Wiesbaden · Hessen · AGS 06414000
Friedhofsgebühren Wiesbaden: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung), Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022. Die Sätze gelten für alle 27 Friedhöfe der Landeshauptstadt Wiesbaden, Grünflächenamt, nicht für einzelne.
- 807,00 €
- Günstigstes Grab
- 5.376,00 €
- Teuerstes Grab
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Erdbestattung, alle Friedhöfe außer Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim
Urnengalerie, 20 Jahre
Gruft für zwei Särge, 30 Jahre
§ 13 Abs. 1 Friedhofssatzung
Was ein Grab in Wiesbaden kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 5 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab, 30 JahreMit 20 Jahren Nutzungsrecht kostet dieselbe Grabart 786,00 Euro. Die Beisetzungsgebühr besteht aus 435,00 Euro für die Erdbeisetzung und 674,00 Euro für das Öffnen und Schließen des Grabes; beide fallen immer gemeinsam an. | 1.179,00 € | 1.109,00 € | 2.288,00 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.1, 2.1.1 und 2.2.1 |
| Erdreihengrab auf Rasenfläche, 30 Jahre | 2.341,00 € | 1.109,00 € | 3.450,00 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.5, 2.1.1 und 2.2.1 |
| Erdwahlgrab, je Grabstelle, 30 JahreDie Verlängerung kostet 112,00 Euro je Jahr und Grabstelle. Als Tiefgrab mit 20 Jahren Nutzungsrecht 2.844,00 Euro. | 3.383,00 € | 1.109,00 € | 4.492,00 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.1, 1.3.1, 2.1.1 und 2.2.1 |
| Erdwahlgrab auf Rasenfläche, 30 JahreVerlängerung 85,00 Euro je Jahr. | 2.559,00 € | 1.109,00 € | 3.668,00 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.6, 1.3.4, 2.1.1 und 2.2.1 |
| Gruft für zwei Särge, 30 JahreVerlängerung 141,00 Euro je Jahr und Gruftstelle. | 4.267,00 € | 1.109,00 € | 5.376,00 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.7, 1.3.14, 2.1.1 und 2.2.1 |
Urne: 9 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrab, 20 Jahre | 844,00 € | 265,00 € | 1.109,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.6 und 2.3.1 |
| Urnengalerie, 20 JahreDie günstigste Grabart in Wiesbaden. | 660,00 € | 147,00 € | 807,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.11 und 2.3.2 |
| Anonymes Urnenreihengrab, 20 JahreEinschließlich gärtnerischer Pflege. | 1.108,00 € | 265,00 € | 1.373,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.7 und 2.3.1 |
| Urnenreihengrab auf Rasenfläche, 20 Jahre | 1.404,00 € | 265,00 € | 1.669,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.8 und 2.3.1 |
| Urnenreihengrab an einem Baum, 20 Jahre | 1.097,00 € | 265,00 € | 1.362,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.9 und 2.3.1 |
| Urnenreihengrab in einer Gemeinschaftsanlage, 20 Jahre | 1.357,00 € | 265,00 € | 1.622,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.1.10 und 2.3.1 |
| Urnenwahlgrab, je Grabstelle, 20 JahreVerlängerung 84,00 Euro je Jahr und Grabstelle. | 1.692,00 € | 265,00 € | 1.957,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.10, 1.3.5 und 2.3.1 |
| Urnennische in einer Urnenwand, eine Urne, 20 JahreFür zwei Urnen 2.030,00 Euro. Verlängerung 93,00 Euro je Jahr. | 1.854,00 € | 147,00 € | 2.001,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.15, 1.3.8 und 2.3.2 |
| Bestattungswald Frauenstein, Einzelplatz am Gemeinschaftsbaum, 99 JahreGilt für Bäume bis 30 cm Durchmesser. Bei 31 bis 50 cm 1.382,00 Euro, ab 51 cm 1.697,00 Euro. Das Nutzungsrecht läuft 99 Jahre, die Ruhefrist beträgt davon 20. | 1.088,00 € | 265,00 € | 1.353,00 € | 99 J. | Gebührenverzeichnis Nr. 1.2.19 bis 1.2.21 und 2.3.1 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbeisetzung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 435,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 2.1.1 |
| Öffnen und Schließen des Grabes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 674,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 2.2.1 |
| Urnenbeisetzung in ein Reihen- oder Wahlgrab und im Bestattungswald | 265,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 2.3.1 |
| Urnenbeisetzung in eine Urnennische oder Urnengalerie | 147,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 2.3.2 |
| Zuschlag, wenn zwischen Antrag und Bestattung weniger als 48 Stunden liegen | 76,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 2.6.1 |
| Zuschlag für eine vertiefte Beisetzung | 113,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 2.5 |
| Trauerhalle, bis zu 30 Minuten (Regelzeitraum) | 219,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 3.1.1 |
| Trauerhalle, bis zu 60 Minuten | 439,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 3.1.2 |
| Trauerhalle, jede weitere angefangene 15 Minuten | 109,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 3.1.3 |
| Leichenzelle zur Abschiednahme | 134,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 3.2 |
| Kühlzelle, je angefangenem Kalendertag | 29,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 4.1 |
| Abbau und Entsorgung eines Erdreihengrabes | 160,00 € | Gebührenverzeichnis Nr. 3.7.1 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.088,00 €
Erdreihengrab, 30 Jahre in Wiesbaden, über 30 Jahre, das sind 336,27 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Nr. 1.1.1, 2.1.1 und 2.2.1 | 1.179,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Nr. 2.1.1 | 1.109,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.288,00 € |
Mit 20 Jahren Nutzungsrecht kostet dieselbe Grabart 786,00 Euro. Die Beisetzungsgebühr besteht aus 435,00 Euro für die Erdbeisetzung und 674,00 Euro für das Öffnen und Schließen des Grabes; beide fallen immer gemeinsam an.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung), Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022. Erfasst am 27.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Gebührenordnung trägt die Fassung vom 27.01.2022. Ob seither eine Änderungssatzung beschlossen wurde, ist nicht geprüft.
- Für die Ortsbezirke Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gilt eine kürzere Ruhefrist von 20 Jahren. Die Gebühren sind dieselben.
- Reinigungsgebühren und einige Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet und stehen deshalb ohne Betrag in der Satzung.
Weiter im Verzeichnis
- Die 27 Friedhöfe in WiesbadenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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- Gebührenblatt BochumZum Gegenrechnen
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- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TaunussteinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeipzigZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung) Ortsrecht 7-5.3, Fassung vom 25.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022, 19. Ergänzungslieferung 2022
- Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofssatzung) Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 27.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.