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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06435021

Alle 8 Friedhöfe in Nidderau

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06187 299-216
Stadtverwaltung Nidderau, Friedhofsverwaltung

61130 Nidderau

2.402,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Sarg-Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 25 Jahre

1.113,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urneneinzelgrab an einem Bestattungsbaum, 25 Jahre

8
Friedhöfe mit Namen

Die 8 Friedhöfe in Nidderau nehmen zusammen 7 ha ein

Kurz beantwortet

Nidderau hat 8 benannte Friedhöfe mit zusammen 7 ha. Der größte ist Friedhof Windecken mit 1,5 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Windecken mit 1,1 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Nidderau abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Windecken ist der größte mit 1,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,1 km entfernt, der entlegenste 4,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 7 von 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Nidderau rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadtverwaltung Nidderau, Friedhofsverwaltung

Am Steinweg 1
61130 Nidderau
06187 299-216
Sprechzeiten
Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, telefonisch oder online
Die Friedhofsverwaltung von Nidderau im Netz

Die 8 Friedhöfe in Nidderau, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Windecken1,5 ha1,1 km9 Anlagen, nächste 110 mFriedhof, 70 mBus MKK-46, Bus MKK-47, Bus X27keine Angabe
Friedhof Heldenbergen1,5 ha1,4 km7 Anlagen, nächste 70 mFriedhof, 100 mBus 45, Bus MKK-47keine Angabe
Friedhof Ostheim1,4 ha2,7 km9 Anlagen, nächste 90 mMarköbler Straße, 130 mBus MKK-47keine Angabe
Bestattungswald1,1 ha3,8 km3 Anlagen, nächste 90 mkeine erfasstkeine Angabe
Friedhof Eichen5.910 m²4 km5 Anlagen, nächste 50 mObergasse, 80 mBus 24, Bus MKK-46keine Angabe
Friedhof Erbstadt4.870 m²4,8 km1 Anlagen, nächste 50 mBogenstraße, 160 mBus 24, Bus FB-70, Bus MKK-46keine Angabe
Jüdischer Friedhof3.810 m²1,8 km2 Anlagen, nächste 120 mSaalburgstraße, 220 mBus 45, Bus MKK-46, Bus MKK-47, Bus X27jüdisch
Jüdische Friedhof Heldenbergen410 m²1,3 km6 Anlagen, nächste 60 mFriedhof, 170 mBus 45, Bus MKK-47jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Nidderau kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Lich32,6 kmnicht erfasst665,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Nidda24,5 km1.625,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr, 30 Jahre861,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 Jahre
Hanau11,1 km2.000,00 €Erdreihengrabstätte920,00 €Urnenreihengrabstätte
Friedberg (Hessen)14,8 km2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen
Gelnhausen22,5 km2.030,00 €Reihengrabstätte für einen Verstorbenen im Alter über 5 Jahre1.435,00 €Urnennischenplatz in der Urnenwand
Hofheim am Taunus34,4 km2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre
Aschaffenburg34,2 km2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege
Butzbach26,9 km2.170,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung im Grabfeld für anonyme Beisetzungen800,00 €Urnengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Bestattungswald Butzbach
Am meisten zu sparenbis 34,4 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Nidderau kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Nidderau, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, ausgefertigt am 03.11.2022, veröffentlicht am 07.11.2022, in Kraft seit dem 08.11.2022, löst die Gebührenordnung vom 01.08.2017 ab.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Sarg-Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 25 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab der Stadt. § 18 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 beschreibt es als Grabstätte für eine Erdbestattung, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt wird; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Nutzungsdauer und Ruhefrist fallen deshalb zusammen, beide betragen nach § 12 Abs. 4 25 Jahre, und die Gebührenordnung nennt die 25 Jahre in § 9 Nr. 2 ausdrücklich. Das Grab misst nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 zwei mal 0,80 Meter, mit 0,40 Meter Abstand. Nach § 24 Abs. 3 darf zusätzlich eine Aschenurne beigesetzt werden, allerdings nur bis 20 Jahre vor Ablauf der Nutzungszeit. Das Nutzungsrecht kostet 73,68 Euro im Jahr. Die Grabräumungsgebühr ist hier nicht eingerechnet, und das ist der Unterschied zu Herborn, Eltville und Braunschweig. § 11 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nennt zwar zwölf Sätze für die Räumung, aber ohne den Satz, dass sie bereits