Wesel, Nordrhein-Westfalen, AGS 05170048
Friedhofsgebühren in Wesel, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Belegung der Kommunalfriedhöfe der Stadt Wesel, Friedhofsgebührensatzung, vom 19.12.2001, in der Fassung der elften Änderungssatzung vom 17.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Wesel und nicht für einzelne. Träger ist Hansestadt Wesel am Rhein, ASG Wesel als Betrieb für kommunale Dienstleistungen.
- 896,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.547,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Alle Bestattungen und Beisetzungen bis zur Wiederbelegung des Grabes
Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Grabkammer im Franziskus Kolumbarium, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Wesel kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Wesel
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Wesel. Der Betrag enthält die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 550 Euro. Nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung beträgt die Nutzungszeit 25 Jahre und kann nicht verlängert werden. Die Grabpflege obliegt nach Paragraf 26 Absatz 1 dem Nutzungsberechtigten. | 1.352,00 € | 540,00 € | 1.892,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 2, Abschnitt C Nummer 2 und Abschnitt G |
| Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. LebensjahrDer Tarif rechnet Tot- und Fehlgeborene dieser Grabart zu. Der Betrag enthält die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 550 Euro. | 716,00 € | 180,00 € | 896,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 3, Abschnitt C Nummer 3 und Abschnitt G |
| Reihengrab für anonyme Bestattung im GemeinschaftsfeldNach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung werden diese Gräber von der Friedhofsverwaltung mit einer einfachen Rasenpflege gepflegt; die Kosten sind zusammen mit der Bestattungsgebühr zu entrichten. Der Betrag enthält deshalb neben der Friedhofsunterhaltungsgebühr auch die Rasenpflege von 925 Euro für 25 Jahre. Das Markieren einzelner Grabstätten und das Aufstellen von Grabdenkmälern sind nicht gestattet. | 2.277,00 € | 540,00 € | 2.817,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 2, Abschnitt C Nummer 2, Abschnitt G und Abschnitt H Nummer 6 a |
| Reihengrab mit Namensplatte und Rasenpflege im GemeinschaftsfeldNach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung kennzeichnet die Friedhofsverwaltung diese Gräber mit einer beschrifteten Liegeplatte; die Kosten für die Liegeplatte und die einfache Rasenpflege sind mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes zu tragen. Der Betrag enthält deshalb 220 Euro für die Namensplatte und 925 Euro für die Rasenpflege sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühr. Sonstige Grabdenkmäler und Grabschmuck sind nicht gestattet. | 2.497,00 € | 540,00 € | 3.037,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 2, Abschnitt C Nummer 2, Abschnitt G sowie Abschnitt H Nummern 3 und 6 a |
| Wahlgrab für Erdbestattungen, je GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 25 Jahre und kann um mindestens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt E Nummer 1 je Jahr 57 Euro. Der Betrag enthält die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 550 Euro. | 1.975,00 € | 690,00 € | 2.665,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 1, Abschnitt C Nummer 1 und Abschnitt G |
7 Grabarten für die Urne in Wesel
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenwahlgrabDas günstigste Urnengrab mit eigener Grabstelle in Wesel. Urnengräber gibt es nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur als Wahlgräber. In eine Grabstelle passen bis zu vier Aschenbehälter. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt E Nummer 2 je Jahr 57 Euro. Der Betrag enthält die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 550 Euro. | 1.975,00 € | 172,00 € | 2.147,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 4, Abschnitt C Nummer 4 und Abschnitt G |
| Urnenwahlgrab für anonyme Beisetzung im GemeinschaftsfeldNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung gilt hier Paragraf 14 Absatz 4: Die Friedhofsverwaltung pflegt die Gräber mit einer einfachen Rasenpflege, die Kosten sind zusammen mit der Bestattungsgebühr zu entrichten. Der Betrag enthält deshalb 462,50 Euro Rasenpflege für 25 Jahre und die Friedhofsunterhaltungsgebühr. | 2.437,50 € | 172,00 € | 2.609,50 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 4, Abschnitt C Nummer 4, Abschnitt G und Abschnitt H Nummer 6 b |
