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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Rees · Nordrhein-Westfalen · AGS 05154044

Friedhofsgebühren in Rees, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus 14. Änderung der Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.12.2025 mit neu gefasstem Gebührentarif, bekanntgemacht im Reeser Amtsblatt Ausgabe 23, Jahrgang 2025, vom 22.12.2025, Stammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Rees und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Rees.

661,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Grabstätte für Sternenkinder, mit Beisetzung

4.874,58 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Anonymes Erdreihengrab, mit Beisetzung

13
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Alle Bestattungen und Beisetzungen

Paragraf 11 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Rees kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Rees führt 13 Grabarten. Die günstigste ist Grabstätte für Sternenkinder mit 661,00 €, die teuerste Anonymes Erdreihengrab mit 4.874,58 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 14. Änderung der Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.12.2025 mit neu gefasstem Gebührentarif, bekanntgemacht im Reeser Amtsblatt Ausgabe 23, Jahrgang 2025, vom 22.12.2025, Stammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

5 Grabarten für die Erdbestattung in Rees

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet die Stadt eigene Reihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 nicht möglich. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht die Pflegegebühr von 296,00 Euro nach Ziffer 3.1 laut Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 für das anonyme Kindergrab vor, und Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung im Übrigen dem Nutzungsberechtigten zu.1.456,00 €661,00 €2.117,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1.1
Erdreihengrab für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres anDas günstigste Erdgrab in Rees. In jeder Erdreihengrabstätte darf nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur ein Toter bestattet werden, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Absatz 1 Satz 2 nicht möglich. Nicht pflegefrei: Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflegegebühr von 731,00 Euro nach Ziffer 3.2 gilt nach Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 dem anonymen Reihengrab.2.160,00 €1.322,00 €3.482,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1.2
Anonymes ErdreihengrabDer Betrag setzt sich aus 2.570,40 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.2.1 und 731,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.2 zusammen. Pflegefrei: Abschnitt 4 der Friedhofsgebührenkalkulation für 2026 rechnet die 731,00 Euro ausdrücklich als Grabpflege des anonymen Reihengrabes aus, 2,25 mal 1,00 Meter zu 13,00 Euro je Quadratmeter und Jahr über 25 Jahre, und das Grab wird nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung ohne Kennzeichnung belegt. Der Erwerbsbetrag enthält nach der Fußnote des Tarifs die gesetzliche Umsatzsteuer, 2.570,40 Euro sind 2.160,00 Euro zuzüglich 19 Prozent; die Pflegegebühr trägt kein Sternchen und ist deshalb ohne Aufschlag übernommen.3.301,40 €1.573,18 €4.874,58 €25 J.Gebührentarif Ziffern 1.1.2.1 und 3.2
Grabstätte für SternenkinderFür den Erwerb des Nutzungsrechts erhebt der Tarif keine Gebühr, er trägt in dieser Zeile einen Strich. Die Gebührenkalkulation für 2026 nennt den Grund: Es handelt sich um eine seit 2023 vorhandene neue Bestattungsform, und wegen der besonderen Situation für die Eltern und der geringen Zahl an Sternenkindern wird keine Grabnutzungsgebühr erhoben. Sternenkinder sind nach Paragraf 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte; für sie gelten die Vorschriften für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr entsprechend. Die Grabbereitung nach Ziffer 2.1 kostet 661,00 Euro. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht für Sternenkindergräber keine Pflegegebühr vor.0,00 €661,00 €661,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.1
Erdwahlgrab, je GrabstelleDie Ziffer 1.2 des Tarifs fasst die Wahlgräber einschließlich der muslimischen und der yezidischen Gräber zusammen, diese liegen nach der Auskunft der Stadt auf dem Friedhof Millingen und kosten dasselbe. Der Betrag gilt je Grabstelle; das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung nur für die gesamte Grabstätte verliehen, eine mehrstellige Grabstätte kostet also ein Vielfaches. In einer Erdwahlgrabstätte können nach Paragraf 15 Absatz 13 zusätzlich zu einem Sarg bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.6 je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Erwerbsgebühr. Nicht pflegefrei: Paragraf 15 Absatz 10 lässt den Nutzungsberechtigten über die Art der Pflege entscheiden, und Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht für das Erdwahlgrab keine Pflegegebühr vor.2.954,00 €1.322,00 €4.276,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.2

