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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05113000

Alle 62 Friedhöfe in Essen

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

+49 201 88-67601
Stadt Essen, Grün und Gruga, Zentrale Friedhofsverwaltung

45138 Essen

2.020,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Erwachsene vom 4. Lebensjahr

1.315,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonymes Urnenreihengrab

62
Friedhöfe mit Namen

9 weitere Flächen ohne Namen

Die 62 Friedhöfe in Essen nehmen zusammen 287,5 ha ein

Kurz beantwortet

Essen hat 62 benannte Friedhöfe mit zusammen 287,5 ha. Der größte ist Südwestfriedhof mit 38,4 ha, am nächsten am Ortskern liegt Ostfriedhof mit 1,6 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Essen abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Südwestfriedhof ist der größte mit 38,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,2 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,6 km entfernt, der entlegenste 13,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 62 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 58 von 62 haben eine erfasste Parkanlage. 6 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 29 der 62 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, jüdische und muslimische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Essen rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Essen, Grün und Gruga, Zentrale Friedhofsverwaltung

Am Parkfriedhof 33
45138 Essen
+49 201 88-67601
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 und 14 bis 15 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Essen im Netz

Die 62 Friedhöfe in Essen, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
SüdwestfriedhofDenkmal38,4 ha4,5 km3 Anlagen, nächste 280 mSüdwestfriedhof, 360 mBus 145keine Angabe
Terrassenfriedhof24,9 ha4,7 km2 Anlagen, nächste 240 mTerrassenfriedhof, 420 mBus 186keine Angabe
ParkfriedhofDenkmal20,6 ha2,7 kmkeine erfasstDinnendahlstraße, 540 mBus 119, Bus NE5, Bus NE14keine Angabe
Friedhof am Hallo19,7 ha3,4 km5 Anlagen, nächste 290 mHallo Friedhof, 370 mBus 183keine Angabe
Nordfriedhof15,1 ha4,7 km2 Anlagen, nächste 250 mNordfriedhof, 230 mBus 162, Bus 172keine Angabe
Bergfriedhof14 ha8,1 km9 Anlagen, nächste 110 mHespertal, 480 mBus 180keine Angabe
Friedhof am Hellweg / Krematorium13,7 ha5,7 km5 Anlagen, nächste 150 mMärkische Straße, 320 mBus 170, Bus 174, Bus 363, Bus NE5keine Angabe
Nordfriedhof9,1 ha4,9 km11 Anlagen, nächste 170 mNordfriedhof, 270 mBus 162, Bus 172keine Angabe
Ostfriedhof8,4 ha1,6 km62 Anlagen, nächste 190 mDammannstraße, 240 mBus 154, Bus 155, Bus NE7keine Angabe
Friedhof Bredeney7,7 ha5,9 km2 Anlagen, nächste 240 mBredeney Friedhof, 340 mBus 142, Bus 169, Bus 194, Bus NE13keine Angabe
Friedhof Kray6,9 ha5 km5 Anlagen, nächste 260 mRodenseelbrücke, 180 mBus 170, Bus NE3keine Angabe
Friedhof am Schildberg6,5 ha7,5 km2 Anlagen, nächste 180 mWertstraße, 360 mTram 103, Bus 185keine Angabe
Friedhof Überruhr6,4 ha7,1 kmkeine erfasstHolthuser Tal, 390 mBus 177, Bus NE6keine Angabe
Friedhof Kettwig5,6 ha10,5 kmkeine erfasstKattenturm, 430 mBus 180keine Angabe
Friedhof Heisingen II5,5 ha7,1 km10 Anlagen, nächste 160 mMemelstraße, 240 mBus 153keine Angabe
Evangelischer Friedhof an der Gnadenkirche5,5 ha7,3 km2 Anlagen, nächste 380 mWertstraße, 630 mTram 103, Bus 185christlich, evangelisch
Friedhof Karnap5,2 ha7 kmkeine erfasstLucasstraße, 260 mBus 396keine Angabe
Friedhof Dellwig3,8 ha6 km3 Anlagen, nächste 120 mHaus-Horl-Straße, 270 mBus 166, Bus 186, Bus NE16christlich, katholisch
Friedhof an der Hülsmannstraße3,8 ha5,1 km64 Anlagen, nächste 100 mPhilippusstift, 120 mTram 101, Tram 103, Bus 170, Bus 186christlich, katholisch
Friedhof an der Dachstraße3,8 ha4,7 km49 Anlagen, nächste 140 mPreisstraße, 270 mBus 160christlich, katholisch
Friedhof Werden II3,3 ha6,9 km11 Anlagen, nächste 80 mHeskämpchen, 100 mBus 182, Bus 192keine Angabe
ev. Friedhof Freisenbruch3,2 ha5,5 km18 Anlagen, nächste 100 mFreisenbruchstraße, 130 mBus 164, Bus 170, Bus 174, Bus 184christlich
Katholischer Friedhof Pflanzstraße3 ha7,4 km3 Anlagen, nächste 280 mDümptener Straße, 310 mBus 143christlich, katholisch
Neuer Laurentiusfriedhof3 ha3,8 km7 Anlagen, nächste 140 mDeimelsberg, 260 mBus 194christlich, katholisch
Mattäus evangelischer Friedhof3 ha4,7 km39 Anlagen, nächste 140 mKettelerstraße, 230 mBus 140christlich, evangelisch
Südfriedhof2,9 ha4,1 km13 Anlagen, nächste 140 mSüdfriedhof, 150 mBus Bürgerbus HMkeine Angabe
Friedhof Schonnebeck2,6 ha4,2 km3 Anlagen, nächste 120 mPortendieckstraße, 390 mBus 154, Bus 155, Bus 170, Bus NE15keine Angabe
Friedhof Rellinghausen2,6 ha3,9 km9 Anlagen, nächste 150 mStiftplatz, 190 mBus 142, Bus 144, Bus 194keine Angabe
