Rees · Nordrhein-Westfalen · AGS 05154044
Friedhofsgebühren in Rees, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus 14. Änderung der Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.12.2025 mit neu gefasstem Gebührentarif, bekanntgemacht im Reeser Amtsblatt Ausgabe 23, Jahrgang 2025, vom 22.12.2025, Stammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Rees und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Rees.
- 661,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.874,58 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Alle Bestattungen und Beisetzungen
Grabstätte für Sternenkinder, mit Beisetzung
Anonymes Erdreihengrab, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Rees kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Rees
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet die Stadt eigene Reihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 nicht möglich. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht die Pflegegebühr von 296,00 Euro nach Ziffer 3.1 laut Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 für das anonyme Kindergrab vor, und Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung im Übrigen dem Nutzungsberechtigten zu. | 1.456,00 € | 661,00 € | 2.117,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.1 |
| Erdreihengrab für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres anDas günstigste Erdgrab in Rees. In jeder Erdreihengrabstätte darf nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur ein Toter bestattet werden, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Absatz 1 Satz 2 nicht möglich. Nicht pflegefrei: Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Pflegegebühr von 731,00 Euro nach Ziffer 3.2 gilt nach Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 dem anonymen Reihengrab. | 2.160,00 € | 1.322,00 € | 3.482,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.2 |
| Anonymes ErdreihengrabDer Betrag setzt sich aus 2.570,40 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.2.1 und 731,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.2 zusammen. Pflegefrei: Abschnitt 4 der Friedhofsgebührenkalkulation für 2026 rechnet die 731,00 Euro ausdrücklich als Grabpflege des anonymen Reihengrabes aus, 2,25 mal 1,00 Meter zu 13,00 Euro je Quadratmeter und Jahr über 25 Jahre, und das Grab wird nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung ohne Kennzeichnung belegt. Der Erwerbsbetrag enthält nach der Fußnote des Tarifs die gesetzliche Umsatzsteuer, 2.570,40 Euro sind 2.160,00 Euro zuzüglich 19 Prozent; die Pflegegebühr trägt kein Sternchen und ist deshalb ohne Aufschlag übernommen. | 3.301,40 € | 1.573,18 € | 4.874,58 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffern 1.1.2.1 und 3.2 |
| Grabstätte für SternenkinderFür den Erwerb des Nutzungsrechts erhebt der Tarif keine Gebühr, er trägt in dieser Zeile einen Strich. Die Gebührenkalkulation für 2026 nennt den Grund: Es handelt sich um eine seit 2023 vorhandene neue Bestattungsform, und wegen der besonderen Situation für die Eltern und der geringen Zahl an Sternenkindern wird keine Grabnutzungsgebühr erhoben. Sternenkinder sind nach Paragraf 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte; für sie gelten die Vorschriften für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr entsprechend. Die Grabbereitung nach Ziffer 2.1 kostet 661,00 Euro. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht für Sternenkindergräber keine Pflegegebühr vor. | 0,00 € | 661,00 € | 661,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.1 |
| Erdwahlgrab, je GrabstelleDie Ziffer 1.2 des Tarifs fasst die Wahlgräber einschließlich der muslimischen und der yezidischen Gräber zusammen, diese liegen nach der Auskunft der Stadt auf dem Friedhof Millingen und kosten dasselbe. Der Betrag gilt je Grabstelle; das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung nur für die gesamte Grabstätte verliehen, eine mehrstellige Grabstätte kostet also ein Vielfaches. In einer Erdwahlgrabstätte können nach Paragraf 15 Absatz 13 zusätzlich zu einem Sarg bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.6 je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Erwerbsgebühr. Nicht pflegefrei: Paragraf 15 Absatz 10 lässt den Nutzungsberechtigten über die Art der Pflege entscheiden, und Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht für das Erdwahlgrab keine Pflegegebühr vor. | 2.954,00 € | 1.322,00 € | 4.276,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.2 |
8 Grabarten für die Urne in Rees
