Geldern · Nordrhein-Westfalen · AGS 05154012
Friedhofsgebühren in Geldern, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geldern, Ortsrecht 6/02, vom 19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Geldern und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Geldern, städtische Friedhofsverwaltung.
- 0,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.067,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen, Regelfall
Grabfläche für Tot- und Fehlgeburten, Sammelbestattung, mit Beisetzung
Rasen-Wahlgrabstätte, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Geldern kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Geldern
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Rasen-ReihengrabstättePflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung. Paragraf 16 a Absatz 1 der Friedhofssatzung bestimmt, dass Gestaltung und Pflege durch die Stadt Geldern erfolgen und eine Mitwirkung der Nutzungsberechtigten nicht besteht; Absatz 2 erhebt die Pflegekosten für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr. Die Grabstätte nimmt nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung Verstorbene unter und über fünf Jahren auf. | 2.950,00 € | 527,00 € | 3.477,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe a und Paragraf 3 Buchstabe c |
| ReihengrabstätteIndividuell gepflegt nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Geldern. | 1.350,00 € | 527,00 € | 1.877,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe b und Paragraf 3 Buchstabe c |
| Familiengrabstätte, je GrabstelleIndividuell gepflegte Erdwahlgrabstätte nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung. Wird während der Laufzeit weiter beigesetzt, verlangt Paragraf 2 Ziffer 4 der Gebührensatzung für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit ein Dreißigstel des Gebührensatzes. | 1.650,00 € | 527,00 € | 2.177,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe a und Paragraf 3 Buchstabe e |
| Rasen-Wahlgrabstätte, je GrabstellePflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung und Paragraf 16 a Absatz 1, wonach die Stadt Geldern Gestaltung und Pflege übernimmt. Das teuerste Grab der Satzung und das einzige pflegefreie Erdwahlgrab. | 3.540,00 € | 527,00 € | 4.067,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe b und Paragraf 3 Buchstabe e |
| KinderwahlgrabstätteDie Nutzungsgebühr beträgt nach dem Tarif ausdrücklich 0,00 Euro; die Beisetzung kostet 158 Euro. Nutzungszeit 15 Jahre nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 5 der Friedhofssatzung, individuell gepflegt. Paragraf 2 Ziffer 4 der Gebührensatzung nimmt die Kinderwahlgrabstätte von der Nachgebühr aus, der Wiedererwerb nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung bleibt möglich. | 0,00 € | 158,00 € | 158,00 € | 15 J. | Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe f und Paragraf 3 Buchstabe a |
| Grabfläche für Tot- und Fehlgeburten, SammelbestattungDie Grabfläche auf dem Friedhof in Geldern und die Sammelbestattung sind ausdrücklich gebührenfrei. Nutzungszeit 15 Jahre nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 6 der Friedhofssatzung. Einzelbestattungen dieser Kinder sind gegen Zahlung der jeweiligen Gebührensätze in den übrigen Grabarten zugelassen. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 J. | Paragraf 1 Ziffer 2 der Gebührensatzung und Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
7 Grabarten für die Urne in Geldern
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| BaumreihengrabstättePflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 4 Buchstabe c und Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dort ausdrücklich als pflegefreie Baumgrabstätte bezeichnet; die Pflege trägt nach Paragraf 16 a Absatz 1 die Stadt Geldern. Die Asche wird in einem biologisch abbaubaren Behältnis im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Eine Baumpflegegebühr fällt hier nicht an, Paragraf 2 Ziffer 5 nennt nur die Urnen-Baumwahlgrabstätte. | 1.075,00 € | 112,00 € | 1.187,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe c und Paragraf 3 Buchstabe g |
