Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05562020
Alle 9 Friedhöfe in Herten
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02366 303152
- Zentraler Betriebshof Herten, Friedhofsverwaltung
- 1.963,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 915,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
45701 Herten
Reihengrabstätte für Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Streufeldbestattung auf dem Aschestreufeld
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 9 Friedhöfe in Herten nehmen zusammen 83,9 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof Herten ist der größte mit 22,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 7,3 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,1 km entfernt, der entlegenste 4,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 9 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 4 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Herten rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Zentraler Betriebshof Herten, Friedhofsverwaltung
Zum Bauhof 545701 Herten
02366 303152
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 8 bis 16 UhrFreitag 8 bis 12.30 Uhr
Die 9 Friedhöfe in Herten, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof Herten | 22,6 ha | 2,3 km | 3 Anlagen, nächste 280 m | Rabenhorst, 330 mBus 245 | keine Angabe |
| Waldfriedhof Herne | 17,4 ha | 4,3 km | 1 Anlagen, nächste 300 m | Wanne Waldfriedhof, 260 mBus 312, Bus NE7, Bus SB27, Bus SB27E | keine Angabe |
| Ruhestätte Natur | 9,8 ha | 3,1 km | keine erfasst | Baut, 740 mBus 238 | keine Angabe |
| Ruhestätte Natur | 9,1 ha | 3,2 km | 1 Anlagen, nächste 290 m | Baut, 220 mBus 238 | keine Angabe |
| Friedhof Scherlebeck / Langenbochum | 7,3 ha | 3 km | 10 Anlagen, nächste 160 m | Kommunalfriedhof, 200 mBus 246 | christlich |
| Friedhof Westerholt | 6 ha | 2,6 km | 11 Anlagen, nächste 140 m | Westerholt Friedhof, 220 mBus 243, Bus NE9 | christlich |
| Ruhestätte Natur | 5,7 ha | 2,8 km | 10 Anlagen, nächste 200 m | Herten (Westf)-Westerholt, 450 mZug S9 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 4,7 ha | 1,1 km | 13 Anlagen, nächste 210 m | Theodor-Heuss-Straße, 190 mBus 210, Bus 234, Bus 245, Bus NE7 | christlich |
| Katholischer Friedhof Herten-Scherlebeck | 1,4 ha | 3,6 km | 31 Anlagen, nächste 80 m | An der Kirche, 260 m | christlich, katholisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Herten kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Borken | 33,5 km | 1.174,00 €Reihengrab für Erdbestattungen | 429,00 €Ascheverstreuung auf dem Aschenstreufeld des Waldfriedhofs |
| Coesfeld | 39,5 km | 1.270,50 €Einzelreihengrabstätte für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr | 356,00 €Urnenreihengrabstätte für eine Urne |
| Ratingen | 34,4 km | 1.702,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich Grabeinfassung | 958,00 €Urnen-Reihengrab, 0,80 mal 0,80 Meter |
| Hagen | 35,5 km | 1.790,00 €Einzelgrabstätte Sargbestattung | 1.375,00 €Einzelgrabstätte Urnen- oder Aschenbestattung |
| Bottrop | 15,5 km | 1.791,40 €Anonymes Reihengrab für Sargbeisetzung | 1.170,28 €Ausstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld, je Asche |
| Haltern am See | 19 km | 1.825,00 €Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 646,00 €Urnengrabstelle |
| Wesel | 38 km | 1.892,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 1.226,00 €Beisetzung auf einem Aschenstreufeld |
| Oberhausen | 23,2 km | 1.914,00 €Reihengrab Sarg | 905,00 €Reihengrab Urne |
| Am meisten zu sparen | bis 39,5 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Herten kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung der Stadt Herten für die kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif, vom 19.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Herten. Der Tarif nennt die Nutzungsdauer von 30 Jahren ausdrücklich. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung sind Wiedererwerb und Verlängerung nicht möglich. | 1.203,00 € | 760,00 € | 1.963,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 1 b und Abschnitt II Absatz 1 b |
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen bis zum Alter von 5 JahrenDie Ruhefrist für Leichen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 a der Friedhofssatzung 25 Jahre. Der Tarif bestätigt die Nutzungsdauer unter Abschnitt V Absatz 7. | 360,00 € | 230,00 € | 590,00 € | 25 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 1 a und Abschnitt II Absatz 1 a |