St. Joseph2,6 ha5 km11 Anlagen, nächste 160 mMeerkamp, 180 mBus 170, Bus 173, Bus NE15christlich
Siepenfriedhof2,5 ha2,6 km4 Anlagen, nächste 160 mParkfriedhof, 400 mBus 113, Bus 119, Bus NE5, Bus NE14keine Angabe
Friedhof Heisingen I2,2 ha7 km19 Anlagen, nächste 110 mHeisingen Kirche, 130 mBus 145, Bus 153, Bus NE7keine Angabe
Friedhof an der Helenenstraße2,2 ha2,3 km38 Anlagen, nächste 100 mHelenenstraße Schleife, 220 mTram 101, Tram 106christlich
Friedhof Frillendorf2,1 ha2,4 km16 Anlagen, nächste 120 mAchthausen, 110 mBus 160, Bus 161keine Angabe
Ev. Friedhof Katernberg2 ha4,7 km11 Anlagen, nächste 110 mKaternberger Markt, 140 mTram 107, Bus 170, Bus 173, Bus 183christlich
Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Kettwig2 ha11,5 km20 Anlagen, nächste 90 mSträngerstraße, 100 mBus Bürgerbus Ickeine Angabe
Friedhof St. Joseph1,8 ha6,7 km13 Anlagen, nächste 160 mVon-Ossietzky-Ring, 130 mBus 164, Bus 184, Bus NE5christlich, römisch-katholisch
Rosenhügel1,8 ha3 km2 Anlagen, nächste 320 mBergmühle, 190 mBus 106, Bus NE12, Bus NE14christlich, katholisch
Katholischer Friedhof1,5 ha8,2 km14 Anlagen, nächste 80 mBurgaltendorf Kirche, 170 mBus 166, Bus NE4, Bus SB15keine Angabe
Laurentiusfriedhof1,5 ha4,1 km13 Anlagen, nächste 100 mJoseph-Boismard-Weg, 100 mBus 194christlich, katholisch
Friedhof St. Nikolaus1,5 ha2,3 km144 Anlagen, nächste 110 mKrankenhaus Stoppenberg, 130 mTram 107, Bus NE2keine Angabe
Friedhof Schönebeck1,5 ha5,2 km2 Anlagen, nächste 70 mSchönebecker Straße, 140 mBus 186christlich, katholisch
Jüdischer Friedhof1,4 ha2,6 km9 Anlagen, nächste 140 mDinnendahlstraße, 360 mBus 119, Bus NE5, Bus NE14jüdisch, orthodox
Katholischer Friedhof St. Antonius1,3 ha6 km5 Anlagen, nächste 60 mMärkische Straße, 110 mBus 170, Bus 174, Bus 363, Bus NE5christlich
Gemeindefriedhof1,2 ha6,1 km5 Anlagen, nächste 160 mSteinbachgrund, 140 mBus 130christlich, evangelisch
Kath. Friedhof an der Rühlestraße1,2 ha2,4 km48 Anlagen, nächste 130 mGemarkenplatz, 280 mBus NE9, U-Bahn U17christlich, römisch-katholisch
Evangelischer Friedhof1 ha6,2 km8 Anlagen, nächste 100 mKlapperstraße, 160 mBus 166, Bus NE4, Bus SB15christlich
Margareten-Friedhof9.920 m²2,4 km79 Anlagen, nächste 60 mAlfred-Krupp-Schule, 70 mTram 101, Tram 106, Tram 109, Bus 145keine Angabe
Friedhof Burgaltendorf8.290 m²7,9 km10 Anlagen, nächste 70 mWorringstraße, 200 mBus 166, Bus NE4, Bus SB15keine Angabe
Katholischer Friedhof Höseler Weg8.000 m²13,2 km2 Anlagen, nächste 80 mAm Strang, 590 mBus 774christlich, römisch-katholisch
Steele-Horst, evangelischer Friedhof7.760 m²6,5 km11 Anlagen, nächste 120 mBreloher Steig, 210 mBus 164, Bus 184christlich
Friedhof Byfang7.650 m²8,2 km2 Anlagen, nächste 320 mByfang, 250 mBus 141christlich
Jüdischer FriedhofDenkmal7.450 m²1,8 km28 Anlagen, nächste 70 mThurmfeld, 320 mBus 166, Bus NE16jüdisch
Ruhestätte der Familie KruppDenkmal7.350 m²6 km1 Anlagen, nächste 320 mAsey, 380 mBus 142, Bus NE13keine Angabe
Gemeindefriedhof St. Markus Essen-Bredeney6.420 m²5,1 km6 Anlagen, nächste 200 mFrankenstraße, 110 mTram 107, Tram 108, Bus 194, Bus NE8keine Angabe
Katholischer Friedhof an der Corneliusstraße5.650 m²11,3 km10 Anlagen, nächste 70 mWellmuth, 250 mBus 142, Bus 151, Bus T5christlich
ehem. jüdischer FriedhofDenkmal2.530 m²8,6 km13 Anlagen, nächste 180 mHohensteinweg, 160 mBus 190jüdisch
Jüdischer Friedhof1.240 m²2,2 km10 Anlagen, nächste 220 mHuttropstraße, 360 mBus 154, Bus 155, Bus 160, Bus 161jüdisch
Jüdischer FriedhofDenkmal1.160 m²3,7 km6 Anlagen, nächste 120 mStadtgarten, 270 mBus 119, Bus NE5, Bus NE14jüdisch
Yezidisches Grabfeld970 m²2,9 km13 Anlagen, nächste 150 mDinnendahlstraße, 280 mBus 119, Bus NE5, Bus NE14muslimisch
Friedhof der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Laurentius810 m²11,5 km15 Anlagen, nächste 120 mAkademiestraße, 40 mBus 134, Bus 142, Bus 151, Bus 180keine Angabe
Schwesternfriedhof630 m²6 km3 Anlagen, nächste 250 mSchulbus, 260 mkeine Angabe
Familie Oefte110 m²11 km2 Anlagen, nächste 280 mSportanlage Kettwig, 680 mBus 180keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Essen kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Willich39,2 km1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche
Solingen32,2 km1.681,00 €Sargreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Waldfriedhof Hermann-Löns-Weg757,00 €Urnenreihengrabstätte
Ratingen17,8 km1.702,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich Grabeinfassung958,00 €Urnen-Reihengrab, 0,80 mal 0,80 Meter
Hagen33,6 km1.790,00 €Einzelgrabstätte Sargbestattung1.375,00 €Einzelgrabstätte Urnen- oder Aschenbestattung
Bottrop9,3 km1.791,40 €Anonymes Reihengrab für Sargbeisetzung1.170,28 €Ausstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld, je Asche
