Bocholt, Nordrhein-Westfalen, AGS 05554008
Friedhofsgebühren in Bocholt, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bocholt mit Gebührentarif, Ortsrecht 6.8, vom 23.03.2020, in Kraft getreten am 01.04.2020, zuletzt geändert am 15.07.2026 mit Wirkung zum 01.08.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bocholt und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bocholt, Friedhofsverwaltung.
- 1.243,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.677,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Verstorbene bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und totgeborene Kinder auf den Friedhöfen Blücherstraße und Liedern
Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, Nutzungsrecht 20 Jahre, mit Beisetzung
Erdwahlgrab im Ruhegarten, Nutzungsrecht 25 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bocholt kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
13 Grabarten für die Erdbestattung in Bocholt
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, Nutzungsrecht 20 JahreZwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Kinder auf den Friedhöfen Blücherstraße und Liedern. | 811,00 € | 432,00 € | 1.243,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.1 und Abschnitt B Ziffer I.1 |
| Reihengrab für Personen über 8 Jahre, Nutzungsrecht 25 JahreDie günstigste Erdbestattung in Bocholt. Fünfundzwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Erwachsene auf den Friedhöfen Blücherstraße und Liedern. Reihengräber lassen sich nach Paragraf 14 der Friedhofssatzung nicht verlängern. | 1.049,00 € | 756,00 € | 1.805,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.2 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Reihengrab für Personen über 8 Jahre, Nutzungsrecht 30 JahreDreißig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Erwachsene auf dem Friedhof Mussum. | 1.259,00 € | 756,00 € | 2.015,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.2 Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Rasenreihengrab für Sargbestattungen, Nutzungsrecht 25 JahreDer Tarif weist den Betrag ausdrücklich als Preis einschließlich Graberstellung und Unterhaltung für 25 Jahre aus. Nach Paragraf 14a Absatz 2 der Friedhofssatzung obliegen Anlage und Unterhaltung des Grabes der Friedhofsverwaltung, und die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht; darin steckt die Pflegepflicht der Angehörigen nach Paragraf 24. Die nutzungsberechtigte Person muss binnen drei Monaten eine ebenerdige Grabplatte einlassen. Rasenreihengräber gibt es nur auf den Friedhöfen Blücherstraße und Liedern. | 2.166,00 € | 756,00 € | 2.922,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.3 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Anonymes Erdgrab, Nutzungsrecht 25 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Bocholt. Der Tarif nennt den Betrag einschließlich Graberstellung und Unterhaltung für 25 Jahre. Nach Paragraf 14b der Friedhofssatzung obliegen Anlage und Unterhaltung der anonymen Gräber der Friedhofsverwaltung, und die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. | 1.793,00 € | 756,00 € | 2.549,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.4 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Wahlgrab im Waldstreifen, Nutzungsrecht 25 JahreFür die Herrichtung und Pflege ist nach Paragraf 24 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich; mindestens zwei Drittel der Fläche sind zu bepflanzen. | 1.591,00 € | 756,00 € | 2.347,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.1 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Wahlgrab an Hauptwegen, Nutzungsrecht 25 Jahre | 1.509,00 € | 756,00 € | 2.265,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.2 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Wahlgrab an Nebenwegen, Grabstelle A, Nutzungsrecht 25 Jahre | 1.422,00 € | 756,00 € | 2.178,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.3 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Wahlgrab an Nebenwegen, Grabstelle B, Nutzungsrecht 25 JahreDas günstigste Wahlgrab für Sargbestattungen in Bocholt. | 1.231,00 € | 756,00 € | 1.987,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.3 Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Wahlgrab an Nebenwegen, Grabstelle B, Nutzungsrecht 30 JahreDie dreißigjährige Laufzeit entspricht der Ruhezeit auf dem Friedhof Mussum. | 1.478,00 € | 756,00 € | 2.234,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.3 Buchstabe c und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Rasenwahlgrab für Sargbestattungen, Nutzungsrecht 25 JahreDer Tarif nennt den Betrag einschließlich Graberstellung und Unterhaltung für 25 Jahre. Nach Paragraf 15a der Friedhofssatzung gilt Paragraf 14a Absatz 2 entsprechend, wonach Anlage und Unterhaltung der Friedhofsverwaltung obliegen und die Paragrafen 19 bis 26 