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabZusammen mit dem Urnenwahlgrab das günstigste Urnengrab in Rees. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs nennt für das nicht anonyme Urnenreihengrab keine Pflegegebühr, und Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist die Instandhaltung dem Nutzungsberechtigten zu. | 1.086,00 € | 331,00 € | 1.417,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.3.1 |
| Anonymes UrnenreihengrabDer Betrag setzt sich aus 1.292,34 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.3.2 und 178,50 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.3 zusammen, beide mit gesetzlicher Umsatzsteuer. Pflegefrei: Ziffer 3.3 erhebt die Pflegegebühr namentlich für anonyme Urnenreihengräber, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 6,00 Euro je Jahr über 25 Jahre aus, und die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Metern ohne Kennzeichnung. | 1.470,84 € | 393,89 € | 1.864,73 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffern 1.1.3.2 und 3.3 |
| UrnengemeinschaftsgrabDer Betrag setzt sich aus 1.086,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.4 und 643,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.5 zusammen. Pflegefrei: Ziffer 3.5 erhebt die Pflegegebühr namentlich für Urnengemeinschaftsgräber, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 24,85 Euro je Jahr aus. Die Urnengemeinschaftsgrabstätte ist nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung eine eigene Grabart und nach der Gebührenkalkulation ein Reihengrab, also nicht verlängerbar. Die Gravur der Namenstafel kostet nach Ziffer 7.3 zusätzlich 250,00 Euro. | 1.729,00 € | 331,00 € | 2.060,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffern 1.1.4 und 3.5 |
| UrnenbaumbestattungDas günstigste Grab in Rees überhaupt. Der Betrag setzt sich aus 923,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.1.5 und 300,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.6 zusammen. Pflegefrei: Ziffer 3.6 erhebt die Pflegegebühr namentlich für Urnenbaumbestattungen, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 12,00 Euro je Jahr aus. Der Tote wird nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung mit oder ohne Urne im Wurzelbereich besonders bestimmter Bäume beigesetzt, Grabmale und Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Das Grab gibt es nur auf dem Friedhof Bienen. Die Gravur der Namenstafel kostet nach Ziffer 7.4 zusätzlich 250,00 Euro. | 1.223,00 € | 100,00 € | 1.323,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffern 1.1.5 und 3.6 |
| AschestreufeldDer Betrag setzt sich aus 1.098,37 Euro für die Benutzung nach Ziffer 1.1.6 und 178,50 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.7 zusammen, beide mit gesetzlicher Umsatzsteuer. Pflegefrei nach Paragraf 18 Satz 6 der Friedhofssatzung: Die Pflege der Aschestreufelder obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. Die Belegungszeit beträgt nach Satz 2 desselben Paragrafen 25 Jahre, es wird nach Satz 3 nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und die Beisetzung setzt nach Satz 1 voraus, dass der Verstorbene sie schriftlich bestimmt hat. Das Aschestreufeld gibt es nur auf dem Friedhof Rees-Haldern, Turmallee. | 1.276,87 € | 119,00 € | 1.395,87 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffern 1.1.6 und 3.7 |
| UrnenwahlgrabZusammen mit dem Urnenreihengrab das günstigste Urnengrab in Rees. Die Zahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung nach der Größe der Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.6 je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht für das gewöhnliche Urnenwahlgrab keine Pflegegebühr vor, anders als für das pflegefreie Urnenwahlgrab nach Ziffer 3.8. | 1.086,00 € | 331,00 € | 1.417,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.3 |
| Pflegefreies UrnenwahlgrabDer Betrag setzt sich aus 1.086,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.2.4 und 750,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.8 zusammen. Pflegefrei nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung: Die Grabpflege wird für die Dauer der Nutzungszeit des Verstorbenen durch den Friedhofsträger geleistet, und die dadurch entstehenden Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Grabschmuck wie Pflanzen, Blumenvasen und Grablichter sowie das Aufstellen von Grabmalen sind nicht zulässig, die Gestaltung liegt im Ermessen des Friedhofsträgers. Die Gebührenkalkulation für 2026 führt diese Grabart unter dem Namen Ruhegarten Urnengrab und rechnet die Pflege mit 30,00 Euro je Jahr aus. Das Grabfeld ist nach der Beschlussvorlage von 2022 auf dem Friedhof am Westring in Rees angelegt worden. | 1.836,00 € | 331,00 € | 2.167,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffern 1.2.4 und 3.8 |
