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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Hansestadt, Gemeindeschlüssel 05762036

Alle 11 Friedhöfe in Warburg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05641 922861
Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AöR, Friedhofsverwaltung

34414 Warburg

2.012,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Erdbestattungen

1.195,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrab

11
Friedhöfe mit Namen

14 weitere Flächen ohne Namen

Die 11 Friedhöfe in Warburg nehmen zusammen 8 ha ein

Kurz beantwortet

Warburg hat 11 benannte Friedhöfe mit zusammen 8 ha. Der größte ist Stiepenwegfriedhof mit 2,8 ha, am nächsten am Ortskern liegt Burgfriedhof mit 360 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Warburg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Stiepenwegfriedhof ist der größte mit 2,8 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.140 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 360 m entfernt, der entlegenste 15,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 9 von 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 6 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Warburg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AöR, Friedhofsverwaltung

Landfurt 1-3
34414 Warburg
05641 922861
Sprechzeiten
Friedhofsverwaltung telefonisch montags bis freitags 9 bis 12 Uhr
Kommunalunternehmen montags bis donnerstags 9 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Warburg im Netz

Die 11 Friedhöfe in Warburg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Stiepenwegfriedhof2,8 ha1,5 km7 Anlagen, nächste 100 mFriedhof, 90 mchristlich
Burgfriedhof2 ha360 m45 Anlagen, nächste 160 mKatholische Grundschule, 180 mBus 503, Bus 507christlich
Friedhof Scherfede1,1 ha9,3 km15 Anlagen, nächste 50 mScherfede, Kasseler Tor, 120 mBus 561, Bus S85, Bus W2keine Angabe
Altstadtfriedhof8.550 m²660 m5 Anlagen, nächste 100 mCalenberger Straße, 60 mBus 120, Bus 507christlich, katholisch
Friedhof Ossendorf4.540 m²4,8 km5 Anlagen, nächste 60 mWarburger Tor, 100 mBus S85, Bus W2keine Angabe
Friedhof Germete3.140 m²3,5 km4 Anlagen, nächste 180 mGermete Mitte, 220 mBus W4keine Angabe
Jüdischer Friedhof2.360 m²9,1 kmkeine erfasstScherfede, B7, 450 mBus 561, Bus S85, Bus W2jüdisch
Alter Friedhof1.280 m²5 km2 Anlagen, nächste 320 mZur Kohlwiese, 140 mBus 503, Bus W3christlich, katholisch
Jüdischer Friedhof Daseburg750 m²6,7 kmkeine erfasstkeine erfasstkeine Angabe
Jüdischer Friedhof700 m²410 m43 Anlagen, nächste 100 mKatholische Grundschule, 80 mBus 503, Bus 507jüdisch
Soldatengräber Warburger Wald110 m²15,5 kmkeine erfasstkeine erfasstkeine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Warburg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Lichtenau23,4 km1.050,00 €Reihengrab anonym962,00 € gespart730,00 €Urnenreihengrab465,00 € gespart
Hofgeismar15,9 km1.100,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres912,00 € gespart550,00 €Urnenreihengrabstätte645,00 € gespart
Korbach30,6 km1.380,00 €Reihengrab für Personen ab dem 6. Lebensjahr632,00 € gespart960,00 €Urnenreihengrab235,00 € gespart
Bad Arolsen15,1 km1.593,00 €Erdreihengrabstätte419,00 € gespart992,00 €Urnenreihengrabstätte203,00 € gespart
Brakel25 km1.806,00 €Reihengrab ab 6 Jahre206,00 € gespart236,00 €Aschestreufeld959,00 € gespart
Warburg (hier)-2.012,00 €Reihengrab für Erdbestattungen1.195,00 €Urnenreihengrab
Paderborn37,4 km2.081,45 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom 6. Lebensjahr an, Nutzungszeit 30 Jahre1.050,69 €Urnenbeisetzung in einem Gemeinschaftsfeld, Nutzungszeit 30 Jahre144,31 € gespart
Bad Driburg26,8 km2.418,21 €Reihengrab910,00 €Grabstätte an einem GemeinschaftsRuheBiotop im Ruhe Forst Neuenheerse285,00 € gespart
Am meisten zu sparenbis 37,4 km962,00 €in Lichtenau, 23,4 km entfernt959,00 €in Brakel, 25 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Warburg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg (KUW), Anstalt öffentlichen Rechts, vom 18.06.2024, beschlossen vom Verwaltungsrat des KUW am 16.12.2025, ausgefertigt am 16.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; die Datei enthält den vollständigen Satzungstext von Paragraf 1 bis Paragraf 13.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für ErdbestattungenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Warburg. Erdreihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, und das Nutzungsrecht wird im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit verliehen; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Paragraf 6 der Gebührensatzung lässt eine Verlängerung nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag zu, deshalb führen wir das Grab als nicht verlängerbar. Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten; das Kommunalunternehmen verweist dafür auf Grabpflegeverträge mit örtlichen Gärtnereien.1.456,00 €556,00 €2.012,00 €20Paragraf 6 Buchstabe a aa und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung
