Kleve, Nordrhein-Westfalen, AGS 05154036
Friedhofsgebühren in Kleve, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Kleve, Ortsrecht Nummer 34-02, vom 23.12.2003, in Kraft seit 01.01.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 20.12.2021. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Kleve und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Kleve, Abteilung 30.2 Personenstands- und Friedhofswesen.
- 180,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.968,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 19
- Grabarten in der Satzung
- 12 Jahre
- Ruhefrist, Verstorbene bis zu 5 Jahren
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 Jahren sowie für Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchte, mit Beisetzung
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabanlage besonderer Lage, einschließlich historischem Grabmal und Pflege, mit Beisetzung
Paragraf 12 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Kleve kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Kleve
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 Jahren sowie für Tot- und Fehlgeburten und LeibesfrüchteNach Paragraf 23 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für zwölf Jahre verliehen und kann als einziges Reihengrab auf Antrag mehrfach verlängert werden. | 90,00 € | 90,00 € | 180,00 € | 12 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.1.1 und Ziffer 4.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste Erdgrab in Kleve. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 912,00 € | 590,00 € | 1.502,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.1.2 und Ziffer 4.2 |
| Rasenreihengrabstätte für ErdbestattungenDer Betrag setzt sich aus dem Nutzungsrecht nach Ziffer 1.1.2 und der Pflegegebühr von 270 Euro nach Ziffer 9.1.1 zusammen. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung Gestaltung, Pflege und Unterhaltung der Rasenreihengrabfelder für die Dauer der Ruhezeit; ausgenommen ist nur das liegende Grabmal. | 1.182,00 € | 590,00 € | 1.772,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.1.2, Ziffer 9.1.1 und Ziffer 4.2 |
| Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattung einschließlich PflegeDer Tarif führt die Pflege ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Paragraf 27 Absatz 4 der Friedhofssatzung weist die Gestaltung der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und nach Paragraf 16 Absatz 1 wird an anonymen Reihengrabstätten kein Nutzungsrecht erworben. | 912,00 € | 590,00 € | 1.502,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 2.1 und Ziffer 4.2 |
| Wahlgrabstätte im Gräberfeld und an Nebenwegen, je GrabstelleKlasse B nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.6 je Jahr und Stelle ein Dreißigstel des Betrags. | 1.555,00 € | 590,00 € | 2.145,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.2.1 und Ziffer 4.2 |
| Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, je GrabstelleKlasse A, also Grabstätten an den Hauptwegen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.6 je Jahr und Stelle ein Dreißigstel des Betrags. | 1.765,00 € | 590,00 € | 2.355,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.2.2 und Ziffer 4.2 |
| Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabanlage besonderer Lage, einschließlich historischem Grabmal und PflegeNach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Gemeinschaftsgrabanlagen besonderer Lage von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten. Der Tarif nennt die Pflege zusätzlich als Bestandteil der Gebühr. | 3.378,00 € | 590,00 € | 3.968,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.2.4.1 und Ziffer 4.2 |
| Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabanlage besonderer Lage, einschließlich PflegeDie Ausführung ohne historisches Grabmal. Die Pflege trägt nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung. | 2.928,00 € | 590,00 € | 3.518,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.2.4.3 und Ziffer 4.2 |
11 Grabarten für die Urne in Kleve
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für UrnenbeisetzungenIn jeder Reihenurnengrabstätte kann nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung eine Urne beigesetzt werden. | 729,00 € | 110,00 € | 839,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.1.3 und Ziffer 4.3 |
