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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Dorsten · Nordrhein-Westfalen · AGS 05562012

Friedhofsgebühren Dorsten: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten mit dem Gebührentarif nach Anlage 1, Ortsrecht 66 11, vom 08.04.2013, zuletzt geändert durch die Satzung zur 13. Änderung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nummer 36 vom 20.12.2024, Anlage 1 überschrieben mit Gebührentarif 2025. Die Sätze gelten für alle 18 Friedhöfe der Stadt Dorsten, Tiefbauamt, nicht für einzelne.

523,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

8.293,00 €
Teuerstes Grab

Vierstellige Wahlgrabstätte für Sargbestattungen

21
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Erdbestattung und Urnenbeisetzung in unterirdischen Grabstellen

Paragraf 11 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Dorsten kostet

Kurz beantwortet

In Dorsten kostet das günstigste Grab 523,00 € (Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr), das teuerste 8.293,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten mit dem Gebührentarif nach Anlage 1, Ortsrecht 66 11, vom 08.04.2013, zuletzt geändert durch die Satzung zur 13. Änderung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nummer 36 vom 20.12.2024, Anlage 1 überschrieben mit Gebührentarif 2025.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 9 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 25 Jahre.300,00 €223,00 €523,00 €25 J.Tarifstelle 1000 und 4010 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte für SargbestattungenDas günstigste Erdgrab in Dorsten. Die Grabstätte hat individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die Pflege trägt nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Verfügungsberechtigte.1.811,00 €678,00 €2.489,00 €30 J.Tarifstelle 1010 und 4020 des Gebührentarifs
Rasenreihengrabstätte für SargbestattungenNach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofssatzung werden Rasengrabstätten ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung oder einen von ihr beauftragten Dritten gestaltet und gepflegt. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 1100 eine eigene Grabpflegegebühr von 1.367 Euro für die gesamte Ruhezeit, die im Betrag enthalten ist.3.178,00 €678,00 €3.856,00 €30 J.Tarifstelle 1020, 1100 und 4020 des Gebührentarifs
Anonyme Rasenreihengrabstätte für SargbestattungenDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Dorsten. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofssatzung gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung diese Flächen ausschließlich selbst, eine Kenntlichmachung der einzelnen Grabstätte unterbleibt. Die Grabpflegegebühr von 976 Euro nach Tarifstelle 1110 ist im Betrag enthalten. Anonyme Beisetzungen sind nur auf dem Friedhof Tüshausweg möglich.2.787,00 €678,00 €3.465,00 €30 J.Tarifstelle 1030, 1110 und 4020 des Gebührentarifs
Einstellige Wahlgrabstätte für SargbestattungenDie Verlängerung kostet nach Tarifstelle 2000 je Tag 0,187172 Euro.2.050,00 €678,00 €2.728,00 €30 J.Tarifstelle 2000 und 4020 des Gebührentarifs
Zweistellige Wahlgrabstätte für SargbestattungenDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,347737 Euro.3.808,00 €678,00 €4.486,00 €30 J.Tarifstelle 2010 und 4020 des Gebührentarifs
Dreistellige Wahlgrabstätte für SargbestattungenDer Betrag gilt für alle drei Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,521605 Euro.5.712,00 €678,00 €6.390,00 €30 J.Tarifstelle 2020 und 4020 des Gebührentarifs
Vierstellige Wahlgrabstätte für SargbestattungenDer Betrag gilt für alle vier Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,695474 Euro.7.615,00 €678,00 €8.293,00 €30 J.Tarifstelle 2030 und 4020 des Gebührentarifs
Zweistellige Rasenpartnergrabstätte für SargbestattungenDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen und enthält die Grabpflegegebühr von 3.143 Euro nach Tarifstelle 1540. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofssatzung pflegt die Friedhofsverwaltung die Rasengrabstätten. Bei der zweiten Beisetzung verlängert sich die Nutzungszeit einmalig bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist.6.951,00 €678,00 €7.629,00 €30 J.Tarifstelle 2050, 1540 und 4020 des Gebührentarifs

