Lünen, Nordrhein-Westfalen, AGS 05978024
Friedhofsgebühren in Lünen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen, vom 10.12.2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Lünen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Lünen, Friedhofsverwaltung.
- 480,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 6.581,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen, Regelfall
Erdgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Pflegefreies Sarggrab im Gemeinschaftsgarten, mit Beisetzung
Paragraf 12 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Lünen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Lünen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgrab für Verstorbene ab dem 6. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Lünen. Nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten die Grabstelle selbst. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 1 des Tarifs 63 Euro im Jahr. | 1.590,00 € | 1.334,00 € | 2.924,00 € | 25 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 2 |
| Erdgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Belegungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 20 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 2 des Tarifs 12 Euro im Jahr. | 240,00 € | 240,00 € | 480,00 € | 20 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 |
| Erdrasengrab mit ebenerdigem KissensteinNach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung werden diese Gräber von der Friedhofsträgerin gegen Gebühr gepflegt, und Paragraf 15 Absatz 10 nimmt sie ausdrücklich von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten aus. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 3 des Tarifs 82 Euro im Jahr. | 2.067,00 € | 1.334,00 € | 3.401,00 € | 25 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 2 |
| Erdgrab für Muslime ab dem 6. LebensjahrAuf den muslimischen Friedhofsteilen in Lünen-Niederaden und Lünen-Brambauer beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung 50 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 4 des Tarifs 63 Euro im Jahr. | 3.180,00 € | 1.334,00 € | 4.514,00 € | 50 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 Nummer 2 |
| Erdgrab für Muslime bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 5 des Tarifs 9,60 Euro im Jahr. Fünfzig Jahre mal 9,60 Euro ergeben genau die 480 Euro des Erwerbs, die Nutzungszeit beträgt also auch beim muslimischen Kindergrab 50 Jahre. | 480,00 € | 240,00 € | 720,00 € | 50 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 2 Nummer 1 |
| Pflegefreies Sarggrab im GemeinschaftsgartenDas Sarggrab liegt nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe e der Friedhofssatzung im Gemeinschaftsgarten, dessen Pflege die Friedhofsverwaltung übernimmt und dessen Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Der Kissenstein wird von der Friedhofsverwaltung gestellt und beschriftet. | 5.247,00 € | 1.334,00 € | 6.581,00 € | 25 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 2 |
6 Grabarten für die Urne in Lünen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnengrabDas günstigste Grab in Lünen. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten die Grabstelle selbst. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 8 des Tarifs 38 Euro im Jahr. | 954,00 € | 284,00 € | 1.238,00 € | 25 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 3 |
| Urnenrasengrab mit ebenerdigem KissensteinDas günstigste pflegefreie Grab in Lünen. Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung sagt, dass die Friedhofsverwaltung diese Gräber pflegt und der Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 9 des Tarifs 50 Euro im Jahr. | 1.272,00 € | 284,00 € | 1.556,00 € | 25 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 3 |
| Baumgrab für zwei Urnen einschließlich NamensschildNach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung erfolgen Pflegeeingriffe in Gehölzbestand und Bodenbewuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung, und Paragraf 15 Absatz 10 nimmt die Baumgräber von der Pflegepflicht aus. Der Betrag gilt für beide Urnenstellen zusammen. | 2.862,00 € | 284,00 € | 3.146,00 € | 25 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 8 und Absatz 2 Nummer 3 |
| Baumgrab für eine Urne einschließlich NamensschildDas günstigste Baumgrab. Die Pflege trägt nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 7 des Tarifs 63 Euro im Jahr. | 1.590,00 € | 284,00 € | 1.874,00 € | 25 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 9 und Absatz 2 Nummer 3 |
| Nische im Kolumbarium für höchstens zwei UrnenParagraf 15 Absatz 10 der Friedhofssatzung nimmt das Kolumbarium von der Pflegepflicht aus. Verschluss und Gravur stellt die Friedhofsverwaltung, die Kosten sind nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe c Bestandteil der Grabnutzungsgebühr. Der Betrag gilt für die gesamte Nische. | 3.498,00 € | 284,00 € | 3.782,00 € | 25 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 10 und Absatz 2 Nummer 4 |
| Grabstätte im Urnengarten für zwei Urnen einschließlich NamensplatteParagraf 16 Absatz 1 Buchstabe e der Friedhofssatzung sagt, dass die Pflege des Urnengartens durch die Friedhofsverwaltung erfolgt und der Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Eingriffe der Nutzungsberechtigten sind untersagt. Der Betrag gilt für beide Urnenstellen zusammen. | 3.339,00 € | 284,00 € | 3.623,00 € | 25 J. | Gebührentarif Absatz 1 Nummer 11 und Absatz 2 Nummer 3 |
22 weitere Gebühren in der Satzung von Lünen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung in einem Sarggrab, Kind | 240,00 € | Gebührentarif Absatz 2 Nummer 1 |
| Bestattung in einem Sarggrab, Erwachsene | 1.334,00 € | Gebührentarif Absatz 2 Nummer 2 |
| Beisetzung in einem Urnengrab | 284,00 € | Gebührentarif Absatz 2 Nummer 3 |
