Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05113000
Alle 62 Friedhöfe in Essen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- +49 201 88-67601
- Stadt Essen, Grün und Gruga, Zentrale Friedhofsverwaltung
- 2.020,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.315,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 62
- Friedhöfe mit Namen
45138 Essen
Reihengrab für Erwachsene vom 4. Lebensjahr
Anonymes Urnenreihengrab
9 weitere Flächen ohne Namen
Die 62 Friedhöfe in Essen nehmen zusammen 287,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Südwestfriedhof ist der größte mit 38,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,2 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,6 km entfernt, der entlegenste 13,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 62 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 58 von 62 haben eine erfasste Parkanlage. 6 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 29 der 62 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, jüdische und muslimische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Essen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Essen, Grün und Gruga, Zentrale Friedhofsverwaltung
Am Parkfriedhof 3345138 Essen
+49 201 88-67601
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 und 14 bis 15 Uhr
Die 62 Friedhöfe in Essen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| SüdwestfriedhofDenkmal | 38,4 ha | 4,5 km | 3 Anlagen, nächste 280 m | Südwestfriedhof, 360 mBus 145 | keine Angabe |
| Terrassenfriedhof | 24,9 ha | 4,7 km | 2 Anlagen, nächste 240 m | Terrassenfriedhof, 420 mBus 186 | keine Angabe |
| ParkfriedhofDenkmal | 20,6 ha | 2,7 km | keine erfasst | Dinnendahlstraße, 540 mBus 119, Bus NE5, Bus NE14 | keine Angabe |
| Friedhof am Hallo | 19,7 ha | 3,4 km | 5 Anlagen, nächste 290 m | Hallo Friedhof, 370 mBus 183 | keine Angabe |
| Nordfriedhof | 15,1 ha | 4,7 km | 2 Anlagen, nächste 250 m | Nordfriedhof, 230 mBus 162, Bus 172 | keine Angabe |
| Bergfriedhof | 14 ha | 8,1 km | 9 Anlagen, nächste 110 m | Hespertal, 480 mBus 180 | keine Angabe |
| Friedhof am Hellweg / Krematorium | 13,7 ha | 5,7 km | 5 Anlagen, nächste 150 m | Märkische Straße, 320 mBus 170, Bus 174, Bus 363, Bus NE5 | keine Angabe |
| Nordfriedhof | 9,1 ha | 4,9 km | 11 Anlagen, nächste 170 m | Nordfriedhof, 270 mBus 162, Bus 172 | keine Angabe |
| Ostfriedhof | 8,4 ha | 1,6 km | 62 Anlagen, nächste 190 m | Dammannstraße, 240 mBus 154, Bus 155, Bus NE7 | keine Angabe |
| Friedhof Bredeney | 7,7 ha | 5,9 km | 2 Anlagen, nächste 240 m | Bredeney Friedhof, 340 mBus 142, Bus 169, Bus 194, Bus NE13 | keine Angabe |
| Friedhof Kray | 6,9 ha | 5 km | 5 Anlagen, nächste 260 m | Rodenseelbrücke, 180 mBus 170, Bus NE3 | keine Angabe |
| Friedhof am Schildberg | 6,5 ha | 7,5 km | 2 Anlagen, nächste 180 m | Wertstraße, 360 mTram 103, Bus 185 | keine Angabe |
| Friedhof Überruhr | 6,4 ha | 7,1 km | keine erfasst | Holthuser Tal, 390 mBus 177, Bus NE6 | keine Angabe |
| Friedhof Kettwig | 5,6 ha | 10,5 km | keine erfasst | Kattenturm, 430 mBus 180 | keine Angabe |
| Friedhof Heisingen II | 5,5 ha | 7,1 km | 10 Anlagen, nächste 160 m | Memelstraße, 240 mBus 153 | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof an der Gnadenkirche | 5,5 ha | 7,3 km | 2 Anlagen, nächste 380 m | Wertstraße, 630 mTram 103, Bus 185 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Karnap | 5,2 ha | 7 km | keine erfasst | Lucasstraße, 260 mBus 396 | keine Angabe |
| Friedhof Dellwig | 3,8 ha | 6 km | 3 Anlagen, nächste 120 m | Haus-Horl-Straße, 270 mBus 166, Bus 186, Bus NE16 | christlich, katholisch |
| Friedhof an der Hülsmannstraße | 3,8 ha | 5,1 km | 64 Anlagen, nächste 100 m | Philippusstift, 120 mTram 101, Tram 103, Bus 170, Bus 186 | christlich, katholisch |
| Friedhof an der Dachstraße | 3,8 ha | 4,7 km | 49 Anlagen, nächste 140 m | Preisstraße, 270 mBus 160 | christlich, katholisch |
| Friedhof Werden II | 3,3 ha | 6,9 km | 11 Anlagen, nächste 80 m | Heskämpchen, 100 mBus 182, Bus 192 | keine Angabe |
| ev. Friedhof Freisenbruch | 3,2 ha | 5,5 km | 18 Anlagen, nächste 100 m | Freisenbruchstraße, 130 mBus 164, Bus 170, Bus 174, Bus 184 | christlich |
| Katholischer Friedhof Pflanzstraße | 3 ha | 7,4 km | 3 Anlagen, nächste 280 m | Dümptener Straße, 310 mBus 143 | christlich, katholisch |
| Neuer Laurentiusfriedhof | 3 ha | 3,8 km | 7 Anlagen, nächste 140 m | Deimelsberg, 260 mBus 194 | christlich, katholisch |
| Mattäus evangelischer Friedhof | 3 ha | 4,7 km | 39 Anlagen, nächste 140 m | Kettelerstraße, 230 mBus 140 | christlich, evangelisch |
| Südfriedhof | 2,9 ha | 4,1 km | 13 Anlagen, nächste 140 m | Südfriedhof, 150 mBus Bürgerbus HM | keine Angabe |
| Friedhof Schonnebeck | 2,6 ha | 4,2 km | 3 Anlagen, nächste 120 m | Portendieckstraße, 390 mBus 154, Bus 155, Bus 170, Bus NE15 | keine Angabe |
