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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05117000

Alle 16 Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0208 455-6730
Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, Abteilung 67-3 Friedhöfe

45470 Mülheim an der Ruhr

3.625,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Sarg-Erdgrabstätte, einstellig

1.211,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnengemeinschaftsgrabstätte

16
Friedhöfe mit Namen

5 weitere Flächen ohne Namen

Die 16 Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr nehmen zusammen 106,9 ha ein

Kurz beantwortet

Mülheim an der Ruhr hat 16 benannte Friedhöfe mit zusammen 106,9 ha. Der größte ist Hauptfriedhof mit 45,9 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter Friedhof mit 570 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Mülheim an der Ruhr abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 45,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,6 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 570 m entfernt, der entlegenste 6,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 16 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 16 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 6 der 16 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, jüdische und muslimische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Mülheim an der Ruhr rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, Abteilung 67-3 Friedhöfe

Zeppelinstraße 132
45470 Mülheim an der Ruhr
0208 455-6730
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Die Friedhofsverwaltung von Mülheim an der Ruhr im Netz

Die 16 Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Hauptfriedhof45,9 ha2,8 km1 Anlagen, nächste 370 mHauptfriedhof, 430 mTram 112, Bus 130, Bus NE4keine Angabe
Friedhof Speldorf14,2 ha4,1 km4 Anlagen, nächste 100 mEndhaltestelle Friedhof Speldorf, 320 mkeine Angabe
Städtischer Styrumer Friedhof10,8 ha3,6 km5 Anlagen, nächste 200 mLandwehr, 160 mTram 112, Tram NE12keine Angabe
Friedhof Broich9,4 ha1,9 km6 Anlagen, nächste 220 mBroich Friedhof, 160 mTram 102, Bus 129, Bus 131, Bus 139keine Angabe
Friedhof Heißen9,1 ha4 km7 Anlagen, nächste 160 mEichbaum, 240 mBus 129, U-Bahn U18keine Angabe
Alter Friedhof5 ha570 m17 Anlagen, nächste 190 mSt.-Marien-Hospital, 260 mTram 112, Bus NE5keine Angabe
Alter Friedhof Dümpten -neuer Teil-2,7 ha3,9 km2 Anlagen, nächste 290 mDümpten Friedhof, 90 mTram 102, Bus 125, Bus NE10keine Angabe
Ehrenfriedhof Uhlenhorst2,6 ha3,2 km3 Anlagen, nächste 140 mWohnstift Uhlenhorst, 280 mBus 134keine Angabe
Neuer Dümptener Friedhof2,1 ha3,6 km3 Anlagen, nächste 160 mNeuer Friedhof, 60 mBus 136keine Angabe
Friedhof auf dem Auberg2,1 ha3,8 km1 Anlagen, nächste 130 mDicken am Damm, 550 mBus 134, Bus T6christlich, lutherisch
Alter Friedhof Dümpten -alter Teil-1,1 ha3,9 km1 Anlagen, nächste 390 mKatharinenstraße, 180 mBus 125, Bus NE10keine Angabe
Jüdischer Friedhof9.300 m²1,4 km14 Anlagen, nächste 160 mGracht, 90 mBus NE1, U-Bahn U18jüdisch
Kath. Gemeindefriedhof Kettwig Mintard - Sankt Laurentius5.310 m²6,2 km5 Anlagen, nächste 60 mMintard Kirche, 170 mBus 134, Bus T6christlich, katholisch
Hauptfriedhof2.800 m²2,9 km2 Anlagen, nächste 330 mParsevalstraße, 350 mBus 130, Bus NE4muslimisch
Urnenkirch ehemals Heilig Kreuz680 m²2,5 km4 Anlagen, nächste 310 mBessemerstraße, 280 mTram 102, Bus NE1, Bus NE3christlich, katholisch
Urnenfriedhof August Fohrmann80 m²3,3 km8 Anlagen, nächste 100 mUlan-Becker-Straße, 120 mBus 129, Bus bSt, Bus T9christlich
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Mülheim an der Ruhr kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Willich29,7 km1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche
Solingen31,6 km1.681,00 €Sargreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Waldfriedhof Hermann-Löns-Weg757,00 €Urnenreihengrabstätte
Ratingen12,2 km1.702,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich Grabeinfassung958,00 €Urnen-Reihengrab, 0,80 mal 0,80 Meter
Dormagen37,2 km1.790,20 €Reihengrab1.440,00 €Urnenreihengrab
Bottrop11 km1.791,40 €Anonymes Reihengrab für Sargbeisetzung1.170,28 €Ausstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld, je Asche
Wesel33,9 km1.892,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr1.226,00 €Beisetzung auf einem Aschenstreufeld
Oberhausen5,2 km1.914,00 €Reihengrab Sarg905,00 €Reihengrab Urne