bei Überlassung der Grabstätte entstehen; es gilt deshalb § 3 Abs. 1, wonach die Gebührenschuld erst mit der Beantragung der Leistung entsteht. § 37 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 macht die Räumung zur Pflicht der Nutzungsberechtigten binnen drei Monaten und lässt die Verwaltung nur einspringen, wenn diese untätig bleiben. Nicht pflegefrei: § 38 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instandzuhalten, und nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, die gemeinschaftliche Grabanlage für Sternenkinder, die Rasengrabstätten und die Urnengrabstätten an den Bestattungsbäumen aus. Diese Grabart gehört zu keiner der Ausnahmen. Derselbe Absatz verlangt zusätzlich, die Fläche zwischen den Gräbern jeweils bis zur Hälfte des Nachbargrabes mitzupflegen, und § 39 Abs. 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung oder nach dem Erwerb des Nutzungsrechts.1.842,00 €560,00 €2.402,00 €25§ 9 Nr. 2 und § 6 Abs. 1 a 1 der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Sarg-Reihengrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, 20 JahreDas Kindergrab kostet mit 600,00 Euro Nutzungsrecht und 405,00 Euro Bestattung zusammen 1.005,00 Euro und damit 42 Prozent des Erwachsenengrabes. § 19 Abs. 1 a der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 richtet dafür eigene Gräber ein, die nach Abs. 2 Nr. 1 1,20 mal 0,60 Meter messen. Die Laufzeit von 20 Jahren folgt der kürzeren Ruhefrist des § 12 Abs. 4 Satz 2. Anders als bei jedem anderen Reihengrab der Stadt endet damit nicht alles: § 12 Abs. 4 Satz 3 lässt die Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist weiterhin erhalten, solange sie in friedhofswürdiger Weise instandgehalten und gepflegt wird, und § 18 Satz 4 erklärt diese Ausnahme für die Sarg-Reihengräber der Kinder ausdrücklich für anwendbar. § 16 Abs. 2 erlaubt ausserdem, eine mit ihrem neugeborenen Kind verstorbene Mutter oder zwei zur gleichen Zeit im ersten Lebensjahr verstorbene Kinder in einem Sarg beizusetzen. Die Grabräumungsgebühr ist hier nicht eingerechnet, und das ist der Unterschied zu Herborn, Eltville und Braunschweig. § 11 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nennt zwar zwölf Sätze für die Räumung, aber ohne den Satz, dass sie bereits bei Überlassung der Grabstätte entstehen; es gilt deshalb § 3 Abs. 1, wonach die Gebührenschuld erst mit der Beantragung der Leistung entsteht. § 37 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 macht die Räumung zur Pflicht der Nutzungsberechtigten binnen drei Monaten und lässt die Verwaltung nur einspringen, wenn diese untätig bleiben. Nicht pflegefrei: § 38 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instandzuhalten, und nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, die gemeinschaftliche Grabanlage für Sternenkinder, die Rasengrabstätten und die Urnengrabstätten an den Bestattungsbäumen aus. Diese Grabart gehört zu keiner der Ausnahmen. Derselbe Absatz verlangt zusätzlich, die Fläche zwischen den Gräbern jeweils bis zur Hälfte des Nachbargrabes mitzupflegen, und § 39 Abs. 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung oder nach dem Erwerb des Nutzungsrechts.600,00 €405,00 €1.005,00 €20§ 9 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 b 1 der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Sarg-Rasengrabstätte in einem Rasengrabfeld, 25 JahreDas einzige gepflegte Erdgrab Nidderaus und mit 3.202,00 Euro das zweitteuerste. Pflegefrei ist es dreifach belegt: § 23 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 sagt, an diesen Grabstätten bestehe für die Nutzungsberechtigten kein Pflegerecht, § 23 Abs. 2 sagt, die Grabstätten würden von der Friedhofsverwaltung einheitlich im Rasen angelegt und für die Dauer der gesamten Nutzungszeit von 25 Jahren in einfacher Form gepflegt, und § 38 Abs. 1 nimmt die Rasengrabstätten von der Bepflanzungspflicht aus. Grabeinfassungen und Bepflanzungen jeglicher Art sind nicht zugelassen, Grabschmuck darf nach Abs. 1 nur an den gesetzlichen Totengedenktagen im November abgelegt werden, und die Verwaltung darf unberechtigt abgelegten Schmuck entsorgen. Grabmale sind nach Abs. 3 ausschliesslich als erdbündig verlegte liegende Platten mit vertiefter Schrift zulässig, weil sie bei der Grabfeldpflege mit Mähmaschinen überfahren werden; Vasen- oder Lichthalterungen dürfen deshalb nicht eingelassen werden. Die Pflege ist keine eigene Tarifziffer und kein Treuhandvertrag, sondern steckt im Preis: 800,00 Euro mehr als beim gewöhnlichen Reihengrab bei gleicher Laufzeit, also 32,00 Euro je Jahr. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Abs. 1 nicht möglich. Die Grabräumungsgebühr ist hier nicht eingerechnet, und das ist der Unterschied zu Herborn, Eltville und Braunschweig. § 11 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nennt zwar zwölf Sätze für die Räumung, aber ohne den Satz, dass sie bereits bei Überlassung der Grabstätte entstehen; es gilt deshalb § 3 Abs. 1, wonach die Gebührenschuld erst mit der Beantragung der Leistung entsteht. § 37 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 macht die Räumung zur Pflicht der Nutzungsberechtigten binnen drei Monaten und lässt die Verwaltung nur einspringen, wenn diese untätig bleiben.2.642,00 €560,00 €3.202,00 €25§ 9 Nr. 3 und § 6 Abs. 1 a 1 der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Sarg-Wahlgrab mit zwei Grabstellen, 30 JahreDas teuerste gewöhnliche Grab der Stadt. § 21 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 verleiht das Nutzungsrecht auf Antrag für 30 Jahre, also fünf Jahre über die Ruhefrist hinaus; der Ersterwerb ist nur anlässlich eines Todesfalles möglich und umfasst die gesamte Grabstätte. Abs. 3 sagt, es würden ausschliesslich zweistellige Sarg-Wahlgrabstätten abgegeben, und der Tarif von 4.022,00 Euro gilt genau für diese zwei Stellen; jede Grabstelle misst nach § 22 zwei mal einen Meter. Wahlweise können nach Abs. 3 statt einer Erdbestattung bis zu zwei Urnen in eine unbelegte Grabstelle beigesetzt werden. Die Bestattungsgebühr ist zweigeteilt und steigt: Die Erstbestattung kostet nach § 6 Abs. 1 a 2 a der Gebührenordnung vom 22.09.2022 560,00 Euro wie im Reihengrab, jede weitere nach Buchstabe b aber 952,00 Euro. Angesetzt ist hier der schmalste Satz. Verlängerbar ist das Grab nach § 21 Abs. 1 in der Regel einmal, nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte; einen Rechtsanspruch gibt es nur bei einem nicht voll belegten Grab, und der Antrag kann nach Abs. 2 frühestens sechs Monate vor Ablauf gestellt werden. § 8 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nimmt dafür 134,00 Euro je Jahr, was auf den Cent einem Dreissigstel des Erwerbspreises entspricht, und 96,00 Euro für jede weitere Grabstelle. Die Grabräumungsgebühr ist hier nicht eingerechnet, und das ist der Unterschied zu Herborn, Eltville und Braunschweig. § 11 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nennt zwar zwölf Sätze für die Räumung, aber ohne den Satz, dass sie bereits bei Überlassung der Grabstätte entstehen; es gilt deshalb § 3 Abs. 1, wonach die Gebührenschuld erst mit der Beantragung der Leistung entsteht. § 37 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 macht die Räumung zur Pflicht der Nutzungsberechtigten binnen drei Monaten und lässt die Verwaltung nur einspringen, wenn diese untätig bleiben. Nicht pflegefrei: § 38 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instandzuhalten, und nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, die gemeinschaftliche Grabanlage für Sternenkinder, die Rasengrabstätten und die Urnengrabstätten an den Bestattungsbäumen aus. Diese Grabart gehört zu keiner der Ausnahmen. Derselbe Absatz verlangt zusätzlich, die Fläche zwischen den Gräbern jeweils bis zur Hälfte des Nachbargrabes mitzupflegen, und § 39 Abs. 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung oder nach dem Erwerb des Nutzungsrechts.4.022,00 €560,00 €4.582,00 €30§ 8 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 a 2 a der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Sarg-Reihengrab im Memoriamgarten ab dem 6. Lebensjahr, 25 JahreDas Erdgrab der gärtnerbetreuten Grabanlage, und sein Nutzungsentgelt ist mit 1.842,00 Euro auf den Cent dasselbe wie beim gewöhnlichen Sarg-Reihengrab; nur die Grabstätte ist grösser, sie misst nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 2,50 mal 1,00 Meter statt zwei mal 0,80 Meter. Der Unterschied liegt nicht im Tarif, sondern im Pflichtvertrag daneben. Eine Verlängerung ist nicht angesetzt, weil § 18 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 Wiedererwerb und Verlängerung für Sarg-Reihengrabstätten ausschliesst; dass § 10 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 daneben einen Satz von 134,00 Euro je Jahr für Sarggräber für Erdbestattungen nennt, steht in den Lücken. Nicht pflegefrei, und der Grund steht in der Satzung selbst. § 10 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 schliesst mit dem Satz, dass der Erwerb einer Grabstätte in einer gärtnerisch betreuten Grabanlage oder in einem Memoriamgarten nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen möglich ist. § 33 Abs. 9 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 beschreibt das Paket: Der Treuhandvertrag umfasst die Grabbepflanzung und die Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit sowie eine Grabplatte oder einen Grabstein, die Leistungen werden von Gartenbau- und Steinmetzbetrieben erbracht und von der Treuhandstelle