| Anonyme Rasen-UrnengrabstättePflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 4 Buchstabe a der Friedhofssatzung und Paragraf 16 a Absatz 1, wonach die Stadt Geldern Gestaltung und Pflege übernimmt. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Reihe nach, eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist ausgeschlossen. | 1.400,00 € | 112,00 € | 1.512,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe d und Paragraf 3 Buchstabe g |
| UrnenrasenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Geldern und zugleich das günstigste pflegefreie Grab. Pflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 4 Buchstabe d der Friedhofssatzung und Paragraf 16 a Absatz 1, wonach die Stadt Geldern Gestaltung und Pflege übernimmt. | 625,00 € | 112,00 € | 737,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe e und Paragraf 3 Buchstabe g |
| UrnengemeinschaftsgrabstättePflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 4 Buchstabe b der Friedhofssatzung und Paragraf 16 a Absatz 1. Blumen dürfen nach Paragraf 16 a Absatz 3 nur an einem zentralen Ablageplatz niedergelegt werden. | 1.475,00 € | 112,00 € | 1.587,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe f und Paragraf 3 Buchstabe g |
| Urnenwahlgrabstätte, je Grabstelle für zwei UrnenIndividuell gepflegt nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Eine Grabstelle dient nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 4 immer der Beisetzung zweier Urnen; die Beisetzungsgebühr von 112 Euro fällt je Urne an. | 1.530,00 € | 112,00 € | 1.642,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe c und Paragraf 3 Buchstabe g |
| Urnen-Baumwahlgrabstätte, je Grabstelle, mit BaumpflegegebührPflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 3 Buchstabe b und Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung; die Pflege trägt nach Paragraf 16 a Absatz 1 die Stadt Geldern. Der Betrag setzt sich aus 1.620 Euro je Grabstelle und der Baumpflegegebühr von 570 Euro zusammen, die Buchstabe d ausdrücklich hinzurechnet. Die Baumpflegegebühr fällt nach Paragraf 2 Ziffer 5 unabhängig von der Anzahl der Grabstellen an, und Baumwahlgrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofssatzung mindestens zweistellig vergeben; eine zweistellige Grabstätte kostet daher 3.810 Euro, also 1.905 Euro je Stelle. | 2.190,00 € | 112,00 € | 2.302,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe d, Paragraf 2 Ziffer 5 und Paragraf 3 Buchstabe g |
| Kreisbaumwahlgrabstätte, je Grabstelle für zwei UrnenPflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 3 Buchstabe c der Friedhofssatzung und Paragraf 16 a Absatz 1. Eine Grabstelle nimmt nach Paragraf 16 Absatz 1 zwei Urnen auf. Anders als bei der Urnen-Baumwahlgrabstätte verweist Buchstabe e nicht auf die Baumpflegegebühr der Ziffer 5, wir rechnen sie deshalb nicht hinzu. | 3.270,00 € | 112,00 € | 3.382,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe e und Paragraf 3 Buchstabe g |
25 weitere Gebühren in der Satzung von Geldern
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Kinderbeerdigung bis zu 5 Jahren | 158,00 € | Paragraf 3 Buchstabe a |
| Kinderbeerdigung bis zu 5 Jahren, samstags | 174,00 € | Paragraf 3 Buchstabe b |
| Reihengrabstätte | 527,00 € | Paragraf 3 Buchstabe c |
| Reihengrabstätte, samstags | 579,00 € | Paragraf 3 Buchstabe d |
| Grabstelle in einer Familiengrabstätte | 527,00 € | Paragraf 3 Buchstabe e |
| Grabstelle in einer Familiengrabstätte, samstags | 579,00 € | Paragraf 3 Buchstabe f |
| Urnenbeisetzung | 112,00 € | Paragraf 3 Buchstabe g |
| Urnenbeisetzung, samstags | 123,00 € | Paragraf 3 Buchstabe h |
| Baumpflegegebühr für eine 30-jährige Nutzungszeit an der Urnen-Baumwahlgrabstätte, unabhängig von der Anzahl der Grabstellen | 570,00 € | Paragraf 2 Ziffer 5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an der Urnen-Baumwahlgrabstätte, Baumpflegeanteil je Jahr | ein Dreißigstel von 570,00 Euro je Jahr | Paragraf 2 Ziffer 5 |
| Nachgebühr bei Beisetzung während der Laufzeit des Nutzungsrechts in einer Wahlgrabstätte, je angefangenes Jahr der notwendigen Verlängerungszeit | ein Dreißigstel des jeweiligen Gebührensatzes | Paragraf 2 Ziffer 4 |
| Vorzeitige Rückgabe einer Wahlgrabstätte je Stelle, einmalige Grundgebühr | 101,00 € | Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe a |
