Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05970020
Alle 8 Friedhöfe in Hilchenbach
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02733 288246
- Stadt Hilchenbach, Friedhofsverwaltung (Bestattung Hilchenbach)
- 2.980,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.780,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
57271 Hilchenbach
Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an
Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Hilchenbach nehmen zusammen 9,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: RuheForst Hilchenbach ist der größte mit 5,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 9.060 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 580 m entfernt, der entlegenste 4,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 5 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Hilchenbach rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Hilchenbach, Friedhofsverwaltung (Bestattung Hilchenbach)
Kirchweg 1757271 Hilchenbach
02733 288246
- Sprechzeiten
- Montag und Donnerstag 8.30 bis 16 UhrDienstag und Freitag 8.30 bis 12 UhrMittwoch 8.30 bis 18 Uhr
Die 8 Friedhöfe in Hilchenbach, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| RuheForst Hilchenbach | 5,3 ha | 580 m | 1 Anlagen, nächste 260 m | Hilchenbach, 530 mZug RB93 | keine Angabe |
| Friedhof Dahlbruch | 1,6 ha | 4 km | 1 Anlagen, nächste 140 m | Dahlbruch Friedhof, 190 m | keine Angabe |
| Friedhof Müsen | 1,3 ha | 4,7 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Müsen Glück-Auf-Straße, 320 m | christlich |
| Friedhof Allenbach | 9.060 m² | 1,8 km | 3 Anlagen, nächste 130 m | Stift Keppel-Allenbach, 110 mZug RB93 | christlich |
| Friedhof Lützel | 1.800 m² | 4,5 km | 3 Anlagen, nächste 110 m | Lützel, 110 mZug RB93 | keine Angabe |
| Friedhof Ruckersfeld | 860 m² | 2,8 km | keine erfasst | Ruckersfeld, 220 mBus A371, Bus L171 | christlich |
| Jüdischer Friedhof Hilchenbach | 420 m² | 2 km | 1 Anlagen, nächste 320 m | Hilchenbach In der Hasselsbach, 220 mBus R92 | jüdisch |
| Friedhof | 20 m² | 2,5 km | 5 Anlagen, nächste 50 m | Allenbach Talsperre, 60 m | christlich, katholisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hilchenbach kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Haiger | 24,2 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Dautphetal | 34,6 km | 1.155,00 €Reihengrabstätte zur Erdbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld | 505,00 €Urnenreihengrabstätte für einen Erwachsenen oder ein Kind ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld |
| Schmallenberg | 26,7 km | 1.243,00 €Erdreihengrab für Personen über 5 Jahre | 684,00 €Anonymes pflegefreies Urnenreihengrab im Grabfeld D |
| Gummersbach | 38,1 km | 1.812,00 €Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen im Grabkammersystem, 15 Jahre | 701,80 €Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld |
| Herborn | 35,6 km | 1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre | 770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Freudenberg | 18,7 km | 2.006,00 €Reihengrabstätte für Sargbestattungen von Personen ab 5 Jahren, 30 Jahre | 763,00 €Anonymes Urnengrab im Vorzugsfeld, 20 Jahre |
| Bad Berleburg | 20,5 km | 2.200,00 €Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 300,00 €Beisetzung durch Verstreuung der Asche im Aschestreufeld, 20 Jahre |
| Siegen | 13,6 km | 2.443,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre | 986,00 €Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 1 |
| Am meisten zu sparen | bis 38,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Hilchenbach kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach, vom 14. Juli 2026, beschlossen vom Rat der Stadt Hilchenbach in seiner Sitzung am 8. Juli 2026, ausgefertigt von Bürgermeister Kaioglidis, bekanntgemacht im Amtsblatt Ausgabe 6 vom 23. Juli 2026 unter Textziffer 71, in Kraft seit dem 24. Juli 2026. Sie hebt die Satzung über die Friedhofsgebühren vom 7. November 1991 auf.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten fünften LebensjahrDas Kindergrab ist nach Paragraf 21 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 1,20 Meter lang und 0,60 Meter breit, und die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 zwanzig statt dreissig Jahre. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich; in Ausnahmefällen kann die Friedhofsverwaltung eine Duldung genehmigen, die nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 35,00 Euro für jedes weitere Jahr kostet. Die Summe von 1.190,00 Euro nennt der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach selbst. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 macht bei Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten und Urnengrabstätten die Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Absatz 2 verlangt, dass die Grabstätte mindestens zu einem Drittel bepflanzt ist. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht. | 780,00 € | 410,00 € | 1.190,00 € | 20 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 1.1 und 3 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 sowie Paragrafen 10, 13 und 21 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr anDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und mit 2.980,00 Euro zugleich das günstigste. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 dreissig Jahre, das Grab misst nach Paragraf 21 Buchstabe b 2,15 mal 1,00 Meter. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. Nach Paragraf 13 Absatz 3 darf in einer Reihengrabstätte grundsätzlich nur eine Leiche bestattet werden; zulässig ist zusätzlich die Leiche eines Kindes unter einem Jahr oder die gleichzeitig verstorbener Geschwister unter fünf Jahren, und innerhalb der ersten zehn Jahre kann eine Urne beigesetzt werden, die nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 5 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 470,00 Euro Überlassungsgebühr kostet. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 nicht möglich. Sechs Monate vor Ablauf der Ruhezeit wird schriftlich über die Einebnung informiert; wird bis dahin kein Anspruch auf Grabeinfassung oder Grabsteine geltend gemacht, gehen sie in das Eigentum der Stadt über. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 macht bei Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten und Urnengrabstätten die Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Absatz 2 verlangt, dass die Grabstätte mindestens zu einem Drittel bepflanzt ist. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht. | 1.610,00 € | 1.370,00 € | 2.980,00 € | 30 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 1.2 und 3 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 sowie Paragrafen 10, 13 und 21 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 |
| Wahlgrabstätte, beim erstmaligen Erwerb mit zwei GrabstellenDer Tarif nennt 1.960,00 Euro je Grabstelle, und das ist nicht der Preis eines Wahlgrabes. der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach führt die Grabart mit dem ausdrücklichen Zusatz beim erstmaligen Erwerb und rechnet dabei mit zwei Grabstellen, also 3.920,00 Euro, dazu einmal die Grabherrichtung von 1.480,00 Euro; die Endsumme lautet dort 5.400,00 Euro. Das passt zum Wortlaut des Paragrafen 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026, wonach Wahlgrabstätten als ein- oder mehrstellige Grabstätten und Grabkammern für die Beisetzung von zwei oder mehreren Särgen nebeneinander vergeben werden. Angesetzt sind deshalb die zwei Grabstellen. Das Nutzungsrecht läuft nach Absatz 1 dreissig Jahre und entsteht nach Absatz 2 mit Aushändigung des Bescheides und Zahlung der Gebühr; der Ersterwerb ist nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles möglich, ein Recht auf Wiedererwerb gibt es nicht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 6,00 Euro je Grabstelle und Monat, also mehr als die 5,44 Euro, auf die der Erwerbspreis je Monat hinausläuft. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. Nach Paragraf 15 Absatz 9 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 kann eine Wahlgrabstätte, deren Ruhezeit zehn Jahre überschritten hat, auf Antrag in eine wiesengrabähnliche Grabstätte umgestaltet werden; danach obliegt die Pflege der Stadt und kostet 4,00 Euro je Grabstelle und Monat zuzüglich Mehrwertsteuer. Vor dieser Umgestaltung gilt: Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 macht bei Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten und Urnengrabstätten die Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Absatz 2 verlangt, dass die Grabstätte mindestens zu einem Drittel bepflanzt ist. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht. | 3.920,00 € | 1.480,00 € | 5.400,00 € | 30 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 2.1 und 3 Absatz 2 Nummer 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026, Paragrafen 15 und 21 Buchstabe c der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 sowie der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach |
| WiesengrabPflegefrei, und der Beleg steht doppelt. Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 sagt wörtlich: Die Pflege der Gräber obliegt der Stadt Hilchenbach. Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 beziffert diese Pflege mit 1.440,00 Euro für die Dauer der Nutzungszeit. Auf die Pflegegebühr kommen nach dem Schlusssatz des Paragrafen 3 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 noch 19 Prozent Mehrwertsteuer. Angesetzt ist der Bruttobetrag, denn das ist es, was die Angehörigen zahlen, und der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach führt die Zeile selbst als Pflegegebühr inklusive Mehrwertsteuer. Die Nutzungszeit nennt Paragraf 14 nicht. Sie ergibt sich aus der Rechenprobe: Der Verlängerungssatz für die Pflege beträgt 4,00 Euro je Grabstelle und Monat, und 1.440 geteilt durch 4,00 sind 360 Monate, also genau dreissig Jahre. Dasselbe sagt Paragraf 10 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 für die Ruhezeit bei Sargbestattungen. Das Wiesengrab ist ein Reihengrab: Nach Absatz 2 wird es ohne Gestattung der Auswahl eines Platzes in der Reihenfolge der Beisetzungen abgegeben. Grabmale müssen flach aufliegen und dürfen 100 mal 80 Zentimeter nicht übersteigen, die Schrift ist einzumeisseln; erlaubt sind auch schräge oder stehende Male bis 52 Zentimeter Höhe auf einer Sockelplatte. Vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen weder Blumenschmuck noch Kränze, Grablampen oder Dekofiguren auf dem Stein oder der Mähkante abgelegt werden; die Beschäftigten des Baubetriebshofes dürfen sie im Zuge der Mäharbeiten entsorgen. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. | 3.323,60 € | 1.370,00 € | 4.693,60 € | 30 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 4, 3 Absatz 2 Nummer 7 und 3 Absatz 3 Nummer 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 sowie Paragrafen 10 und 14 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 |
| Wiesenwahlgrabstätte, beim erstmaligen Erwerb mit zwei GrabstellenDas teuerste Grab der Stadt, und der Grund ist die Zweistelligkeit. der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach führt die Grabart mit dem Zusatz beim erstmaligen Erwerb und rechnet mit zwei Grabstellen: 3.220,00 Euro Grabüberlassung, also zweimal 1.610, und 3.427,20 Euro Pflegegebühr, also zweimal 1.713,60, dazu einmal die Grabherrichtung von 1.480,00 Euro. Die Endsumme lautet dort 8.127,20 Euro. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt: Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 sagt wörtlich, die Pflege der Gräber obliege der Stadt Hilchenbach, und Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 5 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 beziffert sie je Grabstelle. Auf die Pflegegebühr kommen nach dem Schlusssatz des Paragrafen 3 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 noch 19 Prozent Mehrwertsteuer. Angesetzt ist der Bruttobetrag, denn das ist es, was die Angehörigen zahlen, und der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach führt die Zeile selbst als Pflegegebühr inklusive Mehrwertsteuer. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 16 Absatz 1 dreissig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 4 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 6,00 Euro je Grabstelle und Monat, dazu nach Paragraf 3 Absatz 3 noch einmal 4,00 Euro Pflege je Grabstelle und Monat zuzüglich Mehrwertsteuer. Grabmale müssen flach aufliegen und dürfen 120 mal 90 Zentimeter nicht übersteigen; die liegenden Male sind mit einer 160 Zentimeter breiten Querstrebe zu unterlegen. Die Grabstelle misst nach Paragraf 21 Buchstabe g 2,00 mal 1,00 Meter. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. | 6.647,20 € | 1.480,00 € | 8.127,20 € | 30 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 2.6, 3 Absatz 2 Nummer 11 und 3 Absatz 3 Nummer 5 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026, Paragrafen 16 und 21 Buchstabe g der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 sowie der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach |
| Anonyme Grabstätte für eine ErdbestattungKostet auf den Cent dasselbe wie das Wiesengrab, 4.693,60 Euro. Pflegefrei aus zwei Gründen: Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 verbietet, die Grabstätte namentlich zu kennzeichnen oder gärtnerisch zu gestalten, es gibt also gar keine Einzelgrabstelle zu pflegen, und Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 erhebt trotzdem eine eigene Pflegegebühr von 1.440,00 Euro für die Dauer der Nutzungszeit. Auf die Pflegegebühr kommen nach dem Schlusssatz des Paragrafen 3 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 noch 19 Prozent Mehrwertsteuer. Angesetzt ist der Bruttobetrag, denn das ist es, was die Angehörigen zahlen, und der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach führt die Zeile selbst als Pflegegebühr inklusive Mehrwertsteuer. Nach Paragraf 20 Absatz 1 liegt das Grabfeld unter einer Rasenfläche ohne Erkennung einzelner Grabstätten; auf Wunsch zeigt die Friedhofsverwaltung nahen Angehörigen die Lage. Grabfelder für anonyme Erdbestattungen gibt es nach Absatz 2 nur auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Dahlbruch und Müsen. Blumenschmuck wird nach der Bestattung in örtlicher Nähe aufgestellt und frühestens nach drei Wochen entfernt; sonst darf er nur an den dafür eingerichteten Stellen niedergelegt werden. Grabmale sind nach Paragraf 28 Absatz 1 auf anonymen Grabstätten nicht erlaubt. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. | 3.323,60 € | 1.370,00 € | 4.693,60 € | 30 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 3.1, 3 Absatz 2 Nummer 5 und 3 Absatz 3 Nummer 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 sowie Paragrafen 10 und 20 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei UrnenDas günstigste Urnengrab der Stadt, 1.780,00 Euro. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 zwanzig Jahre, in der Grabstätte können nach Absatz 3 bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, und nach Absatz 4 gelten die Vorschriften über Wahlgrabstätten entsprechend. Die Grabstätte misst nach Paragraf 21 Buchstabe d 0,80 mal 1,20 Meter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 6,50 Euro je Grabstelle und Monat, also deutlich mehr als die 5,46 Euro, auf die der Erwerbspreis je Monat hinausläuft. Nach Paragraf 26 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 dürfen Urnengrabstätten vollständig mit Steinplatten abgedeckt werden, Urnenwahlgrabstätten jedoch ausdrücklich nicht. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. Nicht pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 macht bei Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten und Urnengrabstätten die Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Absatz 2 verlangt, dass die Grabstätte mindestens zu einem Drittel bepflanzt ist. Eine Pflegegebühr führt der Tarif für diese Grabart folgerichtig nicht. | 1.310,00 € | 470,00 € | 1.780,00 € | 20 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 2.2 und 3 Absatz 2 Nummer 4 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 sowie Paragrafen 10, 17 Absätze 2 bis 4 und 21 Buchstabe d der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 |
| UrnenwiesengrabPflegefrei, und der Beleg steht doppelt. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 sagt wörtlich: Die Pflege dieser Gräber obliegt der Stadt Hilchenbach. Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 4 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 beziffert sie mit 360,00 Euro für die Dauer der Nutzungszeit. Auf die Pflegegebühr kommen nach dem Schlusssatz des Paragrafen 3 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 noch 19 Prozent Mehrwertsteuer. Angesetzt ist der Bruttobetrag, denn das ist es, was die Angehörigen zahlen, und der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach führt die Zeile selbst als Pflegegebühr inklusive Mehrwertsteuer. Die Rechenprobe bestätigt die Laufzeit: Der Verlängerungssatz für die Pflege beträgt nach demselben Absatz 1,50 Euro je Monat, und 360 geteilt durch 1,50 sind 240 Monate, also genau zwanzig Jahre. Dasselbe sagt Paragraf 10 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 für die Ruhezeit bei Urnenbestattungen. Das Urnenwiesengrab wird wie das Wiesengrab ohne Gestattung der Auswahl eines Platzes in der Reihenfolge der Beisetzungen abgegeben, lässt sich aber nach Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 verlängern, und zwar für 6,50 Euro je Grabstelle und Monat. Es misst nach Paragraf 21 Buchstabe e einen Meter im Quadrat. Grabmale müssen flach aufliegen und dürfen 100 mal 80 Zentimeter nicht übersteigen. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. | 1.738,40 € | 470,00 € | 2.208,40 € | 20 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 2.3, 3 Absatz 2 Nummer 8 und 3 Absatz 3 Nummer 4 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 sowie Paragrafen 10, 17 Absatz 5 und 21 Buchstabe e der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 |
| Urnengrab als Parkbestattung an einer StelePflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026: Die Pflege obliegt der Stadt Hilchenbach. Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 4 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 beziffert sie zusammen mit dem Urnenwiesengrab auf 360,00 Euro für die Dauer der Nutzungszeit. Auf die Pflegegebühr kommen nach dem Schlusssatz des Paragrafen 3 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 noch 19 Prozent Mehrwertsteuer. Angesetzt ist der Bruttobetrag, denn das ist es, was die Angehörigen zahlen, und der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach führt die Zeile selbst als Pflegegebühr inklusive Mehrwertsteuer. Die Zeile des Tarifs ist die einzige des ganzen Verzeichnisses, die einen unbezifferten Zusatz trägt: Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2.4 nennt 1.450,00 Euro zuzüglich einer Sondergebühr Anteil für die Stele, ohne diese zu beziffern. der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach rechnet anders und kommt doch auf dasselbe: Sie führt 1.050,00 Euro Grabüberlassung und 400,00 Euro Sondergebühr Anteil Stele, zusammen ebenfalls 1.450,00 Euro, und nennt als Endsumme 2.348,40 Euro. Angesetzt sind die 1.450,00 Euro der Satzung, weil sie beziffert sind und weil die Stadt selbst zu derselben Endsumme kommt. Nach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 wird das Grabfeld auch ohne Vorliegen eines Todesfalles angelegt, und eine Grabstelle an einer der Stelen lässt sich schon zu Lebzeiten gegen Entgelt erwerben. Die namentliche Kennzeichnung erfolgt auf Wunsch mit einer Namensplatte an der Stele; Grabsteine und Aufbauten sind unzulässig, geduldet wird nur ein selbst gestalteter Pflasterstein bündig zur Wiesenoberfläche direkt über der Urne. Blumen dürfen nur innerhalb des Kreises um die Stele abgelegt werden. Bis zu zwei Urnen sind je Grabstätte möglich, und für die Ruhezeit gilt Paragraf 10 entsprechend, also zwanzig Jahre. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. | 1.878,40 € | 470,00 € | 2.348,40 € | 20 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 2.4, 3 Absatz 2 Nummer 9 und 3 Absatz 3 Nummer 4 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 sowie Paragrafen 10 und 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 |
| UrneneinzelgrabDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt, 1.948,40 Euro. Der Pflegebeleg ist der ausführlichste der ganzen Satzung: Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 sagt, die Pflege der Gräber sowie der Bepflanzung obliege der Stadt Hilchenbach. Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 6 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 beziffert sie mit 360,00 Euro für die Dauer der Nutzungszeit. Auf die Pflegegebühr kommen nach dem Schlusssatz des Paragrafen 3 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 noch 19 Prozent Mehrwertsteuer. Angesetzt ist der Bruttobetrag, denn das ist es, was die Angehörigen zahlen, und der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach führt die Zeile selbst als Pflegegebühr inklusive Mehrwertsteuer. Das Nutzungsrecht läuft zwanzig Jahre und wird auch ohne Vorliegen eines Todesfalls verliehen; anders als beim Urnenwiesengrab ist die Auswahl eines Platzes auf dem dafür bestimmten Gräberfeld gestattet. Die Grabstätte misst nach Paragraf 21 Buchstabe f einen halben Meter im Quadrat, und zulässig sind nur runde oder ovale flach aufliegende Grabmale bis 30 Zentimeter Durchmesser. Vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen keine Blumen, Kränze, Grablampen oder Dekofiguren abgelegt werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 5,50 Euro je Grabstelle und Monat, also ein Viertel mehr als die 4,38 Euro, auf die der Erwerbspreis je Monat hinausläuft. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. | 1.478,40 € | 470,00 € | 1.948,40 € | 20 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 2.5, 3 Absatz 2 Nummer 10 und 3 Absatz 3 Nummer 6 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 sowie Paragrafen 10, 17 Absatz 7 und 21 Buchstabe f der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 |
| Anonyme Grabstätte für eine UrnenbestattungKostet auf den Cent dasselbe wie das Urneneinzelgrab, 1.948,40 Euro, obwohl kein Name genannt und keine Lage gewählt wird. Pflegefrei aus zwei Gründen: Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 verbietet die namentliche Kennzeichnung und die gärtnerische Gestaltung, und Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 erhebt trotzdem eine eigene Pflegegebühr von 360,00 Euro für die Dauer der Nutzungszeit. Auf die Pflegegebühr kommen nach dem Schlusssatz des Paragrafen 3 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 noch 19 Prozent Mehrwertsteuer. Angesetzt ist der Bruttobetrag, denn das ist es, was die Angehörigen zahlen, und der Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach führt die Zeile selbst als Pflegegebühr inklusive Mehrwertsteuer. Grabfelder für anonyme Urnenbeisetzungen gibt es nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Dahlbruch, Müsen und Hilchenbach, also auf dreien der elf. Grabmale sind nach Paragraf 28 Absatz 1 dort nicht erlaubt. Eine Verlängerung sieht der Tarif für die anonymen Grabstätten nicht vor; Paragraf 2 Absatz 2 nennt sie nicht. Die Grabherrichtung ist keine Wahlleistung: Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 lässt die Gräber von den Beschäftigten des Baubetriebshofes der Stadt ausheben und wieder verfüllen. Sie umfasst nach Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 das Abstecken, Ausheben und Verfüllen der Grabstelle, das Planieren und die Abfuhr des nicht benötigten Bodenaushubs und die Gestellung einer Grabmatte. | 1.478,40 € | 470,00 € | 1.948,40 € | 20 | Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 3.2, 3 Absatz 2 Nummer 6 und 3 Absatz 3 Nummer 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026 sowie Paragrafen 10 und 20 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026 |
Häufige Fragen zu Hilchenbach
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Hilchenbach?
- In Hilchenbach sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 9,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Hilchenbach?
- RuheForst Hilchenbach ist mit 5,3 ha der größte Friedhof in Hilchenbach. Er liegt 580 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Hilchenbach?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hilchenbach gelten 30 Jahre für Sargbestattungen nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026, dazu 20 Jahre für Urnenbestattungen nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wiesenwahlgrabstätte nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit eines Urneneinzelgrabes nach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung vom 14. Juli 2026, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit eines Wiesengrabes, aus der Pflegegebühr zurückgerechnet: 1.440 Euro geteilt durch 4,00 Euro je Monat sind 360 Monate nach Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 14. Juli 2026, dazu 20 Jahre für Aschen im RuheForst Hilchenbach nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung für den RuheForst vom 7. Dezember 2005, dazu 99 Jahre für Nutzungsrecht an einem Ruhe Biotop im RuheForst, Höchstdauer nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung für den RuheForst vom 7. Dezember 2005.