Kinderreihengrab bis zum vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden eigene Erdreihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten eingerichtet. Die Beisetzungsgebühr nach Paragraf 4 Buchstabe b beträgt für denselben Personenkreis 443 Euro.960,00 €443,00 €1.403,00 €20Paragraf 6 Buchstabe a ab und Paragraf 4 Buchstabe b der Gebührensatzung
Pflegeleichtes ReihengrabParagraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung beschreibt pflegeleichte Grabstätten als Rasengrabstellen mit einem vom Friedhofsträger angelegten Gestaltungsstreifen als Mulchfläche am Kopfende. Absatz 2 sagt dazu im Wortlaut, die Herstellung und Pflege des Streifens sowie der Rasengrabfläche werde seitens des Friedhofsträgers umgesetzt und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Genau das ist der Aufpreis von 759 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab. Paragraf 21 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung führen pflegeleichte Grabstätten allerdings nur als Wahlgrabstätten auf, während der Gebührentarif zusätzlich diese Reihengrabvariante kennt.2.215,00 €556,00 €2.771,00 €20Paragraf 6 Buchstabe a ac und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung
Rasengrab als pflegefreie ReihengrabstätteParagraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung nennt pflegefreie Grabstätten Reihengrabstätten ohne gärtnerische Gestaltung, deren Graboberfläche ausschließlich aus Rasen besteht; von März bis einschließlich Oktober ist dort jede Ablage von Grabschmuck und jedes Grabmal unzulässig. Absatz 4 sagt, die Pflege beschränke sich auf das Mähen des Rasens und werde vom Friedhofsträger übernommen. Absatz 5 schränkt die Grabart ein: Ein Nutzungsrecht an pflegefreien Grabstätten wird nicht mehr vergeben, sobald die pflegeleichten Grabstätten und die Gemeinschaftsgrabanlagen bereitstehen. Der Gebührentarif vom 16.12.2025 führt den Betrag weiterhin.2.215,00 €556,00 €2.771,00 €20Paragraf 6 Buchstabe a ad und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung
Anonymes Reihengrab für ErdbestattungenParagraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt, die für anonyme Grabstätten vorgesehenen Flächen würden als Rasenflächen angelegt und unterhalten, die Lage der Grabstätten werde nicht bekannt gegeben und jede Anbringung oder Ablage von Grabschmuck sowie das Aufstellen von Grabmalen sei unzulässig. Es gibt dort also weder eine Einzelgrabstelle zu pflegen noch jemanden, der sie pflegen dürfte.2.130,00 €556,00 €2.686,00 €20Paragraf 6 Buchstabe a ae und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung
UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Warburg überhaupt. Nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden Urnenreihengrabstätten der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit verliehen; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 11 auch für Aschen 20 Jahre. Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.960,00 €235,00 €1.195,00 €20Paragraf 6 Buchstabe b ba und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Urnenrasengrab als pflegefreie ReihengrabstätteWie beim Rasengrab für Erdbestattungen stützt sich die Pflegefreiheit auf Paragraf 21 Absatz 3 und Absatz 4 der Friedhofssatzung: Die Graboberfläche besteht ausschließlich aus Rasen, die Pflege beschränkt sich auf das Mähen und wird vom Friedhofsträger übernommen. Auch hier gilt die Einschränkung des Absatzes 5, wonach ein Nutzungsrecht an pflegefreien Grabstätten nach Bereitstellung der pflegeleichten Grabstätten und der Gemeinschaftsgrabanlagen nicht mehr vergeben wird.1.125,00 €235,00 €1.360,00 €20Paragraf 6 Buchstabe b bb und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste pflegefreie Grab in Warburg. Paragraf 20 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt wortgleich zu Paragraf 15 Absatz 5, die für anonyme Grabstätten vorgesehenen Flächen würden als Rasenflächen angelegt und unterhalten, die Lage werde nicht bekannt gegeben und jede Anbringung oder Ablage von Grabschmuck sowie das Aufstellen