Haltern am See35,3 km1.825,00 €Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr646,00 €Urnengrabstelle
Wesel37,9 km1.892,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr1.226,00 €Beisetzung auf einem Aschenstreufeld
Oberhausen11,5 km1.914,00 €Reihengrab Sarg905,00 €Reihengrab Urne
Am meisten zu sparenbis 39,2 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Essen kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen mit dem Gebührenverzeichnis in Paragraf 4, vom 5. Februar 2024, beschlossen vom Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 31.01.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Essen vom 9. Februar 2024 als Neufassung, in Kraft mit Wirkung vom 01.03.2024; sie hat nach Paragraf 5 die bisherige Satzung abgelöst und gilt am 05.09.2026 unverändert.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für Erwachsene vom 4. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Essen, 2.020 Euro für Nutzung und Grabbereitung zusammen. Reihengräber sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung Einzelgräber für jeweils eine Bestattung in geschlossenen Grabfeldern, die der Reihe nach belegt werden, und das Nutzungsrecht wird nur für die Dauer der Ruhefrist erworben; deshalb steht für dieses Grab auch kein Verlängerungssatz im Tarif. Umgerechnet kostet es 56 Euro je Jahr, und genau dieser Jahressatz taucht beim Reihengrab auf einem islamischen Grabfeld wieder auf. Die erste Herrichtung, hier das Abfahren der überschüssigen Erde, führt nach Paragraf 15 Absatz 2 die Friedhofsverwaltung durch; der Grabhügel bleibt nach Paragraf 14 Absatz 11 mindestens sechs Monate liegen. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.400,00 €620,00 €2.020,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Reihengrab für Erwachsene vom 4. Lebensjahr, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 15 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Reihengrab für KinderHier stehen zwei Satzungen gegeneinander, und das ist bei diesem Grab am deutlichsten. Der Gebührentarif vom 05.02.2024 nennt in derselben Zeile wie den Betrag eine Ruhezeit von 20 Jahren; Paragraf 12 Absatz 1 der neueren Friedhofssatzung vom 27.07.2025 setzt für verstorbene Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr aber nur noch 12 Jahre. Erfasst ist die Angabe des Tarifs, weil sie in derselben Zeile steht wie der Betrag und weil sich der Betrag ohne sie nicht einordnen lässt. Die Altersgrenze passt in beiden Satzungen zusammen: Der Tarif berechnet das Erwachsenengrab ab dem 4. Lebensjahr, und der Anhang zu den Paragrafen 31 und 32 der Friedhofssatzung führt Reihengräber für Kinder bis 3 Jahre. Paragraf 15 Absatz 3 schreibt für sie einen Grabhügel von 0,90 mal 0,55 Metern vor. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.220,00 €275,00 €495,00 €20Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Reihengrab für Kinder, mit der dort genannten Ruhezeit von 20 Jahren, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 12 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Reihengrab für Muslime auf einem islamischen GrabfeldDer höhere Betrag ist kein Aufschlag für ein besonderes Grabfeld, sondern nur die längere Ruhezeit, und das lässt sich nachrechnen: Das gewöhnliche Reihengrab kostet 1.400 Euro für 25 Jahre, also 56 Euro je Jahr, dieses 2.240 Euro für 40 Jahre, also ebenfalls genau 56 Euro je Jahr. Die Grabbereitung ist mit 620 Euro dieselbe wie beim gewöhnlichen Reihengrab. Die lange Ruhezeit entspricht dem islamischen Gebot der ewigen Grabruhe, das die Stadt hier soweit wie möglich abbildet. Die Friedhofssatzung vom 27.07.2025 nennt islamische Grabfelder allerdings nicht mehr, und ihr Paragraf 12 kennt keine Ruhezeit von 40 Jahren; die 40 Jahre stehen nur noch im Gebührentarif. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.2.240,00 €620,00 €2.860,00 €40Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Reihengrab für Muslime und islamische Grabfelder, mit der dort genannten Ruhezeit von 40 Jahren, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024
Reihengrab für muslimische Kinder auf einem islamischen GrabfeldMit 375 Euro für 30 Jahre kostet dieses Grab 12,50 Euro im Jahr; das Kinderreihengrab auf einem gewöhnlichen Grabfeld kostet 220 Euro für 20 Jahre, also 11 Euro im Jahr. Anders als bei den Erwachsenengräbern geht die Probe hier also nicht glatt auf, der Jahressatz liegt um anderthalb Euro höher. Die Grabbereitung ist mit 275 Euro dieselbe wie beim gewöhnlichen Kinderreihengrab. Auch diese Zeile hat in der Friedhofssatzung vom 27.07.2025 keine Entsprechung mehr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.375,00 €275,00 €650,00 €30Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Reihengrab für muslimische Kinder und islamische Grabfelder, mit der dort genannten Ruhezeit von 30 Jahren, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024
