Bocholt · Nordrhein-Westfalen · AGS 05554008
Friedhofsgebühren Bocholt: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bocholt mit Gebührentarif, Ortsrecht 6.8, vom 23.03.2020, in Kraft getreten am 01.04.2020, zuletzt geändert am 15.07.2026 mit Wirkung zum 01.08.2026. Die Sätze gelten für alle 11 Friedhöfe der Stadt Bocholt, Friedhofsverwaltung, nicht für einzelne.
- 1.243,00 €
- Günstigstes Grab
- 5.677,00 €
- Teuerstes Grab
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Verstorbene bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und totgeborene Kinder auf den Friedhöfen Blücherstraße und Liedern
Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, Nutzungsrecht 20 Jahre
Erdwahlgrab im Ruhegarten, Nutzungsrecht 25 Jahre
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bocholt kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 13 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, Nutzungsrecht 20 JahreZwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Kinder auf den Friedhöfen Blücherstraße und Liedern. | 811,00 € | 432,00 € | 1.243,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.1 und Abschnitt B Ziffer I.1 |
| Reihengrab für Personen über 8 Jahre, Nutzungsrecht 25 JahreDie günstigste Erdbestattung in Bocholt. Fünfundzwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Erwachsene auf den Friedhöfen Blücherstraße und Liedern. Reihengräber lassen sich nach Paragraf 14 der Friedhofssatzung nicht verlängern. | 1.049,00 € | 756,00 € | 1.805,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.2 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Reihengrab für Personen über 8 Jahre, Nutzungsrecht 30 JahreDreißig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Erwachsene auf dem Friedhof Mussum. | 1.259,00 € | 756,00 € | 2.015,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.2 Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Rasenreihengrab für Sargbestattungen, Nutzungsrecht 25 JahreDer Tarif weist den Betrag ausdrücklich als Preis einschließlich Graberstellung und Unterhaltung für 25 Jahre aus. Nach Paragraf 14a Absatz 2 der Friedhofssatzung obliegen Anlage und Unterhaltung des Grabes der Friedhofsverwaltung, und die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht; darin steckt die Pflegepflicht der Angehörigen nach Paragraf 24. Die nutzungsberechtigte Person muss binnen drei Monaten eine ebenerdige Grabplatte einlassen. Rasenreihengräber gibt es nur auf den Friedhöfen Blücherstraße und Liedern. | 2.166,00 € | 756,00 € | 2.922,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.3 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Anonymes Erdgrab, Nutzungsrecht 25 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Bocholt. Der Tarif nennt den Betrag einschließlich Graberstellung und Unterhaltung für 25 Jahre. Nach Paragraf 14b der Friedhofssatzung obliegen Anlage und Unterhaltung der anonymen Gräber der Friedhofsverwaltung, und die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. | 1.793,00 € | 756,00 € | 2.549,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.4 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Wahlgrab im Waldstreifen, Nutzungsrecht 25 JahreFür die Herrichtung und Pflege ist nach Paragraf 24 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigte Person verantwortlich; mindestens zwei Drittel der Fläche sind zu bepflanzen. | 1.591,00 € | 756,00 € | 2.347,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.1 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Wahlgrab an Hauptwegen, Nutzungsrecht 25 Jahre | 1.509,00 € | 756,00 € | 2.265,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.2 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Wahlgrab an Nebenwegen, Grabstelle A, Nutzungsrecht 25 Jahre | 1.422,00 € | 756,00 € | 2.178,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.3 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Wahlgrab an Nebenwegen, Grabstelle B, Nutzungsrecht 25 JahreDas günstigste Wahlgrab für Sargbestattungen in Bocholt. | 1.231,00 € | 756,00 € | 1.987,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.3 Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Wahlgrab an Nebenwegen, Grabstelle B, Nutzungsrecht 30 JahreDie dreißigjährige Laufzeit entspricht der Ruhezeit auf dem Friedhof Mussum. | 1.478,00 € | 756,00 € | 2.234,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.3 Buchstabe c und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Rasenwahlgrab für Sargbestattungen, Nutzungsrecht 25 JahreDer Tarif nennt den Betrag einschließlich Graberstellung und Unterhaltung für 25 Jahre. Nach Paragraf 15a der Friedhofssatzung gilt Paragraf 14a Absatz 2 entsprechend, wonach Anlage und Unterhaltung der Friedhofsverwaltung obliegen und die Paragrafen 19 bis 26 