kontrolliert. Der Preis dieses Vertrages steht in keiner Satzung, und die hier genannte Gebühr enthält ihn nicht. Es ist derselbe Fall wie in Dillenburg, Butzbach und Hofheim, nur dass Nidderau immerhin eigene Tarifziffern für die Nutzungsgebühr führt. Die Grabräumungsgebühr ist hier nicht eingerechnet, und das ist der Unterschied zu Herborn, Eltville und Braunschweig. § 11 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nennt zwar zwölf Sätze für die Räumung, aber ohne den Satz, dass sie bereits bei Überlassung der Grabstätte entstehen; es gilt deshalb § 3 Abs. 1, wonach die Gebührenschuld erst mit der Beantragung der Leistung entsteht. § 37 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 macht die Räumung zur Pflicht der Nutzungsberechtigten binnen drei Monaten und lässt die Verwaltung nur einspringen, wenn diese untätig bleiben.1.842,00 €560,00 €2.402,00 €25§ 10 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 a 1 der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Sargrasengrab an der Gedenkstätte für Sternenkinder, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, 20 JahreDas günstigste Erdgrab Nidderaus überhaupt, aber nur für Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr und für Sternenkinder. Die Stadt hält die gemeinschaftliche Grabanlage nach § 31 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 auf dem Friedhof in Nidderau-Heldenbergen als Rasenfläche mit einem zentralen Gedenkstein und einem Bestattungsbaum vor. Das Sargrasengrab misst nach Abs. 3 b 0,50 mal 0,50 Meter, der Sarg darf höchstens 0,50 Meter lang sein, und die Grabplatte muss sternförmig und bodentief verlegt sein, mindestens 0,12 Meter stark. Pflegefrei ist es doppelt belegt: Abs. 2 sagt, die Pflege und Unterhaltung der Anlage und das Abräumen des Blumenschmucks erfolge durch die Stadt, und § 38 Abs. 1 nimmt die gemeinschaftliche Grabanlage von der Bepflanzungspflicht aus. Grabschmuck darf nach § 31 Abs. 5 nur vorübergehend nach der Beisetzung abgelegt werden, für Gedenksteine und persönliche Gegenstände gibt es einen eigenen Bereich. Verlängerbar ist das Grab nach § 31 Abs. 5, ein Wiedererwerb ist ausdrücklich möglich, und § 8 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nimmt dafür 30,00 Euro je Jahr, also genau ein Zwanzigstel des Erwerbspreises. Zu den 600,00 Euro nennt die Gebührenordnung als einzige Stelle der Satzung eine Zahlungserleichterung: Es kann eine zinsfreie Ratenzahlung von zwanzig Monaten zu je 30,00 Euro vereinbart werden.600,00 €185,00 €785,00 €20§ 9 Nr. 9 und § 6 Abs. 1 c der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Urnen-Reihengrabstätte, 25 JahreDas günstigste gewöhnliche Urnengrab der Stadt. § 25 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 teilt es der Reihe nach und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer einzigen Aschenurne zu; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Es misst nach Abs. 2 0,50 mal 0,50 Meter, mit 0,30 Meter Abstand. Nach § 24 Abs. 2 wird die Urne unterirdisch beigesetzt. Das Nutzungsrecht kostet 50,16 Euro im Jahr und damit gut zwei Drittel des Erdreihengrabes, obwohl die Fläche nur ein Sechstel beträgt. Die Grabräumungsgebühr ist hier nicht eingerechnet, und das ist der Unterschied zu Herborn, Eltville und Braunschweig. § 11 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nennt zwar zwölf Sätze für die Räumung, aber ohne den Satz, dass sie bereits bei Überlassung der Grabstätte entstehen; es gilt deshalb § 3 Abs. 1, wonach die Gebührenschuld erst mit der Beantragung der Leistung entsteht. § 37 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 macht die Räumung zur Pflicht der Nutzungsberechtigten binnen drei Monaten und lässt die Verwaltung nur einspringen, wenn diese untätig bleiben. Nicht pflegefrei: § 38 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instandzuhalten, und nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, die gemeinschaftliche Grabanlage für Sternenkinder, die Rasengrabstätten und die Urnengrabstätten an den Bestattungsbäumen aus. Diese Grabart gehört zu keiner der Ausnahmen. Derselbe Absatz verlangt zusätzlich, die Fläche zwischen den Gräbern jeweils bis zur Hälfte des Nachbargrabes mitzupflegen, und § 39 Abs. 