Wiesenreihengrab mit städtischer PflegeDas einzige pflegefreie Erdgrab, das eine einzelne Person in Essen frei wählen kann. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt Wiesengräber im Wortlaut pflegefreie Grabstätten und sagt weiter, für sie würden besondere Felder angelegt und diese ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Dasselbe steht ein zweites Mal in Paragraf 15 Absatz 5. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Blumenschmuck, Vasen, Pflanzschalen und Grablichter dürfen nur auf den dafür angelegten Plätzen liegen; was dennoch auf der Grabstelle abgelegt wird, räumt die Verwaltung entschädigungslos ab. Nach Paragraf 18 Absatz 2 ist es ein Einzelgrab für genau eine Erdbeisetzung. Die städtische Pflege kostet gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab 750 Euro Aufschlag auf 25 Jahre, also 30 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Wer ein gewöhnliches Wahlgrab allein zu Pflegezwecken verlängert, zahlt nach dem Tarif 60 Euro je Jahr und Grabstelle, also das Doppelte. Als Grabmal ist nach dem Anhang zur Friedhofssatzung nur ein liegendes von 40 mal 60 Zentimetern zulässig, bündig mit dem Rasen und ohne erhabene Schrift.2.150,00 €620,00 €2.770,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Wiesenreihengrab mit städtischer Pflege, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 1 und 2 und Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Wahlgrab für eine ErdbestattungDer Unterschied zum Reihengrab ist die Wahlmöglichkeit und die Verlängerbarkeit: Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung kann die Lage beim Erwerb ausgesucht werden, und nach Absatz 4 kann das Nutzungsrecht jederzeit verlängert werden. In einem Erdbestattungswahlgrab können nach Absatz 2 zusätzlich zu einer Erdbestattung bis zu vier Urnen beigesetzt werden; jede weitere Beisetzung kostet 765 Euro für einen Sarg und 215 Euro für eine Urne. Auch die Grabbereitung ist mit 720 Euro um 100 Euro teurer als beim Reihengrab, weil der Tarif hier den Abtransport der Kränze und der Erde einschliesst statt des Grabhügels. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 82,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 2.050 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Eine Reservierung für fünf Jahre kostet nach Paragraf 16 Absatz 3 zusätzlich 220 Euro und wird bei vorzeitiger Belegung nicht angerechnet. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.2.050,00 €720,00 €2.770,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Wahlgräber, Abschnitt Verlängerung Sarggrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 16 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Waldgrab für eine ErdbestattungMit 3.720 Euro die teuerste Erdbestattung in Essen, um 950 Euro teurer als das gewöhnliche Wahlgrab. Dass es ein Wahlgrab ist, verrät der Tarif selbst: Nur Wahlgräber haben einen Verlängerungssatz, und dieser steht im Abschnitt Verlängerung Sarggrabstätten. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 120,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 3.000 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Dieses Grab ist nicht als pflegefrei geführt, und der Grund ist eine Lücke im Ortsrecht: Die Friedhofssatzung vom 27.07.2025 kennt weder Waldgräber noch Urnenwaldgräber. Das Wort Wald kommt in ihr nur in Paragraf 20 vor, und zwar für naturnahe Urnenbaumgräber in dicht bewaldeten Bereichen, die im Gebührentarif eine eigene, andere Zeile mit 2.625 Euro haben. Damit gibt es keine Vorschrift, die für dieses Grab die Pflege der Stadt zuweist, und Paragraf 37 Absatz 4 belässt sie bei der nutzungsberechtigten Person.3.000,00 €720,00 €3.720,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Waldgräber, Abschnitt Verlängerung Sarggrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024