8 Grabarten für die Urne in Rees

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabZusammen mit dem Urnenwahlgrab das günstigste Urnengrab in Rees. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs nennt für das nicht anonyme Urnenreihengrab keine Pflegegebühr, und Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist die Instandhaltung dem Nutzungsberechtigten zu.1.086,00 €331,00 €1.417,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1.3.1
Anonymes UrnenreihengrabDer Betrag setzt sich aus 1.292,34 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.3.2 und 178,50 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.3 zusammen, beide mit gesetzlicher Umsatzsteuer. Pflegefrei: Ziffer 3.3 erhebt die Pflegegebühr namentlich für anonyme Urnenreihengräber, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 6,00 Euro je Jahr über 25 Jahre aus, und die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Metern ohne Kennzeichnung.1.470,84 €393,89 €1.864,73 €25 J.Gebührentarif Ziffern 1.1.3.2 und 3.3
UrnengemeinschaftsgrabDer Betrag setzt sich aus 1.086,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.4 und 643,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.5 zusammen. Pflegefrei: Ziffer 3.5 erhebt die Pflegegebühr namentlich für Urnengemeinschaftsgräber, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 24,85 Euro je Jahr aus. Die Urnengemeinschaftsgrabstätte ist nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung eine eigene Grabart und nach der Gebührenkalkulation ein Reihengrab, also nicht verlängerbar. Die Gravur der Namenstafel kostet nach Ziffer 7.3 zusätzlich 250,00 Euro.1.729,00 €331,00 €2.060,00 €25 J.Gebührentarif Ziffern 1.1.4 und 3.5
UrnenbaumbestattungDas günstigste Grab in Rees überhaupt. Der Betrag setzt sich aus 923,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.5 und 300,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.6 zusammen. Pflegefrei: Ziffer 3.6 erhebt die Pflegegebühr namentlich für Urnenbaumbestattungen, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 12,00 Euro je Jahr aus. Der Tote wird nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung mit oder ohne Urne im Wurzelbereich besonders bestimmter Bäume beigesetzt, Grabmale und Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Das Grab gibt es nur auf dem Friedhof Bienen. Die Gravur der Namenstafel kostet nach Ziffer 7.4 zusätzlich 250,00 Euro.1.223,00 €100,00 €1.323,00 €25 J.Gebührentarif Ziffern 1.1.5 und 3.6
AschestreufeldDer Betrag setzt sich aus 1.098,37 Euro für die Benutzung nach Ziffer 1.1.6 und 178,50 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.7 zusammen, beide mit gesetzlicher Umsatzsteuer. Pflegefrei nach Paragraf 18 Satz 6 der Friedhofssatzung: Die Pflege der Aschestreufelder obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. Die Belegungszeit beträgt nach Satz 2 desselben Paragrafen 25 Jahre, es wird nach Satz 3 nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und die Beisetzung setzt nach Satz 1 voraus, dass der Verstorbene sie schriftlich bestimmt hat. Das Aschestreufeld gibt es nur auf dem Friedhof Rees-Haldern, Turmallee.1.276,87 €119,00 €1.395,87 €25 J.Gebührentarif Ziffern 1.1.6 und 3.7
UrnenwahlgrabZusammen mit dem Urnenreihengrab das günstigste Urnengrab in Rees. Die Zahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung nach der Größe der Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.6 je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht für das gewöhnliche Urnenwahlgrab keine Pflegegebühr vor, anders als für das pflegefreie Urnenwahlgrab nach Ziffer 3.8.1.086,00 €331,00 €1.417,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.2.3
Pflegefreies UrnenwahlgrabDer Betrag setzt sich aus 1.086,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.2.4 und 750,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.8 zusammen. Pflegefrei nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung: Die Grabpflege wird für die Dauer der Nutzungszeit des Verstorbenen durch den Friedhofsträger geleistet, und die dadurch entstehenden Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Grabschmuck wie Pflanzen, Blumenvasen und Grablichter sowie das Aufstellen von Grabmalen sind nicht zulässig, die Gestaltung liegt im Ermessen des Friedhofsträgers. Die Gebührenkalkulation für 2026 führt diese Grabart unter dem Namen Ruhegarten Urnengrab und rechnet die Pflege mit 30,00 Euro je Jahr aus. Das Grabfeld ist nach der Beschlussvorlage von 2022 auf dem Friedhof am Westring in Rees angelegt worden.1.836,00 €331,00 €2.167,00 €25 J.Gebührentarif Ziffern 1.2.4 und 3.8
Kammer einer UrnensteleDer Betrag setzt sich aus 1.256,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.2.5 und 625,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.4 zusammen. Pflegefrei: Ziffer 3.4 erhebt die Pflegegebühr namentlich für Urnenstelen, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 25,00 Euro je Jahr aus. Urnenwahlgrabstätten können nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 4 der Friedhofssatzung außer in Grabfeldern auch in Stelen eingerichtet werden; die Urnenkammern sind nach der Gebührenkalkulation ein- oder zweistellig. Die Verlängerung kostet nach den Ziffern 1.2.6 und 3.9 je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbs- und der Pflegegebühr. Die Namenstafel stellt die Stadt zur Verfügung, beschriften lassen müssen die Angehörigen sie nach der Gebührenkalkulation selbst.1.881,00 €100,00 €1.981,00 €25 J.Gebührentarif Ziffern 1.2.5 und 3.4

