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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06431002

Alle 11 Friedhöfe in Bensheim

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06251 1096-70
Stadt Bensheim, Friedhofsverwaltung bei der KMB Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße

64625 Bensheim

4.150,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für eine Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr

2.280,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Grabstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen

11
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 11 Friedhöfe in Bensheim nehmen zusammen 10,6 ha ein

Kurz beantwortet

Bensheim hat 11 benannte Friedhöfe mit zusammen 10,6 ha. Der größte ist Friedhof Bensheim-Mitte mit 2,5 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Bensheim-Mitte mit 560 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Bensheim abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bensheim-Mitte ist der größte mit 2,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.450 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 560 m entfernt, der entlegenste 6,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 11 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 1 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Bensheim rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Bensheim, Friedhofsverwaltung bei der KMB Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße

Röderweg 14
64625 Bensheim
06251 1096-70
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
Dienstag zusätzlich 14 bis 17:30 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Bensheim im Netz

Die 11 Friedhöfe in Bensheim, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Bensheim-Mitte2,5 ha560 m9 Anlagen, nächste 110 mFriedhof, 90 mBus 675keine Angabe
Waldfriedhof2,5 ha1,2 km5 Anlagen, nächste 140 mBensheim Waldfriedhof, 160 mBus 6972keine Angabe
Bergfriedhof Auerbach2,1 ha2,3 km11 Anlagen, nächste 80 mBergfriedhof, 70 mchristlich
Friedhof Fehlheim7.330 m²4,8 km3 Anlagen, nächste 70 mWaldstraße, 260 mBus 676keine Angabe
Kriegsgräberstätte FehlheimDenkmal7.040 m²2,2 kmkeine erfasstBertolt-Brecht-Ring/Sportpark, 780 mkeine Angabe
Friedhof Schönberg6.450 m²2,6 km4 Anlagen, nächste 40 mSchönberg Mitte, 340 mBus 664, Bus 665keine Angabe
Friedhof Schwanheim4.740 m²4,3 km4 Anlagen, nächste 250 mRathaustraße, 160 mBus 676keine Angabe
Friedhof Gronau4.040 m²3,7 km3 Anlagen, nächste 190 mAm Römer, 140 mBus 675keine Angabe
Friedhof Zell3.180 m²2,4 km2 Anlagen, nächste 30 mFriedhof, 30 mBus 675keine Angabe
Friedhof Langwaden1.510 m²6,5 kmkeine erfasstGemeinschaftshaus, 120 mBus 676keine Angabe
Fürsten und Grafen zu Erbach-Schönberg760 m²2,5 km6 Anlagen, nächste 20 mSchönberg Mitte, 300 mBus 664, Bus 665keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bensheim kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Darmstadt21,4 km1.730,00 €Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre825,00 €Urnennische für eine Urne, 25 Jahre
Heidelberg30,6 km1.920,00 €Reihengrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern709,00 €Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegter Gemeinschaftsgrabfelder
Worms19,6 km2.195,00 €Reihengrabstätte für Personen über 6 Jahren1.337,00 €Urnenreihengrabstätte
Ludwigshafen am Rhein26,9 km2.366,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, Erwachsene und Kinder über 6 Jahre1.348,00 €Reihengrab für Urnenbeisetzungen
Mannheim24,1 km2.370,00 €Erdreihengrab für die Dauer der Ruhezeit1.092,00 €Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der Ruhezeit
Wald-Michelbach18,9 km2.507,50 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren1.050,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Dreieich37,4 km2.542,00 €Reihengrab für eine Sargbestattung, Ruhezeit 20 Jahre1.337,00 €Baumreihengrabstelle als Gemeinschaftsgrab für eine Urne, Ruhezeit 20 Jahre
Groß-Umstadt31,5 km2.610,00 €Reihengrabstätte1.720,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen auf dem Waldfriedhof
Am meisten zu sparenbis 37,4 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Bensheim kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bensheim, Stadtrecht 7-D-2, Grundsatzung beschlossen am 18.02.2021, in Kraft seit 01.03.2021, 1. Nachtrag beschlossen am 16.05.2024, gültig ab 01.06.2024.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für eine Erdbestattung ab dem vollendeten fünften LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Bensheim. Die Ruhefrist für Leichen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofsordnung fünfundzwanzig Jahre. Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung ist ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte grundsätzlich nicht möglich. Die Pflege liegt nach Paragraf 46 der Friedhofsordnung beim Nutzungsberechtigten.2.500,00 €1.650,00 €4.150,00 €25Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a1