nicht gelten. Rasenwahlgräber gibt es nur auf dem Friedhof Blücherstraße. | 2.856,00 € | 756,00 € | 3.612,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.5 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Pflegefreies Grab, Nutzungsrecht 25 JahreNach Paragraf 15b der Friedhofssatzung gestaltet die Friedhofsverwaltung die Grabstellen im pflegefreien Gräbersaum auf dem Friedhof Blücherstraße einheitlich gärtnerisch; Anlage und Unterhaltung der Gräber und Grabsteine obliegen ihr, die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. Grabstein und Inschrift werden nach Abschnitt D Ziffer I des Tarifs gesondert berechnet. | 3.364,00 € | 756,00 € | 4.120,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.6 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Erdwahlgrab im Ruhegarten, Nutzungsrecht 25 JahreNach Paragraf 15d der Friedhofssatzung gestaltet die Friedhofsverwaltung die Grabfelder vom Typ Ruhegarten auf dem Friedhof Blücherstraße einheitlich gärtnerisch; Anlage und Unterhaltung der Gräber, Grabsteine und Namenstafeln obliegen ihr, die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. Der Tarif nennt den Betrag einschließlich Graberstellung und Unterhaltung für 25 Jahre. | 4.921,00 € | 756,00 € | 5.677,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.7 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
5 Grabarten für die Urne in Bocholt
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anonymes Urnengrab, Nutzungsrecht 20 JahreDas günstigste pflegefreie Grab in Bocholt. Der Tarif nennt den Betrag einschließlich Graberstellung und Unterhaltung für 20 Jahre. Nach Paragraf 14b der Friedhofssatzung obliegen Anlage und Unterhaltung der anonymen Gräber der Friedhofsverwaltung. | 1.114,00 € | 378,00 € | 1.492,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.5 und Abschnitt B Ziffer I.3 |
| Urnenwahlgrab, Nutzungsrecht 20 JahreDie günstigste Urnenbestattung in Bocholt. Ein Urnenreihengrab, das nicht anonym ist, kennt die Satzung nicht. | 985,00 € | 378,00 € | 1.363,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.4 und Abschnitt B Ziffer I.3 |
| Urnengrab im Ruhegarten, Nutzungsrecht 20 JahreNach Paragraf 15d der Friedhofssatzung obliegen Anlage und Unterhaltung der Gräber und Namenstafeln der Friedhofsverwaltung, die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. Die Namensnennung erfolgt auf einheitlichen Tafeln. | 1.928,00 € | 378,00 € | 2.306,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.8 und Abschnitt B Ziffer I.3 |
| Urnengrab im Bestattungshain, Nutzungsrecht 20 JahreNach Paragraf 15e der Friedhofssatzung sind die Grabstellen am Gehölzsaum einheitlich bepflanzt und nicht einzeln gekennzeichnet; Anlage und Unterhaltung der Gräber, Namenstafeln und weiterer Gestaltungselemente obliegen der Friedhofsverwaltung, die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. | 1.765,00 € | 378,00 € | 2.143,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.9 und Abschnitt B Ziffer I.3 |
| Urnengrab im Rosengarten, Nutzungsrecht 20 JahreNach Paragraf 15f der Friedhofssatzung gestaltet die Friedhofsverwaltung die Grabfelder vom Typ Rosengarten einheitlich gärtnerisch; Anlage und Unterhaltung der Gräber und Namenstafeln obliegen ihr, die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. | 1.928,00 € | 378,00 € | 2.306,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.10 und Abschnitt B Ziffer I.3 |
32 weitere Gebühren in der Satzung von Bocholt
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung auf den Friedhöfen Blücherstraße und Mussum, Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und totgeborene Kinder | 432,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer I.1 |
| Bestattung auf den Friedhöfen Blücherstraße und Mussum, Personen über 8 Jahre | 756,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Beisetzung einer Urne auf den Friedhöfen Blücherstraße und Mussum | 378,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer I.3 |
| Bestattung auf dem Friedhof Liedern, Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und totgeborene Kinder | 324,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer II.1 |
| Bestattung auf dem Friedhof Liedern, Personen über 8 Jahre | 486,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer II.2 |
| Beisetzung einer Urne auf dem Friedhof Liedern | 216,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer II.3 |
| Anonyme Bestattung eines totgeborenen Kindes auf dem Friedhof Blücherstraße, auf Antrag gebühren- und entgeltfrei | 0,00 € | Paragraf 2 der Friedhofsgebührenordnung |
| Verlängerung eines Nutzungsrechts, je Jahr | die auf ein Jahr umgerechnete Nutzungsgebühr, berechnet nach den zur Zeit des Nacherwerbs geltenden Sätzen | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer III |
