Dorsten, Nordrhein-Westfalen, AGS 05562012
Friedhofsgebühren in Dorsten, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten mit dem Gebührentarif nach Anlage 1, Ortsrecht 66 11, vom 08.04.2013, zuletzt geändert durch die Satzung zur 13. Änderung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nummer 36 vom 20.12.2024, Anlage 1 überschrieben mit Gebührentarif 2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Dorsten und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Dorsten, Tiefbauamt.
- 523,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 8.293,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 21
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung in unterirdischen Grabstellen
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Vierstellige Wahlgrabstätte für Sargbestattungen, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Dorsten kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
9 Grabarten für die Erdbestattung in Dorsten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 25 Jahre. | 300,00 € | 223,00 € | 523,00 € | 25 J. | Tarifstelle 1000 und 4010 des Gebührentarifs |
| Reihengrabstätte für SargbestattungenDas günstigste Erdgrab in Dorsten. Die Grabstätte hat individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die Pflege trägt nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Verfügungsberechtigte. | 1.811,00 € | 678,00 € | 2.489,00 € | 30 J. | Tarifstelle 1010 und 4020 des Gebührentarifs |
| Rasenreihengrabstätte für SargbestattungenNach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofssatzung werden Rasengrabstätten ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung oder einen von ihr beauftragten Dritten gestaltet und gepflegt. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 1100 eine eigene Grabpflegegebühr von 1.367 Euro für die gesamte Ruhezeit, die im Betrag enthalten ist. | 3.178,00 € | 678,00 € | 3.856,00 € | 30 J. | Tarifstelle 1020, 1100 und 4020 des Gebührentarifs |
| Anonyme Rasenreihengrabstätte für SargbestattungenDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Dorsten. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofssatzung gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung diese Flächen ausschließlich selbst, eine Kenntlichmachung der einzelnen Grabstätte unterbleibt. Die Grabpflegegebühr von 976 Euro nach Tarifstelle 1110 ist im Betrag enthalten. Anonyme Beisetzungen sind nur auf dem Friedhof Tüshausweg möglich. | 2.787,00 € | 678,00 € | 3.465,00 € | 30 J. | Tarifstelle 1030, 1110 und 4020 des Gebührentarifs |
| Einstellige Wahlgrabstätte für SargbestattungenDie Verlängerung kostet nach Tarifstelle 2000 je Tag 0,187172 Euro. | 2.050,00 € | 678,00 € | 2.728,00 € | 30 J. | Tarifstelle 2000 und 4020 des Gebührentarifs |
| Zweistellige Wahlgrabstätte für SargbestattungenDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,347737 Euro. | 3.808,00 € | 678,00 € | 4.486,00 € | 30 J. | Tarifstelle 2010 und 4020 des Gebührentarifs |
| Dreistellige Wahlgrabstätte für SargbestattungenDer Betrag gilt für alle drei Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,521605 Euro. | 5.712,00 € | 678,00 € | 6.390,00 € | 30 J. | Tarifstelle 2020 und 4020 des Gebührentarifs |
| Vierstellige Wahlgrabstätte für SargbestattungenDer Betrag gilt für alle vier Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,695474 Euro. | 7.615,00 € | 678,00 € | 8.293,00 € | 30 J. | Tarifstelle 2030 und 4020 des Gebührentarifs |
| Zweistellige Rasenpartnergrabstätte für SargbestattungenDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen und enthält die Grabpflegegebühr von 3.143 Euro nach Tarifstelle 1540. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofssatzung pflegt die Friedhofsverwaltung die Rasengrabstätten. Bei der zweiten Beisetzung verlängert sich die Nutzungszeit einmalig bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. | 6.951,00 € | 678,00 € | 7.629,00 € | 30 J. | Tarifstelle 2050, 1540 und 4020 des Gebührentarifs |
12 Grabarten für die Urne in Dorsten
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDie Grabstätte hat individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die Pflege trägt nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Verfügungsberechtigte. | 1.387,00 € | 323,00 € | 1.710,00 € | 30 J. | Tarifstelle 1050 und 4030 des Gebührentarifs |
