem nicht, weil dieselbe Pflege in Münster auch das 993 Euro billigere Reihengrab als Rasengrab bekommt.1.949,00 €550,00 €2.499,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 3 und Nr. 21
Wahlgrab, je GrabstelleDas Wahlgrab ist die einzige Erdgrabart, deren Lage man aussuchen und deren Nutzungsrecht man verlängern kann, und der Preis gilt je Grabstelle: Ein zweistelliges Grab kostet 3.624 Euro. Nach Paragraf 16 Absatz 1 wird es für 30 Jahre vergeben und danach für mindestens fünf Jahre verlängert, je Jahr für ein Dreißigstel der Gebühr, hier also 60,40 Euro. Diese Rechnung ist zugleich der Beleg, dass die 1.812 Euro die vollen dreißig Jahre decken und keine Jahresgebühr sind. In einer Grabstelle dürfen nach einer Sarg- oder Tuchbestattung zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden, ohne vorherige Sargbestattung bis zu vier. Ein Nutzungsrecht kann nach Paragraf 13 Absatz 2 auch zu Lebzeiten auf Vorrat erworben werden. Für die Pflege ist nach Paragraf 32 Absatz 3 die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, solange sie das Grab nicht als Rasengrab anlegen lässt.1.812,00 €617,00 €2.429,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 7 und Nr. 22
Wahlgrab in besonderer Lage, je GrabstelleEin Wahlgrab in besonderer Lage ist nach Paragraf 16 Abschnitt I ein Grab, das nicht im Feldraster liegt oder je Grabstelle in der Regel mehr als zehn Quadratmeter Abstandsfläche zu den Nachbargräbern hat. Angeboten wird es nur auf dem Waldfriedhof Lauheide und dem Friedhof Hohe Ward. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Wahlgrab beträgt 462 Euro je Grabstelle, die Verlängerung kostet 75,80 Euro im Jahr. Das Grabbeet ist mit 0,90 mal 2,00 Meter genauso groß wie beim gewöhnlichen Wahlgrab, bezahlt wird also der Abstand und nicht die Fläche; auf dem Waldfriedhof Lauheide kommt nach Paragraf 22 Absatz 2 Buchstabe e eine Rahmenbepflanzung nach Maßgabe der Friedhofsverwaltung hinzu. Gepflegt wird das Grab von der nutzungsberechtigten Person, es sei denn, sie lässt es als Rasengrab anlegen.2.274,00 €617,00 €2.891,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 8 und Nr. 22
Wahlgrab als Landschaftsgrab, je GrabstelleDas teuerste Grab im Tarif und mit 6.409 Euro für Nutzung und Bestattung das teuerste Angebot der Stadt überhaupt. Je Grabstelle stehen nach Paragraf 16 Abschnitt II dreißig Quadratmeter Fläche zur Grabgestaltung zur Verfügung, und die Friedhofsverwaltung kann eine Sitzbank erlauben, was sie sonst nach Paragraf 40 Nummer 2 Buchstabe h als Ordnungswidrigkeit ahndet. Angeboten wird das Landschaftsgrab nur auf dem Waldfriedhof Lauheide. Die Verlängerung kostet 193,07 Euro im Jahr. Dass die Gestaltung der vorherigen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung bedarf, ist eine Gestaltungs- und keine Pflegeregel: Herrichtung und Instandhaltung bleiben nach Paragraf 32 Absatz 3 bei der nutzungsberechtigten Person, und deshalb ist dieses Grab nicht pflegefrei.5.792,00 €617,00 €6.409,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 9 und Nr. 22
Grab in einer dauergepflegten GemeinschaftsgrabstätteDie Stadt nennt die Anlage auf dem Waldfriedhof Lauheide Grüner Raum der Erinnerung. Das Nutzungsrecht entsteht nach Paragraf 18 Buchstabe b erst, wenn neben der Gebühr auch ein Treuhand-Dauergrabpflegevertrag mit dem Gewerbebetrieb abgeschlossen ist, der die Anlage gestaltet und pflegt; die Stadt verweist dafür auf die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Gebührenordnung und ist in den 1.319 Euro nicht enthalten, und genau deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei, obwohl sein Name das nahelegt. Das Nutzungsrecht umfasst nur das einmalige Belegungsrecht einer Grabstelle und läuft 30 Jahre; verlängert werden kann es nur bei mehrstelligen Grabstätten und nur, um in den übrigen Stellen zu bestatten. Ein eigenes Gestaltungs- und Pflegerecht haben die Angehörigen nicht.1.319,00 €550,00 €1.869,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 18 und Nr. 21