| Rasenreihengrabstätte für UrnenbeisetzungenDer Betrag setzt sich aus dem Nutzungsrecht nach Ziffer 1.1.3 und der Pflegegebühr von 270 Euro nach Ziffer 9.1.2 zusammen. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Pflege und Unterhaltung der Rasenreihengrabfelder der Friedhofsverwaltung zu. | 999,00 € | 110,00 € | 1.109,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.1.3, Ziffer 9.1.2 und Ziffer 4.3 |
| Reihengrabstätte für naturnahe Urnenbeisetzung mit anonymer Grablage im NaturwaldfeldDer Betrag setzt sich aus dem Nutzungsrecht nach Ziffer 1.1.3 und der Pflegegebühr von 270 Euro nach Ziffer 9.1.3 zusammen. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung, Pflege und Unterhaltung des Naturwaldfeldes der Friedhofsverwaltung. Zugelassen sind nur biologisch abbaubare Urnen ohne Überurne. | 999,00 € | 110,00 € | 1.109,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.1.3, Ziffer 9.1.3 und Ziffer 4.3 |
| Reihengrabstätte für anonyme Urnenbestattung einschließlich PflegeDer Tarif führt die Pflege ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Paragraf 27 Absatz 4 der Friedhofssatzung weist die Gestaltung der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu. | 729,00 € | 110,00 € | 839,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 2.2 und Ziffer 4.3 |
| Wahlgrabstätte für UrnenUrnenwahlgrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur einstellig vergeben und nehmen nach Absatz 4 zwei Urnen auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.6 je Jahr ein Dreißigstel des Betrags. | 1.400,00 € | 110,00 € | 1.510,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.2.3 und Ziffer 4.3 |
| Wahlgrabstätte für Urnen, große AusführungGrabgröße 1,20 mal 1,20 Meter nach Paragraf 17 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung. Auch hier sind zwei Urnen zulässig. | 1.600,00 € | 110,00 € | 1.710,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.2.3.1 und Ziffer 4.3 |
| Urnenbestattung in einer Wahlgrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabanlage besonderer Lage, einschließlich historischem Grabmal und PflegeNach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Gemeinschaftsgrabanlagen besonderer Lage von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten. | 2.788,00 € | 110,00 € | 2.898,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.2.4.2 und Ziffer 4.3 |
| Urnenbestattung in einer Wahlgrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabanlage besonderer Lage, einschließlich PflegeDie Ausführung ohne historisches Grabmal. Die Pflege trägt nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung. | 2.338,00 € | 110,00 € | 2.448,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.2.4.4 und Ziffer 4.3 |
| Baumgrabstätte einschließlich historischem Grabmal oder Fragment und PflegeNach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung erfolgen Pflegeeingriffe in den Gehölzbestand und den Bodenbewuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. In einer Baumgrabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden. | 2.588,00 € | 110,00 € | 2.698,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.2.5.1 und Ziffer 4.3 |
| Baumgrabstätte einschließlich PflegeDie Ausführung ohne historisches Grabmal. Die Pflege liegt nach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung allein bei der Friedhofsverwaltung. | 2.138,00 € | 110,00 € | 2.248,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer 1.2.5.2 und Ziffer 4.3 |
| Aschenstreufeld, Beisetzung der Asche ohne Urne durch VerstreuenDie Beisetzung ist zweigeteilt: 262 Euro für die Benutzung des Feldes nach Ziffer 3 und 60 Euro für das Verstreuen nach Ziffer 6. Das günstigste Grab in Kleve. Auf dem Aschenstreufeld ist nach Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist; die Gestaltung obliegt nach Paragraf 27 Absatz 4 der Friedhofsverwaltung. Das Verstreuen setzt nach Paragraf 20 Absatz 2 eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person voraus. | 262,00 € | 60,00 € | 322,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Ziffer 3 und Ziffer 6 |
30 weitere Gebühren in der Satzung von Kleve
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung, Ausheben und Verfüllen, für Verstorbene bis zu 5 Jahren sowie für Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchte | 90,00 € | Paragraf 2 Ziffer 4.1 |
| Grabbereitung, Ausheben und Verfüllen, für Verstorbene über 5 Jahre | 590,00 € | Paragraf 2 Ziffer 4.2 |
