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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Münster · Nordrhein-Westfalen · AGS 05515000

Friedhofsgebühren Münster: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster, Ortsrecht 67.02, mit Gebührentarif ab 01.01.2024, vom 12.12.2003, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2023, Gebührentarif gültig ab 01.01.2024. Die Sätze gelten für alle 30 Friedhöfe der Stadt Münster, nicht für einzelne.

498,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres

6.409,00 €
Teuerstes Grab

Wahlgrab als Landschaftsgrab, je Grabstelle

18
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Erdbestattung nach Vollendung des fünften Lebensjahres auf dem Waldfriedhof Lauheide

Paragraf 11 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Münster kostet

Kurz beantwortet

In Münster kostet das günstigste Grab 498,00 € (Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres), das teuerste 6.409,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster, Ortsrecht 67.02, mit Gebührentarif ab 01.01.2024, vom 12.12.2003, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2023, Gebührentarif gültig ab 01.01.2024.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 7 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften LebensjahresDie günstigste Erdbestattung in Münster. Reihengräber werden im Todesfall vergeben und können nicht verlängert werden.956,00 €550,00 €1.506,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 1 und Nr. 21
Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften LebensjahresDas Kindergrab läuft 20 Jahre und kann nach Ablauf einmalig um weitere 20 Jahre wiedererworben werden.141,00 €357,00 €498,00 €20 J.Gebührentarif Nr. 2 und Nr. 20
Reihengrab als HaingrabDas Haingrab trägt keine eigene Kennzeichnung. Ein gemeinsames Grabmal nennt Namen sowie Geburts- und Sterbejahr. Paragraf 23 Absatz 2 verbietet auf dieser Grabart Grabschmuck. Eine Aussage über die Pflege ist das nicht; die trifft Paragraf 32 Absatz 1.1.949,00 €550,00 €2.499,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 3 und Nr. 21
Wahlgrab, je GrabstelleJe Grabstelle. Nach Ablauf für mindestens fünf Jahre verlängerbar, je Jahr ein Dreißigstel der Gebühr.1.812,00 €617,00 €2.429,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 7 und Nr. 22
Wahlgrab in besonderer Lage, je GrabstelleGräber außerhalb des Feldrasters oder mit in der Regel mehr als zehn Quadratmetern Abstandsfläche.2.274,00 €617,00 €2.891,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 8 und Nr. 22
Wahlgrab als Landschaftsgrab, je GrabstelleJe Grabstelle stehen 30 Quadratmeter Fläche zur Grabgestaltung zur Verfügung. Wird nur auf dem Waldfriedhof Lauheide angeboten.5.792,00 €617,00 €6.409,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 9 und Nr. 22
Grab in einer dauergepflegten GemeinschaftsgrabstätteDie Gestaltung und Pflege übernimmt ein Gewerbebetrieb auf Grundlage eines Treuhand-Dauergrabpflegevertrages. Dessen Preis steht nicht in der Satzung und ist in diesem Betrag nicht enthalten.1.319,00 €550,00 €1.869,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 18 und Nr. 21

Urne: 11 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab als HainurnengrabWie das Haingrab, aber für eine Aschenbeisetzung. Paragraf 23 Absatz 2 verbietet auf dieser Grabart Grabschmuck. Eine Aussage über die Pflege ist das nicht; die trifft Paragraf 32 Absatz 1.1.403,00 €314,00 €1.717,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 4 und Nr. 23
UrnenreihengrabDie günstigste Urnenbeisetzung in Münster, wenn man die anonymen Felder ausnimmt. Die Ruhezeit für Urnen beträgt 20 Jahre, das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre.642,00 €314,00 €956,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 5 und Nr. 23
Urnenreihengrab als WaldgrabWird an einem Baum angelegt und nur auf dem Waldfriedhof Lauheide angeboten. Die Namen stehen auf einer gemeinsamen Gedenkstele. Paragraf 23 Absatz 2 verbietet auf dieser Grabart Grabschmuck. Eine Aussage über die Pflege ist das nicht; die trifft Paragraf 32 Absatz 1.696,00 €314,00 €1.010,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 6 und Nr. 23
Urnenwahlgrab, je GrabstelleIn einer Grabstelle dürfen vier Urnen beigesetzt werden. Jede weitere Beisetzung kostet erneut 314 Euro, in Verbindung mit einer anderen Beisetzung 232 Euro.1.371,00 €314,00 €1.685,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 10 und Nr. 23
Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium, je NischeIn einer Nische dürfen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Angeboten auf dem Waldfriedhof Lauheide und dem Friedhof Hohe Ward.1.808,00 €314,00 €2.122,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 11 und Nr. 23
Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium im Gebäude, je NischeDie Verschlussplatten dürfen nur in der Schriftart Antiqua beschriftet werden.3.419,00 €314,00 €3.733,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 12 und Nr. 23
Wahlgrab als Baumurnengrab, je BaumDie Gebühr gilt für den ganzen Baum, in dessen Wurzelwerk bis zu vier Urnen bestattet werden, nicht für eine einzelne Beisetzung. Paragraf 23 Absatz 2 verbietet auf dieser Grabart Grabschmuck. Eine Aussage über die Pflege ist das nicht; die trifft Paragraf 32 Absatz 1.3.226,00 €314,00 €3.540,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 13 und Nr. 23
Wahlgrab am Urnenbaum, je GrabstelleFür zwei Urnen. Die Friedhofsverwaltung legt die Fläche als Rasenfläche an und unterhält sie nach Paragraf 16 Abschnitt VII.1.626,00 €314,00 €1.940,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 14 und Nr. 23
Anonymes UrnengrabDie Urne wird ohne Angehörige beigesetzt, die Lage wird nicht bekanntgegeben. Diese Felder werden nach Paragraf 17 ausschließlich von der Friedhofsverwaltung gepflegt.616,00 €314,00 €930,00 €20 J.Gebührentarif Nr. 16 und Nr. 23
AschestreufeldDie Asche wird auf einer Rasenfläche ausgestreut. Voraussetzung ist eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person, die im Original vorzulegen ist.611,00 €314,00 €925,00 €20 J.Gebührentarif Nr. 17 und Nr. 23
Urnengrab in einer dauergepflegten GemeinschaftsgrabstätteWie das Erdgrab in der Gemeinschaftsgrabstätte. Der Dauergrabpflegevertrag mit dem Gewerbebetrieb kommt zu diesem Betrag hinzu.962,00 €314,00 €1.276,00 €30 J.Gebührentarif Nr. 19 und Nr. 23