Kinderreihengrabstätte für eine Erdbestattung bis zur Vollendung des fünften LebensjahresFünfzehn Jahre sind nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofsordnung die Ruhefrist für Verstorbene bis zum fünften Lebensjahr. Nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofsordnung kann das Nutzungsrecht verlängert werden, die Grabstätte wird dann in eine Kinderfamiliengrabstätte umgewandelt.1.400,00 €650,00 €2.050,00 €15Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a2 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b1
Familiengrabstätte, Einzelplatz für bis zu zwei Särge und vier UrnenDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofsordnung dreißig Jahre, die Ruhefrist der einzelnen Bestattung fünfundzwanzig. Jedes verlängerte Jahr kostet 107 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.3.200,00 €1.650,00 €4.850,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Doppelplatz für bis zu vier Särge und acht UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit zwei Grabplätzen. Jedes verlängerte Jahr kostet 134 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.4.000,00 €1.650,00 €5.650,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Dreierplatz für bis zu sechs Särge und zwölf UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 160 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.4.800,00 €1.650,00 €6.450,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Viererplatz für bis zu acht Särge und sechzehn UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 184 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.5.500,00 €1.650,00 €7.150,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Sechserplatz für bis zu zwölf Särge und vierundzwanzig UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 237 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.7.100,00 €1.650,00 €8.750,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Siebenerplatz für bis zu vierzehn Särge und achtundzwanzig UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 264 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.7.900,00 €1.650,00 €9.550,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Achterplatz für bis zu sechzehn Särge und zweiunddreißig UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 290 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.8.700,00 €1.650,00 €10.350,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Zwölferplatz für bis zu vierundzwanzig Särge und achtundvierzig UrnenDie größte Grabstätte des Tarifs. Jedes verlängerte Jahr kostet 394 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.11.800,00 €1.650,00 €13.450,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Kinderfamiliengrabstätte, Einzelplatz für eine Bestattung bis zur Vollendung des fünften LebensjahresNach Paragraf 26 der Friedhofsordnung läuft das Nutzungsrecht zwanzig Jahre, die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 6 fünfzehn Jahre. Jedes verlängerte Jahr kostet 90 Euro.1.800,00 €650,00 €2.450,00 €20Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b2 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b2
Einzelgrabstätte im muslimischen Grabfeld auf dem WaldfriedhofNach Paragraf 27 der Friedhofsordnung liegt das Grabfeld auf dem Waldfriedhof, ist zur Kaaba in Mekka ausgerichtet, wird der Reihe nach vergeben und in jeder Grabstätte wird nur eine Grabstelle in normaler Lage belegt. Jedes verlängerte Jahr kostet 100 Euro.3.000,00 €1.650,00 €4.650,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b3 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a1
Rasenreihengrabstätte für eine Erdbestattung ab dem vollendeten fünften LebensjahrDas einzige pflegefreie Erdgrab in Bensheim. Der Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Nach Paragraf 28 der Friedhofsordnung legt und pflegt das Friedhofspersonal die Rasenfläche; Rasenreihen- und Rasenfamiliengräber gibt es nur auf dem Bergfriedhof in Auerbach.3.300,00 €1.650,00 €4.950,00 €25Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a1
Rasenfamiliengrabstätte, Einzelplatz für bis zu zwei Särge und vier UrnenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Jedes verlängerte Jahr kostet 134 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.4.000,00 €1.650,00 €5.650,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Rasenfamiliengrabstätte, Doppelplatz für bis zu vier Särge und acht UrnenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Jedes verlängerte Jahr kostet 187 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.5.600,00 €1.650,00 €7.250,00 €30Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Urnenwahlgrabstätte, Einzelplatz für bis zu vier UrnenDas günstigste Urnengrab, das die Angehörigen selbst bepflanzen. Nach Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofsordnung läuft das Nutzungsrecht fünfundzwanzig Jahre, die Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 6 zwanzig Jahre. Jedes verlängerte Jahr kostet 88 Euro.2.200,00 €580,00 €2.780,00 €25Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 2
Urnenwahlgrabstätte, Doppelplatz für bis zu acht UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 96 Euro.2.400,00 €580,00 €2.980,00 €25Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 2
