Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05112000
Alle 38 Friedhöfe in Duisburg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0203 283-3000
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Verwaltung Waldfriedhof
- 2.358,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.709,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 38
- Friedhöfe mit Namen
47055 Duisburg
Reihengrabstätte für Särge, Verstorbene über 5 Jahre
Reihengrabstätte für Urnen
5 weitere Flächen ohne Namen
Die 38 Friedhöfe in Duisburg nehmen zusammen 275,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 69,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,8 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 750 m entfernt, der entlegenste 11,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 38 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 36 von 38 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 21 der 38 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind konfessionsfreie, christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Duisburg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Verwaltung Waldfriedhof
Düsseldorfer Str. 60147055 Duisburg
0203 283-3000
- Sprechzeiten
Die 38 Friedhöfe in Duisburg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof | 69,4 ha | 4,6 km | keine erfasst | Waldfriedhof, 510 mU-Bahn U79 | keine Angabe |
| Friedhof Sternbuschweg | 30 ha | 2,6 km | 4 Anlagen, nächste 270 m | Alter Friedhof, 240 mBus 934, Bus NE4 | keine Angabe |
| Parkfriedhof | 19,7 ha | 6 km | 5 Anlagen, nächste 250 m | Parkfriedhof, 310 mBus 912 | keine Angabe |
| Zentralfriedhof | 19 ha | 8,2 km | 1 Anlagen, nächste 300 m | Zentralfriedhof, 330 mBus 924, Bus 925 | keine Angabe |
| Friedhof Buchholz | 17,8 ha | 6,4 km | 19 Anlagen, nächste 170 m | Lambarenestraße, 280 mBus 941 | keine Angabe |
| Fiskusfriedhof | 15,1 ha | 8,4 km | 1 Anlagen, nächste 270 m | Fiskusfriedhof Nord, 160 mBus 935 | keine Angabe |
| Friedhof Trompet | 12,4 ha | 6,3 km | 5 Anlagen, nächste 310 m | Auf der Heide, 160 mBus 920 | keine Angabe |
| Nordfriedhof | 10,7 ha | 6,8 km | 2 Anlagen, nächste 150 m | Gerlingstraße, 430 mBus 908 | keine Angabe |
| Friedhof Bügelstraße | 10,6 ha | 5 km | 3 Anlagen, nächste 200 m | Friedhof Bügelstraße, 230 mBus 909, Bus 910 | konfessionsfrei |
| Friedhof Aldenrade | 9,7 ha | 10,1 km | 1 Anlagen, nächste 260 m | Waldstraße, 380 mBus 905, Bus 906 | keine Angabe |
| Friedhof Ostacker (Neu) | 8,5 ha | 5,6 km | 2 Anlagen, nächste 160 m | Wernerstraße, 330 mBus 908 | keine Angabe |
| Friedhof Alt-Walsum | 6,6 ha | 11,5 km | 4 Anlagen, nächste 100 m | Alt-Walsum Friedhof, 160 mBus 905, Bus 906 | keine Angabe |
| Friedhof Ostacker (Alt) | 5,5 ha | 5,5 km | 2 Anlagen, nächste 130 m | Gustavstraße, 250 mBus 909, Bus 910 | keine Angabe |
| Friedhof Friemersheim | 5,3 ha | 6,7 km | 4 Anlagen, nächste 80 m | Ewaldstraße, 260 mBus 914, Bus 922, Bus 925, Bus 927 | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof Meiderich | 4,2 ha | 3,4 km | 4 Anlagen, nächste 210 m | Kaiser-Wilhelm-Krankenhaus, 170 mBus 916, Bus 917, Bus 919, Bus 922 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Rumeln-Kaldenhausen | 4 ha | 8 km | 23 Anlagen, nächste 110 m | Rumeln Rathaus, 160 mBus 924, Bus 925, Bus NE2, Bus SB80 | keine Angabe |
| Friedhof Ehingen | 3 ha | 8,9 km | 3 Anlagen, nächste 90 m | Ehingen Friedhof, 110 mBus 941 | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof Ruhrort-Beeck - Möhlenkamp | 2,9 ha | 5 km | 2 Anlagen, nächste 240 m | Im Bremmenkamp, 100 mBus 907 | christlich, evangelisch |
| Evangelischer Friedhof Marxloh | 2,8 ha | 7,8 km | 4 Anlagen, nächste 210 m | Lohstraße, 210 mTram 901 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Essenberg | 2 ha | 4,6 km | 1 Anlagen, nächste 240 m | Chemiewerk Essenberg, 880 mBus 912, Bus 922, Bus 923, Bus 926 | konfessionsfrei |
| Abteifriedhof | 1,9 ha | 6,2 km | 8 Anlagen, nächste 100 m | Hamborner Straße, 80 mBus 908, Bus 909, Bus 910, Bus 936 | christlich, römisch-katholisch |