| Friedhof Rellinghausen | 2,6 ha | 3,9 km | 9 Anlagen, nächste 150 m | Stiftplatz, 190 mBus 142, Bus 144, Bus 194 | keine Angabe |
| St. Joseph | 2,6 ha | 5 km | 11 Anlagen, nächste 160 m | Meerkamp, 180 mBus 170, Bus 173, Bus NE15 | christlich |
| Siepenfriedhof | 2,5 ha | 2,6 km | 4 Anlagen, nächste 160 m | Parkfriedhof, 400 mBus 113, Bus 119, Bus NE5, Bus NE14 | keine Angabe |
| Friedhof Heisingen I | 2,2 ha | 7 km | 19 Anlagen, nächste 110 m | Heisingen Kirche, 130 mBus 145, Bus 153, Bus NE7 | keine Angabe |
| Friedhof an der Helenenstraße | 2,2 ha | 2,3 km | 38 Anlagen, nächste 100 m | Helenenstraße Schleife, 220 mTram 101, Tram 106 | christlich |
| Friedhof Frillendorf | 2,1 ha | 2,4 km | 16 Anlagen, nächste 120 m | Achthausen, 110 mBus 160, Bus 161 | keine Angabe |
| Ev. Friedhof Katernberg | 2 ha | 4,7 km | 11 Anlagen, nächste 110 m | Katernberger Markt, 140 mTram 107, Bus 170, Bus 173, Bus 183 | christlich |
| Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Kettwig | 2 ha | 11,5 km | 20 Anlagen, nächste 90 m | Strängerstraße, 100 mBus Bürgerbus Ic | keine Angabe |
| Friedhof St. Joseph | 1,8 ha | 6,7 km | 13 Anlagen, nächste 160 m | Von-Ossietzky-Ring, 130 mBus 164, Bus 184, Bus NE5 | christlich, römisch-katholisch |
| Rosenhügel | 1,8 ha | 3 km | 2 Anlagen, nächste 320 m | Bergmühle, 190 mBus 106, Bus NE12, Bus NE14 | christlich, katholisch |
| Katholischer Friedhof | 1,5 ha | 8,2 km | 14 Anlagen, nächste 80 m | Burgaltendorf Kirche, 170 mBus 166, Bus NE4, Bus SB15 | keine Angabe |
| Laurentiusfriedhof | 1,5 ha | 4,1 km | 13 Anlagen, nächste 100 m | Joseph-Boismard-Weg, 100 mBus 194 | christlich, katholisch |
| Friedhof St. Nikolaus | 1,5 ha | 2,3 km | 144 Anlagen, nächste 110 m | Krankenhaus Stoppenberg, 130 mTram 107, Bus NE2 | keine Angabe |
| Friedhof Schönebeck | 1,5 ha | 5,2 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Schönebecker Straße, 140 mBus 186 | christlich, katholisch |
| Jüdischer Friedhof | 1,4 ha | 2,6 km | 9 Anlagen, nächste 140 m | Dinnendahlstraße, 360 mBus 119, Bus NE5, Bus NE14 | jüdisch, orthodox |
| Katholischer Friedhof St. Antonius | 1,3 ha | 6 km | 5 Anlagen, nächste 60 m | Märkische Straße, 110 mBus 170, Bus 174, Bus 363, Bus NE5 | christlich |
| Gemeindefriedhof | 1,2 ha | 6,1 km | 5 Anlagen, nächste 160 m | Steinbachgrund, 140 mBus 130 | christlich, evangelisch |
| Kath. Friedhof an der Rühlestraße | 1,2 ha | 2,4 km | 48 Anlagen, nächste 130 m | Gemarkenplatz, 280 mBus NE9, U-Bahn U17 | christlich, römisch-katholisch |
| Evangelischer Friedhof | 1 ha | 6,2 km | 8 Anlagen, nächste 100 m | Klapperstraße, 160 mBus 166, Bus NE4, Bus SB15 | christlich |
| Margareten-Friedhof | 9.920 m² | 2,4 km | 79 Anlagen, nächste 60 m | Alfred-Krupp-Schule, 70 mTram 101, Tram 106, Tram 109, Bus 145 | keine Angabe |
| Friedhof Burgaltendorf | 8.290 m² | 7,9 km | 10 Anlagen, nächste 70 m | Worringstraße, 200 mBus 166, Bus NE4, Bus SB15 | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof Höseler Weg | 8.000 m² | 13,2 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Am Strang, 590 mBus 774 | christlich, römisch-katholisch |
| Steele-Horst, evangelischer Friedhof | 7.760 m² | 6,5 km | 11 Anlagen, nächste 120 m | Breloher Steig, 210 mBus 164, Bus 184 | christlich |
| Friedhof Byfang | 7.650 m² | 8,2 km | 2 Anlagen, nächste 320 m | Byfang, 250 mBus 141 | christlich |
| Jüdischer FriedhofDenkmal | 7.450 m² | 1,8 km | 28 Anlagen, nächste 70 m | Thurmfeld, 320 mBus 166, Bus NE16 | jüdisch |
| Ruhestätte der Familie KruppDenkmal | 7.350 m² | 6 km | 1 Anlagen, nächste 320 m | Asey, 380 mBus 142, Bus NE13 | keine Angabe |
| Gemeindefriedhof St. Markus Essen-Bredeney | 6.420 m² | 5,1 km | 6 Anlagen, nächste 200 m | Frankenstraße, 110 mTram 107, Tram 108, Bus 194, Bus NE8 | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof an der Corneliusstraße | 5.650 m² | 11,3 km | 10 Anlagen, nächste 70 m | Wellmuth, 250 mBus 142, Bus 151, Bus T5 | christlich |
| ehem. jüdischer FriedhofDenkmal | 2.530 m² | 8,6 km | 13 Anlagen, nächste 180 m | Hohensteinweg, 160 mBus 190 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof | 1.240 m² | 2,2 km | 10 Anlagen, nächste 220 m | Huttropstraße, 360 mBus 154, Bus 155, Bus 160, Bus 161 | jüdisch |
| Jüdischer FriedhofDenkmal | 1.160 m² | 3,7 km | 6 Anlagen, nächste 120 m | Stadtgarten, 270 mBus 119, Bus NE5, Bus NE14 | jüdisch |
| Yezidisches Grabfeld | 970 m² | 2,9 km | 13 Anlagen, nächste 150 m | Dinnendahlstraße, 280 mBus 119, Bus NE5, Bus NE14 | muslimisch |
| Friedhof der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Laurentius | 810 m² | 11,5 km | 15 Anlagen, nächste 120 m | Akademiestraße, 40 mBus 134, Bus 142, Bus 151, Bus 180 | keine Angabe |
| Schwesternfriedhof | 630 m² | 6 km | 3 Anlagen, nächste 250 m | Schulbus, 260 m | keine Angabe |