Herten24,7 km1.963,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr915,00 €Streufeldbestattung auf dem Aschestreufeld
Am meisten zu sparenbis 37,2 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Mülheim an der Ruhr kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr, mit dem Gebührentarif als Anlage zu Paragraf 2, vom 20.12.2022, beschlossen vom Rat der Stadt am 15.12.2022, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 38/2022, gültig ab 01.01.2023, seither unverändert.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Sarg-Erdgrabstätte, einstelligDas günstigste gewöhnliche Erdgrab der Stadt. 2.603 Euro Erwerbsgebühr je Grabstelle und 1.022 Euro Grabbereitung ergeben zusammen 3.625 Euro, und genau diese Rechnung stellt die Stadt auf ihrer Grabartenseite zur Erdgrabstätte selbst auf. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre und deckt damit die Ruhezeit für Särge über 1,20 Meter nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung ab. Überraschend ist die Belegungsdichte: Nach Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 1 dürfen neben dem Sarg vier Urnen in derselben Stelle beigesetzt werden, jede gegen die Zubestattungsgebühr von 710 Euro nach Ziffer 1.20, dazu ein Kindersarg bis 1,00 Meter Länge. Wird die Grabstätte mehrstellig erworben, bleibt die Erwerbsgebühr bei 2.603 Euro je Stelle, die Grabbereitung steigt aber auf 1.325 Euro nach Ziffer 2.2. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.21 je Stelle und Jahr 104,10 Euro; mal 25 Jahre sind das 2.602,50 Euro, die Erwerbsgebühr deckt also nachweislich die volle Laufzeit und ist keine Jahresgebühr. Die Grabstätte misst nach Anlage 1 der Friedhofssatzung 2,60 mal 1,20 Meter. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 15 Absatz 2 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei.2.603,00 €1.022,00 €3.625,00 €25Ziffer 1.1 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.1
Erdgrabstätte für Kinder, für Verstorbene in Särgen bis 1,20 Meter oder eingeäschertEine eigene Grabstätte für Kinder, deren Sarg 1,20 Meter nicht überschreitet; nach Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 3 der Friedhofssatzung darf dort nur eine Sarg- oder eine Urnenbeisetzung erfolgen. 1.017 Euro Erwerbsgebühr plus 246 Euro Grabbereitung ergeben 1.263 Euro, die niedrigste Summe des ganzen Tarifs. Die Nutzungszeit von 15 Jahren entspricht der Ruhezeit für Totgeburten und Kinder in Särgen bis 1,20 Meter nach Paragraf 13 Absatz 1. Nach Anlage 1 der Friedhofssatzung ist die Grabstätte 1,50 mal 0,75 Meter gross, davon 1,00 mal 0,50 Meter zu gestalten. Nach Paragraf 23 Absatz 2 gelten Kindergrabstätten auf allen städtischen Friedhöfen als Gräber mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften, die Eltern haben also die grösste gestalterische Freiheit. Verlängert werden kann das Nutzungsrecht nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 1 auf Antrag, einen Satz dafür führt der Gebührentarif aber nicht. Die Stadt weist eigens darauf hin, dass ein Kind auch in jeder anderen Erdgrabstätte beigesetzt werden kann, wenn die Familie ein gemeinsames Grab wünscht. Für die Pflege ist nach Paragraf 15 Absatz 2 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.1.017,00 €246,00 €1.263,00 €15Ziffer 1.2 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.4
Familien-Erdgrabstätte, je GrabstelleEine Familien-Erdgrabstätte besteht nach Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofssatzung aus zwei oder mehr Grabstellen und ist von Hecken umgeben, die die Friedhofsträgerin unterhält. Der Betrag von 2.858 Euro gilt je Stelle, für die kleinste Grabstätte fallen also 5.716 Euro Erwerbsgebühr an, dazu 1.325 Euro Grabbereitung je Sargbeisetzung nach Ziffer 2.2. Wird statt eines Sarges eine Urne beigesetzt, kostet die Grabbereitung nur 257 Euro nach Ziffer 2.6; die Stadt nennt für diesen Fall 2.858 plus 257 Euro. Je Grabstelle sind ein Sarg und zusätzlich bis zu vier Urnen möglich. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.22 je Stelle und Jahr 114,30 Euro, was mal 25 Jahre 2.857,50 Euro ergibt. Wer hier ein zweites Mal bestatten lässt, sollte wissen, dass die Stadt das Nutzungsrecht aller Stellen automatisch auf die neue Ruhezeit verlängert und dafür erneut abrechnet. Pflegefrei ist die Grabstätte nicht: Nur die umschliessenden Hecken pflegt die Verwaltung, die Grabfläche selbst bleibt nach Paragraf 15 Absatz 2 Sache des Nutzungsberechtigten. Nach Paragraf 21 Absatz 1 darf sie zu höchstens der Hälfte als Rasenfläche angelegt werden.2.858,00 €1.325,00 €4.183,00 €25Ziffer 1.3 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.2