| Kath. Friedhof Lindgensstraße | 1,8 ha | 9,3 km | 1 Anlagen, nächste 80 m | Rubbert, 240 mBus 909, Bus 910 | christlich, römisch-katholisch |
| Katholischer Friedhof Duisburg-Laar | 1,6 ha | 4,6 km | 1 Anlagen, nächste 340 m | Helmholtzstraße, 160 mBus 917, Bus 919 | christlich, römisch-katholisch |
| Friedhof Ruhrort | 1,5 ha | 2,6 km | 6 Anlagen, nächste 200 m | Verteilerkreis, 40 mBus 911, Bus 916, Bus 922, Bus NE5 | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof Wanheim | 1,2 ha | 6,4 km | 2 Anlagen, nächste 200 m | Tiger & Turtle, 190 mTram 903, Bus NE6 | christlich, evangelisch |
| Evangelischer Friedhof Ruhrort-Beeck - Lange-Kamp | 1,1 ha | 5,2 km | 2 Anlagen, nächste 210 m | Karl-Albert-Straße, 140 mBus 907 | christlich, evangelisch |
| Kriegsgräberstätte Kaiserberg | 1 ha | 3,1 km | keine erfasst | Zoo/Uni, 430 mTram 901, Bus NE9 | keine Angabe |
| Gemeindefriedhof St. Peter und Paul | 1 ha | 7,3 km | 15 Anlagen, nächste 80 m | Am Großen Graben, 230 mBus 941 | christlich, römisch-katholisch |
| Katholischer Friedhof St. Hubertus Am Rahmer Bach | 9.200 m² | 9,4 km | 3 Anlagen, nächste 170 m | Rahm Kirche, 170 mBus 728, Bus 940 | christlich, römisch-katholisch |
| Katholischer Friedhof Möhlenkamp | 8.890 m² | 5 km | 4 Anlagen, nächste 290 m | Im Bremmenkamp, 90 mBus 907 | christlich, römisch-katholisch |
| Friedhof St. Michael | 7.870 m² | 3,8 km | 9 Anlagen, nächste 60 m | Biesenstraße, 150 mBus 917, Bus 919 | christlich, römisch-katholisch |
| Evangelischer Friedhof Hamborn | 7.730 m² | 6,5 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Hamborn Feuerwache, 270 mTram 903, Bus 935, Bus NE3 | christlich, evangelisch |
| Evangelischer Friedhof Laar | 5.460 m² | 5 km | 4 Anlagen, nächste 250 m | Im Bremmenkamp, 80 mBus 907 | christlich, evangelisch |
| Jüdischer Friedhof | 3.910 m² | 2,5 km | 5 Anlagen, nächste 190 m | Alter Friedhof, 80 mBus 934, Bus NE4 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof | 1.700 m² | 2,8 km | 3 Anlagen, nächste 210 m | Regattabahn, 240 mBus 937, Bus 947 | jüdisch |
| Ehemaliger Jüdischer Friedhof | 1.140 m² | 750 m | 31 Anlagen, nächste 20 m | Stadttheater, 60 mBus 928, Bus 931, Bus 937, Bus 947 | jüdisch |
| Kolumbarium DuisburgDenkmal | 740 m² | 2,1 km | 14 Anlagen, nächste 90 m | Wintgensstraße, 40 mBus 930, Bus 931 | christlich, evangelisch |
| Alter Jüdischer Friedhof | 530 m² | 4,9 km | 4 Anlagen, nächste 210 m | Im Bremmenkamp, 140 mBus 907 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Duisburg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Willich | 24,2 km | 1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband | 1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche |
| Solingen | 36,9 km | 1.681,00 €Sargreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Waldfriedhof Hermann-Löns-Weg | 757,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Ratingen | 15,9 km | 1.702,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich Grabeinfassung | 958,00 €Urnen-Reihengrab, 0,80 mal 0,80 Meter |
| Dormagen | 38,4 km | 1.790,20 €Reihengrab | 1.440,00 €Urnenreihengrab |
| Bottrop | 15,2 km | 1.791,40 €Anonymes Reihengrab für Sargbeisetzung | 1.170,28 €Ausstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld, je Asche |
| Geldern | 32,6 km | 1.877,00 €Reihengrabstätte | 737,00 €Urnenrasenreihengrabstätte |
| Wesel | 28,7 km | 1.892,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 1.226,00 €Beisetzung auf einem Aschenstreufeld |
| Oberhausen | 7,4 km | 1.914,00 €Reihengrab Sarg | 905,00 €Reihengrab Urne |