| Familie Oefte | 110 m² | 11 km | 2 Anlagen, nächste 280 m | Sportanlage Kettwig, 680 mBus 180 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Essen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Willich | 39,2 km | 1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband | 1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche |
| Solingen | 32,2 km | 1.681,00 €Sargreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Waldfriedhof Hermann-Löns-Weg | 757,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Ratingen | 17,8 km | 1.702,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich Grabeinfassung | 958,00 €Urnen-Reihengrab, 0,80 mal 0,80 Meter |
| Hagen | 33,6 km | 1.790,00 €Einzelgrabstätte Sargbestattung | 1.375,00 €Einzelgrabstätte Urnen- oder Aschenbestattung |
| Bottrop | 9,3 km | 1.791,40 €Anonymes Reihengrab für Sargbeisetzung | 1.170,28 €Ausstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld, je Asche |
| Haltern am See | 35,3 km | 1.825,00 €Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 646,00 €Urnengrabstelle |
| Wesel | 37,9 km | 1.892,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 1.226,00 €Beisetzung auf einem Aschenstreufeld |
| Oberhausen | 11,5 km | 1.914,00 €Reihengrab Sarg | 905,00 €Reihengrab Urne |
| Am meisten zu sparen | bis 39,2 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Essen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen mit dem Gebührenverzeichnis in Paragraf 4, vom 5. Februar 2024, beschlossen vom Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 31.01.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Essen vom 9. Februar 2024 als Neufassung, in Kraft mit Wirkung vom 01.03.2024; sie hat nach Paragraf 5 die bisherige Satzung abgelöst und gilt am 05.09.2026 unverändert.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Erwachsene vom 4. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Essen, 2.020 Euro für Nutzung und Grabbereitung zusammen. Reihengräber sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung Einzelgräber für jeweils eine Bestattung in geschlossenen Grabfeldern, die der Reihe nach belegt werden, und das Nutzungsrecht wird nur für die Dauer der Ruhefrist erworben; deshalb steht für dieses Grab auch kein Verlängerungssatz im Tarif. Umgerechnet kostet es 56 Euro je Jahr, und genau dieser Jahressatz taucht beim Reihengrab auf einem islamischen Grabfeld wieder auf. Die erste Herrichtung, hier das Abfahren der überschüssigen Erde, führt nach Paragraf 15 Absatz 2 die Friedhofsverwaltung durch; der Grabhügel bleibt nach Paragraf 14 Absatz 11 mindestens sechs Monate liegen. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.400,00 € | 620,00 € | 2.020,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Reihengrab für Erwachsene vom 4. Lebensjahr, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 15 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Reihengrab für KinderHier stehen zwei Satzungen gegeneinander, und das ist bei diesem Grab am deutlichsten. Der Gebührentarif vom 05.02.2024 nennt in derselben Zeile wie den Betrag eine Ruhezeit von 20 Jahren; Paragraf 12 Absatz 1 der neueren Friedhofssatzung vom 27.07.2025 setzt für verstorbene Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr aber nur noch 12 Jahre. Erfasst ist die Angabe des Tarifs, weil sie in derselben Zeile steht wie der Betrag und weil sich der Betrag ohne sie nicht einordnen lässt. Die Altersgrenze passt in beiden Satzungen zusammen: Der Tarif berechnet das Erwachsenengrab ab dem 4. Lebensjahr, und der Anhang zu den Paragrafen 31 und 32 der Friedhofssatzung führt Reihengräber für Kinder bis 3 Jahre. Paragraf 15 Absatz 3 schreibt für sie einen Grabhügel von 0,90 mal 0,55 Metern vor. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 220,00 € | 275,00 € | 495,00 € | 20 | Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Reihengrab für Kinder, mit der dort genannten Ruhezeit von 20 Jahren, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 12 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Reihengrab für Muslime auf einem islamischen GrabfeldDer höhere Betrag ist kein Aufschlag für ein besonderes Grabfeld, sondern nur die längere Ruhezeit, und das lässt sich nachrechnen: Das gewöhnliche Reihengrab kostet 1.400 Euro für 25 Jahre, also 56 Euro je Jahr, dieses 2.240 Euro für 40 Jahre, also ebenfalls genau 56 Euro je Jahr. Die Grabbereitung ist mit 620 Euro dieselbe wie beim gewöhnlichen Reihengrab. Die lange Ruhezeit entspricht dem islamischen Gebot der ewigen Grabruhe, das die Stadt hier soweit wie möglich abbildet. Die Friedhofssatzung vom 27.07.2025 nennt islamische Grabfelder allerdings nicht mehr, und ihr Paragraf 12 kennt keine Ruhezeit von 40 Jahren; die 40 Jahre stehen nur noch im Gebührentarif. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.240,00 € | 620,00 € | 2.860,00 € | 40 | Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Reihengrab für Muslime und islamische Grabfelder, mit der dort genannten Ruhezeit von 40 Jahren, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 |