Grabstätte im Sternchenfeld für FehlgeburtenDas Sternchenfeld liegt am Eingang des Waldfriedhofs Lauheide hinter dem Denkmal für die totgeborenen Kinder und nimmt nach Paragraf 19 nachweislich nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten auf, also Kinder unter 500 Gramm. Das Feld hat keine individuelle Kennzeichnung und keine Gestaltungsmöglichkeit, Angehörige können kein Nutzungsrecht erwerben, und Ausgrabungen sind nach Paragraf 12 Absatz 6 ausgeschlossen. Der Gebührentarif führt für diese Grabart keine Ziffer, weil es weder ein Nutzungsrecht noch eine Bestattung im Sinne des Tarifs gibt. Die Stadt schreibt auf ihrer Friedhofsseite, sie stelle diese Gräber kostenlos bereit und auch die Bestattungsunternehmen verlangten dafür kein Geld; deshalb stehen hier 0,00 Euro und nicht ein unbekannter Betrag. Eine Nutzungszeit oder Ruhefrist nennt die Satzung für das Sternchenfeld nicht. Gepflegt wird das Feld von der Friedhofsverwaltung.0,00 €0,00 €0,00 €-Paragraf 19 der Friedhofssatzung sowie Angabe der Stadt auf der Seite Städtische Friedhöfe

11 Grabarten für die Urne in Münster

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab als HainurnengrabDas Hainurnengrab ist die Urnenfassung des Haingrabes und wird ebenfalls nur auf dem Waldfriedhof Lauheide vergeben. Jede Grabstelle nimmt nach Paragraf 15 Abschnitt II genau eine Urne auf, das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre und kann weder verlängert noch wiedererworben werden. Nach Ablauf ist nach Angabe der Stadt eine Umbettung in ein Reihen- oder Wahlgrab möglich. Mit 1.403 Euro kostet die Nutzung mehr als das Doppelte des gewöhnlichen Urnenreihengrabes, ohne dass ein Angehöriger dafür Pflege gespart bekommt, die er nicht auch sonst sparen könnte: Die Stadt nennt das Hainurnengrab auf ihrer Friedhofsseite eine pflegefreie Bestattungsform, sie schreibt aber denselben Satz auch über jedes als Rasengrab angelegte Urnenreihengrab. Der Aufpreis bezahlt die Lage im Hain und das gemeinsame Grabmal, nicht die Pflege.1.403,00 €314,00 €1.717,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 4 und Nr. 23
UrnenreihengrabDie günstigste Urnenbeisetzung mit eigener Grabstelle, 956 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen. Urnenreihengräber sind nach Paragraf 15 Abschnitt III Einzelgrabstätten für eine einzige Urne in einem Feld, dessen Lage die Friedhofsverwaltung bestimmt; es gibt sie auf allen städtischen Friedhöfen außer dem Friedhof Angelmodde an der Homannstraße. Eine zweite Urne darf nur beigesetzt werden, wenn das Nutzungsrecht vor dem 1. Januar 2024 erworben wurde, und auch dann nur in den ersten zehn Jahren (Paragraf 41 Absatz 4). Das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre und ist nicht verlängerbar, die Ruhezeit für Urnen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 3 auf allen Friedhöfen aber nur 20 Jahre. Zehn Jahre Nutzungsrecht bezahlt man also mit, ohne dass sie für die Ruhezeit gebraucht würden. Die Pflege liegt bei den Angehörigen, außer das Grab wird als Rasengrab angelegt.642,00 €314,00 €956,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 5 und Nr. 23
Urnenreihengrab als WaldgrabDas Waldgrab ist ein Urnenreihengrab, das nach Paragraf 15 Abschnitt IV um einen gestalterisch prägenden Baum angelegt wird, und es gibt es nur auf dem Waldfriedhof Lauheide. Je Stelle wird nur eine Urne beigesetzt, eine eigene Kennzeichnung und Gestaltung ist nicht vorgesehen, und die Namen der Verstorbenen trägt die Friedhofsverwaltung auf einer gemeinsamen Gedenkstele ein. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt nur 54 Euro auf dreißig Jahre, also 1,80 Euro im Jahr; das ist zu wenig, als dass darin eine eingerechnete Grabpflege stecken könnte. Die Stadt nennt das Waldgrab auf ihrer Friedhofsseite trotzdem eine pflegefreie Bestattungsart und verbietet die individuelle Grabpflege ausdrücklich. Verlängert werden kann das Nutzungsrecht nicht, weil es ein Reihengrab ist.696,00 €314,00 €1.010,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 6 und Nr. 23
