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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Oberhausen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05119000

Friedhofsgebühren Oberhausen: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oberhausen mit Anlage, Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Oberhausen, vom 31.03.2026, beschlossen vom Rat am 23.03.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 01.04.2026, gültig ab 02.04.2026. Die Sätze gelten für alle 21 Friedhöfe der Stadt Oberhausen, Friedhofsverwaltung der SBO Servicebetriebe Oberhausen, nicht für einzelne.

905,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrab Urne

10.216,00 €
Teuerstes Grab

Garten der Erinnerung Sarg

21
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Erdbestattung Verstorbener über fünf Jahre

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 31.03.2026

Was ein Grab in Oberhausen kostet

Kurz beantwortet

In Oberhausen kostet das günstigste Grab 905,00 € (Reihengrab Urne), das teuerste 10.216,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oberhausen mit Anlage, Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Oberhausen, vom 31.03.2026, beschlossen vom Rat am 23.03.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 01.04.2026, gültig ab 02.04.2026.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 10 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
WahlgrabDas günstigste Erdgrab, an dem man ein Nutzungsrecht im Voraus erwerben kann. Die Verlängerung kostet nach Tarifstelle 1.20 je angefangenes Jahr ein Dreißigstel von 2.098 Euro, also 69,93 Euro. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 15 Absatz 12 der Friedhofssatzung Sache der nutzungsberechtigten Person.2.098,00 €1.328,00 €3.426,00 €30 J.Tarifstelle 1.1 und 2.1 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Reihengrab für Personen unter 5 JahrenFünfundzwanzig Jahre sind die regelmäßige Ruhezeit für Verstorbene bis zu fünf Jahren. Auf dem Westfriedhof, im alten Teil des Landwehrfriedhofs und in Grabkammersystemen sind es nach Paragraf 11 Absatz 2 nur fünfzehn Jahre, der Tarif bleibt derselbe.483,00 €469,00 €952,00 €25 J.Tarifstelle 1.5 und 2.5 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Reihengrab SargDas günstigste Erdgrab in Oberhausen. Dreißig Jahre sind die regelmäßige Ruhezeit für Verstorbene über fünf Jahre; auf dem Westfriedhof, im alten Teil des Landwehrfriedhofs und in Grabkammersystemen sind es zwanzig Jahre bei gleichem Tarif.742,00 €1.172,00 €1.914,00 €30 J.Tarifstelle 1.6 und 2.6 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Rasenwahlgrab SargDie Nutzungsgebühr besteht aus 2.098 Euro für das Nutzungsrecht und 2.227 Euro Pflegegebühr für dreißig Jahre. Nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Rasenwahlgräber als einheitliche Rasenfläche an und pflegt sie.4.325,00 €1.328,00 €5.653,00 €30 J.Tarifstelle 1.2, 3.1 und 2.2 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung
Rasenreihengrab Sarg, Ruhezeit 30 JahreDie Nutzungsgebühr besteht aus 689 Euro für das Nutzungsrecht und 1.856 Euro Pflegegebühr für dreißig Jahre. Nach Paragraf 14 Absatz 7 pflegt ausschließlich die Friedhofsverwaltung; sie richtet die Grabstätte nach der Beisetzung als Rasenfläche her.2.545,00 €1.172,00 €3.717,00 €30 J.Tarifstelle 1.8, 3.4 und 2.8 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 14 Absätze 3 und 7 der Friedhofssatzung
Rasenreihengrab Sarg, Ruhezeit 20 JahreDie kürzere Ruhezeit von zwanzig Jahren gilt auf dem Westfriedhof, im alten Teil des Landwehrfriedhofs und in Grabkammersystemen. Die Nutzungsgebühr besteht aus 689 Euro für das Nutzungsrecht und 1.237 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre.1.926,00 €1.172,00 €3.098,00 €20 J.Tarifstelle 1.8, 3.3 und 2.8 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 11 Absatz 2 und Paragraf 14 Absätze 3 und 7 der Friedhofssatzung
Garten der Erinnerung SargDas teuerste Grab im Tarif. Die Nutzungsgebühr besteht aus 2.416 Euro für das Nutzungsrecht und 6.237 Euro Pflegegebühr für dreißig Jahre. Der Garten der Erinnerung ist eine Themengrabanlage, die die Friedhofsverwaltung anlegt und dauerhaft einheitlich pflegt; sie errichtet auch das Grabmal je Grabstelle.8.653,00 €1.563,00 €10.216,00 €30 J.Tarifstelle 1.10, 3.6 und 2.10 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung
Gemeinschaftsgrab SargDie Nutzungsgebühr besteht aus 1.208 Euro für das Nutzungsrecht und 3.638 Euro Pflegegebühr für dreißig Jahre. Die Pflege trägt die Stadt, sie stellt dafür eine eigene Tarifstelle in Rechnung.4.846,00 €1.563,00 €6.409,00 €30 J.Tarifstelle 1.14, 3.10 und 2.14 der Anlage zur Gebührensatzung
Anonymes Reihengrab Sarg, Ruhezeit 30 JahreDie Nutzungsgebühr besteht aus 689 Euro für das Nutzungsrecht und 1.856 Euro Pflegegebühr für dreißig Jahre. Die Grabstätte wird nach der Beisetzung eingeebnet und mit Rasen eingesät; nur der Friedhofsverwaltung bleibt der Ort bekannt, und die Belegung erfolgt ohne Trauerzug.2.545,00 €1.172,00 €3.717,00 €30 J.Tarifstelle 1.18, 3.13 und 2.18 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 14 Absätze 2 und 7 der Friedhofssatzung
Anonymes Reihengrab Sarg, Ruhezeit 20 JahreDie kürzere Ruhezeit von zwanzig Jahren gilt auf dem Westfriedhof, im alten Teil des Landwehrfriedhofs und in Grabkammersystemen. Die Nutzungsgebühr besteht aus 689 Euro für das Nutzungsrecht und 1.237 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre.1.926,00 €1.172,00 €3.098,00 €20 J.Tarifstelle 1.18, 3.12 und 2.18 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 11 Absatz 2 und Paragraf 14 Absätze 2 und 7 der Friedhofssatzung

