Rheinberg · Nordrhein-Westfalen · AGS 05170032
Friedhofsgebühren in Rheinberg, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) nebst Gebührentarif, vom 17.12.2025, beschlossen vom Rat der Stadt Rheinberg am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, hebt die Fassung vom 10.12.2024 auf. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Rheinberg und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Rheinberg, Friedhofsverwaltung.
- 363,50 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.110,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 11
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung, alle Altersgruppen, alle neun Friedhöfe
Reihengrabstätte für Tot- und Fehlgeburten sowie für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Wahlgrabstätte in besonderer Lage, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Rheinberg kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Rheinberg
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Tot- und Fehlgeburten sowie für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt auch für Kinder fünfundzwanzig Jahre, denn Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung kennt keine kürzere Frist. Nach Paragraf 13 Absatz 3 dürfen in einer solchen Grabstätte auch gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren sowie Tot- und Fehlgeburten bestattet werden. | 231,50 € | 132,00 € | 363,50 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 1 a) und II Ziffer 1 |
| Reihengrabstätte ab dem 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Rheinberg. Die Grabstätte wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit ist sie binnen drei Monaten abzuräumen. | 1.732,00 € | 645,00 € | 2.377,00 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 1 b) und II Ziffer 2 |
| Reihengrabstätte anonymDie Beisetzung erfolgt nach Paragraf 24 der Friedhofssatzung auf dem Friedhof Annaberg in einem Gemeinschaftsfeld, auf dem weder ein Grab erkennbar ist noch ein Denkmal gesetzt werden darf. Paragraf 21 Absatz 1 Buchstabe b führt die anonyme Reihengrabstätte unter den pflegefreien Grabstätten, und Absatz 2 sagt, die Pflege werde vom Friedhofsträger übernommen und sei in der Nutzungsgebühr enthalten. | 2.079,00 € | 645,00 € | 2.724,00 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 1 c) und II Ziffer 2 |
| Rasenreihengrabstätte für ErdbestattungenDie Beisetzung erfolgt nach Paragraf 14 der Friedhofssatzung auf dem Friedhof Annaberg in einem Gemeinschaftsfeld. Stehende Grabmale, Blumen, Sträucher und Bäume sind dort nicht erlaubt, die Beisetzung von Aschen ebenfalls nicht. Paragraf 21 Absatz 1 Buchstabe a führt sie unter den pflegefreien Grabstätten, Absatz 2 nennt das Mähen des Rasens als Leistung des Friedhofsträgers und die Kosten als Bestandteil der Nutzungsgebühr. | 2.599,00 € | 645,00 € | 3.244,00 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 1 d) und II Ziffer 2 |
| WahlgrabstätteDer Betrag gilt nach der Überschrift von Ziffer 2 je Grabstelle; Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Das Nutzungsrecht läuft fünfundzwanzig Jahre und kann nach Absatz 7 für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden, zu einhundertzehn Euro je Jahr nach Ziffer 2 a) des Tarifs. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Absatz 3 die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte. | 2.772,00 € | 645,00 € | 3.417,00 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 2 a) und II Ziffer 2 |
| Wahlgrabstätte in besonderer LageWird nach dem Friedhofsübericht der Stadt nur auf den Friedhöfen Annaberg und In der Bendstege angeboten. Es gelten dieselben Regeln wie für die gewöhnliche Wahlgrabstätte nach Paragraf 15 der Friedhofssatzung, der Wiedererwerb kostet einhundertachtunddreißig Euro je Jahr. | 3.465,00 € | 645,00 € | 4.110,00 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 2 b) und II Ziffer 2 |
5 Grabarten für die Urne in Rheinberg
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Rheinberg. Nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung wird sie der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, es darf nur eine Urne beigesetzt werden, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.213,00 € | 219,00 € | 1.432,00 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 3 a) und II Ziffer 4 |
| Urnengrabstätte anonymDie Beisetzung erfolgt nach Paragraf 25 der Friedhofssatzung auf dem Friedhof Annaberg in einem Gemeinschaftsfeld ohne erkennbares Grab und ohne Denkmal. Paragraf 21 Absatz 1 Buchstabe c führt die anonyme Urnenreihengrabstätte unter den pflegefreien Grabstätten, Absatz 2 legt die Pflege dem Friedhofsträger auf und rechnet ihre Kosten in die Nutzungsgebühr. | 1.559,00 € | 219,00 € | 1.778,00 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 3 b) und II Ziffer 4 |
| BaumbestattungBaumgrabstätten sind nach Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und für fünfundzwanzig Jahre abgegeben werden; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Bestattung erfolgt in einem Gemeinschaftsfeld ohne Bepflanzung und Blumenschmuck. Paragraf 21 Absatz 1 Buchstabe e führt sie unter den pflegefreien Grabstätten, die Graboberfläche besteht aus Stauden, deren Zurückschneiden nach Absatz 2 der Friedhofsträger übernimmt. | 2.079,00 € | 219,00 € | 2.298,00 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 3 c) und II Ziffer 4 |