nicht gelten. Rasenwahlgräber gibt es nur auf dem Friedhof Blücherstraße. | 2.856,00 € | 756,00 € | 3.612,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.5 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Pflegefreies Grab, Nutzungsrecht 25 JahreNach Paragraf 15b der Friedhofssatzung gestaltet die Friedhofsverwaltung die Grabstellen im pflegefreien Gräbersaum auf dem Friedhof Blücherstraße einheitlich gärtnerisch; Anlage und Unterhaltung der Gräber und Grabsteine obliegen ihr, die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. Grabstein und Inschrift werden nach Abschnitt D Ziffer I des Tarifs gesondert berechnet. | 3.364,00 € | 756,00 € | 4.120,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.6 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Erdwahlgrab im Ruhegarten, Nutzungsrecht 25 JahreNach Paragraf 15d der Friedhofssatzung gestaltet die Friedhofsverwaltung die Grabfelder vom Typ Ruhegarten auf dem Friedhof Blücherstraße einheitlich gärtnerisch; Anlage und Unterhaltung der Gräber, Grabsteine und Namenstafeln obliegen ihr, die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. Der Tarif nennt den Betrag einschließlich Graberstellung und Unterhaltung für 25 Jahre. | 4.921,00 € | 756,00 € | 5.677,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.7 und Abschnitt B Ziffer I.2 |
Urne: 5 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anonymes Urnengrab, Nutzungsrecht 20 JahreDas günstigste pflegefreie Grab in Bocholt. Der Tarif nennt den Betrag einschließlich Graberstellung und Unterhaltung für 20 Jahre. Nach Paragraf 14b der Friedhofssatzung obliegen Anlage und Unterhaltung der anonymen Gräber der Friedhofsverwaltung. | 1.114,00 € | 378,00 € | 1.492,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I.5 und Abschnitt B Ziffer I.3 |
| Urnenwahlgrab, Nutzungsrecht 20 JahreDie günstigste Urnenbestattung in Bocholt. Ein Urnenreihengrab, das nicht anonym ist, kennt die Satzung nicht. | 985,00 € | 378,00 € | 1.363,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.4 und Abschnitt B Ziffer I.3 |
| Urnengrab im Ruhegarten, Nutzungsrecht 20 JahreNach Paragraf 15d der Friedhofssatzung obliegen Anlage und Unterhaltung der Gräber und Namenstafeln der Friedhofsverwaltung, die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. Die Namensnennung erfolgt auf einheitlichen Tafeln. | 1.928,00 € | 378,00 € | 2.306,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.8 und Abschnitt B Ziffer I.3 |
| Urnengrab im Bestattungshain, Nutzungsrecht 20 JahreNach Paragraf 15e der Friedhofssatzung sind die Grabstellen am Gehölzsaum einheitlich bepflanzt und nicht einzeln gekennzeichnet; Anlage und Unterhaltung der Gräber, Namenstafeln und weiterer Gestaltungselemente obliegen der Friedhofsverwaltung, die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. | 1.765,00 € | 378,00 € | 2.143,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.9 und Abschnitt B Ziffer I.3 |
| Urnengrab im Rosengarten, Nutzungsrecht 20 JahreNach Paragraf 15f der Friedhofssatzung gestaltet die Friedhofsverwaltung die Grabfelder vom Typ Rosengarten einheitlich gärtnerisch; Anlage und Unterhaltung der Gräber und Namenstafeln obliegen ihr, die Paragrafen 19 bis 26 gelten nicht. | 1.928,00 € | 378,00 € | 2.306,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II.10 und Abschnitt B Ziffer I.3 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung auf den Friedhöfen Blücherstraße und Mussum, Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und totgeborene Kinder | 432,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer I.1 |
| Bestattung auf den Friedhöfen Blücherstraße und Mussum, Personen über 8 Jahre | 756,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer I.2 |
| Beisetzung einer Urne auf den Friedhöfen Blücherstraße und Mussum | 378,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer I.3 |
| Bestattung auf dem Friedhof Liedern, Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und totgeborene Kinder | 324,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer II.1 |
| Bestattung auf dem Friedhof Liedern, Personen über 8 Jahre | 486,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer II.2 |
| Beisetzung einer Urne auf dem Friedhof Liedern | 216,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer II.3 |
| Anonyme Bestattung eines totgeborenen Kindes auf dem Friedhof Blücherstraße, auf Antrag gebühren- und entgeltfrei | 0,00 € | Paragraf 2 der Friedhofsgebührenordnung |
| Verlängerung eines Nutzungsrechts, je Jahr | die auf ein Jahr umgerechnete Nutzungsgebühr, berechnet nach den zur Zeit des Nacherwerbs geltenden Sätzen | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer III |