Urnenwahlgrab, je GrabstelleEine Stelle des Urnenwahlgrabes misst nach Paragraf 16 Abschnitt IV einen Quadratmeter und nimmt bis zu vier Urnen auf. Wer sie voll belegt, zahlt für den Grabplatz 342,75 Euro je Urne und hat damit den günstigsten Urnenplatz der Stadt, günstiger als jedes Urnenreihengrab. Dazu kommt jede Beisetzung mit 314 Euro, und wenn eine Urne zusammen mit einer anderen Bestattung beigesetzt wird, nach Nr. 24 nur mit 232 Euro. Reicht die verbleibende Nutzungszeit für die Ruhezeit einer weiteren Urne nicht mehr aus, muss das Nutzungsrecht verlängert werden, je Jahr für 45,70 Euro. Angeboten wird die Grabart auf allen städtischen Friedhöfen. Gestaltet und gepflegt wird sie von den Angehörigen, es sei denn, sie lassen die Stelle als Rasengrab einsäen.1.371,00 €314,00 €1.685,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 10 und Nr. 23
Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium, je NischeIn einer Urnennische einer Kolumbarienwand oder einer Urnenstele dürfen nach Paragraf 16 Abschnitt V bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre und kann für 60,27 Euro im Jahr verlängert werden. Die Verschlussplatte aus Naturstein stellt die Stadt, sie bleibt deren Eigentum und darf von einem Steinmetzbetrieb beschriftet werden. Angeboten werden die Außenkolumbarien auf den Stadtteilfriedhöfen. Wer ein Nutzungsrecht nicht verlängert, sollte den letzten Satz des Abschnitts kennen: Die Stadt entnimmt die Urnen dann und setzt sie auf einer freien Fläche des Waldfriedhofs Lauheide erneut bei, eine Herausgabe ist ausgeschlossen. Eine gärtnerische Pflege gibt es an einer Nische praktisch nicht, die Satzung spricht diesen Fall aber nicht an, deshalb führen wir die Nische nicht als pflegefrei.1.808,00 €314,00 €2.122,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 11 und Nr. 23
Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium im Gebäude, je NischeDie Nische im Gebäude kostet 1.611 Euro mehr als die im Freien und hat damit nach dem Landschaftsgrab die zweithöchste Nutzungsgebühr im ganzen Tarif. Es gibt sie auf dem Waldfriedhof Lauheide neben der Feierhalle und auf dem Friedhof Hohe Ward. Auch hier sind bis zu zwei Urnen je Nische zugelassen, das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre und kostet in der Verlängerung 113,97 Euro im Jahr. Paragraf 16 Abschnitt V Nummer 3 regelt die Beschriftung ungewöhnlich streng: nur die Schriftart Antiqua, höchstens 3,2 Zentimeter Schriftgröße, die Schrifttiefe größer als die Balkenstärke, keine farbliche Gestaltung, kein Grabschmuck an der Platte und aus Sicherheitsgründen keine Kerzen. Blumen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Eine Grabpflege fällt nicht an, die Satzung sagt dazu aber nichts.3.419,00 €314,00 €3.733,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 12 und Nr. 23
Wahlgrab als Baumurnengrab, je BaumDie Gebühr gilt nach dem Wortlaut des Tarifs je Baum und nicht je Beisetzung. Im Wurzelwerk eines vorhandenen Baumes werden nach Paragraf 16 Abschnitt VI bis zu vier Urnen bestattet, der Baum wird gekennzeichnet und im Baumkataster der Friedhofsverwaltung geführt. Voll belegt kostet ein Urnenplatz damit 806,50 Euro, für eine einzelne Urne sind es dagegen 3.226 Euro, und deshalb ist der Betrag mit den anderen Urnengräbern nur eingeschränkt vergleichbar. Angeboten wird die Grabart nur auf dem Waldfriedhof Lauheide, die Verlängerung kostet 107,53 Euro im Jahr. Blumenvasen, Grablichter, Grabschmuck und Bepflanzungen sind nicht zulässig, ein Grabmal wird nicht genehmigt, erlaubt ist eine Namenstafel von zehn mal fünfzehn Zentimetern am Baumfuß. Zur Pflege schreibt die Stadt in ihrem Merkblatt, die übernehme die Natur selbst.3.226,00 €314,00 €3.540,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 13 und Nr. 23
Wahlgrab am Urnenbaum, je GrabstelleAn einem Urnenbaum wird nach Paragraf 16 Abschnitt VII ein Platz für zwei Urnen vergeben, also 813 Euro je Urnenplatz und damit fast genau so viel wie beim Baumurnengrab mit 806,50 Euro. Gekennzeichnet werden darf die Stelle nur mit einer quadratischen Namenstafel von 0,40 mal 0,40 Meter, die ebenerdig verlegt wird und deren Lage die Friedhofsverwaltung bestimmt; zusätzlicher Grabschmuck und Bepflanzung sind nicht zulässig. Derselbe Abschnitt enthält die deutlichste Pflegeaussage der ganzen Satzung außerhalb der anonymen Felder: Die Fläche wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten. Die Friedhofsseite der Stadt ergänzt, dass für die Hinterbliebenen deshalb kein Pflegebedarf besteht. Wir führen die Grabart trotzdem nicht als pflegefrei, weil die Stadt denselben Satz über jedes Rasengrab schreibt, auch über das viel billigere Urnenreihengrab.1.626,00 €314,00 €1.940,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 14 und Nr. 23