| Rasenreihengrabstätte für UrnenbestattungenNach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofssatzung pflegt die Friedhofsverwaltung die Rasengrabstätten. Die Grabpflegegebühr von 962 Euro nach Tarifstelle 1120 ist im Betrag enthalten. | 2.349,00 € | 323,00 € | 2.672,00 € | 30 J. | Tarifstelle 1060, 1120 und 4030 des Gebührentarifs |
| Anonyme Rasenreihengrabstätte für UrnenbestattungenDas günstigste pflegefreie Grab in Dorsten. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Friedhofssatzung gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung diese Flächen ausschließlich selbst. Die Grabpflegegebühr von 456 Euro nach Tarifstelle 1130 ist im Betrag enthalten. Anonyme Beisetzungen sind nur auf dem Friedhof Tüshausweg möglich. | 1.843,00 € | 323,00 € | 2.166,00 € | 30 J. | Tarifstelle 1070, 1130 und 4030 des Gebührentarifs |
| Einstellige Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenDie Verlängerung kostet nach Tarifstelle 2100 je Tag 0,126703 Euro. | 1.387,00 € | 323,00 € | 1.710,00 € | 30 J. | Tarifstelle 2100 und 4030 des Gebührentarifs |
| Zweistellige Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,253406 Euro. | 2.775,00 € | 323,00 € | 3.098,00 € | 30 J. | Tarifstelle 2110 und 4030 des Gebührentarifs |
| Dreistellige Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenDer Betrag gilt für alle drei Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,380109 Euro. | 4.162,00 € | 323,00 € | 4.485,00 € | 30 J. | Tarifstelle 2120 und 4030 des Gebührentarifs |
| Vierstellige Wahlgrabstätte für UrnenbestattungenDer Betrag gilt für alle vier Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,506812 Euro. | 5.550,00 € | 323,00 € | 5.873,00 € | 30 J. | Tarifstelle 2130 und 4030 des Gebührentarifs |
| Zweistellige Rasenpartnergrabstätte für UrnenbestattungenDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen und enthält die Grabpflegegebühr von 2.518 Euro nach Tarifstelle 1550. Nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofssatzung pflegt die Friedhofsverwaltung die Rasengrabstätten. | 5.245,00 € | 323,00 € | 5.568,00 € | 30 J. | Tarifstelle 2140, 1550 und 4030 des Gebührentarifs |
| Reihengrabstätte für Urnenbestattungen im BestattungswaldDas günstigste Grab in Dorsten. Den Bestattungswald gibt es nur auf dem Friedhof Tüshausweg, an jedem gekennzeichneten Baum sind höchstens zwölf Urnen möglich. Wir führen die Grabart nicht als pflegefrei: Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.4 der Friedhofssatzung untersagt zwar Grabschmuck, sagt über die Pflege aber nichts, und der Tarif kennt für den Bestattungswald keine Grabpflegegebühr. | 1.156,00 € | 323,00 € | 1.479,00 € | 25 J. | Tarifstelle 1080 und 4050 des Gebührentarifs |
| Zweistellige Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen im BestattungswaldDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,250034 Euro. | 2.282,00 € | 323,00 € | 2.605,00 € | 25 J. | Tarifstelle 2150 und 4050 des Gebührentarifs |
| Einzelstelle in einer GemeinschaftsurnenwandkammerNach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.3 der Friedhofssatzung stellt die Stadt die Abdeckplatte, beschriften lassen muss sie der Nutzungsberechtigte auf eigene Kosten. Nach Ablauf der Nutzungszeit setzt die Friedhofsverwaltung die Urnen anonym in einem Sammelgrab bei. | 1.783,00 € | 266,00 € | 2.049,00 € | 25 J. | Tarifstelle 2200 und 4040 des Gebührentarifs |
| Zweistellige UrnenwandkammerDer Betrag gilt für beide Beisetzungen zusammen. Die Verlängerung kostet je Tag 0,390700 Euro. | 3.565,00 € | 266,00 € | 3.831,00 € | 25 J. | Tarifstelle 2210 und 4040 des Gebührentarifs |
34 weitere Gebühren in der Satzung von Dorsten
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattungsgebühr einer Früh- oder Totgeburt | 90,00 € | Tarifstelle 4000 des Gebührentarifs |
| Bestattungsgebühr Sarg, Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 223,00 € | Tarifstelle 4010 des Gebührentarifs |
| Bestattungsgebühr Sarg | 678,00 € | Tarifstelle 4020 des Gebührentarifs |
| Erdbestattungsgebühr Urne | 323,00 € | Tarifstelle 4030 des Gebührentarifs |
| Bestattungsgebühr Kolumbarium | 266,00 € | Tarifstelle 4040 des Gebührentarifs |
| Bestattungsgebühr im Bestattungswald | 323,00 € | Tarifstelle 4050 des Gebührentarifs |
| Grabpflege Rasenreihengrab Sarg für die gesamte Ruhezeit | 1.367,00 € | Tarifstelle 1100 des Gebührentarifs |
| Grabpflege anonymes Rasengrab Sarg für die gesamte Ruhezeit | 976,00 € | Tarifstelle 1110 des Gebührentarifs |
| Grabpflege Rasenreihengrab Urne für die gesamte Ruhezeit | 962,00 € | Tarifstelle 1120 des Gebührentarifs |
