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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Geldern · Nordrhein-Westfalen · AGS 05154012

Friedhofsgebühren in Geldern, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geldern, Ortsrecht 6/02, vom 19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Geldern und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Geldern, städtische Friedhofsverwaltung.

0,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Grabfläche für Tot- und Fehlgeburten, Sammelbestattung, mit Beisetzung

4.067,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Rasen-Wahlgrabstätte, je Grabstelle, mit Beisetzung

13
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Leichen und Aschen, Regelfall

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Geldern kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Geldern führt 13 Grabarten. Die günstigste ist Grabfläche für Tot- und Fehlgeburten, Sammelbestattung mit 0,00 €, die teuerste Rasen-Wahlgrabstätte, je Grabstelle mit 4.067,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geldern, Ortsrecht 6/02, vom 19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Geldern

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Rasen-ReihengrabstättePflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung. Paragraf 16 a Absatz 1 der Friedhofssatzung bestimmt, dass Gestaltung und Pflege durch die Stadt Geldern erfolgen und eine Mitwirkung der Nutzungsberechtigten nicht besteht; Absatz 2 erhebt die Pflegekosten für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr. Die Grabstätte nimmt nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung Verstorbene unter und über fünf Jahren auf.2.950,00 €527,00 €3.477,00 €25 J.Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe a und Paragraf 3 Buchstabe c
ReihengrabstätteIndividuell gepflegt nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Geldern.1.350,00 €527,00 €1.877,00 €25 J.Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe b und Paragraf 3 Buchstabe c
Familiengrabstätte, je GrabstelleIndividuell gepflegte Erdwahlgrabstätte nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung. Wird während der Laufzeit weiter beigesetzt, verlangt Paragraf 2 Ziffer 4 der Gebührensatzung für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit ein Dreißigstel des Gebührensatzes.1.650,00 €527,00 €2.177,00 €30 J.Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe a und Paragraf 3 Buchstabe e
Rasen-Wahlgrabstätte, je GrabstellePflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung und Paragraf 16 a Absatz 1, wonach die Stadt Geldern Gestaltung und Pflege übernimmt. Das teuerste Grab der Satzung und das einzige pflegefreie Erdwahlgrab.3.540,00 €527,00 €4.067,00 €30 J.Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe b und Paragraf 3 Buchstabe e
KinderwahlgrabstätteDie Nutzungsgebühr beträgt nach dem Tarif ausdrücklich 0,00 Euro; die Beisetzung kostet 158 Euro. Nutzungszeit 15 Jahre nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 5 der Friedhofssatzung, individuell gepflegt. Paragraf 2 Ziffer 4 der Gebührensatzung nimmt die Kinderwahlgrabstätte von der Nachgebühr aus, der Wiedererwerb nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung bleibt möglich.0,00 €158,00 €158,00 €15 J.Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe f und Paragraf 3 Buchstabe a
Grabfläche für Tot- und Fehlgeburten, SammelbestattungDie Grabfläche auf dem Friedhof in Geldern und die Sammelbestattung sind ausdrücklich gebührenfrei. Nutzungszeit 15 Jahre nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 6 der Friedhofssatzung. Einzelbestattungen dieser Kinder sind gegen Zahlung der jeweiligen Gebührensätze in den übrigen Grabarten zugelassen.0,00 €0,00 €0,00 €15 J.Paragraf 1 Ziffer 2 der Gebührensatzung und Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung

7 Grabarten für die Urne in Geldern

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
BaumreihengrabstättePflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 4 Buchstabe c und Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dort ausdrücklich als pflegefreie Baumgrabstätte bezeichnet; die Pflege trägt nach Paragraf 16 a Absatz 1 die Stadt Geldern. Die Asche wird in einem biologisch abbaubaren Behältnis im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Eine Baumpflegegebühr fällt hier nicht an, Paragraf 2 Ziffer 5 nennt nur die Urnen-Baumwahlgrabstätte.1.075,00 €112,00 €1.187,00 €25 J.Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe c und Paragraf 3 Buchstabe g
Anonyme Rasen-UrnengrabstättePflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 4 Buchstabe a der Friedhofssatzung und Paragraf 16 a Absatz 1, wonach die Stadt Geldern Gestaltung und Pflege übernimmt. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Reihe nach, eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist ausgeschlossen.1.400,00 €112,00 €1.512,00 €25 J.Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe d und Paragraf 3 Buchstabe g
UrnenrasenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Geldern und zugleich das günstigste pflegefreie Grab. Pflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 4 Buchstabe d der Friedhofssatzung und Paragraf 16 a Absatz 1, wonach die Stadt Geldern Gestaltung und Pflege übernimmt.625,00 €112,00 €737,00 €25 J.Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe e und Paragraf 3 Buchstabe g
UrnengemeinschaftsgrabstättePflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 4 Buchstabe b der Friedhofssatzung und Paragraf 16 a Absatz 1. Blumen dürfen nach Paragraf 16 a Absatz 3 nur an einem zentralen Ablageplatz niedergelegt werden.1.475,00 €112,00 €1.587,00 €25 J.Paragraf 2 Ziffer 1 Buchstabe f und Paragraf 3 Buchstabe g
Urnenwahlgrabstätte, je Grabstelle für zwei UrnenIndividuell gepflegt nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Eine Grabstelle dient nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 4 immer der Beisetzung zweier Urnen; die Beisetzungsgebühr von 112 Euro fällt je Urne an.1.530,00 €112,00 €1.642,00 €30 J.Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe c und Paragraf 3 Buchstabe g
Urnen-Baumwahlgrabstätte, je Grabstelle, mit BaumpflegegebührPflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 3 Buchstabe b und Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung; die Pflege trägt nach Paragraf 16 a Absatz 1 die Stadt Geldern. Der Betrag setzt sich aus 1.620 Euro je Grabstelle und der Baumpflegegebühr von 570 Euro zusammen, die Buchstabe d ausdrücklich hinzurechnet. Die Baumpflegegebühr fällt nach Paragraf 2 Ziffer 5 unabhängig von der Anzahl der Grabstellen an, und Baumwahlgrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofssatzung mindestens zweistellig vergeben; eine zweistellige Grabstätte kostet daher 3.810 Euro, also 1.905 Euro je Stelle.2.190,00 €112,00 €2.302,00 €30 J.Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe d, Paragraf 2 Ziffer 5 und Paragraf 3 Buchstabe g
Kreisbaumwahlgrabstätte, je Grabstelle für zwei UrnenPflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 3 Buchstabe c der Friedhofssatzung und Paragraf 16 a Absatz 1. Eine Grabstelle nimmt nach Paragraf 16 Absatz 1 zwei Urnen auf. Anders als bei der Urnen-Baumwahlgrabstätte verweist Buchstabe e nicht auf die Baumpflegegebühr der Ziffer 5, wir rechnen sie deshalb nicht hinzu.3.270,00 €112,00 €3.382,00 €30 J.Paragraf 2 Ziffer 2 Buchstabe e und Paragraf 3 Buchstabe g

