Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05382048
Alle 10 Friedhöfe in Rheinbach
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02226 917203
- Stadt Rheinbach, Friedhofsamt
- 3.209,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.046,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
53359 Rheinbach
Reihenrasensarggrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre
Beisetzung im Aschestreufeld auf dem Waldfriedhof
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Rheinbach nehmen zusammen 6,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 2,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.990 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 470 m entfernt, der entlegenste 4,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 9 von 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 3 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Rheinbach rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Rheinbach, Friedhofsamt
Schweigelstraße 2353359 Rheinbach
02226 917203
- Sprechzeiten
- Die Friedhofsverwaltung bittet um vorherige Terminvereinbarung, Termine außerhalb der regulären Zeiten sind nach Absprache möglich.
Die 10 Friedhöfe in Rheinbach, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof | 2,4 ha | 800 m | 2 Anlagen, nächste 80 m | Waldfriedhof, 100 mBus 813 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 1,5 ha | 980 m | 29 Anlagen, nächste 70 m | Sürster Weg, 80 mBus 740, Bus 840 | keine Angabe |
| Kriegsgräberstätte Rheinbach | 7.510 m² | 470 m | 14 Anlagen, nächste 70 m | Glasfachschule/Stadthalle, 100 m | keine Angabe |
| Friedhof Irlenbusch | 6.580 m² | 2,7 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Irlenbusch, 370 mBus 740, Bus 802 | keine Angabe |
| Ipplendorfer Friedhof | 4.990 m² | 3,4 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Wormersdorf Schützenplatz, 560 mBus 749, Bus 849 | christlich |
| Friedhof Flerzheim | 4.580 m² | 4,2 km | 3 Anlagen, nächste 250 m | Flerzheim Mitte, 170 mBus 800 | keine Angabe |
| Ipplendorfer Friedhof | 2.530 m² | 3,4 km | 3 Anlagen, nächste 40 m | Wormersdorf Schützenplatz, 620 mBus 749, Bus 849 | keine Angabe |
| Friedhof Ramershoven | 1.260 m² | 3,2 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Ramershoven Ort, 70 mBus 800 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 750 m² | 1,6 km | 70 Anlagen, nächste 20 m | Rheinbach Bahnhof, 70 mBus 740, Bus 741, Bus 746, Bus 747 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof | 330 m² | 3,1 km | 1 Anlagen, nächste 170 m | keine erfasst | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Rheinbach kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Grafschaft | 10,4 km | 978,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 503,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Düren | 39,1 km | 1.000,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 Jahre | 750,00 €Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 Jahre |
| Bonn | 17,1 km | 1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung | 584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld |
| Remagen | 20 km | 1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr | 927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte |
| Königswinter | 24,6 km | 1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre | 1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre |
| Köln | 36 km | 2.197,00 €Grabkammer ohne Pflegeverpflichtung | 226,00 €Naturwaldbestattung am Ostfriedhof |
| Bad Münstereifel | 13,6 km | 2.401,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 647,00 €Grabstelle auf dem Aschenstreufeld |
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | 15,8 km | 2.487,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhezeit 20 Jahre | 928,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 39,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Rheinbach kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rheinbach mit Gebührentarif, Gebührensatzung vom 26.07.1974, Gebührentarif vom 30.11.2012 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 15.12.2025, in Kraft am 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihensarggrabstätte für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Rheinbach. Reihensarggrabstätten werden nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung zeitlich und räumlich der Reihe nach zugeteilt, das Nutzungsrecht entsteht erst mit dem Todesfall und erlischt mit Ablauf der Ruhezeit. Es kann weder verlängert noch erneuert werden. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b dreißig Jahre. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 21 Absatz 4 der Nutzungsberechtigte verantwortlich. | 2.525,00 € | 707,00 € | 3.232,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 und Abschnitt D Ziffer 6 |