Anonymes UrnengrabDie Urne wird nach Paragraf 17 unter Ausschluss der Angehörigen von der Friedhofsverwaltung beigesetzt, die Lage wird nicht bekanntgegeben, das Betreten der Fläche ist nicht gestattet, und Blumen dürfen nur an der dafür angelegten Stelle abgelegt werden. Das Feld liegt auf dem Waldfriedhof Lauheide und ist eine Magerwiese, die nach Angabe der Stadt nur einmal im Jahr gemäht wird. Für diese Grabart und das Aschestreufeld sagt Paragraf 17 Satz 3 ausdrücklich, dass sie ausschließlich von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden; das ist die Fundstelle, an der die Stadt die Pflege übernimmt, und deshalb ist die Grabart pflegefrei. Mit 930 Euro für Nutzung und Beisetzung ist sie nach dem Aschestreufeld das zweitgünstigste Angebot für Erwachsene. Die Nutzungszeit von 30 Jahren steht nicht in der Satzung, sondern im Informationsblatt der Friedhofsverwaltung mit dem Stand 05/2026, das auch die Verlängerung ausschließt.616,00 €314,00 €930,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 16 und Nr. 23
AschestreufeldDas günstigste Angebot der Stadt für Erwachsene, 925 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen. Die Asche wird nach Paragraf 17 von der Friedhofsverwaltung auf einer Rasenfläche des Waldfriedhofs Lauheide ausgestreut; bei ungeeigneter Witterung geschieht das nicht. Voraussetzung ist eine schriftliche oder elektronische Verfügung der verstorbenen Person selbst, die der Friedhofsverwaltung vor dem Ausstreuen im Original vorzulegen ist. Der Wunsch der Angehörigen genügt nicht, und die Stadt rät ausdrücklich davon ab, die Erklärung beim Amtsgericht oder einem Notar zu hinterlegen, weil ein Testament erst nach der Beisetzung eröffnet wird. Angehörige dürfen beim Ausstreuen dabei sein, danach soll die Fläche nicht mehr betreten werden. Es entsteht keine Grabstelle, und deshalb nennen weder die Satzung noch das Informationsblatt eine Nutzungszeit oder eine Ruhefrist. Gepflegt wird die Fläche nach Paragraf 17 Satz 3 ausschließlich von der Friedhofsverwaltung.611,00 €314,00 €925,00 €-Gebührentarif Nr. 17 und Nr. 23
Urnengrab in einer dauergepflegten GemeinschaftsgrabstätteDie Urnenfassung des dauergepflegten Gemeinschaftsgrabes, 1.276 Euro für Nutzung und Beisetzung. Es gelten dieselben Bedingungen des Paragrafen 18 Buchstabe b: Nutzungsrecht für 30 Jahre, nur einmaliges Belegungsrecht, kein eigenes Gestaltungs- und Pflegerecht, Verlängerung nur bei mehrstelligen Grabstätten. Der Preisabstand zum gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 320 Euro, und dafür bekommt man keine Pflege, sondern nur den Platz in der gestalteten Anlage: Die Pflege wird gesondert über den Treuhand-Dauergrabpflegevertrag bezahlt, dessen Preis die Satzung nicht nennt. Wer die Anlage in einen Preisvergleich stellt, muss diesen Vertrag hinzurechnen, und deshalb ist auch dieses Grab nicht pflegefrei.962,00 €314,00 €1.276,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 19 und Nr. 23

21 weitere Gebühren in der Satzung von Münster

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Bestattung einer Totgeburt oder eines Verstorbenen vor Vollendung des fünften Lebensjahres357,00 €Gebührentarif Nr. 20
Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres in einem Reihengrab oder einer dauergepflegten Gemeinschaftsgrabstätte550,00 €Gebührentarif Nr. 21
Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres im Wahlgrab oder Tiefgrab617,00 €Gebührentarif Nr. 22
Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab oder Kolumbarium sowie Beisetzung von Aschen auf Aschestreufeldern314,00 €Gebührentarif Nr. 23