| Am meisten zu sparen | bis 38,4 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Duisburg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg mit dem Gebührentarif, Lesefassung, vom 09.12.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Särge, Verstorbene über 5 JahreDie günstigste Erdbestattung in Duisburg. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten mit jeweils einem Grab, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben werden; nach Ablauf der Ruhezeit werden sie eingeebnet, und ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist ausdrücklich nicht möglich. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 25 Absatz 3 der Friedhofssatzung bei Reihengrabstätten verantwortlich, wer die Bestattung angemeldet hat, bei Wahlgrabstätten der jeweils Nutzungsberechtigte; dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Paragraf 26 Nummer 2 schreibt die Gestaltung vor: Einfassungen aus niedrigen Heckenpflanzen oder Stein bis zehn Zentimeter Höhe, die Grabfläche mit bodendeckenden Gehölzen, Stauden, Gräsern und Wechselbepflanzung. | 1.329,00 € | 1.029,00 € | 2.358,00 € | 20 | lfd. Nr. 2 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 14 Absatz 1, Paragraf 25 Absatz 3 und Paragraf 26 Nummer 2 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Reihengrabstätte für Särge, Verstorbene bis 5 JahreFür Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr richtet die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung eigene Reihengrabfelder ein, getrennt von denen für Erwachsene. Die Ruhezeit beträgt hier nach Paragraf 11 Absatz 1 nicht 20, sondern 15 Jahre, bei Tot- und Fehlgeburten sogar nur zehn. Die eingetragene Bestattungsgebühr von 579 Euro gilt nach lfd. Nr. 19 für Verstorbene über zwei und bis fünf Jahre; für Totgeburten und Kinder bis zu zwei Jahren nennt lfd. Nr. 18 nur 79 Euro, also ein Vierzehntel des Erwachsenensatzes. | 732,00 € | 579,00 € | 1.311,00 € | 15 | lfd. Nr. 1 und lfd. Nr. 19 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Rasenreihengrabstätte für SärgeKostet 1.204 Euro mehr als das gewöhnliche Sargreihengrab, und dafür entfällt die Pflege. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Angelegt wird ein Naturrasen, den Paragraf 14 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung selbst als künstlich angelegten, aus Gräsern, Wiesenblumen und Unkräutern bestehenden Rasen mit geringem Pflegeaufwand beschreibt. Gekennzeichnet werden darf das Grab nach Paragraf 20 Absatz 6 mit einer ebenerdig verlegten Natursteinplatte bis 40 mal 40 Zentimeter und sechs Zentimeter Stärke; stehende Grabmale sind hier nur als Stelen zulässig. | 2.533,00 € | 1.029,00 € | 3.562,00 € | 20 | lfd. Nr. 3 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 25 Absatz 5, Paragraf 14 Absatz 3 und Paragraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Reihengrabstätte für UrnenDie günstigste Grabart in Duisburg: 1.259 Euro Erwerb nach lfd. Nr. 4 und 450 Euro Beisetzung nach lfd. Nr. 22. In jede Urnenreihengrabstätte darf nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden. Die Grabstätte muss nach Paragraf 25 Absatz 6 binnen sechs Monaten nach der Beisetzung hergerichtet sein. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 25 Absatz 3 der Friedhofssatzung bei Reihengrabstätten verantwortlich, wer die Bestattung angemeldet hat, bei Wahlgrabstätten der jeweils Nutzungsberechtigte; dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Zulässig sind nach Paragraf 20 Absatz 7 stehende Grabmale bis ein Meter Höhe und 45 Zentimeter Breite oder liegende bis 50 mal 55 Zentimeter. | 1.259,00 € | 450,00 € | 1.709,00 € | 20 | lfd. Nr. 4 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 14 Absatz 5, Paragraf 25 Absatz 3 und Absatz 6 sowie Paragraf 20 Absatz 7 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Rasenreihengrabstätte für UrnenKostet beim Erwerb mit 2.289 Euro fast das Doppelte des gewöhnlichen Urnenreihengrabs, während die Beisetzungsgebühr mit 450 Euro dieselbe bleibt; der Aufschlag von 1.030 Euro ist der Preis der Pflege. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Auch hier wird nach Paragraf 17 Absatz 6 ein Naturrasen angelegt. Als Kennzeichnung erlaubt Paragraf 20 Absatz 8 nur eine ebenerdig verlegte Natursteinplatte bis 40 mal 40 Zentimeter. | 2.289,00 € | 450,00 € | 2.739,00 € | 20 | lfd. Nr. 5 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 25 Absatz 5, Paragraf 17 Absatz 6 und Paragraf 20 Absatz 8 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Anonyme Reihengrabstätte für UrnenKostet 390 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenreihengrab, obwohl es weder Grabmal noch auffindbare Grablage gibt: Nach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung finden die Bestattungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und der Beisetzungsort oder die Grablage wird grundsätzlich nicht bekannt gegeben. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Beigesetzt werden darf nach Paragraf 14 Absatz 5 auch hier nur eine Urne je Grabstätte. | 1.649,00 € | 450,00 € | 2.099,00 € | 20 | lfd. Nr. 6 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 17 Absatz 8 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Wahlgrabstätte für Särge und Urnen, eng liegend, je StelleDas günstigste Wahlgrab und eines der wenigen, in denen nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung neben einem Sarg noch bis zu vier Urnen beigesetzt werden dürfen. Der Betrag gilt je Stelle; eine Wahlgrabstätte kann nach Absatz 4 aus mehreren Gräbern bestehen, jedes 2,80 Meter lang und 1,25 Meter breit. Dass das Nutzungsrecht 20 Jahre deckt, rechnet der Tarif selbst vor: Die jährliche Gebühr bei Verlängerung von 91,90 Euro ist genau ein Zwanzigstel von 1.838 Euro. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Absatz 11 die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. | 1.838,00 € | 1.029,00 € | 2.867,00 € | 20 | lfd. Nr. 7, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 15 Absatz 2, Absatz 4 und Absatz 11 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Wahlgrabstätte für Särge, eng liegend, als Tiefgrab, je StelleEin Tiefgrab ist nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung eine Grabstätte, in der ein Grab über dem anderen angelegt wird; das untere darf erst wiederbelegt werden, wenn auch die Ruhezeit des Bestatteten im oberen Grab abgelaufen ist. Es kostet 757 Euro mehr als das gewöhnliche eng liegende Wahlgrab. Anders als jenes ist es nach der Tarifzeile allein für Särge bestimmt; Urnen dürfen nach Paragraf 16 Satz 3 nur in Ausnahmefällen in Tiefgräbern beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet 129,75 Euro je Jahr, wieder genau ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr. | 2.595,00 € | 1.029,00 € | 3.624,00 € | 20 | lfd. Nr. 8, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 16 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Wahlgrabstätte für Särge und Urnen, getrennt liegend, je StelleUnterscheidet sich vom eng liegenden Wahlgrab nur durch die Lage der Gräber zueinander und kostet 145 Euro mehr. Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung trennt beide Formen ausdrücklich, gibt ihnen aber dieselben Maße von 2,80 mal 1,25 Meter. Bemerkbar macht sich der Unterschied beim Grabmal: Paragraf 20 Absatz 5 erlaubt auf einer einstelligen getrennt liegenden Wahlgrabstätte eine Breite von 0,45 bis 0,60 Meter, auf einer eng liegenden nur 0,45 bis 0,50 Meter. Die Verlängerung kostet 99,15 Euro je Jahr. | 1.983,00 € | 1.029,00 € | 3.012,00 € | 20 | lfd. Nr. 9, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 15 Absatz 4 und Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Wahlgrabstätte für Särge, getrennt liegend, als Tiefgrab, je StelleDas teuerste Erdgrab, das die Angehörigen selbst pflegen. Es verbindet die getrennte Lage mit dem Tiefgrab nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung und kostet damit 943 Euro mehr als das gewöhnliche getrennt liegende Wahlgrab und 186 Euro mehr als das eng liegende Tiefgrab. Wie jenes ist es nach der Tarifzeile für Särge bestimmt. Der Aufschlag für die Tiefe ist in beiden Fällen fast gleich, 757 Euro beim eng liegenden und 798 Euro beim getrennt liegenden Grab. Die Verlängerung kostet 139,05 Euro je Jahr, ein Zwanzigstel von 2.781 Euro. | 2.781,00 € | 1.029,00 € | 3.810,00 € | 20 | lfd. Nr. 10, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 16 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Rasenwahlgrabstätte für Särge und Urnen, je StelleDas teuerste Grabnutzungsrecht für eine Erdbestattung, 1.011 Euro über dem eng liegenden Wahlgrab, und zugleich das teuerste Grab, das die Stadt selbst pflegt. Es nimmt nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung neben einem Sarg bis zu vier Urnen auf und wird nach Absatz 5 als Naturrasen angelegt. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Die Verlängerung kostet 142,45 Euro je Jahr. | 2.849,00 € | 1.029,00 € | 3.878,00 € | 20 | lfd. Nr. 11, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 25 Absatz 5 und Paragraf 15 Absatz 2 und Absatz 5 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Wahlgrabstätte für Urnen, je StelleDas günstigste Urnengrab mit einem eigenen Nutzungsrecht und der Möglichkeit, die Lage mitzubestimmen: Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird die Lage einer Wahlgrabstätte für Urnen im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt, während Reihengrabstätten der Reihe nach belegt werden. Bis zu vier Urnen dürfen nach Paragraf 15 Absatz 2 gleichzeitig beigesetzt werden; wie viele insgesamt hineinpassen, richtet sich nach Paragraf 17 Absatz 3 nach der Größe der Aschengrabstätte. Die Pflege bleibt nach Paragraf 15 Absatz 11 beim Nutzungsberechtigten. Verlängerung 84,20 Euro je Jahr. | 1.684,00 € | 450,00 € | 2.134,00 € | 20 | lfd. Nr. 12, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 17 Absatz 2 und Absatz 3 sowie Paragraf 15 Absatz 2 und Absatz 11 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Rasenwahlgrabstätte für Urnen, je StelleKostet 886 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenwahlgrab, und der Aufschlag deckt die Pflege durch die Friedhofsverwaltung. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Angelegt wird nach Paragraf 17 Absatz 6 ein Naturrasen. Gekennzeichnet werden darf das Grab nach Paragraf 20 Absatz 9 mit einer ebenerdig verlegten Natursteinplatte bis 0,50 Meter Länge und 0,40 bis 0,55 Meter Breite, also etwas größer als bei der Rasenreihengrabstätte für Urnen. Die Verlängerung kostet 128,50 Euro je Jahr. | 2.570,00 € | 450,00 € | 3.020,00 € | 20 | lfd. Nr. 13, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 25 Absatz 5, Paragraf 17 Absatz 6 und Paragraf 20 Absatz 9 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Baumwahlgrabstätte für Urnen, je StelleDie Totenasche wird nach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung im Wurzelbereich eines Baumes auf einem Grabfeld mit ausgeprägtem waldartigem Charakter beigesetzt; zulässig sind ausschließlich verrottbare Behältnisse. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Als Kennzeichen erlaubt Paragraf 20 Absatz 10 allein einen naturbelassenen Findling von höchstens 30 mal 30 mal 30 Zentimetern. Mit 2.845 Euro liegt der Erwerb nur vier Euro unter dem Rasenwahlgrab für Särge und Urnen. Verlängerung 142,25 Euro je Jahr. | 2.845,00 € | 450,00 € | 3.295,00 € | 20 | lfd. Nr. 14, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 17 Absatz 7, Paragraf 25 Absatz 5 und Paragraf 20 Absatz 10 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Ruhestätte im KolumbariumMit 3.333 Euro die teuerste Ruhestätte der Satzung, dafür ist die Beisetzung mit 134 Euro nach lfd. Nr. 25 die günstigste; sie kostet 316 Euro weniger als jede andere Urnenbeisetzung, weil kein Grab angefertigt und geschlossen wird. Auffällig ist, wie wenig die Friedhofssatzung dazu sagt: Kolumbarien kommen im ganzen Text nur zweimal vor, in den Aufzählungen des Paragrafen 13 Absatz 2 Buchstabe o und des Paragrafen 17 Absatz 1 Buchstabe h. Weder Paragraf 25 Absatz 3 noch Absatz 5 nennt sie, wenn er die Pflege verteilt; als pflegefrei ist die Kammer deshalb nicht geführt. Verlängerung 166,65 Euro je Jahr. | 3.333,00 € | 134,00 € | 3.467,00 € | 20 | lfd. Nr. 15, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 25 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe o, Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe h und Paragraf 25 Absatz 3 und Absatz 5 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
