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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Mainz · Rheinland-Pfalz · AGS 07315000

Friedhofsgebühren Mainz: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Bestattung in Mainz: Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten, Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe. Die Sätze gelten für alle 23 Friedhöfe der Wirtschaftsbetrieb Mainz, Anstalt des öffentlichen Rechts, nicht für einzelne.

915,00 €
Günstigstes Grab

Anonymes Urnenreihengrab, 20 Jahre

7.535,00 €
Teuerstes Grab

Familienbaum als Urnenwahlgrab, 40 Jahre

9
Grabarten in der Satzung
nicht erfasst
Ruhefrist Erdbestattung

Was ein Grab in Mainz kostet

Kurz beantwortet

In Mainz kostet das günstigste Grab 915,00 € (Anonymes Urnenreihengrab, 20 Jahre), das teuerste 7.535,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Bestattung in Mainz: Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten, Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 2 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrab, 20 JahreEinzelgrab, die Lage wird zugeteilt. Unter Umständen in ein Wahlgrab wandelbar. Beisetzungsgebühr je Sarg.1.172,00 €1.335,00 €2.507,00 €20 J.Grabarten-Übersicht, Abschnitt Erdgräber
Erdwahlgrab für zwei Beisetzungen, 30 JahreFür sechs Beisetzungen 3.361,00 Euro Nutzungsgebühr.2.827,00 €1.887,00 €4.714,00 €30 J.Grabarten-Übersicht, Abschnitt Erdgräber

Urne: 7 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrab, 20 JahreEinzelgrab, die Lage wird zugeteilt, Erwerb nur im Todesfall.712,00 €316,00 €1.028,00 €20 J.Grabarten-Übersicht, Abschnitt Urnengräber
Urnenwahlgrab für zwei Beisetzungen, 30 Jahre1.736,00 €316,00 €2.052,00 €30 J.Grabarten-Übersicht, Abschnitt Urnengräber
Anonymes Urnenreihengrab, 20 JahreAuf einer offenen Rasenfläche, ohne Kennzeichnung und ohne Gedenkzeichen. Der Träger nennt die Friedhöfe mit dieser Grabart bewusst nicht. Die günstigste Grabart in Mainz.599,00 €316,00 €915,00 €20 J.Grabarten-Übersicht, Abschnitt Anonyme Beisetzungen
Baumgrab als Urnenreihengrab, 20 JahreSternförmig um einen Baumstamm. In Bretzenheim, Ebersheim, Gonsenheim, Mombach, Weisenau und Hechtsheim.1.242,00 €316,00 €1.558,00 €20 J.Grabarten-Übersicht, Abschnitt Baumgräber
Baumgrab als Urnenwahlgrab, 30 Jahre2.389,00 €316,00 €2.705,00 €30 J.Grabarten-Übersicht, Abschnitt Baumgräber
Urnenreihengrab in einer Gemeinschaftsanlage, 20 Jahre902,00 €316,00 €1.218,00 €20 J.Grabarten-Übersicht
Familienbaum als Urnenwahlgrab, 40 JahreEin ganzer Baum für eine Familie. Beisetzungsgebühr je Urne.7.219,00 €316,00 €7.535,00 €40 J.Grabarten-Übersicht, Abschnitt Baumgräber

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung im Erdgrab, je Sarg1.335,00 €Grabarten-Übersicht, Abschnitt Erdgräber, Reihengrabstätte
Beisetzung im Erdwahlgrab, je Sarg1.887,00 €Grabarten-Übersicht, Abschnitt Erdgräber, Wahlgrabstätte
Beisetzung einer Urne316,00 €Grabarten-Übersicht, alle Urnengrabarten
Bestattung in Mainz: Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten, Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.707,00 €

Erdreihengrab, 20 Jahre in Mainz, über 20 Jahre, das sind 385,35 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGrabarten-Übersicht, Abschnitt Erdgräber1.172,00 €
BestattungGrabarten-Übersicht, Abschnitt Erdgräber, Reihengrabstätte1.335,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde2.507,00 €

Einzelgrab, die Lage wird zugeteilt. Unter Umständen in ein Wahlgrab wandelbar. Beisetzungsgebühr je Sarg.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Bestattung in Mainz: Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten, Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz mit Nutzungs- und Beisetzungsgebühr je Grabart, ohne Datumsangabe. Erfasst am 27.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Beträge stammen aus der Grabarten-Übersicht des Wirtschaftsbetriebs Mainz, nicht aus der Gebührensatzung selbst. Die Übersicht trägt kein Datum. Maßgeblich ist im Zweifel die Satzung.
  • Die Ruhezeiten sind nicht erfasst. Angegeben ist jeweils die Dauer des Nutzungsrechts, die davon abweichen kann.
  • Kindergräber und einige Sonderformen wie Wingertsgräber und Rasengrabstätten sind nicht übernommen, weil sich aus der Übersicht nicht sicher ablesen lässt, für welchen Personenkreis sie gelten.
  • Weitere Gebühren wie Trauerhalle, Kühlzelle oder Grabmalgenehmigung sind nicht erfasst.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 27.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.