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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05112000

Alle 38 Friedhöfe in Duisburg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0203 283-3000
Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Verwaltung Waldfriedhof

47055 Duisburg

2.358,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für Särge, Verstorbene über 5 Jahre

1.709,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für Urnen

38
Friedhöfe mit Namen

5 weitere Flächen ohne Namen

Die 38 Friedhöfe in Duisburg nehmen zusammen 275,1 ha ein

Kurz beantwortet

Duisburg hat 38 benannte Friedhöfe mit zusammen 275,1 ha. Der größte ist Waldfriedhof mit 69,4 ha, am nächsten am Ortskern liegt Ehemaliger Jüdischer Friedhof mit 750 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Duisburg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 69,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,8 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 750 m entfernt, der entlegenste 11,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 38 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 36 von 38 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 21 der 38 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind konfessionsfreie, christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Duisburg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Verwaltung Waldfriedhof

Düsseldorfer Str. 601
47055 Duisburg
0203 283-3000
Sprechzeiten
Die Friedhofsverwaltung von Duisburg im Netz

Die 38 Friedhöfe in Duisburg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Waldfriedhof69,4 ha4,6 kmkeine erfasstWaldfriedhof, 510 mU-Bahn U79keine Angabe
Friedhof Sternbuschweg30 ha2,6 km4 Anlagen, nächste 270 mAlter Friedhof, 240 mBus 934, Bus NE4keine Angabe
Parkfriedhof19,7 ha6 km5 Anlagen, nächste 250 mParkfriedhof, 310 mBus 912keine Angabe
Zentralfriedhof19 ha8,2 km1 Anlagen, nächste 300 mZentralfriedhof, 330 mBus 924, Bus 925keine Angabe
Friedhof Buchholz17,8 ha6,4 km19 Anlagen, nächste 170 mLambarenestraße, 280 mBus 941keine Angabe
Fiskusfriedhof15,1 ha8,4 km1 Anlagen, nächste 270 mFiskusfriedhof Nord, 160 mBus 935keine Angabe
Friedhof Trompet12,4 ha6,3 km5 Anlagen, nächste 310 mAuf der Heide, 160 mBus 920keine Angabe
Nordfriedhof10,7 ha6,8 km2 Anlagen, nächste 150 mGerlingstraße, 430 mBus 908keine Angabe
Friedhof Bügelstraße10,6 ha5 km3 Anlagen, nächste 200 mFriedhof Bügelstraße, 230 mBus 909, Bus 910konfessionsfrei
Friedhof Aldenrade9,7 ha10,1 km1 Anlagen, nächste 260 mWaldstraße, 380 mBus 905, Bus 906keine Angabe
Friedhof Ostacker (Neu)8,5 ha5,6 km2 Anlagen, nächste 160 mWernerstraße, 330 mBus 908keine Angabe
Friedhof Alt-Walsum6,6 ha11,5 km4 Anlagen, nächste 100 mAlt-Walsum Friedhof, 160 mBus 905, Bus 906keine Angabe
Friedhof Ostacker (Alt)5,5 ha5,5 km2 Anlagen, nächste 130 mGustavstraße, 250 mBus 909, Bus 910keine Angabe
Friedhof Friemersheim5,3 ha6,7 km4 Anlagen, nächste 80 mEwaldstraße, 260 mBus 914, Bus 922, Bus 925, Bus 927keine Angabe
Evangelischer Friedhof Meiderich4,2 ha3,4 km4 Anlagen, nächste 210 mKaiser-Wilhelm-Krankenhaus, 170 mBus 916, Bus 917, Bus 919, Bus 922christlich, evangelisch
Friedhof Rumeln-Kaldenhausen4 ha8 km23 Anlagen, nächste 110 mRumeln Rathaus, 160 mBus 924, Bus 925, Bus NE2, Bus SB80keine Angabe
Friedhof Ehingen3 ha8,9 km3 Anlagen, nächste 90 mEhingen Friedhof, 110 mBus 941keine Angabe
Evangelischer Friedhof Ruhrort-Beeck - Möhlenkamp2,9 ha5 km2 Anlagen, nächste 240 mIm Bremmenkamp, 100 mBus 907christlich, evangelisch
Evangelischer Friedhof Marxloh2,8 ha7,8 km4 Anlagen, nächste 210 mLohstraße, 210 mTram 901christlich, evangelisch