Urne: 11 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenwahlgrabDie Erdgrabstätte nimmt zwei Aschen auf. Die Verlängerung kostet nach Tarifstelle 1.20 je angefangenes Jahr ein Dreißigstel von 671 Euro, also 22,37 Euro, obwohl die Nutzungszeit nur zwanzig Jahre beträgt.671,00 €547,00 €1.218,00 €20 J.Tarifstelle 1.3 und 2.3 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Reihengrab UrneDas günstigste Grab in Oberhausen. Die Ruhezeit für Aschen beträgt auf allen Friedhöfen zwanzig Jahre.436,00 €469,00 €905,00 €20 J.Tarifstelle 1.7 und 2.7 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Stelenkammer UrneEine Kammer in einer Urnenstele nimmt eine oder mehrere Aschen auf und wird nur im Sterbefall vergeben. Der Tarif nennt für sie keine Pflegegebühr, und die Ausnahme von der Pflegepflicht in Paragraf 15 Absatz 12 erfasst die Urnenstele nicht. Nach Ablauf der Nutzungszeit setzt die Friedhofsverwaltung die Asche nach Paragraf 9 Absatz 5 in einem Ewigkeitsgrab bei.2.105,00 €195,00 €2.300,00 €20 J.Tarifstelle 1.16 und 2.16 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Stelenkammer Urne im Garten der ErinnerungDas teuerste Urnengrab im Tarif. Auch für diese Kammer nennt der Tarif keine Pflegegebühr, obwohl sie in einer Anlage steht, die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 15 Absatz 6 dauerhaft einheitlich pflegt.3.156,00 €195,00 €3.351,00 €20 J.Tarifstelle 1.17 und 2.17 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Rasenwahlgrab UrneDie Nutzungsgebühr besteht aus 671 Euro für das Nutzungsrecht und 495 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre. Die Friedhofsverwaltung legt die Fläche an und pflegt sie.1.166,00 €469,00 €1.635,00 €20 J.Tarifstelle 1.4, 3.2 und 2.4 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung
Rasenreihengrab UrneDas günstigste Grab in Oberhausen, bei dem die Stadt die Pflege trägt. Die Nutzungsgebühr besteht aus 433 Euro für das Nutzungsrecht und 309 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre.742,00 €469,00 €1.211,00 €20 J.Tarifstelle 1.9, 3.5 und 2.9 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 14 Absätze 3 und 7 der Friedhofssatzung
Garten der Erinnerung UrneDie Nutzungsgebühr besteht aus 1.007 Euro für das Nutzungsrecht und 2.772 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre. Die Friedhofsverwaltung weist die Grabstelle zu, errichtet das Grabmal und pflegt die Anlage.3.779,00 €547,00 €4.326,00 €20 J.Tarifstelle 1.11, 3.7 und 2.11 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung
Obstbaumgemeinschaftsgrab als ReihengrabJe Grabstelle sind bis zu vier Urnenbeisetzungen möglich. Die Nutzungsgebühr besteht aus 826 Euro für das Nutzungsrecht und 1.980 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre. Die Friedhofsverwaltung pflanzt den Obstbaum, legt die Anlage naturnah an und pflegt sie für die Dauer der Ruhezeit.2.806,00 €547,00 €3.353,00 €20 J.Tarifstelle 1.12, 3.8 und 2.12 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 14 Absätze 5 und 7 der Friedhofssatzung
ObstbaumgemeinschaftswahlgrabDer Tarif verlangt für die Wahlgrabvariante genau das Doppelte der Reihengrabvariante, also 1.651 Euro für das Nutzungsrecht und 3.960 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre. Anders als beim Reihengrab kann das Nutzungsrecht im Voraus erworben werden; auch hier sind bis zu vier Urnen je Grabstelle möglich.5.611,00 €547,00 €6.158,00 €20 J.Tarifstelle 1.13, 3.9 und 2.13 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofssatzung
Gemeinschaftsgrab UrneDie Nutzungsgebühr besteht aus 262 Euro für das Nutzungsrecht und 940 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre. Das Urnengemeinschaftsgrab wird von der Friedhofsverwaltung gestalterisch angelegt, mit einem Grabmal für alle dort Bestatteten versehen und für die Dauer der Ruhezeit gepflegt.1.202,00 €547,00 €1.749,00 €20 J.Tarifstelle 1.15, 3.11 und 2.15 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 14 Absätze 4 und 7 der Friedhofssatzung
Anonymes UrnenreihengrabDie Nutzungsgebühr besteht aus 433 Euro für das Nutzungsrecht und 309 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre. Die Grabstelle wird nicht gekennzeichnet.742,00 €469,00 €1.211,00 €20 J.Tarifstelle 1.19, 3.14 und 2.19 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 14 Absätze 2 und 7 der Friedhofssatzung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Grabbereitung Wahlgrab1.328,00 €Tarifstelle 2.1 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Rasenwahlgrab Sarg1.328,00 €Tarifstelle 2.2 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Urnenwahlgrab547,00 €Tarifstelle 2.3 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Rasenwahlgrab Urne469,00 €Tarifstelle 2.4 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Reihengrab für Personen unter 5 Jahren469,00 €Tarifstelle 2.5 