| Anonyme oder halbanonyme Reihengrabstätte für ErdbestattungenNach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung erfolgen Gestaltung und Pflege anonymer Reihengrabstätten in einfachster Weise durch die Friedhofsverwaltung. Halbanonyme Grabstätten werden nach Absatz 12 in gleicher Weise und auf denselben Feldern angelegt; für Angehörige besteht dort die Möglichkeit einer normierten Namenstafel am zentralen Gedenkstein. Der Tarif nennt für beide denselben Betrag. | 1.935,00 € | 760,00 € | 2.695,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 1 c und Abschnitt II Absatz 1 e |
| Pflegefreundliche Reihengrabstätte für Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. LebensjahrDer Betrag setzt sich aus der Nutzungsgebühr von 1.203 Euro und dem Zuschlag von 3.520 Euro für die pflegefreundliche Grabstelle zusammen. Nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung erfolgen Gestaltung und Pflege pflegefreundlicher Reihengrabstätten in einfachster Weise durch die Friedhofsverwaltung. | 4.723,00 € | 760,00 € | 5.483,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 1 b und d sowie Abschnitt II Absatz 1 b |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDie Nutzungsdauer beträgt nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Je Grabstelle dürfen eine Leiche und zusätzlich vier Urnen beigesetzt werden. Fünf Jahre Verlängerung kosten nach Abschnitt I Absatz 7 ein Sechstel der Nutzungsgebühr, also 484,83 Euro. | 2.909,00 € | 760,00 € | 3.669,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 3 a und Abschnitt II Absatz 2 b |
| Pflegefreundliche Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Betrag setzt sich aus der Nutzungsgebühr von 2.909 Euro und dem Zuschlag von 3.520 Euro für die pflegefreundliche Grabstelle zusammen. Nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden pflegefreundliche Wahlgrabstätten durch die Friedhofsverwaltung in einfachster Weise gestaltet und gepflegt. | 6.429,00 € | 760,00 € | 7.189,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 3 a und e sowie Abschnitt II Absatz 2 b |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen als Mensch-Tier-BestattungNur auf dem Waldfriedhof. Nach Paragraf 16 Absatz 1 d der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 können je Grabstelle eine Leiche und bis zu vier Humanurnen oder als Grabbeigabe bis zu vier Tierurnen beigesetzt werden. | 3.615,00 € | 760,00 € | 4.375,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 3 c und Abschnitt II Absatz 2 b |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen als Parkbestattung in freier GrabgestaltungNur auf dem Alten Friedhof. Nach Paragraf 16 Absatz 1 e und Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 sind dort Grabstätten mit freier Gestaltung zulässig; die Pläne sind der Friedhofsverwaltung vorab vorzulegen. | 4.415,00 € | 760,00 € | 5.175,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 3 d und Abschnitt II Absatz 2 b |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen als TiefgrabNur auf dem Friedhof Westerholt. Je Grabstelle liegen zwei Leichen übereinander. Die Nutzungsgebühr wird nach Abschnitt I Absatz 4 bei der Erstbestattung fällig, bei der Zweitbestattung entfällt sie, wenn die Ruhefrist die Nutzungsdauer nicht übersteigt. Die Grabbereitung kostet bei der Erstbestattung 1.515 Euro und bei der Zweitbestattung 760 Euro. | 2.909,00 € | 1.515,00 € | 4.424,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absätze 3 a und 4 sowie Abschnitt II Absatz 3 |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Urnengrab mit eigener Grabstelle in Herten. Die Ruhefrist für Asche beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 c der Friedhofssatzung 30 Jahre; nach Paragraf 17 Absatz 2 wird die Grabstätte für diese Dauer zugeteilt, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 794,00 € | 125,00 € | 919,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 2 b und Abschnitt II Absatz 1 c |
| Anonyme oder halbanonyme UrnengrabstätteNach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Felder in einfachster Weise durch die Friedhofsverwaltung. Halbanonyme Urnengrabstätten werden nach Absatz 6 auf denselben Feldern und in gleicher Weise angelegt. Der Tarif nennt für beide denselben Betrag. | 957,00 € | 125,00 € | 1.082,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 2 c und Abschnitt II Absatz 1 f |
| Pflegefreundliche UrnenreihengrabstätteDer Betrag setzt sich aus der Nutzungsgebühr von 794 Euro und dem Zuschlag von 1.040 Euro zusammen. Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung bestimmt, dass bei pflegefreundlichen Grabstätten Gestaltung und Pflege nicht durch den Nutzungsberechtigten, sondern durch die Friedhofsverwaltung erfolgen. | 1.834,00 € | 125,00 € | 1.959,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 2 b und d sowie Abschnitt II Absatz 1 c |