| Reihengrab für muslimische Kinder auf einem islamischen GrabfeldMit 375 Euro für 30 Jahre kostet dieses Grab 12,50 Euro im Jahr; das Kinderreihengrab auf einem gewöhnlichen Grabfeld kostet 220 Euro für 20 Jahre, also 11 Euro im Jahr. Anders als bei den Erwachsenengräbern geht die Probe hier also nicht glatt auf, der Jahressatz liegt um anderthalb Euro höher. Die Grabbereitung ist mit 275 Euro dieselbe wie beim gewöhnlichen Kinderreihengrab. Auch diese Zeile hat in der Friedhofssatzung vom 27.07.2025 keine Entsprechung mehr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 375,00 € | 275,00 € | 650,00 € | 30 | Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Reihengrab für muslimische Kinder und islamische Grabfelder, mit der dort genannten Ruhezeit von 30 Jahren, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 |
| Wiesenreihengrab mit städtischer PflegeDas einzige pflegefreie Erdgrab, das eine einzelne Person in Essen frei wählen kann. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt Wiesengräber im Wortlaut pflegefreie Grabstätten und sagt weiter, für sie würden besondere Felder angelegt und diese ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Dasselbe steht ein zweites Mal in Paragraf 15 Absatz 5. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Blumenschmuck, Vasen, Pflanzschalen und Grablichter dürfen nur auf den dafür angelegten Plätzen liegen; was dennoch auf der Grabstelle abgelegt wird, räumt die Verwaltung entschädigungslos ab. Nach Paragraf 18 Absatz 2 ist es ein Einzelgrab für genau eine Erdbeisetzung. Die städtische Pflege kostet gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab 750 Euro Aufschlag auf 25 Jahre, also 30 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Wer ein gewöhnliches Wahlgrab allein zu Pflegezwecken verlängert, zahlt nach dem Tarif 60 Euro je Jahr und Grabstelle, also das Doppelte. Als Grabmal ist nach dem Anhang zur Friedhofssatzung nur ein liegendes von 40 mal 60 Zentimetern zulässig, bündig mit dem Rasen und ohne erhabene Schrift. | 2.150,00 € | 620,00 € | 2.770,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Wiesenreihengrab mit städtischer Pflege, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 1 und 2 und Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Wahlgrab für eine ErdbestattungDer Unterschied zum Reihengrab ist die Wahlmöglichkeit und die Verlängerbarkeit: Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung kann die Lage beim Erwerb ausgesucht werden, und nach Absatz 4 kann das Nutzungsrecht jederzeit verlängert werden. In einem Erdbestattungswahlgrab können nach Absatz 2 zusätzlich zu einer Erdbestattung bis zu vier Urnen beigesetzt werden; jede weitere Beisetzung kostet 765 Euro für einen Sarg und 215 Euro für eine Urne. Auch die Grabbereitung ist mit 720 Euro um 100 Euro teurer als beim Reihengrab, weil der Tarif hier den Abtransport der Kränze und der Erde einschliesst statt des Grabhügels. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 82,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 2.050 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Eine Reservierung für fünf Jahre kostet nach Paragraf 16 Absatz 3 zusätzlich 220 Euro und wird bei vorzeitiger Belegung nicht angerechnet. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.050,00 € | 720,00 € | 2.770,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Wahlgräber, Abschnitt Verlängerung Sarggrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 16 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Waldgrab für eine ErdbestattungMit 3.720 Euro die teuerste Erdbestattung in Essen, um 950 Euro teurer als das gewöhnliche Wahlgrab. Dass es ein Wahlgrab ist, verrät der Tarif selbst: Nur Wahlgräber haben einen Verlängerungssatz, und dieser steht im Abschnitt Verlängerung Sarggrabstätten. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 120,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 3.000 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Dieses Grab ist nicht als pflegefrei geführt, und der Grund ist eine Lücke im Ortsrecht: Die Friedhofssatzung vom 27.07.2025 kennt weder Waldgräber noch Urnenwaldgräber. Das Wort Wald kommt in ihr nur in Paragraf 20 vor, und zwar für naturnahe Urnenbaumgräber in dicht bewaldeten Bereichen, die im Gebührentarif eine eigene, andere Zeile mit 2.625 Euro haben. Damit gibt es keine Vorschrift, die für dieses Grab die Pflege der Stadt zuweist, und Paragraf 37 Absatz 4 belässt sie bei der nutzungsberechtigten Person. | 3.000,00 € | 720,00 € | 3.720,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Waldgräber, Abschnitt Verlängerung Sarggrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 |
