Nordrhein-Westfalen, Hansestadt, Gemeindeschlüssel 05762036
Alle 11 Friedhöfe in Warburg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05641 922861
- Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AöR, Friedhofsverwaltung
- 2.012,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.195,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
34414 Warburg
Reihengrab für Erdbestattungen
Urnenreihengrab
14 weitere Flächen ohne Namen
Die 11 Friedhöfe in Warburg nehmen zusammen 8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Stiepenwegfriedhof ist der größte mit 2,8 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.140 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 360 m entfernt, der entlegenste 15,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 9 von 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 6 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Warburg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AöR, Friedhofsverwaltung
Landfurt 1-334414 Warburg
05641 922861
- Sprechzeiten
- Friedhofsverwaltung telefonisch montags bis freitags 9 bis 12 UhrKommunalunternehmen montags bis donnerstags 9 bis 12 Uhr
Die 11 Friedhöfe in Warburg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Stiepenwegfriedhof | 2,8 ha | 1,5 km | 7 Anlagen, nächste 100 m | Friedhof, 90 m | christlich |
| Burgfriedhof | 2 ha | 360 m | 45 Anlagen, nächste 160 m | Katholische Grundschule, 180 mBus 503, Bus 507 | christlich |
| Friedhof Scherfede | 1,1 ha | 9,3 km | 15 Anlagen, nächste 50 m | Scherfede, Kasseler Tor, 120 mBus 561, Bus S85, Bus W2 | keine Angabe |
| Altstadtfriedhof | 8.550 m² | 660 m | 5 Anlagen, nächste 100 m | Calenberger Straße, 60 mBus 120, Bus 507 | christlich, katholisch |
| Friedhof Ossendorf | 4.540 m² | 4,8 km | 5 Anlagen, nächste 60 m | Warburger Tor, 100 mBus S85, Bus W2 | keine Angabe |
| Friedhof Germete | 3.140 m² | 3,5 km | 4 Anlagen, nächste 180 m | Germete Mitte, 220 mBus W4 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 2.360 m² | 9,1 km | keine erfasst | Scherfede, B7, 450 mBus 561, Bus S85, Bus W2 | jüdisch |
| Alter Friedhof | 1.280 m² | 5 km | 2 Anlagen, nächste 320 m | Zur Kohlwiese, 140 mBus 503, Bus W3 | christlich, katholisch |
| Jüdischer Friedhof Daseburg | 750 m² | 6,7 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 700 m² | 410 m | 43 Anlagen, nächste 100 m | Katholische Grundschule, 80 mBus 503, Bus 507 | jüdisch |
| Soldatengräber Warburger Wald | 110 m² | 15,5 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Warburg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Lichtenau | 23,4 km | 1.050,00 €Reihengrab anonym962,00 € gespart | 730,00 €Urnenreihengrab465,00 € gespart |
| Hofgeismar | 15,9 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres912,00 € gespart | 550,00 €Urnenreihengrabstätte645,00 € gespart |
| Korbach | 30,6 km | 1.380,00 €Reihengrab für Personen ab dem 6. Lebensjahr632,00 € gespart | 960,00 €Urnenreihengrab235,00 € gespart |
| Bad Arolsen | 15,1 km | 1.593,00 €Erdreihengrabstätte419,00 € gespart | 992,00 €Urnenreihengrabstätte203,00 € gespart |
| Brakel | 25 km | 1.806,00 €Reihengrab ab 6 Jahre206,00 € gespart | 236,00 €Aschestreufeld959,00 € gespart |
| Warburg (hier) | - | 2.012,00 €Reihengrab für Erdbestattungen | 1.195,00 €Urnenreihengrab |
| Paderborn | 37,4 km | 2.081,45 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom 6. Lebensjahr an, Nutzungszeit 30 Jahre | 1.050,69 €Urnenbeisetzung in einem Gemeinschaftsfeld, Nutzungszeit 30 Jahre144,31 € gespart |
| Bad Driburg | 26,8 km | 2.418,21 €Reihengrab | 910,00 €Grabstätte an einem GemeinschaftsRuheBiotop im Ruhe Forst Neuenheerse285,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 37,4 km | 962,00 €in Lichtenau, 23,4 km entfernt | 959,00 €in Brakel, 25 km entfernt |
Was ein Grab in Warburg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg (KUW), Anstalt öffentlichen Rechts, vom 18.06.2024, beschlossen vom Verwaltungsrat des KUW am 16.12.2025, ausgefertigt am 16.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; die Datei enthält den vollständigen Satzungstext von Paragraf 1 bis Paragraf 13.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für ErdbestattungenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Warburg. Erdreihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, und das Nutzungsrecht wird im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit verliehen; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Paragraf 6 der Gebührensatzung lässt eine Verlängerung nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag zu, deshalb führen wir das Grab als nicht verlängerbar. Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten; das Kommunalunternehmen verweist dafür auf Grabpflegeverträge mit örtlichen Gärtnereien. | 1.456,00 € | 556,00 € | 2.012,00 € | 20 | Paragraf 6 Buchstabe a aa und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Kinderreihengrab bis zum vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden eigene Erdreihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten eingerichtet. Die Beisetzungsgebühr nach Paragraf 4 Buchstabe b beträgt für denselben Personenkreis 443 Euro. | 960,00 € | 443,00 € | 1.403,00 € | 20 | Paragraf 6 Buchstabe a ab und Paragraf 4 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Pflegeleichtes ReihengrabParagraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung beschreibt pflegeleichte Grabstätten als Rasengrabstellen mit einem vom Friedhofsträger angelegten Gestaltungsstreifen als Mulchfläche am Kopfende. Absatz 2 sagt dazu im Wortlaut, die Herstellung und Pflege des Streifens sowie der Rasengrabfläche werde seitens des Friedhofsträgers umgesetzt und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Genau das ist der Aufpreis von 759 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab. Paragraf 21 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung führen pflegeleichte Grabstätten allerdings nur als Wahlgrabstätten auf, während der Gebührentarif zusätzlich diese Reihengrabvariante kennt. | 2.215,00 € | 556,00 € | 2.771,00 € | 20 | Paragraf 6 Buchstabe a ac und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Rasengrab als pflegefreie ReihengrabstätteParagraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung nennt pflegefreie Grabstätten Reihengrabstätten ohne gärtnerische Gestaltung, deren Graboberfläche ausschließlich aus Rasen besteht; von März bis einschließlich Oktober ist dort jede Ablage von Grabschmuck und jedes Grabmal unzulässig. Absatz 4 sagt, die Pflege beschränke sich auf das Mähen des Rasens und werde vom Friedhofsträger übernommen. Absatz 5 schränkt die Grabart ein: Ein Nutzungsrecht an pflegefreien Grabstätten wird nicht mehr vergeben, sobald die pflegeleichten Grabstätten und die Gemeinschaftsgrabanlagen bereitstehen. Der Gebührentarif vom 16.12.2025 führt den Betrag weiterhin. | 2.215,00 € | 556,00 € | 2.771,00 € | 20 | Paragraf 6 Buchstabe a ad und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Anonymes Reihengrab für ErdbestattungenParagraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt, die für anonyme Grabstätten vorgesehenen Flächen würden als Rasenflächen angelegt und unterhalten, die Lage der Grabstätten werde nicht bekannt gegeben und jede Anbringung oder Ablage von Grabschmuck sowie das Aufstellen von Grabmalen sei unzulässig. Es gibt dort also weder eine Einzelgrabstelle zu pflegen noch jemanden, der sie pflegen dürfte. | 2.130,00 € | 556,00 € | 2.686,00 € | 20 | Paragraf 6 Buchstabe a ae und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Warburg überhaupt. Nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden Urnenreihengrabstätten der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit verliehen; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 11 auch für Aschen 20 Jahre. Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten. | 960,00 € | 235,00 € | 1.195,00 € | 20 | Paragraf 6 Buchstabe b ba und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Urnenrasengrab als pflegefreie ReihengrabstätteWie beim Rasengrab für Erdbestattungen stützt sich die Pflegefreiheit auf Paragraf 21 Absatz 3 und Absatz 4 der Friedhofssatzung: Die Graboberfläche besteht ausschließlich aus Rasen, die Pflege beschränkt sich auf das Mähen und wird vom Friedhofsträger übernommen. Auch hier gilt die Einschränkung des Absatzes 5, wonach ein Nutzungsrecht an pflegefreien Grabstätten nach Bereitstellung der pflegeleichten Grabstätten und der Gemeinschaftsgrabanlagen nicht mehr vergeben wird. | 1.125,00 € | 235,00 € | 1.360,00 € | 20 | Paragraf 6 Buchstabe b bb und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste pflegefreie Grab in Warburg. Paragraf 20 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt wortgleich zu Paragraf 15 Absatz 5, die für anonyme Grabstätten vorgesehenen Flächen würden als Rasenflächen angelegt und unterhalten, die Lage werde nicht bekannt gegeben und jede Anbringung oder Ablage von Grabschmuck sowie das Aufstellen von Grabmalen sei unzulässig. | 1.041,00 € | 235,00 € | 1.276,00 € | 20 | Paragraf 6 Buchstabe b bc und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Wahlgrab für Erdbestattungen, je GrabstelleNach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht an Erdwahlgrabstätten im Todesfall für 20 Jahre verliehen, und zwar nur für die gesamte Grabstätte und gegen vollständige Gebührenzahlung; ein Erwerb zu Lebzeiten ist ab dem 65. Lebensjahr möglich, dann aber mit der Pflicht, das Grab vorab anzulegen und zu pflegen. Der Wiedererwerb ist nach Absatz 3 für fünf, zehn oder zwanzig Jahre möglich, die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe a ab 89,65 Euro je Jahr und Grabstelle. In einer Erdwahlgrabstätte können nach Absatz 15 statt eines Sarges eine Urne und auf Antrag bis zu drei weitere Urnen beigesetzt werden. | 1.793,00 € | 556,00 € | 2.349,00 € | 20 | Paragraf 7 Buchstabe a aa und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Kinderwahlgrab bis zum vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden eigene Erdwahlgrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten eingerichtet. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe b bb 52,20 Euro je Jahr. | 1.044,00 € | 443,00 € | 1.487,00 € | 20 | Paragraf 7 Buchstabe b ba und Paragraf 4 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Pflegeleichtes Wahlgrab, je GrabstelleParagraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt pflegeleichte Grabstätten ausdrücklich einstellige oder mehrstellige Wahlgrabstätten, bei denen am Kopfende der Rasengrabstellen ein Gestaltungsstreifen als Mulchfläche angelegt ist; nur innerhalb dieses Streifens dürfen Grabsteine stehen und Grabschmuck abgelegt werden, auf der Rasenfläche nicht. Absatz 2 weist Herstellung und Pflege des Streifens und der Rasengrabfläche dem Friedhofsträger zu und sagt, die Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe c cb 127,60 Euro je Jahr und Grabstelle. | 2.552,00 € | 556,00 € | 3.108,00 € | 20 | Paragraf 7 Buchstabe c ca und Paragraf 4 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Zweistelliges UrnenwahlgrabNach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden Urnenwahlgrabstätten als zweistellige Grabstätten vergeben, das Nutzungsrecht wird im Todesfall für 20 Jahre verliehen und kann wiedererworben werden. Ein Erwerb zu Lebzeiten ist ab dem 65. Lebensjahr möglich, soweit sich der Erwerber bereit erklärt, die Grabstelle anzulegen und zu pflegen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe d db 76,65 Euro je Jahr. | 1.533,00 € | 235,00 € | 1.768,00 € | 20 | Paragraf 7 Buchstabe d da und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Urnengrabstelle in einer BaumgemeinschaftsgrabanlageParagraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, die Gräber seien eingebettet in eine gemeinschaftliche Grabanlage, deren Herrichtung und Unterhaltung allein dem Friedhofsträger obliege, und eine Grabbeetpflege und Gestaltung durch die Grabnutzer sei nicht zulässig; für die Ablage von Grabschmuck sind die vorbereiteten Flächen zu nutzen. Baumgemeinschaftsgrabanlagen gibt es nach demselben Absatz nur auf den Friedhöfen in Calenberg und Germete sowie auf dem Burgfriedhof und dem Stiepenfriedhof. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe e eb 68,65 Euro je Jahr und Grabstelle. | 1.373,00 € | 235,00 € | 1.608,00 € | 20 | Paragraf 7 Buchstabe e ea und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Urnengrabstelle in einer gestalteten UrnengemeinschaftsgrabanlageParagraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt wortgleich zu Absatz 4, die Gräber seien eingebettet in eine gemeinschaftliche Grabanlage, deren Herrichtung und Unterhaltung allein dem Friedhofsträger obliege, und eine Grabbeetpflege und Gestaltung durch die Grabnutzer sei nicht zulässig. Angeboten werden sie nach demselben Absatz in Bonenburg, Daseburg, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda und Wormeln sowie auf dem Antoniusfriedhof, dem Burgfriedhof und dem Stiepenfriedhof. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe f fb 74,15 Euro je Jahr und Grabstelle. | 1.483,00 € | 235,00 € | 1.718,00 € | 20 | Paragraf 7 Buchstabe f fa und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Einstellige Urnenkammer auf dem Friedhof DösselParagraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung erlaubt Urnenwahlgrabstätten auch in Grabkammern und Grotten, und zwar ausschließlich auf dem Friedhof in Dössel und im Kolumbarium Kloster Wormeln. Der Erwerb ist ab dem 65. Lebensjahr möglich. Für die Urnenbeisetzung in einer Urnenwandkammer in Dössel nennt Paragraf 4 Buchstabe d einen eigenen Satz von 235 Euro. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe g gb 108,70 Euro je Jahr. Zur Pflege sagt die Satzung für Urnenkammern nichts, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. | 2.174,00 € | 235,00 € | 2.409,00 € | 20 | Paragraf 7 Buchstabe g ga und Paragraf 4 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Zweistellige Urnenkammer auf dem Friedhof DösselDieselbe Grabart wie die einstellige Urnenkammer, nur mit zwei Stellplätzen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Buchstabe g gd 128,90 Euro je Jahr. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Aschen nach Paragraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung vom Friedhofsträger auf einer dafür vorgesehenen Fläche endbeigesetzt, sofern das Nutzungsrecht nicht verlängert wird. | 2.578,00 € | 235,00 € | 2.813,00 € | 20 | Paragraf 7 Buchstabe g gc und Paragraf 4 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Einzel-Urnenkammer im Kolumbarium Kloster Wormeln, untere zwei ReihenDas Kolumbarium Kloster Wormeln gehört nach Paragraf 1 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung zum Geltungsbereich des Kommunalunternehmens, die Kammern stehen nach Paragraf 14 Absatz 1 aber im Eigentum des Betreibers und nicht des Friedhofsträgers. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Buchstabe a ab 115,20 Euro je Jahr und ist nur für sämtliche Stellplätze einer Grabstätte möglich. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir die Kammern nicht als pflegefrei. | 2.304,00 € | 235,00 € | 2.539,00 € | 20 | Paragraf 8 Buchstabe a aa und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Einzel-Urnenkammer im Kolumbarium Kloster Wormeln, obere ReihenDie Kammern in den über den unteren zwei Reihen liegenden Reihen kosten 400 Euro mehr. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Buchstabe b bb 135,20 Euro je Jahr. | 2.704,00 € | 235,00 € | 2.939,00 € | 20 | Paragraf 8 Buchstabe b ba und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Doppel-Urnenkammer im Kolumbarium Kloster Wormeln, untere zwei ReihenDie Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Buchstabe c cb 220,40 Euro je Jahr. Die Beisetzungsgebühr von 235 Euro fällt je Urne an; hier ist sie einmal gerechnet, weil das der Preis bei einem Sterbefall ist. | 4.408,00 € | 235,00 € | 4.643,00 € | 20 | Paragraf 8 Buchstabe c ca und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Doppel-Urnenkammer im Kolumbarium Kloster Wormeln, obere ReihenDie Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Buchstabe d db 240,40 Euro je Jahr. | 4.808,00 € | 235,00 € | 5.043,00 € | 20 | Paragraf 8 Buchstabe d da und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Grotte oder Vitrine mit zwei Stellplätzen im Kolumbarium Kloster WormelnDie teuerste Grabart der Satzung. Jeder weitere Stellplatz kostet nach Paragraf 8 Buchstabe f fa zusätzlich 3.404 Euro, die Verlängerung nach Buchstabe e eb 375,40 Euro je Jahr und nach Buchstabe f fb 170,20 Euro je Jahr und weiterem Stellplatz. Eine Verlängerung ist nur für sämtliche Stellplätze einer Grabstätte möglich. | 7.508,00 € | 235,00 € | 7.743,00 € | 20 | Paragraf 8 Buchstabe e ea und Paragraf 4 Buchstabe c der Gebührensatzung |
Häufige Fragen zu Warburg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Warburg?
- In Warburg sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 14 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Warburg?
- Stiepenwegfriedhof ist mit 2,8 ha der größte Friedhof in Warburg. Er liegt 1,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Warburg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Warburg gelten 20 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 11 Satz 1 der Friedhofssatzung des KUW, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 11 Satz 1 der Friedhofssatzung des KUW, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung des KUW und Paragraf 7 der Gebührensatzung.
- Was kostet ein Grab in Warburg?
- Ein Grab in Warburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 1.195,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg (KUW), Anstalt öffentlichen Rechts, vom 18.06.2024, beschlossen vom Verwaltungsrat des KUW am 16.12.2025, ausgefertigt am 16.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; die Datei enthält den vollständigen Satzungstext von Paragraf 1 bis Paragraf 13.
- Wer ist für die Friedhöfe in Warburg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Warburg ist Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AöR, Friedhofsverwaltung zuständig, Landfurt 1-3, 34414 Warburg, Telefon 05641 922861. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Warburg, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg (KUW), Anstalt öffentlichen Rechts, vom 18.06.2024 beschlossen vom Verwaltungsrat des KUW am 16.12.2025, ausgefertigt am 16.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; die Datei enthält den vollständigen Satzungstext von Paragraf 1 bis Paragraf 13
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg (KUW), Anstalt des öffentlichen Rechts vom 18.06.2024, beschlossen vom Verwaltungsrat des KUW am 18.06.2024; sie liefert den Geltungsbereich, die Ruhezeit und die Pflegeregeln
- Hansestadt Warburg, Ortsrecht, Abschnitt Gebührensatzungen Stand der Abfrage am 05.09.2026; führt zum Friedhofswesen genau die beiden oben genannten Satzungen des KUW
- Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AöR, Seite Friedhofswesen mit der Liste der fünfzehn Friedhöfe und dem Hinweis auf die kirchlichen Friedhöfe in Scherfede und Rimbeck Stand der Abfrage am 05.09.2026
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.