| UrnenwahlgrabstätteNach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für fünfundzwanzig Jahre verliehen, es darf nur eine Urne beigesetzt werden. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 3 d) des Tarifs sechsundsiebzig Euro je Jahr. | 1.906,00 € | 219,00 € | 2.125,00 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 3 d) und II Ziffer 5 |
| UrnensteleEin oberirdisches Urnensystem mit verschließbaren Nischen für bis zu zwei Urnen je Nische, nach Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur auf dem Friedhof Annaberg. Das Nutzungsrecht gilt fünfundzwanzig Jahre und kann für neunzig Euro je Jahr wiedererworben werden. Paragraf 21 Absatz 1 Buchstabe d führt die Urnenstele unter den pflegefreien Grabstätten; das Ablegen von Blumen, Kerzen und Vasen ist nach Absatz 6 nicht zulässig. | 2.252,00 € | 141,00 € | 2.393,00 € | 25 J. | Gebührentarif I Ziffer 3 e) und II Ziffer 6 |
23 weitere Gebühren in der Satzung von Rheinberg
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung von Tot- und Fehlgeburten sowie von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 132,00 € | Gebührentarif II Ziffer 1 |
| Bestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 645,00 € | Gebührentarif II Ziffer 2 |
| Bestattung in einem Tiefengrab | 719,00 € | Gebührentarif II Ziffer 3 |
| Bestattung in einer Urnenreihengrabstätte | 219,00 € | Gebührentarif II Ziffer 4 |
| Bestattung in einer Urnenwahlgrabstätte | 219,00 € | Gebührentarif II Ziffer 5 |
| Bestattung in einer Urnenstele | 141,00 € | Gebührentarif II Ziffer 6 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte, je Jahr | 110,00 € | Gebührentarif I Ziffer 2 a) |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte in besonderer Lage, je Jahr | 138,00 € | Gebührentarif I Ziffer 2 b) |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr | 76,00 € | Gebührentarif I Ziffer 3 d) |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnenstele, je Jahr | 90,00 € | Gebührentarif I Ziffer 3 e) |
| Benutzung der Leichenzelle je angefangenen Tag | 145,00 € | Gebührentarif III Ziffer 1 |
| Benutzung der Aussegnungshallen und Friedhofskapellen | 279,00 € | Gebührentarif III Ziffer 2 |
| Ausbettung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 292,00 € | Gebührentarif IV Ziffer 1 |
| Ausbettung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 710,00 € | Gebührentarif IV Ziffer 2 |
| Ausbettung von Urnen | 270,00 € | Gebührentarif IV Ziffer 3 |
| Grabpflegepauschale bei vorzeitiger Rückgabe einer Erdgrabstätte, je Jahr der verbleibenden Ruhezeit | 156,00 € | Gebührentarif V Ziffer 1 |
| Grabpflegepauschale bei vorzeitiger Rückgabe einer Urnengrabstätte, je Jahr der verbleibenden Ruhezeit | 152,00 € | Gebührentarif V Ziffer 2 |
| Genehmigung stehender Grabmale auf Reihen- und Urnengrabstätten | 88,00 € | Gebührentarif VI Ziffer 1 |
| Genehmigung stehender Grabmale auf Wahlgrabstätten | 117,00 € | Gebührentarif VI Ziffer 2 |
| Genehmigung liegender Grabmale und Grabplatten bis zu einer Größe von einem Quadratmeter | 58,00 € | Gebührentarif VI Ziffer 3 |
| Genehmigung liegender Grabmale und Grabplatten über einem Quadratmeter | 117,00 € | Gebührentarif VI Ziffer 4 |
| Genehmigung von Einfassungen aus Naturstein | 29,00 € | Gebührentarif VI Ziffer 5 |
| Leistungen, die der Gebührentarif nicht nennt | Abrechnung nach den tatsächlich entstandenen Kosten | Paragraf 3 Ziffer 3 der Friedhofsgebührensatzung |
Was ein Grab in Rheinberg über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.863,50 €
Reihengrabstätte für Tot- und Fehlgeburten sowie für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Rheinberg, über 25 Jahre, das sind 274,54 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif I Ziffer 1 a) und II Ziffer 1 | 231,50 € |
| BestattungGebührentarif II Ziffer 1 | 132,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 363,50 € |
Die Ruhezeit beträgt auch für Kinder fünfundzwanzig Jahre, denn Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung kennt keine kürzere Frist. Nach Paragraf 13 Absatz 3 dürfen in einer solchen Grabstätte auch gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren sowie Tot- und Fehlgeburten bestattet werden.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) nebst Gebührentarif, vom 17.12.2025, beschlossen vom Rat der Stadt Rheinberg am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, hebt die Fassung vom 10.12.2024 auf. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
9 Fragen, die die Satzung von Rheinberg offenlässt
- Die Stadt verwaltet neun Friedhöfe, belegt werden nach dem Friedhofsübericht aber nur noch fünf: Annaberg, Borth, Ossenberg, In der Bendstege und Budberg. Auf den Friedhöfen Xantener Straße, Am Südwall, Am Westwall und Wallach finden nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofssatzung seit dem 01.01.2006 keine Bestattungen mehr statt. Die anonymen Grabstätten, die Rasenreihengrabstätte und die Urnenstele gibt es nach dem Friedhofsübericht nur auf dem Friedhof Annaberg, die Baumgrabstätte auf dreien der fünf. Der Gebührentarif macht keinen Unterschied zwischen den Friedhöfen.
