Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05154044
Alle 13 Friedhöfe in Rees
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02851 51-126
- Stadt Rees, Friedhofsverwaltung
- 3.482,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.323,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
46459 Rees
Erdreihengrab für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an
Urnenbaumbestattung
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Rees nehmen zusammen 13,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Trostwald Haldern ist der größte mit 7,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 1.750 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 5,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 12 von 13 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 5 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Rees rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Rees, Friedhofsverwaltung
Markt 146459 Rees
02851 51-126
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 13 Friedhöfe in Rees, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Trostwald Haldern | 7,9 ha | 4,3 km | keine erfasst | Sonsfeld Strandbad, 590 mBus 63 | keine Angabe |
| Friedhof Millingen | 1,7 ha | 4,9 km | 4 Anlagen, nächste 90 m | Windmühlenstraße, 140 mBus 87, Bus R52 | keine Angabe |
| Friedhof Haldern (Isselburger Straße) | 1,3 ha | 3,1 km | 10 Anlagen, nächste 100 m | Klosterstraße, 280 mBus 95, Bus 596 | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof | 1,1 ha | 5,9 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Alte Poststraße, 80 mBus 86 | christlich, evangelisch |
| Kriegsgräber Haldern | 3.160 m² | 3,8 km | 1 Anlagen, nächste 90 m | Ehrenfriedhof, 220 mBus 95 | keine Angabe |
| Friedhof Bienen | 3.130 m² | 4,8 km | 2 Anlagen, nächste 270 m | Bienen, 170 mBus 88 | keine Angabe |
| Ev. Friedhof | 1.750 m² | 1,4 km | 9 Anlagen, nächste 190 m | Bussardstraße, 110 mBus 87, Bus R52 | christlich |
| Friedhof Haldern (Turmallee) | 1.720 m² | 3,8 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Ehrenfriedhof, 280 mBus 95 | keine Angabe |
| Ehrenfriedhof | 1.400 m² | 1,9 km | 21 Anlagen, nächste 60 m | Schulzentrum, 150 mBus 47, Bus 86, Bus 87, Bus 95 | keine Angabe |
| Kriegsgräber | 800 m² | 4,7 km | 2 Anlagen, nächste 320 m | Bienen, 220 mBus 88 | keine Angabe |
| Klosterfriedhof | 560 m² | 1,4 km | 2 Anlagen, nächste 100 m | Haus Aspel, 170 mBus 95 | christlich, römisch-katholisch |
| Jüdischer Friedhof Weseler Straße | 400 m² | 1,2 km | 4 Anlagen, nächste 210 m | Melatenweg, 100 mBus 86, Bus 95 | jüdisch |
| jüdischer Stadtmauer-Friedhof | 310 m² | 2 km | 29 Anlagen, nächste 30 m | Rees, 210 m | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Rees kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Borken | 31,4 km | 1.174,00 €Reihengrab für Erdbestattungen | 429,00 €Ascheverstreuung auf dem Aschenstreufeld des Waldfriedhofs |
| Kleve | 19,4 km | 1.502,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre | 322,00 €Aschenstreufeld, Beisetzung der Asche ohne Urne durch Verstreuen |
| Bocholt | 15,6 km | 1.805,00 €Reihengrab für Personen über 8 Jahre, Nutzungsrecht 25 Jahre | 1.363,00 €Urnenwahlgrab, Nutzungsrecht 20 Jahre |
| Geldern | 28,3 km | 1.877,00 €Reihengrabstätte | 737,00 €Urnenrasenreihengrabstätte |
| Wesel | 15,9 km | 1.892,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 1.226,00 €Beisetzung auf einem Aschenstreufeld |
| Goch | 22,2 km | 2.045,00 €Reihengrabstätte für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.081,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Rheinberg | 26,4 km | 2.377,00 €Reihengrabstätte ab dem 5. Lebensjahr | 1.432,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Dorsten | 39,9 km | 2.489,00 €Reihengrabstätte für Sargbestattungen | 1.479,00 €Reihengrabstätte für Urnenbestattungen im Bestattungswald |
| Am meisten zu sparen | bis 39,9 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Rees kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 14. Änderung der Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.12.2025 mit neu gefasstem Gebührentarif, bekanntgemacht im Reeser Amtsblatt Ausgabe 23, Jahrgang 2025, vom 22.12.2025, Stammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet die Stadt eigene Reihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 nicht möglich. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht die Pflegegebühr von 296,00 Euro nach Ziffer 3.1 laut Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 für das anonyme Kindergrab vor, und Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung im Übrigen dem Nutzungsberechtigten zu. | 1.456,00 € | 661,00 € | 2.117,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.1 |
| Erdreihengrab für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres anDas günstigste Erdgrab in Rees. In jeder Erdreihengrabstätte darf nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur ein Toter bestattet werden, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Absatz 1 Satz 2 nicht möglich. Nicht pflegefrei: Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflegegebühr von 731,00 Euro nach Ziffer 3.2 gilt nach Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 dem anonymen Reihengrab. | 2.160,00 € | 1.322,00 € | 3.482,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.2 |