| Kammer einer UrnensteleDer Betrag setzt sich aus 1.256,00 Euro für den Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 1.2.5 und 625,00 Euro Pflegegebühr für 25 Jahre nach Ziffer 3.4 zusammen. Pflegefrei: Ziffer 3.4 erhebt die Pflegegebühr namentlich für Urnenstelen, Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 rechnet sie mit 25,00 Euro je Jahr aus. Urnenwahlgrabstätten können nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 4 der Friedhofssatzung außer in Grabfeldern auch in Stelen eingerichtet werden; die Urnenkammern sind nach der Gebührenkalkulation ein- oder zweistellig. Die Verlängerung kostet nach den Ziffern 1.2.6 und 3.9 je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbs- und der Pflegegebühr. Die Namenstafel stellt die Stadt zur Verfügung, beschriften lassen müssen die Angehörigen sie nach der Gebührenkalkulation selbst. | 1.881,00 € | 100,00 € | 1.981,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffern 1.2.5 und 3.4 |
43 weitere Gebühren in der Satzung von Rees
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung und Bestattung für Sternenkinder und Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, je Grabstelle | 661,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1 |
| Grabbereitung und Bestattung für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an, je Grabstelle | 1.322,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2 |
| Grabbereitung und Bestattung für anonyme Reihengräber, mit Umsatzsteuer | 1.573,18 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.1 |
| Beisetzung einer Urne | 331,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.1 |
| Anonyme Beisetzung einer Urne, mit Umsatzsteuer | 393,89 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.2 |
| Verbringen in der Kammer einer Urnenstele | 100,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.4 |
| Verstreuen auf dem Aschestreufeld, mit Umsatzsteuer | 119,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.5 |
| Urnenbeisetzung einer Baumbestattung | 100,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.6 |
| Grabbereitung auf dem evangelischen Friedhof in Rees | 1.431,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.7 |
| Grabbereitung auf dem katholischen Friedhof in Grietherbusch | 1.431,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.8 |
| Samstagszuschlag | 260,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.1 |
| Samstagszuschlag bei einer anonymen Urnenbestattung oder einer Bestattung auf dem Aschestreufeld, mit Umsatzsteuer | 309,40 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.2 |
| Pflege für 25 Jahre beim anonymen Kindergrab, je Grabstelle | 296,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1 |
| Pflege für 25 Jahre beim anonymen Erdreihengrab, je Grabstelle | 731,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.2 |
| Pflege für 25 Jahre beim anonymen Urnenreihengrab, je Grabstelle, mit Umsatzsteuer | 178,50 € | Gebührentarif Ziffer 3.3 |
| Pflege für 25 Jahre bei Urnenstelen, je Grabstelle | 625,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.4 |
| Pflege für 25 Jahre bei Urnengemeinschaftsgräbern, je Grabstelle | 643,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.5 |
| Pflege für 25 Jahre bei Urnenbaumbestattungen, je Grabstelle | 300,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.6 |
| Pflege für 25 Jahre beim Aschestreufeld, je Verstreuung, mit Umsatzsteuer | 178,50 € | Gebührentarif Ziffer 3.7 |
| Pflege für 25 Jahre beim pflegefreien Urnenwahlgrab | 750,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.8 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab | Je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der im Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Gebühr für den Ersterwerb des Nutzungsrechts. Einen Eurobetrag nennt der Tarif nicht. | Gebührentarif Ziffer 1.2.6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenstele, Pflegeanteil | Je Jahr und Grabstelle ein Fünfundzwanzigstel der im Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Pflegegebühr. | Gebührentarif Ziffer 3.9 |
| Abdeckung einer Grabstelle mit Grabmatten bei einer Erdbestattung | 30,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.1 |
| Abdeckung einer Grabstelle mit Grabmatten bei einer anonymen Reihenbestattung, mit Umsatzsteuer | 35,70 € | Gebührentarif Ziffer 4.1.1 |