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Bestattung einer Totgeburt oder eines Verstorbenen vor Vollendung des fünften Lebensjahres357,00 €Gebührentarif Nr. 20
Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres in einem Reihengrab oder einer dauergepflegten Gemeinschaftsgrabstätte550,00 €Gebührentarif Nr. 21
Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres im Wahlgrab oder Tiefgrab617,00 €Gebührentarif Nr. 22
Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab oder Kolumbarium sowie Beisetzung von Aschen auf Aschestreufeldern314,00 €Gebührentarif Nr. 23
Beisetzung einer Urne in Verbindung mit einer weiteren Beisetzung oder Bestattung232,00 €Gebührentarif Nr. 24
Samstagszuschlag für den Waldfriedhof Lauheide191,00 €Gebührentarif Nr. 25
Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern, je JahrEin Dreißigstel der Nutzungsgebühr je JahrGebührentarif Nr. 15
Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist693,00 €Gebührentarif Nr. 26
Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist492,00 €Gebührentarif Nr. 27
Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist1.020,00 €Gebührentarif Nr. 28
Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist751,00 €Gebührentarif Nr. 29
Ausgrabung einer Urne375,00 €Gebührentarif Nr. 30
Nutzung der Aufbahrungsräume mit Dekoration bis zu drei Tagen167,00 €Gebührentarif Nr. 31
Weitere Nutzung der Aufbahrungsräume mit Dekoration sowie Orgel- und Musikanlagennutzung, je angefangener Tag56,00 €Gebührentarif Nr. 32
Nutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäudeteile, je angefangene Stunde134,00 €Gebührentarif Nr. 33
Trägerdienst mit fünf Personen für eine Sargbestattung auf dem Waldfriedhof Lauheide341,00 €Gebührentarif Nr. 34
Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit, Trägerdienst oder Trauerfeier, je angefangene Stunde66,00 €Gebührentarif Nr. 35
Genehmigung eines Grabmals, einer Abdeckung oder einer Einfassung, je Antragsgegenstand54,00 €Gebührentarif Nr. 36
Sonderleistungen, Personaleinsatz je Stunde45,00 €Gebührentarif Nr. 37
Sonderleistungen, Einsatz eines Baggers je Stunde40,00 €Gebührentarif Nr. 37
Sonderleistungen, Einsatz eines Lastkraftwagens je Stunde30,00 €Gebührentarif Nr. 37
Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster, Ortsrecht 67.02, mit Gebührentarif ab 01.01.2024, vom 12.12.2003, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2023, Gebührentarif gültig ab 01.01.2024.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.306,00 €

Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften Lebensjahres in Münster, über 30 Jahre, das sind 310,20 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Nr. 1 und Nr. 21956,00 €
BestattungGebührentarif Nr. 20550,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde1.506,00 €