Beisetzung einer Urne in Verbindung mit einer weiteren Beisetzung oder Bestattung232,00 €Gebührentarif Nr. 24
Samstagszuschlag für den Waldfriedhof Lauheide191,00 €Gebührentarif Nr. 25
Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern, je JahrEin Dreißigstel der Nutzungsgebühr je Jahr, mindestens fünf JahreGebührentarif Nr. 15
Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist693,00 €Gebührentarif Nr. 26
Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist492,00 €Gebührentarif Nr. 27
Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist1.020,00 €Gebührentarif Nr. 28
Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist751,00 €Gebührentarif Nr. 29
Ausgrabung einer Urne375,00 €Gebührentarif Nr. 30
Nutzung der Aufbahrungsräume mit Dekoration bis zu drei Tagen167,00 €Gebührentarif Nr. 31
Weitere Nutzung der Aufbahrungsräume mit Dekoration sowie Orgel- und Musikanlagennutzung, je angefangener Tag56,00 €Gebührentarif Nr. 32
Nutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäudeteile, je angefangene Stunde134,00 €Gebührentarif Nr. 33
Trägerdienst mit fünf Personen für eine Sargbestattung auf dem Waldfriedhof Lauheide341,00 €Gebührentarif Nr. 34
Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit, Trägerdienst oder Trauerfeier, je angefangene Stunde66,00 €Gebührentarif Nr. 35
Genehmigung eines Grabmals, einer Abdeckung oder einer Einfassung, je Antragsgegenstand54,00 €Gebührentarif Nr. 36
Sonderleistungen, Personaleinsatz je Stunde45,00 €Gebührentarif Nr. 37
Sonderleistungen, Einsatz eines Baggers je Stunde40,00 €Gebührentarif Nr. 37
Sonderleistungen, Einsatz eines Lastkraftwagens je Stunde30,00 €Gebührentarif Nr. 37
Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster, Ortsrecht 67.02, mit dem Gebührentarif ab 01.01.2024, vom 12.12.2003, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2023, Gebührentarif gültig ab 01.01.2024.

Was ein Grab in Münster über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.306,00 €

Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften Lebensjahres in Münster, über 30 Jahre, das sind 310,20 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Nr. 1 und Nr. 21956,00 €
BestattungGebührentarif Nr. 20550,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde1.506,00 €

Die günstigste Erdbestattung für Erwachsene in Münster, 1.506 Euro für Nutzung und Bestattung zusammen. Reihengräber werden nach Paragraf 15 der Friedhofssatzung erst im Todesfall vergeben, laufen 30 Jahre und können weder verlängert noch wiedererworben werden; der Gebührentarif führt für sie folgerichtig keine Verlängerungsziffer. Angeboten werden sie nach Angabe der Stadt auf allen städtischen Friedhöfen außer dem Friedhof Angelmodde an der Homannstraße. Das Grab darf im Rahmen des Paragrafen 22 frei gestaltet werden, und dann trifft die nutzungsberechtigte Person die Pflegepflicht des Paragrafen 32 Absatz 1. Sie kann es aber nach Paragraf 23 Absatz 1 schon ab der Bestattung einebnen und mit Rasen einsäen lassen, ohne dass der Tarif dafür einen Aufschlag kennt. Das Abräumen kündigt die Stadt mindestens zwölf Monate vorher mit einem Schild auf dem Grabfeld an.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster, Ortsrecht 67.02, mit dem Gebührentarif ab 01.01.2024, vom 12.12.2003, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2023, Gebührentarif gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 06.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

18 Fragen, die die Satzung von Münster offenlässt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die sechs städtischen Friedhöfe, also den Waldfriedhof Lauheide und die Stadtteilfriedhöfe Wolbeck, Angelmodde, Hohe Ward in Hiltrup, Albachten und Nienberge. Der Friedhof Angelmodde hat dabei zwei Standorte, Homannstraße und Am Hohen Ufer, so dass die Stadt in ihrem Faltblatt sieben Spalten führt. Die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet sind kirchlich oder jüdisch und haben eigene Gebührenordnungen: der Zentralfriedhof und die weiteren Friedhöfe in Trägerschaft der katholischen Kirche, der jüdische Friedhof und der Friedhof der Alexianer. Sie gehören nicht in dieses Verzeichnis.