| Reihensarggrabstätte für Verstorbene unter 5 JahrenParagraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung legt eigene Reihensarggrabfelder für Verstorbene bis zu fünf Jahren an. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a fünfundzwanzig Jahre. In einer solchen Grabstätte dürfen auch gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren bestattet werden. | 1.177,00 € | 433,00 € | 1.610,00 € | 25 | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt D Ziffer 7 |
| Reihenrasensarggrabstätte für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Rheinbach. Paragraf 12 a Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, Reihenrasensarggrabstätten seien Reihensarggrabstätten, die von der Stadt Rheinbach mit Rasen eingegrünt und durch regelmäßigen Rasenschnitt gepflegt werden. Paragraf 21 Absatz 7 wiederholt es allgemein: Herrichtung, Unterhaltung und jede Veränderung der Rasengräber obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Absatz 2 verbietet folgerichtig jede Bepflanzung sowie Grablampen, Kübel und andere Gegenstände. Auf Rasengrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 3 nur liegende Grabmale von 0,60 mal 0,40 Meter zulässig, die mit der Oberkante der Rasenfläche abschließen müssen. | 2.602,00 € | 607,00 € | 3.209,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 3 und Abschnitt D Ziffer 8 |
| Reihenrasensarggrabstätte für Verstorbene unter 5 JahrenDieselbe Grabart wie die Reihenrasensarggrabstätte für Erwachsene, nur im Kinderfeld und mit der Ruhefrist von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a. Die Pflege trägt nach Paragraf 12 a Absatz 1 und Paragraf 21 Absatz 7 der Friedhofssatzung die Stadt. | 1.207,00 € | 388,00 € | 1.595,00 € | 25 | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 4 und Abschnitt D Ziffer 9 |
| Wahlsarggrabstätte für Verstorbene über 5 JahreDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf Zeit verliehen, bei Verstorbenen über fünf Jahren für dreißig Jahre. Es kann nach Absatz 3 um bis zu weitere dreißig Jahre verlängert werden; der Tarif verlangt dafür nach Abschnitt A Ziffer 5 ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr je Jahr, hier also 101,87 Euro. Neben einer Leiche können nach Absatz 4 bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Eine Tiefbestattung ist nach Absatz 5 nicht zulässig. Bis zu drei nebeneinanderliegende Einzelgrabstätten können nach Absatz 6 als eine Mehrfachgrabstätte geführt werden, jede zum vollen Satz. | 3.056,00 € | 707,00 € | 3.763,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 und Abschnitt D Ziffer 1 |
| Wahlsarggrabstätte für Verstorbene unter 5 JahrenDas Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. Der Wiedererwerb kostet nach Abschnitt A Ziffer 5 des Tarifs ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr je Jahr, hier also 57,92 Euro. | 1.448,00 € | 433,00 € | 1.881,00 € | 25 | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2 und Abschnitt D Ziffer 2 |
| Beisetzung im Aschestreufeld auf dem WaldfriedhofDas günstigste Grab in Rheinbach überhaupt und zugleich das günstigste pflegefreie. Nach Paragraf 12 d der Friedhofssatzung wird die Asche auf einem festgelegten Bereich des Waldfriedhofs verstreut, wenn der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat; die Erklärung ist vor der Beisetzung vorzulegen. Eine Einzelgrabstelle entsteht dabei nicht, es gibt also nichts zu pflegen. Ein Hinweis auf den Namen ist nur auf der im Aschestreufeld aufgestellten Stele möglich, mittels eines Schildes von 14 mal 6 Zentimetern aus Messing oder vergleichbarem Material. | 892,00 € | 154,00 € | 1.046,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 7 und Abschnitt D Ziffer 12 |
| ReihenurnengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Rheinbach. Nach Paragraf 12 b Absatz 1 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte im Todesfall für dreißig Jahre zur Beisetzung einer Asche abgegeben und misst in der Regel einen Meter im Quadrat. Über Paragraf 12 b Absatz 2 gelten die Vorschriften für Reihensarggrabstätten entsprechend, das Nutzungsrecht ist also nicht verlängerbar. Die Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 8 Absatz 2 dreißig Jahre. Nach Ablauf wird die Asche gemäß Paragraf 14 auf einem vom Friedhofsträger bestimmten Teil des Friedhofs verstreut. | 1.480,00 € | 174,00 € | 1.654,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 5 und Abschnitt D Ziffer 10 |
| ReihenrasenurnengrabstätteParagraf 12 c Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, Reihenrasenurnengrabstätten seien Reihenurnengrabstätten, die von der Stadt Rheinbach mit Rasen eingegrünt und durch regelmäßigen Rasenschnitt gepflegt werden. Paragraf 21 Absatz 7 weist Herrichtung, Unterhaltung und jede Veränderung der Rasengräber ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu. Absatz 2 verbietet Bepflanzung, Grablampen, Kübel und andere Gegenstände. | 1.528,00 € | 174,00 € | 1.702,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 6 und Abschnitt D Ziffer 11 |
