Begriff · Grab
Urnenmauernische
Auch gesucht als Kolumbarium, Urnenwand. Gemeint ist immer dasselbe.
Was Urnenmauernische bedeutet
Kurz beantwortet
Eine verschlossene Kammer in einer Wand, in der eine oder mehrere Urnen beigesetzt werden. Die Front trägt eine Namensplatte.
Keine Erde, keine Pflege, ganzjährig trockenen Fußes erreichbar. Dafür ist keine Bepflanzung möglich.
Urnenmauernische in den erfassten Satzungen
Was der Begriff konkret kostet, dort wo wir die Satzung gelesen haben.
| Gemeinde | Bezeichnung in der Satzung | Nutzung | Beisetzung | Ruhe | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Darmstadt | Urnennische für eine Urne, 25 Jahre | 645,00 € | 180,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis I.14, IV.14 und III.09 |
| Frankfurt am Main | Urnenkammer als Einzelgrabstätte, 25 Jahre | 2.818,00 € | 821,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis 5.1.2.2 und 2.2.2 |
| Offenbach am Main | Urnennische im Kolumbarium, zweistellig, 30 Jahre | 1.389,00 € | 646,00 € | - | § 7 Nr. 6 und § 3 Abs. 2 c Gebührensatzung |
| Wiesbaden | Urnengalerie, 20 Jahre | 660,00 € | 147,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.11 und 2.3.2 |
| Hofheim am Taunus | Urnenkammer, 15 Jahre | 971,00 € | 356,00 € | 15 J. | § 60 Abs. 1 d und § 56 Abs. 2 |
| Eltville am Rhein | Urnenreihengrab in einer Nische der Urnenwand | 2.750,00 € | 456,00 € | - | § 8 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 b Gebührenordnung |
| Taunusstein | Urnenkammer für zwei Urnen | 2.155,00 € | 166,00 € | - | § 11 Abs. 1 a und § 6 Abs. 3 Gebührensatzung |
| Wetzlar | Urnenmauernische | 1.489,00 € | 96,00 € | 15 J. | § 5 Abs. 4a Gebührensatzung |
Begriffe aus demselben Zusammenhang
- ReihengrabstätteEine Grabstätte für eine Person, die der Reihe nach zugeteilt wird und mit Ablauf der Ruhefrist ausläuft.
- WahlgrabstätteEine Grabstätte, deren Lage der Erwerber aussucht.
- UrnenreihengrabstätteEine zugeteilte Grabstelle für eine Urne, meist mit kürzerer Ruhefrist als eine Erdbestattung, in Wetzlar 15 Jahre.
- BaumgrabstätteEine Urnengrabstätte an oder unter einem Baum, meist ohne Pflegepflicht und mit stark eingeschränkter Gestaltung.
Quellen und Stand
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 01.01.2024 Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.