| Partnerwiesengrab mit städtischer Pflege, zwei StellenEin Erdbestattungsdoppelgrab auf der Wiese, in dem nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung je Grabstelle nur eine Erdbestattung zulässig ist. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt Wiesengräber im Wortlaut pflegefreie Grabstätten und sagt weiter, für sie würden besondere Felder angelegt und diese ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Dasselbe steht ein zweites Mal in Paragraf 15 Absatz 5. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Blumenschmuck, Vasen, Pflanzschalen und Grablichter dürfen nur auf den dafür angelegten Plätzen liegen; was dennoch auf der Grabstelle abgelegt wird, räumt die Verwaltung entschädigungslos ab. Der Betrag gilt für beide Stellen; je Stelle sind das 2.300 Euro und damit 150 Euro mehr als beim einzelnen Wiesenreihengrab. Die Verlängerung ist hier besonders geregelt: Nach Paragraf 18 Absatz 3 letzter Satz ist sie bis zum Ende der Ruhezeit nur in Verbindung mit der zweiten Beisetzung möglich, also nicht frei wie beim Wahlgrab. Der Tarif nennt dafür 184 Euro je Jahr für beide Stellen, und 184 mal 25 ergibt genau die 4.600 Euro der Erwerbsgebühr. Die Grabbereitung ist hier mit 620 Euro angesetzt, dem Satz für Reihengräber, weil Paragraf 18 Absatz 1 die Wiesengräber ausdrücklich zu Reihengräbern erklärt. | 4.600,00 € | 620,00 € | 5.220,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Partnerwiesengräber mit städtischer Pflege, Abschnitt Verlängerung Sarggrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 1 und 3 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| UrnenreihengrabDas gewöhnliche Urnengrab, 1.365 Euro für Nutzung und Grabbereitung zusammen. Auffällig ist, wie klein die Grabbereitung in Essen bei Urnen ausfällt: 215 Euro gegenüber 620 Euro beim Erdreihengrab. Der Preisunterschied zwischen einer Erd- und einer Urnenbestattung entsteht in Essen also zu zwei Dritteln beim Grab und zu einem Drittel bei der Beisetzung. Wie jedes Reihengrab wird es nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.150,00 € | 215,00 € | 1.365,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenreihengrab, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 15 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Anonymes UrnenreihengrabMit 1.315 Euro das günstigste frei wählbare Grab in Essen, und zugleich das günstigste pflegefreie. Der Beleg für die Pflege steht in Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung: Für anonyme Urnenreihengräber werden besondere Felder angelegt, und diese werden ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Dazu kommt, dass es keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle gibt, die zu pflegen wäre. Es kostet nur 50 Euro weniger als das gewöhnliche Urnenreihengrab; wer in Essen anonym bestattet wird, spart also fast nichts, sondern kauft vor allem die Pflegefreiheit. | 1.100,00 € | 215,00 € | 1.315,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenreihengrab anonym, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Urnenwiesengrab mit städtischer PflegeDas pflegefreie Urnengrab mit Namen, im Unterschied zum anonymen. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt Wiesengräber im Wortlaut pflegefreie Grabstätten und sagt weiter, für sie würden besondere Felder angelegt und diese ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Dasselbe steht ein zweites Mal in Paragraf 15 Absatz 5. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Blumenschmuck, Vasen, Pflanzschalen und Grablichter dürfen nur auf den dafür angelegten Plätzen liegen; was dennoch auf der Grabstelle abgelegt wird, räumt die Verwaltung entschädigungslos ab. Nach Paragraf 18 Absatz 2 ist es ein Einzelgrab für genau eine Urne. Es kostet 325 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenreihengrab, also 13 Euro im Jahr für die Pflege, und 375 Euro mehr als das anonyme. Als Grabmal ist nach dem Anhang zur Friedhofssatzung nur eine liegende Platte von 40 mal 60 Zentimetern zulässig, bündig mit dem Rasen. | 1.475,00 € | 215,00 € | 1.690,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenwiesengrab mit städtischer Pflege, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Urnenthemengrab mit gärtnerischer Pflege und SteleDer Name enthält das Wort gärtnerisch, und das ist sonst das Erkennungszeichen für ein Grab, dessen Pflege über einen Vertrag mit einer Gärtnerei läuft und dessen Preis deshalb gar nicht in der Satzung steht. Hier ist es umgekehrt, und Paragraf 21 der Friedhofssatzung sagt das im Wortlaut: Urnenthemengräber sind Gemeinschaftsgräber, die von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch angelegt und für die Dauer der Ruhezeit