Waldgrabstätte und Gruft für Särge, je GrabstelleDas teuerste Erdgrab der Stadt und zugleich das mit der teuersten Grabbereitung. Waldgrabstätten bestehen nach Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 6 der Friedhofssatzung aus mindestens zwei Grabstellen, werden als Lichtungen in Baumbeständen angelegt und nur als geschlossene Einheit vergeben; der Betrag von 4.965 Euro gilt je Stelle, für die kleinste Einheit sind also 9.930 Euro Erwerbsgebühr fällig, dazu 2.162 Euro Grabbereitung je Sarg nach Ziffer 2.3. Angeboten werden sie auf dem Hauptfriedhof sowie in Speldorf und Broich. Je Grabstelle ist ein Sarg und dazu bis zu vier Urnen möglich. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.23 je Stelle und Jahr 198,60 Euro. Wer Wald hört, denkt an Pflegefreiheit, und genau das ist hier der Irrtum: Die Stadt schreibt auf ihrer Grabartenseite, sie kümmere sich um das begleitende Grün der Umgebung, die Pflege der eigentlichen Grabfläche liege ganz in den Händen der Angehörigen. Nach Paragraf 21 Absatz 1 darf die Grabfläche allerdings vollständig als Rasen angelegt werden. Anlage 1 der Friedhofssatzung nennt für Waldgrabstätten und Grüfte keine Masse, sie werden in unterschiedlichen Grössen vergeben. Geteilt werden können sie nach Paragraf 16 Absatz 10 nicht.4.965,00 €2.162,00 €7.127,00 €25Ziffer 1.4 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.3
Anonyme Erdgrabstätte, für Verstorbene in Särgen über 1,20 MeterDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Mülheim, 2.858 Euro plus 1.022 Euro Grabbereitung, zusammen 3.880 Euro. Anonyme Grabstätten sind nach Paragraf 20 Nummer 1 der Friedhofssatzung als Rasenflächen angelegt und werden der Reihe nach belegt; die Stadt unterhält die Fläche dauerhaft, eine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt es nicht. Die Beisetzung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, niemand ist dabei, und die Grablage wird auch später nicht mitgeteilt: Der Verwaltung ist bekannt, auf welchem Friedhof und auf welcher Fläche beigesetzt wurde, eine Auskunft darüber erfolgt nach Angabe der Stadt auch im Nachhinein nicht. Für Angehörige ist das die härteste Folge dieser Grabart, härter als der Preis. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen, die Grabstätte wird nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen. Die 25 Jahre in der Tabelle sind deshalb keine Nutzungszeit im üblichen Sinn, sondern die Ruhezeit für Särge über 1,20 Meter nach Paragraf 13 Absatz 1. Der Tarif nennt daneben 114,30 Euro je Jahr; das ist nur die Erwerbsgebühr geteilt durch 25 und kein Verlängerungssatz, denn verlängert werden kann hier gar nichts.2.858,00 €1.022,00 €3.880,00 €25Ziffer 1.5 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.1
Hainbestattung für Särge mit Gemeinschaftsgrabmal, einschließlich PflegekostenEine gepflegte Gemeinschaftsgrabstätte nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung: einstellige Sarg-Grabstätten mit 25 Jahren Nutzungsdauer, in denen der Sarg im Rasen eines besonders gestalteten Grabfeldes beigesetzt wird. 4.186 Euro plus 1.022 Euro Grabbereitung ergeben 5.208 Euro, wie die Stadt selbst vorrechnet. Nach Paragraf 19 Absatz 1 wird die Pflege mit dem Erwerb des Nutzungsrechts unwiderruflich bis zu dessen Ablauf sichergestellt, und der Tarif weist die Pflegekosten in der Ziffernbezeichnung ausdrücklich als enthalten aus; das gilt nach Angabe der Stadt auch für das Gemeinschaftsgrabmal, auf dem der Name des Verstorbenen eingeprägt wird. Der Sarghain liegt am Rand des Waldgebietes auf dem Hauptfriedhof. Wer sich dafür entscheidet, sollte den Preisaufschlag kennen: Die Hainbestattung kostet 1.583 Euro mehr als das gewöhnliche einstellige Erdgrab, und dafür entfällt jede eigene Pflege. Eine Verlängerung und ein Wiedererwerb sind nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 1 ausgeschlossen, entsprechend führt der Tarif dafür auch keinen Satz. Kränze und Blumenschmuck dürfen nur auf den dafür eingerichteten Ablageflächen niedergelegt werden.4.186,00 €1.022,00 €5.208,00 €25Ziffer 1.6 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.1