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Reihengrab Sarg1.172,00 €Tarifstelle 2.6 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Reihengrab Urne469,00 €Tarifstelle 2.7 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Rasenreihengrab Sarg1.172,00 €Tarifstelle 2.8 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Rasenreihengrab Urne469,00 €Tarifstelle 2.9 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Garten der Erinnerung Sarg1.563,00 €Tarifstelle 2.10 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Garten der Erinnerung Urne547,00 €Tarifstelle 2.11 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Obstbaumgemeinschaftsgrab als Reihengrab547,00 €Tarifstelle 2.12 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Obstbaumgemeinschaftswahlgrab547,00 €Tarifstelle 2.13 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Gemeinschaftsgrab Sarg1.563,00 €Tarifstelle 2.14 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Gemeinschaftsgrab Urne547,00 €Tarifstelle 2.15 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Stelenkammer Urne195,00 €Tarifstelle 2.16 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung Stelenkammer Urne im Garten der Erinnerung195,00 €Tarifstelle 2.17 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung anonymes Sarggrab1.172,00 €Tarifstelle 2.18 der Anlage zur Gebührensatzung
Grabbereitung anonymes Urnengrab469,00 €Tarifstelle 2.19 der Anlage zur Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts, je angefangenes Jahrein Dreißigstel der jeweiligen Tarifstelle des NutzungsrechtsTarifstelle 1.20 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Rasenwahlgrab Sarg für 30 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten2.227,00 €Tarifstelle 3.1 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Rasenwahlgrab Urne für 20 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten495,00 €Tarifstelle 3.2 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Rasenreihengrab Sarg für 20 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten1.237,00 €Tarifstelle 3.3 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Rasenreihengrab Sarg für 30 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten1.856,00 €Tarifstelle 3.4 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Rasenreihengrab Urne für 20 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten309,00 €Tarifstelle 3.5 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Garten der Erinnerung Sarg für 30 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten6.237,00 €Tarifstelle 3.6 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Garten der Erinnerung Urne für 20 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten2.772,00 €Tarifstelle 3.7 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Obstbaumgemeinschaftsgrab als Reihengrab für 20 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten1.980,00 €Tarifstelle 3.8 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Obstbaumgemeinschaftswahlgrab für 20 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten3.960,00 €Tarifstelle 3.9 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Gemeinschaftsgrab Sarg für 30 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten3.638,00 €Tarifstelle 3.10 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr Gemeinschaftsgrab Urne für 20 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten940,00 €Tarifstelle 3.11 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr anonymes Sarggrab für 20 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten1.237,00 €Tarifstelle 3.12 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr anonymes Sarggrab für 30 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten1.856,00 €Tarifstelle 3.13 der Anlage zur Gebührensatzung
Pflegegebühr anonymes Urnengrab für 20 Jahre, in der Nutzungsgebühr enthalten309,00 €Tarifstelle 3.14 der Anlage zur Gebührensatzung
Umbettung aus einem Grab für Personen unter 5 Jahren1.173,00 €Tarifstelle 4.1 der Anlage zur Gebührensatzung
Umbettung aus einem Grab für Personen über 5 Jahren3.320,00 €Tarifstelle 4.2 der Anlage zur Gebührensatzung
Umbettung einer Urne547,00 €Tarifstelle 4.3 der Anlage zur Gebührensatzung
Zustimmung zur Errichtung und Veränderung von Grabmalen und Einfassungen60,00 €Tarifstelle 5.1 der Anlage zur Gebührensatzung und Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Umschreibung von Nutzungsrechten30,00 €Tarifstelle 5.2 der Anlage zur Gebührensatzung
Sonstige Erlaubnisse10,00 €Tarifstelle 5.3 der Anlage zur Gebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oberhausen mit Anlage, Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Oberhausen, vom 31.03.2026, beschlossen vom Rat am 23.03.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 01.04.2026, gültig ab 02.04.2026.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