43 weitere Gebühren in der Satzung von Rees

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Grabbereitung und Bestattung für Sternenkinder und Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, je Grabstelle661,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1
Grabbereitung und Bestattung für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an, je Grabstelle1.322,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2
Grabbereitung und Bestattung für anonyme Reihengräber, mit Umsatzsteuer1.573,18 €Gebührentarif Ziffer 2.2.1
Beisetzung einer Urne331,00 €Gebührentarif Ziffer 2.3.1
Anonyme Beisetzung einer Urne, mit Umsatzsteuer393,89 €Gebührentarif Ziffer 2.3.2
Verbringen in der Kammer einer Urnenstele100,00 €Gebührentarif Ziffer 2.4
Verstreuen auf dem Aschestreufeld, mit Umsatzsteuer119,00 €Gebührentarif Ziffer 2.5
Urnenbeisetzung einer Baumbestattung100,00 €Gebührentarif Ziffer 2.6
Grabbereitung auf dem evangelischen Friedhof in Rees1.431,00 €Gebührentarif Ziffer 2.7
Grabbereitung auf dem katholischen Friedhof in Grietherbusch1.431,00 €Gebührentarif Ziffer 2.8
Samstagszuschlag260,00 €Gebührentarif Ziffer 4.4.1
Samstagszuschlag bei einer anonymen Urnenbestattung oder einer Bestattung auf dem Aschestreufeld, mit Umsatzsteuer309,40 €Gebührentarif Ziffer 4.4.2
Pflege für 25 Jahre beim anonymen Kindergrab, je Grabstelle296,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1
Pflege für 25 Jahre beim anonymen Erdreihengrab, je Grabstelle731,00 €Gebührentarif Ziffer 3.2
Pflege für 25 Jahre beim anonymen Urnenreihengrab, je Grabstelle, mit Umsatzsteuer178,50 €Gebührentarif Ziffer 3.3
Pflege für 25 Jahre bei Urnenstelen, je Grabstelle625,00 €Gebührentarif Ziffer 3.4
Pflege für 25 Jahre bei Urnengemeinschaftsgräbern, je Grabstelle643,00 €Gebührentarif Ziffer 3.5
Pflege für 25 Jahre bei Urnenbaumbestattungen, je Grabstelle300,00 €Gebührentarif Ziffer 3.6
Pflege für 25 Jahre beim Aschestreufeld, je Verstreuung, mit Umsatzsteuer178,50 €Gebührentarif Ziffer 3.7
Pflege für 25 Jahre beim pflegefreien Urnenwahlgrab750,00 €Gebührentarif Ziffer 3.8
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem WahlgrabJe Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der im Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Gebühr für den Ersterwerb des Nutzungsrechts. Einen Eurobetrag nennt der Tarif nicht.Gebührentarif Ziffer 1.2.6
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenstele, PflegeanteilJe Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der im Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Pflegegebühr.Gebührentarif Ziffer 3.9
Abdeckung einer Grabstelle mit Grabmatten bei einer Erdbestattung30,00 €Gebührentarif Ziffer 4.1
Abdeckung einer Grabstelle mit Grabmatten bei einer anonymen Reihenbestattung, mit Umsatzsteuer35,70 €Gebührentarif Ziffer 4.1.1
Abdeckung einer Grabstelle mit Grabmatten bei einer Urnenbestattung15,00 €Gebührentarif Ziffer 4.2.1
Abdeckung einer Grabstelle mit Grabmatten bei einer anonymen Urnenbestattung, mit Umsatzsteuer17,85 €Gebührentarif Ziffer 4.2.2
Abräumen der Bepflanzung auf Gräbern aus Anlass einer Bestattung oder Umbettung60,00 €Gebührentarif Ziffer 4.3
Benutzung der Leichenzellen ohne Kühlung, je angefangenen Tag55,00 €Gebührentarif Ziffer 5.1
Benutzung der Leichenzellen mit Kühlung, je angefangenen Tag109,00 €Gebührentarif Ziffer 5.2
Benutzung der Trauerhalle55,00 €Gebührentarif Ziffer 5.3
Ausgrabung bei einer Ruhefrist bis zu 5 Jahren1.000,00 €Gebührentarif Ziffer 6.1
Ausgrabung bei einer Ruhefrist von 5 bis 10 Jahren900,00 €Gebührentarif Ziffer 6.2
Ausgrabung bei einer Ruhefrist von mehr als 10 Jahren700,00 €Gebührentarif Ziffer 6.3
Ausgrabung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Gebühren nach den Ziffern 6.1 bis 6.3 vermindern sich um 30 Prozent.Gebührentarif Ziffer 6.4
Ausgrabung einer Urne331,00 €Gebührentarif Ziffer 6.5
Ausgrabung eines tiefergelegenen Sarges aus einem TiefengrabDie Gebühren nach den Ziffern 6.1 bis 6.3 erhöhen sich um 50 Prozent.Gebührentarif Ziffer 6.6
Umbettung auf denselben oder einen anderen KommunalfriedhofZusätzlich zu den Ausgrabungsgebühren fallen die Gebühren für die Wiederbestattung nach Ziffer 2 an.Gebührentarif Ziffer 6.7
Transportgebühr bei einer Umbettung von einem auf einen anderen Kommunalfriedhof100,00 €Gebührentarif Ziffer 6.8
Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von Grabsteinen und Grabeinfassungen25,00 €Gebührentarif Ziffer 7.1
Übersendung einer Urne25,00 €Gebührentarif Ziffer 7.2
Gravur der Namenstafel beim Urnengemeinschaftsgrab250,00 €Gebührentarif Ziffer 7.3
Gravur der Namenstafel beim Baumbestattungsgrab250,00 €Gebührentarif Ziffer 7.4
Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr und Grabstelle150,00 €Gebührentarif Ziffer 7.5
14. Änderung der Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.12.2025 mit neu gefasstem Gebührentarif, bekanntgemacht im Reeser Amtsblatt Ausgabe 23, Jahrgang 2025, vom 22.12.2025, Stammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026.

