Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05970024
Alle 10 Friedhöfe in Kreuztal
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02732 51489
- Stadt Kreuztal, Friedhofsverwaltung im Rathaus, Zimmer 225
- 2.987,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.698,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
57223 Kreuztal
Kammergrab als Kammer-Doppelgrab für Körperbestattung
Verstreuen der Asche auf dem Aschenstreufeld
6 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Kreuztal nehmen zusammen 12,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Kreuztal ist der größte mit 2,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,4 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,1 km entfernt, der entlegenste 6,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 6 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Kreuztal rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Kreuztal, Friedhofsverwaltung im Rathaus, Zimmer 225
Siegener Straße 557223 Kreuztal
02732 51489
- Sprechzeiten
- Montag bis Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.45 UhrDonnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 UhrFreitag 8.30 bis 13 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Kreuztal, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Kreuztal | 2,7 ha | 1,1 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Kreuztal Metzgerei Bock, 210 mBus A340 | christlich |
| Friedhof Buschhütten | 2,5 ha | 2,4 km | 4 Anlagen, nächste 130 m | Zum Bergelchen, 170 m | keine Angabe |
| Friedhof Ferndorf | 2 ha | 1,4 km | 2 Anlagen, nächste 120 m | Ferndorf, 320 mZug RB93 | christlich |
| Friedhof Krombach | 1,5 ha | 4,9 km | 4 Anlagen, nächste 80 m | Krombach Ort, 440 mBus A341, Bus R10 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Fellinghausen | 1,4 ha | 1,3 km | 2 Anlagen, nächste 100 m | Fellinghausen Am Pfantstiehl, 240 m | christlich |
| Friedhof Littfeld | 1,3 ha | 5 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Littfeld Bruchgarten, 330 mBus A341, Bus R10 | christlich, evangelisch |
| Kredenbacher Friedhof | 9.640 m² | 3,5 km | 3 Anlagen, nächste 190 m | Kredenbach Ort/Bahnhof, 320 mBus R17 | keine Angabe |
| Dresler | 540 m² | 1,2 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Kreuztal Metzgerei Bock, 240 mBus A340 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 390 m² | 6,2 km | keine erfasst | Burgholdinghausen, 720 mBus A341, Bus R10 | jüdisch |
| Flick | 190 m² | 1,2 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Kreuztal Metzgerei Bock, 220 mBus A340 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Kreuztal kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Haiger | 25,8 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Schmallenberg | 34 km | 1.243,00 €Erdreihengrab für Personen über 5 Jahre | 684,00 €Anonymes pflegefreies Urnenreihengrab im Grabfeld D |
| Gummersbach | 30,1 km | 1.812,00 €Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen im Grabkammersystem, 15 Jahre | 701,80 €Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld |
| Herborn | 37,2 km | 1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre | 770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Lüdenscheid | 37,4 km | 1.995,29 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren | 728,04 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Freudenberg | 10,3 km | 2.006,00 €Reihengrabstätte für Sargbestattungen von Personen ab 5 Jahren, 30 Jahre | 763,00 €Anonymes Urnengrab im Vorzugsfeld, 20 Jahre |
| Bad Berleburg | 29,6 km | 2.200,00 €Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 300,00 €Beisetzung durch Verstreuung der Asche im Aschestreufeld, 20 Jahre |
| Siegen | 9,8 km | 2.443,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre | 986,00 €Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 1 |