Friedhof Essenberg2 ha4,6 km1 Anlagen, nächste 240 mChemiewerk Essenberg, 880 mBus 912, Bus 922, Bus 923, Bus 926konfessionsfrei
Abteifriedhof1,9 ha6,2 km8 Anlagen, nächste 100 mHamborner Straße, 80 mBus 908, Bus 909, Bus 910, Bus 936christlich, römisch-katholisch
Kath. Friedhof Lindgensstraße1,8 ha9,3 km1 Anlagen, nächste 80 mRubbert, 240 mBus 909, Bus 910christlich, römisch-katholisch
Katholischer Friedhof Duisburg-Laar1,6 ha4,6 km1 Anlagen, nächste 340 mHelmholtzstraße, 160 mBus 917, Bus 919christlich, römisch-katholisch
Friedhof Ruhrort1,5 ha2,6 km6 Anlagen, nächste 200 mVerteilerkreis, 40 mBus 911, Bus 916, Bus 922, Bus NE5keine Angabe
Evangelischer Friedhof Wanheim1,2 ha6,4 km2 Anlagen, nächste 200 mTiger & Turtle, 190 mTram 903, Bus NE6christlich, evangelisch
Evangelischer Friedhof Ruhrort-Beeck - Lange-Kamp1,1 ha5,2 km2 Anlagen, nächste 210 mKarl-Albert-Straße, 140 mBus 907christlich, evangelisch
Kriegsgräberstätte Kaiserberg1 ha3,1 kmkeine erfasstZoo/Uni, 430 mTram 901, Bus NE9keine Angabe
Gemeindefriedhof St. Peter und Paul1 ha7,3 km15 Anlagen, nächste 80 mAm Großen Graben, 230 mBus 941christlich, römisch-katholisch
Katholischer Friedhof St. Hubertus Am Rahmer Bach9.200 m²9,4 km3 Anlagen, nächste 170 mRahm Kirche, 170 mBus 728, Bus 940christlich, römisch-katholisch
Katholischer Friedhof Möhlenkamp8.890 m²5 km4 Anlagen, nächste 290 mIm Bremmenkamp, 90 mBus 907christlich, römisch-katholisch
Friedhof St. Michael7.870 m²3,8 km9 Anlagen, nächste 60 mBiesenstraße, 150 mBus 917, Bus 919christlich, römisch-katholisch
Evangelischer Friedhof Hamborn7.730 m²6,5 km3 Anlagen, nächste 60 mHamborn Feuerwache, 270 mTram 903, Bus 935, Bus NE3christlich, evangelisch
Evangelischer Friedhof Laar5.460 m²5 km4 Anlagen, nächste 250 mIm Bremmenkamp, 80 mBus 907christlich, evangelisch
Jüdischer Friedhof3.910 m²2,5 km5 Anlagen, nächste 190 mAlter Friedhof, 80 mBus 934, Bus NE4jüdisch
Jüdischer Friedhof1.700 m²2,8 km3 Anlagen, nächste 210 mRegattabahn, 240 mBus 937, Bus 947jüdisch
Ehemaliger Jüdischer Friedhof1.140 m²750 m31 Anlagen, nächste 20 mStadttheater, 60 mBus 928, Bus 931, Bus 937, Bus 947jüdisch
Kolumbarium DuisburgDenkmal740 m²2,1 km14 Anlagen, nächste 90 mWintgensstraße, 40 mBus 930, Bus 931christlich, evangelisch
Alter Jüdischer Friedhof530 m²4,9 km4 Anlagen, nächste 210 mIm Bremmenkamp, 140 mBus 907jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Duisburg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Willich24,2 km1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche
Solingen36,9 km1.681,00 €Sargreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Waldfriedhof Hermann-Löns-Weg757,00 €Urnenreihengrabstätte
Ratingen15,9 km1.702,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich Grabeinfassung958,00 €Urnen-Reihengrab, 0,80 mal 0,80 Meter
Dormagen38,4 km1.790,20 €Reihengrab1.440,00 €Urnenreihengrab
Bottrop15,2 km1.791,40 €Anonymes Reihengrab für Sargbeisetzung1.170,28 €Ausstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld, je Asche
Geldern32,6 km1.877,00 €Reihengrabstätte737,00 €Urnenrasenreihengrabstätte
Wesel28,7 km1.892,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr1.226,00 €Beisetzung auf einem Aschenstreufeld
Oberhausen7,4 km1.914,00 €Reihengrab Sarg905,00 €Reihengrab Urne