| Abdeckung einer Grabstelle mit Grabmatten bei einer Urnenbestattung | 15,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.2.1 |
| Abdeckung einer Grabstelle mit Grabmatten bei einer anonymen Urnenbestattung, mit Umsatzsteuer | 17,85 € | Gebührentarif Ziffer 4.2.2 |
| Abräumen der Bepflanzung auf Gräbern aus Anlass einer Bestattung oder Umbettung | 60,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.3 |
| Benutzung der Leichenzellen ohne Kühlung, je angefangenen Tag | 55,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1 |
| Benutzung der Leichenzellen mit Kühlung, je angefangenen Tag | 109,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.2 |
| Benutzung der Trauerhalle | 55,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.3 |
| Ausgrabung bei einer Ruhefrist bis zu 5 Jahren | 1.000,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.1 |
| Ausgrabung bei einer Ruhefrist von 5 bis 10 Jahren | 900,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.2 |
| Ausgrabung bei einer Ruhefrist von mehr als 10 Jahren | 700,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.3 |
| Ausgrabung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | Die Gebühren nach den Ziffern 6.1 bis 6.3 vermindern sich um 30 Prozent. | Gebührentarif Ziffer 6.4 |
| Ausgrabung einer Urne | 331,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.5 |
| Ausgrabung eines tiefergelegenen Sarges aus einem Tiefengrab | Die Gebühren nach den Ziffern 6.1 bis 6.3 erhöhen sich um 50 Prozent. | Gebührentarif Ziffer 6.6 |
| Umbettung auf denselben oder einen anderen Kommunalfriedhof | Zusätzlich zu den Ausgrabungsgebühren fallen die Gebühren für die Wiederbestattung nach Ziffer 2 an. | Gebührentarif Ziffer 6.7 |
| Transportgebühr bei einer Umbettung von einem auf einen anderen Kommunalfriedhof | 100,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.8 |
| Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von Grabsteinen und Grabeinfassungen | 25,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.1 |
| Übersendung einer Urne | 25,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.2 |
| Gravur der Namenstafel beim Urnengemeinschaftsgrab | 250,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.3 |
| Gravur der Namenstafel beim Baumbestattungsgrab | 250,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.4 |
| Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr und Grabstelle | 150,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.5 |
Was ein Grab in Rees über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.617,00 €
Erdreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Rees, über 25 Jahre, das sind 344,68 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1.1 | 1.456,00 € |
| BestattungGebührentarif Ziffer 2.1 | 661,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.117,00 € |
Nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet die Stadt eigene Reihengrabfelder für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ein. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 nicht möglich. Nicht pflegefrei: Ziffer 3 des Gebührentarifs sieht die Pflegegebühr von 296,00 Euro nach Ziffer 3.1 laut Abschnitt 4 der Gebührenkalkulation für 2026 für das anonyme Kindergrab vor, und Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung im Übrigen dem Nutzungsberechtigten zu.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: 14. Änderung der Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.12.2025 mit neu gefasstem Gebührentarif, bekanntgemacht im Reeser Amtsblatt Ausgabe 23, Jahrgang 2025, vom 22.12.2025, Stammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Rees offenlässt
- Die Überschrift der Ziffer 3 des Gebührentarifs lautet "Gebühren für die Pflege für 25 Jahre (zzgl. zu den Tarifstellen unter 1.1 und 1.2.3)". Wörtlich gelesen träfe die Pflegegebühr jedes Reihengrab, also auch das gewöhnliche Erdreihengrab, und der Preis für das günstigste Erdgrab läge um 731,00 Euro höher. Wir folgen dieser Lesart nicht. Abschnitt 4 der Friedhofsgebührenkalkulation für 2026 heißt "Berechnung der Gebühren für die Grabpflege anonymer Reihengräber und neuer Bestattungsarten" und rechnet genau die acht Sätze der Ziffern 3.1 bis 3.8 aus; Abschnitt 5 legt die erwarteten Einnahmen aus den Fallzahlen der anonymen und der neuen Grabarten auf 20.808,00 Euro zusammen, und Abschnitt 1 zieht denselben Betrag als Gebühren für anonyme Grabpflege vom Gebührenbedarf der Nutzungsrechte ab, weil diese Gebühren separat erhoben würden. Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung im Übrigen dem Nutzungsberechtigten zu.
