Goch · Nordrhein-Westfalen · AGS 05154016
Friedhofsgebühren in Goch, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührenordnung der Stadt Goch für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Leichenhallen, Ortsrecht 70.06, vom 11. Oktober 2018, in der Fassung der Änderung vom 11. Dezember 2019, in Kraft seit 01.01.2020. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Goch und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Goch, Friedhofsverwaltung.
- 711,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.783,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 9
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf dem Stadtfriedhof Goch
Reihengrabstätte für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Wiesengrabstätte, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Goch kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Goch
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Personen bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung bei Verstorbenen bis zum Alter von fünf Jahren einheitlich fünfzehn Jahre, auf beiden Friedhöfen gleich. Das Reihengrabfeld nimmt nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten auf. | 418,00 € | 293,00 € | 711,00 € | 15 J. | Paragraf 1 Ziffer 5.1 und Ziffer 2.1 der Gebührenordnung |
| Reihengrabstätte für Personen ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Goch. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit, und die beträgt nach Paragraf 10 auf dem Stadtfriedhof fünfundzwanzig und auf dem Waldfriedhof Nierswalde dreißig Jahre. Der Preis ist auf beiden Friedhöfen derselbe. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.459,00 € | 586,00 € | 2.045,00 € | 25 J. | Paragraf 1 Ziffer 5.2 und Ziffer 2.2 der Gebührenordnung |
| WahlgrabstätteDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre und kann auf Antrag um bis zu weitere dreißig Jahre wiedererworben werden. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 5.7 der Gebührenordnung ein Dreißigstel dieser Gebühr je Jahr. | 1.957,00 € | 586,00 € | 2.543,00 € | 30 J. | Paragraf 1 Ziffer 5.3 und Ziffer 2.2 der Gebührenordnung |
| WiesengrabstätteNach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung pflegt die Friedhofsverwaltung oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen die pflegefreien Grabstätten, und die Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Paragraf 19 Absatz 2 sagt zusätzlich, die Graboberfläche bestehe aus Rasen, der durch die Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Das Nutzungsrecht läuft für die Dauer der Ruhezeit. | 2.197,00 € | 586,00 € | 2.783,00 € | 25 J. | Paragraf 1 Ziffer 5.6.1 und Ziffer 2.2 der Gebührenordnung |
5 Grabarten für die Urne in Goch
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Goch. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit, also fünfundzwanzig Jahre auf dem Stadtfriedhof und dreißig auf dem Waldfriedhof. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 861,00 € | 220,00 € | 1.081,00 € | 25 J. | Paragraf 1 Ziffer 5.4 und Ziffer 2.3 der Gebührenordnung |
| UrnenwahlgrabstätteDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 5.7 der Gebührenordnung ein Dreißigstel dieser Gebühr je Jahr. | 1.244,00 € | 220,00 € | 1.464,00 € | 30 J. | Paragraf 1 Ziffer 5.5 und Ziffer 2.3 der Gebührenordnung |
| UrnenwiesengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Goch, zusammen mit der Urnenpflegegrabstätte. Die Pflege trägt nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung, die Kosten stecken für die gesamte Nutzungszeit in der Gebühr. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 20 Absatz 1 für die Dauer der Ruhezeit. | 1.395,00 € | 220,00 € | 1.615,00 € | 25 J. | Paragraf 1 Ziffer 5.6.2 und Ziffer 2.3 der Gebührenordnung |
| UrnenpflegegrabstätteEine Gruppe mehrerer Einzelgrabstätten mit einheitlicher gärtnerischer Gestaltung, die nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen vorgenommen wird. Die Kosten werden nach Paragraf 18 Absatz 2 für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Als einzige der pflegefreien Grabarten erlaubt sie nach Paragraf 18 Absatz 3 Grabschmuck. | 1.395,00 € | 220,00 € | 1.615,00 € | 25 J. | Paragraf 1 Ziffer 5.6.3 und Ziffer 2.3 der Gebührenordnung |