| Wahlurnengrabstätte im GrabbeetNach Paragraf 13 a Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für dreißig Jahre verliehen, die Grabstätte misst in der Regel einen Meter im Quadrat und nimmt bis zu vier Urnen auf. Der Wiedererwerb kostet nach Abschnitt A Ziffer 5 des Tarifs ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr je Jahr, hier also 54,73 Euro. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 21 Absatz 4 der Nutzungsberechtigte verantwortlich. | 1.642,00 € | 174,00 € | 1.816,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 3.2 und Abschnitt D Ziffer 4 |
| Wahlurnengrabstätte in einer MauernischeNach Paragraf 13 a Absatz 2 der Friedhofssatzung ist eine Bestattung in einer Urnenmauer nur möglich, wenn ein Fach in einer bestehenden Mauer frei ist; in einer Mauernische können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Nische wird nach Paragraf 16 Absatz 5 durch eine zur Mauer passende Natursteinplatte verschlossen, Abweichungen in der Färbung sind hinzunehmen. Grablampen und Vasen dürfen nach Absatz 6 auf Antrag angebracht und müssen nach Ablauf der Ruhefrist entfernt werden. Der Wiedererwerb kostet ein Dreißigstel je Jahr, hier also 58,37 Euro. | 1.751,00 € | 154,00 € | 1.905,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 3.1 und Abschnitt D Ziffer 3 |
| Baumbestattung von AschenurnenNach Paragraf 13 b der Friedhofssatzung sind Baumbestattungen an besonders ausgewiesenen Bäumen um den Wurzelbereich möglich, die Beisetzung muss in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen. Wird der Baum zerstört oder aus Sicherheitsgründen gefällt, beschafft die Friedhofsverwaltung Ersatz. Nicht pflegefrei: Der Paragraf regelt den Namenspfahl und verbietet Grabschmuck außer am Tag der Beisetzung, über die Pflege der Grabstätte sagt er nichts, und die Ausnahme des Paragrafen 21 Absatz 7 gilt nur für Rasengräber. Der Tarif nennt in Abschnitt A Ziffer 5 auch keinen Satz für den Wiedererwerb, weil dieser sich nur auf die Ziffern 1 bis 3 bezieht. | 1.823,00 € | 187,00 € | 2.010,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 4 und Abschnitt D Ziffer 5 |
| Sondergrabstätte für Totgeburten und SternenkinderParagraf 12 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung führt die Sondergrabstätten für Tot- und Fehlgeborene mit einem Maß von 0,75 mal 0,75 Metern. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c zehn Jahre, und der Tarif nennt dieselbe Dauer als Nutzungsrecht. Die Friedhöfe dienen nach Paragraf 2 Absatz 1 auch der Bestattung der aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte, falls die Eltern Einwohner der Stadt sind. | 343,00 € | 146,00 € | 489,00 € | 10 | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 und Abschnitt D Ziffer 13 |
Häufige Fragen zu Rheinbach
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Rheinbach?
- In Rheinbach sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 6,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Rheinbach?
- Waldfriedhof ist mit 2,4 ha der größte Friedhof in Rheinbach. Er liegt 800 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Rheinbach?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Rheinbach gelten 30 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung von Kindern unter 5 Lebensjahren nach Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Tot- und Fehlgeborene, Sternenkinder nach Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Beisetzung einer Asche nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlsarggrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre nach Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung und Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1.
- Was kostet ein Grab in Rheinbach?
- Ein Grab in Rheinbach kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Beisetzung im Aschestreufeld auf dem Waldfriedhof mit 1.046,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rheinbach mit Gebührentarif, Gebührensatzung vom 26.07.1974, Gebührentarif vom 30.11.2012 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 15.12.2025, in Kraft am 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Rheinbach zuständig?
- Für die Friedhöfe in Rheinbach ist Stadt Rheinbach, Friedhofsamt zuständig, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, Telefon 02226 917203. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Rheinbach, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rheinbach mit Gebührentarif Gebührensatzung vom 26.07.1974, Gebührentarif vom 30.11.2012 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 15.12.2025, in Kraft am 01.01.2026
- 14. Satzung zur Änderung des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rheinbach, öffentliche Bekanntmachung vom 16.12.2025, im Internet bekannt gemacht am 18.12.2025, fasst die Abschnitte A bis F vollständig neu und diente hier als Gegenprobe zu den Beträgen der durchgeschriebenen Fassung
- Friedhofssatzung der Stadt Rheinbach vom 14.10.2024, beschlossen vom Rat am 23.09.2024, in Kraft am 01.10.2024, im Internet veröffentlicht am 30.10.2024
- Stadt Rheinbach, Seite Friedhof mit den Anschriften der Friedhofsverwaltung und der Übersicht der Grabarten Stand der Abfrage am 05.09.2026
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.