| Grabbereitung, Ausheben und Verfüllen, für Urnen | 110,00 € | Paragraf 2 Ziffer 4.3 |
| Verstreuen von Asche auf dem Aschenstreufeld | 60,00 € | Paragraf 2 Ziffer 6 |
| Benutzung des Aschenstreufeldes | 262,00 € | Paragraf 2 Ziffer 3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle | ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr nach den Ziffern 1.2.1 bis 1.2.5 | Paragraf 2 Ziffer 1.2.6 |
| Benutzung des Aufbewahrungsraums, je Tag, wobei Ein- und Auslieferung als ein Tag berechnet werden | 45,00 € | Paragraf 2 Ziffer 5.1 |
| Benutzung der Feierhalle in Kleve und in Kellen | 135,00 € | Paragraf 2 Ziffer 5.2 |
| Umbettung oder Ausgrabung einer Leiche, Verstorbene bis zu 5 Jahren | 90,00 € | Paragraf 2 Ziffer 7.1 |
| Umbettung oder Ausgrabung einer Leiche, Verstorbene über 5 Jahre | 500,00 € | Paragraf 2 Ziffer 7.2 |
| Umbettung oder Ausgrabung einer Urne | 40,00 € | Paragraf 2 Ziffer 7.3 |
| Einfassung einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen durch die Stadt | 410,00 € | Paragraf 2 Ziffer 8.1 |
| Einfassung einer Reihengrabstätte für Urnenbestattung durch die Stadt | 250,00 € | Paragraf 2 Ziffer 8.2 |
| Einfassung einer Wahlgrabstätte durch die Stadt, erstes Grab oder Einzelgrab | 455,00 € | Paragraf 2 Ziffer 8.3.1 |
| Einfassung einer Wahlgrabstätte durch die Stadt, jedes weitere Grab | 273,00 € | Paragraf 2 Ziffer 8.3.2 |
| Einfassung einer Wahlgrabstätte für Urnenbestattung durch die Stadt | 250,00 € | Paragraf 2 Ziffer 8.4 |
| Pflege eines Rasenreihengrabs für Erdbestattung | 270,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.1.1 |
| Pflege eines Rasenreihengrabs für Urnenbestattung | 270,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.1.2 |
| Pflege eines Reihengrabs für naturnahe Urnenbestattung im Naturwaldfeld | 270,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.1.3 |
| Pflege bei Rückgabe von Gräbern vor Ablauf der Ruhefrist, je Grabstelle und Jahr | 32,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.1.4 |
| Genehmigung von Grabsteinen, Grabmalen und ähnlichen Anlagen | 35,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.2 |
| Ausstellen einer Berechtigung für Gewerbetreibende nach Paragraf 6 der Friedhofssatzung | 17,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.3 |
| Einebnen eines Reihengrabs | 170,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.4.1.1 |
| Einebnen eines einstelligen Wahlgrabs | 170,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.4.1.2 |
| Einebnen eines zweistelligen Wahlgrabs | 280,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.4.2 |
| Einebnen jeder weiteren Grabstelle | 130,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.4.3 |
| Einebnen eines Urnenreihengrabs | 80,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.4.4.1 |
| Einebnen eines Urnenwahlgrabs | 80,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.4.4.2 |
| Grabeinweisung | 48,00 € | Paragraf 2 Ziffer 9.4.4.3 |
| Übernahme einer Patenschaftsgrabstätte | Kosten nach dem Einzelfall | Paragraf 2 Ziffer 9.5 |
Was ein Grab in Kleve über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
3.300,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 Jahren sowie für Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchte in Kleve, über 12 Jahre, das sind 275,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Ziffer 1.1.1 und Ziffer 4.1 | 90,00 € |
| BestattungParagraf 2 Ziffer 4.1 | 90,00 € |
| Grabpflege über 12 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.120,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 180,00 € |
Nach Paragraf 23 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für zwölf Jahre verliehen und kann als einziges Reihengrab auf Antrag mehrfach verlängert werden.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Kleve, Ortsrecht Nummer 34-02, vom 23.12.2003, in Kraft seit 01.01.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 20.12.2021. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Kleve offenlässt
- Die jüngste Änderung der Gebührenordnung datiert vom 20.12.2021 und ist damit älter als drei Jahre. Eine neuere Fassung veröffentlicht die Stadt weder in ihrer Ortsrechtssammlung noch auf den Friedhofsseiten der Umweltbetriebe, die von sich aus auf eben diese Sammlung verweisen. Wir erfassen deshalb die Lesefassung mit dem Stand vom 20.12.2021.