| Urnenwahlgrab mit Namensplatte und Rasenpflege im GemeinschaftsfeldNach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung gilt hier Paragraf 14 Absatz 6 sinngemäß: Die Friedhofsverwaltung kennzeichnet das Grab mit einer beschrifteten Liegeplatte, die Kosten für Liegeplatte und Rasenpflege trägt der Nutzungsberechtigte mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes. Der Betrag enthält deshalb 220 Euro für die Namensplatte, 462,50 Euro Rasenpflege und die Friedhofsunterhaltungsgebühr. | 2.657,50 € | 172,00 € | 2.829,50 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 4, Abschnitt C Nummer 4, Abschnitt G sowie Abschnitt H Nummern 3 und 6 b |
| Grabkammer in einem UrnenkolumbariumNach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung die Herrichtung und Unterhaltung im Sinne des Paragrafen 26; Kerzen und Blumenschmuck dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen aufgestellt werden. In eine Grabkammer passen bis zu zwei Aschenbehälter. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt E Nummer 4 je Jahr 97 Euro. | 2.975,00 € | 172,00 € | 3.147,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 5, Abschnitt C Nummer 4 und Abschnitt G |
| Grabkammer im Franziskus KolumbariumDas Kolumbarium in der Franziskuskirche folgt nach Paragraf 17 Absätze 7 bis 11 der Friedhofssatzung eigenen Regeln: Die Kammerverschlussplatte gestaltet nicht der Nutzungsberechtigte, sondern die Friedhofsverwaltung beschriftet sie einheitlich, Blumenschmuck ist nicht zulässig. Die Pflegeübernahme nach Paragraf 17 Absatz 5 gilt auch hier. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt E Nummer 5 je Jahr 113 Euro. | 3.375,00 € | 172,00 € | 3.547,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 7, Abschnitt C Nummer 4 und Abschnitt G |
| Urnengrab als BaumbestattungNur auf dem Friedhof Am Langen Reck. Nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird die einzelne Grabstätte nicht sichtbar gekennzeichnet, nur der Baum trägt eine Markierung. Nach Absatz 4 findet eine Grabpflege im Sinne des Paragrafen 26 Absätze 1 bis 6, 8 und 9 nicht statt, das Aufstellen von Grabdenkmälern, Grabschmuck und Kerzen ist nicht gestattet. Die Fläche außerhalb der Grabstellen unterhält nach Paragraf 26 Absatz 7 ausschließlich die Friedhofsverwaltung. In eine Baumgrabstätte passen bis zu zwei Aschenbehälter. | 2.200,00 € | 172,00 € | 2.372,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt A Nummer 6, Abschnitt C Nummer 4 und Abschnitt G |
| Beisetzung auf einem AschenstreufeldDas günstigste Grab für Erwachsene in Wesel. Die Gebühr von 676 Euro je Urne umfasst nach Abschnitt D des Tarifs die Verstreuung sowie die Bereitstellung und die Unterhaltung der Anlage. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr, die nach Abschnitt G auch für eine Verstreuung anfällt. Nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist; Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig. Der Verstorbene muss die Verstreuung schriftlich bestimmt haben. | 550,00 € | 676,00 € | 1.226,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Abschnitt D und Abschnitt G |
33 weitere Gebühren in der Satzung von Wesel
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung in einem Wahlgrab, einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes | 690,00 € | Paragraf 4 Abschnitt C Nummer 1 |
| Bestattung in einem Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 540,00 € | Paragraf 4 Abschnitt C Nummer 2 |
| Bestattung in einem Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, einschließlich Tot- und Fehlgeborener | 180,00 € | Paragraf 4 Abschnitt C Nummer 3 |
| Beisetzung in einem Urnengrab, einem Urnenkolumbarium oder einer Baumgrabstätte | 172,00 € | Paragraf 4 Abschnitt C Nummer 4 |
| Beisetzung auf einem Aschenstreufeld je Urne, einschließlich Verstreuung, Bereitstellung und Unterhaltung der Anlage | 676,00 € | Paragraf 4 Abschnitt D |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr, einmalig je Bestattung oder Verstreuung, für die Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsinfrastruktur | 550,00 € | Paragraf 4 Abschnitt G |
| Leichenzelle, erster bis fünfter Tag einschließlich | 220,00 € | Paragraf 4 Abschnitt B Nummer 1 a |
| Leichenzelle, jeder weitere angefangene Tag | 49,00 € | Paragraf 4 Abschnitt B Nummer 1 b |
| Kühlzelle, erster bis fünfter Tag einschließlich | 320,00 € | Paragraf 4 Abschnitt B Nummer 2 a |
| Kühlzelle, jeder weitere angefangene Tag | 90,00 € | Paragraf 4 Abschnitt B Nummer 2 b |
| Benutzung der Aussegnungshalle | 175,00 € | Paragraf 4 Abschnitt B Nummer 3 |