| UrnenbaumgrabstätteWird nach Paragraf 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung ausschließlich auf dem Waldfriedhof Nierswalde ausgewiesen, deshalb dreißig Jahre Ruhezeit nach Paragraf 10. Die Pflege trägt nach Paragraf 18 Absatz 2 die Friedhofsverwaltung. Die Beisetzung erfolgt nur in biologisch abbaubaren Urnen, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.628,00 € | 220,00 € | 1.848,00 € | 30 J. | Paragraf 1 Ziffer 5.6.4 und Ziffer 2.3 der Gebührenordnung |
20 weitere Gebühren in der Satzung von Goch
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 293,00 € | Paragraf 1 Ziffer 2.1 der Gebührenordnung |
| Grabbereitung für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 586,00 € | Paragraf 1 Ziffer 2.2 der Gebührenordnung |
| Beisetzung einer Urne | 220,00 € | Paragraf 1 Ziffer 2.3 der Gebührenordnung |
| Aufschlag auf die Grabbereitung freitags nachmittags und samstags | 100,00 € | Paragraf 1 Ziffer 2.4 der Gebührenordnung |
| Nutzung der Trauerhalle | 293,00 € | Paragraf 1 Ziffer 1.1 der Gebührenordnung |
| Nutzung der Leichenhalle inklusive Kühlung, je Tag | 51,00 € | Paragraf 1 Ziffer 1.2 der Gebührenordnung |
| Umbettung einer Person bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 918,00 € | Paragraf 1 Ziffer 3.1 der Gebührenordnung |
| Umbettung einer Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.503,00 € | Paragraf 1 Ziffer 3.2 der Gebührenordnung |
| Umbettung einer Urne | 625,00 € | Paragraf 1 Ziffer 3.3 der Gebührenordnung |
| Ausbettung einer Person bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 625,00 € | Paragraf 1 Ziffer 4.1 der Gebührenordnung |
| Ausbettung einer Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 918,00 € | Paragraf 1 Ziffer 4.2 der Gebührenordnung |
| Ausbettung einer Urne | 405,00 € | Paragraf 1 Ziffer 4.3 der Gebührenordnung |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte | ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr nach Ziffer 5.3 oder 5.5 je Jahr | Paragraf 1 Ziffer 5.7 der Gebührenordnung |
| Ausstellen von Berechtigungskarten für Gewerbetreibende | 39,00 € | Paragraf 1 Ziffer 6.1 der Gebührenordnung |
| Genehmigung von Grabmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen | 39,00 € | Paragraf 1 Ziffer 6.2 der Gebührenordnung |
| Genehmigung von Grabplatten für Wiesengrabstätten und Urnenwiesengrabstätten | 39,00 € | Paragraf 1 Ziffer 6.3 der Gebührenordnung |
| Antrag auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte | 39,00 € | Paragraf 1 Ziffer 6.4 der Gebührenordnung |
| Vernachlässigung der Grabpflege | 39,00 € | Paragraf 1 Ziffer 6.5 der Gebührenordnung |
| Antrag auf Nutzung der Leichenhalle | 13,00 € | Paragraf 1 Ziffer 6.6 der Gebührenordnung |
| Plakette für Urnenpflegegrabstätten und Urnenbaumgrabstätten | 167,00 € | Paragraf 1 Ziffer 6.7 der Gebührenordnung |
Was ein Grab in Goch über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
4.611,00 €
Reihengrabstätte für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Goch, über 15 Jahre, das sind 307,40 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 1 Ziffer 5.1 und Ziffer 2.1 der Gebührenordnung | 418,00 € |
| BestattungParagraf 1 Ziffer 2.1 der Gebührenordnung | 293,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 711,00 € |
Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung bei Verstorbenen bis zum Alter von fünf Jahren einheitlich fünfzehn Jahre, auf beiden Friedhöfen gleich. Das Reihengrabfeld nimmt nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten auf.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührenordnung der Stadt Goch für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Leichenhallen, Ortsrecht 70.06, vom 11. Oktober 2018, in der Fassung der Änderung vom 11. Dezember 2019, in Kraft seit 01.01.2020. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Goch offenlässt
- Die geltende Gebührenordnung ist von 2019 und damit älter als drei Jahre. Nach einer jüngeren Fassung haben wir an vier Stellen gesucht: im vollständigen Ortsrecht der Stadt, wo unter 70.05 und 70.06 je genau ein Dokument steht, auf der Seite der öffentlichen Bekanntmachungen, in den Vorlagen des Ratsinformationssystems ris.goch.de und auf den beiden Dienstleistungsseiten Stadtfriedhof Goch und Friedhofswesen. Die Dienstleistungsseite listet die Gebühren im Fließtext auf und nennt Ziffer für Ziffer dieselben Beträge. Eine Änderungssatzung nach dem 11.12.2019 war nicht auffindbar.