Was ein Grab in Rees über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.617,00 €

Erdreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Rees, über 25 Jahre, das sind 344,68 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1.11.456,00 €
BestattungGebührentarif Ziffer 2.1661,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde2.117,00 €

Nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet die Stadt eigene Reihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 nicht möglich. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht die Pflegegebühr von 296,00 Euro nach Ziffer 3.1 laut Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 für das anonyme Kindergrab vor, und Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung im Übrigen dem Nutzungsberechtigten zu.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: 14. Änderung der Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.12.2025 mit neu gefasstem Gebührentarif, bekanntgemacht im Reeser Amtsblatt Ausgabe 23, Jahrgang 2025, vom 22.12.2025, Stammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Rees offenlässt

  • Die Überschrift der Ziffer 3 des Gebührentarifs lautet "Gebühren für die Pflege für 25 Jahre (zzgl. zu den Tarifstellen unter 1.1 und 1.2.3)". Wörtlich gelesen träfe die Pflegegebühr jedes Reihengrab, also auch das gewöhnliche Erdreihengrab, und der Preis für das günstigste Erdgrab läge um 731,00 Euro höher. Wir folgen dieser Lesart nicht. Abschnitt 4 der Friedhofsgebührenkalkulation für 2026 heißt "Berechnung der Gebühren für die Grabpflege anonymer Reihengräber und neuer Bestattungsarten" und rechnet genau die acht Sätze der Ziffern 3.1 bis 3.8 aus; Abschnitt 5 legt die erwarteten Einnahmen aus den Fallzahlen der anonymen und der neuen Grabarten auf 20.808,00 Euro zusammen, und Abschnitt 1 zieht denselben Betrag als Gebühren für anonyme Grabpflege vom Gebührenbedarf der Nutzungsrechte ab, weil diese Gebühren separat erhoben würden. Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung im Übrigen dem Nutzungsberechtigten zu.
  • Die Ziffern 3.1 und 3.2 nennen nur das Lebensalter des Verstorbenen und nicht die Grabart. Erst die Gebührenkalkulation für 2026 macht daraus das anonyme Kindergrab und das anonyme Reihengrab. Im Tarif der Ziffer 1 gibt es kein anonymes Kindergrab, sondern nur das Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Ziffer 1.1.1; wir führen dieses als nicht pflegefrei und die Pflegegebühr von 296,00 Euro getrennt unter den weiteren Gebühren.
  • Die Umsatzsteuer trägt der Tarif uneinheitlich ein. Beim anonymen Urnenreihengrab und beim Aschestreufeld sind sowohl der Erwerb als auch die Pflegegebühr mit einem Sternchen versehen und um 19 Prozent erhöht, beim anonymen Erdreihengrab nur der Erwerb nach Ziffer 1.1.2.1 und die Bestattung nach Ziffer 2.2.1, nicht aber die Pflegegebühr von 731,00 Euro nach Ziffer 3.2. Wir übernehmen die Beträge so, wie der Tarif sie ausweist, und rechnen nichts hinzu.