| Nutzung des Trauersaals Blücherstraße für eine Sargbestattung, 45 Minuten, mit Sargannahme und Aufbewahrungsraum bis zu 24 Stunden | 238,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.1 |
| Nutzung des Trauersaals Blücherstraße für eine Urnenbestattung, 45 Minuten | 207,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.2 |
| Nutzung des Abschiedsraums Blücherstraße für eine Sargbestattung, 45 Minuten, mit Sargannahme und Aufbewahrungsraum bis zu 24 Stunden | 165,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.3 |
| Nutzung des Abschiedsraums Blücherstraße für eine Urnenbestattung, 45 Minuten | 134,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.4 |
| Nutzung des Abschiedsraums zur individuellen Abschiednahme, je angefangene 3 Stunden | 103,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.5 |
| Nutzung des Aufbewahrungsraums für einen Sarg, je weiterem angefangenen Tag | 31,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.6 |
| Nutzung des Aufbewahrungsraums für eine Urne, je angefangenem Tag | 10,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.7 |
| Nutzung der Trauerhallen Mussum und Liedern für eine Bestattung | 103,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer II.1 |
| Ehrengrab der Stadt Bocholt | 4.772,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer IV.1 |
| Gemeinschaftsgrab mit besonderen vertraglichen Regelungen | 1.062,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer IV.2 |
| Grabstein für ein pflegefreies Grab | 1.008,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer I.1 |
| Grabinschrift für ein pflegefreies Grab | 72,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer I.2 |
| Bronzeplatte für ein pflegefreies Grab | 276,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer I.2, zweite Position gleicher Nummer |
| Genehmigung eines stehenden Grabmals einschließlich Standsicherheitsprüfung | 101,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer II.1 |
| Genehmigung eines liegenden Grabmals | 36,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer II.2 |
| Stundensatz Verwaltung für hoheitliche Leistungen | 55,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer III.1 |
| Stundensatz operatives Personal für hoheitliche Leistungen | 44,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer III.2 |
| Ausgrabung eines Kindes bis zum vollendeten 8. Lebensjahr vor Ablauf der Ruhefrist | 1.350,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer I.1 Buchstabe a |
| Ausgrabung einer Person über 8 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist | 2.025,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer I.2 Buchstabe a |
| Ausgrabung einer Person über 8 Jahre nach Ablauf der Ruhefrist | 1.485,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer I.2 Buchstabe b |
| Ausgrabung einer Urne | 540,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer I.3 |
| Umbettung einer Person über 8 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist | 3.808,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer II.2 Buchstabe a |
| Umbettung einer Person über 8 Jahre nach Ablauf der Ruhefrist | 2.592,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer II.2 Buchstabe b |
| Umbettung einer Urne | 891,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer II.3 |
Was ein Grab in Bocholt über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.443,00 €
Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, Nutzungsrecht 20 Jahre in Bocholt, über 20 Jahre, das sind 322,15 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt C Ziffer I.1 und Abschnitt B Ziffer I.1 | 811,00 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt B Ziffer I.1 | 432,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.243,00 € |
Zwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Kinder auf den Friedhöfen Blücherstraße und Liedern.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bocholt mit Gebührentarif, Ortsrecht 6.8, vom 23.03.2020, in Kraft getreten am 01.04.2020, zuletzt geändert am 15.07.2026 mit Wirkung zum 01.08.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Bocholt offenlässt
- Die Satzung gilt nur für die drei städtischen Friedhöfe Blücherstraße, Mussum und Liedern. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Die Bestattungsgebühr hängt vom Friedhof ab. Wir rechnen durchgehend mit den Sätzen für Blücherstraße und Mussum nach Abschnitt B Ziffer I des Tarifs, also 756 Euro für einen Erwachsenen, 432 Euro für ein Kind und 378 Euro für eine Urne. Auf dem Friedhof Liedern kostet dieselbe Leistung nach Abschnitt B Ziffer II nur 486, 324 beziehungsweise 216 Euro. Wer dort bestattet wird, zahlt für einen Erwachsenen 270 Euro und für eine Urne 162 Euro weniger als in unserer Tabelle. Alle besonderen Grabformen außer dem Rasenreihengrab gibt es nach den Paragrafen 14a bis 15f der Friedhofssatzung nur auf dem Friedhof Blücherstraße.