- Die Ziffern 3.1 und 3.2 nennen nur das Lebensalter des Verstorbenen und nicht die Grabart. Erst die Gebührenkalkulation für 2026 macht daraus das anonyme Kindergrab und das anonyme Reihengrab. Im Tarif der Ziffer 1 gibt es kein anonymes Kindergrab, sondern nur das Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Ziffer 1.1.1; wir führen dieses als nicht pflegefrei und die Pflegegebühr von 296,00 Euro getrennt unter den weiteren Gebühren.
- Die Umsatzsteuer trägt der Tarif uneinheitlich ein. Beim anonymen Urnenreihengrab und beim Aschestreufeld sind sowohl der Erwerb als auch die Pflegegebühr mit einem Sternchen versehen und um 19 Prozent erhöht, beim anonymen Erdreihengrab nur der Erwerb nach Ziffer 1.1.2.1 und die Bestattung nach Ziffer 2.2.1, nicht aber die Pflegegebühr von 731,00 Euro nach Ziffer 3.2. Wir übernehmen die Beträge so, wie der Tarif sie ausweist, und rechnen nichts hinzu.
- Für das Sternenkindergrab nach Ziffer 1.2.1 erhebt die Stadt keine Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts, der Tarif trägt dort einen Strich. Die Gebührenkalkulation für 2026 nennt als Grund die besondere Situation der Eltern und die geringe Zahl der Fälle. Die Grabbereitung nach Ziffer 2.1 kostet dagegen 661,00 Euro. Ob die Verlängerung nach Ziffer 1.2.6, die ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr beträgt, damit ebenfalls kostenlos ist, sagt der Tarif nicht ausdrücklich.
- Die Beträge der Ziffern 1.1 und 1.2 gelten je Grabstelle. Ein Nutzungsrecht an einer Erdwahlgrabstätte wird nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung aber nur für die gesamte Grabstätte verliehen, eine mehrstellige Grabstätte kostet daher ein Vielfaches des ausgewiesenen Betrages. Was die nach Paragraf 15 Absatz 13 mögliche zusätzliche Beisetzung von bis zu vier Urnen in einer Erdwahlgrabstätte kostet, sagt der Tarif nicht.
- Für die Verlängerung nennt der Gebührentarif keinen Eurobetrag, sondern nach Ziffer 1.2.6 ein Fünfundzwanzigstel der zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Erwerbsgebühr je Jahr und Grabstelle und nach Ziffer 3.9 dasselbe für den Pflegeanteil der Urnenstele. Wir übernehmen die Bruchangabe, statt sie auszurechnen, weil sie sich mit jeder Änderungssatzung mitbewegt.