Sarg-Partnergrabstätte, einschließlich Pflegekosten, je GrabstelleEine gepflegte Gemeinschaftsgrabstätte nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 4 der Friedhofssatzung, zweistellig vergeben, im Aussenbereich einer historischen Gewölbemauer auf dem Hauptfriedhof. Platz ist für zwei Särge oder für einen Sarg und eine Urne. Der Betrag von 3.626 Euro gilt je Stelle, für die ganze Grabstätte fallen also 7.252 Euro an; mit 1.325 Euro Grabbereitung nach Ziffer 2.2 nennt die Stadt 8.577 Euro. Das ist die teuerste pflegefreie Erdbestattung im Angebot. Die Pflegekosten sind nach dem Tarif enthalten, die Friedhofsverwaltung unterhält die gesamte Anlage als Rasenfläche, und die Grabmale werden in einem eigens dafür vorgesehenen Grünflächenbeet hinter der Grabstätte aufgestellt. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Verlängert werden kann nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 4 nur bis zum Ende der Ruhezeit des zuletzt beigesetzten Partners, je Stelle und Jahr 145 Euro nach Ziffer 1.24; die Stadt passt das Nutzungsrecht bei der zweiten Beisetzung von sich aus an. Nach Paragraf 19 Absatz 2 letzter Satz ist die Räumung der Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechts in der Grabnutzungsgebühr enthalten und wird ausschliesslich von der Friedhofsträgerin ausgeführt.3.626,00 €1.325,00 €4.951,00 €25Ziffer 1.7 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.2
Pflegeleichtes Grab, einschließlich Pflegekosten, je GrabstelleDie undurchsichtigste Zeile des Tarifs. Er weist die Pflegekosten ausdrücklich als in der Gebühr enthalten aus, und dieser Zusatz steht nur bei den sieben Ziffern, die zu den gepflegten Gemeinschaftsgrabstätten nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung gehören; die Grabart ist deshalb pflegefrei. Die Friedhofssatzung kennt den Namen aber nicht, und die Stadt stellt die Grabart auf keiner ihrer dreizehn Grabartenseiten vor. Der Sache nach ist es am ehesten eine Grabstätte im Sondergrabfeld nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 5, also eine Grabstätte, die ganz oder teilweise gärtnerisch aufgemacht und mit Gehölzen, Bodendeckern, Stauden oder Rasen bepflanzt wird. Die Nutzungszeit von 25 Jahren folgt aus der Einordnung des Tarifs unter die Sarg-Grabstätten mit 25-jähriger Ruhezeit. 3.370 Euro je Stelle plus die 1.022 Euro der Ziffer 2.1 ergeben 4.392 Euro, doch die Grabbereitung ist hier unsere Zuordnung und nicht belegt; wird die Grabstätte mehrstellig vergeben, wären es 1.325 Euro. Einen Verlängerungssatz führt der Tarif nicht, wir führen sie deshalb als nicht verlängerbar. Wer diese Grabart erwägt, sollte sich die Bedingungen von der Friedhofsverwaltung schriftlich geben lassen.3.370,00 €1.022,00 €4.392,00 €25Ziffer 1.8 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.1
UrnengemeinschaftsgrabstätteRechnerisch die günstigste Urnenbeisetzung der Stadt, 1.017 Euro plus 194 Euro gleich 1.211 Euro, und trotzdem nicht pflegefrei. Der Tarif setzt hinter die Ziffer den Zusatz zuzüglich Kosten durch Pflegevertrag der Treuhandstelle, und die Stadt bestätigt das auf ihrer Grabartenseite: Die gärtnerische Betreuung und die Errichtung des gemeinschaftlichen Grabmals laufen über die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH, dafür wird ein eigener Vertrag geschlossen, und die Friedhofsgebühren decken nur die Beisetzung und die Bereitstellung der Grabstelle für 15 Jahre. Wie hoch der Pflegeanteil ist, sagt weder die Satzung noch die Stadt, der genannte Preis ist also unvollständig. Nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 3 der Friedhofssatzung handelt es sich um einstellige Urnenerdgrabstätten, die in einer gepflegten Gemeinschaftsanlage zusammengelegt werden; die Anlage wird gärtnerisch aufgemacht und erhält zum Abschluss ein Gedenkzeichen mit den Namen aller dort Beigesetzten. In eine Anlage passen 16 Urnen, belegt wird in der Reihenfolge der Bestattungsanmeldungen. Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen.1.017,00 €194,00 €1.211,00 €15Ziffer 1.9 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.5