Die günstigste Erdbestattung in Münster. Reihengräber werden im Todesfall vergeben und können nicht verlängert werden.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster, Ortsrecht 67.02, mit Gebührentarif ab 01.01.2024, vom 12.12.2003, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 16.12.2023, Gebührentarif gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung gilt nur für die sechs städtischen Friedhöfe, also den Waldfriedhof Lauheide und die Stadtteilfriedhöfe Albachten, Angelmodde, Hohe Ward, Nienberge und Wolbeck. Die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet sind kirchlich oder jüdisch und haben eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Wir tragen als nutzungsdauerJahre die Laufzeit des Nutzungsrechts ein, weil sich die Gebühr darauf bezieht. Bei Urnengräbern weicht die Ruhezeit davon ab: Das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre, die Ruhezeit für Urnen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 3 auf allen Friedhöfen 20 Jahre.
  • Auch bei Erdbestattungen fallen Nutzungszeit und Ruhezeit auseinander. Das Nutzungsrecht läuft überall 30 Jahre, die Ruhezeit beträgt aber nur auf den Stadtteilfriedhöfen 30 Jahre, auf dem Waldfriedhof Lauheide dagegen 20 Jahre. Wir tragen die 30 Jahre ein.
  • Für das anonyme Urnengrab und das Aschestreufeld nennt die Friedhofssatzung keine Laufzeit des Nutzungsrechts. Wir setzen dort die Ruhezeit für Urnen von 20 Jahren an, weil die Satzung nur diesen Wert hergibt.
  • Münster kennt den Unterschied zwischen pflegefrei und gewöhnlich nicht, den unser Merkmal misst. Nach Paragraf 23 Absatz 1 kann jedes Reihen- und Wahlgrab schon ab der Bestattung eingeebnet und als Rasengrab eingesät werden, und Paragraf 32 Absatz 1 nimmt genau die Rasengräber von der Pflegepflicht aus. Der Gebührentarif verlangt dafür nichts. Jedes Grab in Münster ist also pflegefrei zu haben, zum normalen Preis.
  • Als pflegefrei führen wir deshalb nur das anonyme Urnengrab und das Aschestreufeld, wo es gar keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt. Hain-, Wald- und Baumgräber sind teurer, weil sie anders liegen, nicht weil die Pflege enthalten wäre. Paragraf 23 Absatz 2 nennt sie nur, um dort Grabschmuck zu verbieten.
  • Die dauergepflegten Gemeinschaftsgrabstätten führen wir nicht als pflegefrei, obwohl der Name das nahelegt. Die Pflege läuft nach Paragraf 18 Buchstabe b über einen Treuhand-Dauergrabpflegevertrag mit einem Gewerbebetrieb. Was dieser Vertrag kostet, steht nicht in der Satzung und ist in den 1.319 beziehungsweise 962 Euro nicht enthalten.
  • Die Urnennischen im Kolumbarium führen wir nicht als pflegefrei, weil die Satzung sie in Paragraf 23 Absatz 2 nicht nennt. Ein gärtnerisches Herrichten ist an einer Nische praktisch nicht möglich, doch die Satzung spricht diesen Fall nicht an.
  • Für das Sternchenfeld nach Paragraf 19, das Fehlgeburten vorbehalten ist, nennt der Gebührentarif keine Position. Wir führen es deshalb nicht als Grabart. Die Stadt gibt auf ihrer Internetseite an, diese Gräber kostenlos bereitzustellen; die Satzung sagt dazu nichts.
  • Als Beisetzungsgebühr setzen wir den schmalsten Satz an. Der Samstagszuschlag für den Waldfriedhof Lauheide von 191 Euro und die Nutzung der Trauerhalle für 134 Euro je angefangene Stunde stecken nicht in unseren Grabpreisen.
  • Beim Baumurnengrab gilt die Gebühr von 3.226 Euro für den ganzen Baum mit bis zu vier Plätzen, nicht für eine einzelne Beisetzung. Der Betrag ist deshalb nur eingeschränkt mit den anderen Urnengräbern vergleichbar.
  • Das Wahlgrab als Tiefgrab wird nach Paragraf 16 Abschnitt III seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu vergeben. Der Gebührentarif führt dafür keine eigene Nutzungsgebühr mehr, nur die Bestattungsgebühr nach Nr. 22 nennt das Tiefgrab noch. Wir führen es deshalb nicht als Grabart.
  • Für Sonderleistungen, die der Gebührentarif nicht aufführt, rechnet die Stadt nach Nr. 37 nach angefallenen Kosten oder nach Stundensätzen ab. Einen Gesamtbetrag nennt sie dafür nicht.
  • Die Anschrift Lauheide 5 in 48291 Telgte ist nach Angabe der Stadt nur die Navigationsadresse des Verwaltungsbüros auf dem Waldfriedhof, keine Postanschrift.
  • Der Gebührentarif gilt seit dem 1. Januar 2024. Eine 5. Änderungssatzung war im Ortsrecht der Stadt am Abrufdatum nicht auffindbar, die Beträge sind also gut zweieinhalb Jahre alt.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.