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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Wiesbaden · Hessen · AGS 06414000

Friedhofsgebühren Wiesbaden: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung), Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022. Die Sätze gelten für alle 27 Friedhöfe der Landeshauptstadt Wiesbaden, Grünflächenamt, nicht für einzelne.

807,00 €
Günstigstes Grab

Urnengalerie, 20 Jahre

5.376,00 €
Teuerstes Grab

Gruft für zwei Särge, 30 Jahre

14
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Erdbestattung, alle Friedhöfe außer Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim

§ 13 Abs. 1 Friedhofssatzung

Was ein Grab in Wiesbaden kostet

Kurz beantwortet

In Wiesbaden kostet das günstigste Grab 807,00 € (Urnengalerie, 20 Jahre), das teuerste 5.376,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung), Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 5 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrab, 30 JahreMit 20 Jahren Nutzungsrecht kostet dieselbe Grabart 786,00 Euro. Die Beisetzungsgebühr besteht aus 435,00 Euro für die Erdbeisetzung und 674,00 Euro für das Öffnen und Schließen des Grabes; beide fallen immer gemeinsam an.1.179,00 €1.109,00 €2.288,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.1, 2.1.1 und 2.2.1
Erdreihengrab auf Rasenfläche, 30 Jahre2.341,00 €1.109,00 €3.450,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.5, 2.1.1 und 2.2.1
Erdwahlgrab, je Grabstelle, 30 JahreDie Verlängerung kostet 112,00 Euro je Jahr und Grabstelle. Als Tiefgrab mit 20 Jahren Nutzungsrecht 2.844,00 Euro.3.383,00 €1.109,00 €4.492,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.1, 1.3.1, 2.1.1 und 2.2.1
Erdwahlgrab auf Rasenfläche, 30 JahreVerlängerung 85,00 Euro je Jahr.2.559,00 €1.109,00 €3.668,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.6, 1.3.4, 2.1.1 und 2.2.1
Gruft für zwei Särge, 30 JahreVerlängerung 141,00 Euro je Jahr und Gruftstelle.4.267,00 €1.109,00 €5.376,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.7, 1.3.14, 2.1.1 und 2.2.1

Urne: 9 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrab, 20 Jahre844,00 €265,00 €1.109,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.6 und 2.3.1
Urnengalerie, 20 JahreDie günstigste Grabart in Wiesbaden.660,00 €147,00 €807,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.11 und 2.3.2
Anonymes Urnenreihengrab, 20 JahreEinschließlich gärtnerischer Pflege.1.108,00 €265,00 €1.373,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.7 und 2.3.1
Urnenreihengrab auf Rasenfläche, 20 Jahre1.404,00 €265,00 €1.669,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.8 und 2.3.1
Urnenreihengrab an einem Baum, 20 Jahre1.097,00 €265,00 €1.362,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.9 und 2.3.1
Urnenreihengrab in einer Gemeinschaftsanlage, 20 Jahre1.357,00 €265,00 €1.622,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.10 und 2.3.1
Urnenwahlgrab, je Grabstelle, 20 JahreVerlängerung 84,00 Euro je Jahr und Grabstelle.1.692,00 €265,00 €1.957,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.10, 1.3.5 und 2.3.1
Urnennische in einer Urnenwand, eine Urne, 20 JahreFür zwei Urnen 2.030,00 Euro. Verlängerung 93,00 Euro je Jahr.1.854,00 €147,00 €2.001,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.15, 1.3.8 und 2.3.2
Bestattungswald Frauenstein, Einzelplatz am Gemeinschaftsbaum, 99 JahreGilt für Bäume bis 30 cm Durchmesser. Bei 31 bis 50 cm 1.382,00 Euro, ab 51 cm 1.697,00 Euro. Das Nutzungsrecht läuft 99 Jahre, die Ruhefrist beträgt davon 20.1.088,00 €265,00 €1.353,00 €99 J.Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.19 bis 1.2.21 und 2.3.1

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbeisetzung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr435,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 2.1.1
Öffnen und Schließen des Grabes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr674,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 2.2.1
Urnenbeisetzung in ein Reihen- oder Wahlgrab und im Bestattungswald265,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 2.3.1
Urnenbeisetzung in eine Urnennische oder Urnengalerie147,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 2.3.2
Zuschlag, wenn zwischen Antrag und Bestattung weniger als 48 Stunden liegen76,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 2.6.1
Zuschlag für eine vertiefte Beisetzung113,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 2.5
Trauerhalle, bis zu 30 Minuten (Regelzeitraum)219,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 3.1.1
Trauerhalle, bis zu 60 Minuten439,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 3.1.2
Trauerhalle, jede weitere angefangene 15 Minuten109,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 3.1.3
Leichenzelle zur Abschiednahme134,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 3.2
Kühlzelle, je angefangenem Kalendertag29,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 4.1
Abbau und Entsorgung eines Erdreihengrabes160,00 €Gebührenverzeichnis Nr. 3.7.1
Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung), Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.088,00 €

Erdreihengrab, 30 Jahre in Wiesbaden, über 30 Jahre, das sind 336,27 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Nr. 1.1.1, 2.1.1 und 2.2.11.179,00 €
BestattungGebührenverzeichnis Nr. 2.1.11.109,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.288,00 €

Mit 20 Jahren Nutzungsrecht kostet dieselbe Grabart 786,00 Euro. Die Beisetzungsgebühr besteht aus 435,00 Euro für die Erdbeisetzung und 674,00 Euro für das Öffnen und Schließen des Grabes; beide fallen immer gemeinsam an.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung), Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022. Erfasst am 27.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Gebührenordnung trägt die Fassung vom 27.01.2022. Ob seither eine Änderungssatzung beschlossen wurde, ist nicht geprüft.
  • Für die Ortsbezirke Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gilt eine kürzere Ruhefrist von 20 Jahren. Die Gebühren sind dieselben.
  • Reinigungsgebühren und einige Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet und stehen deshalb ohne Betrag in der Satzung.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 27.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.