Urnen-Erdgrabstätte, einstellig, für höchstens zwei UrnenDas günstigste Urnengrab ohne Vertrag mit einer dritten Stelle: 1.119 Euro Erwerbsgebühr plus 194 Euro Grabbereitung, zusammen 1.313 Euro. Nach Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung kann auf einer einstelligen Urnengrabstätte nur eine Urne beigesetzt werden; die Grabartenseite der Stadt spricht dagegen von bis zu zwei Urnen je Stelle, und der Gebührentarif nennt in der Bezeichnung der Ziffer 1.10 ebenfalls höchstens zwei. Wer zwei Beisetzungen plant, sollte das vorher klären lassen, denn eine zweite Urne löst zusätzlich die Zubestattungsgebühr von 710 Euro nach Ziffer 1.20 aus. Die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre wie die Ruhezeit für Aschen- und Urnenerdbestattungen nach Paragraf 13 Absatz 1. Die Grabstelle misst nach Anlage 1 der Friedhofssatzung 1,50 mal 1,00 Meter. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.25 je Jahr 74,60 Euro, mal 15 Jahre also 1.119 Euro auf den Cent. Die Pflege trägt nach Paragraf 15 Absatz 2 der Nutzungsberechtigte, das Grab ist nicht pflegefrei.1.119,00 €194,00 €1.313,00 €15Ziffer 1.10 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.5
Große Urnen-Erdgrabstätte, zweistellig, für höchstens vier UrnenDer Betrag von 2.239 Euro gilt anders als bei den mehrstelligen Sarggräbern für die gesamte zweistellige Grabstätte, nicht je Stelle; mit 257 Euro Grabbereitung nach Ziffer 2.6 nennt die Stadt 2.496 Euro. Nach Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung werden auf mehrstelligen Urnengrabstätten grundsätzlich zwei Urnen beigesetzt, auf Antrag bis zu vier. Jede Beisetzung über die erste hinaus kostet erneut die Grabbereitung, und weitere Beisetzungen können nach Angabe der Stadt zusätzlich die Zubestattungsgebühr von 710 Euro nach Ziffer 1.20 auslösen; das wird im Einzelfall geprüft. Die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre, bei einer späteren Beisetzung verlängert die Stadt das Nutzungsrecht aller Stellen automatisch auf die neue Ruhezeit. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.26 je Jahr 149,20 Euro, mal 15 Jahre 2.238 Euro. Die Pflege trägt nach Paragraf 15 Absatz 2 der Nutzungsberechtigte. Ein liegendes Grabmal ist auf Urnen-Erdgrabstätten nach Anlage 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung als einziger Grabart nicht zusätzlich erlaubt.2.239,00 €257,00 €2.496,00 €15Ziffer 1.11 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.6
Urne in Waldgrabstätte und Gruft, je GrabstelleReine Urnen-Waldgrabstellen gibt es nach Angabe der Stadt nur auf dem Friedhof Broich, mit einer Urne je Grabstelle und 15 Jahren Ruhe- und Nutzungszeit. Auch sie bestehen nach Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 6 der Friedhofssatzung aus mindestens zwei Grabstellen und werden als geschlossene Einheit vergeben; die Stadt nennt deshalb 5.958 Euro plus 257 Euro gleich 6.215 Euro, also das Doppelte des hier erfassten Satzes je Stelle. Das ist die teuerste Urnenbestattung der Stadt nach dem Familienbaum. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.23 je Stelle und Jahr 198,60 Euro, denselben Satz wie bei der Sarg-Waldgrabstätte; auf 15 Jahre sind das 2.979 Euro und damit genau die Erwerbsgebühr. Die Grabfläche pflegt nach Paragraf 15 Absatz 2 der Nutzungsberechtigte, die Friedhofsverwaltung nur das Grün der Umgebung. Nach Paragraf 21 Absatz 1 darf die Grabfläche einer Waldgrabstätte vollständig als Rasen angelegt werden, was den Aufwand gering hält, die Pflegepflicht aber nicht aufhebt. Geteilt werden können Waldgrabstätten nach Paragraf 16 Absatz 10 nicht.2.979,00 €257,00 €3.236,00 €15Ziffer 1.12 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.6
Anonyme Urnen-ErdgrabstätteDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Mülheim, 1.119 Euro plus 194 Euro gleich 1.313 Euro. Es kostet damit genau so viel wie die gewöhnliche einstellige Urnen-Erdgrabstätte der Ziffer 1.10, und wer sich nur den Preis ansieht, übersieht den Unterschied. Nach Paragraf 20 Nummer 1 der Friedhofssatzung ist es eine als Rasenfläche angelegte Grabstätte, die der Reihe nach belegt wird und keine Kennzeichnung trägt; die Stadt unterhält die Fläche dauerhaft, weshalb keine Pflegepflicht entsteht. Die Beisetzung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, es ist niemand dabei, und die Grablage wird weder vorher noch nachher mitgeteilt. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen, die Fläche wird nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Die 15 Jahre sind die Ruhezeit für Aschen- und Urnenerdbestattungen nach Paragraf 13 Absatz 1. Wer eine anonyme Bestattung erwägt, sollte wissen, dass sie sich nicht rückgängig machen lässt und dass Angehörige später keinen Ort haben, an den sie gehen können.1.119,00 €194,00 €1.313,00 €15Ziffer 1.13 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.5