Partnerwiesengrab mit städtischer Pflege, zwei StellenEin Erdbestattungsdoppelgrab auf der Wiese, in dem nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung je Grabstelle nur eine Erdbestattung zulässig ist. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt Wiesengräber im Wortlaut pflegefreie Grabstätten und sagt weiter, für sie würden besondere Felder angelegt und diese ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Dasselbe steht ein zweites Mal in Paragraf 15 Absatz 5. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Blumenschmuck, Vasen, Pflanzschalen und Grablichter dürfen nur auf den dafür angelegten Plätzen liegen; was dennoch auf der Grabstelle abgelegt wird, räumt die Verwaltung entschädigungslos ab. Der Betrag gilt für beide Stellen; je Stelle sind das 2.300 Euro und damit 150 Euro mehr als beim einzelnen Wiesenreihengrab. Die Verlängerung ist hier besonders geregelt: Nach Paragraf 18 Absatz 3 letzter Satz ist sie bis zum Ende der Ruhezeit nur in Verbindung mit der zweiten Beisetzung möglich, also nicht frei wie beim Wahlgrab. Der Tarif nennt dafür 184 Euro je Jahr für beide Stellen, und 184 mal 25 ergibt genau die 4.600 Euro der Erwerbsgebühr. Die Grabbereitung ist hier mit 620 Euro angesetzt, dem Satz für Reihengräber, weil Paragraf 18 Absatz 1 die Wiesengräber ausdrücklich zu Reihengräbern erklärt.4.600,00 €620,00 €5.220,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Zeile Partnerwiesengräber mit städtischer Pflege, Abschnitt Verlängerung Sarggrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 1 und 3 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
UrnenreihengrabDas gewöhnliche Urnengrab, 1.365 Euro für Nutzung und Grabbereitung zusammen. Auffällig ist, wie klein die Grabbereitung in Essen bei Urnen ausfällt: 215 Euro gegenüber 620 Euro beim Erdreihengrab. Der Preisunterschied zwischen einer Erd- und einer Urnenbestattung entsteht in Essen also zu zwei Dritteln beim Grab und zu einem Drittel bei der Beisetzung. Wie jedes Reihengrab wird es nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.150,00 €215,00 €1.365,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenreihengrab, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 15 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Anonymes UrnenreihengrabMit 1.315 Euro das günstigste frei wählbare Grab in Essen, und zugleich das günstigste pflegefreie. Der Beleg für die Pflege steht in Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung: Für anonyme Urnenreihengräber werden besondere Felder angelegt, und diese werden ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Dazu kommt, dass es keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle gibt, die zu pflegen wäre. Es kostet nur 50 Euro weniger als das gewöhnliche Urnenreihengrab; wer in Essen anonym bestattet wird, spart also fast nichts, sondern kauft vor allem die Pflegefreiheit.1.100,00 €215,00 €1.315,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenreihengrab anonym, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Urnenwiesengrab mit städtischer PflegeDas pflegefreie Urnengrab mit Namen, im Unterschied zum anonymen. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt Wiesengräber im Wortlaut pflegefreie Grabstätten und sagt weiter, für sie würden besondere Felder angelegt und diese ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Dasselbe steht ein zweites Mal in Paragraf 15 Absatz 5. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Blumenschmuck, Vasen, Pflanzschalen und Grablichter dürfen nur auf den dafür angelegten Plätzen liegen; was dennoch auf der Grabstelle abgelegt wird, räumt die Verwaltung entschädigungslos ab. Nach Paragraf 18 Absatz 2 ist es ein Einzelgrab für genau eine Urne. Es kostet 325 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenreihengrab, also 13 Euro im Jahr für die Pflege, und 375 Euro mehr als das anonyme. Als Grabmal ist nach dem Anhang zur Friedhofssatzung nur eine liegende Platte von 40 mal 60 Zentimetern zulässig, bündig mit dem Rasen.1.475,00 €215,00 €1.690,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenwiesengrab mit städtischer Pflege, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 1 und 2 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Urnenthemengrab mit gärtnerischer Pflege und SteleDer Name enthält das Wort gärtnerisch, und das ist sonst das Erkennungszeichen für ein Grab, dessen Pflege über einen Vertrag mit einer Gärtnerei läuft und dessen Preis deshalb gar nicht in der Satzung steht. Hier ist es umgekehrt, und Paragraf 21 der Friedhofssatzung sagt das im Wortlaut: Urnenthemengräber sind Gemeinschaftsgräber, die von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch angelegt und für die Dauer der Ruhezeit gepflegt werden. Die Stadt selbst pflegt also, und deshalb ist dieses Grab pflegefrei. Die Namen der Bestatteten bringt die Verwaltung auf einem Gemeinschaftsgrabmal oder auf Kissensteinen an; Grabschmuck darf nur auf den bereitgestellten Plätzen liegen, und die Angehörigen dürfen die von der Stadt erstellte Gestaltung nicht verändern. Mit 2.715 Euro ist es das teuerste pflegefreie Urnengrab der Stadt.2.500,00 €215,00 €2.715,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenthemengräber mit gärtnerischer Pflege und Stele, und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 21 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