  • Die wichtigste Eigenart Münsters ist, dass die Stadt den Unterschied zwischen pflegefrei und gewöhnlich nicht kennt, den unser Merkmal misst. Nach Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung müssen alle Grabstätten außer Rasengräbern gärtnerisch hergerichtet und dauerhaft gepflegt werden, und nach Paragraf 23 Absatz 1 kann jedes Reihen- und jedes Wahlgrab schon ab der Bestattung eingeebnet und mit Rasen eingesät werden. Der Gebührentarif verlangt dafür nichts. Die Stadt schreibt das auf ihrer Friedhofsseite selbst: Eine Alternative zur individuellen Gestaltung sei das Rasengrab, jedes Reihen- oder Wahlgrab könne eingeebnet und eingesät werden, und ihre Pflege übernehme die Friedhofsverwaltung. Damit ist in Münster jedes Grab pflegefrei zu haben, zum normalen Preis.
  • Als pflegefrei führen wir deshalb nur das anonyme Urnengrab, das Aschestreufeld und das Sternchenfeld, wo es gar keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt und wo Paragraf 17 Satz 3 die Pflege ausdrücklich allein der Friedhofsverwaltung zuweist. Hain-, Wald- und Baumgräber sowie das Wahlgrab am Urnenbaum sind teurer, weil sie anders liegen, nicht weil die Pflege enthalten wäre. Paragraf 23 Absatz 2 nennt genau diese vier, aber nur um dort Grabschmuck zu verbieten; ein Absatz, der Grabarten aufzählt, muss nicht von Pflege handeln. Eine frühere Erfassung dieses Verzeichnisses hat sich daran verhoben und fünf Grabarten falsch als pflegefrei geführt.
  • Das Gegenargument gehört daneben, denn es ist stark. Die Stadt selbst nennt vier Grabarten pflegefrei, und zwar nicht in der Satzung, sondern in eigenen amtlichen Veröffentlichungen. Zum Haingrab und zum Hainurnengrab schreiben die Friedhofsseite und das Gebührenfaltblatt: Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Das Urnenreihengrab als Waldgrab nennt die Friedhofsseite eine pflegefreie Bestattungsart, das Baumurnengrab eine pflegefreie Grabstätte. Zum Wahlgrab am Urnenbaum sagt Paragraf 16 Abschnitt VII sogar selbst, die Fläche werde von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten, und die Friedhofsseite ergänzt, für die Hinterbliebenen bestehe deshalb kein Pflegebedarf. Wir haben das Merkmal trotzdem nicht gesetzt, weil dieselben Sätze für jedes Rasengrab der Stadt gelten und ein Aufschlag von 993 Euro beim Erdgrab entstünde, den es der Sache nach nicht gibt.
  • Wir tragen als nutzungsdauerJahre die Laufzeit des Nutzungsrechts ein, weil sich die Gebühr darauf bezieht. Bei Urnengräbern weicht die Ruhezeit davon ab: Das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre, die Ruhezeit für Urnen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 3 auf allen Friedhöfen einheitlich 20 Jahre. Zehn Jahre Nutzungsrecht zahlt man also mit, ohne sie für die Ruhezeit zu brauchen. Auch bei Erdbestattungen fallen die beiden Werte auseinander: Das Nutzungsrecht läuft überall 30 Jahre, die Ruhezeit beträgt aber nur auf den Stadtteilfriedhöfen 30 Jahre, auf dem Waldfriedhof Lauheide dagegen 20 Jahre. Das Feld ruhefristJahre trägt deshalb die Nutzungsdauer und nicht die Ruhezeit, weil der Grabkostenrechner damit die Jahre der Grabpflege multipliziert.
  • Für das anonyme Urnengrab nennt die Friedhofssatzung keine Laufzeit des Nutzungsrechts. Die frühere Erfassung setzte deshalb die Ruhezeit für Urnen von 20 Jahren an. Das Informationsblatt der Friedhofsverwaltung mit dem Stand 05/2026 nennt für diese Grabart dagegen ausdrücklich 30 Jahre Nutzungszeit ohne Verlängerungsmöglichkeit, und danach haben wir den Wert berichtigt. Für das Aschestreufeld nennt weder die Satzung noch das Informationsblatt eine Nutzungszeit, und das ist folgerichtig, weil beim Ausstreuen der Asche gar keine Grabstelle entsteht. Wir tragen dort deshalb keine Jahreszahl mehr ein, wo früher 20 Jahre standen.