- Die Einfassungsgebühren nach Ziffer 8 rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein, obwohl sie im Einzelfall zwingend anfallen. Ziffer 8 sagt, auf dem Klever Friedhof würden alle Reihengräber sowie die Wahl- und Urnengräber in den Feldern 14 bis 19 vor ihrer Belegung von der Stadt eingefasst. Die jüngere Friedhofssatzung von 2023 nennt in Paragraf 32 Absatz 2 dagegen nur die Gräberfelder 14 bis 16 und 18 des Friedhofs an der Merowingerstraße, und für die vier übrigen städtischen Friedhöfe stellt Paragraf 32 die Einfassung dem Nutzungsberechtigten selbst anheim. Die Gebühr gilt also nicht für jedes Grab in Kleve. Wer auf dem Friedhof an der Merowingerstraße bestattet wird, zahlt für ein Erdreihengrab 410 Euro und für ein Urnenreihengrab 250 Euro zusätzlich zu unseren Beträgen.
- Für das Rasenreihengrab und das Naturwaldfeld nennt der Tarif keine eigene Erwerbsgebühr. Wir setzen deshalb die Reihengrabgebühr nach Ziffer 1.1.2 beziehungsweise Ziffer 1.1.3 an und addieren die Pflegegebühr von 270 Euro nach Ziffer 9.1. Beide Grabarten sind in Paragraf 15 und Paragraf 16 der Friedhofssatzung als Reihengrabstätten geführt, eine andere Zuordnung gibt der Tarif nicht her. Die Gebührenordnung sagt das aber nicht ausdrücklich.
- Die Nutzungszeit der Wahlgrabstätten beträgt nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre und ist damit länger als die Ruhezeit von 25 Jahren. Wir tragen bei diesen Grabarten die dreißig Jahre ein, weil sie den Preis bestimmen.
- Das Aschenstreufeld führen wir mit 25 Jahren, weil Paragraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung für die Beisetzung der Asche ohne Urne die Regeln für Urnenbeisetzungen für sinngemäß anwendbar erklärt und Paragraf 12 dafür 25 Jahre setzt. Eine eigene Frist nennt die Satzung für das Streufeld nicht.
- Ziffer 1.2.4 unterscheidet bei den Gemeinschaftsgrabanlagen zwischen einer Ausführung mit historischem Grabmal und einer ohne. Beide führen wir getrennt, weil sich der Preis um 450 Euro unterscheidet. Dasselbe gilt für die Baumgrabstätte nach Ziffer 1.2.5.
- Die Benutzung der Feierhalle kostet 135 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig enthalten sind die Aufbewahrung im Kühlraum mit 45 Euro je Tag und die Genehmigung eines Grabmals mit 35 Euro.
- Die Satzung gilt nur für die fünf von der Stadt verwalteten Friedhöfe: Kleve an der Merowingerstraße, Kellen Zur alten Kirche, Kellen an der Peiterstraße, Griethausen und Reichswalde. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit erhebt Kleve nicht schon beim Erwerb. Nach Paragraf 34 der Friedhofssatzung müssen die Nutzungsberechtigten Grabmale und bauliche Anlagen selbst entfernen; nur wenn die Stadt auf Antrag einebnet, fallen die Gebühren nach Ziffer 9.4 an.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. Für die Grabvergabe und die Gebührenveranlagung ist nach eigener Auskunft der Umweltbetriebe die Abteilung 30.2 im Rathaus zuständig, für Unterhaltung und Betrieb der Friedhöfe die Umweltbetriebe der Stadt Kleve.
Friedhöfe in Kleve und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Kleve, Ortsrecht Nummer 34-02 vom 23.12.2003, in Kraft seit 01.01.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 20.12.2021
- Friedhofssatzung der Stadt Kleve, Ortsrecht Nummer 34-01 vom 13.04.2023, beschlossen vom Rat am 29.03.2023
- Ortsrechtssammlung der Stadt Kleve, Verzeichnis der geltenden Satzungen Stand des Abrufs am 31.08.2026, führt die Friedhofsgebührenordnung vom 23.12.2003 als geltendes Recht
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.