Inanspruchnahme von AschestreufeldernAuf dem Hauptfriedhof weist die Stadt eine Rasenfläche aus, auf der die Asche verstreut wird; 1.170 Euro für die Inanspruchnahme des Feldes und 162 Euro für die Verstreuung ergeben 1.332 Euro. Nach Paragraf 20 Nummer 2 der Friedhofssatzung obliegt die Pflege der Aschestreufelder ausschliesslich der Friedhofsträgerin und ist durch die Beisetzungsgebühr abgegolten; das ist einer der wenigen Sätze der Satzung, der die Pflegefreiheit ausdrücklich ausspricht. Die Belegungszeit eines Feldes beträgt 15 Jahre. Die Verstreuung setzt voraus, dass die verstorbene Person sie zu Lebzeiten schriftlich verfügt hat; die Verfügung ist im Original oder als öffentlich beglaubigte Abschrift zusammen mit dem Personalausweis bei der Anmeldung vorzulegen. Ohne diese Verfügung ist die Grabart nicht zu haben, und das ist die Überraschung, an der es in der Praxis scheitert. Angehörige dürfen bei der Verstreuung anwesend sein. Namen werden auf dem zentralen Gedenkstein nicht angebracht, der Stein war ursprünglich Teil eines historischen Grabmals. Kranz- und Blumenschmuck ist nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen erlaubt.1.170,00 €162,00 €1.332,00 €15Ziffer 1.14 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.7
Urnengrab mit Gemeinschaftsgrabmal im Baumbestattungsfeld, einschließlich PflegekostenEinstellige Urnengrabstätten unter einem Baum auf dem alten Teil des Hauptfriedhofs, die der Reihe nach mit je einer Urne belegt werden; 1.392 Euro plus 194 Euro ergeben 1.586 Euro. Nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofssatzung obliegen Erstaufmachung, Gestaltung, Aufstellung von Grabmalen und Pflege dieser Anlage ausschliesslich der Friedhofsträgerin oder ihren Beauftragten, und der Tarif weist die Pflegekosten in der Ziffernbezeichnung als enthalten aus; die Stadt ergänzt, auch die Namenskennzeichnung auf dem gemeinschaftlichen Grabmal sei in den Gebühren enthalten. Zugelassen sind ausschliesslich Aschebehältnisse aus sich kurzfristig zersetzendem Material. Stürzt ein Baum um oder muss er aus Verkehrssicherheitsgründen entfernt werden, ersetzt ihn die Friedhofsträgerin. Die Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre, eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist bei einstelligen Baumgrabstätten ausdrücklich ausgeschlossen, entsprechend fehlt im Tarif ein Verlängerungssatz. Wer sich das Grab vorstellt, sollte wissen, dass es keine individuelle Grabgestaltung gibt: Blumen und Kränze dürfen nur auf den ausgewiesenen Ablageflächen liegen, dauerhafter Grabschmuck ist weder auf der Fläche noch dort gestattet.1.392,00 €194,00 €1.586,00 €15Ziffer 1.15 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.5
Hainbestattung für Urnen mit Gemeinschaftsgrabmal, einschließlich PflegekostenDas Gegenstück zur Sarg-Hainbestattung: einstellige Urnen-Grabstätten mit 15 Jahren Nutzungsdauer, in denen die Urne im Rasen eines besonders gestalteten Grabfeldes beigesetzt wird. 1.580 Euro plus 194 Euro ergeben 1.774 Euro. Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird die Pflege mit dem Erwerb des Nutzungsrechts unwiderruflich bis zu dessen Ablauf sichergestellt, der Tarif weist die Pflegekosten ausdrücklich als enthalten aus, und die Stadt schreibt dazu, auch das Gemeinschaftsgrabmal mit den Namen der Verstorbenen sei in den Friedhofsgebühren enthalten. Gegenüber dem gewöhnlichen einstelligen Urnengrab der Ziffer 1.10 kostet das 461 Euro mehr, und dafür entfällt die Pflegepflicht für 15 Jahre. Eine Verlängerung und ein Wiedererwerb sind nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 1 ausgeschlossen. Der Urnenhain liegt in gepflegtem Rasen zwischen schattenspendenden Bäumen; Kränze und Blumenschmuck sind nur auf den eigens eingerichteten Flächen erlaubt, damit das einheitliche Bild der Anlage gewahrt bleibt.1.580,00 €194,00 €1.774,00 €15Ziffer 1.16 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.5
