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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05978024

Alle 13 Friedhöfe in Lünen

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02306 104-0
Stadt Lünen, Friedhofsverwaltung im Technischen Rathaus

44532 Lünen

2.924,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdgrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr

1.238,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnengrab

13
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 13 Friedhöfe in Lünen nehmen zusammen 39,7 ha ein

Kurz beantwortet

Lünen hat 13 benannte Friedhöfe mit zusammen 39,7 ha. Der größte ist Kommunalfriedhof Lünen-Altlünen mit 10,6 ha, am nächsten am Ortskern liegt Ev. Friedhof Münsterstraße mit 980 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Lünen abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Kommunalfriedhof Lünen-Altlünen ist der größte mit 10,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,6 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 980 m entfernt, der entlegenste 5,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 13 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 9 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und muslimische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Lünen rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Lünen, Friedhofsverwaltung im Technischen Rathaus

Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
02306 104-0
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Darüber hinaus nach Terminvereinbarung
Die Friedhofsverwaltung von Lünen im Netz

Die 13 Friedhöfe in Lünen, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Kommunalfriedhof Lünen-Altlünen10,6 ha2,6 km3 Anlagen, nächste 260 mWaldfriedhof, 240 mBus 105, Bus 140, Bus 210, Bus 211Ekeine Angabe
Kommunalfriedhof Brambauer9,5 ha5,8 km7 Anlagen, nächste 180 mFriedhof, 210 mBus 24keine Angabe
Kommunalfriedhof Lünen-Süd8,8 ha2,4 km1 Anlagen, nächste 200 mMultikulti/Dammwiese, 270 mBus 23, Bus 23E, Bus 106, Bus N10keine Angabe
Kath. Friedhof St. Marien2,2 ha1,4 km5 Anlagen, nächste 180 mAn der Vogelscher, 110 mBus 23, Bus 105, Bus 221E, Bus N2christlich, römisch-katholisch
Ev. Friedhof Münsterstraße2,1 ha980 m4 Anlagen, nächste 230 mBarbarastraße, 140 mBus 101, Bus 105, Bus 106, Bus 220christlich, evangelisch
Friedhof1,6 ha5,6 km7 Anlagen, nächste 270 mFriedhofstraße, 100 mBus 24keine Angabe
Kommunalfriedhof Lünen-Niederaden1,4 ha3,6 km1 Anlagen, nächste 90 mFriedhof, 90 mBus 119christlich
Ev. Friedhof Horstmar1,1 ha2,2 kmkeine erfasstKleine Laake, 70 mBus 112, Bus 220, Bus 220Echristlich, evangelisch
Kath. Friedhof Herz-Jesu1,1 ha1 km6 Anlagen, nächste 190 mLindenplatz, 290 mBus 23, Bus 23E, Bus 106, Bus 112christlich, römisch-katholisch
kath. Friedhof Horstmar6.270 m²2,7 km5 Anlagen, nächste 110 mRealschule, 110 mBus 23E, Bus 106, Bus 112, Bus 220christlich, römisch-katholisch
Kath. Friedhof Beckinghausen4.810 m²1,7 kmkeine erfasstFriedhof, 240 mBus 112, Bus 220E, Bus 221christlich, römisch-katholisch
Muslimische Begräbnisstätte1.460 m²3,6 km2 Anlagen, nächste 40 mFriedhof, 130 mBus 119muslimisch
Muslimischer Bereich des Kommunalfriedhofes-5,7 km6 Anlagen, nächste 140 mGrenzstraße, 280 mBus 284, Bus TB284muslimisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Lünen kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Münster39,4 km1.506,00 €Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften Lebensjahres925,00 €Aschestreufeld
Hamm21,8 km1.541,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 25 Jahre947,00 €Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstelle, Nutzungszeit 20 Jahre
Hagen28,7 km1.790,00 €Einzelgrabstätte Sargbestattung1.375,00 €Einzelgrabstätte Urnen- oder Aschenbestattung
Haltern am See28,3 km1.825,00 €Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr646,00 €Urnengrabstelle
Herten27,7 km1.963,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr915,00 €Streufeldbestattung auf dem Aschestreufeld
Essen39,1 km2.020,00 €Reihengrab für Erwachsene vom 4. Lebensjahr1.315,00 €Anonymes Urnenreihengrab
Unna17,2 km2.292,08 €Erdreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung2.152,10 €Urnenreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung
Bergkamen7,2 km2.350,00 €Reihengrabstelle für Personen über 5 Jahre1.040,00 €Anonyme Urnengrabstelle als Reihengrab
Am meisten zu sparenbis 39,4 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Lünen kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen, vom 10.12.2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Erdgrab für Verstorbene ab dem 6. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Lünen. Nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten die Grabstelle selbst. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 1 des Tarifs 63 Euro im Jahr.1.590,00 €1.334,00 €2.924,00 €25Gebührentarif Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 2
Erdgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Belegungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 20 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 2 des Tarifs 12 Euro im Jahr.240,00 €240,00 €480,00 €20Gebührentarif Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1