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung oder nach dem Erwerb des Nutzungsrechts.1.254,00 €229,00 €1.483,00 €25§ 9 Nr. 4 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Urnen-Reihengrabstätte in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, 25 JahreDie anonyme Beisetzung, und in Nidderau ist sie teurer als das gewöhnliche Urnenreihengrab, nicht billiger: 1.317,00 statt 1.254,00 Euro. § 30 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 legt das Grabfeld als einheitliche Rasenfläche an, die Beisetzungsstelle wird nicht besonders kenntlich gemacht und nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen, nach der Beisetzung weder durch Hügel noch durch Einfassung oder sonstige Gestaltung markiert, ein Hinweis durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel ist nicht möglich, und Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. Pflegefrei ist die Grabart deshalb aus zwei Gründen: § 38 Abs. 1 nimmt das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen von der Bepflanzungspflicht aus, und es gibt gar keine ausgewiesene Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Anders als bei vielen Grabarten nennt die Gebührenordnung die Laufzeit hier selbst, nämlich 25 Jahre in § 9 Nr. 5. Eine Verlängerung sieht weder § 30 noch die Gebührenordnung vor.1.317,00 €229,00 €1.546,00 €25§ 9 Nr. 5 und § 6 Abs. 2 e der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Urnen-Rasengrabstätte in einem Rasengrabfeld, 25 JahreDas Rasengrab für Urnen, pflegefrei mit demselben Wortlaut wie sein Erdpendant: § 31 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 sagt, an diesen Grabstätten bestehe für die Nutzungsberechtigten kein Pflegerecht, und Abs. 2 sagt, die Grabstätten würden von der Friedhofsverwaltung einheitlich im Rasen angelegt und für die Dauer der gesamten Nutzungszeit von 25 Jahren in einfacher Form gepflegt; § 38 Abs. 1 nimmt die Rasengrabstätten zusätzlich von der Bepflanzungspflicht aus. Grabschmuck darf nach Abs. 1 nur an den gesetzlichen Totengedenktagen im November abgelegt werden, nach Abs. 4 dürfen keine Blumenschalen oder Gegenstände abgestellt werden. Grabmale sind ausschliesslich als erdbündig verlegte liegende Platten mit vertiefter Schrift zulässig. Gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab kostet das Nutzungsrecht 175,00 Euro mehr, also 7,00 Euro je Jahr für die Pflege. § 24 Abs. 1 e der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 nennt als Besonderheit die Möglichkeit, die Nachbargrabstätte zu Lebzeiten zu reservieren. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach § 31 Abs. 1 nicht möglich.1.429,00 €229,00 €1.658,00 €25§ 9 Nr. 6 und § 6 Abs. 2 f der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Urneneinzelkammer in einer Urnenwand, 25 JahrePflegefrei, und die Stelle ist eindeutig: § 29 Abs. 6 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 sagt, die Anlage und Pflege der Anlage obliege ausschliesslich der Stadt, und § 38 Abs. 1 nimmt die Urnenwände von der Bepflanzungspflicht aus. Die Einzelkammer misst nach § 29 Abs. 1 0,29 Meter Breite, 0,36 Meter Höhe und 0,22 Meter Tiefe, wird nach Abs. 2 für 25 Jahre bereitgestellt und nimmt eine einzige Urne auf; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist ausdrücklich nicht möglich. Verrottbare Überurnen sind nach Abs. 3 unzulässig, die Kammer ist nach Abs. 5 mit einer fünf Zentimeter starken, von der Stadt vorgegebenen Platte zu verschliessen. Vor der Urnenwand dürfen nur Sargauflagen und Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden, Blumenschalen und Gestecke gehören in das Blumenfach oder auf die zentralen Ablageflächen. Die Beisetzung ist mit 103,00 Euro die billigste der Satzung, weil die Kammer nur geöffnet und wieder geschlossen wird statt ein Grab ausgehoben. Nach Ablauf der Nutzungszeit werden die Aschenreste nach Abs. 4 in einer Gemeinschaftsgrabstelle dem Erdboden einverleibt.1.260,00 €103,00 €1.363,00 €25§ 9 Nr. 7 und § 6 Abs. 2 g der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Urnendoppelkammer in einer Urnenwand für bis zu zwei Urnen, 30 JahreDie grössere Kammer der Urnenwand, nach § 29 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 0,29 mal 0,36 Meter bei 0,42 Meter Tiefe und damit doppelt so tief wie die Einzelkammer. Sie wird nach Abs. 2 für 30 Jahre bereitgestellt und nimmt bis zu zwei Urnen auf, wobei nach Abs. 3 bei jeder Aufnahme die Ruhefrist von 25 Jahren zu wahren ist. Anders als die Einzelkammer ist sie verlängerbar, und zwar nach Abs. 3 einmal; § 8 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nimmt dafür 64,00 Euro je Jahr, was auf den Cent einem Dreissigstel des Erwerbspreises entspricht. Pflegefrei ist sie wie die Einzelkammer nach § 29 Abs. 6, wonach Anlage und Pflege der Anlage ausschliesslich der Stadt obliegen, und nach § 38 Abs. 1. Für die zweite Urne fällt die Beisetzungsgebühr von 103,00 Euro erneut an.1.927,00 €103,00 €2.030,00 €30§ 8 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 g der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Urnen-Wahlgrab für bis zu vier Urnen, 30 Jahre§ 27 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 verleiht das Nutzungsrecht auf Antrag für 30 Jahre und damit fünf Jahre über die