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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Goch · Nordrhein-Westfalen · AGS 05154016

Friedhofsgebühren in Goch, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührenordnung der Stadt Goch für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Leichenhallen, Ortsrecht 70.06, vom 11. Oktober 2018, in der Fassung der Änderung vom 11. Dezember 2019, in Kraft seit 01.01.2020. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Goch und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Goch, Friedhofsverwaltung.

711,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrabstätte für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung

2.783,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Wiesengrabstätte, mit Beisetzung

9
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf dem Stadtfriedhof Goch

Paragraf 10 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Goch kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Goch führt 9 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrabstätte für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit 711,00 €, die teuerste Wiesengrabstätte mit 2.783,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung der Stadt Goch für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Leichenhallen, Ortsrecht 70.06, vom 11. Oktober 2018, in der Fassung der Änderung vom 11. Dezember 2019, in Kraft seit 01.01.2020.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

4 Grabarten für die Erdbestattung in Goch

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Personen bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung bei Verstorbenen bis zum Alter von fünf Jahren einheitlich fünfzehn Jahre, auf beiden Friedhöfen gleich. Das Reihengrabfeld nimmt nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten auf.418,00 €293,00 €711,00 €15 J.Paragraf 1 Ziffer 5.1 und Ziffer 2.1 der Gebührenordnung
Reihengrabstätte für Personen ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Goch. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit, und die beträgt nach Paragraf 10 auf dem Stadtfriedhof fünfundzwanzig und auf dem Waldfriedhof Nierswalde dreißig Jahre. Der Preis ist auf beiden Friedhöfen derselbe. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.1.459,00 €586,00 €2.045,00 €25 J.Paragraf 1 Ziffer 5.2 und Ziffer 2.2 der Gebührenordnung
WahlgrabstätteDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre und kann auf Antrag um bis zu weitere dreißig Jahre wiedererworben werden. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 5.7 der Gebührenordnung ein Dreißigstel dieser Gebühr je Jahr.1.957,00 €586,00 €2.543,00 €30 J.Paragraf 1 Ziffer 5.3 und Ziffer 2.2 der Gebührenordnung
WiesengrabstätteNach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung pflegt die Friedhofsverwaltung oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen die pflegefreien Grabstätten, und die Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Paragraf 19 Absatz 2 sagt zusätzlich, die Graboberfläche bestehe aus Rasen, der durch die Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Das Nutzungsrecht läuft für die Dauer der Ruhezeit.2.197,00 €586,00 €2.783,00 €25 J.Paragraf 1 Ziffer 5.6.1 und Ziffer 2.2 der Gebührenordnung

5 Grabarten für die Urne in Goch

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Goch. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit, also fünfundzwanzig Jahre auf dem Stadtfriedhof und dreißig auf dem Waldfriedhof. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.861,00 €220,00 €1.081,00 €25 J.Paragraf 1 Ziffer 5.4 und Ziffer 2.3 der Gebührenordnung
UrnenwahlgrabstätteDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 5.7 der Gebührenordnung ein Dreißigstel dieser Gebühr je Jahr.1.244,00 €220,00 €1.464,00 €30 J.Paragraf 1 Ziffer 5.5 und Ziffer 2.3 der Gebührenordnung
UrnenwiesengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Goch, zusammen mit der Urnenpflegegrabstätte. Die Pflege trägt nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung, die Kosten stecken für die gesamte Nutzungszeit in der Gebühr. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 20 Absatz 1 für die Dauer der Ruhezeit.1.395,00 €220,00 €1.615,00 €25 J.Paragraf 1 Ziffer 5.6.2 und Ziffer 2.3 der Gebührenordnung
UrnenpflegegrabstätteEine Gruppe mehrerer Einzelgrabstätten mit einheitlicher gärtnerischer Gestaltung, die nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen vorgenommen wird. Die Kosten werden nach Paragraf 18 Absatz 2 für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Als einzige der pflegefreien Grabarten erlaubt sie nach Paragraf 18 Absatz 3 Grabschmuck.1.395,00 €220,00 €1.615,00 €25 J.Paragraf 1 Ziffer 5.6.3 und Ziffer 2.3 der Gebührenordnung
UrnenbaumgrabstätteWird nach Paragraf 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung ausschließlich auf dem Waldfriedhof Nierswalde ausgewiesen, deshalb dreißig Jahre Ruhezeit nach Paragraf 10. Die Pflege trägt nach Paragraf 18 Absatz 2 die Friedhofsverwaltung. Die Beisetzung erfolgt nur in biologisch abbaubaren Urnen, ein Wiedererwerb ist nicht möglich.1.628,00 €220,00 €1.848,00 €30 J.Paragraf 1 Ziffer 5.6.4 und Ziffer 2.3 der Gebührenordnung