Am meisten zu sparenbis 38,4 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Duisburg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg mit dem Gebührentarif, Lesefassung, vom 09.12.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für Särge, Verstorbene über 5 JahreDie günstigste Erdbestattung in Duisburg. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten mit jeweils einem Grab, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben werden; nach Ablauf der Ruhezeit werden sie eingeebnet, und ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist ausdrücklich nicht möglich. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 25 Absatz 3 der Friedhofssatzung bei Reihengrabstätten verantwortlich, wer die Bestattung angemeldet hat, bei Wahlgrabstätten der jeweils Nutzungsberechtigte; dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Paragraf 26 Nummer 2 schreibt die Gestaltung vor: Einfassungen aus niedrigen Heckenpflanzen oder Stein bis zehn Zentimeter Höhe, die Grabfläche mit bodendeckenden Gehölzen, Stauden, Gräsern und Wechselbepflanzung.1.329,00 €1.029,00 €2.358,00 €20lfd. Nr. 2 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 14 Absatz 1, Paragraf 25 Absatz 3 und Paragraf 26 Nummer 2 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Reihengrabstätte für Särge, Verstorbene bis 5 JahreFür Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr richtet die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung eigene Reihengrabfelder ein, getrennt von denen für Erwachsene. Die Ruhezeit beträgt hier nach Paragraf 11 Absatz 1 nicht 20, sondern 15 Jahre, bei Tot- und Fehlgeburten sogar nur zehn. Die eingetragene Bestattungsgebühr von 579 Euro gilt nach lfd. Nr. 19 für Verstorbene über zwei und bis fünf Jahre; für Totgeburten und Kinder bis zu zwei Jahren nennt lfd. Nr. 18 nur 79 Euro, also ein Vierzehntel des Erwachsenensatzes.732,00 €579,00 €1.311,00 €15lfd. Nr. 1 und lfd. Nr. 19 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Rasenreihengrabstätte für SärgeKostet 1.204 Euro mehr als das gewöhnliche Sargreihengrab, und dafür entfällt die Pflege. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Angelegt wird ein Naturrasen, den Paragraf 14 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung selbst als künstlich angelegten, aus Gräsern, Wiesenblumen und Unkräutern bestehenden Rasen mit geringem Pflegeaufwand beschreibt. Gekennzeichnet werden darf das Grab nach Paragraf 20 Absatz 6 mit einer ebenerdig verlegten Natursteinplatte bis 40 mal 40 Zentimeter und sechs Zentimeter Stärke; stehende Grabmale sind hier nur als Stelen zulässig.2.533,00 €1.029,00 €3.562,00 €20lfd. Nr. 3 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 25 Absatz 5, Paragraf 14 Absatz 3 und Paragraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Reihengrabstätte für UrnenDie günstigste Grabart in Duisburg: 1.259 Euro Erwerb nach lfd. Nr. 4 und 450 Euro Beisetzung nach lfd. Nr. 22. In jede Urnenreihengrabstätte darf nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden. Die Grabstätte muss nach Paragraf 25 Absatz 6 binnen sechs Monaten nach der Beisetzung hergerichtet sein. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 25 Absatz 3 der Friedhofssatzung bei Reihengrabstätten verantwortlich, wer die Bestattung angemeldet hat, bei Wahlgrabstätten der jeweils Nutzungsberechtigte; dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Zulässig sind nach Paragraf 20 Absatz 7 stehende Grabmale bis ein Meter Höhe und 45 Zentimeter Breite oder liegende bis 50 mal 55 Zentimeter.1.259,00 €450,00 €1.709,00 €20lfd. Nr. 4 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 14 Absatz 5, Paragraf 25 Absatz 3 und Absatz 6 sowie Paragraf 20 Absatz 7 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Rasenreihengrabstätte für UrnenKostet beim Erwerb mit 2.289 Euro fast das Doppelte des gewöhnlichen Urnenreihengrabs, während die Beisetzungsgebühr mit 450 Euro dieselbe bleibt; der Aufschlag von 1.030 Euro ist der Preis der Pflege. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Auch hier wird nach Paragraf 17 Absatz 6 ein Naturrasen angelegt. Als Kennzeichnung erlaubt Paragraf 20 Absatz 8 nur eine ebenerdig verlegte Natursteinplatte bis 40 mal 40 Zentimeter.2.289,00 €450,00 €2.739,00 €20lfd. Nr. 5 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 25 Absatz 5, Paragraf 17 Absatz 6 und Paragraf 20 Absatz 8 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Anonyme Reihengrabstätte für UrnenKostet 390 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenreihengrab, obwohl es weder Grabmal noch auffindbare Grablage gibt: Nach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung finden die Bestattungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und der Beisetzungsort oder die Grablage wird grundsätzlich nicht bekannt gegeben. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Beigesetzt werden darf nach Paragraf 14 Absatz 5 auch hier nur eine Urne je Grabstätte.1.649,00 €450,00 €2.099,00 €20lfd. Nr. 6 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 17 Absatz 8 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Wahlgrabstätte für Särge und Urnen, eng liegend, je StelleDas günstigste Wahlgrab und eines der wenigen, in denen nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung neben einem Sarg noch bis zu vier Urnen beigesetzt werden dürfen. Der Betrag gilt je Stelle; eine Wahlgrabstätte kann nach Absatz 4 aus mehreren Gräbern bestehen, jedes 2,80 Meter lang und 1,25 Meter breit. Dass das Nutzungsrecht 20 Jahre deckt, rechnet der Tarif selbst vor: Die jährliche Gebühr bei Verlängerung von 91,90 Euro ist genau ein Zwanzigstel von 1.838 Euro. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Absatz 11 die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.1.838,00 €1.029,00 €2.867,00 €20lfd. Nr. 7, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 15 Absatz 2, Absatz 4 und Absatz 11 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Wahlgrabstätte für Särge, eng liegend, als Tiefgrab, je StelleEin Tiefgrab ist nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung eine Grabstätte, in der ein Grab über dem anderen angelegt wird; das untere darf erst wiederbelegt werden, wenn auch die Ruhezeit des Bestatteten im oberen Grab abgelaufen ist. Es kostet 757 Euro mehr als das gewöhnliche eng liegende Wahlgrab. Anders als jenes ist es nach der Tarifzeile allein für Särge bestimmt; Urnen dürfen nach Paragraf 16 Satz 3 nur in Ausnahmefällen in Tiefgräbern beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet 129,75 Euro je Jahr, wieder genau ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr.2.595,00 €1.029,00 €3.624,00 €20lfd. Nr. 8, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 16 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Wahlgrabstätte für Särge und Urnen, getrennt liegend, je StelleUnterscheidet sich vom eng liegenden Wahlgrab nur durch die Lage der Gräber zueinander und kostet 145 Euro mehr. Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung trennt beide Formen ausdrücklich, gibt ihnen aber dieselben Maße von 2,80 mal 1,25 Meter. Bemerkbar macht sich der Unterschied beim Grabmal: Paragraf 20 Absatz 5 erlaubt auf einer einstelligen getrennt liegenden Wahlgrabstätte eine Breite von 0,45 bis 0,60 Meter, auf einer eng liegenden nur 0,45 bis 0,50 Meter. Die Verlängerung kostet 99,15 Euro je Jahr.1.983,00 €1.029,00 €3.012,00 €20lfd. Nr. 9, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 15 Absatz 4 und Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Wahlgrabstätte für Särge, getrennt liegend, als Tiefgrab, je StelleDas teuerste Erdgrab, das die Angehörigen selbst pflegen. Es verbindet die getrennte Lage mit dem Tiefgrab nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung und kostet damit 943 Euro mehr als das gewöhnliche getrennt liegende Wahlgrab und 186 Euro mehr als das eng liegende Tiefgrab. Wie jenes ist es