Ruhefrist hinaus. Die Grabstätte misst nach Abs. 2 einen mal einen Meter, und die Zahl der Urnen richtet sich nach der Grösse: Die Mindestfläche je Urne beträgt 0,25 Quadratmeter, woraus sich die vier Stellen des Tarifs rechnerisch ergeben. Für jede Beisetzung fällt die Gebühr von 229,00 Euro erneut an, denn § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 knüpft sie an die Beisetzung und nicht an die Grabstätte. Verlängerbar ist das Grab über § 28, der die Vorschriften über Sarg-Wahlgrabstätten für entsprechend anwendbar erklärt; § 8 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nimmt dafür 70,00 Euro je Jahr, also ein Dreissigstel des Erwerbspreises. Die Grabräumungsgebühr ist hier nicht eingerechnet, und das ist der Unterschied zu Herborn, Eltville und Braunschweig. § 11 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nennt zwar zwölf Sätze für die Räumung, aber ohne den Satz, dass sie bereits bei Überlassung der Grabstätte entstehen; es gilt deshalb § 3 Abs. 1, wonach die Gebührenschuld erst mit der Beantragung der Leistung entsteht. § 37 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 macht die Räumung zur Pflicht der Nutzungsberechtigten binnen drei Monaten und lässt die Verwaltung nur einspringen, wenn diese untätig bleiben. Nicht pflegefrei: § 38 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instandzuhalten, und nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, die gemeinschaftliche Grabanlage für Sternenkinder, die Rasengrabstätten und die Urnengrabstätten an den Bestattungsbäumen aus. Diese Grabart gehört zu keiner der Ausnahmen. Derselbe Absatz verlangt zusätzlich, die Fläche zwischen den Gräbern jeweils bis zur Hälfte des Nachbargrabes mitzupflegen, und § 39 Abs. 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung oder nach dem Erwerb des Nutzungsrechts.2.101,00 €229,00 €2.330,00 €30§ 8 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 Nr. 2 a der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Urneneinzelgrab an einem Bestattungsbaum, 25 JahreDas günstigste Grab Nidderaus überhaupt, in beiden Formen, und die einzige Grabart, die in beiden Gebührenordnungen der Stadt zum selben Betrag steht: 884,00 Euro nennt § 9 Nr. 8 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 für ein Urneneinzelgrab an einem Bestattungsbaum auf den Stadtteilfriedhöfen und § 6 Abs. 1 a der Gebührenordnung für den Bestattungswald vom 29.06.2017 für ein Urnengrab am Gemeinschaftsbaum im Bestattungswald Nidderau. § 24 Abs. 4 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 verbindet beide ausdrücklich und sagt, im Übrigen gälten die Bestimmungen der Friedhofsordnung und der Gebührenordnung für den Bestattungswald. Pflegefrei ist die Grabart doppelt belegt: § 33 Abs. 8 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 sagt, die Anlage und Pflege des Areals obliege der Stadt Nidderau, und § 7 der Friedhofsordnung für den Bestattungswald vom 25.11.2021 sagt, die Anlage und Pflege der Grabstätte obliege ausschliesslich der Stadt und von ihr beauftragten Dritten; § 38 Abs. 1 nimmt die Urnengrabstätten an den Bestattungsbäumen zusätzlich von der Bepflanzungspflicht aus. Dafür ist ringsum alles verboten: keine Grabmale, keine Gedenksteine, keine Kränze, kein Grabschmuck, keine Erinnerungsstücke, keine Grabbeigaben, und die Bäume dürfen weder geschmückt noch verändert werden. Erlaubt ist allein ein Markierungsschild von höchstens sechs mal zwölf Zentimetern am Baum, gegen Kostenerstattung; im Bestattungswald kostet die Erinnerungsplakette nach § 5 der Gebührenordnung für den Bestattungswald vom 29.06.2017 15,00 Euro einschliesslich Gravur. An einem Baum werden bis zu zwölf Urnen im Kreis um die Wurzeln beigesetzt, in mindestens 0,65 Meter Tiefe und ausschliesslich in biologisch abbaubaren Urnen; eine Umbettung ist nach § 12 Abs. 2 der Friedhofsordnung für den Bestattungswald vom 25.11.2021 deshalb ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht läuft 25 Jahre, kann nach § 9 Abs. 1 der Friedhofsordnung für den Bestattungswald vom 25.11.2021 schon zu Lebzeiten beantragt werden und ist verlängerbar; § 8 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nimmt dafür 35,00 Euro je Jahr. Auf den städtischen Friedhöfen sind die Baumgräber nach § 24 Abs. 4 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 ausschliesslich für Nidderauer Bürger vorgesehen.884,00 €229,00 €1.113,00 €25§ 9 Nr. 8 und § 6 Abs. 2 h der Gebührenordnung vom 22.09.2022 sowie § 6 Abs. 1 a und § 5 der Gebührenordnung für den Bestattungswald vom 29.06.2017