von Grabmalen sei unzulässig.1.041,00 €235,00 €1.276,00 €20Paragraf 6 Buchstabe b bc und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Wahlgrab für Erdbestattungen, je GrabstelleNach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht an Erdwahlgrabstätten im Todesfall für 20 Jahre verliehen, und zwar nur für die gesamte Grabstätte und gegen vollständige Gebührenzahlung; ein Erwerb zu Lebzeiten ist ab dem 65. Lebensjahr möglich, dann aber mit der Pflicht, das Grab vorab anzulegen und zu pflegen. Der Wiedererwerb ist nach Absatz 3 für fünf, zehn oder zwanzig Jahre möglich, die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe a ab 89,65 Euro je Jahr und Grabstelle. In einer Erdwahlgrabstätte können nach Absatz 15 statt eines Sarges eine Urne und auf Antrag bis zu drei weitere Urnen beigesetzt werden.1.793,00 €556,00 €2.349,00 €20Paragraf 7 Buchstabe a aa und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung
Kinderwahlgrab bis zum vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden eigene Erdwahlgrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten eingerichtet. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe b bb 52,20 Euro je Jahr.1.044,00 €443,00 €1.487,00 €20Paragraf 7 Buchstabe b ba und Paragraf 4 Buchstabe b der Gebührensatzung
Pflegeleichtes Wahlgrab, je GrabstelleParagraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt pflegeleichte Grabstätten ausdrücklich einstellige oder mehrstellige Wahlgrabstätten, bei denen am Kopfende der Rasengrabstellen ein Gestaltungsstreifen als Mulchfläche angelegt ist; nur innerhalb dieses Streifens dürfen Grabsteine stehen und Grabschmuck abgelegt werden, auf der Rasenfläche nicht. Absatz 2 weist Herstellung und Pflege des Streifens und der Rasengrabfläche dem Friedhofsträger zu und sagt, die Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe c cb 127,60 Euro je Jahr und Grabstelle.2.552,00 €556,00 €3.108,00 €20Paragraf 7 Buchstabe c ca und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung
Zweistelliges UrnenwahlgrabNach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden Urnenwahlgrabstätten als zweistellige Grabstätten vergeben, das Nutzungsrecht wird im Todesfall für 20 Jahre verliehen und kann wiedererworben werden. Ein Erwerb zu Lebzeiten ist ab dem 65. Lebensjahr möglich, soweit sich der Erwerber bereit erklärt, die Grabstelle anzulegen und zu pflegen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe d db 76,65 Euro je Jahr.1.533,00 €235,00 €1.768,00 €20Paragraf 7 Buchstabe d da und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Urnengrabstelle in einer BaumgemeinschaftsgrabanlageParagraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, die Gräber seien eingebettet in eine gemeinschaftliche Grabanlage, deren Herrichtung und Unterhaltung allein dem Friedhofsträger obliege, und eine Grabbeetpflege und Gestaltung durch die Grabnutzer sei nicht zulässig; für die Ablage von Grabschmuck sind die vorbereiteten Flächen zu nutzen. Baumgemeinschaftsgrabanlagen gibt es nach demselben Absatz nur auf den Friedhöfen in Calenberg und Germete sowie auf dem Burgfriedhof und dem Stiepenfriedhof. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe e eb 68,65 Euro je Jahr und Grabstelle.1.373,00 €235,00 €1.608,00 €20Paragraf 7 Buchstabe e ea und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Urnengrabstelle in einer gestalteten UrnengemeinschaftsgrabanlageParagraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt wortgleich zu Absatz 4, die Gräber seien eingebettet in eine gemeinschaftliche Grabanlage, deren Herrichtung und Unterhaltung allein dem Friedhofsträger obliege, und eine Grabbeetpflege und Gestaltung durch die Grabnutzer sei nicht zulässig. Angeboten werden sie nach demselben Absatz in Bonenburg, Daseburg, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda und Wormeln sowie auf dem Antoniusfriedhof, dem Burgfriedhof und dem Stiepenfriedhof. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe f fb 74,15 Euro je Jahr und Grabstelle.1.483,00 €235,00 €1.718,00 €20Paragraf 7 Buchstabe f fa und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Einstellige Urnenkammer auf dem Friedhof DösselParagraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung erlaubt Urnenwahlgrabstätten auch in Grabkammern und Grotten, und zwar ausschließlich auf dem Friedhof in Dössel und im Kolumbarium Kloster Wormeln. Der Erwerb ist ab dem 65. Lebensjahr möglich. Für die Urnenbeisetzung in einer Urnenwandkammer in Dössel nennt Paragraf 4 Buchstabe d einen eigenen Satz von 235 Euro. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe g gb 108,70 Euro je Jahr. Zur Pflege sagt die Satzung für Urnenkammern nichts, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei.2.174,00 €235,00 €2.409,00 €20Paragraf 7 Buchstabe g ga und Paragraf 4 Buchstabe d der Gebührensatzung