  • Das Sternchenfeld nach Paragraf 19 führen wir neu als Grabart, obwohl der Gebührentarif dafür keine Ziffer hat. Paragraf 14 Nummer 6 zählt es unter den acht Grabarten auf, und die Stadt schreibt auf ihrer Friedhofsseite zweimal, dass sie diese Gräber kostenlos bereitstellt und auch die Bestattungsunternehmen nichts verlangen. Deshalb stehen dort 0,00 Euro und nicht ein unbekannter Betrag. Die frühere Erfassung hat das Feld aus dem Bestand herausgehalten, weil die Satzung keinen Betrag nennt; wir halten die Angabe der Stadt für belastbar genug und kennzeichnen die Grabart als nurKinder, damit sie in keinem Preisvergleich als günstigstes Angebot erscheint.
  • Die dauergepflegten Gemeinschaftsgrabstätten führen wir nicht als pflegefrei, obwohl der Name das nahelegt. Die Gestaltung und die Pflege übernimmt nach Paragraf 18 Buchstabe b ein Gewerbebetrieb auf Grundlage eines Treuhand-Dauergrabpflegevertrages, und das Nutzungsrecht entsteht erst, wenn dieser Vertrag geschlossen ist. Was er kostet, steht in keiner Gebührenordnung; die Stadt verweist auf die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe. In den 1.319 Euro für das Sarggrab und den 962 Euro für das Urnengrab ist dieser Betrag nicht enthalten, der wirkliche Preis dieser Grabart liegt also höher und ist aus öffentlichen Quellen nicht zu beziffern.
  • Die Urnennischen im Kolumbarium führen wir nicht als pflegefrei, weil die Satzung sie in Paragraf 23 Absatz 2 nicht nennt und keine Aussage über die Pflege trifft. Ein gärtnerisches Herrichten ist an einer Nische praktisch nicht möglich, und die Stadt beschreibt die Nische auch nicht als pflegefrei. Das ist die enge Auslegung: Was die amtliche Veröffentlichung nicht nennt, wird nicht pflegefrei, auch wenn es der Sache nach so wirkt.
  • Als Beisetzungsgebühr setzen wir den schmalsten Satz an. Nicht enthalten sind der Samstagszuschlag für den Waldfriedhof Lauheide von 191 Euro, die Trauerhalle mit 134 Euro je angefangener Stunde, die Aufbahrungsräume mit 167 Euro für bis zu drei Tage und der Trägerdienst mit fünf Personen für 341 Euro, den es nur auf dem Waldfriedhof Lauheide gibt. Eine zweite zwingende Bestattungszeile gibt es nicht: Nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung bereitet die Friedhofsverwaltung das Grab selbst vor und schließt es wieder, und der Tarif deckt das mit den Ziffern 21 bis 23 ab.
  • Beim Baumurnengrab gilt die Gebühr von 3.226 Euro für den ganzen Baum mit bis zu vier Urnenplätzen und nicht für eine einzelne Beisetzung. Voll belegt kostet ein Platz damit 806,50 Euro, für eine einzelne Urne aber das Vierfache. Der Betrag ist deshalb nur eingeschränkt mit den anderen Urnengräbern vergleichbar. Ähnlich liegt es beim Urnenwahlgrab, dessen Stelle vier Urnen aufnimmt, und beim Wahlgrab am Urnenbaum mit zwei Plätzen. Die Rechenprobe je Urnenplatz ergibt 806,50 Euro beim Baumurnengrab, 813 Euro beim Wahlgrab am Urnenbaum und 342,75 Euro beim Urnenwahlgrab.
  • Das Wahlgrab als Tiefgrab wird nach Paragraf 16 Abschnitt III seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu vergeben, bestehende Rechte können nur noch verlängert und übertragen werden. Der Gebührentarif führt dafür keine eigene Nutzungsgebühr mehr, nur die Bestattungsgebühr der Nr. 22 nennt das Tiefgrab noch. Wir führen es deshalb nicht als Grabart. Ebenfalls nicht als Grabart geführt sind die Gemeinschaftsgräber nach Paragraf 18 Buchstabe a, die nur Körperschaften des öffentlichen Rechts erwerben können, sowie die Ehren- und Patenschaftsgräber nach Paragraf 20 und die Gräber für Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft nach Paragraf 21. Für ein Patenschaftsgrab wird das Nutzungsrecht gebührenfrei vergeben, wenn jemand die Unterhaltung eines denkmalgeschützten Grabes übernimmt.