- Die Ziffern 2.7 und 2.8 setzen 1.431,00 Euro für die Grabbereitung auf dem evangelischen Friedhof in Rees und auf dem katholischen Friedhof in Grietherbusch an. Die Stadt hebt dort also im Auftrag der Kirchengemeinden die Gräber aus, ohne dass die Friedhöfe selbst kommunal wären. Was ein Grab auf diesen beiden Friedhöfen im Übrigen kostet, richtet sich nach den kirchlichen Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen.
- Der Bestattungswald "Trostwald Rees-Haldern" ist nicht erfasst. Er hat eine eigene Friedhofssatzung vom 15.08.2022, wird aber im Wege der Beleihung von der Epitaphium GmbH in Rhede betrieben, und der Paragraf über die Entgelte bestimmt, dass diese an die Epitaphium GmbH zu entrichten sind. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt nennt für den Bestattungswald keinen Betrag; kommunale Gebühren fallen dort nur an, wenn eine städtische Trauerhalle genutzt wird.
- Aktualität geprüft am 05.09.2026 im Elektronischen Amtsblatt der Stadt Rees. Die Volltextrecherche über alle dort veröffentlichten Amtsblätter und Bekanntmachungen der Jahrgänge 2020 bis 2026 auf das Wort Friedhof liefert 20 Treffer. Der jüngste, der Gebühren betrifft, ist die 14. Änderung im Amtsblatt 23/2025 vom 22.12.2025. Für den Jahrgang 2026 ist bis zur 16. Ausgabe vom 31.08.2026 kein Treffer zum Friedhofswesen verzeichnet, eine 15. Änderung gibt es nicht.
- Die Satzung gilt für die fünf Kommunalfriedhöfe am Westring in Rees, an der Dores-Albrecht-Straße in Rees-Bienen, an der Anholter Straße in Rees-Millingen sowie an der Isselburger Straße und an der Turmallee in Rees-Haldern, zusammen 6,13 Hektar. Die Urnenbaumbestattung gibt es nach Auskunft der Stadt nur auf dem Friedhof Bienen, das Aschestreufeld nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung nur auf dem Friedhof an der Turmallee in Haldern.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Angegeben sind die Öffnungszeiten des Rathauses am Markt 1, in dem die Friedhofsverwaltung sitzt; der Bürgerservice hat abweichende Zeiten.
Friedhöfe in Rees und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden
- Die 13 Friedhöfe in ReesLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ronnenberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moormerland6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Elsdorf13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Westf.)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Petershagen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meschede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sundern6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karben10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dillenburg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weinheim9 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zirndorf15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Quedlinburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- 14. Änderung der Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.12.2025 mit neu gefasstem Gebührentarif, bekanntgemacht im Reeser Amtsblatt Ausgabe 23, Jahrgang 2025, vom 22.12.2025 Stammsatzung vom 07.04.2011, Gebührentarif in der Fassung vom 11.12.2025, nach Paragraf 2 der Änderungssatzung in Kraft seit dem 01.01.2026
- Satzung der Stadt Rees über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung), durchgeschriebene Fassung im Ortsrecht der Stadt, Gliederung 3.13 vom 07.04.2011, zuletzt geändert am 11.12.2025, Gebührentarif gültig ab 01.01.2026; inhaltlich deckungsgleich mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 23/2025
- Satzung über die Belegung der Kommunalfriedhöfe der Stadt Rees (Friedhofssatzung), durchgeschriebene Fassung im Ortsrecht der Stadt, Gliederung 3.12 vom 12.12.2022, durchgeschrieben ab dem 29.12.2022
- Friedhofsgebührenkalkulation für 2026 vom 28.08.2025, Anlage 1 zur Beschlussvorlage 87-XII im Ratsinformationssystem der Stadt Rees Grundlage der 14. Änderungssatzung, beschlossen vom Rat am 11.12.2025; Abschnitt 4 belegt, für welche Grabarten die Pflegegebühren der Ziffer 3 erhoben werden
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.