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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Eltville am Rhein · Hessen · AGS 06439003

Friedhofsgebühren Eltville am Rhein: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein, öffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025. Die Sätze gelten für alle 8 Friedhöfe der Stadt Eltville am Rhein, nicht für einzelne.

570,00 €
Günstigstes Grab

Urnenerdkammer im Gemeinschaftsfeld

8.684,00 €
Teuerstes Grab

Tiefengrab mit zwei Grabstellen, 35 Jahre

8
Grabarten in der Satzung
nicht erfasst
Ruhefrist Erdbestattung

Was ein Grab in Eltville am Rhein kostet

Kurz beantwortet

In Eltville am Rhein kostet das günstigste Grab 570,00 € (Urnenerdkammer im Gemeinschaftsfeld), das teuerste 8.684,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein, öffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 4 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrab ab dem vollendeten 5. LebensjahrBis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1.447,00 Euro Nutzung und 723,00 Euro Bestattung. In dieser Grabstätte darf auch eine Urne beigesetzt werden.2.987,00 €1.140,00 €4.127,00 €-§ 8 Abs. 1 b und § 6 Abs. 1 a Gebührenordnung
Erdwahlgrab, erste Grabstelle, 35 JahreJede weitere Grabstelle kostet 2.140,00 Euro zusätzlich.3.210,00 €1.140,00 €4.350,00 €35 J.§ 9 Abs. 1 a und § 6 Abs. 1 a Gebührenordnung
Tiefengrab mit zwei Grabstellen, 35 JahreDie Zweitbestattung kostet 1.140,00 Euro statt 2.280,00 Euro.6.404,00 €2.280,00 €8.684,00 €35 J.§ 9 Abs. 1 c und § 6 Abs. 1 a Gebührenordnung
Gruft, je Grufteinheit für zwei Grabstellen, 35 JahreJede weitere Grufteinheit kostet 4.280,00 Euro zusätzlich.6.421,00 €1.706,00 €8.127,00 €35 J.§ 9 Abs. 1 d und § 6 Abs. 1 a Gebührenordnung

Urne: 4 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Eltville.1.316,00 €798,00 €2.114,00 €-§ 8 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 d Gebührenordnung
Urnenreihengrab in einer Nische der UrnenwandFür eine zweite Urne in derselben Nische wird je Jahr ein Fünfzehntel der Nutzungsgebühr fällig, um die Ruhezeit zu wahren.2.750,00 €456,00 €3.206,00 €-§ 8 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 b Gebührenordnung
Urnenwahlgrab für zwei Urnen, 20 Jahre1.881,00 €798,00 €2.679,00 €20 J.§ 9 Abs. 2 a und § 6 Abs. 2 d Gebührenordnung
Urnenerdkammer im GemeinschaftsfeldDie Nutzungsgebühr für Gemeinschaftsfelder tritt laut Satzung neben die Gebühr für ein Reihengrab. Wie sich beide addieren, geht aus dem Wortlaut nicht eindeutig hervor, deshalb steht hier nur die Beisetzungsgebühr.-570,00 €570,00 €-§ 6 Abs. 2 a Gebührenordnung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Ausheben und Schließen des Grabes, Transport und Absenken des Sarges, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.140,00 €§ 6 Abs. 1 a Gebührenordnung
Dasselbe bis zum vollendeten 5. Lebensjahr723,00 €§ 6 Abs. 1 b Gebührenordnung
Erstbestattung in einem Tiefengrab2.280,00 €§ 6 Abs. 1 a Gebührenordnung
Urnenbeisetzung in einer Urnenwand456,00 €§ 6 Abs. 2 b Gebührenordnung
Urnenbeisetzung in allen anderen Grabstätten798,00 €§ 6 Abs. 2 d Gebührenordnung
Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen50 Prozent§ 6 Abs. 3 Gebührenordnung
Aufbewahrung in der Leichenhalle auf dem Friedhof Eltville, je angefangenem Tag556,00 €§ 5 Abs. 1 Gebührenordnung
Aufbewahrung im Kühlsarg auf dem Friedhof Rauenthal, je angefangenem Tag100,00 €§ 5 Abs. 2 Gebührenordnung
Trauerhalle auf dem Friedhof Eltville, je Termin450,00 €§ 5 Abs. 3 a Gebührenordnung
Trauerhalle auf allen anderen Friedhöfen, je Termin325,00 €§ 5 Abs. 3 b Gebührenordnung
Umbettung einer Leiche innerhalb der Friedhöfe der Stadt7.724,00 €§ 7 Abs. 1 a Gebührenordnung
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein, öffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

4.127,00 €

Erdreihengrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Eltville am Rhein.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 8 Abs. 1 b und § 6 Abs. 1 a Gebührenordnung2.987,00 €
Bestattung§ 6 Abs. 1 a Gebührenordnung1.140,00 €
Grabpflege über die LaufzeitErfahrungswert, nicht aus der Satzungnicht erfasst
Davon an die Gemeinde4.127,00 €

Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1.447,00 Euro Nutzung und 723,00 Euro Bestattung. In dieser Grabstätte darf auch eine Urne beigesetzt werden.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus. Die Ruhefrist dieser Grabart ist in der erfassten Satzung nicht angegeben, deshalb fehlt hier die Pflegesumme über die Laufzeit.

Gebührengrundlage: Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein, öffentlich bekannt gemacht 2025, in Kraft seit 01.09.2025. Erfasst am 27.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Ruhezeiten stehen in der Friedhofsordnung, nicht in der Gebührenordnung, und sind nicht erfasst. Angegeben ist die Nutzungsdauer, soweit die Gebührenordnung sie nennt.
  • Bei Gemeinschaftsfeldern und anonymen Urnengrabstätten sagt die Satzung, die Gebühr trete neben die Gebühr nach Absatz 1. Wie beide zusammenzurechnen sind, geht aus dem Wortlaut nicht eindeutig hervor; diese Grabarten stehen deshalb ohne Nutzungsgebühr.
  • Die Aufbewahrung in der Leichenhalle kostet auf dem Friedhof Eltville 556,00 Euro je Tag, auf dem Friedhof Rauenthal 100,00 Euro. Der Unterschied steht so in der Satzung.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 27.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.