nach der Tarifzeile für Särge bestimmt. Der Aufschlag für die Tiefe ist in beiden Fällen fast gleich, 757 Euro beim eng liegenden und 798 Euro beim getrennt liegenden Grab. Die Verlängerung kostet 139,05 Euro je Jahr, ein Zwanzigstel von 2.781 Euro.2.781,00 €1.029,00 €3.810,00 €20lfd. Nr. 10, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 16 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Rasenwahlgrabstätte für Särge und Urnen, je StelleDas teuerste Grabnutzungsrecht für eine Erdbestattung, 1.011 Euro über dem eng liegenden Wahlgrab, und zugleich das teuerste Grab, das die Stadt selbst pflegt. Es nimmt nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung neben einem Sarg bis zu vier Urnen auf und wird nach Absatz 5 als Naturrasen angelegt. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Die Verlängerung kostet 142,45 Euro je Jahr.2.849,00 €1.029,00 €3.878,00 €20lfd. Nr. 11, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 20 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 25 Absatz 5 und Paragraf 15 Absatz 2 und Absatz 5 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Wahlgrabstätte für Urnen, je StelleDas günstigste Urnengrab mit einem eigenen Nutzungsrecht und der Möglichkeit, die Lage mitzubestimmen: Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird die Lage einer Wahlgrabstätte für Urnen im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt, während Reihengrabstätten der Reihe nach belegt werden. Bis zu vier Urnen dürfen nach Paragraf 15 Absatz 2 gleichzeitig beigesetzt werden; wie viele insgesamt hineinpassen, richtet sich nach Paragraf 17 Absatz 3 nach der Größe der Aschengrabstätte. Die Pflege bleibt nach Paragraf 15 Absatz 11 beim Nutzungsberechtigten. Verlängerung 84,20 Euro je Jahr.1.684,00 €450,00 €2.134,00 €20lfd. Nr. 12, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 17 Absatz 2 und Absatz 3 sowie Paragraf 15 Absatz 2 und Absatz 11 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Rasenwahlgrabstätte für Urnen, je StelleKostet 886 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenwahlgrab, und der Aufschlag deckt die Pflege durch die Friedhofsverwaltung. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Angelegt wird nach Paragraf 17 Absatz 6 ein Naturrasen. Gekennzeichnet werden darf das Grab nach Paragraf 20 Absatz 9 mit einer ebenerdig verlegten Natursteinplatte bis 0,50 Meter Länge und 0,40 bis 0,55 Meter Breite, also etwas größer als bei der Rasenreihengrabstätte für Urnen. Die Verlängerung kostet 128,50 Euro je Jahr.2.570,00 €450,00 €3.020,00 €20lfd. Nr. 13, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 25 Absatz 5, Paragraf 17 Absatz 6 und Paragraf 20 Absatz 9 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Baumwahlgrabstätte für Urnen, je StelleDie Totenasche wird nach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung im Wurzelbereich eines Baumes auf einem Grabfeld mit ausgeprägtem waldartigem Charakter beigesetzt; zulässig sind ausschließlich verrottbare Behältnisse. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden. Als Kennzeichen erlaubt Paragraf 20 Absatz 10 allein einen naturbelassenen Findling von höchstens 30 mal 30 mal 30 Zentimetern. Mit 2.845 Euro liegt der Erwerb nur vier Euro unter dem Rasenwahlgrab für Särge und Urnen. Verlängerung 142,25 Euro je Jahr.2.845,00 €450,00 €3.295,00 €20lfd. Nr. 14, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 22 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 17 Absatz 7, Paragraf 25 Absatz 5 und Paragraf 20 Absatz 10 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Ruhestätte im KolumbariumMit 3.333 Euro die teuerste Ruhestätte der Satzung, dafür ist die Beisetzung mit 134 Euro nach