| Beisetzung in einem Kolumbarium | 284,00 € | Gebührentarif Absatz 2 Nummer 4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdgrab ab dem 6. Lebensjahr, je Jahr | 63,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdgrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, je Jahr | 12,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdrasengrab, je Jahr | 82,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdgrab für Muslime ab dem 6. Lebensjahr, je Jahr | 63,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdgrab für Muslime bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, je Jahr | 9,60 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumgrab für zwei Urnen, je Jahr | 114,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumgrab für eine Urne, je Jahr | 63,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 7 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnengrab, je Jahr | 38,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 8 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenrasengrab, je Jahr | 50,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 9 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte im Urnengarten für zwei Urnen, je Jahr | 133,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 10 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Nische im Kolumbarium, je Jahr | 139,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 11 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem pflegefreien Sarggrab, je Jahr | 209,00 € | Gebührentarif Absatz 3 Nummer 12 |
| Rückgabe eines Sarggrabes vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr | 78,00 € | Gebührentarif Absatz 4 Nummer 1 |
| Rückgabe eines Urnengrabes vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr | 66,00 € | Gebührentarif Absatz 4 Nummer 2 |
| Nutzung der Trauerhalle | 280,00 € | Gebührentarif Absatz 5 Nummer 1 |
| Aufbahrung einer Leiche ohne Beisetzung | 625,00 € | Gebührentarif Absatz 5 Nummer 2 |
| Grabmalgenehmigung | 65,00 € | Gebührentarif Absatz 5 Nummer 3 |
| Nicht im Tarif aufgeführte Leistungen | nach Aufwand | Gebührentarif, Schlusssatz |
Was ein Grab in Lünen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.424,00 €
Erdgrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr in Lünen, über 25 Jahre, das sind 376,96 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 2 | 1.590,00 € |
| BestattungGebührentarif Absatz 2 Nummer 1 | 1.334,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.924,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Lünen. Nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten die Grabstelle selbst. Die Verlängerung kostet nach Absatz 3 Nummer 1 des Tarifs 63 Euro im Jahr.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen, vom 10.12.2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
9 Fragen, die die Satzung von Lünen offenlässt
- Die Satzung gilt nur für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet, etwa den Friedhof der katholischen Kirchengemeinde St. Marien, gelten eigene Gebührensatzungen mit deutlich anderen Beträgen. Wir erfassen sie hier nicht.
- Der Tarif nennt die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ausdrücklich inklusive Einebnung. Eine gesonderte Abräumgebühr am Ende der Nutzungszeit gibt es deshalb nicht. Nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung müssen Bepflanzung und Grabstein einschließlich Fundament allerdings vom Nutzungsberechtigten entfernt werden.
- Beim Erdrasengrab sagt Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung nur, das Grab werde von der Friedhofsträgerin gegen Gebühr gepflegt, ohne wie beim Urnenrasengrab hinzuzufügen, dass der Aufwand Teil der Grabnutzungsgebühr ist. Eine eigene Pflegezeile führt der Tarif nicht, und der Erwerbsbetrag liegt um 477 Euro über dem des gewöhnlichen Erdgrabes, beim Urnenrasengrab sind es 318 Euro mehr als beim Urnengrab. Wir werten die Pflege deshalb als in der Nutzungsgebühr enthalten und führen das Erdrasengrab als pflegefrei.
- Die zwölf Zeilen der Verlängerungsgebühr sind zugleich der Nachweis, dass der Erwerbsbetrag die ganze Laufzeit deckt und keine Jahresgebühr ist. In jeder Zeile ergibt der Jahressatz mal der Nutzungszeit genau den Erwerbsbetrag, etwa 25 mal 63,60 Euro für das Erdgrab und 50 mal 9,60 Euro für das muslimische Kindergrab.
- Für Baumgrab, Urnengarten und Kolumbarium nennt der Tarif einen Betrag für zwei Urnen beziehungsweise für die ganze Nische. Ein Preis für eine einzelne Urnenstelle steht nur beim Baumgrab im Tarif, für Urnengarten und Kolumbarium fehlt er.
- Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung richtet Grabfelder für die anonyme Beisetzung von Fehlgeburten unter 500 Gramm ein, auf dem Friedhof Lünen-Süd und für Muslime in Lünen-Brambauer. Eine Gebühr dafür nennt der Tarif nicht, deshalb führen wir diese Grabart nicht auf.
- Der Tarif schließt mit dem Satz, dass bei nicht aufgeführten Leistungen Kosten nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Für Leistungen außerhalb der zwölf Grabarten und der vier Bestattungsgebühren lässt sich der Preis aus der Satzung daher nicht ablesen.
- Die Nutzung der Trauerhalle kostet 280 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Einen Zuschlag für Bestattungen an Samstagen kennt der Tarif nicht.
- Die Stadt Lünen veröffentlicht auf ihrer Website keine eigene Seite der Friedhofsverwaltung mit Anschrift und Durchwahl, die wir hätten abrufen können. Wir nennen deshalb das Technische Rathaus, in dem die Friedhofsverwaltung sitzt, sowie die zentrale Rufnummer und die allgemeinen Servicezeiten aus dem Impressum der Stadt.
Friedhöfe in Lünen und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 13 Friedhöfe in LünenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Lünen vom 10.12.2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Friedhofssatzung der Stadt Lünen für die kommunalen Friedhöfe, Ruhezeiten, Grabarten und Grabpflege vom 12.12.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.