UrnengrabDas günstigste Grab in Lünen. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten die Grabstelle selbst. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 8 des Tarifs 38 Euro im Jahr.954,00 €284,00 €1.238,00 €25Gebührentarif Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 3
Erdrasengrab mit ebenerdigem KissensteinNach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung werden diese Gräber von der Friedhofsträgerin gegen Gebühr gepflegt, und Paragraf 15 Absatz 10 nimmt sie ausdrücklich von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten aus. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 3 des Tarifs 82 Euro im Jahr.2.067,00 €1.334,00 €3.401,00 €25Gebührentarif Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 2
Urnenrasengrab mit ebenerdigem KissensteinDas günstigste pflegefreie Grab in Lünen. Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung sagt, dass die Friedhofsverwaltung diese Gräber pflegt und der Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 9 des Tarifs 50 Euro im Jahr.1.272,00 €284,00 €1.556,00 €25Gebührentarif Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 3
Erdgrab für Muslime ab dem 6. LebensjahrAuf den muslimischen Friedhofsteilen in Lünen-Niederaden und Lünen-Brambauer beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung 50 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 4 des Tarifs 63 Euro im Jahr.3.180,00 €1.334,00 €4.514,00 €50Gebührentarif Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 Nummer 2
Erdgrab für Muslime bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 5 des Tarifs 9,60 Euro im Jahr. Fünfzig Jahre mal 9,60 Euro ergeben genau die 480 Euro des Erwerbs, die Nutzungszeit beträgt also auch beim muslimischen Kindergrab 50 Jahre.480,00 €240,00 €720,00 €50Gebührentarif Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 2 Nummer 1
Baumgrab für zwei Urnen einschließlich NamensschildNach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung erfolgen Pflegeeingriffe in Gehölzbestand und Bodenbewuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung, und Paragraf 15 Absatz 10 nimmt die Baumgräber von der Pflegepflicht aus. Der Betrag gilt für beide Urnenstellen zusammen.2.862,00 €284,00 €3.146,00 €25Gebührentarif Absatz 1 Nummer 8 und Absatz 2 Nummer 3
Baumgrab für eine Urne einschließlich NamensschildDas günstigste Baumgrab. Die Pflege trägt nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 7 des Tarifs 63 Euro im Jahr.1.590,00 €284,00 €1.874,00 €25Gebührentarif Absatz 1 Nummer 9 und Absatz 2 Nummer 3
Nische im Kolumbarium für höchstens zwei UrnenParagraf 15 Absatz 10 der Friedhofssatzung nimmt das Kolumbarium von der Pflegepflicht aus. Verschluss und Gravur stellt die Friedhofsverwaltung, die Kosten sind nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe c Bestandteil der Grabnutzungsgebühr. Der Betrag gilt für die gesamte Nische.3.498,00 €284,00 €3.782,00 €25Gebührentarif Absatz 1 Nummer 10 und Absatz 2 Nummer 4
Grabstätte im Urnengarten für zwei Urnen einschließlich NamensplatteParagraf 16 Absatz 1 Buchstabe e der Friedhofssatzung sagt, dass die Pflege des Urnengartens durch die Friedhofsverwaltung erfolgt und der Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Eingriffe der Nutzungsberechtigten sind untersagt. Der Betrag gilt für beide Urnenstellen zusammen.3.339,00 €284,00 €3.623,00 €25Gebührentarif Absatz 1 Nummer 11 und Absatz 2 Nummer 3
Pflegefreies Sarggrab im GemeinschaftsgartenDas Sarggrab liegt nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe e der Friedhofssatzung im Gemeinschaftsgarten, dessen Pflege die Friedhofsverwaltung übernimmt und dessen Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Der Kissenstein wird von der Friedhofsverwaltung gestellt und beschriftet.5.247,00 €1.334,00 €6.581,00 €25Gebührentarif Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 2
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Lünen

Häufige Fragen zu Lünen

Wie viele Friedhöfe gibt es in Lünen?
In Lünen sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 39,7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Lünen?
Kommunalfriedhof Lünen-Altlünen ist mit 10,6 ha der größte Friedhof in Lünen. Er liegt 2,6 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Lünen?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Lünen gelten 25 Jahre für Leichen und Aschen, Regelfall nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung, dazu 50 Jahre für Muslimbestattungen auf den muslimischen Friedhofsteilen nach Paragraf 12 und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Lünen?
Ein Grab in Lünen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengrab mit 1.238,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen, vom 10.12.2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025.
Wer ist für die Friedhöfe in Lünen zuständig?
Für die Friedhöfe in Lünen ist Stadt Lünen, Friedhofsverwaltung im Technischen Rathaus zuständig, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen, Telefon 02306 104-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Lünen, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.