| Grabpflege anonymes Rasengrab Urne für die gesamte Ruhezeit | 456,00 € | Tarifstelle 1130 des Gebührentarifs |
| Grabpflege Rasenpartnergrab Sarg für die gesamte Ruhezeit | 3.143,00 € | Tarifstelle 1540 des Gebührentarifs |
| Grabpflege Rasenpartnergrab Urne für die gesamte Ruhezeit | 2.518,00 € | Tarifstelle 1550 des Gebührentarifs |
| Vorzeitige Einebnung eines Reihen- oder Wahlgrabes Sarg, je Stelle | 65,00 € | Tarifstelle 5000 des Gebührentarifs |
| Vorzeitige Einebnung eines Reihen- oder Wahlgrabes Urne, je Stelle | 41,00 € | Tarifstelle 5050 des Gebührentarifs |
| Exhumierung von Särgen, Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 459,00 € | Tarifstelle 7000 des Gebührentarifs |
| Exhumierung von Särgen | 919,00 € | Tarifstelle 7010 des Gebührentarifs |
| Wiederbestattung von Särgen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 459,00 € | Tarifstelle 7020 des Gebührentarifs |
| Wiederbestattung von Särgen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 919,00 € | Tarifstelle 7030 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung von Urnen | 459,00 € | Tarifstelle 7040 des Gebührentarifs |
| Wiederbestattung von Urnen | 459,00 € | Tarifstelle 7050 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Trauerhalle | 400,00 € | Tarifstelle 6000 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Leichenzelle | 400,00 € | Tarifstelle 6010 des Gebührentarifs |
| Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen | 87,00 € | Tarifstelle 8010 des Gebührentarifs |
| Friedhofspersonalkosten, je Stunde | 42,60 € | Tarifstelle 8020 des Gebührentarifs |
| Überstundenzuschlag für Friedhofspersonal, je Stunde | 12,80 € | Tarifstelle 8030 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer einstelligen Wahlgrabstätte für Sargbestattungen, je Tag | 0,19 € | Tarifstelle 2000 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer einstelligen Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen, je Tag | 0,13 € | Tarifstelle 2100 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer zweistelligen Rasenpartnergrabstätte für Sargbestattungen, je Tag | 0,35 € | Tarifstelle 2050 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer zweistelligen Rasenpartnergrabstätte für Urnenbestattungen, je Tag | 0,25 € | Tarifstelle 2140 des Gebührentarifs |
| Verlängerung der Grabpflege einer Rasenpartnergrabstätte für Sargbestattungen, je Tag | 0,29 € | Tarifstelle 1540 des Gebührentarifs |
| Verlängerung der Grabpflege einer Rasenpartnergrabstätte für Urnenbestattungen, je Tag | 0,23 € | Tarifstelle 1550 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer zweistelligen Urnenwandkammer, je Tag | 0,39 € | Tarifstelle 2210 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer zweistelligen Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen im Bestattungswald, je Tag | 0,25 € | Tarifstelle 2150 des Gebührentarifs |
| Nicht im Gebührentarif aufgeführte Leistungen | Abrechnung nach Aufwand über die Tarifstellen 8020 und 8030 | Schlussbemerkung zu Anlage 1 des Gebührentarifs |
Was ein Grab in Dorsten über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.023,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Dorsten, über 25 Jahre, das sind 280,92 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeTarifstelle 1000 und 4010 des Gebührentarifs | 300,00 € |
| BestattungTarifstelle 4000 des Gebührentarifs | 223,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 523,00 € |
Die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 25 Jahre.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten mit dem Gebührentarif nach Anlage 1, Ortsrecht 66 11, vom 08.04.2013, zuletzt geändert durch die Satzung zur 13. Änderung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nummer 36 vom 20.12.2024, Anlage 1 überschrieben mit Gebührentarif 2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Dorsten offenlässt
- Die Satzung gilt nur für die sechs kommunalen Friedhöfe der Stadt Dorsten. Von den dreizehn Friedhöfen im Stadtgebiet stehen sieben katholische und ein evangelischer in kirchlicher Trägerschaft mit eigenen Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Der Gebührentarif liegt in der veröffentlichten PDF-Datei nicht als Text vor, sondern als eingebettetes Bild auf zwei Seiten. Wir haben die Beträge abgelesen und gegengerechnet: Der Tarif nennt neben jedem verlängerbaren Grab einen Tagessatz, und Betrag geteilt durch Tagessatz ergibt in jedem Fall genau die Ruhe- oder Nutzungszeit. Damit sind Beträge und Laufzeiten doppelt belegt.