gepflegt werden. Die Stadt selbst pflegt also, und deshalb ist dieses Grab pflegefrei. Die Namen der Bestatteten bringt die Verwaltung auf einem Gemeinschaftsgrabmal oder auf Kissensteinen an; Grabschmuck darf nur auf den bereitgestellten Plätzen liegen, und die Angehörigen dürfen die von der Stadt erstellte Gestaltung nicht verändern. Mit 2.715 Euro ist es das teuerste pflegefreie Urnengrab der Stadt. | 2.500,00 € | 215,00 € | 2.715,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenthemengräber mit gärtnerischer Pflege und Stele, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 21 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| UrnenwahlgrabIn jedem Urnenwahlgrab können nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden, und jede weitere Beisetzung kostet 215 Euro. Wer das ausnutzt, zahlt die Grabnutzung einmal und die Grabbereitung viermal. Es kostet nur 150 Euro mehr als das Urnenreihengrab und ist dafür verlängerbar und in der Lage frei wählbar. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 52,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 1.300 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.300,00 € | 215,00 € | 1.515,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Urnenwiesendoppelgrab mit städtischer PflegeFür zwei Urnen nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung, gedacht für ein Paar. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt Wiesengräber im Wortlaut pflegefreie Grabstätten und sagt weiter, für sie würden besondere Felder angelegt und diese ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Dasselbe steht ein zweites Mal in Paragraf 15 Absatz 5. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Blumenschmuck, Vasen, Pflanzschalen und Grablichter dürfen nur auf den dafür angelegten Plätzen liegen; was dennoch auf der Grabstelle abgelegt wird, räumt die Verwaltung entschädigungslos ab. Der Aufschlag gegenüber dem einfachen Urnenwiesengrab beträgt 175 Euro für die zweite Urne, und die zweite Beisetzung kostet erneut 215 Euro. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 66,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 1.650 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Damit ist es je Urne das günstigste pflegefreie Urnengrab der Stadt. | 1.650,00 € | 215,00 € | 1.865,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenwiesendoppelgrab mit städtischer Pflege, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 1 und 3 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| UrnenwaldgrabNicht zu verwechseln mit dem naturnahen Urnenbaumgrab in Waldbereichen, das im selben Tarif eine eigene Zeile mit 2.625 Euro hat. Der Tarif führt beide nebeneinander und macht keinen Unterschied deutlich. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 66,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 1.650 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Dieses Grab ist nicht als pflegefrei geführt, und der Grund ist eine Lücke im Ortsrecht: Die Friedhofssatzung vom 27.07.2025 kennt weder Waldgräber noch Urnenwaldgräber. Das Wort Wald kommt in ihr nur in Paragraf 20 vor, und zwar für naturnahe Urnenbaumgräber in dicht bewaldeten Bereichen, die im Gebührentarif eine eigene, andere Zeile mit 2.625 Euro haben. Damit gibt es keine Vorschrift, die für dieses Grab die Pflege der Stadt zuweist, und Paragraf 37 Absatz 4 belässt sie bei der nutzungsberechtigten Person. | 1.650,00 € | 215,00 € | 1.865,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenwaldgrab, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 |
| Urnensondergrab in einem ehemaligen ErdgrabEine Essener Besonderheit mit einem sehr praktischen Grund. Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung erklärt sie: Urnensondergräber sind ehemalige Erdbestattungswahlgräber, bei denen wegen der Bodenbeschaffenheit eine weitere Erdbestattung nicht möglich ist. Die Stadt gibt diese Flächen also weiter, statt sie stillzulegen, und verlangt dafür 50 Euro weniger als für ein gewöhnliches Urnenwahlgrab. Beigesetzt werden können bis zu vier Urnen, und die Fläche ist die eines alten Erdgrabes, also grösser als die eines gewöhnlichen Urnengrabes. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 50,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 1.250 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.250,00 € | 215,00 € | 1.465,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnensondergrab und ehemalige Erdgräber, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Urnenbaumgrab auf einer WiesenflächePflegefrei ist dieses Grab über einen Verweis, und der ist der erste Satz des Paragrafen 20 der Friedhofssatzung: Urnenbaumgräber sind Wiesengräber. Damit gilt für sie Paragraf 18 Absatz 1, der Wiesengräber im Wortlaut pflegefreie Grabstätten nennt und ihre Unterhaltung ausschliesslich der Friedhofsverwaltung zuweist. Beigesetzt werden können bis zu vier Urnen. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 95,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 2.375 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Es kostet 900 Euro mehr als das einfache Urnenwiesengrab, nimmt dafür aber vier statt einer Urne auf und ist verlängerbar. | 2.375,00 € | 215,00 € | 2.590,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenbaumgrab auf Wiesenflächen, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 20 und Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Naturnahes Urnenbaumgrab in einem WaldbereichDas teuerste Urnengrab der Stadt ausser dem Kolumbarium. Paragraf 20 der Friedhofssatzung regelt es ausdrücklich: Es wird in dicht bewaldeten Bereichen angelegt, nimmt bis zu vier Urnen auf, und auf die Grabstätte wird durch die Kennzeichnung des Baumes mit einem Nummernstein hingewiesen. Das Ablegen von Grabschmuck und die Verwendung von Grablichtern sind nicht zulässig, und es sind biologisch abbaubare Urnen zu verwenden. Pflegefrei ist es, weil derselbe Paragraf im ersten Satz Urnenbaumgräber zu Wiesengräbern erklärt und damit Paragraf 18 Absatz 1 gilt. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 105,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 2.625 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. | 2.625,00 € | 215,00 € | 2.840,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenbaumgrab naturnah in Waldbereichen, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 20 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Urnenwahlgrab für Mensch und HaustierUnter allen bisher erfassten Gemeinden führt nur Essen eine gemeinsame Grabstätte für Menschen und Haustiere, und Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung regelt sie genau: In besonders ausgewiesenen Bereichen können zwei Urnen mit menschlicher Totenasche und die Asche von bis zu vier Haus- oder Heimtieren beigesetzt werden, letztere in der Form einer Grabbeigabe. Die Grabbeigabe setzt voraus, dass zeitgleich die Asche eines Menschen beigesetzt wird; ein dem Tod des Tierhalters vorausgehendes Begräbnis des Tieres ist ausgeschlossen, nachträglich ist es möglich. Jede Tierasche kostet 180 Euro nach der Zeile Beisetzung einer Grabbeigabe. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 64,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 1.600 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.600,00 € | 215,00 € | 1.815,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Mensch und Tierbestattung, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Kolumbarium, Aussen- oder Innenkammer für zwei UrnenDie einzige Grabart in Essen, bei der die Grabbereitung nicht 215 Euro kostet, sondern 95: Der Abschnitt Grabbereitung hat für Kolumbarien eine eigene Zeile, und in einer oberirdischen Kammer ist kein Grab auszuheben. Nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird die Verschlussplatte einmalig bereitgestellt, Beschriftung und Symbole sind vertieft auszuführen, und das Anbringen von Gegenständen wie Porzellanbildern oder Väschen ist nicht zulässig; ihre Genehmigung kostet nach dem Tarif 90 Euro je Kammer. Das Ende ist ebenfalls geregelt: Erlischt das Nutzungsrecht, setzt die Friedhofsverwaltung die Urnen nach Absatz 3 innerhalb desselben Friedhofs anonym bei. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 108,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 2.700 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.700,00 € | 95,00 € | 2.795,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Kolumbarium Aussen- und Innenkammer für 2 Urnen, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung, Zeile Kolumbarien des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 23 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
| Kolumbarium, Aussen- oder Innenkammer für vier UrnenDie grössere Kammer, 500 Euro teurer als die für zwei Urnen, also 250 Euro je zusätzlicher Urne. Auch hier kostet die Grabbereitung 95 Euro je Beisetzung nach der eigenen Zeile für Kolumbarien. Mit 3.295 Euro für die erste Beisetzung ist es das teuerste Urnengrab der Stadt, je Urne gerechnet mit 823 Euro aber das günstigste. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 128,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 3.200 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 3.200,00 € | 95,00 € | 3.295,00 € | 25 | Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Kolumbarium Aussen- und Innenkammer für 4 Urnen, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung, Zeile Kolumbarien des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 23 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025 |
Häufige Fragen zu Essen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Essen?