| Am meisten zu sparen | bis 37,4 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Kreuztal kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kreuztal, vom 09.09.1971 in der Fassung der XIX. Änderung vom 20.12.2022, beschlossen vom Rat am 15.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelgrab für KörperbestattungDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Kreuztal. Das Grab wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Eine städtische Grabeinfassung aus Grauwackesandstein kostet nach dem Informationsblatt zusätzlich 730,99 Euro, aus Waschbeton- oder Wesersandsteinplatten 507,78 Euro; welche Einfassung anzubringen ist, hängt vom Friedhof und vom Grabfeld ab. | 2.428,00 € | 1.824,00 € | 4.252,00 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung sowie Paragraf 13 der Friedhofssatzung |
| Einzel-Wiesengrab für Körperbestattung mit stadtseitiger Pflege der RasenflächeParagraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung nennt diese Grabart im Wortlaut Einzelgräber mit stadtseitiger Pflege der Rasenfläche. Die Überlassungsgebühr ist dieselbe wie beim gewöhnlichen Einzelgrab; hinzu kommt die 30-jährige städtische Pflege, die das Informationsblatt mit 1.751,18 Euro beziffert und die nach Paragraf 4 der Gebührensatzung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird. Beides zusammen ergibt die hier ausgewiesene Nutzungsgebühr. Die Verlängerung der Pflege kostet nach dem Informationsblatt 16,71 Euro je Jahr. | 4.179,18 € | 1.824,00 € | 6.003,18 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung, Paragraf 13 Absatz 3 und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung sowie das Informationsblatt der Stadt vom 02.05.2025, Abschnitt Städtische Gebühren bei Bestattungen, Position 2 |
| Einzelgrab für Körperbestattung im GemeinschaftsgrabfeldParagraf 15 e Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, dass alle notwendigen Pflegearbeiten einschließlich Herrichtung und Pflege der Grabstätten durch den städtischen Baubetriebshof ausgeführt werden und dafür mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes ein Betreuungsentgelt für den Zeitraum der Ruhezeit zu entrichten ist. Das Informationsblatt beziffert es für 30 Jahre mit 4.004,56 Euro; das ist der teuerste Pflegeposten der Stadt und macht diese Grabart zum teuersten Grab in Kreuztal. In der Überlassungsgebühr stecken nach dem Informationsblatt 143 Euro Herstellungskosten. Die Grabfelder liegen in Ferndorf und Buschhütten, es gibt einen einheitlichen liegenden Grabstein und eine Einheitsbepflanzung in städtischer Regie; den Grabstein beschafft der Nutzungsberechtigte selbst. | 6.432,56 € | 1.824,00 € | 8.256,56 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung, Paragraf 15 e Absatz 4 und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung sowie das Informationsblatt der Stadt vom 02.05.2025, Abschnitt Städtische Gebühren bei Bestattungen, Position 3 |
| Familiengrab für Körperbestattung, DoppelgrabDer Betrag gilt für die erste Belegung. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und kann nach Absatz 2 bis auf höchstens 60 Jahre ab Ersterwerb verlängert werden. Die Grabherrichtung der zweiten Belegung kostet nach Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe d 1.824 Euro. | 3.519,00 € | 1.842,00 € | 5.361,00 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung sowie Paragraf 14 der Friedhofssatzung |
| Familiengrab für Körperbestattung als Wiesengrab mit stadtseitiger Pflege der RasenflächeParagraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung nennt diese Grabart im Wortlaut Familiengräber mit stadtseitiger Pflege der Rasenfläche. Die 30-jährige städtische Pflege beziffert das Informationsblatt mit 2.286,48 Euro und rechnet sie in den Bestattungspreis ein. Bei einer zweiten Belegung kommen nach dem Informationsblatt 858,99 Euro für die Wiederherstellung der Wiese und 26,73 Euro je Jahr für die Verlängerung der Pflege hinzu. | 5.805,48 € | 1.842,00 € | 7.647,48 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung, Paragraf 14 Absatz 4 und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung sowie das Informationsblatt der Stadt vom 02.05.2025, Abschnitt Städtische Gebühren bei Bestattungen, Position 5 |
