Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Dortmund · Nordrhein-Westfalen · AGS 05913000

Friedhofsgebühren Dortmund: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, vom 15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Die Sätze gelten für alle 82 Friedhöfe der Stadt Dortmund, Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund, nicht für einzelne.

150,00 €
Günstigstes Grab

Sondergrabstätte im Gemeinschaftsfeld für Fehl- und Totgeburten sowie bis zum vollendeten 2. Lebensjahr

6.250,00 €
Teuerstes Grab

Wahlgrabstätte für Erdbestattungen Verstorbener islamischen Glaubens, je Grabstelle

19
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

Friedhofssatzung der Stadt Dortmund

Was ein Grab in Dortmund kostet

Kurz beantwortet

In Dortmund kostet das günstigste Grab 150,00 € (Sondergrabstätte im Gemeinschaftsfeld für Fehl- und Totgeburten sowie bis zum vollendeten 2. Lebensjahr), das teuerste 6.250,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, vom 15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 9 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte, Sargbeisetzung, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.720,00 €950,00 €2.670,00 €20 J.Tarif 2.1.1.2
Reihengrabstätte, Sargbeisetzung, einschließlich Bepflanzung und PflegeDie Nutzungsgebühr enthält bodendeckende Bepflanzung und Pflege für die gesamte Belegungszeit.2.500,00 €950,00 €3.450,00 €20 J.Tarif 2.1.1.3
Reihengrabstätte, Sargbeisetzung, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr260,00 €475,00 €735,00 €10 J.Tarif 2.1.1.1
Wahlgrabstätte, Sargbeisetzung, je GrabstelleDie Verlängerung wird tagesscharf nach demselben Satz berechnet.2.650,00 €950,00 €3.600,00 €25 J.Tarif 2.2.1.1
Wahlgrabstätte, Sargbeisetzung, einschließlich Bepflanzung und Pflege4.900,00 €950,00 €5.850,00 €25 J.Tarif 2.2.1.2
Reihengrabstätte für Verstorbene islamischen Glaubens, ab dem vollendeten 5. LebensjahrAuf dem Hauptfriedhof. Die Belegungszeit beträgt 50 Jahre statt der sonst üblichen 20.3.440,00 €950,00 €4.390,00 €50 J.Tarif 2.4.2.2
Reihengrabstätte für Verstorbene islamischen Glaubens, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr520,00 €475,00 €995,00 €50 J.Tarif 2.4.2.1
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen Verstorbener islamischen Glaubens, je Grabstelle5.300,00 €950,00 €6.250,00 €50 J.Tarif 2.4.2.3
Sondergrabstätte im Gemeinschaftsfeld für Fehl- und Totgeburten sowie bis zum vollendeten 2. LebensjahrOhne namentliche Kennzeichnung. Die Überlassung der Grabstelle ist in den 150 Euro enthalten.0,00 €150,00 €150,00 €-Tarif 1.4.1

Urne: 10 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstätte, ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Grabart in Dortmund.820,00 €550,00 €1.370,00 €20 J.Tarif 2.1.2.2
Urnenreihengrabstätte einschließlich Bepflanzung und Pflege1.590,00 €550,00 €2.140,00 €20 J.Tarif 2.1.2.3
Urnenreihengrabstätte, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr250,00 €270,00 €520,00 €10 J.Tarif 2.1.2.1
Urnenwahlgrabstätte für vier Urnen, je Grabstelle1.930,00 €550,00 €2.480,00 €25 J.Tarif 2.2.2.1
Urnenwahlgrabstätte für zwei Urnen einschließlich Bepflanzung und Pflege2.750,00 €550,00 €3.300,00 €25 J.Tarif 2.2.2.2
Sondergrabstätte im AschestreufeldNutzungsgebühr und Ascheverstreuung enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.900,00 €640,00 €1.540,00 €20 J.Tarif 2.3.1
Urnengemeinschaftsanlage für eine Urne1.900,00 €550,00 €2.450,00 €20 J.Tarif 2.3.2
Urnenhaingrabstätte für zwei Urnen, je Grabstelle2.100,00 €550,00 €2.650,00 €25 J.Tarif 2.3.3
Obstbaumgrabstätte für vier Urnen, je Grabstelle3.070,00 €550,00 €3.620,00 €25 J.Tarif 2.3.4
Urnennische des Hauptfriedhofs für bis zu zwei AschebehältnisseNach Ablauf der Nutzungsdauer folgt die Beisetzung in einem anonymen Grabfeld. Sie ist in der Gebühr enthalten.3.090,00 €1.100,00 €4.190,00 €25 J.Tarif 2.3.5