- Die Nutzungsgebühren nach Abschnitt C des Tarifs unterscheiden nicht nach Friedhof. Die Laufzeiten spiegeln aber die unterschiedlichen Ruhezeiten wider: 25 Jahre gelten für Blücherstraße und Liedern, 30 Jahre für Mussum.
- Für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nennt der Tarif nur ein Reihengrab mit 20 Jahren Nutzungsrecht. Auf dem Friedhof Mussum beträgt die Ruhezeit für diese Kinder nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung jedoch 25 Jahre. Einen passenden Tarifposten dafür gibt es nicht.
- Neun Grabarten führen wir als pflegefrei. Der Tarif schreibt bei jeder von ihnen den Zusatz einschließlich Graberstellung und Unterhaltung samt Laufzeit dazu, und die Friedhofssatzung bestätigt es in den Paragrafen 14a Absatz 2, 14b, 15a, 15b, 15d, 15e und 15f jeweils mit dem Satz, dass Anlage und Unterhaltung der Friedhofsverwaltung obliegen und die Paragrafen 19 bis 26 nicht gelten. Paragraf 24 in diesem Block ist die Pflicht der nutzungsberechtigten Person, das Grab herzurichten und zu pflegen.
- Beim Rasenreihengrab und beim Rasenwahlgrab bleibt eine Restpflicht bei den Angehörigen: Sie müssen nach Paragraf 14a Absatz 3 der Friedhofssatzung binnen drei Monaten nach der Bestattung eine Grabplatte aus Hartgestein einlassen. Die Kosten dafür stehen nicht im Gebührentarif. Die Pflege des Grabes selbst trägt gleichwohl die Friedhofsverwaltung.
- Beim pflegefreien Grab nach Abschnitt C Ziffer II.6 kommen Grabstein und Inschrift hinzu. Der Tarif berechnet sie nach Abschnitt D Ziffer I gesondert mit 1.008 Euro für den Grabstein, 72 Euro für die Inschrift und 276 Euro für eine Bronzeplatte. Diese Beträge stecken nicht in unserer Nutzungsgebühr, weil der Tarif sie nicht als zwingend mit dem Grab verbunden bezeichnet.
- Abschnitt D Ziffer I des Tarifs nummeriert die Bronzeplatte versehentlich ebenfalls mit 2, wie die Grabinschrift davor. Wir übernehmen beide Positionen mit ihren Beträgen.
- Das Gemeinschaftsgrab mit besonderen vertraglichen Regelungen nach Abschnitt C Ziffer IV.2 führen wir nicht als Grabart. Der Tarif nennt weder Form noch Laufzeit, und die Satzung regelt es unter den Sondergrabstätten nach Paragraf 17 nur über gesonderte Vereinbarungen.
- Für die Verlängerung eines Nutzungsrechts nennt der Tarif keinen eigenen Betrag. Nach Abschnitt C Ziffer III wird je Jahr die auf ein Jahr umgerechnete Nutzungsgebühr erhoben, berechnet nach den zur Zeit des Nacherwerbs geltenden Sätzen.
- Die Nutzung von Trauersaal, Abschiedsraum und Trauerhalle ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten; sie kostet nach Abschnitt A des Tarifs zwischen 10 und 238 Euro.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr auf jedes Grab und einen Vervielfältigungsfaktor aus der Haushaltssatzung kennt die Gebührenordnung nicht. Der Grabpreis besteht aus Nutzungsgebühr und Bestattungsgebühr.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 23 der Friedhofssatzung muss die letzte nutzungsberechtigte Person Grabmal und bauliche Anlagen selbst entfernen; tut sie es nicht, entfernt die Stadt sie auf ihre Kosten.
Friedhöfe in Bocholt und die Gebühren von 314 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jüchen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zirndorf15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dingelstädt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bocholt mit Gebührentarif, Ortsrecht 6.8 vom 23.03.2020, in Kraft getreten am 01.04.2020, zuletzt geändert am 15.07.2026 mit Wirkung zum 01.08.2026
- Satzung der Stadt Bocholt über die Benutzung der städtischen Friedhöfe, Friedhofssatzung, Ortsrecht 6.7 vom 23.03.2020, in Kraft getreten am 01.04.2020, zuletzt geändert am 15.07.2026 mit Wirkung zum 01.08.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.