| Nutzung des Trauersaals Blücherstraße für eine Sargbestattung, 45 Minuten, mit Sargannahme und Aufbewahrungsraum bis zu 24 Stunden | 238,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.1 |
| Nutzung des Trauersaals Blücherstraße für eine Urnenbestattung, 45 Minuten | 207,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.2 |
| Nutzung des Abschiedsraums Blücherstraße für eine Sargbestattung, 45 Minuten, mit Sargannahme und Aufbewahrungsraum bis zu 24 Stunden | 165,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.3 |
| Nutzung des Abschiedsraums Blücherstraße für eine Urnenbestattung, 45 Minuten | 134,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.4 |
| Nutzung des Abschiedsraums zur individuellen Abschiednahme, je angefangene 3 Stunden | 103,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.5 |
| Nutzung des Aufbewahrungsraums für einen Sarg, je weiterem angefangenen Tag | 31,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.6 |
| Nutzung des Aufbewahrungsraums für eine Urne, je angefangenem Tag | 10,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I.7 |
| Nutzung der Trauerhallen Mussum und Liedern für eine Bestattung | 103,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer II.1 |
| Ehrengrab der Stadt Bocholt | 4.772,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer IV.1 |
| Gemeinschaftsgrab mit besonderen vertraglichen Regelungen | 1.062,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer IV.2 |
| Grabstein für ein pflegefreies Grab | 1.008,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer I.1 |
| Grabinschrift für ein pflegefreies Grab | 72,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer I.2 |
| Bronzeplatte für ein pflegefreies Grab | 276,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer I.2, zweite Position gleicher Nummer |
| Genehmigung eines stehenden Grabmals einschließlich Standsicherheitsprüfung | 101,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer II.1 |
| Genehmigung eines liegenden Grabmals | 36,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer II.2 |
| Stundensatz Verwaltung für hoheitliche Leistungen | 55,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer III.1 |
| Stundensatz operatives Personal für hoheitliche Leistungen | 44,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer III.2 |
| Ausgrabung eines Kindes bis zum vollendeten 8. Lebensjahr vor Ablauf der Ruhefrist | 1.350,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer I.1 Buchstabe a |
| Ausgrabung einer Person über 8 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist | 2.025,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer I.2 Buchstabe a |
| Ausgrabung einer Person über 8 Jahre nach Ablauf der Ruhefrist | 1.485,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer I.2 Buchstabe b |
| Ausgrabung einer Urne | 540,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer I.3 |
| Umbettung einer Person über 8 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist | 3.808,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer II.2 Buchstabe a |
| Umbettung einer Person über 8 Jahre nach Ablauf der Ruhefrist | 2.592,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer II.2 Buchstabe b |
| Umbettung einer Urne | 891,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer II.3 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.443,00 €
Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, Nutzungsrecht 20 Jahre in Bocholt, über 20 Jahre, das sind 322,15 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt C Ziffer I.1 und Abschnitt B Ziffer I.1 | 811,00 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt B Ziffer I.1 | 432,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.243,00 € |
Zwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Kinder auf den Friedhöfen Blücherstraße und Liedern.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bocholt mit Gebührentarif, Ortsrecht 6.8, vom 23.03.2020, in Kraft getreten am 01.04.2020, zuletzt geändert am 15.07.2026 mit Wirkung zum 01.08.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Satzung gilt nur für die drei städtischen Friedhöfe Blücherstraße, Mussum und Liedern. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Die Bestattungsgebühr hängt vom Friedhof ab. Wir rechnen durchgehend mit den Sätzen für Blücherstraße und Mussum nach Abschnitt B Ziffer I des Tarifs, also 756 Euro für einen Erwachsenen, 432 Euro für ein Kind und 378 Euro für eine Urne. Auf dem Friedhof Liedern kostet dieselbe Leistung nach Abschnitt B Ziffer II nur 486, 324 beziehungsweise 216 Euro. Wer dort bestattet wird, zahlt für einen Erwachsenen 270 Euro und für eine Urne 162 Euro weniger als in unserer Tabelle. Alle besonderen Grabformen außer dem Rasenreihengrab gibt es nach den Paragrafen 14a bis 15f der Friedhofssatzung nur auf dem Friedhof Blücherstraße.