- Nach einer jüngeren Fassung als der vom 17.12.2025 haben wir an drei Stellen gesucht: im Ortsrecht der Stadt, auf der Dienstleistungsseite Bestattungen und Grabverwaltung sowie im elektronischen Amtsblatt unter abi.rheinberg.de. Dort wurden alle vierunddreißig Ausgaben des Jahrgangs 2026 einzeln geöffnet, von Ausgabe 1 vom 07.01.2026 bis Ausgabe 34 vom 02.09.2026. Nur eine einzige nennt das Wort Friedhof, und zwar in einer Bekanntmachung über die Vernachlässigung der Grabpflege auf dem Friedhof Annaberg. Eine Änderungssatzung gibt es nicht.
- Die Tiefenwahlgrabstätte und die Tiefenwahlgrabstätte in besonderer Lage stehen im Friedhofsübericht als eigene Angebote und in Paragraf 16 der Friedhofssatzung als eigener Paragraf, der Gebührentarif nennt für sie aber keine eigene Nutzungsgebühr. Paragraf 16 Absatz 1 sagt, Tiefenwahlgrabstätten seien Grabstätten gemäß Paragraf 15, was auf die Wahlgrabstätte verweist. Wir führen sie deshalb nicht als eigene Grabart. Der Gebührentarif kennt für sie nur die Bestattungsgebühr von 719 Euro nach Ziffer II.3.
- Für die Baumbestattung und für die anonyme Urnengrabstätte nennt der Gebührentarif keine eigene Bestattungsgebühr. Wir setzen die 219 Euro der Urnenreihengrabstätte nach Ziffer II.4 an, weil beide nach Paragraf 23 Absatz 1 und Paragraf 25 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegte Aschengrabstätten sind und Paragraf 17 Absatz 3 anordnet, dass die Vorschriften für Reihengrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten gelten. Für die anonyme Reihengrabstätte und die Rasenreihengrabstätte setzen wir die 645 Euro der Ziffer II.2 an, die nach ihrem Wortlaut jede Bestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr erfasst.
- Die Grabpflegepauschale nach Abschnitt V des Tarifs von 156 Euro je Jahr für ein Erdgrab und 152 Euro je Jahr für ein Urnengrab fällt nur bei der vorzeitigen Rückgabe eines pflegegebundenen Grabes an und nur für Gräber, die ab dem 01.01.2014 erworben wurden. Sie ist deshalb in keinem unserer Grabpreise enthalten. Aus demselben Grund ist sie kein Beleg dafür, dass ein gewöhnliches Grab pflegefrei wäre.
- Die Benutzung der Aussegnungshalle mit 279 Euro nach Ziffer III.2 und der Leichenzelle mit 145 Euro je angefangenem Tag nach Ziffer III.1 sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig die Verwaltungsgebühren des Abschnitts VI für die Genehmigung eines Grabmals, die zwischen 29 und 117 Euro liegen und nur anfallen, wenn der Nutzungsberechtigte etwas aufstellen lässt.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr und eine Abräumgebühr zu Beginn des Nutzungsrechts kennt der Tarif nicht. Paragraf 3 Ziffer 3 der Gebührensatzung sagt, Leistungen, die nicht im Tarif stehen, würden nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
- Die Nutzungsgebühr der Wahlgrabstätte gilt nach der Überschrift von Ziffer I.2 je Grabstelle. Wer eine zweistellige Wahlgrabstätte erwirbt, zahlt den Betrag zweimal. Bei den Reihen- und Urnengrabstätten ist das ohne Bedeutung, weil dort nur eine Leiche beziehungsweise eine Urne beigesetzt werden darf.
- Der Gebührentarif nennt keinen Preis für eine zweite Urne in einer Urnennische der Urnenstele, obwohl Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen je Nische zulässt. Ebenso wenig ist geregelt, was die Beisetzung von bis zu zwei Urnen in einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen kostet, die Paragraf 15 Absatz 1 erlaubt.
Friedhöfe in Rheinberg und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in RheinbergLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) nebst Gebührentarif vom 17.12.2025, beschlossen vom Rat der Stadt Rheinberg am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, hebt die Fassung vom 10.12.2024 auf
- Satzung für die Friedhöfe der Stadt Rheinberg (Friedhofssatzung) vom 10.12.2015, beschlossen vom Rat der Stadt Rheinberg am 08.12.2015, in Kraft seit 01.01.2016
- Stadt Rheinberg, Friedhofsübericht mit der Übersicht, welche Grabart auf welchem der fünf belegten Friedhöfe angeboten wird, sowie den Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung Stand der Abfrage am 04.09.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.