| Benutzung der Friedhofskapelle am Franziskus Kolumbarium | 175,00 € | Paragraf 4 Abschnitt B Nummer 4 |
| Benutzung des Obduktionsraumes | 320,00 € | Paragraf 4 Abschnitt B Nummer 5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab oder Urnengrab, je Verlängerungsjahr | 57,00 € | Paragraf 4 Abschnitt E Nummern 1 und 2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Baumgrabstätte, je Verlängerungsjahr | 66,00 € | Paragraf 4 Abschnitt E Nummer 3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabkammer im Urnenkolumbarium, je Verlängerungsjahr | 97,00 € | Paragraf 4 Abschnitt E Nummer 4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabkammer im Franziskus Kolumbarium, je Verlängerungsjahr | 113,00 € | Paragraf 4 Abschnitt E Nummer 5 |
| Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung auf demselben Friedhof, Wahlgrab oder Reihengrab ab vollendetem 5. Lebensjahr | 2.310,00 € | Paragraf 4 Abschnitt F Buchstabe a Nummer 1 |
| Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung auf demselben Friedhof, Urnengrab | 252,00 € | Paragraf 4 Abschnitt F Buchstabe a Nummer 3 |
| Umbettung auf demselben Friedhof, Wahlgrab oder Reihengrab ab vollendetem 5. Lebensjahr | 2.940,00 € | Paragraf 4 Abschnitt F Buchstabe b Nummer 1 |
| Umbettung auf demselben Friedhof, Urnengrab | 472,00 € | Paragraf 4 Abschnitt F Buchstabe b Nummer 3 |
| Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales, einschließlich Sicherheitskontrollen | 116,00 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 1 |
| Genehmigung zur Aufstellung einer Grabplatte | 44,00 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 2 |
| Bereitstellung einer Namensplatte einschließlich Auflegen, graviert mit Vor- und Zuname sowie Geburts- und Todesjahr | 220,00 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 3 |
| Kammerverschlussplatte für eine Grabstätte in einem Urnenkolumbarium | 220,00 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 4 |
| Kammerverschlussplatte Franziskus Kolumbarium | 220,00 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 5 |
| Erstbeschriftung der Kammerverschlussplatte im Franziskus Kolumbarium mit Ornament | 400,00 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 5 |
| Erstbeschriftung der Kammerverschlussplatte im Franziskus Kolumbarium ohne Ornament | 315,00 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 5 |
| Zweitbeschriftung der Kammerverschlussplatte im Franziskus Kolumbarium | 262,00 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 5 |
| Grabpflege und Rasenpflege für 25 Jahre, Wahlgrab oder Reihengrab ab vollendetem 5. Lebensjahr | 925,00 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 6 a |
| Grabpflege und Rasenpflege für 25 Jahre, Kinderreihengrab oder Urnengrab | 462,50 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 6 b |
| Bescheinigung zur Vorlage beim Krematorium | 20,00 € | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 7 |
| Außergewöhnliche und unvorhersehbare Arbeiten | nach der Gebührensatzung der Stadt Wesel über die Abrechnung von Leistungen der Grünflächen- und Straßenunterhaltung des ASG | Paragraf 4 Abschnitt H Nummer 8 |
Was ein Grab in Wesel über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.392,00 €
Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr in Wesel, über 25 Jahre, das sind 335,68 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Abschnitt A Nummer 2, Abschnitt C Nummer 2 und Abschnitt G | 1.352,00 € |
| BestattungParagraf 4 Abschnitt C Nummer 1 | 540,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.892,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Wesel. Der Betrag enthält die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 550 Euro. Nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung beträgt die Nutzungszeit 25 Jahre und kann nicht verlängert werden. Die Grabpflege obliegt nach Paragraf 26 Absatz 1 dem Nutzungsberechtigten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Belegung der Kommunalfriedhöfe der Stadt Wesel, Friedhofsgebührensatzung, vom 19.12.2001, in der Fassung der elften Änderungssatzung vom 17.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Wesel offenlässt
- Die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 550 Euro nach Abschnitt G des Gebührentarifs ist in jeder hier ausgewiesenen Nutzungsgebühr enthalten. Sie wird einmalig je Bestattung oder Verstreuung erhoben, gilt für alle Grabarten gleichermaßen und dient der Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsinfrastruktur.