Urnen-Partnergrabstätte, zweistellig, einschließlich PflegekostenZweistellige Urnengrabstätten im Innenbereich der historischen Gewölbemauer auf dem Hauptfriedhof, eine gepflegte Gemeinschaftsgrabstätte nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 4 der Friedhofssatzung. Der Betrag von 3.193 Euro gilt für die gesamte Grabstätte mit beiden Stellen, mit 257 Euro Grabbereitung nennt die Stadt 3.450 Euro. Die Friedhofsverwaltung unterhält die ganze Anlage als Rasenfläche, die Pflegekosten sind nach dem Tarif enthalten. Die Besonderheit dieser Anlage sind die Nischen der historischen Mauer: Auf Antrag darf das Grabmal dort direkt eingesetzt werden, was es sonst auf keinem Mülheimer Friedhof gibt; ausserdem stehen in der Anlage künstlerisch gestaltete Elemente aus Cortenstahl. Die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre. Verlängert werden kann nur bis zum Ende der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Person, je Jahr 212,80 Euro nach Ziffer 1.27; bei der zweiten Beisetzung passt die Stadt das Nutzungsrecht von sich aus an. Die Räumung nach Ablauf des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 19 Absatz 2 letzter Satz in der Grabnutzungsgebühr enthalten.3.193,00 €257,00 €3.450,00 €15Ziffer 1.17 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.6
Familienbaum, sechsstellig, einschließlich PflegekostenDie teuerste Grabart des Tarifs und die einzige, die sechs Stellen umfasst. 8.014 Euro gelten für alle sechs Urnenstellen unter einem Baum, die nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofssatzung als geschlossene Einheit erworben werden; mit 257 Euro Grabbereitung nennt die Stadt 8.271 Euro für die erste Beisetzung. Je Stelle sind das rechnerisch 1.336 Euro, also weniger als ein einstelliges Baumgrab nach Ziffer 1.15. Die Bäume stehen in den Rand- und Waldbereichen des Hauptfriedhofs, die Urnen werden im Wurzelbereich beigesetzt, ein dezentes Grabmal aus Naturstein am Fuss des Baumes nimmt die Namen auf. Erstaufmachung, Gestaltung, Grabmal und Pflege obliegen ausschliesslich der Friedhofsträgerin, die Pflegekosten sind nach dem Tarif enthalten. Die Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre, die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.28 je Jahr 534,20 Euro; nach Angabe der Stadt verlängert sich der Baum bei jeder weiteren Beisetzung automatisch. Ein Baum kann schon vor der ersten Beisetzung erworben werden. Die Grabart heisst zwar Familienbaum, steht nach Angabe der Stadt aber jeder Gemeinschaft offen, auch Freundeskreisen und Vereinen.8.014,00 €257,00 €8.271,00 €15Ziffer 1.18 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.6
Urnenkammer in Urnenstelen und Urnenwänden, zweistelligKammern in Urnenwänden auf dem Friedhof Styrum. 3.167 Euro gelten für die gesamte Kammer, in der je nach Grösse der Schmuckurnen bis zu drei Urnen Platz finden; mit 257 Euro Grabbereitung nennt die Stadt 3.424 Euro. Nach Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 3 der Friedhofssatzung ist eine Zubettung von höchstens zwei weiteren Urnen nur möglich, wenn auf Überurnen verzichtet wird, und weitere Beisetzungen können die Zubestattungsgebühr von 710 Euro nach Ziffer 1.20 auslösen. Überurnen müssen hier aus beständigem, nicht abbaubarem Material bestehen, anders als bei jeder Erdbestattung. Wir führen die Grabart als pflegefrei, anders als in unserer Erfassung vom 30.08.2026: Der Tarif setzt hinter diese Ziffer zwar nicht den Zusatz inkl. Pflegekosten, den er bei sieben anderen Ziffern setzt, aber die Friedhofssatzung sagt zur Pflege der Urnenkammern überhaupt nichts, und die Grabartenseite der Stadt sagt es ausdrücklich: Unterhaltung und Pflege der Anlage sowie die Verschlussplatte sind bereits in den Friedhofsgebühren enthalten. Eine eigene Grabfläche gibt es bei einer Kammer in einer Steinwand nicht. Die Verschlussplatte darf beschriftet werden, dafür sind ein Grabmalantrag, die Verwaltungsgebühr nach Ziffer 4.5 und der Steinmetz selbst zu zahlen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.29 je Jahr 211,10 Euro. Das Öffnen und Schliessen der Kammern obliegt nach Paragraf 12 Absatz 4 ausschliesslich dem Personal der Friedhofsträgerin.3.167,00 €257,00 €3.424,00 €15Ziffer 1.19 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.6 sowie die Grabartenseite Architektur aus Stein, Die Urnenwände