20 weitere Gebühren in der Satzung von Goch

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Grabbereitung für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr293,00 €Paragraf 1 Ziffer 2.1 der Gebührenordnung
Grabbereitung für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr586,00 €Paragraf 1 Ziffer 2.2 der Gebührenordnung
Beisetzung einer Urne220,00 €Paragraf 1 Ziffer 2.3 der Gebührenordnung
Aufschlag auf die Grabbereitung freitags nachmittags und samstags100,00 €Paragraf 1 Ziffer 2.4 der Gebührenordnung
Nutzung der Trauerhalle293,00 €Paragraf 1 Ziffer 1.1 der Gebührenordnung
Nutzung der Leichenhalle inklusive Kühlung, je Tag51,00 €Paragraf 1 Ziffer 1.2 der Gebührenordnung
Umbettung einer Person bis zum vollendeten 5. Lebensjahr918,00 €Paragraf 1 Ziffer 3.1 der Gebührenordnung
Umbettung einer Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.503,00 €Paragraf 1 Ziffer 3.2 der Gebührenordnung
Umbettung einer Urne625,00 €Paragraf 1 Ziffer 3.3 der Gebührenordnung
Ausbettung einer Person bis zum vollendeten 5. Lebensjahr625,00 €Paragraf 1 Ziffer 4.1 der Gebührenordnung
Ausbettung einer Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr918,00 €Paragraf 1 Ziffer 4.2 der Gebührenordnung
Ausbettung einer Urne405,00 €Paragraf 1 Ziffer 4.3 der Gebührenordnung
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätteein Dreißigstel der Erwerbsgebühr nach Ziffer 5.3 oder 5.5 je JahrParagraf 1 Ziffer 5.7 der Gebührenordnung
Ausstellen von Berechtigungskarten für Gewerbetreibende39,00 €Paragraf 1 Ziffer 6.1 der Gebührenordnung
Genehmigung von Grabmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen39,00 €Paragraf 1 Ziffer 6.2 der Gebührenordnung
Genehmigung von Grabplatten für Wiesengrabstätten und Urnenwiesengrabstätten39,00 €Paragraf 1 Ziffer 6.3 der Gebührenordnung
Antrag auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte39,00 €Paragraf 1 Ziffer 6.4 der Gebührenordnung
Vernachlässigung der Grabpflege39,00 €Paragraf 1 Ziffer 6.5 der Gebührenordnung
Antrag auf Nutzung der Leichenhalle13,00 €Paragraf 1 Ziffer 6.6 der Gebührenordnung
Plakette für Urnenpflegegrabstätten und Urnenbaumgrabstätten167,00 €Paragraf 1 Ziffer 6.7 der Gebührenordnung
Gebührenordnung der Stadt Goch für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Leichenhallen, Ortsrecht 70.06, vom 11. Oktober 2018, in der Fassung der Änderung vom 11. Dezember 2019, in Kraft seit 01.01.2020.

Was ein Grab in Goch über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

4.611,00 €

Reihengrabstätte für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Goch, über 15 Jahre, das sind 307,40 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 1 Ziffer 5.1 und Ziffer 2.1 der Gebührenordnung418,00 €
BestattungParagraf 1 Ziffer 2.1 der Gebührenordnung293,00 €
Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung3.900,00 €
Davon an die Gemeinde711,00 €

Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung bei Verstorbenen bis zum Alter von fünf Jahren einheitlich fünfzehn Jahre, auf beiden Friedhöfen gleich. Das Reihengrabfeld nimmt nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten auf.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührenordnung der Stadt Goch für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Leichenhallen, Ortsrecht 70.06, vom 11. Oktober 2018, in der Fassung der Änderung vom 11. Dezember 2019, in Kraft seit 01.01.2020. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