- Die Stadt betreibt zwei Friedhöfe, den Stadtfriedhof Goch und den Waldfriedhof Nierswalde, und der Gebührentarif gilt nach der Überschrift von Paragraf 1 für beide gleich. Die Ruhezeit unterscheidet sich jedoch: fünfundzwanzig Jahre auf dem Stadtfriedhof, dreißig auf dem Waldfriedhof. Bei den Grabarten, deren Nutzungsrecht an die Ruhezeit gebunden ist, führen wir die fünfundzwanzig Jahre des Stadtfriedhofs, weil das der große Friedhof mit elf Hektar ist. Nur die Urnenbaumgrabstätte gibt es ausschließlich auf dem Waldfriedhof, dort stehen dreißig Jahre.
- Der Tarif nennt die Wahlgrabstätte unter Ziffer 5.3 ohne Angabe einer Einheit. Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt, Wahlgrabstätten würden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Ob der Betrag je Grabstelle oder je Grabstätte gilt, steht nicht im Wortlaut. Wir übernehmen ihn so, wie er dasteht.
- Die Plakette auf der Gemeinschaftsgrabstele einer Urnenpflege- oder Urnenbaumgrabstätte kostet nach Ziffer 6.7 einhundertsiebenundsechzig Euro. Paragraf 21 Absatz 4 und Paragraf 22 Absatz 5 der Friedhofssatzung bieten sie als Möglichkeit an und schreiben sie nicht vor, deshalb steht sie unter den weiteren Gebühren und nicht in der Nutzungsgebühr.
- Ebenso wenig enthalten sind die Genehmigung einer Grabplatte für Wiesen- und Urnenwiesengrabstätten mit neununddreißig Euro nach Ziffer 6.3 und die Genehmigung eines Grabmals mit neununddreißig Euro nach Ziffer 6.2. Beide fallen nur an, wenn der Nutzungsberechtigte etwas aufstellen lässt.
- Die Nutzung der Trauerhalle kostet nach Ziffer 1.1 zweihundertdreiundneunzig Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Für die Grabbereitung freitags nachmittags und samstags erhebt Ziffer 2.4 einen Aufschlag von einhundert Euro; unsere Beträge sind die Sätze ohne diesen Aufschlag.
- Für die Wiesengrabstätte, die Urnenwiesengrabstätte und die Urnenpflegegrabstätte ist der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes nach den Paragrafen 19 bis 21 der Friedhofssatzung auf Antrag möglich, einen Preis dafür nennt der Tarif nicht. Ziffer 5.7 regelt den Wiedererwerb ausdrücklich nur für die Wahlgrabstätte nach Ziffer 5.3 und die Urnenwahlgrabstätte nach Ziffer 5.5.
- Die Urnenwiesengrabstätte und die Urnenpflegegrabstätte kosten beide 1.395 Euro. Das ist kein Übertragungsfehler, der Tarif führt unter 5.6.2 und 5.6.3 denselben Betrag.
- Neben den beiden städtischen Friedhöfen gibt es in Goch mehrere Friedhöfe in kirchlicher Verwaltung, unter anderem in Pfalzdorf, Asperden, Kessel, Hassum, Hommersum und Hülm. Für sie gelten eigene Gebührenordnungen der Kirchengemeinden, die wir hier nicht erfassen.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr und Jahresgebühren kennt der Tarif nicht. Eine Gebühr für das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit steht ebenfalls nicht darin.
Friedhöfe in Goch und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in GochLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührenordnung der Stadt Goch für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Leichenhallen, Ortsrecht 70.06 vom 11. Oktober 2018, in der Fassung der Änderung vom 11. Dezember 2019, in Kraft seit 01.01.2020
- Satzung der Stadt Goch für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Leichenhallen, Ortsrecht 70.05 vom 01.01.2019, beschlossen vom Rat der Stadt Goch am 11.10.2018
- Stadt Goch, Dienstleistung Friedhofswesen und Bestattungen, Übersicht der Bestattungsmöglichkeiten mit Angabe der Nutzungsrechte je Grabart Stand der Abfrage am 04.09.2026, gibt die Beträge der Gebührenordnung von 2019 unverändert wieder
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.