| Kammergrab als Kammer-Doppelgrab für KörperbestattungKammergräber sind nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung Familiengräber, die als Kammer-Tiefengräber ausgebildet sind; in der Kammer werden bis zu zwei Särge übereinander beigesetzt. Die zusätzliche Bestattung einer Urne zu einem bereits vorhandenen Sarg ist nicht möglich, eine Urne statt eines Sarges nur als Zweitbelegung. Ruhe- und Nutzungszeit betragen nach Paragraf 10 Buchstabe c nur 15 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe j 149,27 Euro je Jahr und ist damit die teuerste der Stadt. | 2.239,00 € | 748,00 € | 2.987,00 € | 15 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe k und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe g der Gebührensatzung sowie Paragraf 14 Absatz 3 und Paragraf 10 Buchstabe c der Friedhofssatzung |
| KindergrabRuhe- und Nutzungszeit betragen nach Paragraf 10 Buchstabe b der Friedhofssatzung 20 Jahre für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Tot- und Fehlgeburten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe d 88,80 Euro je Jahr. | 1.776,00 € | 565,00 € | 2.341,00 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung sowie Paragraf 10 Buchstabe b der Friedhofssatzung |
| Urnengrab für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die erste Belegung. Nach Paragraf 15 a Absatz 1 der Friedhofssatzung dürfen in einem Urnengrab bis zu zwei Urnen bestattet werden, die Grabherrichtung wird je Stelle berechnet. Eine städtische Grabeinfassung aus Grauwackesandstein kostet nach dem Informationsblatt zusätzlich 806,61 Euro, aus Waschbeton- oder Wesersandsteinplatten 451,14 Euro. | 1.827,00 € | 456,00 € | 2.283,00 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe e und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung sowie Paragraf 15 a der Friedhofssatzung |
| Anonymes Urnengrab für eine UrneParagraf 15 c Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Grabanlage ist als Wiesenfläche angelegt und wird stadtseitig gepflegt; ein Hinweis auf den Namen des Beigesetzten erfolgt nicht. Nach Absatz 2 besteht kein Anspruch auf Bekanntgabe der genauen Ruhestätte und es entsteht kein Nutzungsrecht, weshalb dieses Grab nicht verlängert werden kann. Blumenschalen, Vasen und Anpflanzungen sind nach Absatz 3 nicht statthaft. Die 20-jährige städtische Pflege von 80,56 Euro ist hier eingerechnet. Anonyme Urnengräber gibt es nur auf dem Friedhof Kreuztal. | 1.701,56 € | 456,00 € | 2.157,56 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe f und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung, Paragraf 15 c Absatz 1 und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung sowie das Informationsblatt der Stadt vom 02.05.2025, Abschnitt Städtische Gebühren bei Bestattungen, Position 9 |
| Urnen-Einzelwiesengrab für eine UrneDas günstigste Grab in Kreuztal überhaupt und zugleich pflegefrei. Paragraf 15 b Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die die Gräber umgebende Wiesenfläche wird stadtseitig angelegt und gepflegt und gehört nicht zum Grab; jeglicher Blumenschmuck, Töpfe und Schalen sind das ganze Jahr hindurch nicht zulässig. Die Grabfläche selbst ist mit einer Natursteinplatte von 40 mal 30 Zentimeter abzudecken, die der Nutzungsberechtigte bei einem Steinmetzbetrieb seiner Wahl bestellt. Eine Pflegegebühr fällt nicht an; das Informationsblatt begründet das damit, dass die beschriftete Grabplatte die Gräber zu zwei Dritteln bedeckt. | 1.621,00 € | 456,00 € | 2.077,00 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe g und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung sowie Paragraf 15 b Absatz 1 und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Doppelwiesengrab für zwei UrnenDer Betrag gilt für die erste Belegung. Die Grabgröße beträgt nach Paragraf 15 b Absatz 2 der Friedhofssatzung 50 mal 100 Zentimeter, die Natursteinplatte 60 mal 50 Zentimeter; im Übrigen gilt Absatz 1 mit der stadtseitig angelegten und gepflegten Wiesenfläche. Eine Pflegegebühr fällt auch hier nicht an. | 1.664,00 € | 456,00 € | 2.120,00 