- Die Nutzungsgebühren nach Abschnitt C des Tarifs unterscheiden nicht nach Friedhof. Die Laufzeiten spiegeln aber die unterschiedlichen Ruhezeiten wider: 25 Jahre gelten für Blücherstraße und Liedern, 30 Jahre für Mussum.
- Für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nennt der Tarif nur ein Reihengrab mit 20 Jahren Nutzungsrecht. Auf dem Friedhof Mussum beträgt die Ruhezeit für diese Kinder nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung jedoch 25 Jahre. Einen passenden Tarifposten dafür gibt es nicht.
- Neun Grabarten führen wir als pflegefrei. Der Tarif schreibt bei jeder von ihnen den Zusatz einschließlich Graberstellung und Unterhaltung samt Laufzeit dazu, und die Friedhofssatzung bestätigt es in den Paragrafen 14a Absatz 2, 14b, 15a, 15b, 15d, 15e und 15f jeweils mit dem Satz, dass Anlage und Unterhaltung der Friedhofsverwaltung obliegen und die Paragrafen 19 bis 26 nicht gelten. Paragraf 24 in diesem Block ist die Pflicht der nutzungsberechtigten Person, das Grab herzurichten und zu pflegen.
- Beim Rasenreihengrab und beim Rasenwahlgrab bleibt eine Restpflicht bei den Angehörigen: Sie müssen nach Paragraf 14a Absatz 3 der Friedhofssatzung binnen drei Monaten nach der Bestattung eine Grabplatte aus Hartgestein einlassen. Die Kosten dafür stehen nicht im Gebührentarif. Die Pflege des Grabes selbst trägt gleichwohl die Friedhofsverwaltung.
- Beim pflegefreien Grab nach Abschnitt C Ziffer II.6 kommen Grabstein und Inschrift hinzu. Der Tarif berechnet sie nach Abschnitt D Ziffer I gesondert mit 1.008 Euro für den Grabstein, 72 Euro für die Inschrift und 276 Euro für eine Bronzeplatte. Diese Beträge stecken nicht in unserer Nutzungsgebühr, weil der Tarif sie nicht als zwingend mit dem Grab verbunden bezeichnet.
- Abschnitt D Ziffer I des Tarifs nummeriert die Bronzeplatte versehentlich ebenfalls mit 2, wie die Grabinschrift davor. Wir übernehmen beide Positionen mit ihren Beträgen.
- Das Gemeinschaftsgrab mit besonderen vertraglichen Regelungen nach Abschnitt C Ziffer IV.2 führen wir nicht als Grabart. Der Tarif nennt weder Form noch Laufzeit, und die Satzung regelt es unter den Sondergrabstätten nach Paragraf 17 nur über gesonderte Vereinbarungen.
- Für die Verlängerung eines Nutzungsrechts nennt der Tarif keinen eigenen Betrag. Nach Abschnitt C Ziffer III wird je Jahr die auf ein Jahr umgerechnete Nutzungsgebühr erhoben, berechnet nach den zur Zeit des Nacherwerbs geltenden Sätzen.
- Die Nutzung von Trauersaal, Abschiedsraum und Trauerhalle ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten; sie kostet nach Abschnitt A des Tarifs zwischen 10 und 238 Euro.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr auf jedes Grab und einen Vervielfältigungsfaktor aus der Haushaltssatzung kennt die Gebührenordnung nicht. Der Grabpreis besteht aus Nutzungsgebühr und Bestattungsgebühr.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 23 der Friedhofssatzung muss die letzte nutzungsberechtigte Person Grabmal und bauliche Anlagen selbst entfernen; tut sie es nicht, entfernt die Stadt sie auf ihre Kosten.
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Quellen und Stand
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bocholt mit Gebührentarif, Ortsrecht 6.8 vom 23.03.2020, in Kraft getreten am 01.04.2020, zuletzt geändert am 15.07.2026 mit Wirkung zum 01.08.2026
- Satzung der Stadt Bocholt über die Benutzung der städtischen Friedhöfe, Friedhofssatzung, Ortsrecht 6.7 vom 23.03.2020, in Kraft getreten am 01.04.2020, zuletzt geändert am 15.07.2026 mit Wirkung zum 01.08.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.