- In Essen sind 62 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 9 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 287,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Essen?
- Südwestfriedhof ist mit 38,4 ha der größte Friedhof in Essen. Er liegt 4,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Essen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Essen gelten 25 Jahre für Erd- und Urnenbestattungen auf allen Friedhöfen nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 27.07.2025, dazu 12 Jahre für verstorbene Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 27.07.2025, dazu 30 Jahre für Erdbestattungen auf dem Friedhof Heisingen II, dem Terrassenfriedhof ab Grabfeld 101, dem Nordfriedhof ab Grabfeld 103, dem Friedhof Karnap ab Grabfeld 35 und dem Friedhof am Hallo ab Grabfeld 45 nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 27.07.2025, dazu 20 Jahre für Reihengrab für Kinder nach dem Gebührentarif, abweichend von der Friedhofssatzung nach Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Spalte Ruhezeiten, nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 vom 05.02.2024, dazu 40 Jahre für Reihengrab auf einem islamischen Grabfeld nach dem Gebührentarif nach Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Spalte Ruhezeiten, nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 vom 05.02.2024, dazu 30 Jahre für Reihengrab für muslimische Kinder auf einem islamischen Grabfeld nach dem Gebührentarif nach Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Spalte Ruhezeiten, nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 vom 05.02.2024.
- Was kostet ein Grab in Essen?
- Ein Grab in Essen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnenreihengrab mit 1.315,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen mit dem Gebührenverzeichnis in Paragraf 4, vom 5. Februar 2024, beschlossen vom Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 31.01.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Essen vom 9. Februar 2024 als Neufassung, in Kraft mit Wirkung vom 01.03.2024; sie hat nach Paragraf 5 die bisherige Satzung abgelöst und gilt am 05.09.2026 unverändert.
- Wer ist für die Friedhöfe in Essen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Essen ist Stadt Essen, Grün und Gruga, Zentrale Friedhofsverwaltung zuständig, Am Parkfriedhof 33, 45138 Essen, Telefon +49 201 88-67601. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Essen, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen mit dem Gebührenverzeichnis in Paragraf 4 vom 5. Februar 2024, beschlossen vom Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 31.01.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Essen vom 9. Februar 2024 als Neufassung, in Kraft mit Wirkung vom 01.03.2024; sie hat nach Paragraf 5 die bisherige Satzung abgelöst und gilt am 05.09.2026 unverändert
- Friedhofssatzung 7.03 der Stadt Essen vom 27. Juli 2025, beschlossen durch Dringlichkeitsentscheidung vom 23.07.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Essen Nr. 33/2025 vom 1. August 2025 als Neufassung, in Kraft am Tage nach der Bekanntmachung; sie hat nach Paragraf 43 die Friedhofssatzung vom 5. Februar 2024 ausser Kraft gesetzt und regelt Ruhezeiten, Grabarten und Pflege
- Ortsrecht der Stadt Essen, alphabetische Reihenfolge Stand 05.09.2026; die Liste führt zum Friedhofswesen genau drei Einträge, die Friedhofssatzung, die Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Betriebsordnung für die Feuerbestattungsanlagen, und verweist für die Gebühren auf die Datei SR704neu.pdf
- Amtsblatt der Stadt Essen, Ausgabenverzeichnis der Jahrgänge 2025 und 2026 am 05.09.2026 durchgesehen: alle 55 Ausgaben des Jahres 2025 und alle 35 Ausgaben des Jahres 2026 bis zum 4. September einzeln geöffnet. Zum Friedhofswesen erscheinen nur die Friedhofssatzung vom 27. Juli 2025 in Ausgabe 33/2025, die Aufforderung zur Pflege der Grabstellen in Ausgabe 29/2026 und Entziehungen von Nutzungsrechten. Eine neue Gebührensatzung ist in keiner der 90 Ausgaben bekannt gemacht worden
- Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Essen Nr. 51/2025, Eintrag Nr. 240/2025, Entziehung der Nutzungsrechte ausgegeben am 21.11.2025; stützt den Entzug auf Paragraf 38 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 27.07.2025 und belegt damit deren Geltung, und nennt die 23 städtischen Friedhöfe namentlich
- Serviceportal der Stadt Essen, Einrichtung Friedhöfe bei Grün und Gruga Stand 05.09.2026, nennt Anschrift, Rufnummer, E-Mail-Adresse und die Servicezeiten
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.