Urne: 12 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDie Grabstätte hat individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die Pflege trägt nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Verfügungsberechtigte.1.387,00 €323,00 €1.710,00 €30 J.Tarifstelle 1050 und 4030 des Gebührentarifs
Rasenreihengrabstätte für UrnenbestattungenNach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofssatzung pflegt die Friedhofsverwaltung die Rasengrabstätten. Die Grabpflegegebühr von 962 Euro nach Tarifstelle 1120 ist im Betrag enthalten.2.349,00 €323,00 €2.672,00 €30 J.Tarifstelle 1060, 1120 und 4030 des Gebührentarifs
Anonyme Rasenreihengrabstätte für UrnenbestattungenDas günstigste pflegefreie Grab in Dorsten. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofssatzung gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung diese Flächen ausschließlich selbst. Die Grabpflegegebühr von 456 Euro nach Tarifstelle 1130 ist im Betrag enthalten. Anonyme Beisetzungen sind nur auf dem Friedhof Tüshausweg möglich.1.843,00 €323,00 €2.166,00 €30 J.Tarifstelle 1070, 1130 und 4030 des Gebührentarifs
Einstellige Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenDie Verlängerung kostet nach Tarifstelle 2100 je Tag 0,126703 Euro.1.387,00 €323,00 €1.710,00 €30 J.Tarifstelle 2100 und 4030 des Gebührentarifs
Zweistellige Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,253406 Euro.2.775,00 €323,00 €3.098,00 €30 J.Tarifstelle 2110 und 4030 des Gebührentarifs
Dreistellige Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenDer Betrag gilt für alle drei Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,380109 Euro.4.162,00 €323,00 €4.485,00 €30 J.Tarifstelle 2120 und 4030 des Gebührentarifs
Vierstellige Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenDer Betrag gilt für alle vier Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,506812 Euro.5.550,00 €323,00 €5.873,00 €30 J.Tarifstelle 2130 und 4030 des Gebührentarifs
Zweistellige Rasenpartnergrabstätte für UrnenbestattungenDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen und enthält die Grabpflegegebühr von 2.518 Euro nach Tarifstelle 1550. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofssatzung pflegt die Friedhofsverwaltung die Rasengrabstätten.5.245,00 €323,00 €5.568,00 €30 J.Tarifstelle 2140, 1550 und 4030 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte für Urnenbestattungen im BestattungswaldDas günstigste Grab in Dorsten. Den Bestattungswald gibt es nur auf dem Friedhof Tüshausweg, an jedem gekennzeichneten Baum sind höchstens zwölf Urnen möglich. Wir führen die Grabart nicht als pflegefrei: Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.4 der Friedhofssatzung untersagt zwar Grabschmuck, sagt über die Pflege aber nichts, und der Tarif kennt für den Bestattungswald keine Grabpflegegebühr.1.156,00 €323,00 €1.479,00 €25 J.Tarifstelle 1080 und 4050 des Gebührentarifs
Zweistellige Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen im BestattungswaldDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,250034 Euro.2.282,00 €323,00 €2.605,00 €25 J.Tarifstelle 2150 und 4050 des Gebührentarifs
Einzelstelle in einer GemeinschaftsurnenwandkammerNach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.3 der Friedhofssatzung stellt die Stadt die Abdeckplatte, beschriften lassen muss sie der Nutzungsberechtigte auf eigene Kosten. Nach Ablauf der Nutzungszeit setzt die Friedhofsverwaltung die Urnen anonym in einem Sammelgrab bei.1.783,00 €266,00 €2.049,00 €25 J.Tarifstelle 2200 und 4040 des Gebührentarifs
Zweistellige UrnenwandkammerDer Betrag gilt für beide Beisetzungen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,390700 Euro.3.565,00 €266,00 €3.831,00 €25 J.Tarifstelle 2210 und 4040 des Gebührentarifs