11.226,00 €

Wahlgrab in Oberhausen, über 30 Jahre, das sind 374,20 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeTarifstelle 1.1 und 2.1 der Anlage zur Gebührensatzung, Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung2.098,00 €
BestattungTarifstelle 2.1 der Anlage zur Gebührensatzung1.328,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde3.426,00 €

Das günstigste Erdgrab, an dem man ein Nutzungsrecht im Voraus erwerben kann. Die Verlängerung kostet nach Tarifstelle 1.20 je angefangenes Jahr ein Dreißigstel von 2.098 Euro, also 69,93 Euro. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 15 Absatz 12 der Friedhofssatzung Sache der nutzungsberechtigten Person.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oberhausen mit Anlage, Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Oberhausen, vom 31.03.2026, beschlossen vom Rat am 23.03.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 01.04.2026, gültig ab 02.04.2026. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Pflegegebühren der Tarifstelle 3 sind in die Nutzungsgebühr der jeweiligen Grabart eingerechnet. Grund ist, dass die Friedhofsverwaltung diese Gräber nach Paragraf 14 Absatz 7 und Paragraf 15 Absätze 5 bis 7 der Friedhofssatzung selbst pflegt und die Nutzungsberechtigten nach Paragraf 15 Absatz 12 von der Pflegepflicht ausgenommen sind. Die Gebühr ist damit nicht abwählbar. Wer sie fortlässt, unterschätzt etwa das Sarggrab im Garten der Erinnerung um 6.237 Euro.
  • Tarifstelle 1.20 setzt die Verlängerung des Nutzungsrechts auf ein Dreißigstel der jeweiligen Tarifstelle je angefangenes Jahr fest, auch bei Grabarten mit einer Nutzungszeit von zwanzig Jahren. Ob sich die Verlängerung auch auf die Pflegegebühr erstreckt, sagt der Tarif nicht.
  • Für die beiden Stelenkammern nennt der Tarif keine Pflegegebühr, und die Friedhofssatzung sagt zur Pflege von Urnenstelen nichts. Die Ausnahme von der Pflegepflicht in Paragraf 15 Absatz 12 nennt die Urnenstele nicht. Wir führen beide deshalb nicht als pflegefrei, obwohl die Kammer im Garten der Erinnerung in einer Anlage steht, die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 15 Absatz 6 dauerhaft einheitlich pflegt. Das ist eine Auslegung, keine ausdrückliche Regelung.
  • Die Verweise in Paragraf 15 Absätze 11 und 12 der Friedhofssatzung vom 31.03.2026 zeigen auf die Absätze 4, 6, 7 und 8 beziehungsweise 6, 7 und 8. In der neuen Nummerierung trifft das den Garten der Erinnerung und die Obstbaumgemeinschaftswahlgräber, nicht aber die Rasenwahlgräber, die jetzt in Absatz 5 stehen. Die Verweise stammen erkennbar aus der alten Nummerierung. Dass die Stadt die Rasenwahlgräber pflegt, steht unabhängig davon in Paragraf 15 Absatz 5 selbst.
  • Der Gebührentarif führt ein Gemeinschaftsgrab für Särge, das die Friedhofssatzung in Paragraf 13 Absatz 2 nicht kennt; dort stehen nur Urnengemeinschaftsgräber. Dass die Stadt dieses Grab pflegt, stützen wir allein auf die eigene Pflegegebühr der Tarifstelle 3.10.