- Was kostet ein Grab in Hilchenbach?
- Ein Grab in Hilchenbach kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen mit 1.780,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach, vom 14. Juli 2026, beschlossen vom Rat der Stadt Hilchenbach in seiner Sitzung am 8. Juli 2026, ausgefertigt von Bürgermeister Kaioglidis, bekanntgemacht im Amtsblatt Ausgabe 6 vom 23. Juli 2026 unter Textziffer 71, in Kraft seit dem 24. Juli 2026. Sie hebt die Satzung über die Friedhofsgebühren vom 7. November 1991 auf.
- Wer ist für die Friedhöfe in Hilchenbach zuständig?
- Für die Friedhöfe in Hilchenbach ist Stadt Hilchenbach, Friedhofsverwaltung (Bestattung Hilchenbach) zuständig, Kirchweg 17, 57271 Hilchenbach, Telefon 02733 288246. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Hilchenbach, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach vom 14. Juli 2026, beschlossen vom Rat der Stadt Hilchenbach in seiner Sitzung am 8. Juli 2026, ausgefertigt von Bürgermeister Kaioglidis, bekanntgemacht im Amtsblatt Ausgabe 6 vom 23. Juli 2026 unter Textziffer 71, in Kraft seit dem 24. Juli 2026. Sie hebt die Satzung über die Friedhofsgebühren vom 7. November 1991 auf
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hilchenbach (Friedhofssatzung) vom 14. Juli 2026, beschlossen am 8. Juli 2026, bekanntgemacht im Amtsblatt Ausgabe 6 vom 23. Juli 2026 unter Textziffer 70, in Kraft seit dem 24. Juli 2026. Sie hebt die Friedhofssatzung vom 16. Dezember 1998 auf. Quelle der Ruhezeiten (Paragraf 10), des Grabartenkatalogs (Paragraf 12), der Beschreibungen (Paragrafen 13 bis 20), der Grabmasse (Paragraf 21), der Pflegeregeln (Paragrafen 14 Absatz 4, 16 Absatz 10, 17 Absätze 5 bis 7 und 26) und des Benutzungszwanges beim Ausheben (Paragraf 9 Absatz 1)
- Übersicht Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach einseitiges Merkblatt ohne Datum, abgerufen am 06.09.2026 von der Seite Bestattungen (Friedhof); rechnet je Grabart die Bestandteile zusammen und bestätigt alle elf Endsummen dieses Eintrags. Sie liefert ausserdem zwei Angaben, die in der Satzung so nicht stehen: dass Wahlgrabstätten und Wiesenwahlgrabstätten beim erstmaligen Erwerb mit zwei Grabstellen vergeben werden, und dass die Sondergebühr für die Stele der Parkbestattung 400,00 Euro beträgt
- Amtsblatt der Stadt Hilchenbach, Ausgabe 6 vom 23. Juli 2026 Verkündungsblatt beider Satzungen unter den Textziffern 70 und 71. Als Gegenprobe zum Ortsrecht maschinell verglichen: Alle Eurobeträge stimmen überein. Der nächste Erscheinungstag ist laut Titelseite der 15. Oktober 2026
- Friedhofssatzung für den RuheForst der Stadt Hilchenbach vom 7. Dezember 2005, beschlossen am 2. November 2005, bekanntgemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 12/2005 vom 19. Dezember 2005 unter Textziffer 149, Ortsrecht 67-3, 38. Ergänzung. Sie enthält keinen Tarif: Paragraf 15 verweist auf das Entgeltverzeichnis des Betreibers
- Ortsrecht (Satzungen) der Stadt Hilchenbach Stand der Durchsicht 06.09.2026; führt zum Friedhofswesen genau drei Stücke, die Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung und die RuheForst-Satzung. Eine vierte gibt es nicht
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.