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Bestattungsgebühr einer Früh- oder Totgeburt90,00 €Tarifstelle 4000 des Gebührentarifs
Bestattungsgebühr Sarg, Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr223,00 €Tarifstelle 4010 des Gebührentarifs
Bestattungsgebühr Sarg678,00 €Tarifstelle 4020 des Gebührentarifs
Erdbestattungsgebühr Urne323,00 €Tarifstelle 4030 des Gebührentarifs
Bestattungsgebühr Kolumbarium266,00 €Tarifstelle 4040 des Gebührentarifs
Bestattungsgebühr im Bestattungswald323,00 €Tarifstelle 4050 des Gebührentarifs
Grabpflege Rasenreihengrab Sarg für die gesamte Ruhezeit1.367,00 €Tarifstelle 1100 des Gebührentarifs
Grabpflege anonymes Rasengrab Sarg für die gesamte Ruhezeit976,00 €Tarifstelle 1110 des Gebührentarifs
Grabpflege Rasenreihengrab Urne für die gesamte Ruhezeit962,00 €Tarifstelle 1120 des Gebührentarifs
Grabpflege anonymes Rasengrab Urne für die gesamte Ruhezeit456,00 €Tarifstelle 1130 des Gebührentarifs
Grabpflege Rasenpartnergrab Sarg für die gesamte Ruhezeit3.143,00 €Tarifstelle 1540 des Gebührentarifs
Grabpflege Rasenpartnergrab Urne für die gesamte Ruhezeit2.518,00 €Tarifstelle 1550 des Gebührentarifs
Vorzeitige Einebnung eines Reihen- oder Wahlgrabes Sarg, je Stelle65,00 €Tarifstelle 5000 des Gebührentarifs
Vorzeitige Einebnung eines Reihen- oder Wahlgrabes Urne, je Stelle41,00 €Tarifstelle 5050 des Gebührentarifs
Exhumierung von Särgen, Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr459,00 €Tarifstelle 7000 des Gebührentarifs
Exhumierung von Särgen919,00 €Tarifstelle 7010 des Gebührentarifs
Wiederbestattung von Särgen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr459,00 €Tarifstelle 7020 des Gebührentarifs
Wiederbestattung von Särgen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr919,00 €Tarifstelle 7030 des Gebührentarifs
Ausgrabung von Urnen459,00 €Tarifstelle 7040 des Gebührentarifs
Wiederbestattung von Urnen459,00 €Tarifstelle 7050 des Gebührentarifs
Benutzung der Trauerhalle400,00 €Tarifstelle 6000 des Gebührentarifs
Benutzung der Leichenzelle400,00 €Tarifstelle 6010 des Gebührentarifs
Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen87,00 €Tarifstelle 8010 des Gebührentarifs
Friedhofspersonalkosten, je Stunde42,60 €Tarifstelle 8020 des Gebührentarifs
Überstundenzuschlag für Friedhofspersonal, je Stunde12,80 €Tarifstelle 8030 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer einstelligen Wahlgrabstätte für Sargbestattungen, je Tag0,19 €Tarifstelle 2000 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer einstelligen Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen, je Tag0,13 €Tarifstelle 2100 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer zweistelligen Rasenpartnergrabstätte für Sargbestattungen, je Tag0,35 €Tarifstelle 2050 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer zweistelligen Rasenpartnergrabstätte für Urnenbestattungen, je Tag0,25 €Tarifstelle 2140 des Gebührentarifs
Verlängerung der Grabpflege einer Rasenpartnergrabstätte für Sargbestattungen, je Tag0,29 €Tarifstelle 1540 des Gebührentarifs
Verlängerung der Grabpflege einer Rasenpartnergrabstätte für Urnenbestattungen, je Tag0,23 €Tarifstelle 1550 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer zweistelligen Urnenwandkammer, je Tag0,39 €Tarifstelle 2210 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer zweistelligen Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen im Bestattungswald, je Tag0,25 €Tarifstelle 2150 des Gebührentarifs
Nicht im Gebührentarif aufgeführte LeistungenAbrechnung nach Aufwand über die Tarifstellen 8020 und 8030Schlussbemerkung zu Anlage 1 des Gebührentarifs
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten mit dem Gebührentarif nach Anlage 1, Ortsrecht 66 11, vom 08.04.2013, zuletzt geändert durch die Satzung zur 13. Änderung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nummer 36 vom 20.12.2024, Anlage 1 überschrieben mit Gebührentarif 2025.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.023,00 €