- Für die Gräber im Gemeinschaftsfeld nennt der Tarif keine eigene Erwerbsgebühr. Wir setzen für das anonyme Reihengrab und das Reihengrab mit Namensplatte den Betrag der Nummer A 2 an, für die entsprechenden Urnengräber den der Nummer A 4, weil die Friedhofssatzung sie in Paragraf 14 Absatz 2 und Paragraf 16 Absatz 2 als Unterfälle dieser Grabarten führt und der Tarif keine anderen Zeilen hat.
- Die Rasenpflege von 925 beziehungsweise 462,50 Euro und die Namensplatte von 220 Euro stehen im Tarif unter den sonstigen Leistungen, sind bei den Gräbern im Gemeinschaftsfeld aber nach Paragraf 14 Absätze 4 und 6 der Friedhofssatzung zwingend mit der Bestattungsgebühr oder mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes zu zahlen. Wir rechnen sie deshalb dort in die Nutzungsgebühr ein. Bei allen anderen Grabarten ist die Grabpflege nach Abschnitt H Nummer 6 eine freiwillig buchbare Leistung und bleibt außen vor.
- Die Kammerverschlussplatten der Abschnitte H Nummern 4 und 5 rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Beim gewöhnlichen Urnenkolumbarium kann der Nutzungsberechtigte die Platte nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung individuell gestalten lassen, muss es aber nicht. Beim Franziskus Kolumbarium beschriftet die Friedhofsverwaltung die Platte nach Paragraf 17 Absatz 8 einheitlich mit Name, Vorname, Geburts- und Sterbedatum; die Erstbeschriftung kostet 315 Euro ohne und 400 Euro mit Ornament, die Platte selbst 220 Euro. Ob diese Beträge bei jeder Beisetzung anfallen, sagt der Tarif nicht ausdrücklich; wer im Franziskus Kolumbarium beisetzen lässt, sollte mit ihnen rechnen.
- Für das Franziskus Kolumbarium nennt Abschnitt C des Tarifs keine eigene Bestattungsgebühr. Nummer C 4 nennt Urnengrab, Urnenkolumbarium und Baumbestattung. Da Paragraf 17 der Friedhofssatzung das Franziskus Kolumbarium als Urnenkolumbarium führt und nur einzelne Abweichungen regelt, setzen wir die 172 Euro der Nummer C 4 an.
- Der Tarif kennt keine anonymen Kindergräber und keine gesonderte Zeile für die Rasenpflege eines anonym bestatteten Kindes. Nach Abschnitt H Nummer 6 b wäre für ein Kinderreihengrab die Rasenpflege von 462,50 Euro anzusetzen. Wir führen nur die Erwachsenenvariante der Gemeinschaftsfelder.
- Das Baumgrab führen wir als pflegefrei, obwohl die Satzung der Stadt keine Pflege zuweist. Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung schließt eine sichtbare Kennzeichnung der einzelnen Grabstätte aus und Absatz 4 bestimmt, dass eine Grabpflege im Sinne des Paragrafen 26 Absätze 1 bis 6, 8 und 9 nicht stattfindet. Es gibt dort also weder eine erkennbare Einzelgrabstelle noch eine Pflegepflicht der Angehörigen. Die Fläche selbst unterhält nach Paragraf 26 Absatz 7 ausschließlich die Friedhofsverwaltung.
- Für das Aschenstreufeld weisen wir die 676 Euro der Nummer D als Beisetzungsgebühr aus, weil der Tarif sie unter der Überschrift Beisetzung führt, und nur die Friedhofsunterhaltungsgebühr als Nutzungsgebühr. Ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle entsteht dort nicht; als Nutzungsdauer setzen wir die Ruhezeit von 25 Jahren an, damit die Grabart mit den übrigen vergleichbar bleibt.
- Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen nennt in Paragraf 11 eine einheitliche Ruhezeit von 25 Jahren, auch für Kinder und für Aschen. Eine nach Alter oder Bestattungsart gestaffelte Ruhefrist gibt es in Wesel nicht.
- Die Ortsrechtsseite der Stadt liefert zwei ältere Fassungen derselben Satzung unter benachbarten Adressen aus, die beide mit einer Zugriffssperre antworten. Wir haben die Fassung genommen, deren Seite den Stand vom 17.12.2025 nennt und darunter die vollständige Tabelle aller elf Änderungssatzungen führt, deren letzte am 01.01.2026 in Kraft trat.
Friedhöfe in Wesel und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Belegung der Kommunalfriedhöfe der Stadt Wesel, Friedhofsgebührensatzung vom 19.12.2001, in der Fassung der elften Änderungssatzung vom 17.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Satzung der Stadt Wesel über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 11.12.2019, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 13.03.2024, in Kraft getreten am 31.03.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.