| Ascheverstreuung im AschestreufeldDie Asche wird nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung auf oder unter der Grasnarbe eingebracht, und nur dann, wenn der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat. Ein Nutzungsrecht wird nicht erworben, der Tarif kennt für das Streufeld keine Erwerbsposition; die 1.990 Euro der lfd. Nr. 24 sind allein die Verstreuungsgebühr. Damit ist die Ascheverstreuung teurer als das gewöhnliche Urnenreihengrab, das mit Erwerb und Beisetzung zusammen 1.709 Euro kostet. Die Laufzeit von 20 Jahren ist die Ruhezeit für Totenaschen nach Paragraf 11 Absatz 1; Paragraf 17 Absatz 5 nennt das Streufeld ausdrücklich eine Aschengrabstätte. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. | 0,00 € | 1.990,00 € | 1.990,00 € | 20 | lfd. Nr. 24 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe n, Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe f und Absatz 5, Paragraf 11 Absatz 1 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025 |
Häufige Fragen zu Duisburg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Duisburg?
- In Duisburg sind 38 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 275,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Duisburg?
- Waldfriedhof ist mit 69,4 ha der größte Friedhof in Duisburg. Er liegt 4,6 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Duisburg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Duisburg gelten 20 Jahre für Verstorbene und Totenaschen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025, dazu 10 Jahre für Tot- und Fehlgeburten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025, dazu 20 Jahre für Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte beim Ersterwerb, Mindestdauer nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025.
- Was kostet ein Grab in Duisburg?
- Ein Grab in Duisburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrabstätte für Urnen mit 1.709,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg mit dem Gebührentarif, Lesefassung, vom 09.12.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Duisburg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Duisburg ist Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Verwaltung Waldfriedhof zuständig, Düsseldorfer Str. 601, 47055 Duisburg, Telefon 0203 283-3000. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Duisburg, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg mit dem Gebührentarif, Lesefassung vom 09.12.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- WBD.07 Friedhofssatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Lesefassung vom 09.12.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 38/2024, S. 552 bis 557, gültig ab 01.01.2025
- Amtliche Bekanntmachung der 4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 51/2025 vom 31.12.2025, Seiten 861 bis 865, Beschluss des Verwaltungsrates vom 04.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; der abgedruckte Gebührentarif stimmt in allen 52 Positionen zeichengleich mit der Lesefassung überein
- Amtsblatt für die Stadt Duisburg, Jahrgang 2026 alle 25 Ausgaben von Nr. 1 vom 15.01.2026 bis Nr. 25 vom 14.08.2026, am 05.09.2026 vollständig durchgesehen; keine 5. Änderung der Gebührensatzung und keine Änderung der Friedhofssatzung
- Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der WBD-AöR ab 01.01.2026, Bildfassung im Downloadbereich der Friedhofsverwaltung zwei Seiten ohne Textebene, erzeugt am 06.01.2026 aus einer Tabellenkalkulation; sie trägt die laufenden Nummern 1 bis 52 und nennt zusätzlich die Einäscherungsgebühren einschließlich Mehrwertsteuer
- Grabarten auf den 17 städtischen Friedhöfen, Übersicht der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Stand November 2025, führt je Friedhof auf, welche der 19 Grabarten dort vergeben werden
- Memoriam Gärten in Duisburg, Seite der Friedhofsverwaltung Stand 05.09.2026, nennt die drei Anlagen auf dem Waldfriedhof, dem Friedhof Trompet und dem Parkfriedhof und die Arbeitsgemeinschaft der Friedhofsgärtnereien als Trägerin der Pflege
- WBD Friedhöfe, Downloadbereich und Ansprechpersonen Stand 05.09.2026, bietet die Friedhofssatzung ab 01.01.2025 und die Friedhofsgebührensatzung ab 01.01.2026 an und nennt die Verwaltung Waldfriedhof als zentrale Anlaufstelle
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.