  • Für das Sternenkindergrab nach Ziffer 1.2.1 erhebt die Stadt keine Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts, der Tarif trägt dort einen Strich. Die Gebührenkalkulation für 2026 nennt als Grund die besondere Situation der Eltern und die geringe Zahl der Fälle. Die Grabbereitung nach Ziffer 2.1 kostet dagegen 661,00 Euro. Ob die Verlängerung nach Ziffer 1.2.6, die ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr beträgt, damit ebenfalls kostenlos ist, sagt der Tarif nicht ausdrücklich.
  • Die Beträge der Ziffern 1.1 und 1.2 gelten je Grabstelle. Ein Nutzungsrecht an einer Erdwahlgrabstätte wird nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung aber nur für die gesamte Grabstätte verliehen, eine mehrstellige Grabstätte kostet daher ein Vielfaches des ausgewiesenen Betrages. Was die nach Paragraf 15 Absatz 13 mögliche zusätzliche Beisetzung von bis zu vier Urnen in einer Erdwahlgrabstätte kostet, sagt der Tarif nicht.
  • Für die Verlängerung nennt der Gebührentarif keinen Eurobetrag, sondern nach Ziffer 1.2.6 ein Fünfundzwanzigstel der zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Erwerbsgebühr je Jahr und Grabstelle und nach Ziffer 3.9 dasselbe für den Pflegeanteil der Urnenstele. Wir übernehmen die Bruchangabe, statt sie auszurechnen, weil sie sich mit jeder Änderungssatzung mitbewegt.
  • Die Ziffern 2.7 und 2.8 setzen 1.431,00 Euro für die Grabbereitung auf dem evangelischen Friedhof in Rees und auf dem katholischen Friedhof in Grietherbusch an. Die Stadt hebt dort also im Auftrag der Kirchengemeinden die Gräber aus, ohne dass die Friedhöfe selbst kommunal wären. Was ein Grab auf diesen beiden Friedhöfen im Übrigen kostet, richtet sich nach den kirchlichen Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen.
  • Der Bestattungswald "Trostwald Rees-Haldern" ist nicht erfasst. Er hat eine eigene Friedhofssatzung vom 15.08.2022, wird aber im Wege der Beleihung von der Epitaphium GmbH in Rhede betrieben, und der Paragraf über die Entgelte bestimmt, dass diese an die Epitaphium GmbH zu entrichten sind. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt nennt für den Bestattungswald keinen Betrag; kommunale Gebühren fallen dort nur an, wenn eine städtische Trauerhalle genutzt wird.
  • Aktualität geprüft am 05.09.2026 im Elektronischen Amtsblatt der Stadt Rees. Die Volltextrecherche über alle dort veröffentlichten Amtsblätter und Bekanntmachungen der Jahrgänge 2020 bis 2026 auf das Wort Friedhof liefert 20 Treffer. Der jüngste, der Gebühren betrifft, ist die 14. Änderung im Amtsblatt 23/2025 vom 22.12.2025. Für den Jahrgang 2026 ist bis zur 16. Ausgabe vom 31.08.2026 kein Treffer zum Friedhofswesen verzeichnet, eine 15. Änderung gibt es nicht.
  • Die Satzung gilt für die fünf Kommunalfriedhöfe am Westring in Rees, an der Dores-Albrecht-Straße in Rees-Bienen, an der Anholter Straße in Rees-Millingen sowie an der Isselburger Straße und an der Turmallee in Rees-Haldern, zusammen 6,13 Hektar. Die Urnenbaumbestattung gibt es nach Auskunft der Stadt nur auf dem Friedhof Bienen, das Aschestreufeld nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung nur auf dem Friedhof an der Turmallee in Haldern.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Angegeben sind die Öffnungszeiten des Rathauses am Markt 1, in dem die Friedhofsverwaltung sitzt; der Bürgerservice hat abweichende Zeiten.

Friedhöfe in Rees und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.