  • Ob das Obstbaumgemeinschaftsgrab Särge aufnimmt, sagt der Tarif nicht ausdrücklich. Paragraf 14 Absatz 5 und Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofssatzung sprechen von bis zu vier Urnenbeisetzungen je Grabstelle, die Grabbereitung kostet mit 547 Euro so viel wie bei den übrigen Urnengräbern, und die Pflegegebühr läuft über zwanzig Jahre, also über die Ruhezeit für Aschen. Wir führen beide Varianten deshalb als Urnengrab.
  • Warum das Obstbaumgemeinschaftswahlgrab in Nutzungsrecht und Pflege genau das Doppelte der Reihengrabvariante kostet, sagt der Tarif nicht. Wir haben beide Beträge unverändert übernommen.
  • Für Rasenreihengräber mit Sarg und für anonyme Sarggräber nennt der Tarif zwei Pflegegebühren, eine für zwanzig und eine für dreißig Jahre. Beide sind hier als eigene Grabart geführt, weil sich der Gesamtpreis unterscheidet. Beim Reihengrab Sarg und beim Kindergrab wirkt sich die kürzere Ruhezeit nicht auf den Preis aus, dort steht nur die regelmäßige Ruhezeit.
  • Für die Rasenwahlgräber, den Garten der Erinnerung und die Obstbaumgemeinschaftswahlgräber nennt die Friedhofssatzung keine Nutzungszeit. Die hier eingetragenen dreißig beziehungsweise zwanzig Jahre stammen aus den Pflegegebühren der Tarifstelle 3, die die Laufzeit ausdrücklich benennen.
  • Der Gebührentarif nennt für das Wahlgrab einen einzigen Betrag, ohne zu sagen, ob er je Grabstelle oder je Grabstätte gilt. Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung gibt für Wahlgräber 2,50 Meter mal 1,25 Meter an, also mehr als die Fläche einer Grabstelle. Der Betrag ist unverändert übernommen.
  • Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung lässt auch für Reihengräber eine Verlängerung des Nutzungsrechts zu, allerdings nur um jeweils ein Jahr, auf Antrag und nach Ermessen der Friedhofsverwaltung. Alle Reihengräber sind deshalb als verlängerbar geführt.
  • Der Gebührentarif enthält keine Gebühr für die Benutzung einer Trauerhalle, einer Leichenhalle oder für eine Aufbahrung, obwohl die Paragrafen 25 und 26 der Friedhofssatzung beides regeln. Die Beisetzungsgebühr besteht deshalb allein aus der Grabbereitung.
  • Die Sondergrabstätten des Paragrafen 13 Absatz 2 Nummer 3, also Ehrengräber, Gräber der Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft, Gräber für Sternenkinder und Gräber nach christlich-orthodoxem, muslimischem oder jüdischem Ritus, haben im Gebührentarif keine eigene Tarifstelle.
  • Die beiden Fassungen der Gebührensatzung weichen im Datum der Ratssitzung voneinander ab. Das Ortsrechts-PDF nennt den 23.02.2026, das Amtsblatt Nr. 6 den 23.03.2026. Wir folgen dem Amtsblatt als der amtlichen Bekanntmachung. Der Tarif ist in beiden Fassungen Ziffer für Ziffer gleich.
  • Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt verlinkt bei der Friedhofssatzung weiterhin die Fassung vom 18.12.2024. Ruhezeiten und Pflegeregeln stammen hier aus der geltenden Fassung vom 31.03.2026 im Amtsblatt Nr. 6.
  • Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlichen die Servicebetriebe Oberhausen nicht.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.