UrnenwahlgrabIn jedem Urnenwahlgrab können nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden, und jede weitere Beisetzung kostet 215 Euro. Wer das ausnutzt, zahlt die Grabnutzung einmal und die Grabbereitung viermal. Es kostet nur 150 Euro mehr als das Urnenreihengrab und ist dafür verlängerbar und in der Lage frei wählbar. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 52,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 1.300 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.300,00 €215,00 €1.515,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Urnenwiesendoppelgrab mit städtischer PflegeFür zwei Urnen nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung, gedacht für ein Paar. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt Wiesengräber im Wortlaut pflegefreie Grabstätten und sagt weiter, für sie würden besondere Felder angelegt und diese ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Dasselbe steht ein zweites Mal in Paragraf 15 Absatz 5. Das ist die ausdrückliche Zuweisung der Pflege an die Stadt, und darauf stützt sich hier das Merkmal pflegefrei. Blumenschmuck, Vasen, Pflanzschalen und Grablichter dürfen nur auf den dafür angelegten Plätzen liegen; was dennoch auf der Grabstelle abgelegt wird, räumt die Verwaltung entschädigungslos ab. Der Aufschlag gegenüber dem einfachen Urnenwiesengrab beträgt 175 Euro für die zweite Urne, und die zweite Beisetzung kostet erneut 215 Euro. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 66,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 1.650 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Damit ist es je Urne das günstigste pflegefreie Urnengrab der Stadt.1.650,00 €215,00 €1.865,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenwiesendoppelgrab mit städtischer Pflege, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 1 und 3 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
UrnenwaldgrabNicht zu verwechseln mit dem naturnahen Urnenbaumgrab in Waldbereichen, das im selben Tarif eine eigene Zeile mit 2.625 Euro hat. Der Tarif führt beide nebeneinander und macht keinen Unterschied deutlich. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 66,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 1.650 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Dieses Grab ist nicht als pflegefrei geführt, und der Grund ist eine Lücke im Ortsrecht: Die Friedhofssatzung vom 27.07.2025 kennt weder Waldgräber noch Urnenwaldgräber. Das Wort Wald kommt in ihr nur in Paragraf 20 vor, und zwar für naturnahe Urnenbaumgräber in dicht bewaldeten Bereichen, die im Gebührentarif eine eigene, andere Zeile mit 2.625 Euro haben. Damit gibt es keine Vorschrift, die für dieses Grab die Pflege der Stadt zuweist, und Paragraf 37 Absatz 4 belässt sie bei der nutzungsberechtigten Person.1.650,00 €215,00 €1.865,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenwaldgrab, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024
Urnensondergrab in einem ehemaligen ErdgrabEine Essener Besonderheit mit einem sehr praktischen Grund. Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung erklärt sie: Urnensondergräber sind ehemalige Erdbestattungswahlgräber, bei denen wegen der Bodenbeschaffenheit eine weitere Erdbestattung nicht möglich ist. Die Stadt gibt diese Flächen also weiter, statt sie stillzulegen, und verlangt dafür 50 Euro weniger als für ein gewöhnliches Urnenwahlgrab. Beigesetzt werden können bis zu vier Urnen, und die Fläche ist die eines alten Erdgrabes, also grösser als die eines gewöhnlichen Urnengrabes. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 50,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 1.250 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.250,00 €215,00 €1.465,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnensondergrab und ehemalige Erdgräber, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Urnenbaumgrab auf einer WiesenflächePflegefrei ist dieses Grab über einen Verweis, und der ist der erste Satz des Paragrafen 20 der Friedhofssatzung: Urnenbaumgräber sind Wiesengräber. Damit gilt für sie Paragraf 18 Absatz 1, der Wiesengräber im Wortlaut pflegefreie Grabstätten nennt und ihre Unterhaltung ausschliesslich der Friedhofsverwaltung zuweist. Beigesetzt werden können bis zu vier Urnen. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 95,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 2.375 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Es kostet 900 Euro mehr als das einfache Urnenwiesengrab, nimmt dafür aber vier statt einer Urne auf und ist verlängerbar.2.375,00 €215,00 €2.590,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenbaumgrab auf Wiesenflächen, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 20 und Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Naturnahes Urnenbaumgrab in einem WaldbereichDas teuerste Urnengrab der Stadt ausser dem Kolumbarium. Paragraf 20 der Friedhofssatzung regelt es ausdrücklich: Es wird in dicht bewaldeten Bereichen angelegt, nimmt bis zu vier Urnen auf, und auf die Grabstätte wird durch die Kennzeichnung des Baumes mit einem Nummernstein hingewiesen. Das Ablegen von Grabschmuck und die Verwendung von Grablichtern sind nicht zulässig, und es sind biologisch abbaubare Urnen zu verwenden. Pflegefrei ist es, weil derselbe Paragraf im ersten Satz Urnenbaumgräber zu Wiesengräbern erklärt und damit Paragraf 18 Absatz 1 gilt. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 105,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 2.625 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr.2.625,00 €215,00 €2.840,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Urnenbaumgrab naturnah in Waldbereichen, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 20 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Urnenwahlgrab für Mensch und HaustierUnter allen bisher erfassten Gemeinden führt nur Essen eine gemeinsame Grabstätte für Menschen und Haustiere, und Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung regelt sie genau: In besonders ausgewiesenen Bereichen können zwei Urnen mit menschlicher Totenasche und die Asche von bis zu vier Haus- oder Heimtieren beigesetzt werden, letztere in der Form einer Grabbeigabe. Die Grabbeigabe setzt voraus, dass zeitgleich die Asche eines Menschen beigesetzt wird; ein dem Tod des Tierhalters vorausgehendes Begräbnis des Tieres ist ausgeschlossen, nachträglich ist es möglich. Jede Tierasche kostet 180 Euro nach der Zeile Beisetzung einer Grabbeigabe. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 64,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 1.600 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.600,00 €215,00 €1.815,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Mensch und Tierbestattung, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Kolumbarium, Aussen- oder Innenkammer für zwei UrnenDie einzige Grabart in Essen, bei der die Grabbereitung nicht 215 Euro kostet, sondern 95: Der Abschnitt Grabbereitung hat für Kolumbarien eine eigene Zeile, und in einer oberirdischen Kammer ist kein Grab auszuheben. Nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird die Verschlussplatte einmalig bereitgestellt, Beschriftung und Symbole sind vertieft auszuführen, und das Anbringen von Gegenständen wie Porzellanbildern oder Väschen ist nicht zulässig; ihre Genehmigung kostet nach dem Tarif 90 Euro je Kammer. Das Ende ist ebenfalls geregelt: Erlischt das Nutzungsrecht, setzt die Friedhofsverwaltung die Urnen nach Absatz 3 innerhalb desselben Friedhofs anonym bei. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 108,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 2.700 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.2.700,00 €95,00 €2.795,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Kolumbarium Aussen- und Innenkammer für 2 Urnen, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung, Zeile Kolumbarien des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 23 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Kolumbarium, Aussen- oder Innenkammer für vier UrnenDie grössere Kammer, 500 Euro teurer als die für zwei Urnen, also 250 Euro je zusätzlicher Urne. Auch hier kostet die Grabbereitung 95 Euro je Beisetzung nach der eigenen Zeile für Kolumbarien. Mit 3.295 Euro für die erste Beisetzung ist es das teuerste Urnengrab der Stadt, je Urne gerechnet mit 823 Euro aber das günstigste. Die Verlängerung kostet nach dem Abschnitt Verlängerung des Gebührentarifs 128,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Das mal 25 Jahre ergibt genau die 3.200 Euro der Erwerbsgebühr; der Betrag deckt also die volle Ruhezeit und ist keine Jahresgebühr. Für die Herrichtung und ständige Pflege der Grabstätten sind nach Paragraf 37 Absatz 4 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigten Personen verantwortlich, und Absatz 1 setzt dafür Fristen: drei Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes und neun Monate nach einer Erdbeisetzung muss die Grabstätte gärtnerisch angelegt sein. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.3.200,00 €95,00 €3.295,00 €25Gebührentarif, Abschnitt Urnengrabstätten, Zeile Kolumbarium Aussen- und Innenkammer für 4 Urnen, Abschnitt Verlängerung Urnengrabstätten und Abschnitt Grabbereitung, Zeile Kolumbarien des Gebührentarifs nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 05.02.2024 sowie Paragraf 23 der Friedhofssatzung der Stadt Essen vom 27.07.2025
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Essen