Urnenwahlgrabstätte, Dreierplatz für bis zu zwölf UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 104 Euro.2.600,00 €580,00 €3.180,00 €25Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 2
Urnenwahlgrabstätte, Viererplatz für bis zu sechzehn UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 112 Euro.2.800,00 €580,00 €3.380,00 €25Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 2
Grabstelle in einem Feld für anonyme UrnenbeisetzungenDas günstigste pflegefreie Grab in Bensheim. Der Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Nach Paragraf 34 der Friedhofsordnung wird die Beisetzungsstelle nicht kenntlich gemacht, Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet, und es wird kein Nutzungsrecht begründet; der Platz wird für die Dauer der Ruhefrist von zwanzig Jahren überlassen. Anonyme Felder gibt es nur auf dem Waldfriedhof und dem Bergfriedhof in Auerbach.1.700,00 €580,00 €2.280,00 €20Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 2
Baumfamiliengrabstätte, baulich nicht abgegrenztes Baumquartal für bis zu drei BeisetzungenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Nach Paragraf 35 Absatz 7 der Friedhofsordnung obliegen Anlage und Pflege der Grabstätte ausschließlich der Stadt. Der Betrag gilt für das ganze Quartal. Jedes verlängerte Jahr kostet 140 Euro.3.500,00 €580,00 €4.080,00 €25Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe c1 und Paragraf 6 Absatz 2
Baumfamiliengrabstätte, baulich nicht abgegrenzte Baumhälfte für bis zu sechs BeisetzungenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Der Betrag gilt für die ganze Baumhälfte. Jedes verlängerte Jahr kostet 196 Euro.4.900,00 €580,00 €5.480,00 €25Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe c2 und Paragraf 6 Absatz 2
Baumfamiliengrabstätte, ganzer Baum für bis zu zwölf BeisetzungenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Der Betrag gilt für den ganzen Baum. Jedes verlängerte Jahr kostet 312 Euro.7.800,00 €580,00 €8.380,00 €25Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe c3 und Paragraf 6 Absatz 2
Baumfamiliengrabstätte, baulich abgegrenzte Baumgrabstätte für bis zu vier BeisetzungenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte. Jedes verlängerte Jahr kostet 152 Euro.3.800,00 €580,00 €4.380,00 €25Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe c4 und Paragraf 6 Absatz 2
Urnenkammer in einer Urnenstele für bis zu zwei Urnen mit ÜberurneDer Betrag gilt für die ganze Kammer, in der nach Paragraf 33 Absatz 1 der Friedhofsordnung zwei Urnen Platz finden. Paragraf 33 Absatz 4 der Friedhofsordnung legt Anlage und Pflege der Anlage ausschließlich der Stadt auf, Paragraf 7 Absatz 3 des Tarifs nimmt Urnenstelenplätze von der Pflegegebühr aus. Eine Verschlussplatte ist im Erwerb enthalten, eine zusätzliche kostet nach Paragraf 9 achtzig Euro; die Beschriftung kommt hinzu. Jedes verlängerte Jahr kostet 112 Euro.2.800,00 €500,00 €3.300,00 €25Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe d und Paragraf 6 Absatz 3
Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder vor der 24. Schwangerschaftswoche und FötenNach Paragraf 37 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird an dieser Anlage kein individuelles Nutzungsrecht erworben, eine Laufzeit in Jahren und eine Erwerbsgebühr nennt die Gebührenordnung deshalb nicht. Fällig wird allein die Bestattungsgebühr von 170 Euro nach Paragraf 6 Absatz 4. Pflege, Unterhaltung und das Abräumen des Blumenschmucks übernimmt nach Paragraf 37 Absatz 2 die Stadt in Kooperation mit der katholischen Kirchengemeinde Sankt Georg. Die Anlage liegt auf dem Friedhof Bensheim-Mitte.0,00 €170,00 €170,00 €-Paragraf 6 Absatz 4 und Paragraf 37 der Friedhofsordnung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Bensheim

Häufige Fragen zu Bensheim

Wie viele Friedhöfe gibt es in Bensheim?
In Bensheim sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 10,6 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Bensheim?
Friedhof Bensheim-Mitte ist mit 2,5 ha der größte Friedhof in Bensheim. Er liegt 560 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Bensheim?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bensheim gelten 25 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Beisetzung von Aschen nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofsordnung.
Was kostet ein Grab in Bensheim?
Ein Grab in Bensheim kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Grabstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen mit 2.280,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bensheim, Stadtrecht 7-D-2, Grundsatzung beschlossen am 18.02.2021, in Kraft seit 01.03.2021, 1. Nachtrag beschlossen am 16.05.2024, gültig ab 01.06.2024.
Wer ist für die Friedhöfe in Bensheim zuständig?
Für die Friedhöfe in Bensheim ist Stadt Bensheim, Friedhofsverwaltung bei der KMB Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße zuständig, Röderweg 14, 64625 Bensheim, Telefon 06251 1096-70. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Bensheim, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.