| Anonymes ErdreihengrabDer Betrag setzt sich aus 2.570,40 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.2.1 und 731,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.2 zusammen. Pflegefrei: Abschnitt 4 der Friedhofsgebührenkalkulation für 2026 rechnet die 731,00 Euro ausdrücklich als Grabpflege des anonymen Reihengrabes aus, 2,25 mal 1,00 Meter zu 13,00 Euro je Quadratmeter und Jahr über 25 Jahre, und das Grab wird nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung ohne Kennzeichnung belegt. Der Erwerbsbetrag enthält nach der Fußnote des Tarifs die gesetzliche Umsatzsteuer, 2.570,40 Euro sind 2.160,00 Euro zuzüglich 19 Prozent; die Pflegegebühr trägt kein Sternchen und ist deshalb ohne Aufschlag übernommen. | 3.301,40 € | 1.573,18 € | 4.874,58 € | 25 | Gebührentarif Ziffern 1.1.2.1 und 3.2 |
| UrnenreihengrabZusammen mit dem Urnenwahlgrab das günstigste Urnengrab in Rees. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs nennt für das nicht anonyme Urnenreihengrab keine Pflegegebühr, und Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist die Instandhaltung dem Nutzungsberechtigten zu. | 1.086,00 € | 331,00 € | 1.417,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.3.1 |
| Anonymes UrnenreihengrabDer Betrag setzt sich aus 1.292,34 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.3.2 und 178,50 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.3 zusammen, beide mit gesetzlicher Umsatzsteuer. Pflegefrei: Ziffer 3.3 erhebt die Pflegegebühr namentlich für anonyme Urnenreihengräber, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 6,00 Euro je Jahr über 25 Jahre aus, und die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Metern ohne Kennzeichnung. | 1.470,84 € | 393,89 € | 1.864,73 € | 25 | Gebührentarif Ziffern 1.1.3.2 und 3.3 |
| UrnengemeinschaftsgrabDer Betrag setzt sich aus 1.086,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.4 und 643,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.5 zusammen. Pflegefrei: Ziffer 3.5 erhebt die Pflegegebühr namentlich für Urnengemeinschaftsgräber, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 24,85 Euro je Jahr aus. Die Urnengemeinschaftsgrabstätte ist nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung eine eigene Grabart und nach der Gebührenkalkulation ein Reihengrab, also nicht verlängerbar. Die Gravur der Namenstafel kostet nach Ziffer 7.3 zusätzlich 250,00 Euro. | 1.729,00 € | 331,00 € | 2.060,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffern 1.1.4 und 3.5 |
| UrnenbaumbestattungDas günstigste Grab in Rees überhaupt. Der Betrag setzt sich aus 923,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.5 und 300,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.6 zusammen. Pflegefrei: Ziffer 3.6 erhebt die Pflegegebühr namentlich für Urnenbaumbestattungen, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 12,00 Euro je Jahr aus. Der Tote wird nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung mit oder ohne Urne im Wurzelbereich besonders bestimmter Bäume beigesetzt, Grabmale und Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Das Grab gibt es nur auf dem Friedhof Bienen. Die Gravur der Namenstafel kostet nach Ziffer 7.4 zusätzlich 250,00 Euro. | 1.223,00 € | 100,00 € | 1.323,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffern 1.1.5 und 3.6 |
| AschestreufeldDer Betrag setzt sich aus 1.098,37 Euro für die Benutzung nach Ziffer 1.1.6 und 178,50 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.7 zusammen, beide mit gesetzlicher Umsatzsteuer. Pflegefrei nach Paragraf 18 Satz 6 der Friedhofssatzung: Die Pflege der Aschestreufelder obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. Die Belegungszeit beträgt nach Satz 2 desselben Paragrafen 25 Jahre, es wird nach Satz 3 nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und die Beisetzung setzt nach Satz 1 voraus, dass der Verstorbene sie schriftlich bestimmt hat. Das Aschestreufeld gibt es nur auf dem Friedhof Rees-Haldern, Turmallee. | 1.276,87 € | 119,00 € | 1.395,87 € | 25 | Gebührentarif Ziffern 1.1.6 und 3.7 |
| Grabstätte für SternenkinderFür den Erwerb des Nutzungsrechts erhebt der Tarif keine Gebühr, er trägt in dieser Zeile einen Strich. Die Gebührenkalkulation für 2026 nennt den Grund: Es handelt sich um eine seit 2023 vorhandene neue Bestattungsform, und wegen der besonderen Situation für die Eltern und der geringen Zahl an Sternenkindern wird keine Grabnutzungsgebühr erhoben. Sternenkinder sind nach Paragraf 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte; für sie gelten die Vorschriften für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr entsprechend. Die Grabbereitung nach Ziffer 2.1 kostet 661,00 Euro. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht für Sternenkindergräber keine Pflegegebühr vor. | 0,00 € | 661,00 € | 661,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.2.1 |