  • Die 4. Änderungssatzung hat mit ihrer Ziffer 3 den Absatz Entgelte für die Grabpflege durch die Stadt Münster gestrichen. Bis Ende 2023 hat die Stadt Grabpflege gegen Entgelt angeboten, seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Der Tarif kennt seither keine einzige Pflegeziffer, und die Stadt verweist Angehörige, die nicht selbst pflegen wollen, auf eine Friedhofsgärtnerei, auf einen treuhänderisch abgesicherten Pflegevertrag oder auf das Rasengrab. Die Höhe der früheren Entgelte ist damit für die geltende Fassung ohne Bedeutung und nicht erfasst.
  • Für Sonderleistungen, die der Gebührentarif nicht aufführt, rechnet die Stadt nach Nr. 37 nach angefallenen Kosten oder nach Stundensätzen ab, mit 45 Euro je Stunde für eine Arbeitskraft, 40 Euro für einen Bagger und 30 Euro für einen Lastkraftwagen. Einen Gesamtbetrag nennt sie dafür nicht. Ein Faktor aus einer Haushaltssatzung, ein Vomhundertsatz oder eine Umsatzsteuerklausel kommen im Tarif nicht vor; alle Beträge sind Bruttobeträge im Sinne hoheitlicher Gebühren.
  • Die Anschrift Lauheide 5 in 48291 Telgte ist die Lage des Verwaltungsbüros auf dem Waldfriedhof und keine Postanschrift. Post geht nach Angabe des Informationsblattes an die Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Friedhofsverwaltung, 48127 Münster. Der Waldfriedhof selbst liegt außerhalb des Stadtgebietes auf Telgter Gebiet; nach Paragraf 3 Absatz 3 der Friedhofssatzung bleiben vertraglich gesicherte Rechte der Stadt Telgte an seiner Nutzung unberührt.
  • Zur Aktualität: Wir haben nicht nur das Ortsrecht angesehen, sondern alle 80 Amtsblätter der Stadt Münster von 2024 Nr. 1 bis 2026 Nr. 21 vom 4. September 2026 heruntergeladen und im Volltext nach dem Wort Friedhof durchsucht. Ein einziges Amtsblatt trägt einen Treffer, nämlich Nr. 3 vom 16. Februar 2024 mit der Friedhofssatzung und der 4. Änderungssatzung. Eine 5. Änderungssatzung gibt es nicht, und das Merkblatt der Friedhofsverwaltung mit dem Stand 05/2026 bestätigt alle 29 Beträge zeichengleich. Der Gebührentarif gilt damit seit dem 1. Januar 2024 unverändert und ist zum Abrufdatum zwei Jahre und acht Monate alt.
  • Auch das Ratsinformationssystem der Stadt gibt keinen Hinweis auf eine bevorstehende Neukalkulation. Die Recherche über die Betrefftexte der Vorlagen und Tagesordnungspunkte findet für das Wort Friedhofsgebühren seit dem 1. Januar 2024 einen einzigen Treffer, nämlich die Kenntnisnahme der Neufassung in der Bezirksvertretung Münster-Südost am 30. Januar 2024. Für die Worte Friedhof und Grabstätte gibt es seit dem 1. Januar 2025 gar keinen Treffer, während dieselbe Suche für das Wort Haushaltssatzung sechzehn liefert; die Suche funktioniert also. Eine Vorlage, die den Tarif ändern würde, liegt zum Abrufdatum nicht vor.
  • Die 4. Änderungssatzung ist zweimal amtlich bekannt gemacht worden. Der erste Abdruck im Amtsblatt Nr. 26 vom 22. Dezember 2023 auf den Seiten 294 bis 296 trägt ein falsches Satzungsdatum und ein falsches Datum unter der Unterschrift des Oberbürgermeisters, nämlich den 15. statt den 16. Dezember 2023; die Stadt hat die Bekanntmachung deshalb im Amtsblatt Nr. 3 vom 16. Februar 2024 nachgeholt. Wir haben beide Abdrucke Zeile für Zeile verglichen: Alle 37 Tarifziffern und alle Beträge sind identisch, abgewichen ist nur das Datum. Maßgeblich ist die zweite Bekanntmachung.

Friedhöfe in Münster und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 06.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.