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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Lünen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05978024

Friedhofsgebühren Lünen: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen, vom 10.12.2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Die Sätze gelten für alle 13 Friedhöfe der Stadt Lünen, Friedhofsverwaltung, nicht für einzelne.

480,00 €
Günstigstes Grab

Erdgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

6.581,00 €
Teuerstes Grab

Pflegefreies Sarggrab im Gemeinschaftsgarten

12
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Leichen und Aschen, Regelfall

Paragraf 12 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Lünen kostet

Kurz beantwortet

In Lünen kostet das günstigste Grab 480,00 € (Erdgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr), das teuerste 6.581,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen, vom 10.12.2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 6 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdgrab für Verstorbene ab dem 6. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Lünen. Nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten die Grabstelle selbst. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 1 des Tarifs 63 Euro im Jahr.1.590,00 €1.334,00 €2.924,00 €25 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 2
Erdgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Belegungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 20 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 2 des Tarifs 12 Euro im Jahr.240,00 €240,00 €480,00 €20 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1
Erdrasengrab mit ebenerdigem KissensteinNach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung werden diese Gräber von der Friedhofsträgerin gegen Gebühr gepflegt, und Paragraf 15 Absatz 10 nimmt sie ausdrücklich von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten aus. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 3 des Tarifs 82 Euro im Jahr.2.067,00 €1.334,00 €3.401,00 €25 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 2
Erdgrab für Muslime ab dem 6. LebensjahrAuf den muslimischen Friedhofsteilen in Lünen-Niederaden und Lünen-Brambauer beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung 50 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 4 des Tarifs 63 Euro im Jahr.3.180,00 €1.334,00 €4.514,00 €50 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 Nummer 2
Erdgrab für Muslime bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 5 des Tarifs 9,60 Euro im Jahr. Fünfzig Jahre mal 9,60 Euro ergeben genau die 480 Euro des Erwerbs, die Nutzungszeit beträgt also auch beim muslimischen Kindergrab 50 Jahre.480,00 €240,00 €720,00 €50 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 2 Nummer 1
Pflegefreies Sarggrab im GemeinschaftsgartenDas Sarggrab liegt nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe e der Friedhofssatzung im Gemeinschaftsgarten, dessen Pflege die Friedhofsverwaltung übernimmt und dessen Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Der Kissenstein wird von der Friedhofsverwaltung gestellt und beschriftet.5.247,00 €1.334,00 €6.581,00 €25 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 2

Urne: 6 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnengrabDas günstigste Grab in Lünen. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten die Grabstelle selbst. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 8 des Tarifs 38 Euro im Jahr.954,00 €284,00 €1.238,00 €25 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 3
Urnenrasengrab mit ebenerdigem KissensteinDas günstigste pflegefreie Grab in Lünen. Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung sagt, dass die Friedhofsverwaltung diese Gräber pflegt und der Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 9 des Tarifs 50 Euro im Jahr.1.272,00 €284,00 €1.556,00 €25 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 3
Baumgrab für zwei Urnen einschließlich NamensschildNach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung erfolgen Pflegeeingriffe in Gehölzbestand und Bodenbewuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung, und Paragraf 15 Absatz 10 nimmt die Baumgräber von der Pflegepflicht aus. Der Betrag gilt für beide Urnenstellen zusammen.2.862,00 €284,00 €3.146,00 €25 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 8 und Absatz 2 Nummer 3
Baumgrab für eine Urne einschließlich NamensschildDas günstigste Baumgrab. Die Pflege trägt nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 7 des Tarifs 63 Euro im Jahr.1.590,00 €284,00 €1.874,00 €25 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 9 und Absatz 2 Nummer 3
Nische im Kolumbarium für höchstens zwei UrnenParagraf 15 Absatz 10 der Friedhofssatzung nimmt das Kolumbarium von der Pflegepflicht aus. Verschluss und Gravur stellt die Friedhofsverwaltung, die Kosten sind nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe c Bestandteil der Grabnutzungsgebühr. Der Betrag gilt für die gesamte Nische.3.498,00 €284,00 €3.782,00 €25 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 10 und Absatz 2 Nummer 4
Grabstätte im Urnengarten für zwei Urnen einschließlich NamensplatteParagraf 16 Absatz 1 Buchstabe e der Friedhofssatzung sagt, dass die Pflege des Urnengartens durch die Friedhofsverwaltung erfolgt und der Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Eingriffe der Nutzungsberechtigten sind untersagt. Der Betrag gilt für beide Urnenstellen zusammen.3.339,00 €284,00 €3.623,00 €25 J.Gebührentarif Absatz 1 Nummer 11 und Absatz 2 Nummer 3