| Erdwahlgrab, je GrabstelleDie Ziffer 1.2 des Tarifs fasst die Wahlgräber einschließlich der muslimischen und der yezidischen Gräber zusammen, diese liegen nach der Auskunft der Stadt auf dem Friedhof Millingen und kosten dasselbe. Der Betrag gilt je Grabstelle; das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung nur für die gesamte Grabstätte verliehen, eine mehrstellige Grabstätte kostet also ein Vielfaches. In einer Erdwahlgrabstätte können nach Paragraf 15 Absatz 13 zusätzlich zu einem Sarg bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.6 je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Erwerbsgebühr. Nicht pflegefrei: Paragraf 15 Absatz 10 lässt den Nutzungsberechtigten über die Art der Pflege entscheiden, und Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht für das Erdwahlgrab keine Pflegegebühr vor. | 2.954,00 € | 1.322,00 € | 4.276,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.2.2 |
| UrnenwahlgrabZusammen mit dem Urnenreihengrab das günstigste Urnengrab in Rees. Die Zahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung nach der Größe der Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.6 je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht für das gewöhnliche Urnenwahlgrab keine Pflegegebühr vor, anders als für das pflegefreie Urnenwahlgrab nach Ziffer 3.8. | 1.086,00 € | 331,00 € | 1.417,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.2.3 |
| Pflegefreies UrnenwahlgrabDer Betrag setzt sich aus 1.086,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.2.4 und 750,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.8 zusammen. Pflegefrei nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung: Die Grabpflege wird für die Dauer der Nutzungszeit des Verstorbenen durch den Friedhofsträger geleistet, und die dadurch entstehenden Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Grabschmuck wie Pflanzen, Blumenvasen und Grablichter sowie das Aufstellen von Grabmalen sind nicht zulässig, die Gestaltung liegt im Ermessen des Friedhofsträgers. Die Gebührenkalkulation für 2026 führt diese Grabart unter dem Namen Ruhegarten Urnengrab und rechnet die Pflege mit 30,00 Euro je Jahr aus. Das Grabfeld ist nach der Beschlussvorlage von 2022 auf dem Friedhof am Westring in Rees angelegt worden. | 1.836,00 € | 331,00 € | 2.167,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffern 1.2.4 und 3.8 |
| Kammer einer UrnensteleDer Betrag setzt sich aus 1.256,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.2.5 und 625,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.4 zusammen. Pflegefrei: Ziffer 3.4 erhebt die Pflegegebühr namentlich für Urnenstelen, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 25,00 Euro je Jahr aus. Urnenwahlgrabstätten können nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 4 der Friedhofssatzung außer in Grabfeldern auch in Stelen eingerichtet werden; die Urnenkammern sind nach der Gebührenkalkulation ein- oder zweistellig. Die Verlängerung kostet nach den Ziffern 1.2.6 und 3.9 je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbs- und der Pflegegebühr. Die Namenstafel stellt die Stadt zur Verfügung, beschriften lassen müssen die Angehörigen sie nach der Gebührenkalkulation selbst. | 1.881,00 € | 100,00 € | 1.981,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffern 1.2.5 und 3.4 |
Häufige Fragen zu Rees
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Rees?
- In Rees sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 13,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Rees?
- Trostwald Haldern ist mit 7,9 ha der größte Friedhof in Rees. Er liegt 4,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Rees?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Rees gelten 25 Jahre für Alle Bestattungen und Beisetzungen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Belegungszeit des Aschestreufeldes nach Paragraf 18 Satz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Rees?
- Ein Grab in Rees kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenbaumbestattung mit 1.323,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 14. Änderung der Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.12.2025 mit neu gefasstem Gebührentarif, bekanntgemacht im Reeser Amtsblatt Ausgabe 23, Jahrgang 2025, vom 22.12.2025, Stammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Rees zuständig?
- Für die Friedhöfe in Rees ist Stadt Rees, Friedhofsverwaltung zuständig, Markt 1, 46459 Rees, Telefon 02851 51-126. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Rees, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- 14. Änderung der Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.12.2025 mit neu gefasstem Gebührentarif, bekanntgemacht im Reeser Amtsblatt Ausgabe 23, Jahrgang 2025, vom 22.12.2025 Stammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026
- Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung), durchgeschriebene Fassung im Ortsrecht der Stadt, Gliederung 3.13 vom 07.04.2011, zuletzt geändert am 11.12.2025, Gebührentarif gültig ab 01.01.2026; inhaltlich deckungsgleich mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 23/2025
- Satzung über die Belegung der Kommunalfriedhöfe der Stadt Rees (Friedhofssatzung), durchgeschriebene Fassung im Ortsrecht der Stadt, Gliederung 3.12 vom 12.12.2022, durchgeschrieben ab dem 29.12.2022
- Friedhofsgebührenkalkulation für 2026 vom 28.08.2025, Anlage 1 zur Beschlussvorlage 87-XII im Ratsinformationssystem der Stadt Rees Grundlage der 14. Änderungssatzung, beschlossen vom Rat am 11.12.2025; Abschnitt 4 belegt, für welche Grabarten die Pflegegebühren der Ziffer 3 erhoben werden
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.