25 weitere Gebühren in der Satzung von Geldern

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Kinderbeerdigung bis zu 5 Jahren158,00 €Paragraf 3 Buchstabe a
Kinderbeerdigung bis zu 5 Jahren, samstags174,00 €Paragraf 3 Buchstabe b
Reihengrabstätte527,00 €Paragraf 3 Buchstabe c
Reihengrabstätte, samstags579,00 €Paragraf 3 Buchstabe d
Grabstelle in einer Familiengrabstätte527,00 €Paragraf 3 Buchstabe e
Grabstelle in einer Familiengrabstätte, samstags579,00 €Paragraf 3 Buchstabe f
Urnenbeisetzung112,00 €Paragraf 3 Buchstabe g
Urnenbeisetzung, samstags123,00 €Paragraf 3 Buchstabe h
Baumpflegegebühr für eine 30-jährige Nutzungszeit an der Urnen-Baumwahlgrabstätte, unabhängig von der Anzahl der Grabstellen570,00 €Paragraf 2 Ziffer 5
Verlängerung des Nutzungsrechts an der Urnen-Baumwahlgrabstätte, Baumpflegeanteil je Jahrein Dreißigstel von 570,00 Euro je JahrParagraf 2 Ziffer 5
Nachgebühr bei Beisetzung während der Laufzeit des Nutzungsrechts in einer Wahlgrabstätte, je angefangenes Jahr der notwendigen Verlängerungszeitein Dreißigstel des jeweiligen GebührensatzesParagraf 2 Ziffer 4
Vorzeitige Rückgabe einer Wahlgrabstätte je Stelle, einmalige Grundgebühr101,00 €Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe a
Vorzeitige Rückgabe einer Wahlgrabstätte je Stelle und Jahr, Unterhaltungsgebühr160,00 €Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe b
Vorzeitige Rückgabe einer Reihengrabstätte je Stelle, einmalige Gebühr70,00 €Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe c
Vorzeitige Rückgabe einer Wahlgrabstätte je Stelle und Jahr, zweite Unterhaltungsgebühr des Tarifs88,00 €Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe d
Vorzeitige Rückgabe einer Urnenwahlgrabstätte je zwei Stellen, einmalige Gebühr71,00 €Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe e
Vorzeitige Rückgabe einer Urnenwahlgrabstätte je zwei Stellen und Jahr, Unterhaltungsgebühr50,00 €Paragraf 2 Ziffer 6 Buchstabe f
Ausgraben eines Kindes bis zu 5 Jahren136,00 €Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe a
Ausgraben von Verstorbenen über 5 Jahre445,00 €Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe b
Ausgraben einer Urne77,00 €Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe c
Zuschlag beim Ausgraben erdbestatteter Verstorbener, die noch nicht länger als 8 Jahre beigesetzt sind50 Prozent auf die AusgrabungsgebührParagraf 4 Ziffer 4 Buchstabe a
Zuschlag beim Ausgraben erdbestatteter Verstorbener, die an einer ansteckenden Krankheit gestorben sind und besondere Schutzmaßnahmen erfordern100 Prozent auf die AusgrabungsgebührParagraf 4 Ziffer 4 Buchstabe b
Benutzung einer Aufbahrungszelle einschließlich Kühlung, je Tag47,00 €Paragraf 7 Buchstabe a
Benutzung der Aussegnungshallen Geldern, Hartefeld und Kapellen oder der Aussegnungsräume in Walbeck und Lüllingen186,00 €Paragraf 7 Buchstabe b
Benutzung einer Kühlzelle in Geldern, je Tag100,00 €Paragraf 7 Buchstabe c
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geldern, Ortsrecht 6/02, vom 19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Was ein Grab in Geldern über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.977,00 €

Rasen-Reihengrabstätte in Geldern, über 25 Jahre, das sind 399,08 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Ziffer 1 Buchstabe a und Paragraf 3 Buchstabe c2.950,00 €
BestattungParagraf 3 Buchstabe a527,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde3.477,00 €

Pflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung. Paragraf 16 a Absatz 1 der Friedhofssatzung bestimmt, dass Gestaltung und Pflege durch die Stadt Geldern erfolgen und eine Mitwirkung der Nutzungsberechtigten nicht besteht; Absatz 2 erhebt die Pflegekosten für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr. Die Grabstätte nimmt nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung Verstorbene unter und über fünf Jahren auf.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geldern, Ortsrecht 6/02, vom 19.12.2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