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe h und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung sowie Paragraf 15 b Absatz 2 und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Einzelgrab im Baumbestattungs-Grabfeld, WaldbestattungDie Asche wird nach Paragraf 15 f Absatz 1 der Friedhofssatzung unmittelbar zu den Wurzeln eines Gemeinschaftsbaumes beigesetzt, je Baum sind bis zu zwölf Urnen möglich. Grabherrichtung und Namenstafel erfolgen nach Absatz 2 seitens der Stadt, das Ablegen von Grab- und Blumenschmuck in jeglicher Form ist nach Absatz 4 das ganze Jahr hindurch untersagt. Das Informationsblatt weist für 20 Jahre 80,56 Euro städtische Pflege aus, die hier eingerechnet sind. Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung nimmt die Baumbestattungsgräber ausdrücklich von der Verantwortung des Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung aus. | 1.701,56 € | 456,00 € | 2.157,56 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe i und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung, Paragraf 15 f und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung sowie das Informationsblatt der Stadt vom 02.05.2025, Abschnitt Städtische Gebühren bei Bestattungen, Position 14 |
| Urnen-Einzelgrab im Gemeinschaftsgrabfeld Ferndorf, Eichen, Kreuztal und BuschhüttenParagraf 15 e Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, dass alle notwendigen Pflegearbeiten einschließlich Herrichtung und Pflege der Grabstätten durch den städtischen Baubetriebshof ausgeführt werden und dafür mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes ein Betreuungsentgelt für den Zeitraum der Ruhezeit zu entrichten ist. Das Informationsblatt beziffert es mit 696,75 Euro für 20 Jahre. In der Überlassungsgebühr stecken 143 Euro Herstellungskosten. Bei Urnenbestattungen darf nach Absatz 3 keinerlei Blumen- oder Grabschmuck aufgebracht werden. Die Beschriftung des gemeinsamen Gedenksteins zahlt der Auftraggeber. | 2.317,75 € | 456,00 € | 2.773,75 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe l und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung, Paragraf 15 e Absatz 4 und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung sowie das Informationsblatt der Stadt vom 02.05.2025, Abschnitt Städtische Gebühren bei Bestattungen, Position 12 |
| Pflegeleichtes Urnen-Einzelgrab im Gemeinschaftsgrabfeld LittfeldDieselbe Tarifposition wie das Urnengrab im Gemeinschaftsgrabfeld, aber mit einem weit niedrigeren Betreuungsentgelt: Das Informationsblatt weist für das Feld in Littfeld nur 80,56 Euro für 20 Jahre aus statt 696,75 Euro. Es nennt die Gräber dort pflegeleicht. Auch hier gilt Paragraf 15 e Absatz 4 der Friedhofssatzung: Der städtische Baubetriebshof führt alle Pflegearbeiten aus. Die Beschriftung erfolgt direkt am Gedenkstein und kostet den Auftraggeber 8,93 Euro je Zeichen zuzüglich 32,13 Euro für Demontage und Montage. | 1.701,56 € | 456,00 € | 2.157,56 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe l und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung, Paragraf 15 e Absatz 4 und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung sowie das Informationsblatt der Stadt vom 02.05.2025, Abschnitt Städtische Gebühren bei Bestattungen, Position 13 |
| Urnengrabstätte in einem KolumbariumKolumbarien sind nach Paragraf 15 g Absatz 1 der Friedhofssatzung oberirdische Grabkammern mit Nischen für bis zu zwei Urnen. Die Gestaltung obliegt nach Absatz 3 der Friedhofsverwaltung, das Ablegen von Blumenschmuck in jeglicher Form ist nicht gestattet. Das Informationsblatt sagt zur Pflege ausdrücklich, sie werde seitens der Stadt ausgeführt, und weist dafür keine Gebühr aus. Das Kolumbarium steht auf dem Friedhof Krombach. Die Beschriftung der Frontplatte zahlt der Auftraggeber mit 17,85 Euro je Zeichen bis zum 26. Zeichen. | 1.595,00 € | 274,00 € | 1.869,00 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe m und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe i der Gebührensatzung, Paragraf 15 g der Friedhofssatzung sowie das Informationsblatt der Stadt vom 02.05.2025, Abschnitt Urnenbestattungen in Kolumbarien |