| Vorzeitige Rückgabe einer Wahlgrabstätte je Stelle und Jahr, Unterhaltungsgebühr | 160,00 € | Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe b |
| Vorzeitige Rückgabe einer Reihengrabstätte je Stelle, einmalige Gebühr | 70,00 € | Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe c |
| Vorzeitige Rückgabe einer Wahlgrabstätte je Stelle und Jahr, zweite Unterhaltungsgebühr des Tarifs | 88,00 € | Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe d |
| Vorzeitige Rückgabe einer Urnenwahlgrabstätte je zwei Stellen, einmalige Gebühr | 71,00 € | Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe e |
| Vorzeitige Rückgabe einer Urnenwahlgrabstätte je zwei Stellen und Jahr, Unterhaltungsgebühr | 50,00 € | Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe f |
| Ausgraben eines Kindes bis zu 5 Jahren | 136,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe a |
| Ausgraben von Verstorbenen über 5 Jahre | 445,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe b |
| Ausgraben einer Urne | 77,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe c |
| Zuschlag beim Ausgraben erdbestatteter Verstorbener, die noch nicht länger als 8 Jahre beigesetzt sind | 50 Prozent auf die Ausgrabungsgebühr | Paragraf 4 Ziffer 4 Buchstabe a |
| Zuschlag beim Ausgraben erdbestatteter Verstorbener, die an einer ansteckenden Krankheit gestorben sind und besondere Schutzmaßnahmen erfordern | 100 Prozent auf die Ausgrabungsgebühr | Paragraf 4 Ziffer 4 Buchstabe b |
| Benutzung einer Aufbahrungszelle einschließlich Kühlung, je Tag | 47,00 € | Paragraf 7 Buchstabe a |
| Benutzung der Aussegnungshallen Geldern, Hartefeld und Kapellen oder der Aussegnungsräume in Walbeck und Lüllingen | 186,00 € | Paragraf 7 Buchstabe b |
| Benutzung einer Kühlzelle in Geldern, je Tag | 100,00 € | Paragraf 7 Buchstabe c |
Was ein Grab in Geldern über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.977,00 €
Rasen-Reihengrabstätte in Geldern, über 25 Jahre, das sind 399,08 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Ziffer 1 Buchstabe a und Paragraf 3 Buchstabe c | 2.950,00 € |
| BestattungParagraf 3 Buchstabe a | 527,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.477,00 € |
Pflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung. Paragraf 16 a Absatz 1 der Friedhofssatzung bestimmt, dass Gestaltung und Pflege durch die Stadt Geldern erfolgen und eine Mitwirkung der Nutzungsberechtigten nicht besteht; Absatz 2 erhebt die Pflegekosten für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr. Die Grabstätte nimmt nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung Verstorbene unter und über fünf Jahren auf.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geldern, Ortsrecht 6/02, vom 19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Geldern offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für die von der Stadt Geldern verwalteten Friedhöfe in den Ortschaften Geldern, Hartefeld, Kapellen, Lüllingen und Walbeck. Für kirchliche Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen.
- Ob eine jüngere Fassung besteht, haben wir im Bekanntmachungsverzeichnis der Stadt unter www.geldern.de/rathaus-aktuelles/bekanntmachungen und in den dort verlinkten Gelderner Amtsblättern der Ausgaben 3 bis 7 des Jahrgangs 2026 geprüft. Keines davon nennt das Wort Friedhof. Die amtliche Ortsrechtsfassung stimmt Wort für Wort mit der Anlage zur Ratsvorlage 428/2025 überein und trägt zusätzlich die Bestätigung nach Paragraf 2 Absatz 3 der Bekanntmachungsverordnung NRW. Die Amtsblätter 1 und 2 des Jahrgangs 2026 waren auf der Bekanntmachungsseite nicht mehr verlinkt.
- Die vier Grabarten im gärtnerbetreuten Grabfeld Memoriam Garten nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung führen wir nicht. Paragraf 16 b Absatz 2 nennt sie zwar pflegefrei, Absatz 1 koppelt die Vergabe aber an einen Dauergrabpflegevertrag mit einem Kooperationspartner der Stadt, dessen Preis nicht in der Satzung steht. Paragraf 2 Ziffer 3 der Gebührensatzung erhebt für sie lediglich die entsprechenden Gebühren der Ziffern 1 und 2, ohne zu sagen, welche Position welcher Memoriam-Grabart entspricht. Ein Gesamtpreis lässt sich daraus nicht bilden.