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Bestattung in einem Sarggrab, Kind240,00 €Gebührentarif Absatz 2 Nummer 1
Bestattung in einem Sarggrab, Erwachsene1.334,00 €Gebührentarif Absatz 2 Nummer 2
Beisetzung in einem Urnengrab284,00 €Gebührentarif Absatz 2 Nummer 3
Beisetzung in einem Kolumbarium284,00 €Gebührentarif Absatz 2 Nummer 4
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdgrab ab dem 6. Lebensjahr, je Jahr63,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdgrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, je Jahr12,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdrasengrab, je Jahr82,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 3
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdgrab für Muslime ab dem 6. Lebensjahr, je Jahr63,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 4
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdgrab für Muslime bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, je Jahr9,60 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 5
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumgrab für zwei Urnen, je Jahr114,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 6
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumgrab für eine Urne, je Jahr63,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 7
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnengrab, je Jahr38,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 8
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenrasengrab, je Jahr50,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 9
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte im Urnengarten für zwei Urnen, je Jahr133,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 10
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Nische im Kolumbarium, je Jahr139,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 11
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem pflegefreien Sarggrab, je Jahr209,00 €Gebührentarif Absatz 3 Nummer 12
Rückgabe eines Sarggrabes vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr78,00 €Gebührentarif Absatz 4 Nummer 1
Rückgabe eines Urnengrabes vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr66,00 €Gebührentarif Absatz 4 Nummer 2
Nutzung der Trauerhalle280,00 €Gebührentarif Absatz 5 Nummer 1
Aufbahrung einer Leiche ohne Beisetzung625,00 €Gebührentarif Absatz 5 Nummer 2
Grabmalgenehmigung65,00 €Gebührentarif Absatz 5 Nummer 3
Nicht im Tarif aufgeführte Leistungennach AufwandGebührentarif, Schlusssatz
Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen, vom 10.12.2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.424,00 €

Erdgrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr in Lünen, über 25 Jahre, das sind 376,96 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 21.590,00 €
BestattungGebührentarif Absatz 2 Nummer 11.334,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde2.924,00 €

Das günstigste Erdgrab in Lünen. Nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten die Grabstelle selbst. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 1 des Tarifs 63 Euro im Jahr.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen, vom 10.12.2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung gilt nur für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet, etwa den Friedhof der katholischen Kirchengemeinde St. Marien, gelten eigene Gebührensatzungen mit deutlich anderen Beträgen. Wir erfassen sie hier nicht.
  • Der Tarif nennt die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ausdrücklich inklusive Einebnung. Eine gesonderte Abräumgebühr am Ende der Nutzungszeit gibt es deshalb nicht. Nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung müssen Bepflanzung und Grabstein einschließlich Fundament allerdings vom Nutzungsberechtigten entfernt werden.
  • Beim Erdrasengrab sagt Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung nur, das Grab werde von der Friedhofsträgerin gegen Gebühr gepflegt, ohne wie beim Urnenrasengrab hinzuzufügen, dass der Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Eine eigene Pflegezeile führt der Tarif nicht, und der Erwerbsbetrag liegt um 477 Euro über dem des gewöhnlichen Erdgrabes, beim Urnenrasengrab sind es 318 Euro mehr als beim Urnengrab. Wir werten die Pflege deshalb als in der Nutzungsgebühr enthalten und führen das Erdrasengrab als pflegefrei.
  • Die zwölf Zeilen der Verlängerungsgebühr sind zugleich der Nachweis, dass der Erwerbsbetrag die ganze Laufzeit deckt und keine Jahresgebühr ist. In jeder Zeile ergibt der Jahressatz mal der Nutzungszeit genau den Erwerbsbetrag, etwa 25 mal 63,60 Euro für das Erdgrab und 50 mal 9,60 Euro für das muslimische Kindergrab.
  • Für Baumgrab, Urnengarten und Kolumbarium nennt der Tarif einen Betrag für zwei Urnen beziehungsweise für die ganze Nische. Ein Preis für eine einzelne Urnenstelle steht nur beim Baumgrab im Tarif, für Urnengarten und Kolumbarium fehlt er.
  • Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung richtet Grabfelder für die anonyme Beisetzung von Fehlgeburten unter 500 Gramm ein, auf dem Friedhof Lünen-Süd und für Muslime in Lünen-Brambauer. Eine Gebühr dafür nennt der Tarif nicht, deshalb führen wir diese Grabart nicht auf.
  • Der Tarif schließt mit dem Satz, dass bei nicht aufgeführten Leistungen Kosten nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Für Leistungen außerhalb der zwölf Grabarten und der vier Bestattungsgebühren lässt sich der Preis aus der Satzung daher nicht ablesen.
  • Die Nutzung der Trauerhalle kostet 280 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Einen Zuschlag für Bestattungen an Samstagen kennt der Tarif nicht.
  • Die Stadt Lünen veröffentlicht auf ihrer Website keine eigene Seite der Friedhofsverwaltung mit Anschrift und Durchwahl, die wir hätten abrufen können. Wir nennen deshalb das Technische Rathaus, in dem die Friedhofsverwaltung sitzt, sowie die zentrale Rufnummer und die allgemeinen Servicezeiten aus dem Impressum der Stadt.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.