Sternenfeld, Grabfeld für Fehlgeburten unter 500 GrammDas Sternenfeld auf dem Hauptfriedhof nimmt Fehlgeburten unter 500 Gramm auf, mehrere zusammen in einem Sarg von höchstens 0,60 Meter Länge. Die Beisetzung kostet nichts: Die Stadt schreibt auf ihrer Grabartenseite ausdrücklich gebührenfrei, damit allen Eltern ein Abschied und eine Anlaufstelle des Gedenkens möglich ist. Deshalb stehen hier 0,00 Euro und nicht ein leeres Feld, denn null Euro ist eine Tatsache und keine fehlende Angabe. Eine Tarifziffer gibt es folgerichtig nicht. Die Pflege obliegt nach Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 4 ausschliesslich der Friedhofsträgerin, das Grabfeld ist als Rasenfläche angelegt. Die Ruhezeit für Fehlgeburten beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 zehn Jahre und ist damit die kürzeste der Stadt. Die Grabstätte misst nach Anlage 1 der Friedhofssatzung 0,70 mal 0,40 Meter. Beigesetzt wird nicht laufend, sondern zweimal im Jahr, im April und im Oktober, nach einer ökumenischen Trauerfeier; die Religionszugehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Das Feld besteht seit 2005 und ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt, der christlichen Kirchen sowie der örtlichen Friedhofsgärtnereien, Bestattungsunternehmen und Steinmetzbetriebe.0,00 €0,00 €0,00 €10Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 4 und Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung sowie die Grabartenseite Würdevolles Gedenken an Kinder und Sternenkinder
Denkmalwerte Urnen-Grabstätte auf dem Altstadtfriedhof, GrabpatenschaftHistorische Grabstätten auf dem denkmalgeschützten Altstadtfriedhof, deren Nutzungsrechte durch die Friedhofsschliessung erloschen waren, gibt die Stadt nach Paragraf 16 Absatz 13 der Friedhofssatzung als grosse Urnen-Grabstätten für bis zu vier Urnen wieder aus. Der Erwerb ist an eine Grabpatenschaft geknüpft: Wer sie übernimmt, verpflichtet sich, das historische Grabmal zu erhalten, und erwirbt dafür das Recht, dort beigesetzt zu werden. Abgerechnet wird nach den Ziffern 1.11 und 2.6, also 2.239 Euro plus 257 Euro gleich 2.496 Euro, wie die Grabartenseite der Stadt es vorrechnet. Die Besonderheit ist die Fälligkeit: Das Nutzungsrecht entsteht schon mit der Aushändigung der Erwerbsurkunde, die Gebührenpflicht aber erst mit der ersten Beisetzung, und dann nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebührensatzung. Wer heute eine Patenschaft übernimmt, kennt seinen Preis also nicht. Pflegefrei ist die Grabstätte nicht, im Gegenteil: Der Pate übernimmt Pflege und Erhalt, muss schriftliche Anweisungen der Friedhofsträgerin zur Erhaltung der historischen Substanz befolgen, und nach Paragraf 25 Absatz 4 wird ihm das Nutzungsrecht entschädigungslos entzogen, wenn er das nicht tut. Ein zusätzlicher Namensstein ist nach Paragraf 25 Absatz 2 auf Antrag zulässig.2.239,00 €257,00 €2.496,00 €15Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 2 und Paragraf 16 Absatz 13 der Friedhofssatzung, Ziffer 1.11 des Gebührentarifs, Anlage zu Paragraf 2 der Gebührensatzung und Ziffer 2.6
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Mülheim an der Ruhr

Häufige Fragen zu Mülheim an der Ruhr

Wie viele Friedhöfe gibt es in Mülheim an der Ruhr?
In Mülheim an der Ruhr sind 16 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 106,9 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Mülheim an der Ruhr?
Hauptfriedhof ist mit 45,9 ha der größte Friedhof in Mülheim an der Ruhr. Er liegt 2,8 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Mülheim an der Ruhr?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Mülheim an der Ruhr gelten 25 Jahre für Erdbestattung Erwachsener, Särge über 1,20 Meter nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Totgeburten und Kinder in Särgen bis 1,20 Meter nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Aschen- und Urnenerdbestattungen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Bestattungen in Urnenstelen und Urnenwänden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Fehlgeburten unter 500 Gramm nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Mülheim an der Ruhr?
Ein Grab in Mülheim an der Ruhr kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengemeinschaftsgrabstätte mit 1.211,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr, mit dem Gebührentarif als Anlage zu Paragraf 2, vom 20.12.2022, beschlossen vom Rat der Stadt am 15.12.2022, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 38/2022, gültig ab 01.01.2023, seither unverändert.
Wer ist für die Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr zuständig?
Für die Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr ist Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, Abteilung 67-3 Friedhöfe zuständig, Zeppelinstraße 132, 45470 Mülheim an der Ruhr, Telefon 0208 455-6730. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Mülheim an der Ruhr, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.