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Dorsten, über 25 Jahre, das sind 280,92 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeTarifstelle 1000 und 4010 des Gebührentarifs300,00 €
BestattungTarifstelle 4000 des Gebührentarifs223,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde523,00 €

Die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 25 Jahre.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten mit dem Gebührentarif nach Anlage 1, Ortsrecht 66 11, vom 08.04.2013, zuletzt geändert durch die Satzung zur 13. Änderung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nummer 36 vom 20.12.2024, Anlage 1 überschrieben mit Gebührentarif 2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung gilt nur für die sechs kommunalen Friedhöfe der Stadt Dorsten. Von den dreizehn Friedhöfen im Stadtgebiet stehen sieben katholische und ein evangelischer in kirchlicher Trägerschaft mit eigenen Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Der Gebührentarif liegt in der veröffentlichten PDF-Datei nicht als Text vor, sondern als eingebettetes Bild auf zwei Seiten. Wir haben die Beträge abgelesen und gegengerechnet: Der Tarif nennt neben jedem verlängerbaren Grab einen Tagessatz, und Betrag geteilt durch Tagessatz ergibt in jedem Fall genau die Ruhe- oder Nutzungszeit. Damit sind Beträge und Laufzeiten doppelt belegt.
  • Die Anlage trägt die Überschrift Gebührentarif 2025. Eine 14. Änderung der Gebührensatzung ist bis zum Abrufdatum nicht bekannt gemacht worden; wir haben dafür sämtliche Amtsblätter der Stadt von November 2025 bis August 2026 durchgesehen. Die Beträge sind also seit dem 01.01.2025 unverändert.
  • Das Urnengrab im Bestattungswald führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.4 der Friedhofssatzung untersagt dort das Niederlegen von Blumen und Grabschmuck, sagt über die Pflege selbst aber nichts, und der Tarif kennt für den Bestattungswald keine Grabpflegegebühr. Ein Schmuckverbot ist keine Pflegeübernahme.
  • Die Urnenwandkammer führen wir ebenfalls nicht als pflegefrei. Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.3 der Friedhofssatzung regelt die Abdeckplatte und die Beschriftung, schweigt aber zur Pflege, und eine Grabpflegegebühr gibt es dafür nicht.
  • Bei den Rasenreihengrabstätten muss der Verfügungsberechtigte nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofssatzung binnen sechs Monaten eine Namenstele aus Naturstein bei einem zugelassenen Betrieb in Auftrag geben. Ihr Preis steht nicht in der Satzung und ist in unserem Betrag nicht enthalten. Die Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals kostet nach Tarifstelle 8010 zusätzlich 87 Euro.
  • Für Früh- und Totgeburten nennt der Tarif nur die Bestattungsgebühr von 90 Euro, keine eigene Grabnutzungsgebühr. Nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung werden sie in einer Reihengrabstätte zusammen mit einem Familienangehörigen bestattet. Wir führen sie deshalb nicht als eigene Grabart.
  • Die mehrstelligen Wahlgrabstätten, die Rasenpartnergrabstätten, die zweistellige Wahlgrabstätte im Bestattungswald und die zweistellige Urnenwandkammer kosten den genannten Betrag für die gesamte Grabstätte, nicht je Stelle. Wer sie mit einer einzelnen Person belegt, zahlt trotzdem den vollen Satz.
  • Die Benutzung der Trauerhalle kostet 400 Euro, die Benutzung der Leichenzelle ebenfalls 400 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
  • Die Verlängerung eines Nutzungsrechtes rechnet Dorsten je Tag ab, nicht je Jahr. Wir haben die Tagessätze unter den weiteren Gebühren aufgeführt.
  • Ehrengrabstätten sowie Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft legt und unterhält nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.5 der Friedhofssatzung die Stadt. Sie haben keinen Preis und stehen deshalb nicht in unserer Liste.
  • Der Tarif schließt mit dem Hinweis, dass nicht aufgeführte Leistungen nach Aufwand über die Tarifstellen 8020 und 8030 berechnet werden und dass die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt daneben unberührt bleibt.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.