lfd. Nr. 25 die günstigste; sie kostet 316 Euro weniger als jede andere Urnenbeisetzung, weil kein Grab angefertigt und geschlossen wird. Auffällig ist, wie wenig die Friedhofssatzung dazu sagt: Kolumbarien kommen im ganzen Text nur zweimal vor, in den Aufzählungen des Paragrafen 13 Absatz 2 Buchstabe o und des Paragrafen 17 Absatz 1 Buchstabe h. Weder Paragraf 25 Absatz 3 noch Absatz 5 nennt sie, wenn er die Pflege verteilt; als pflegefrei ist die Kammer deshalb nicht geführt. Verlängerung 166,65 Euro je Jahr.3.333,00 €134,00 €3.467,00 €20lfd. Nr. 15, lfd. Nr. 17 und lfd. Nr. 25 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe o, Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe h und Paragraf 25 Absatz 3 und Absatz 5 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Ascheverstreuung im AschestreufeldDie Asche wird nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung auf oder unter der Grasnarbe eingebracht, und nur dann, wenn der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat. Ein Nutzungsrecht wird nicht erworben, der Tarif kennt für das Streufeld keine Erwerbsposition; die 1.990 Euro der lfd. Nr. 24 sind allein die Verstreuungsgebühr. Damit ist die Ascheverstreuung teurer als das gewöhnliche Urnenreihengrab, das mit Erwerb und Beisetzung zusammen 1.709 Euro kostet. Die Laufzeit von 20 Jahren ist die Ruhezeit für Totenaschen nach Paragraf 11 Absatz 1; Paragraf 17 Absatz 5 nennt das Streufeld ausdrücklich eine Aschengrabstätte. Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Herrichtung und Pflege der Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Aschestreufelder sowie der Baumwahlgrabstätten erfolge ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung; Grabschmuck kann nur an der von ihr bestimmten Stelle abgelegt werden.0,00 €1.990,00 €1.990,00 €20lfd. Nr. 24 des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung WBD.08 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe n, Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe f und Absatz 5, Paragraf 11 Absatz 1 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Duisburg

Häufige Fragen zu Duisburg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Duisburg?
In Duisburg sind 38 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 275,1 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Duisburg?
Waldfriedhof ist mit 69,4 ha der größte Friedhof in Duisburg. Er liegt 4,6 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Duisburg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Duisburg gelten 20 Jahre für Verstorbene und Totenaschen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025, dazu 10 Jahre für Tot- und Fehlgeburten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025, dazu 20 Jahre für Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte beim Ersterwerb, Mindestdauer nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung WBD.07 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg in der Fassung der 1. Änderung vom 05.12.2024, gültig ab 01.01.2025.
Was kostet ein Grab in Duisburg?
Ein Grab in Duisburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrabstätte für Urnen mit 1.709,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist WBD.08 Friedhofsgebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg mit dem Gebührentarif, Lesefassung, vom 09.12.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Duisburg zuständig?
Für die Friedhöfe in Duisburg ist Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Verwaltung Waldfriedhof zuständig, Düsseldorfer Str. 601, 47055 Duisburg, Telefon 0203 283-3000. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Duisburg, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.