- Parkgrabstätten nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung führen wir nicht als eigene Grabart. Nach Paragraf 14 Absatz 12 bestehen sie nur noch im vorhandenen Bestand auf dem Friedhof Geldern und werden nicht mehr neu angelegt; für die Gebühr gelten die Bestimmungen der Wahlgrabstätten entsprechend.
- Ehrengrabstätten nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 7 der Friedhofssatzung führen wir nicht. Ihre Zuerkennung, Anlage und Unterhaltung obliegt nach Paragraf 18 der Stadt Geldern; erwerben kann man sie nicht, und der Gebührentarif nennt sie nicht.
- Paragraf 3 der Gebührensatzung kennt für Erdbestattungen nur die Sätze für eine Reihengrabstätte und für eine Grabstelle in einer Familiengrabstätte. Für die Rasen-Wahlgrabstätte setzen wir den Satz für die Familiengrabstätte an, weil das die einzige Position für ein Erdwahlgrab ist. Die Satzung sagt das nicht ausdrücklich.
- Wir setzen durchgehend die Werktagssätze an. Für Bestattungen an Samstagen erhebt Paragraf 3 in den Buchstaben b, d, f und h höhere Sätze, bei der Erdbestattung 579 statt 527 Euro und bei der Urnenbeisetzung 123 statt 112 Euro.
- Bei der Urnen-Baumwahlgrabstätte rechnen wir die Baumpflegegebühr von 570 Euro vollständig auf die eine Grabstelle. Paragraf 2 Ziffer 5 erhebt sie unabhängig von der Anzahl der Grabstellen, und Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofssatzung vergibt diese Grabart mindestens zweistellig. Wer zwei Stellen erwirbt, zahlt daher 3.810 Euro und damit 1.905 Euro je Stelle, nicht 2.190 Euro. Wir setzen den höheren Wert an, weil die Satzung keinen Anteil je Stelle nennt.
- Die Urnenwahlgrabstätte und die Kreisbaumwahlgrabstätte werden je Grabstelle abgerechnet, und eine Grabstelle nimmt nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung zwei Urnen auf. Ein Preis für eine einzelne Urne steht nicht im Tarif; die Beisetzungsgebühr von 112 Euro fällt dagegen je Beisetzung an.
- Paragraf 2 Ziffer 6 nennt in den Buchstaben b und d zweimal die Rückgabe einer Wahlgrabstätte je Stelle und Jahr als Unterhaltungsgebühr, einmal mit 160 und einmal mit 88 Euro. Nach dem Aufbau der Ziffer, in der die Buchstaben paarweise Grundgebühr und Unterhaltungsgebühr je Grabart nennen, dürfte Buchstabe d die Reihengrabstätte meinen. Wir übernehmen beide Zeilen im Wortlaut und rechnen keine davon einer Grabart zu.
- Die Gebühren für die Erlaubnis zur Errichtung von Grabmalen, Grabplatten, Grabkissensteinen und Grabeinfassungen sowie für die Zweitausfertigung einer Urkunde stehen nach den Paragrafen 5 und 6 nicht in dieser Satzung, sondern in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geldern. Wir haben sie nicht erfasst.
- Eine Abräumgebühr nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Bei vorzeitiger Rückgabe erhebt Paragraf 14 b Absatz 1 der Friedhofssatzung für die restliche Ruhezeit eine jährliche Pflegepauschale, die in Paragraf 2 Ziffer 6 der Gebührensatzung steht.
- Die Stadt Geldern hat ihren Internetauftritt umgestellt und veröffentlicht dort keine eigene Seite und keine Durchwahl der Friedhofsverwaltung mehr. Wir nennen deshalb die Anschrift des Rathauses, die allgemeine Rufnummer und die allgemeinen Geschäftszeiten.
Friedhöfe in Geldern und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in GeldernLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geldern, Ortsrecht 6/02 vom 19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Geldern, Ortsrecht 6/01, mit Ruhefristen, Nutzungszeiten und Pflegeregeln vom 19.12.2025, Stand 18.12.2025
- Friedhofsgebührensatzung als Anlage zur Ratsvorlage 428/2025 im Ratsinformationssystem der Stadt Geldern, zum Abgleich mit der amtlichen Fassung Beschlussfassung des Rates vom 18.12.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.