13 Fragen, die die Satzung von Geldern offenlässt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für die von der Stadt Geldern verwalteten Friedhöfe in den Ortschaften Geldern, Hartefeld, Kapellen, Lüllingen und Walbeck. Für kirchliche Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen.
  • Ob eine jüngere Fassung besteht, haben wir im Bekanntmachungsverzeichnis der Stadt unter www.geldern.de/rathaus-aktuelles/bekanntmachungen und in den dort verlinkten Gelderner Amtsblättern der Ausgaben 3 bis 7 des Jahrgangs 2026 geprüft. Keines davon nennt das Wort Friedhof. Die amtliche Ortsrechtsfassung stimmt Wort für Wort mit der Anlage zur Ratsvorlage 428/2025 überein und trägt zusätzlich die Bestätigung nach Paragraf 2 Absatz 3 der Bekanntmachungsverordnung NRW. Die Amtsblätter 1 und 2 des Jahrgangs 2026 waren auf der Bekanntmachungsseite nicht mehr verlinkt.
  • Die vier Grabarten im gärtnerbetreuten Grabfeld Memoriam Garten nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung führen wir nicht. Paragraf 16 b Absatz 2 nennt sie zwar pflegefrei, Absatz 1 koppelt die Vergabe aber an einen Dauergrabpflegevertrag mit einem Kooperationspartner der Stadt, dessen Preis nicht in der Satzung steht. Paragraf 2 Ziffer 3 der Gebührensatzung erhebt für sie lediglich die entsprechenden Gebühren der Ziffern 1 und 2, ohne zu sagen, welche Position welcher Memoriam-Grabart entspricht. Ein Gesamtpreis lässt sich daraus nicht bilden.
  • Parkgrabstätten nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung führen wir nicht als eigene Grabart. Nach Paragraf 14 Absatz 12 bestehen sie nur noch im vorhandenen Bestand auf dem Friedhof Geldern und werden nicht mehr neu angelegt; für die Gebühr gelten die Bestimmungen der Wahlgrabstätten entsprechend.
  • Ehrengrabstätten nach Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 7 der Friedhofssatzung führen wir nicht. Ihre Zuerkennung, Anlage und Unterhaltung obliegt nach Paragraf 18 der Stadt Geldern; erwerben kann man sie nicht, und der Gebührentarif nennt sie nicht.
  • Paragraf 3 der Gebührensatzung kennt für Erdbestattungen nur die Sätze für eine Reihengrabstätte und für eine Grabstelle in einer Familiengrabstätte. Für die Rasen-Wahlgrabstätte setzen wir den Satz für die Familiengrabstätte an, weil das die einzige Position für ein Erdwahlgrab ist. Die Satzung sagt das nicht ausdrücklich.
  • Wir setzen durchgehend die Werktagssätze an. Für Bestattungen an Samstagen erhebt Paragraf 3 in den Buchstaben b, d, f und h höhere Sätze, bei der Erdbestattung 579 statt 527 Euro und bei der Urnenbeisetzung 123 statt 112 Euro.
  • Bei der Urnen-Baumwahlgrabstätte rechnen wir die Baumpflegegebühr von 570 Euro vollständig auf die eine Grabstelle. Paragraf 2 Ziffer 5 erhebt sie unabhängig von der Anzahl der Grabstellen, und Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofssatzung vergibt diese Grabart mindestens zweistellig. Wer zwei Stellen erwirbt, zahlt daher 3.810 Euro und damit 1.905 Euro je Stelle, nicht 2.190 Euro. Wir setzen den höheren Wert an, weil die Satzung keinen Anteil je Stelle nennt.
  • Die Urnenwahlgrabstätte und die Kreisbaumwahlgrabstätte werden je Grabstelle abgerechnet, und eine Grabstelle nimmt nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung zwei Urnen auf. Ein Preis für eine einzelne Urne steht nicht im Tarif; die Beisetzungsgebühr von 112 Euro fällt dagegen je Beisetzung an.
  • Paragraf 2 Ziffer 6 nennt in den Buchstaben b und d zweimal die Rückgabe einer Wahlgrabstätte je Stelle und Jahr als Unterhaltungsgebühr, einmal mit 160 und einmal mit 88 Euro. Nach dem Aufbau der Ziffer, in der die Buchstaben paarweise Grundgebühr und Unterhaltungsgebühr je Grabart nennen, dürfte Buchstabe d die Reihengrabstätte meinen. Wir übernehmen beide Zeilen im Wortlaut und rechnen keine davon einer Grabart zu.
  • Die Gebühren für die Erlaubnis zur Errichtung von Grabmalen, Grabplatten, Grabkissensteinen und Grabeinfassungen sowie für die Zweitausfertigung einer Urkunde stehen nach den Paragrafen 5 und 6 nicht in dieser Satzung, sondern in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geldern. Wir haben sie nicht erfasst.
  • Eine Abräumgebühr nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Bei vorzeitiger Rückgabe erhebt Paragraf 14 b Absatz 1 der Friedhofssatzung für die restliche Ruhezeit eine jährliche Pflegepauschale, die in Paragraf 2 Ziffer 6 der Gebührensatzung steht.
  • Die Stadt Geldern hat ihren Internetauftritt umgestellt und veröffentlicht dort keine eigene Seite und keine Durchwahl der Friedhofsverwaltung mehr. Wir nennen deshalb die Anschrift des Rathauses, die allgemeine Rufnummer und die allgemeinen Geschäftszeiten.

Friedhöfe in Geldern und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.