10 Fragen, die die Satzung von Goch offenlässt

  • Die geltende Gebührenordnung ist von 2019 und damit älter als drei Jahre. Nach einer jüngeren Fassung haben wir an vier Stellen gesucht: im vollständigen Ortsrecht der Stadt, wo unter 70.05 und 70.06 je genau ein Dokument steht, auf der Seite der öffentlichen Bekanntmachungen, in den Vorlagen des Ratsinformationssystems ris.goch.de und auf den beiden Dienstleistungsseiten Stadtfriedhof Goch und Friedhofswesen. Die Dienstleistungsseite listet die Gebühren im Fließtext auf und nennt Ziffer für Ziffer dieselben Beträge. Eine Änderungssatzung nach dem 11.12.2019 war nicht auffindbar.
  • Die Stadt betreibt zwei Friedhöfe, den Stadtfriedhof Goch und den Waldfriedhof Nierswalde, und der Gebührentarif gilt nach der Überschrift von Paragraf 1 für beide gleich. Die Ruhezeit unterscheidet sich jedoch: fünfundzwanzig Jahre auf dem Stadtfriedhof, dreißig auf dem Waldfriedhof. Bei den Grabarten, deren Nutzungsrecht an die Ruhezeit gebunden ist, führen wir die fünfundzwanzig Jahre des Stadtfriedhofs, weil das der große Friedhof mit elf Hektar ist. Nur die Urnenbaumgrabstätte gibt es ausschließlich auf dem Waldfriedhof, dort stehen dreißig Jahre.
  • Der Tarif nennt die Wahlgrabstätte unter Ziffer 5.3 ohne Angabe einer Einheit. Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt, Wahlgrabstätten würden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Ob der Betrag je Grabstelle oder je Grabstätte gilt, steht nicht im Wortlaut. Wir übernehmen ihn so, wie er dasteht.
  • Die Plakette auf der Gemeinschaftsgrabstele einer Urnenpflege- oder Urnenbaumgrabstätte kostet nach Ziffer 6.7 einhundertsiebenundsechzig Euro. Paragraf 21 Absatz 4 und Paragraf 22 Absatz 5 der Friedhofssatzung bieten sie als Möglichkeit an und schreiben sie nicht vor, deshalb steht sie unter den weiteren Gebühren und nicht in der Nutzungsgebühr.
  • Ebenso wenig enthalten sind die Genehmigung einer Grabplatte für Wiesen- und Urnenwiesengrabstätten mit neununddreißig Euro nach Ziffer 6.3 und die Genehmigung eines Grabmals mit neununddreißig Euro nach Ziffer 6.2. Beide fallen nur an, wenn der Nutzungsberechtigte etwas aufstellen lässt.
  • Die Nutzung der Trauerhalle kostet nach Ziffer 1.1 zweihundertdreiundneunzig Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Für die Grabbereitung freitags nachmittags und samstags erhebt Ziffer 2.4 einen Aufschlag von einhundert Euro; unsere Beträge sind die Sätze ohne diesen Aufschlag.
  • Für die Wiesengrabstätte, die Urnenwiesengrabstätte und die Urnenpflegegrabstätte ist der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes nach den Paragrafen 19 bis 21 der Friedhofssatzung auf Antrag möglich, einen Preis dafür nennt der Tarif nicht. Ziffer 5.7 regelt den Wiedererwerb ausdrücklich nur für die Wahlgrabstätte nach Ziffer 5.3 und die Urnenwahlgrabstätte nach Ziffer 5.5.
  • Die Urnenwiesengrabstätte und die Urnenpflegegrabstätte kosten beide 1.395 Euro. Das ist kein Übertragungsfehler, der Tarif führt unter 5.6.2 und 5.6.3 denselben Betrag.
  • Neben den beiden städtischen Friedhöfen gibt es in Goch mehrere Friedhöfe in kirchlicher Verwaltung, unter anderem in Pfalzdorf, Asperden, Kessel, Hassum, Hommersum und Hülm. Für sie gelten eigene Gebührenordnungen der Kirchengemeinden, die wir hier nicht erfassen.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr und Jahresgebühren kennt der Tarif nicht. Eine Gebühr für das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit steht ebenfalls nicht darin.

Friedhöfe in Goch und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.