- Die Anlage trägt die Überschrift Gebührentarif 2025. Eine 14. Änderung der Gebührensatzung ist bis zum Abrufdatum nicht bekannt gemacht worden; wir haben dafür sämtliche Amtsblätter der Stadt von November 2025 bis August 2026 durchgesehen. Die Beträge sind also seit dem 01.01.2025 unverändert.
- Das Urnengrab im Bestattungswald führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.4 der Friedhofssatzung untersagt dort das Niederlegen von Blumen und Grabschmuck, sagt über die Pflege selbst aber nichts, und der Tarif kennt für den Bestattungswald keine Grabpflegegebühr. Ein Schmuckverbot ist keine Pflegeübernahme.
- Die Urnenwandkammer führen wir ebenfalls nicht als pflegefrei. Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.3 der Friedhofssatzung regelt die Abdeckplatte und die Beschriftung, schweigt aber zur Pflege, und eine Grabpflegegebühr gibt es dafür nicht.
- Bei den Rasenreihengrabstätten muss der Verfügungsberechtigte nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Friedhofssatzung binnen sechs Monaten eine Namenstele aus Naturstein bei einem zugelassenen Betrieb in Auftrag geben. Ihr Preis steht nicht in der Satzung und ist in unserem Betrag nicht enthalten. Die Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals kostet nach Tarifstelle 8010 zusätzlich 87 Euro.
- Für Früh- und Totgeburten nennt der Tarif nur die Bestattungsgebühr von 90 Euro, keine eigene Grabnutzungsgebühr. Nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung werden sie in einer Reihengrabstätte zusammen mit einem Familienangehörigen bestattet. Wir führen sie deshalb nicht als eigene Grabart.
- Die mehrstelligen Wahlgrabstätten, die Rasenpartnergrabstätten, die zweistellige Wahlgrabstätte im Bestattungswald und die zweistellige Urnenwandkammer kosten den genannten Betrag für die gesamte Grabstätte, nicht je Stelle. Wer sie mit einer einzelnen Person belegt, zahlt trotzdem den vollen Satz.
- Die Benutzung der Trauerhalle kostet 400 Euro, die Benutzung der Leichenzelle ebenfalls 400 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Die Verlängerung eines Nutzungsrechtes rechnet Dorsten je Tag ab, nicht je Jahr. Wir haben die Tagessätze unter den weiteren Gebühren aufgeführt.
- Ehrengrabstätten sowie Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft legt und unterhält nach Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 1.5 der Friedhofssatzung die Stadt. Sie haben keinen Preis und stehen deshalb nicht in unserer Liste.
- Der Tarif schließt mit dem Hinweis, dass nicht aufgeführte Leistungen nach Aufwand über die Tarifstellen 8020 und 8030 berechnet werden und dass die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt daneben unberührt bleibt.
Friedhöfe in Dorsten und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten mit dem Gebührentarif nach Anlage 1, Ortsrecht 66 11 vom 08.04.2013, zuletzt geändert durch die Satzung zur 13. Änderung vom 19.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nummer 36 vom 20.12.2024, Anlage 1 überschrieben mit Gebührentarif 2025
- Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten, Friedhofssatzung, Ortsrecht 66 10 vom 05.05.2014, zuletzt geändert durch die Satzung zur 3. Änderung vom 30.06.2021
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.