Wahlbaum im Bestattungswald mit bis zu zwölf Beisetzungsstellen, je Baum, 25 JahreDie teuerste Grabstätte der Stadt und die einzige, die nur als Ganzes zu haben ist. § 7 der Friedhofsordnung für den Bestattungswald vom 25.11.2021 beschreibt den Wahlbaum als Ruhestätte, die nur als Ganzes erworben werden kann und der Beisetzung einer Einzelperson, einer Familie oder eines beim Erwerb zu benennenden Personenkreises dient; das Nutzungsrecht für bis zu zwölf Urnen ist spätestens vor der ersten Bestattung zu erwerben. Auf zwölf Stellen gerechnet sind die 10.607,00 Euro 883,92 Euro je Stelle und damit auf den Cent der Preis eines Einzelgrabes am Gemeinschaftsbaum; wer den Baum nicht voll belegt, zahlt entsprechend mehr. Pflegefrei ist er, weil § 7 der Friedhofsordnung für den Bestattungswald vom 25.11.2021 sagt, die Anlage und Pflege der Grabstätte obliege ausschliesslich der Stadt und von ihr beauftragten Dritten, und Pflegeeingriffe nur zulässt, soweit die Verkehrssicherheit sie gebietet; im Übrigen soll der Baumbestand naturbelassen bleiben. Verlängerbar ist er nach § 9 Abs. 1 der Friedhofsordnung für den Bestattungswald vom 25.11.2021 nur für den ganzen Baum, und § 6 Abs. 2 b der Gebührenordnung für den Bestattungswald vom 29.06.2017 nimmt dafür 424,00 Euro je Jahr, also ein Fünfundzwanzigstel des Erwerbspreises. Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung gibt es nur bei einem nicht voll belegten Wahlbaum. Für jede Beisetzung fällt die Gebühr von 229,00 Euro nach § 5 der Gebührenordnung für den Bestattungswald vom 29.06.2017 erneut an.10.607,00 €229,00 €10.836,00 €25§ 6 Abs. 1 b und § 5 der Gebührenordnung für den Bestattungswald vom 29.06.2017
Urnen-Einzelgrabstätte im Urnengemeinschaftsgrab des Memoriamgartens, 25 JahreDie Einzelstelle der gärtnerbetreuten Grabanlage, und ihr Nutzungsentgelt ist mit 1.254,00 Euro auf den Cent dasselbe wie beim gewöhnlichen Urnenreihengrab. Wer sie nimmt, zahlt also nicht mehr an die Stadt, sondern zusätzlich an die Treuhandstelle. § 33 Abs. 9 b der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 zählt die Grabarten der Anlage auf: Urnen-Reihengräber, Urnen-Partnergräber für bis zu zwei Urnen, Urnenwahlgräber für bis zu vier Urnen und Sargreihengrabstätten, alle in einem Gesamtdienstleistungspaket. Eine Verlängerung ist nicht angesetzt, weil § 25 Abs. 1 sie für Urnen-Reihengrabstätten ausschliesst und der Verlängerungsteil des § 10 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nur Urnen-Wahlgräber und Urnen-Partnergräber nennt. Nicht pflegefrei, und der Grund steht in der Satzung selbst. § 10 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 schliesst mit dem Satz, dass der Erwerb einer Grabstätte in einer gärtnerisch betreuten Grabanlage oder in einem Memoriamgarten nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen möglich ist. § 33 Abs. 9 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 beschreibt das Paket: Der Treuhandvertrag umfasst die Grabbepflanzung und die Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit sowie eine Grabplatte oder einen Grabstein, die Leistungen werden von Gartenbau- und Steinmetzbetrieben erbracht und von der Treuhandstelle kontrolliert. Der Preis dieses Vertrages steht in keiner Satzung, und die hier genannte Gebühr enthält ihn nicht. Es ist derselbe Fall wie in Dillenburg, Butzbach und Hofheim, nur dass Nidderau immerhin eigene Tarifziffern für die Nutzungsgebühr führt.1.254,00 €229,00 €1.483,00 €25§ 10 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Urnen-Partnergrabstätte im Memoriamgarten für bis zu zwei Urnen, 25 JahreDie einzige Grabart Nidderaus, die es ausserhalb der gärtnerbetreuten Grabanlage überhaupt nicht gibt: § 24 Abs. 1 letzter Satz und § 26 Abs. 3 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 sagen beide, Urnen-Partnergräber würden ausschliesslich in einer gärtnerbetreuten Grabanlage oder in einem Memoriamgarten angeboten. Es sind Grabstätten für bis zu zwei Urnenbestattungen, die übereinander beigesetzt werden, mit denselben Massen wie das Urnenreihengrab, 0,50 mal 0,50 Meter. Für 50,00 Euro mehr als die Einzelstelle bringt sie die zweite Urne und die Verlängerbarkeit: § 26 Abs. 3 sagt ausdrücklich, eine Verlängerung des Nutzungsrechts oder ein Wiedererwerb sei möglich, und § 10 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 nimmt dafür 70,00 Euro je Jahr. Für die zweite Urne fällt die Beisetzungsgebühr von 229,00 Euro erneut an. Nicht pflegefrei, und der Grund steht in der Satzung selbst. § 10 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 schliesst mit dem Satz, dass der Erwerb einer Grabstätte in einer gärtnerisch betreuten Grabanlage oder in einem Memoriamgarten nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen möglich ist. § 33 Abs. 9 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 beschreibt das Paket: Der Treuhandvertrag umfasst die Grabbepflanzung und die Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit sowie eine Grabplatte oder einen Grabstein, die Leistungen werden von Gartenbau- und Steinmetzbetrieben erbracht und von der Treuhandstelle kontrolliert. Der Preis dieses Vertrages steht in keiner Satzung, und die hier genannte Gebühr enthält ihn nicht. Es ist derselbe Fall wie in Dillenburg, Butzbach und Hofheim, nur dass Nidderau immerhin eigene Tarifziffern für die Nutzungsgebühr führt.1.304,00 €229,00 €1.533,00 €25§ 10 Nr. 4 und § 6 Abs. 2 Nr. 2 a der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Urnen-Wahlgrab im Memoriamgarten für bis zu vier Urnen, 30 JahreDie grösste Stelle der gärtnerbetreuten Grabanlage, mit 2.101,00 Euro und 30 Jahren auf den Cent und auf das Jahr dieselben Konditionen wie das gewöhnliche Urnen-Wahlgrab des § 8 Nr. 2 der Gebührenordnung vom 22.09.2022. Der ganze Unterschied liegt im Pflichtvertrag. Verlängerbar ist es nach § 10 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 mit 70,00 Euro je Jahr, und für jede der bis zu vier Beisetzungen fällt die Gebühr von 229,00 Euro erneut an. Nicht pflegefrei, und der Grund steht in der Satzung selbst. § 10 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 schliesst mit dem Satz, dass der Erwerb einer Grabstätte in einer gärtnerisch betreuten Grabanlage oder in einem Memoriamgarten nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen möglich ist. § 33 Abs. 9 der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 beschreibt das Paket: Der Treuhandvertrag umfasst die Grabbepflanzung und die Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit sowie eine Grabplatte oder einen Grabstein, die Leistungen werden von Gartenbau- und Steinmetzbetrieben erbracht und von der Treuhandstelle kontrolliert. Der Preis dieses Vertrages steht in keiner Satzung, und die hier genannte Gebühr enthält ihn nicht. Es ist derselbe Fall wie in Dillenburg, Butzbach und Hofheim, nur dass Nidderau immerhin eigene Tarifziffern für die Nutzungsgebühr führt.2.101,00 €229,00 €2.330,00 €30§ 10 Nr. 5 und § 6 Abs. 2 Nr. 2 a der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Urnenrasengrab an der Gedenkstätte für Sternenkinder, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, 20 JahreDie Urnenvariante an derselben Gedenkstätte, und die Friedhofsordnung führt sie als eigene Option mit eigenen Massen: Das Urnen-Reihenrasengrab misst nach § 31 Abs. 3 a der Friedhofsordnung vom 22.09.2022 0,30 mal 0,30 Meter, das Sargrasengrab daneben 0,50 mal 0,50 Meter. Die Gebührenordnung fasst beide in einer Ziffer zusammen und spricht in § 9 Nr. 9 der Gebührenordnung vom 22.09.2022 von einem Rasengrab zur Beisetzung eines Kindes, Urne oder kleiner Sarg bis 0,50 Meter, für die Dauer von 20 Jahren. Neben diesen beiden Gräbern nennt § 31 Abs. 3 zwei weitere Formen des Gedenkens, für die die Satzung keine eigene Gebühr vorsieht: die Urnenbeisetzung am Bestattungsbaum der Anlage, anonym oder mit Plakette, und die anonyme Bestattung. Pflegefrei ist das Grab, weil Abs. 2 die Pflege und Unterhaltung der Anlage der Stadt zuweist und § 38 Abs. 1 die gemeinschaftliche Grabanlage von der Bepflanzungspflicht ausnimmt; ein Pflegerecht der Nutzungsberechtigten besteht nach Abs. 5 ausdrücklich nicht.600,00 €185,00 €785,00 €20§ 9 Nr. 9 und § 6 Abs. 1 c der Gebührenordnung vom 22.09.2022
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Nidderau

Häufige Fragen zu Nidderau

Wie viele Friedhöfe gibt es in Nidderau?
In Nidderau sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Nidderau?
Friedhof Windecken ist mit 1,5 ha der größte Friedhof in Nidderau. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Nidderau?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Nidderau gelten 25 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach § 12 Abs. 4 Satz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach § 12 Abs. 4 Satz 2 der Friedhofsordnung, dazu 25 Jahre für Aschen im Bestattungswald Nidderau nach § 12 Abs. 1 der Friedhofsordnung für den Bestattungswald.
Was kostet ein Grab in Nidderau?
Ein Grab in Nidderau kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urneneinzelgrab an einem Bestattungsbaum, 25 Jahre mit 1.113,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Nidderau, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, ausgefertigt am 03.11.2022, veröffentlicht am 07.11.2022, in Kraft seit dem 08.11.2022, löst die Gebührenordnung vom 01.08.2017 ab.
Wer ist für die Friedhöfe in Nidderau zuständig?
Für die Friedhöfe in Nidderau ist Stadtverwaltung Nidderau, Friedhofsverwaltung zuständig, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Telefon 06187 299-216. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Nidderau, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.