| Verstreuen der Asche auf dem AschenstreufeldNach Paragraf 15 d Absatz 5 der Friedhofssatzung entsteht kein Nutzungsrecht, deshalb gibt es weder eine Nutzungsdauer noch eine Ruhefrist in Jahren; das Informationsblatt bestätigt es. Die Asche wird nach Absatz 3 im Beisein des Friedhofspersonals von den Angehörigen selbst verstreut und nur dann, wenn nach Absatz 2 eine Verfügung von Todes wegen der verstorbenen Person im Original vorliegt. Nach Absatz 4 wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt wurde, Grabmale und jeglicher Blumenschmuck sind untersagt. Es gibt keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Der Betrag von 128 Euro ist im Tarif die Grabherrichtung und heißt im Informationsblatt Pauschale für Friedhofspersonal. Das Aschenstreufeld liegt auf dem Friedhof Kreuztal. | 1.570,00 € | 128,00 € | 1.698,00 € | - | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe l, zweite Nennung, und Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe h der Gebührensatzung sowie Paragraf 15 d und Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Kreuztal
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Kreuztal?
- In Kreuztal sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 12,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Kreuztal?
- Friedhof Kreuztal ist mit 2,7 ha der größte Friedhof in Kreuztal. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Kreuztal?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Kreuztal gelten 30 Jahre für Erdbestattung, je bestattete Leiche nach Paragraf 10 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie Tot- und Fehlgeburten nach Paragraf 10 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Bestattung in einem Kammergrab, je bestattete Leiche nach Paragraf 10 Buchstabe c der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung von Urnen nach Paragraf 10 Buchstabe d der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Urnenbestattung in einem Kammergrab nach Paragraf 10 Buchstabe e der Friedhofssatzung, dazu 40 Jahre für Familiengräber, die vor dem Jahr 1979 erworben wurden nach Paragraf 10 Buchstabe f der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbestattung in einem Kolumbarium nach Paragraf 10 Buchstabe g der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Kreuztal?
- Ein Grab in Kreuztal kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Verstreuen der Asche auf dem Aschenstreufeld mit 1.698,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kreuztal, vom 09.09.1971 in der Fassung der XIX. Änderung vom 20.12.2022, beschlossen vom Rat am 15.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023.
- Wer ist für die Friedhöfe in Kreuztal zuständig?
- Für die Friedhöfe in Kreuztal ist Stadt Kreuztal, Friedhofsverwaltung im Rathaus, Zimmer 225 zuständig, Siegener Straße 5, 57223 Kreuztal, Telefon 02732 51489. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Kreuztal, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kreuztal vom 09.09.1971 in der Fassung der XIX. Änderung vom 20.12.2022, beschlossen vom Rat am 15.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023
- Satzung über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Stadt Kreuztal, Friedhofssatzung, mit den Ruhe- und Nutzungszeiten, den Grabarten und der Pflegezuständigkeit Fassung der Ortsrechtssammlung der Stadt, dort aktualisiert am 30.06.2025
- Kreisstadt Kreuztal, Informationsblatt Informationen zu Kosten und Bestattungsmöglichkeiten, mit den nach Aufwand berechneten Pflege-, Einfassungs- und Einebnungsgebühren Stand 02. Mai 2025, verlinkt auf der Dienstleistungsseite Friedhofsangelegenheiten der Stadt
- Stadt Kreuztal, Ortsrechtssammlung im Ratsinformationssystem, Rubrik Bauen und Umwelt mit der Friedhofssatzung und der Satzung über Friedhofsgebühren Stand der Abfrage am 04.09.2026, Rubrik zuletzt am 08.01.2026 fortgeschrieben, keine jüngere Änderungssatzung zu den Friedhofsgebühren verzeichnet
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.