Häufige Fragen zu Essen

Wie viele Friedhöfe gibt es in Essen?
In Essen sind 62 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 9 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 287,5 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Essen?
Südwestfriedhof ist mit 38,4 ha der größte Friedhof in Essen. Er liegt 4,5 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Essen?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Essen gelten 25 Jahre für Erd- und Urnenbestattungen auf allen Friedhöfen nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 27.07.2025, dazu 12 Jahre für verstorbene Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 27.07.2025, dazu 30 Jahre für Erdbestattungen auf dem Friedhof Heisingen II, dem Terrassenfriedhof ab Grabfeld 101, dem Nordfriedhof ab Grabfeld 103, dem Friedhof Karnap ab Grabfeld 35 und dem Friedhof am Hallo ab Grabfeld 45 nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 27.07.2025, dazu 20 Jahre für Reihengrab für Kinder nach dem Gebührentarif, abweichend von der Friedhofssatzung nach Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Spalte Ruhezeiten, nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 vom 05.02.2024, dazu 40 Jahre für Reihengrab auf einem islamischen Grabfeld nach dem Gebührentarif nach Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Spalte Ruhezeiten, nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 vom 05.02.2024, dazu 30 Jahre für Reihengrab für muslimische Kinder auf einem islamischen Grabfeld nach dem Gebührentarif nach Gebührentarif, Abschnitt Sarggrabstätten, Spalte Ruhezeiten, nach Paragraf 4 der Gebührensatzung 7.04 vom 05.02.2024.
Was kostet ein Grab in Essen?
Ein Grab in Essen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnenreihengrab mit 1.315,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen mit dem Gebührenverzeichnis in Paragraf 4, vom 5. Februar 2024, beschlossen vom Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 31.01.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Essen vom 9. Februar 2024 als Neufassung, in Kraft mit Wirkung vom 01.03.2024; sie hat nach Paragraf 5 die bisherige Satzung abgelöst und gilt am 05.09.2026 unverändert.
Wer ist für die Friedhöfe in Essen zuständig?
Für die Friedhöfe in Essen ist Stadt Essen, Grün und Gruga, Zentrale Friedhofsverwaltung zuständig, Am Parkfriedhof 33, 45138 Essen, Telefon +49 201 88-67601. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Essen, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.