Zweistellige Urnenkammer auf dem Friedhof DösselDieselbe Grabart wie die einstellige Urnenkammer, nur mit zwei Stellplätzen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe g gd 128,90 Euro je Jahr. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Aschen nach Paragraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung vom Friedhofsträger auf einer dafür vorgesehenen Fläche endbeigesetzt, sofern das Nutzungsrecht nicht verlängert wird.2.578,00 €235,00 €2.813,00 €20Paragraf 7 Buchstabe g gc und Paragraf 4 Buchstabe d der Gebührensatzung
Einzel-Urnenkammer im Kolumbarium Kloster Wormeln, untere zwei ReihenDas Kolumbarium Kloster Wormeln gehört nach Paragraf 1 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung zum Geltungsbereich des Kommunalunternehmens, die Kammern stehen nach Paragraf 14 Absatz 1 aber im Eigentum des Betreibers und nicht des Friedhofsträgers. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Buchstabe a ab 115,20 Euro je Jahr und ist nur für sämtliche Stellplätze einer Grabstätte möglich. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir die Kammern nicht als pflegefrei.2.304,00 €235,00 €2.539,00 €20Paragraf 8 Buchstabe a aa und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Einzel-Urnenkammer im Kolumbarium Kloster Wormeln, obere ReihenDie Kammern in den über den unteren zwei Reihen liegenden Reihen kosten 400 Euro mehr. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Buchstabe b bb 135,20 Euro je Jahr.2.704,00 €235,00 €2.939,00 €20Paragraf 8 Buchstabe b ba und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Doppel-Urnenkammer im Kolumbarium Kloster Wormeln, untere zwei ReihenDie Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Buchstabe c cb 220,40 Euro je Jahr. Die Beisetzungsgebühr von 235 Euro fällt je Urne an; hier ist sie einmal gerechnet, weil das der Preis bei einem Sterbefall ist.4.408,00 €235,00 €4.643,00 €20Paragraf 8 Buchstabe c ca und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Doppel-Urnenkammer im Kolumbarium Kloster Wormeln, obere ReihenDie Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Buchstabe d db 240,40 Euro je Jahr.4.808,00 €235,00 €5.043,00 €20Paragraf 8 Buchstabe d da und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Grotte oder Vitrine mit zwei Stellplätzen im Kolumbarium Kloster WormelnDie teuerste Grabart der Satzung. Jeder weitere Stellplatz kostet nach Paragraf 8 Buchstabe f fa zusätzlich 3.404 Euro, die Verlängerung nach Buchstabe e eb 375,40 Euro je Jahr und nach Buchstabe f fb 170,20 Euro je Jahr und weiterem Stellplatz. Eine Verlängerung ist nur für sämtliche Stellplätze einer Grabstätte möglich.7.508,00 €235,00 €7.743,00 €20Paragraf 8 Buchstabe e ea und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Warburg

Häufige Fragen zu Warburg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Warburg?
In Warburg sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 14 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Warburg?
Stiepenwegfriedhof ist mit 2,8 ha der größte Friedhof in Warburg. Er liegt 1,5 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Warburg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Warburg gelten 20 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 11 Satz 1 der Friedhofssatzung des KUW, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 11 Satz 1 der Friedhofssatzung des KUW, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung des KUW und Paragraf 7 der Gebührensatzung.
Was kostet ein Grab in Warburg?
Ein Grab in Warburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 1.195,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg (KUW), Anstalt öffentlichen Rechts, vom 18.06.2024, beschlossen vom Verwaltungsrat des KUW am 16.12.2025, ausgefertigt am 16.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; die Datei enthält den vollständigen Satzungstext von Paragraf 1 bis Paragraf 13.
Wer ist für die Friedhöfe in Warburg zuständig?
Für die Friedhöfe in Warburg ist Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AöR, Friedhofsverwaltung zuständig, Landfurt 1-3, 34414 Warburg, Telefon 05641 922861. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Warburg, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.