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Sargbeisetzung im Reihengrab oder in einem Wahlgrab950,00 €Tarif 1.1.1
Urnen- oder Aschebeisetzung im Reihengrab oder in einem Wahlgrab550,00 €Tarif 1.2.1
Urnenbeisetzung in einer Urnennische auf dem Hauptfriedhof1.100,00 €Tarif 1.2.2
Ascheverstreuung im Aschestreufeld640,00 €Tarif 1.3
Sarg- oder Urnenbeisetzung von Fehl- und Totgeburten sowie Verstorbenen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr150,00 €Tarif 1.4.1
Urnenbeisetzung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr270,00 €Tarif 1.4.2
Sargbeisetzung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr475,00 €Tarif 1.4.3
Einäscherung einschließlich Lieferung eines Aschenbehältnisses380,00 €Tarif 3.1
Sofortige Einäscherung auf Antrag einschließlich Aschenbehältnis570,00 €Tarif 3.2
Weitere ärztliche Leichenschau vor der Einäscherung60,00 €Tarif 3.8
Genehmigung eines Grabmals auf einer Reihengrabstätte70,00 €Tarif 6.1.1
Genehmigung eines Grabmals auf einer Wahlgrabstätte85,00 €Tarif 6.1.2
Nachträgliche Zustimmung zu einem ohne Zustimmung aufgestellten Grabmal45,00 €Tarif 6.1.4
Vollständige Abräumung und Einsaat der Grabstätte, je Grabstelle80,00 €Tarif 2.5.1
Mähen der Grabstätte je Grabstelle und volles Jahr der verbleibenden Ruhezeit55,00 €Tarif 2.5.2
Nicht für Bestattungszwecke nutzbare Zusatzfläche, je Quadratmeter150,00 €Tarif 2.2.3
Grabstätten auf dem jüdischen Teil des HauptfriedhofsDie Gebührensätze erhöhen sich um 100 Prozent.Tarif 2.4.1
Ausbetten einer Urne310,00 €Tarif 4.1
Ascheumfüllung, falls erforderlich190,00 €Tarif 4.2
Trauerfeier, Nutzung eines Raumes für 30 Minuten270,00 €Tarif 5.1.1
Zuschlag je weitere angefangene halbe Stunde Trauerfeier120,00 €Tarif 5.1.2
Aufbewahrung eines Verstorbenen in einer Leichen- oder Kühlzelle150,00 €Tarif 5.4
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, vom 15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.870,00 €

Reihengrabstätte, Sargbeisetzung, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Dortmund, über 20 Jahre, das sind 393,50 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeTarif 2.1.1.21.720,00 €
BestattungTarif 1.1.1950,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde2.670,00 €

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, vom 15.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Erfasst am 28.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Erfasst ist die im Ortsrecht der Stadt veröffentlichte Fassung vom 15.12.2023. Ob inzwischen eine neuere gilt, ist dort nicht ersichtlich.
  • Für Grabstätten auf dem jüdischen Teil des Hauptfriedhofs erhöhen sich alle Sätze um 100 Prozent (Tarif 2.4.1). Die Beträge in dieser Tabelle gelten für die übrigen Grabfelder.
  • Die Satzung nennt keine eigene Ruhefrist. Die Werte oben stammen aus der Friedhofssatzung und decken sich mit den Belegungszeiten im Tarif.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 28.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.