| Urnenwahlgrabstätte, je GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Je Grabstelle wird nur eine Urne beigesetzt. Fünf Jahre Verlängerung kosten nach Abschnitt I Absatz 7 ein Sechstel der Nutzungsgebühr, also 231,50 Euro. | 1.389,00 € | 125,00 € | 1.514,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 5 a und Abschnitt II Absatz 2 c |
| Pflegefreundliche Urnenwahlgrabstätte, je GrabstelleDer Betrag setzt sich aus der Nutzungsgebühr von 1.389 Euro und dem Zuschlag von 1.040 Euro zusammen. Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt dem Nutzungsberechtigten Gestaltung und Pflege ausdrücklich ab. | 2.429,00 € | 125,00 € | 2.554,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 5 a und b sowie Abschnitt II Absatz 2 c |
| Urnenwahlgrabstätte als Mensch-Tier-BestattungNur auf dem Waldfriedhof. Nach Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 wird je Grabstelle eine Humanurne beigesetzt, als Grabbeigabe ist eine weitere Tierurne je Stelle möglich. | 1.615,00 € | 125,00 € | 1.740,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 5 c und Abschnitt II Absatz 2 c |
| Urnenwahlgrabstätte als Parkbestattung in freier GrabgestaltungNur auf dem Alten Friedhof. Nach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 sind dort Parkbestattungen als Wahlgrabstätten für Urnen in freier Grabgestaltung möglich. | 1.815,00 € | 125,00 € | 1.940,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 5 d und Abschnitt II Absatz 2 c |
| Baumgrabstätte als Urnenwahlgrabstätte am BestattungsbaumNach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 erfolgt die Beisetzung im Wurzelbereich gekennzeichneter Bäume, bis zu zwölf Urnen je Baum. Auf Antrag bringt die Friedhofsverwaltung eine normierte Namenstafel an. Wir führen das Baumgrab nicht als pflegefrei, weil die Satzung dazu keine Pflegeübernahme ausspricht. | 1.389,00 € | 125,00 € | 1.514,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 5 e und Abschnitt II Absatz 2 f |
| Streufeldbestattung auf dem AschestreufeldDie günstigste Grabart in Herten. Nach Paragraf 17 Absatz 11 der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 wird die Totenasche ohne Urne in einem festgelegten Bereich des Friedhofs durch die Friedhofsverwaltung beigesetzt; das Verstreuen ist nur zulässig, wenn der Verstorbene es schriftlich bestimmt hat. Es entsteht keine Einzelgrabstelle. Die Fläche gehört damit zu den gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstellen, deren Unterhaltung nach Paragraf 19 Absatz 13 ausschließlich der Friedhofsverwaltung obliegt. | 795,00 € | 120,00 € | 915,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 6 a und Abschnitt II Absatz 4 a |
Häufige Fragen zu Herten
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Herten?
- In Herten sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 83,9 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Herten?
- Waldfriedhof Herten ist mit 22,6 ha der größte Friedhof in Herten. Er liegt 2,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Herten?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Herten gelten 25 Jahre für Leichen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 2 a der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Leichen vom vollendeten 5. Lebensjahr an nach Paragraf 12 Absatz 2 b der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Asche nach Paragraf 12 Absatz 2 c der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Bestattung in Grabkammern nach Paragraf 12 Absatz 2 d der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Herten?
- Ein Grab in Herten kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Streufeldbestattung auf dem Aschestreufeld mit 915,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung der Stadt Herten für die kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif, vom 19.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Herten zuständig?
- Für die Friedhöfe in Herten ist Zentraler Betriebshof Herten, Friedhofsverwaltung zuständig, Zum Bauhof 5, 45701 Herten, Telefon 02366 303152. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Herten, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung der Stadt Herten für die kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif vom 19.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Herten für die kommunalen Friedhöfe vom 02.12.2019
- 1. Änderungssatzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Herten vom 14.06.2023, in Kraft getreten am 01.07.2023
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.